Ist diese Meldung von Radio Dresden eigentlich noch eine Nachricht wert?
Im Zusammenhang mit einer Farbbeutelattacke auf das Dresdner Glücksgas-Stadion im Juli vergangenen Jahres hat die Staatsanwaltschaft Dresden eine Funkzellenabfrage durchgeführt. Das erfuhr unser Sender von der Dresdner Staatsanwaltschaft. „Um der Täter habhaft zu werden, hat die Staatsanwaltschaft eine Abfrage der Funkzellen beantragt. Einen entsprechenden Beschluss hat das Amtsgericht erlassen. Dadurch sind Verkehrsdaten im niedrigen vierstelligen Bereich erhoben worden“, sagte Sprecher Lorenz Haase unserem Sender.
Eingeworfene Scheiben. Ganz klar: Da hilft nur noch Funkzelleneinsatz! Wurde die Vorratsdatenspeicherung nicht mal mit internationalem Terrorismus begründet?
Gegen die Speicherpraxis kann weiterhin geklagt werden.