Funkzellenabfrage
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: Immer mehr Funkzellenabfragen in Nordrhein-Westfalen: Jeden Tag elf Handy-Rasterfahndungen für Strafverfolgung
Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. : Immer mehr Funkzellenabfragen in Nordrhein-Westfalen: Jeden Tag elf Handy-Rasterfahndungen für Strafverfolgung In Nordrhein-Westfalen wird die umstrittene Funkzellenanfrage immer häufiger eingesetzt – derzeit jeden Tag elf Mal. Das geht aus einer Antwort der Landesregierung hervor. Wie anderswo machen Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung nur einen Bruchteil der Handy-Rasterfahndungen aus.
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: Bericht über Kooperation mit Behörden: Vodafone gibt mehreren Staaten direkten Zugriff auf seine Netze
: Bericht über Kooperation mit Behörden: Vodafone gibt mehreren Staaten direkten Zugriff auf seine Netze In mehreren Staaten haben Behörden direkten Zugriff auf die Kommunikationsnetze von Vodafone. Das bestätigte der britische Mobilfunkkonzern in seinem ersten Transparenzbericht. Damit will man zeigen, wie sehr man sich für seine Kunden einsetzt – auch wenn Beispiele das Gegenteil zeigen.
Seit einigen Jahren veröffentlichen Internet-Firmen Transparenzberichte, seit Snowden haben auch die Telekom und jetzt Vodafone endlich nachgezogen: Law Enforcement Disclosure Report. Darin beschreibt das britische Mobilfunkunternehmen Überwachungsanordnungen in allen 29 Staaten, in denen es tätig ist, im Zeitraum 1. April 2013 bis 30. März 2014.
Direkter Zugang für staatliche Stellen
Eine gern zitierte Kernaussage ist die Bestätigung, dass Vodafone einigen staatlichen Stellen direkten Zugang zu ihren Netzwerken gibt:
In most countries, Vodafone maintains full operational control over the technical infrastructure used to enable lawful interception upon receipt of an agency or authority demand. However, in a small number of countries the law dictates that specific agencies and authorities must have direct access to an operator’s network, bypassing any form of operational control over lawful interception on the part of the operator. In those countries, Vodafone will not receive any form of demand for lawful interception access as the relevant agencies and authorities already have permanent access to customer communications via their own direct link.
Schön, dass auch von den Unternehmen nochmal direkt bestätigt zu bekommen. Welche mit diesen „wenigen Ländern“ gemeint sind, steht aber leider nicht drin. Auch auch Nachfrage von netzpolitik.org will man uns das nicht sagen – nur, dass Deutschland demnach nicht dazu gehört.
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: Funkzellenabfragen in München und Halle: Zehntausend Handynutzer müssen zur Polizei – in einem einzigen Fall
Hat die Verbindungs- und Ortsdaten von 70.000 Handys: Polizeipräsidium München. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Rufus46">Rufus46</a>, Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de">BY-SA 3.0</a>. : Funkzellenabfragen in München und Halle: Zehntausend Handynutzer müssen zur Polizei – in einem einzigen Fall Die Polizei München überprüft in einem einzigen Fall mehrere tausend Menschen, weil ihr Handy in der Nähe eines Tatorts war. Die umstrittene Funkzellenabfrage wird damit immer eingriffsintensiver. Auch in anderen Bundesländern gab es schon solche Fälle.
Dass digitale Überwachung oft nicht spürbar ist, merken wir nicht nur bei der Totalüberwachung durch Geheimdienste, sondern auch bei Themen wie der Funkzellenabfrage. Wir vermuten, dass pro Tag mehr als 50 dieser massenhaften Handyüberwachungen in Deutschland durchgeführt werden, mit teilweise mehreren Millionen Datensätzen, die bei Polizeibehörden landen. Da – widerrechtlich – die Betroffen nicht informiert werden, regt sich auch nicht genug Widerstand.
Aber vielleicht ändert sich das bald. Immer mehr Polizeibehörden ermitteln nicht nur diese Vorratsdaten mit Positionsbestimmung, sondern kontaktieren auch alle Menschen in Tatortnähe. Bereits im Februar berichtete die Abendzeitung München: 7400 Handynutzer müssen zur Polizei!
