Am nächsten Montag, den 7. März, findet um 10 Uhr im Verwaltungsgericht Berlin (Kirchstraße 7) die mündliche Verhandlung einer Klage gegen die Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank” (VDB) statt. In dieser Datei werden u.a. AnmelderInnen oder LeiterInnen von Demonstrationen und Kundgebungen in Berlin für drei Jahre auf Vorrat gespeichert.
Zum gleichen Verfahren gehört die Klage gegen die Spiegelung des kompletten polizeilichen Datenbestandes: Für den 2. Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages „Terrorgruppe nationalsozialistischer Untergrund (NSU)” wurden die Datensammlung POLIKS und die Fallanalysedatei CASA doppelt geführt. Sehr viele der gespiegelten Daten berühren das Themenfeld „Rechtsextremismus” jedoch nicht im geringsten.
Der Sitzungssaal kann dem Aushang im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes unter dem Aktenzeichen „1 K 250.14” entnommen werden.