Die Versammlungsbehörde des Landes Berlin will eine Kundgebung nur dann erlauben, wenn der Anmelder einer Speicherung in einer „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dort sammelt die Behörde Informationen über den Verlauf angemeldeter Versammlungen, darunter die Namen der AnmelderInnen, OrdnerInnen oder – etwa im Falle von PolitikerInnen – auch Teilnehmenden.
Pikant: In der nicht ermöglichten Kundgebung ging es um den Protest gegen genau jene „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“.
Alle in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ erhobenen Daten werden mindestens drei Jahre lang aufgehoben. Zugriff haben um die 2.000 PolizeibeamtInnen, darunter auch der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA). Die Behörde ist für die Führung der Datei sogar selbst verantwortlich: In Berlin werden Versammlungsanmeldungen nicht vom Ordnungsamt bearbeitet, sondern vom LKA. Der Leiter der entsprechenden Abteilung hat nicht nur gute Beziehungen zum Staatsschutz, er ist in der Vergangenheit sogar selbst bei Demonstrationen handgreiflich geworden.
Die Existenz der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ ist erst durch eine von einem Anmelder gestellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz publik geworden. Nach einem Auskunftsersuchen bei der Polizei und der folgenden Akteneinsichtnahme erfuhr der Betroffene Details der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu gehörte nach seiner Aussage „eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen“.
Die ohne eigene Rechtsgrundlage errichtete Datenbank könnte Personen von der Anmeldung weiterer Versammlungen abhalten. Sie widerspricht wohl auch dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Speicherung offensichtlich nicht abgelehnt werden kann. Weil es sich dabei um einen tiefen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handeln dürfte, wird die Praxis des Berliner Senats auf Antrag des Betroffenen am Montag vor Gericht verhandelt.
Dort sollte auch die nun abgesagte Protestkundgebung „Keine anlaßlose Erfassung von Demonstrationen durch die Polizei – Für das sofortige Aus der Veranstaltungsdatenbank!“ stattfinden. Die im Anmeldeformular angegebene Anzahl der erwarteten Teilnehmenden betrug „vermutlich deutlich weniger als 10“.
Laut Freiheitsfoo wurde dem Anmelder in einer unverschlüsselten E‑Mail mitgeteilt, dass die Behörde die Versammlung nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dieser zog die Anmeldung daraufhin zurück.
Woher sich das Landeskriminalamt die E‑Mail-Adresse des Anmelders besorgte, bleibt nebulös. In dem Anmeldeformular für die Versammlung hatte er diese zur Kontaktaufnahme jedenfalls nicht angegeben, dafür aber seine Telefonnummer.
Die Verhandlung gegen die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ findet am Montag, den 7. März, um 10 Uhr am Verwaltungsgericht Berlin statt.
