Landgericht DresdenGrößte Funkzellenabfrage von „Handygate“ 2011 war illegal

Die als „Handygate“ bekannt gewordene Funkzellenabfrage in Dresden 2011 war illegal und hätte nicht durchgeführt werden dürfen. Das hat das Landgericht Dresden letzte Woche entschieden. Die Löschung der Daten dürfte jedoch kaum zu überprüfen sein.

Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden
Funkzellenabfragen am 19. Februar 2011 in Dresden. © OpenStreetMap contributors.

Rund um den 13. Februar 2011 wurde in Dresden eine ganze Reihe an Funkzellenabfragen durchgeführt. Als „Handygate“ bekannt wurde eine Abfrage mit 800.600 Verkehrsdaten und 229 Bestandsdaten in der Südvorstadt mit dem Aktenzeichen „270 Gs 711/11“. Auch der Landtagsabgeordnete Falk Neubert (Linkspartei) wurde überwacht und hat dagegen geklagt. Immer wieder hatte das Amtsgericht Dresden die Maßnahmen für rechtmäßig erklärt – es hatte sie ja auch angeordnet. Neubert legte Widerspruch beim Landgericht Dresden ein, und bekam jetzt recht. In der heute zugestellten Entscheidung heißt es:

Es wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 25.02.2011, 270 Gs 711/11, rechtswidrig ist. Die aufgrund dieses Beschlusses erhobenen Daten sind zu löschen.

Es wird festgestellt, dass die Erhebung und Speicherung der Telekommunikationsverkehrsdaten und der Bestandsdaten des Betroffenen durch das Landeskriminalamt Sachsen auf der Grundlage der Anordnung des Amtsgerichts Dresden, erlassen mit Beschluss vom 25.02.2011 (207 Gs 711/11), rechtswidrig war.

Das Urteil entfaltet Rechtskraft, eine Revision gibt es nicht. Falk Neubert kommentiert selbst:

Die Entscheidung des Landgerichts Dresden erfüllt uns mit Freude, weil sie unsere Auffassung vom Schutz der Demonstrationsfreiheit bestätigt. Dieses Gerichtsurteil muss nun zu einem Umdenken der sächsischen Regierungspolitik führen, schließlich geht es bei einer „nichtindividualisierten Funkzellenabfrage“ nicht um belanglose polizeiliche Maßnahmen, sondern um Eingriffe in demokratische Grundrechte. Jetzt haben die Behörden unverzüglich für das Löschen aller illegal gesammelten Daten zu sorgen, da es sich hierbei um eine endgültige, unanfechtbare Entscheidung des Landgerichts Dresden handelt.

Leider sagt das Gericht nicht, dass diese Art Handy-Rasterfahndung unverhältnismäßig ist. Vielmehr wies die ursprüngliche Anordnung des Amtsgerichts Mängel auf, sie genügte wohl den Mindestanforderungen an den Bestimmtheitsgrundsatz nicht. Unjuristisch vereinfacht: Das Amtsgericht hatte die Funkzellenabfrage einfach pauschal angeordnet, ohne genau genug zu sagen, warum. Aufgrund diesen schwerwiegenden Mangels führte das Landgericht gar keine tiefer gehende inhaltliche Prüfung des Falls durch.

Dass die Daten nicht erhoben werden durften und gelöscht werden müssen, ist ein Gewinn. Mittlerweile wurden die Daten jedoch mit den Überwachungsdaten weiterer Funkzellenabfragen verknüpft und in eine Rasterfahndungs-Software eingepflegt. Die Löschung und Nicht-Verwendung dieser Daten dürfte kaum überprüfbar sein. Erst, wenn die Daten in Verfahren und Akten wieder auftauchen, könnte man ein Beweisverwertungsverbot beantragen – und müsste das in jedem Einzelfall tun.

Die anderen 100 Funkzellenabfragen in Sachsen pro Jahr sind davon nicht betroffen. Auch die anderen Funkzellenabfragen um den 13. Februar 2011 nicht, auch wenn noch weitere Verfahren anhängig sind. Bei einer Maßnahme in der Großenhainer Straße wurden zwar „nur“ 81.229 Verkehrsdaten erhoben, dafür aber ganze 35.748 Bestandsdaten. Bis heute wurde übrigens kein einziger Straftäter deswegen angeklagt.

Update: Bei genauerer Betrachtung des Urteils lautet unsere Einschätzung: Landgericht Dresden hält eine einzige Funkzellenabfrage für illegal – aber nur formal.

17 Ergänzungen

  1. Ich freue mich jedesmal, auf OpenStreetMap-Karten zu stoßen. Klasse, gerne, danke.
    Aber bitte doch nicht ohne entsprechender Quellenangabe!!!

    Auf netzpolitik.org finde ich leider alleine zu diesem Thema drei Artikel mit offensichtlich osm-basierten Karten, bei denen nichts dabeisteht.

