Nationalsozialistischer Untergrund

  • Datenmissbrauch durch Polizeibeamte: Keine Einzelfälle
    tatütata
    Mehr als 400 Verfahren gegen Polizist:innen wegen missbräuchlicher Datenzugriffe.
    Datenmissbrauch durch Polizeibeamte Keine Einzelfälle

    Deutschland diskutiert über hunderte Fälle missbräuchlicher Datenzugriffe durch Polizist:innen. Doch die Dunkelziffer dürfte noch weit über der bekannten Zahl liegen. Das Problem ist fehlende Kontrolle.

    27. Juli 2020 6
  • : Berliner Polizei auf Krawall gebürstet: Anmeldung einer Versammlung nur mit „Ja“ zu Vorratsdatenspeicherung
    Bild: Freiheitsfoo
    Berliner Polizei auf Krawall gebürstet: Anmeldung einer Versammlung nur mit „Ja“ zu Vorratsdatenspeicherung

    Die Versammlungsbehörde des Landes Berlin will eine Kundgebung nur dann erlauben, wenn der Anmelder einer Speicherung in einer „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dort sammelt die Behörde Informationen über den Verlauf angemeldeter Versammlungen, darunter die Namen der AnmelderInnen, OrdnerInnen oder – etwa im Falle von PolitikerInnen – auch Teilnehmenden.

    Pikant: In der nicht ermöglichten Kundgebung ging es um den Protest gegen genau jene „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“.

    Alle in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ erhobenen Daten werden mindestens drei Jahre lang aufgehoben. Zugriff haben um die 2.000 PolizeibeamtInnen, darunter auch der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA). Die Behörde ist für die Führung der Datei sogar selbst verantwortlich: In Berlin werden Versammlungsanmeldungen nicht vom Ordnungsamt bearbeitet, sondern vom LKA. Der Leiter der entsprechenden Abteilung hat nicht nur gute Beziehungen zum Staatsschutz, er ist in der Vergangenheit sogar selbst bei Demonstrationen handgreiflich geworden.

    Die Existenz der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ ist erst durch eine von einem Anmelder gestellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz publik geworden. Nach einem Auskunftsersuchen bei der Polizei und der folgenden Akteneinsichtnahme erfuhr der Betroffene Details der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu gehörte nach seiner Aussage „eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen“.

    Die ohne eigene Rechtsgrundlage errichtete Datenbank könnte Personen von der Anmeldung weiterer Versammlungen abhalten. Sie widerspricht wohl auch dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Speicherung offensichtlich nicht abgelehnt werden kann. Weil es sich dabei um einen tiefen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handeln dürfte, wird die Praxis des Berliner Senats auf Antrag des Betroffenen am Montag vor Gericht verhandelt.

    Dort sollte auch die nun abgesagte Protestkundgebung „Keine anlaßlose Erfassung von Demonstrationen durch die Polizei – Für das sofortige Aus der Veranstaltungsdatenbank!“ stattfinden. Die im Anmeldeformular angegebene Anzahl der erwarteten Teilnehmenden betrug „vermutlich deutlich weniger als 10“.

    Laut Freiheitsfoo wurde dem Anmelder in einer unverschlüsselten E‑Mail mitgeteilt, dass die Behörde die Versammlung nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dieser zog die Anmeldung daraufhin zurück.

    Woher sich das Landeskriminalamt die E‑Mail-Adresse des Anmelders besorgte, bleibt nebulös. In dem Anmeldeformular für die Versammlung hatte er diese zur Kontaktaufnahme jedenfalls nicht angegeben, dafür aber seine Telefonnummer.

    Die Verhandlung gegen die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ findet am Montag, den 7. März, um 10 Uhr am Verwaltungsgericht Berlin statt.