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: Funkzellenabfrage in Berlin: Jeder Hauptstadt-Bewohner war letztes Jahr 14 Mal verdächtig
Berliner Justizsenator Heilmann. : Funkzellenabfrage in Berlin: Jeder Hauptstadt-Bewohner war letztes Jahr 14 Mal verdächtig Die Berliner Polizei hat im letzten Jahr 50 Millionen Verkehrsdaten per Funkzellenabfrage gesammelt. Das geht aus einer Mitteilung der Senatsverwaltung für Justiz hervor. Ein System zur Benachrichtigung der Betroffenen per SMS würde 165.000 Euro kosten.
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: „Spaß“ mit Positionsdaten – Video der American Civil Liberties Union
: „Spaß“ mit Positionsdaten – Video der American Civil Liberties Union Im letzten Jahr hatte die ACLU eine unterhaltsame Präsentation erstellt, wie in Zukunft eine Person als potentieller Verkehrssünder erkannt werden könnte, indem man massiv Positionsdaten von ihm und Personen in seinem Bekanntenkreis auswertet. Jetzt gibt auch ein Video dazu. Drei Minuten Impressionen davon, was mit Funkzellendaten und Standortabfragen möglich wäre – unterhaltsam und trotzdem abschreckend:
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: Auch in Hamburg mehr „Stille SMS“ und Ausforschung von „Telekommunikations-Verkehrsdaten“
: Auch in Hamburg mehr „Stille SMS“ und Ausforschung von „Telekommunikations-Verkehrsdaten“ Die Hamburger Linksfraktion hat drei Anfragen zu digitalen Überwachungsmaßnahmen gestellt (Stille SMS und Peilsender, Telekommunikationsüberwachung, Institutionalisierte Zusammenarbeit von polizeilichen und geheimdienstlichen Behörden). Heraus kam beispielsweise, wie oft Geheimdienste Peilsender in Fahrzeuge einbauen um diese zu orten.
Details für die Polizei bleiben aber geheim, unter anderem weil man sich das lästige Führen von Statistiken erspart. So erfahren wir nicht, welche und wie viele Sendegeräte in Hamburg existieren:
Der Einsatz dieser technischen Mittel kann für Polizei, Steuerverwaltung und LfV bestätigt werden. Darüber hinausgehende Angaben im Sinne der Fragestellung zur Polizei könnten Rückschlüsse zulassen, die den Erfolg strafprozessualer oder gefahrenabwehrender verdeckter Maßnahmen gefährden würden. Aus diesem Grund wird von weiteren Angaben abgesehen.
Für das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wird mitgeteilt, dass durch „Einsätze von technischen Mitteln zur Positionsbestimmung“ bislang sieben Personen betroffen waren. Als Rechtsgrundlage verweist die Hamburger Innenbehörde auf die Abhörparagrafen §§ 100a, 100g, 100h und 100i der Strafprozessordnung sowie das Hamburger Verfassungsschutzgesetz. Auch die Steuerverwaltung setzt Peilsender ein, um „Fälle schwerer Steuerhinterziehung“ aufzuspüren. Mindestens drei Einsätze werden laut der Antwort verzeichnet.
Neue Angaben gibt es auch zum Versand von „Stillen SMS“. Die Polizei Hamburgs hat demnach im Jahr 2012 insgesamt 137.522 „Ortungsimpulse“ versendet. Ein leichter Anstieg ist erkennbar, denn im ersten Halbjahr 2013 wurden schon 77.021 Telefone heimlich angepingt. Immer noch wird hierfür eine Software des Landesamts für Zentrale Polizeiliche Dienste in Nordrhein-Westfalen genutzt. Es kann sich aber um ein kommerzielles Programm handeln, denn der polizeiliche Technik-Dienstleister würde dies laut der Antwort „verwalten“.
