Berliner Polizei auf Krawall gebürstet: Anmeldung einer Versammlung nur mit „Ja“ zu Vorratsdatenspeicherung

Bild: Freiheitsfoo

Die Versammlungsbehörde des Landes Berlin will eine Kundgebung nur dann erlauben, wenn der Anmelder einer Speicherung in einer „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dort sammelt die Behörde Informationen über den Verlauf angemeldeter Versammlungen, darunter die Namen der AnmelderInnen, OrdnerInnen oder – etwa im Falle von PolitikerInnen – auch Teilnehmenden.

Pikant: In der nicht ermöglichten Kundgebung ging es um den Protest gegen genau jene „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“.

Alle in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ erhobenen Daten werden mindestens drei Jahre lang aufgehoben. Zugriff haben um die 2.000 PolizeibeamtInnen, darunter auch der Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA). Die Behörde ist für die Führung der Datei sogar selbst verantwortlich: In Berlin werden Versammlungsanmeldungen nicht vom Ordnungsamt bearbeitet, sondern vom LKA. Der Leiter der entsprechenden Abteilung hat nicht nur gute Beziehungen zum Staatsschutz, er ist in der Vergangenheit sogar selbst bei Demonstrationen handgreiflich geworden.

Die Existenz der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ ist erst durch eine von einem Anmelder gestellte Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz publik geworden. Nach einem Auskunftsersuchen bei der Polizei und der folgenden Akteneinsichtnahme erfuhr der Betroffene Details der Vorratsdatenspeicherung. Hierzu gehörte nach seiner Aussage „eine lange Liste mit Datum und Thema der von mir angemeldeten Kundgebungen und Demonstrationen“.

Die ohne eigene Rechtsgrundlage errichtete Datenbank könnte Personen von der Anmeldung weiterer Versammlungen abhalten. Sie widerspricht wohl auch dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, da die Speicherung offensichtlich nicht abgelehnt werden kann. Weil es sich dabei um einen tiefen Eingriff in die Versammlungsfreiheit handeln dürfte, wird die Praxis des Berliner Senats auf Antrag des Betroffenen am Montag vor Gericht verhandelt.

Dort sollte auch die nun abgesagte Protestkundgebung „Keine anlaßlose Erfassung von Demonstrationen durch die Polizei – Für das sofortige Aus der Veranstaltungsdatenbank!“ stattfinden. Die im Anmeldeformular angegebene Anzahl der erwarteten Teilnehmenden betrug „vermutlich deutlich weniger als 10“.

Laut Freiheitsfoo wurde dem Anmelder in einer unverschlüsselten E-Mail mitgeteilt, dass die Behörde die Versammlung nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dieser zog die Anmeldung daraufhin zurück.

Woher sich das Landeskriminalamt die E-Mail-Adresse des Anmelders besorgte, bleibt nebulös. In dem Anmeldeformular für die Versammlung hatte er diese zur Kontaktaufnahme jedenfalls nicht angegeben, dafür aber seine Telefonnummer.

Die Verhandlung gegen die „stadtweite Veranstaltungsdatenbank“ findet am Montag, den 7. März, um 10 Uhr am Verwaltungsgericht Berlin statt.

54 Ergänzungen

  1. Hoffentlich unterbindet das Verwaltungsgericht Berlin diese Veranstaltungsdatenbank. Eine Rechtsgrundlage für die Veranstaltungsdatenbank mit einer Speicherfrist von drei Jahren ist meines Erachtens nicht gegeben.
    Der § 42 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin (ASOG) ist m.E. rechtswidrig.

  2. „Die Umkehr auf dem Weg in die Überwachungsgesellschaft wird nicht von selbst eintreten. Die Überwachung und die von ihr ausgehenden Gefahren gehören ins Zentrum der politischen Debatte. Nur so lassen sich die Kräfte zurückdrängen, die immer neue Instrumente zur Registrierung und Steuerung unseres Verhaltens entwickeln, fordern und einsetzen. Das Recht und die Technik stehen nicht außerhalb der Gesellschaft. Es wird Zeit, dass wir uns einmischen! “

    Peter Schaar
    Beauftragter des Bundes für Datenschutz a.D., Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz

    1. Ist die Frage ernst gemeint?
      Falls ja, geht es in der Verhandlung nicht darum das Die Datenbank als solches zu attackieren sondern wohl eher erstmal darum die veranstaltungsgenehmigung zu erstreiten. Das interessiert das Verfassungsgericht wohl eher weniger ;-)

    2. Interessante Frage. Eventuell könnte sich da auch eine Argumentation für herstellen lassen. In dem gesetzten Fall geht’s aber, nach dem Artikel, einfach ausgedrückt, um die Bewertung des Handelns der Verwaltung gegenüber den ihr vorgegebenen Landesgesetzen.