    5. März 2016 54
  • : Abschreckung einkalkuliert: Datensammlungen der Berliner Polizei vor Gericht
    Demonstration gegen G8-Gipfel in Berlin. (Bild: Montecruzfoto)
    Demonstration gegen G8-Gipfel in Berlin. (Bild: Montecruzfoto)
    Abschreckung einkalkuliert: Datensammlungen der Berliner Polizei vor Gericht

    Klage gegen die Speicherung in der Berliner „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank” und gegen die komplette Spiegelung des polizeilichen Datenbestandes: Am kommenden Montag, 7. März, findet im Verwaltungsgericht Berlin die mündliche Verhandlung zur Speicherung der AnmelderInnen von Versammlungen statt. Ebenfalls vor Gericht steht das seit 2012 betriebene Kopieren des kompletten Datenbestandes der Berliner Polizei für Zwecke eines nicht mehr existierenden Untersuchungsausschusses.

    Wir haben mit dem Kläger über die Bedeutung des Verfahrens gesprochen.

    M.M.: Unter dem Aktenzeichen „1 K 250.14“ verhandelt das Berliner Verwaltungsgericht eine umfangreiche Klage von dir. Unter anderem geht es um eine Mitteilung, die alle Personen erhalten, wenn sie ein Auskunftsersuchen über Speicherungen in Berliner Polizeidatenbanken stellen: Dort heißt es dann, dass nicht nur im System POLIKS (Polizeiliches Landessystem zur Information, Kommunikation und Sachbearbeitung) Daten vorhanden sind. Vielmehr habe der Senat eine Komplettsicherung des POLIKS und seiner Fallanalysedatei CASA vorgenommen. Wieso eigentlich?

    H.S.: Als ich das Schreiben der Polizei las, war ich zunächst erschrocken. Dort stand:

    Für die Zwecke des 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages ‚Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund (NSU)‘ wurde im November 2012 eine Sicherung des polizeilichen Datenbestandes vorgenommen, die auch Ihre zu diesem Zeitpunkt gespeicherten personenbezogenen Daten umfasst.

    Zwar war weiter unten angegeben, dass für meine Daten jetzt „von Amts wegen die Löschung veranlasst“ wurde, aber Gedanken habe ich mir bei den im Raum stehenden Morden einer Terrorgruppe natürlich trotzdem gemacht.

    Der gesamte Berliner Datenbestand von Polizei und Verfassungsschutz ist also doppelt vorhanden?

    Zunächst ging aus dem Schreiben lediglich hervor, dass eine „Sicherung des polizeilichen Datenbestandes“ für Zwecke des Untersuchungsausschusses vorgenommen wurde. Warum aber gerade meine Daten darin aufgenommen wurden, blieb unklar. Mir waren noch die skandalösen Schredderaktionen beim Inlandsgeheimdienst „Verfassungsschutz“ aus der Presseberichterstattung im Gedächtnis, dass jedoch auch dort verschiedene Komplettspiegelungen des Datenbestandes stattgefunden haben, ging erst aus dem 2014er Tätigkeitsbericht des Berliner Datenschutzbeauftragten und einer Anregung des ersten NSU-Untersuchungsausschusses an den Regierenden Bürgermeister hervor. Darin hat der ehemalige Vorsitzende Sebastian Edathy angeregt zu erwägen, ob für den Berliner Geheimdienst und die Staatsschutzabteilung der Polizei eine Anordnung in Betracht kommt, dass „vorläufig keinerlei Akten mit Bezügen zum Rechtsextremismus vernichtet“ werden.

    Fehlerhafte Speicherungen werden verschleiert

    Es hätte doch in der Logik der Untersuchungsausschüsse gereicht, nur die Daten mit Bezug zu Rechtsextremismus zu spiegeln, etwa die einschlägigen PMK-Dateien zu „politisch motivierter Kriminalität – rechts“? Es wird ja auch nicht die komplette INPOL-Datei des Bundeskriminalamtes oder das NADIS vom Verfassungsschutz mit Stand von 2012 aufbewahrt. Oder?