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: Vorratsdatenspeicherung: Europäische Behörden fragen immer öfter Vorratsdaten ab – millionenfach
: Vorratsdatenspeicherung: Europäische Behörden fragen immer öfter Vorratsdaten ab – millionenfach Europäische Strafverfolgungsbehörden und „Bedarfsträger“ fragen immer öfters nach Kommunikationsdaten der Vorratsdatenspeicherung – mehr als vier Millionen mal im letzten Jahr. Das geht aus Statistiken der Mitgliedstaaten hervor, die die EU-Kommission veröffentlicht hat. Unterdessen nimmt die neue „Expertengruppe“ der Kommission ihre Arbeit auf – hinterfragt die Massenüberwachung jedoch nicht.
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: Autotransporter-Fall: Bundeskriminalamt rastert 3.800.000 Auto-Kennzeichen und 600.000 Mobilfunk-Daten
Das eingesetzte Kennzeichenerfassungssystem V-REX : Autotransporter-Fall: Bundeskriminalamt rastert 3.800.000 Auto-Kennzeichen und 600.000 Mobilfunk-Daten Das BKA hat in einem einzigen Fall mehrere Millionen Auto-Kennzeichen fotografiert und gerastert. Diese Daten wurden mit hunderttausenden Verbindungsdaten aus Funkzellenabfragen abgeglichen. Die Fahndung hatte Erfolg, ein Schütze wurde gefasst. Doch das zeigt, dass immer mehr Rasterfahndungen mit verschiedensten Datensätzen durchgeführt werden – mit hunderttausenden Betroffenen pro Fall.
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: Handygate in Dresden: Dritte Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage zu Anti-Nazi-Protesten
Mobilfunkantennenanlage in der Großenhainer Straße in Dresden. Alle Handys, die hier kommuniziert haben, wurden überwacht. : Handygate in Dresden: Dritte Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage zu Anti-Nazi-Protesten Mit einer Funkzellenabfrage hat die Dresdner Polizei eine großflächige Gesamtüberwachung eines ganzen Stadtteils durchgeführt, um alle sich dort aufhaltenden Personen unter einen grundsätzlichen Tatverdacht zu stellen. Vor diesem Hintergrund wurde nun auch die dritte Verfassungsbeschwerde gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011 eingereicht. Gleichzeitig wurde eine ganze Reihe weiterer Überwachungsmaßnahmen durchgeführt – inklusive einem IMSI-Catcher.
Im Februar 2011 hat die Polizei in Dresden mit drei Funkzellenabfragen mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten von fast 60.000 Menschen gesammelt und gerastert. Nach zwei Linkspartei-Landtagsabgeordneten und der grünen Bundestags-Spitzenkandidatin wurde jetzt die dritte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht dagegen eingereicht. Die Jenaer Rechtsanwältin Kristin Pietrzyk klagt als Betroffene ebenfalls gegen die massenhafte Handy-Überwachung. In einer Pressemitteilung heißt es:
Im Hinblick auf die mittlerweile inflationäre Praxis der Durchführung von Funkzellenabfragen, haben wir ein starkes Interesse daran, für den prominentesten dieser Fälle, der sich den Spitznamen „Handygate“ redlich verdient hat, eine Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht herbei zu führen.
Die bekannteste der drei Funkzellenabfragen, die während des größten Naziaufmarschs Europas durchgeführt wurden, ist die um das Haus der Begegnung in der Großenhainer Straße. Ganze 48 Stunden lang wurden sämtliche Handy-Verbindungen, die über Mobilfunkzellen gingen, die auch am Haus der Begegnung zu empfangen sind, gespeichert und an die Dresdner Polizei übermittelt. Von diesen 81.229 Verkehrsdaten wurden von 35.748 Handy-Nummern die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Dieser Datensatz ging später auch an das Landeskriminalamt, das damit eine Rasterfahndung druchführte.