    Einerseits sammelt netzpolitik spenden, um sich selbst am Leben zu halten, andererseits wird OSM aber nichtmal als Quelle erwähnt?

    Schade.

    In der Hoffnung auf Korrektur
    Peter

    1. Die Berliner Polizei nutzt übrigens auch die Karten(daten) von OSM ohne Kennzeichnung der Quelle. Da wäre eine kritische Nachfrage deinerseits sicherlich auch gut aufgehoben.

      1. Nur weil es andere eventuell nicht korrekt machen, heisst es nicht, das man selber es nicht tun muss. Jetzt mit dreck auf andere zu werfen, weil man selber versäumnisse hat, finde ich persönlich schwach.

  2. sieht jedenfalls für mich stark nach openstreetmap aus – aber irgendwie steht weder in der dateiinfo noch darunter der hinweis darauf… :-(

  3. Zumindest schaut das nach einem OSM-typischen Mapnik-Kartenstil aus. Die Datengrundlage vermag ich bei dieser Auflösung nicht definitiv zu bestimmen. Aber zumindest wäre OSM hier als Quelle durchaus plausibel.

  4. ach so, das thema hier ist der kartenausschnitt, da hab ich mich wohl vertippt…ich dachte hier gehts um die funkzellenabfrage. sorry dann

  5. Das Urteil wird einen Scheiss bewirken.
    Solange nicht endlich für Datenschutz- oder generell für Bürgerrechtsverstöße ein monetärer Schaden definiert wird und demnach endlich Schadensersatz geltend gemacht werden kann, ist das alles doch der blanke Hohn.
    Es gibt ja auch noch nichtmal Sanktionen gegen die Täter. Was hindert sie daran, so weiterzumachen, wie bisher? Oder das Urteil einfach zu ignorieren? Es hat doch für niemanden der Täter auch nur die leisesten Konsequenzen.
    Ich könnte kotzen…

    1. Naja, wie weit darf man als Bürger gehen und die widerrechtlich erhobenen Daten durch Zerstörung der eingepflegten Daten und der damit speichernden Computer dafür sorgen, daß die Botschaft in aller Deutlichkeit bei den Verantwortlichen ankommt?

      Vielleicht eine schmerzhafte persönliche Kontaktaufnahme mit den Hauptverantwortlichen, um aufzuzeigen, hier ist Deine Rechtsbeugungsgrenze und alles darüber hinaus gibt Aua auf Dein Haupt?

      Wie will man persönliche Daten mit Brisanz denn wertstellungsmäßig bewerten, wer macht das, das Opfer oder eine dem Täter nahestehende Organisation?

      Justizopfer werden doch schon heute menschenverachtend „entschädigt“ für Jahre unrechtsmäßiger Freiheitsberaubung, Rufmord, Herausreissen aus dem sozialen Umfeld und keine angemessene Dauerrente auf angemessenem Niveau, weil menschenwürdige Arbeit nach dem Knast nicht mehr zu haben ist.

      Von den psychischen und physischen Schäden des Knastdaseins und der wiederholten Unschuldbeteuerung mal ganz zu schweigen!

      Nur wenn es ordentlich körperlich schmerzt und eine solche Antwort für Rechtsbeugung im Amt zustandekommt wird der Rechtsbeuger evtl. lernen, daß Rechtsbeugung seiner Gesundheit nicht zuträglich ist. Und erst dann ändert sich was, wer was anderes glaubt, glaubt noch immer an den Osterhasen und den Weihnachtsmann.

      Alles andere ist die Sache mit der rosaroten Brille gucken und wirkungslos.

      Analog dieser Situation:
      Was hindert Hansi, die heiße Herdplatte nochmals anzufassen, der Schmerz der verbrannten Finger oder die ermahnenden Worte eines Erwachsenen?

      In diesem Sinne…

      1. OMG. Das ist ja wohl das Primitivste das ich seit langem gelesen habe. Dann lasst uns doch gleich wieder die körperliche Bestrafung einführen und Straftäter auf dem Marktplatz steinigen oder ähnliches. Wer sowas fordert ist vom Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates ganz weit entfernt. Denk mal nach um welches Thema es hier geht. „Nur“ um Daten und nichts anderes. Ganz davon abgesehen gehe ich mal davon aus das jemand wie du zu den ersten gehört der laut aufschreit wenn solche Methoden als Echo zurück kommen. Diese Doppelmoral ist so widerlich.

  6. So nun wissen wir, dass die Funkzellenabfrage in Dresden 2011 illegal war.
    Das dürfte aber nicht die letzte der letzten 5 Jahre gewesen sein. Und was schützt den Bürger in Zukunft?

    Fazit: Die gesamte Auswertung der Daten war illegal. Ganze 5 Jahre konnten die Daten von Staatsschutz und Polizei illegal genutzt werden.

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