    In Edathys Anregung war einerseits nur von Akten und nicht von Datenbanken die Rede, andererseits erwähnte er auch nur solche mit Bezügen zum Rechtsextremismus. Ich sehe mich deshalb zu Unrecht stigmatisiert und durch die Speicherung quasi dem „Rechtsextremismus“ zugeordnet. Deshalb möchte ich vom Verwaltungsgericht feststellen lassen, dass es rechtswidrig gewesen ist. Erst später hat die Berliner Polizei gegenüber dem Verwaltungsgericht vorgetragen, dass angeblich keine differenzierte Spiegelung des zentralen Vorgangsverwaltungssystem POLIKS möglich gewesen sei und deshalb der komplette Bestand kopiert wurde, d.h. inklusive aller Anzeigen, Tätigkeitsberichte, Verkehrsordnungswidrigkeiten u.s.w. Es sind also vermutlich zehntausende Personen von dieser stigmatisierenden Speicherung betroffen, zumal die zunächst auf wenige Monate befristete Anordnung mehrfach verlängert wurde – nachweislich bis mindestens 31.10.2015.

    Du willst auch Papiere zur Errichtung und zum Betrieb des POLIKS-Systems und schließlich alle zu dir im POLIKS gespeicherten Daten einsehen. Was steht da vermutlich drin?

    Für die gerichtliche Sachverhaltsaufklärung habe ich u.a. beantragt, alle Anordnungen und Funktionsbeschreibungen hinsichtlich POLIKS beizuziehen. Damit möchte ich nachweisen, dass ein differenziertes Kopieren (Datenbankexport) anhand einschlägiger Datenbankfelder (z.B. PMK-rechts, Banküberfälle, Sprengstoffanschläge) technisch sehr wohl möglich gewesen wäre. Leider ist das Gericht bisher nicht auf meine Beweisanträge eingegangen. Wenigstens waren dem übermittelten Verwaltungsvorgang die genauen Auszüge zu meiner Person beigefügt. Darin zeigt sich, dass es die Polizei mit den Grundrechten und ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nicht so genau nimmt: Beispielsweise wurde laut einem Vermerk eine zu meiner Person noch gespeicherte Ordnungswidrigkeitsanzeige nicht gemäß § 50 ASGO ordnungsgemäß beauskunftet, sondern vorsorglich einfach gelöscht (im polizeilichen Sprachjargon eine so genannte „Schnelllöschung”), um damit einen eigenen Erfassungsfehler zu verschleiern. Diese rechtsmissbräuchliche Praxis war mir allerdings bereits aus den nicht mitgeteilten Speicherungen einer anderen polizeilichen Datenbank bekannt.

    Berliner Staatsschutz pflegt „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“

    Über dein Auskunftsersuchen und Akteneinsichtnahmen bei der Versammlungsbehörde hast du 2013 erfahren, dass du als Anmelder von Versammlungen in einer eigens dafür angelegten Datensammlung gespeichert wirst. Erst durch eine spätere Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz wurde die Existenz dieser „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ (VDB) in Berlin und darüber hinaus bekannt…

    Zunächst war mir diese Datenbank völlig unbekannt, denn obwohl ich in Berlin seit 2010 hin und wieder Versammlungen angemeldet hatte, tauchten diese Speicherungen in den von mir regelmäßig angefragten Datenauskünften nie auf. Erst 2013 – also fast zehn Jahre nach Einrichtung der VDB – bekam ich eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen. Da sich die Berliner Polizei eine üppige Speicherfrist von drei Jahren genehmigt, waren nur wenige der dort gespeicherten personen- und versammlungsbezogenen Daten gelöscht, so dass sich ein umfassendes Bild zu meinen politischen Aktivitäten bot. Das hat mich dann doch etwas erstaunt: die Dreistigkeit, die Speicherungen einerseits jahrelang den Betroffenen zu verschweigen und andererseits der gravierende Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung, ohne dass eine spezielle gesetzliche Grundlage für diese Datensammlung existiert.

    Welche Informationen werden dort gesammelt?

    Natürlich waren in der mir zugestellten Liste auch nicht alle in der VDB gespeicherten personen- oder versammlungsbezogenen Informationen wiedergegeben. Erst durch eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wurde später die Errichtungsanordnung bekannt, die einige Datenfelder und deren Beschreibungen genauer auflistet. Gerade Freitextfelder tendieren schnell zu unüberschaubaren Datenmengen; bei mir ist neben Anschriften und Telefonnummer auch eine E‑Mail-Adresse gespeichert. Auch versammlungsrechtliche Auflagen, Streckenverläufe und fragwürdige Mutmaßungen oder Kommentare der Behörde sind enthalten.