Das Ziel der Maßnahme ist nicht ganz klar. Offiziell wollten die Behörden ein paar Antifaschisten finden, die ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Diese sollen sich über ein Handy koordiniert haben. Dagegen hat die Staatsmacht gleich eine ganze Reihe an Maßnahmen aufgefahren: Telekommunikationsüberwachung, Observation, IMSI-Catcher, Video-Überwachung und sogar die Durchsuchung des Hauses und Beschlagnahme von Kommunikationsgeräten. Das geht aus der veröffentlichten Zusammenfassung der Verfassungsbeschwerde hervor:
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: Thüringer Landkreis Gotha führt die automatische Handy-Ortung bei Notruf 112 ein
: Thüringer Landkreis Gotha führt die automatische Handy-Ortung bei Notruf 112 ein Wer im Landkreis Gotha zukünftig per Mobiltelefon den Notruf 112 wählt, wird automatisch per Funkzellenabfrage geortet. Das melden verschiedene Medien unter Berufung auf einen Sprecher des Landkreises und einen Bericht des MDR Thüringen. Nach Abschluss eines zweimonatigen entsprechenden Pilotprojektes sei dieses als erfolgreich bewertet und in den „Regelbetrieb“ übernommen worden. Der Test in der Rettungsleitstelle habe gezeigt, „dass der Nutzen die Kosten überwiege“. Das System habe sich laut dem Bericht „in mindestens zwei Fällen als nützlich erwiesen“.
Die benötigte Technik soll demnach 6.000 Euro kosten. Der Bericht erklärt nicht, auf welcher Grundlage die Funkzellenabfrage arbeitet. GPS-Koordinaten würden jedoch aus rechtlichen Gründen nicht genutzt.
Erlaubt wäre beispielsweise die direkte Abfrage der Standortdaten in Echtzeit übder den Provider, wie es im 2008 erlassenen „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ geregelt wurde. Möglich wäre aber auch der Versand einer „Stillen SMS“, die einen verdeckten Kommunikationsvorgang veranlaßt und damit den Provider zwingt, die Standortdaten zu protokollieren. Diese können dann abgefragt werden.
Das „Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen“ sollte die „Stillen SMS“ laut der Gesetzesbegründung eigentlich überflüssig machen. Allerdings sind die Standortdaten der heimlichen „Ortungsimpulse“ laut dem Juniorprofessor an der Freien Universität Tobias Singelnstein genauer als jene aus der Echtzeit-Ausleitung.
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: Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen
: Handygate in Dresden: Zweite Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen Eine der Funkzellenabfragen in Dresden ist illegal, weil sie nicht zur Ergreifung konkreter Tatverdächtiger, sondern zur Rasterfahndung und Ermittlung von Strukturen eingesetzt wurde. Mit dieser Rechtsauffassung klagt die grüne Spitzenkandidatin Katrin Göring-Eckardt gegen eine Handy-Rasterfahndung aus dem Jahr 2011. Die Klage kritisiert außerdem, dass die massenhafte Grundrechtsverletzung durch Handyüberwachung zur Standardmaßnahme geworden ist.
Einige der bekanntesten Fälle von Funkzellenabfragen sind die vom „Handygate“ in Dresden im Februar 2011. Damals wurden mehr als eine Millionen Verbindungsdaten sowie die Bestandsdaten (Name und Adresse) von fast 60.000 Menschen von der Polizei gesammelt und gerastert. Das Amtsgericht Dresden, dass diese massenhafte Handy-Überwachung auch angeordnet hat, hatte gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das nächsthöhere Landgericht hatte eine der drei Maßnahmen für illegal erklärt, wenn auch mit der Blaupause für die legale Massenüberwachung.
Gegen die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen haben bereits im Mai die Linkspartei-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Jetzt kommt eine zweite Verfassungsbeschwerde dazu, und zwar von Johannes Lichdi im Auftrag von Katrin Göring-Eckardt, beide Grüne. Und darum geht’s:
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: Funkzellenabfrage: Allein in Nordrhein-Westfalen finden jeden Tag mehr als zehn Handy-Rasterfahndungen statt (Update)
: Funkzellenabfrage: Allein in Nordrhein-Westfalen finden jeden Tag mehr als zehn Handy-Rasterfahndungen statt (Update) Auch in Nordrhein-Westfalen werden jeden Tag Handy-Verbindungen von hunderttausenden Menschen an Polizeibehörden übermittelt und gerastert. Das geht aus einer Antwort der rot-grünen Landesregierung hervor. In ganz Deutschland dürften demnach jeden Tag dutzende Funkzellenabfragen stattfinden – statistisch ist jeder Einwohner betroffen.