    3. Der Verfassungsgerichtshof Berlin wird vermutlich genauso wie das Bundesverfassungsgericht alle Fälle, in denen nicht vorher der gesamte verfügbare Rechtsweg ausgeschöpft wurde, allein deshalb sofort abweisen. (Auf Ausnahmen davon kann man sich leider selbst bei Gefahr im Verzug nicht verlassen.)

      Das ist im Prinzip auch sinnvoll so: Je höher die Ebene, um so weniger Gesamtkapazität haben die Gerichte dort und umso gründlicher und kompetenter befassen sie sich mit den Fällen, die es bis dort geschafft haben. Deshalb geben die Gerichte praktisch immer den niedrigeren Instanzen vorher die Chance, eine Sache zu erledigen.

  3. Zitat:“aut Freiheitsfoo wurde dem Anmelder in einer unverschlüsselten E-Mail mitgeteilt, dass die Behörde die Versammlung nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dieser zog die Anmeldung daraufhin zurück.“

    Nur wer sich als Terrorist selbst bezichtigt, ist berechtigt eine Versammlung rechtmäßig anzumelden!

    Behördlich könnte das so klingen:“Sie sind also kein Terroist bzw. geben nicht zu ein potenzieller Gefährder der Demokratieordnung unserer Politiker zu sein?
    So haben Sie nicht das Recht, eine legale Demonstration/Versammlung anzumelden!
    Geben Sie zu ein Terrorist bzw. ein Gefährder zu sein, so wird Ihnen nicht verwehrt, die Versammlung anzumelden!
    Weil, jede Ansammlung mit mehr als 3 Personen, ist eine terroristische Vereinigung und wer eine solche Ansammlung anmeldet, ist der Terroristenführer!“

    Das ist doch mittlerweile eine gelebte Form der Demokratie, die auch die Zustimmung unserer Politik genießt!

    @Wiso … ist dir nicht schon aufgefallen, dass das Verfassungsgericht immer öfter angerufen werden muss, weil unsere Politiker keine Ahnung mehr von den eigenen Gesetzen haben, sie als nicht kennen und genau diese Politiker bzw. ihre Bediensteten immer mehr Angst vor den Bürgern entwickeln, die diese Gesetze noch kennen und auch anfangen, versuchen genau diese Bürger mit rrrrrechts’staatlichen Mitteln zu bekämpfen?

  4. Mal leichtes Off-Topic, ich beziehe mich nur auf:
    „Woher sich das Landeskriminalamt die E-Mail-Adresse des Anmelders besorgte, bleibt nebulös.“

    Als ich mal einen Termin bei einem MdB ausgemacht hatte, war das BSI auf meiner privaten Homepage und hat sich über die Denic meine Telefonnummer besorgt (tech-c). Falls also die E-Mail Adresse in irgendeinem Verzeichnis „öffentlich“ zugänglich war, dürfte es auch für das LKA keine große Schwierigkeit gewesen sein, diese zu finden.

    Wenn ich auf freiheitsfoo.de gehe und der Anmelder die Person aus dem Impressum ist, reicht es Namen, Straße und Hausnummer in Google einzugeben, um einen offenen Brief an die FDP-Fraktion Niedersachsens von 2009 zu finden, wo eine E-Mail Adresse von gmx aufgeführt wird.
    Name und Adresse stimmt überein; man kann also davon ausgehen, dass es sich um die richtige Person handeln könnte – nur um ein Beispiel zu nennen.
    Nur, weil eine E-Mail Adresse nicht auf einem Formular angegeben wurde, würde ich das Besorgen dieser fehlenden Information nicht direkt als „nebulös“ bezeichnen. In vielen Fällen sind sie öffentlich auffindbar, sodass dafür nicht mal irgendeine „geheime Datenbank“ o.Ä. notwendig wäre.

    1. „Nur, weil eine E-Mail Adresse nicht auf einem Formular angegeben wurde, würde ich das Besorgen dieser fehlenden Information nicht direkt als „nebulös“ bezeichnen.“

      Zerstör doch nicht den tollen Freiheitskämpfer-Nimbus des Autors, er hat sich so viel Mühe gegeben, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen und Du dekonstruierst diesen linksradikalen Unsinn so mir nichts, dir nichts … ts ts …

      1. @janina
        Ihr Post lässt die Schlussfolgerung zu, dass Sie über keine kognitiven Fähigkeiten verfügen und Sie ergo über den linksradikalen Unsinn erhaben sind.
        Beati pauperes spiritu.