    Bei der Anmeldung von Versammlungen kommt es häufig vor, dass die Polizei zu einem so genannten Kooperationsgespräch einlädt. Dort werden allerdings lediglich Auflagen verkündet. Wurdest du bei diesen Gesprächen auf die Vorratsdatenspeicherung von AnmelderInnen hingewiesen?

    Nein. Vermutlich war den höheren BeamtInnen durchaus klar, dass hier der Rubikon des (verfassungs)rechtlich Zulässigen möglicherweise überschritten ist. Immerhin zeigt ein datumsloser Vermerk zu meinen damaligen Anträgen auf Akteneinsicht, dass sich bei der Polizei nicht alle mit dem Verschweigen der VDB anfreunden konnten:

    […] Auskunftsumfang nach § 50 ASOG […] der sich auf alle Personendaten in elektronisch gestützten Datenbanken bezieht, nämlich jetzt hoffentlich auch bald die Veranstaltungsdatenbank. Diese Nummer ist ihm doch mitgeteilt worden?

    “Bei Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt Waffengebrauch, ich warne Neugierige“

    Die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ wird beim Berliner Landeskriminalamt geführt. Warum eigentlich?

    Die Situation ist reichlich skurril: Die zuständige Versammlungsbehörde ist in Berlin beim ordnungsbehördlichen Staatsschutz angesiedelt, d.h. die Daten von AnmelderInnen landen ohnehin dort, wo sie aus Gründen der Versammlungsfreiheit (z.B. chilling effects) eigentlich nicht hingehören sollten. Dieser Teil des LKA wird von Joachim Haß geleitet, der in „Kooperationsgesprächen“ gern AnmelderInnen mit falschen Unterstellungen bezichtigt, in seinen Diensträumen Plakate mit der Aufschrift „Die Straße dient lediglich dem Verkehr, bei Widerstand gegen die Staatsgewalt erfolgt Waffengebrauch, ich warne Neugierige” hängen hat und auch nicht davor zurückschreckt, in Versammlungslagen selbst handgreiflich zu werden. Dass sich Berlin einen solchen versammlungsfeindlichen Behördenchef leistet, spricht schon mal Bände.

    2.000 Personen sind zugriffsberechtigt, die Datei ist durchsuchbar. Vermutlich auch von der Staatsschutz-Abteilung…

    Formal wird die stadtweite Veranstaltungsdatenbank von einer Gemeinsamen Leitstelle Bund-Berlin (GLSt) geführt, die als Teil des Lagezentrums dem Leitungsstab des Berliner Polizeipräsidenten zugeordnet ist. Maßgeblich gepflegt und befüllt wird sie allerdings vom LKA. Neben Herrn Haß haben berlinweit noch viele weitere Beamte Zugriff, wenn auch nur lesend oder zeitlich beschränkt. Ausweislich der Errichtungsanordnung dient die Datei angeblich der „Planung von Einsatzkräften“, der „Erfassung von Abschlussmeldungen“, der „Erstellung von Führungsdokumenten, Übersichten, Lagebildern und Statistiken“ und einer „Gefährdungsbewertung zukünftiger Veranstaltungen“. Dafür wären meines Erachtens jedoch gerade keine personenbezogenen Daten der AnmelderInnen erforderlich. Sollten individuelle Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Raum stehen, werden diese ohnehin in POLIKS erfasst. Um die Speicherung der VDB-Daten für drei Jahre dennoch zu rechtfertigen wird gegenüber Betroffenen seitens der Polizei argumentiert:

    Danach ist eine zeitlich befristete Dokumentation erforderlich, um behördliches insbesondere polizeiliches Handeln nachträglich jederzeit abrufbar zur Verfügung zu halten und gegebenenfalls soweit erforderlich auch gerichtlich überprüfen zu lassen.

    Warum die Dokumentation in Form einer leicht manipulierbaren und kopierbaren Datenbank und nicht wie üblich auf Papier erfolgt, bleibt bis zur gerichtlichen Verhandlung ungeklärt.