In meinem Vortrag auf der SIGINT-Konferenz habe ich hochgerechnet, dass wahrscheinlich mindestens zehn Funkzellenabfragen pro Tag in Deutschland durchgeführt werden. Ich habe mich geirrt – es sind noch viel mehr. Das Problem ist, dass die offiziellen Statistiken zur Telekommunikationsüberwachung nicht zwischen individualisierten und massenhaften Abfragen unterscheiden.
Daher haben wir bei netzpolitik.org schon vor einem Jahr mehreren Landtags-Fraktionen ein paar detaillierte Fragen über Funkzellenabfragen geschickt, die diese an ihre Regierung stellen können. Neben der Piratenfraktion Schleswig-Holstein hat auch die Piratenfraktion in Nordrhein-Westfalen um den Innenausschuss-Sprecher Frank Herrmann unsere Fragen aufgenommen und eine kleine Anfrage gestellt. Jetzt ist die Antwort der Landesregierung Nordrhein-Westfalen eingetroffen, die wir an dieser Stelle exklusiv veröffentlichen.
Täglich zehn Funkzellenabfragen in Nordrhein-Westfalen
Und die Zahlen sind krass:
Für den Zeitraum vom 7.12.2010 bis 22.8.2013 sind 10.330 Funkzellenabfragen der Polzei Nordrhein-Westfalen erfasst.
Das sind mehr als zehn Funkzellenabfragen pro Tag – nur im Bundesland Nordrhein-Westfalen.
Zusammen mit den existierenden Zahlen aus Berlin und Schleswig-Holstein ergibt das folgende Tabelle an offiziell bestätigten Zahlen für Funkzellenabfragen in Deutschland:
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: Funkzellenabfragen in den USA: Jura-Professor fordert spezifisches Gesetz und Benachrichtigung Betroffener
Professor Brian Owsley : Funkzellenabfragen in den USA: Jura-Professor fordert spezifisches Gesetz und Benachrichtigung Betroffener Funkzellenabfragen sind eine Routinemaßnahme, die tief in die Privatsphäre vieler Unschuldiger eingreift, ohne diese jemals darüber zu informieren. Was in Deutschland bekannt ist, schreibt jetzt auch ein amerikanischer Jura-Professor in einer Studie. Auch er fordert eine Beschränkung der Praxis, ein eigenes Gesetz und eine Benachrichtigungspflicht für Betroffene.
Netzpolitik.org berichtet regelmäßig über die routinemäßige, massenhafte Handy-Überwachung namens Funkzellenabfrage. Jeden Tag werden in Deutschland laut unseren Hochrechnungen mehr als zehn Funkzellenabfragen durchgeführt, mit 100 betroffenen Funkzellen und zehntausenden betroffenen Menschen. Wie aussagekräftig diese Daten sind, haben wir erst gestern beschrieben.
Weltweit nutzen Behörden und Dienste diese digitale Massenüberwachung. Harte Fakten (oder gar ein öffentliches Bewusstsein) aus anderen Staaten sind uns jedoch nicht bekannt. Lediglich in den USA arbeiten unsere Freunde der American Civil Liberties Union (ACLU) an diesem Thema. Vor zwei Jahren haben sie hunderte Anfragen quer durch die Staaten geschickt, um Informationen über die Praxis von Funkzellenabfragen zu bekommen. Die meisten antworteten erst nach einem Artikel in der New York Times zum Thema.
Die Antworten sind ähnlich wie bei uns: Es ist schwer, an harte Fakten zu kommen, aber wenn es welche gibt, sind diese erschreckend. Die Polizei der kalifornischen Stadt gab intern bekannt:
Geben Sie vor Gericht nicht mehr Informationen an, als für ihren Fall unbedingt nötig ist. Sagen sie den Medien niemals etwas über diese Techniken – besonders zur Funkzellenabfrage.