      2. Liebe Janina, ich gehe nicht davon aus, das die Serie „Captain Future“ kennst, in einer der Folgen erleidet die Future Mannschaft mit den Insassen eines Gefangenentransporters Schiffbruch (von Raumschiff) auf einem Planeten.
        Dort trafen sie auf eine Spezies, die sich z.B. aus Ameisen und Beinen hätten entwickeln können … jedenfalls, konnten sich diese einzelnen kleinen Wesen zu einem der jeweiligen Funktion angemessenen größeren körperlichen Form zusammensetzen …

        Was möchte ich mit dieser Analogie zum Ausdruck bringen? Na fufunktioniert die Hirnzelle Noch?
        Genau, die vielen kleinen Mücken, können das Gewichtsäquivalent eines Elefanten darstellen!
        … oder die Menge macht das Gift!
        … viele Einzelfälle … und welcher Aufwand steckt dahinter, um die Informationen zu suchen und zu archivieren … wer betreibt und bezahlt diesen unsinnigen Aufwand und wozu?
        Viele Mücken können doch einen Elefanten abbilden, nicht?

      3. Weil ja eine E-Mail Adresse seit 2009 nicht den Besitzer gewechselt haben kann, was das verschicken einer solcher Benachrichtigung an die so beschaffte Adresse zum Datenschutzproblem macht.

    2. Das ist aber irrelevant. Im Rahmen dieses Vorgangs hat der Antragsteller Kontaktdaten genannt, und nur diese Kontakte sind zu nutzen. Koennte ja sein, dass die EMail zZt nicht gelesen wird, dass andere darauf Zugriff haben, oder warum auch immer er diese EMailadresse eben nicht als Kontakt fuer diesen Vorgang angegeben hat.

    3. Es gehört zu den elementaren Prinzipien des Datenschutzes, die z.B. selbst an Unis strikt einzuhalten sind, dass man persönliche Informationen – und dazu gehören auch Antworten auf Anfragen – nicht einfach an irgend eine Emailadresse geschickt werden dürfen, von der man, warum auch immer, nur vermutet, dass sie der betreffenden Person gehört. Wenn sich z.B. ein Student wegen eines technischen Problems auf einem Uni-Server von seiner GMX- oder GMail-Adresse bei mir meldet, muss ich eine zielführende Antwort in der Regel an seine Uni-Emailadresse schicken. Und wenn ich von ihm eine Frage per Telefon bekomme, kann ich schon gar nicht per Email an eine Adresse antworten, die an der Uni nicht als seine hinterlegt ist.

      Das gilt schon im Normalfall, wo es nur um solche Kleinigkeiten geht, wie wer was wo studiert. Hier aber ging es um Politisches, und noch dazu in einem expliziten Datenschutzkontext, wo man damit rechnen musste, dass einem jeder noch so kleine Verstoß um die Ohren fliegt. Wenn schon da so maßlos geschlampt wird, muss man sich über gar nix wundern.

  5. Es würde doch ausreichen eine solche Datenbank nur für Rechtsextremisten/Linksextremisten/Islamisten mit erhöhtem Gewaltpotential zu unterhalten. Alle demos ohne radikalen Bezug könnte man ja einfach genehmigen und fertig.

    1. Rechtsextremisten = zumeist „Unterbelichtetes“ Kanonenfutter unter Kontrolle des Verfassungsschutzes, durch „Deaktivierung“ der V-Leute … einmal V-Mann, immer V-Mann …
      Linksextremisten = werden vom Verfassungsschutz überwacht, ergo Wasserdichte Alibis für z.B. „Die Linke“ …
      Islamisten = instabile Gemüter, auf die sich der Verfassungsschutz nicht verlassen kann …

      Wen nehmen? Bleiben doch nur die potenziellen Gefährder aus dem Volk … und hier muss die große Menge erstmal gefiltert und soziologisch analysiert werden … und dafür muss es erstmal eine „Menge“, quasi ein Heuhaufen … zusammengetragen werden, um die sprichwörtliche Nadel in diesem suchen zu können!