    Abschreckungseffekt für die Versammlungsfreiheit

    Was forderst du in der Verhandlung? Außer der Bewertung der dubiosen Speicherung deiner eigenen Daten hat der Fall ja eine besondere Bedeutung auch für die Öffentlichkeit, immerhin höhlt die Exekutive das Versammlungsgesetz aus…

    Ich sehe in der dreijährigen anlasslosen Speicherung zunächst einen unverhältnismäßigen Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung. Solche sensiblen Daten, die zudem auch nicht erforderlich sind, gehören spätestens nach dem Ende der Versammlung gelöscht. Oder um es in den Worten des Bundesverfassungsgerichts zu sagen: Wer damit rechnet, dass die Teilnahme an einer Versammlung behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten. Und damit sind wir auch schon beim Abschreckungseffekt dieser Datensammlung, der die Versammlungsfreiheit und folglich auch die individuelle Selbstbestimmung als eine elementare Funktionsbedingung des „auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlich demokratischen Gemeinwesens” massiv beeinträchtigt. Denn alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel müssen laut § 14 Versammlungsgesetz unter Angabe von Personendaten angemeldet werden.

    Hast du seit Bekanntwerden der Speicherungen noch Versammlungen in Berlin angemeldet?

    Nein, denn ich befürchte begründet, dass diese umfangreiche Datensammlung früher oder später missbraucht werden wird. Genügend Beispiele für solche Missbräuche gibt es bereits – trotz Rechtsstaat und Datenschutzbeauftragten.

    1. März 2016 10
  • : Rechtes Land: Atlas zur extremen Rechten und der Neonazi-Vergangenheit per Crowdfunding finanzieren
    Rechtes Land: Atlas zur extremen Rechten und der Neonazi-Vergangenheit per Crowdfunding finanzieren

    Die Morde der rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund haben verdeutlicht, welche Gefahr von Neonazis in Deutschland ausgeht. Ein neues Projekt will mit einer Karte und einem Recherche-Wiki die Aktivitäten von Neonazis und deren Strukturen dokumentieren. Um zwei Leute einzustellen, die die Daten recherchieren und eintragen, sollen 5.000 Euro per Crowdfunding gesammelt werden.

    rechtes-land

    Das Projekt findet sich auf startnext.de:

    Deutschlandweit sind Neonazis am Werk. Das Wissen über sie ist regional verteilt; sich ein Gesamtbild zu verschaffen ist alles andere einfach. Rechtes Land will die Orte der extremen Rechten, ihre Verbände, ihre Morde, ihre Überfälle, ihre Termine und aktuelle Vorhaben kartieren. Um sie für alle sichtbar zu machen. Online, auf eine praktische und handhabbare Weise über eine interaktive Karte im Browser.

    Träger des Projekts ist das Antifaschistische Pressearchiv und Bildungszentrum e. V. (apabiz). Die technische Umsetzung macht die Firma Lokaler des bekannten Datenjournalisten Lorenz Matzat.

    Warum eine unabhängige Recherche notwendig ist, haben Heike Kleffner und Katharina König auf dem 29C3 ausgeführt: Audio, Video, YouTube.

    2. Januar 2013 7
  • : Rasterfahndungen bei NSU-Ermittlungen: 13 Millionen Finanzdaten, 1 Million Autovermietungen, 300.000 Hotelübernachtungen
    Rasterfahndungen bei NSU-Ermittlungen: 13 Millionen Finanzdaten, 1 Million Autovermietungen, 300.000 Hotelübernachtungen

    Deutsche Behörden haben im Rahmen der Neonazi-Mordserie mindestens 80 Rasterfahndungen durchgeführt. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine schriftliche Frage hervor. Viele Millionen Datensätze von Unschuldigen wurden erhoben, gespeichert und zusammengeführt. Die Aufklärungsquote ist bekannt.

    Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat nachgefragt, wie viele Rasterfahndungen im Rahmen der Ermittlungen zu den Morden der rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund durchgeführt wurden. Jetzt hat das Bundesministerium des Innern geantwortet:

    Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden im Zusammenhang mit der „Ceska-Mordserie“ (2000 bis 2006) 80 Maßnahmen nach den §§ 98a, 98b StPO richterlich angeordnet. Dabei wurden ca. 13 Mio. Transaktionsdaten aus Einsätzen von Kredit- und Debitkarten, ca. 300.000 Hotelübernachtungsdaten und ca. 1 Mio. Autovermietungsdaten einbezogen.