Brian Owsley, Jura-Professor an der Texas Tech University, hat die Antworten mal in einem Paper ausgewertet und eingeordnet: The Fourth Amendment Implications of the Government’s Use of Cell Tower Dumps in its Electronic Surveillance. Und das klingt vertraut:
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: Funkzellenabfrage: Zahlen aus Schleswig-Holstein deuten auf 13 Handy-Rasterfahndungen in Deutschland – jeden Tag
Bei einer Funkzellenabfrage werden sämtliche Handy-Verbindungen innerhalb einer oder mehrerer dieser Funkzellen an die Polizei gegeben. : Funkzellenabfrage: Zahlen aus Schleswig-Holstein deuten auf 13 Handy-Rasterfahndungen in Deutschland – jeden Tag Auch in Schleswig-Holstein werden fast täglich Handy-Verbindungen von Millionen Menschen an Polizeibehörden übermittelt und gerastert. Das geht aus einer Antwort der rot-grün-blauen Landesregierung hervor. Bei einer Hochrechnung der bekannten Funkzellenabfragen ergibt sich, dass in Deutschland jeden Tag rund 13 Mal Handy-Rasterfahndungen durchgeführt werden.
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: Unsere Sigint-Talks zu Netzneutralität und Funkzellenabfrage (Update)
: Unsere Sigint-Talks zu Netzneutralität und Funkzellenabfrage (Update) Anfang des Monats fand in Köln die Sigint statt, eine Konferenz des Chaos Computer Clubs. Einige der Vorträge sind bereits online bei Youtube zu finden, darunter unsere beiden zu Funkzellenabfrage und Netzneutralität, wo Andre und ich jeweils einen Überblick über die jeweilige politische Debatte geben. Die Videos werden demnächst sicher noch auf den üblichen anderen Kanälen anschaubar sein.
Der Kampf um die Netzneutralität – Is this the end of the internet as we know it?
Funkzellenabfrage – Die Mobilfunk-Rasterfahndung als Routinemaßnahme
Update: Die Mitschnitte gibt es auch ohne YouTube auf Servern des CCC, als MP3, OPUS, MP4 und WEBM.
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: Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen
: Handygate in Dresden: Verfassungsbeschwerde gegen Funkzellenabfrage mit 35.000 namentlich Betroffenen Funkzellenabfragen verletzen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und das Telekommunikationsgeheimnis. Mit dieser Rechtsauffassung klagen zwei sächsische Landtagsabgeordnete gegen die Handy-Rasterfahndung in Dresden 2011. Bei der kritisierten Maßnahme wurden sämtliche Handy-Verbindungen von zwei Tagen übermittelt und gerastert – mit 35.000 namentlich Betroffenen.
Wiederholt haben wir über die massenhafte Handy-Überwachung in Dresden im Februar 2011 berichtet. Gleich drei Funkzellenabfragen hatten die sächsischen Behörden durchgeführt, um ein paar Antifaschisten zu finden, die während des größten Naziaufmarschs Europas ein paar Nazis verprügelt haben sollen. Ohne Erfolg, bis heute wurde keine einzige Anklage erhoben. Dafür landeten 1.145.055 Verkehrsdatensätze bei der Polizei, von 58.911 der 330.000 betroffenen Menschen wurden die Bestandsdaten (also Name und Adresse) eingeholt.
Das Amtsgericht Dresden, das die Funkzellenabfragen angeordnet hat, hat gleich zweimal Klagen dagegen abgewiesen. Das Landgericht als nächsthöhere Instanz hatte eine der drei Funkzellenabfragen als unrechtmäßig eingestuft – aber nur aufgrund eines Formfehlers.
Die längste Funkzellenabfrage mit den meisten namentlich Betroffenen hielt das Gericht jedoch auch inhaltlich für korrekt und verhältnismäßig:
Die Überwachung aller Handys im Umkreis des Haus der Begegnung bewertete das Gericht dabei auch inhaltlich. Dabei wurden über einen Zeitraum von zwei vollen Tagen 81.229 Verkehrsdaten abgeschnorchelt und von 35.748 die Bestandsdaten eingeholt, also Name und Adresse der Anschluss-Inhaber. Auf fünf Seiten erklärt das Gericht, dass es diese massenhafte Pauschalüberwachung für rechtmäßig hält.
