Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.
Betrachtet man die Rolle der Behörden und die nicht enden wollenden Schredderaktionen, Pannen und Ungereimtheiten bei den Ermittlungen zur rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund, geht nicht zu Unrecht „beißende Kritik, Hohn und Spott über einen ganzen Berufszweig von Polizisten und Verfassungsschützern“ nieder.
Auch aus netzpolitischer Perspektive sind noch einige Fragen offen. Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat nachgefragt, wie viele „Massendaten“ wie Funkzellenabfragen bei den Ermittlungen erhoben, gespeichert und verarbeitet worden sind. In der jetzt eingetroffenen Antwort schreibt das Bundesministerium des Innern:
Insgesamt wurden 20.575.657 Funkzellendatensätze (gemäß § 100g Absatz 2 Satz 2 StPO) und 13.842 Datensätze zu Anschlussinhabern (gemäß § 113 TKG) vornehmlich aus den bei bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusammengeführt. Eine geringe Anzahl von Funkzellendatensätzen bzw. Bestandsdaten wurde im Zusammenhang mit den Tatorten Eisenach und Chemnitz zusätzlich durch das BKA erhoben.
Die erforderlichen Daten sind weiterhin gespeichert.
Ein Funkzellendatensatz umfasst die Telefonnummer, Angaben zum Ort der Funkzelle und die Zeit, zu der das Mobilfunkendgerät aktiv gewesen ist. Mit Hilfe von Funkzellendatensätzen kann entweder die Frage beantwortet werden, ob ein Mobilfunkendgerät in der räumlichen Zuordnung einer Funkzelle in einem bestimmten Zeitraum aktiv war oder es kann die Menge aller in einem bestimmten Zeitraum in der räumlichen Zuordnung einer Funkzelle aktiven Mobilfunkendgeräte beauskunftet werden.
Eine Funkzellenabfrage, bei der alle in der Funkzelle des Tatorts im Tatzeitraum aktiven Mobilfunkendgeräte erfasst werden, ist eine typische Ermittlungsmaßnahme bei Tötungsdelikten.
Bei der Auswertung von Funkzellendatensätzen werden grundsätzlich Mobilfunkendgeräte gesucht, die an mehreren Tatorten aktiv waren. Für die Treffer dieser Suche werden im Anschluss ggf. Bestandsdaten erhoben.
Die Aufklärungsquote dieser Datenberge ist ja bekannt.
Da fast 14.000 Bestandsdaten (also Namen und Adressen von Anschlussinhabern) erhoben wurden, waren diese alle an mehreren Tatorten aktiv? Diese Frage haben wir bereits gestern dem Innenministerium gestellt, aber leider bisher keine Antwort.
Wir haben auch nachgefragt, ob irgendjemand der mehr als zehntausend Menschen je darüber informiert wurde, dass sein Name und Adresse in einer Polizeidatenbank gespeichert sind. Die Erfahrungen in Berlin zeigen, dass fast nie jemand informiert wird, obwohl das Gesetz das vorschreibt. Auch hierzu haben wir keine Antwort vim Innenministerium.
Der Fragesteller Andrej Hunko weist auf einen weiteren Aspekt hin:
Es dürfte sich dabei abermals um eine Datensammlung von größtenteils Menschen mit Migrationshintergrund handeln. Dies war auch der Hintergrund meiner Frage.
Offensichtlich werden sämtliche Informationen weiterhin gespeichert.
Denn von der „BAO Bosporus“ wurde vor allem wegen vermeintlichen Schutzgelderpressungen und Drogengeschäften türkischer oder kurdischer Vereinigungen ermittelt. Wie wir heute wissen, handelte es sich dabei um eine rassistisch stigmatisierende Zuschreibung: Den Behörden fehlte der Wille zum Blick nach rechts – offensichtlich bewusst. Entsprechende Hinweise von Angehörigen der Toten wurden beispielsweise nicht weiter verfolgt.
Dass sich dieser tiefgehende polizeiliche Eingriff in die Privatsphäre vermutlich vor allem gegen Bekannte der migrantischen Opfer des NSU gerichtet hat, macht mich wütend.
Jene Anschlussinhaber, die im Zuge der rassistisch stigmatisierenden polizeilichen Ermittlungen festgestellt wurden, müssen davon unterrichtet werden. Denn deren Bestandsdaten wurden nur deshalb von den Mobilfunkanbietern abgefragt, weil sie als „verdächtig“ galten.