    Vor zwei Wochen berichteten wir über die Zahlen der Funkzellenabfragen im Rahmen der Ermittlungen:

    Insgesamt wurden 20.575.657 Funkzellendatensätze (gemäß § 100g Absatz 2 Satz 2 StPO) und 13.842 Datensätze zu Anschlussinhabern (gemäß § 113 TKG) vornehmlich aus den bei bereits bei den Landespolizeibehörden gespeicherten Daten zusammengeführt. Eine geringe Anzahl von Funkzellendatensätzen bzw. Bestandsdaten wurde im Zusammenhang mit den Tatorten Eisenach und Chemnitz zusätzlich durch das BKA erhoben.

    Andrej Hunko verweist darauf, dass die Betroffenen vermutlich wieder im Umfeld der Opfer zu finden sind:

    Es dürfte sich dabei größtenteils um Informationen über Personen handeln, die mit den Getöteten in privatem oder geschäftlichem Kontakt standen. Denn von der polizeilichen Ermittlungsgruppe ‚BAO Bosporus‘ wurde vor allem wegen vermeintlichen Schutzgelderpressungen und Drogengeschäften türkischer oder kurdischer Vereinigungen ermittelt: Ein rassistisches Stereotyp, das zum Jahrestag des Auffliegens des NSU so auch benannt werden muss!

    2. November 2012 16
  • : Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter
    Funkzellenabfragen bei NSU-Ermittlungen: 20 Millionen Verbindungsdaten, 14.000 Namen und Adressen, 0 Täter

    Mehr als zehntausend Menschen standen im Fokus der Ermittlungen zum Nationalsozialistischen Untergrund. Das geht aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine mündliche Anfrage hervor. Bei Funkzellenabfragen wurden mehr als 20 Millionen Funkzellendatensätze und fast 14.000 Datensätze über Anschlussinhaber erhoben, gespeichert und zusammengeführt.

    Betrachtet man die Rolle der Behörden und die nicht enden wollenden Schredderaktionen, Pannen und Ungereimtheiten bei den Ermittlungen zur rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund, geht nicht zu Unrecht „beißende Kritik, Hohn und Spott über einen ganzen Berufszweig von Polizisten und Verfassungsschützern“ nieder.

    Auch aus netzpolitischer Perspektive sind noch einige Fragen offen. Der Linkspartei-Abgeordnete Andrej Hunko hat nachgefragt, wie viele „Massendaten“ wie Funkzellenabfragen bei den Ermittlungen erhoben, gespeichert und verarbeitet worden sind. In der jetzt eingetroffenen Antwort schreibt das Bundesministerium des Innern:

    19. Oktober 2012 12
  • : NSU-Leaks: Leaking-Plattform für Geheimdienst-Unterlagen zum rechtsextremen Terror
    NSU-Leaks: Leaking-Plattform für Geheimdienst-Unterlagen zum rechtsextremen Terror

    Noch immer halten deutsche Geheimdienste viele Akten zur rechtsterroristischen Gruppierung Nationalsozialistischer Untergrund zurück. Auf zwei Webseiten sollen zumindest manche davon jetzt gesammelt werden.

    Sieben Monate ist es jetzt her, dass die Mord-Serie der rechtsextremen terroristischen Vereinigung Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bekannt wurde. Die verantwortlichen Behörden glänzen noch immer nicht mit Kompetenz. Der innenpolitische Sprecher der Unions-Fraktion Hans-Peter Uhl hält es sogar für möglich, „dass Beate Zschäpe nur wegen Brandstiftung verurteilt wird“.

    Angehörige von Opfern der Mörder haben den Verfassungsschutz sogar angezeigt, weil die Aktenvernichtung „Strafvereitelung im Amt“ sei. Doch noch immer halten Behörden Akten zurück, Begründung: Sie seien nicht Tatrelevant.

    Gleich zwei Webseiten wollen jetzt einige interne Dokumente veröffentlichen.

    12. Juli 2012 10