  6. ein paar ergänzungen zum beitrag:

    zur anmeldung bei der berliner versammlungsbehörde wurde ausdrücklich weder internet- noch pdf-formular der behörde genutzt. diese implizieren in ihren fußnoten nämlich die zustimmung zur 3-jahres-speicherung (auch) der personenbezogenen anmelderdaten in der VDB.

    die demoanmeldung wurde auch nicht bei der behörde zurückgezogen. es wurde lediglich auf den üblichen kanälen öffentlich mitgeteilt, dass die polizei die demo nicht zulassen will.

    faktisch kann man von einer „untersagung der demo“ durch die polizei sprechen. als demoanmelder ist man nur dazu verpflichtet, die versammlung anzukündigen („anmeldung“). eine genehmigung für deine demo braucht man nicht. dass die polizei aber von sich aus sagt, dass eine vorgenommene demoankündigung nicht angenommen wird, ist m.e. so noch nicht vorgekommen. „neuland“ also.

    was die e-mail-kommunikation durch die polizei betrifft: denkbar wäre es, dass sich die polizei die e-mail aus vorherigen demoanmeldungen des gleichen anmelders aus der VDB gezogen hat. dazu kann man noch zwei punkte anmerken:

    1.) das verwaltungsgericht göttingen hat neulich erst geurteilt, dass die versammlungsbehörde keine e-mail-adressen von demoanmeldern an die polizei weitergeben darf, und zwar ganz grundsätzlich nicht:
    http://www.goettinger-tageblatt.de/Goettingen/Uebersicht/Keine-Email-Adresse-an-die-Polizei

    2.) die berliner polizei hat selber mal damit geprahlt, dass sie keine personenbezogenen daten mittels unverschlüsselter mail übertragen würde (das sei zumindest „möglichst zu vermeiden“):
    https://wiki.freiheitsfoo.de/pmwiki.php?n=Main.20151106-Protest-Bundesrat-neue-VDS#toc19
    hört sich nobel an, daran gehalten haben sie sich aber dieses mal nicht.

    1. Hey,
      warumhabt ihr die Demo nicht einfach gemacht? Angemeldet war sie ja, und auf die Erlaubnis kommt es nicht an?

  7. Ihr habt Probleme, alle Staatsgefährder gehören in eine Datenbank. In Berlin ist die demokratische Grundordnung insbesondere durch linksradikale Umtriebe gefährdet. Sicherlich wäre noch Wünschenswert, eine DNA Probe, Stuhlprobe und Geruchsprobe. Manchmal glaubt man, Netzpolitik mutiert zum indymedia für Nerds.

    1. Da wir von dem Grundrecht auf Demonstration reden (Artikel 8 Grundgesetz), entspricht das wilkürliche Untersagen einer Demo genau Deinem Kriterium, und das LKA gehörte dann wegen dieser Maßnahme „in eine Datenbank“.
      Um das Ganze mal sachlich auf den Punkt zu bringen: Eine Demo muss man sich nicht genehmigen lassen, sie muss aber je nach Bundesland ordnungsrechtlich angemeldet werden, um z.B. staatlichen Stellen die Möglichkeit zu geben, diese zu schützen, Verkehr umzuleiten oder sonstwelchen öffentlichen Kram zu organisieren.
      Die Notwendigkeit einer Genehmigung würde das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit faktisch außer Kraft setzen.

    2. Jupp, Überwacher … du hast vollkommen Recht!
      Der Staat (bürgerliche Gemeinschaft) wird aktuell und rechtsradikal gefährdet durch Skrupellose Menschen …
      Also zuerst sollten sich alle Lobbyisten und deren Bedienstete (Politiker) in den Toiletten melden und ihre Proben abliefern!

    3. Hallo @Überwacher-Troll,

      Du schreibst Deine Wünsche groß.
      > wäre noch Wünschenswert(sic!), eine DNA Probe, Stuhlprobe und Geruchsprobe

      Ich hoffe, dass Dich noch ein Mensch riechen kann. Man muss sich schon wundern, was da alles aus Deinem Hirn quillt. Hast sicher eine schwere, schwere Kindheit gehabt. Armes Menschlein!

  8. Warum lässt netzpolitik.org immer noch einen Linksradikalen soviel Raum zur Agitation? Kein Geld für echte Journalisten?

    1. @Rainman
      Wen betrachten Sie als Linksradikalen?
      Substanzloser kann man nicht kritisieren.

  9. Die Kritik an einer beim LKA geführten Datensammlung von Versammlungsanmeldern ist weder links- noch rechtsradikal.
    „Echte Journalisten“ berichten über deren Existenz bislang nicht – oder übersehe ich was?
    Das hier ist übrigens ein Blog, keine Zeitung.

    1. Vielleicht ist es einfach kein erwähnenswertes Thema, wenn niemand anderes darüber berichtet?

      1. Immerhin scheint das Thema wichtig genug, als dass hier zahlreiche Leute posten es sei nicht erwähnenswert. Bestimmt nicht nur aus Langeweile.