Nach Ansicht des Gerichts war die “Erhebung der Verkehrsdaten […] für die Erforschung des Sachverhaltes erforderlich und die Erforschung des Sachverhaltes wäre auf andere Weise aussichtslos.” Dumm nur, dass auch mehr als zwei Jahre später noch kein einziger Verdächtiger ermittelt und angeklagt wurde. Auch die “Begehung von Straftaten mittels Telekommunikation” war laut Gericht gegeben, weil Handys verwendet wurden und auch anzunehmen war, dass Straftäter Handys nutzen würden. Auch die Dauer der Funkzellenabfrage von 48 Stunden beanstandete das Gericht nicht.
Gegen diese Entscheidung haben die Sächsischen Landtags-Abgeordneten Rico Gebhardt und Falk Neubert von der Linkspartei jetzt Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht:
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: Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 17
CC-BY-NC-ND <a href="http://www.flickr.com/photos/41460120@N04/5032798787/" >Masashi Mochida</a> : Netzpolitischer Wochenrückblick: KW 17 Diese Woche stand ganz im Zeichen der Drossel: Am Montag verkündete die Telekom die Abschaffung von Flatrates und bestätigte dabei gleichzeitig, dass man die eigenen Dienste gegenüber der Konkurrenz bevorzugen und damit die Netzneutralität verletzen wird. Wer davon schon genug gelesen hat, scrolle runter. Den Rückblick gibt es natürlich auch wieder als kleinen Podcast, und zwar hier.
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Telekom macht Ernst: Tarifwechsel führt zur Ende der Flatrates und Verletzung der Netzneutralität
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: Handygate in Dresden: Landgericht Dresden hält eine einzige Funkzellenabfrage für illegal – aber nur formal
: Handygate in Dresden: Landgericht Dresden hält eine einzige Funkzellenabfrage für illegal – aber nur formal Eine der als „Handygate“ bekannt gewordenen Funkzellenabfragen in Dresden 2011 war zwar illegal, aber nur wegen eines Formfehlers. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Dresden hervor, das jetzt in Volltext erhältlich ist. Eine weitere Funkzellenabfrage findet das Gericht als verhältnismäßig – und liefert die Blaupause, den Formfehler nächstes mal zu vermeiden.
Vorgestern berichteten wir über über eine Entscheidung des Landgerichts Dresden, das eine der Funkzellenabfragen in Dresden 2011 für illegal erklärt hat. Jetzt ist der Beschluss des Gerichts in Volltext online – und versprüht deutlich weniger Optimismus.
Praktischerweise listet das Urteil nochmal drei Funkzellenabfragen auf, die alle rund um die Nazi-Demonstration und Gegenproteste durchgeführt wurden:
Die Funkzellenabfrage des Beschlusses 270 Gs 711/11 betraf den Schwerpunkt der gewalttätigen Auseinandersetzungen südlich des Hauptbahnhofs und dieser örtliche Bereich wurde ausweislich des Wortlauts des Beschlusses wie folgt beschrieben:
- nördliche Begrenzung: Fröbelstraße, 01159 Dresden,
- westliche Begrenzung: Tharandter Straße/Altplauen, 01159 Dresden,
- südliche Begrenzung: Kohlenstraße/Südhöhe, 01189 Dresden,
- östliche Begrenzung: Wiener Straße/Gustav-Adolf-Platz, 01219 Dresden.
Die Funkzellenabfrage erstreckte sich zeitlich auf eine Dauer von zwölf Stunden. Sie war für Samstag, den 19.02.2011, von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr, angeordnet.
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Landgericht Dresden: Größte Funkzellenabfrage von „Handygate“ 2011 war illegal
Landgericht Dresden: Größte Funkzellenabfrage von „Handygate“ 2011 war illegal Die als „Handygate“ bekannt gewordene Funkzellenabfrage in Dresden 2011 war illegal und hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Das hat das Landgericht Dresden letzte Woche entschieden. Die Löschung der Daten dürfte jedoch kaum zu überprüfen sein.