      2. Weil eine der Grundannahmen bei gebloggtem Journalismus ja ist, dass das was alle anderen machen das Spektrum der berichtenswerten Dinge voll abdeckt, weswegen man eigentlich überflüssig ist und nur aus Spaß alles wiederkäut was in den Printmedien auch steht. Ach halt, nein …

  10. Es gibt keinerlei Zweifel, das der Autor der linksradikalen Szene zuzuordnen ist. Das zeigen auch seine Publikationen bei indymedia. Mir scheint, netzpolitik.org verkommt zur linken Schlangengrube. Mir ist es eigentlich egal, ob jemand links oder rechts ist. Aber auf einem Blog der für Netzneutralität stehen soll, linke und rechte Schmierfinken?

    1. Was hätten Sie denn gern bzw. lieber?

      GESTAPO oder STASI?

      Unsere aktuelle politische Führungsriege hätte sehr gern beides!
      Also schlimmer als Adolf und Erich zusammen …

      Na! Wenn das nicht Demokratie ist!

      1. Wie sieht denn eine solche Mischung aus?

        Investigativ und Manipulativ wie die STASI …
        … und SCHLAGkräftig wie die GESTAPO, zum Durchregieren und Terroristen züchtigen!

    2. … und nochmal michse …
      Was ist denn Links?
      Für „nochmalich“ ist das alles, was linker als die CSU ist … also auch der Regierungspartner CDU … ’ne woar!

      1. Du musst doch zugeben, es macht schon Spaß … Geschichtsbuch aufklappen und das was „sie“ den „Linken“ vorwerfen einführen zu wollen, als von den „Demokraten“ schon etablierte bzw. zu etablierende Maßnahmen … aufzuzeigen bzw. realisierte STASI/GESTAPO Methoden … nachzuweisen!

      2. @Habo
        Dann doch bitte korrekt zitieren, sonst ist der Ruf für alle Zeit dahin.
        Bekanntlich leidet die Qualität der Beiträge hier über das Wochenende.

    3. lassen sie uns doch bitte lieber über die inhalte des artikels sprechen, als über ihre fantasien zum autor, ja?

      es wäre schön, wenn sie das wenigstens versuchten.

      .~.

  11. > Laut Freiheitsfoo wurde dem Anmelder in einer unverschlüsselten E-Mail mitgeteilt, dass die Behörde die Versammlung nur zulassen würde, wenn der Anmelder einer Speicherung in der „stadtweiten Veranstaltungsdatenbank“ zustimmt. Dieser zog die Anmeldung daraufhin zurück.

    Also ich bin ja kein Anwalt, aber ist es nicht so dass man Versammlungen nur anmelden muss und die nicht genehmigt werden müssen!? Will sagen… warum zurück ziehen? Kann man die nicht anmelden und einfach durchführen ohne irgendeiner Speicherung zugestimmt zu haben!?

  12. Wenn netzpolitik.org jetzt die IP-Adressen der Kommentierenden speichern würde… wieviele wären dann aus dem Berliner (Polizei-)Behörden-Netz? :D

    1. Ist jetzt nicht dein ernst, auch wir nutzen Tor/VPN/Jondo. Dem Staat mal ein wenig mehr Kreativität zutrauen. In diesem Sinne, wir lieben euch doch alle.

  13. In Hamburg war ich mehrfach Ordner bei anti ACTA, Überwachungs- und NSA Demos, nirgendwo musste ich meine Daten abgeben und das ist auch gut so. So lange es nicht um eine links- oder rechtsextreme Krawalldemo handelt, bei der im Voraus Ausschreitungen vorherzusehen sind, ist ein solcher Eingriff auch nicht verhältnismäßig.

  14. wie man in den Wald ruft …
    … so kommen die Kommentare zurück

    Krawall & Demo? Bingo!Bingo!Bingo!
    Zielsicher wie Schmeißfliegen.

    1. Aus diesem Protokoll:

      „Kläger: Mit einer guten Ablageorganisation wäre das zu bewerkstelligen.“

      Der war gut! ROTFL!

  15. Aber es ist ja beleidigend wenn man ACAB auf dem T-Shirt hat, selbst wenn diese Cops den Gedanken der Demokratie mit Füßen treten. Aber warum erstaunt so was eigentlich den Leser, obwohl doch die seltsame Rechtsauffassung der Berliner Polizei schon beim Schah-Besuch von 1967 für ganz Deutschland sichtbar wurde und sich seit dem nicht wirklich was zum Positiven verändert hat, sie gehen nur manchmal subtiler vor.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.