Sigmar Gabriel bekräftigte gestern erneut seine Entschlossenheit, ein „verfassungskonformes Gesetz“ für eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland vorlegen zu wollen. Als Begründung führt er nun die Morde des National-sozialistische Untergrund (NSU) an.
Gabriel muss wohl eine Wette verloren haben oder jemanden einen sehr großen Gefallen schuldig sein; Anders lässt sich die von ihm vertretene 180°-Wendung der SPD zur Vorratsdatenspeicherung samt seiner, gelinde gesagt, halbherzig formulierten Argumente nur schwer erklären. Besonders sprachlos macht einen aber die nun angeführte Begründung:
„Hätten wir das [Instrument der Vorratsdatenspeicherung] bereits zum Zeitpunkt der ersten NSU-Morde gehabt, hätten wir weitere vermutlich verhindern können.“
An dieser Stelle weiß mensch nicht so recht, wo man ansetzen soll: In Bezug zu den lange vorherrschenden Ermittlungsansätzen, die einen rechten Hintergrund konsequent ausschlossen, würde es nicht verwundern, wenn sich Angehörige der Opfer nun nicht nur (erneut) verhöhnt, sondern auch ohne jede Grundlage instrumentalisiert fühlen.
„Pietätlosigkeit“ mag ein passender Begriff sein. Doch in Bezug auf den Umstand, dass der NSU vom Verfassungsschutz nicht nur mehrfach von V‑Menschen beobachtet und infiltriert, sondern auch gefördert wurde und allem Anschein nach auch heute noch gedeckt wird, verbleibt einem nur noch die Sprachlosigkeit.
Anstatt aus der Rolle und der Tätigkeit der involvierten Behörden Konsequenzen zu ziehen oder diese zumindest zu hinterfragen, fordert Gabriel nun die Wiedereinführung eines Gesetzes, welches genau diesen Diensten ein sehr mächtiges Überwachungsinstrument an die Hand gab. In ihrer bisherigen, als verfassungswidrig erklärten Umsetzung war die Vorratsdatenspeicherung für Geheimdienste wie den Verfassungsschutz sogar ohne jeglichen richterlichen Vorbehalt nutzbar.
Bereits vor rund zwei Wochen sprach sich Gabriel schon einmal für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus: Er begründete die Forderung mit den Anschlägen von Oslo – hier habe das Instrument dabei geholfen, Anders Breivik zu stellen.
Dumm nur, dass Breivik weder durch eine Vorratsdatenspeicherung gefasst wurde noch dass es dieses Instrument in Norwegen offiziell überhaupt gab. Inoffiziell gab es pikanterweise jedoch wohl eine tolerierte Vorratsdatenspeicherung durch amerikanische (!) Geheimdienste, welche allenfalls abgefragt wurde, um festzustellen, dass Breivik keine Komplizen hatte.
Die Massenüberwachung der NSA und des britischen GCHQ sowie die damit derzeit untersuchten Verstrickungen des BND scheinen also ein politisches Umdenken des Vizekanzlers nicht einmal im Ansatz anstoßen zu können.
Noch im Januar diesen Jahres sprach sich Gabriel gegen einen Alleingang Deutschlands in dieser Frage aus:
Es bringe nun nichts, „Hals über Kopf in Deutschland alleine einen neuen Gesetzentwurf auf den Weg zu bringen, der dann wieder vom Europäischen Gerichtshof kassiert wird. [..] Schnellschüsse zur politischen Profilierung helfen also nicht weiter.“
Wohlgemerkt: Kurz bevor die Arbeit an der nunmehr für illegal erklärten EU-Richtlinie überhaupt begann, hat der Bundestag im März 2002 eine Vorratsdatenspeicherung mit den Stimmen der SPD abgelehnt:
Der Gesetzentwurf ist in zweiter Beratung bei Zustimmung der CDU/CSU-Fraktion und Gegenstimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt worden.
Diese Abstimmung fand ein halbes Jahr nach den Anschlägen vom 11. September 2001 statt. Doch das scheint Sigmar Gabriel (erst seit 2005 Mitglied des Bundestages) wohl niemals jemand gesagt zu haben. Denn angesprochen auf die Vorratsdatenspeicherung, setzte er im Jahr 2013 in der ARD zu der Formulierung an, dass die SPD ja „schon immer“ für diese gewesen sei.
Die 2007 verabschiedete Vorratsdatenspeicherung wurde im März 2010 vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig und nichtig erklärt. Die zugrundeliegende EU-Richtlinie von 2006 wurde im April vergangenen Jahres endgültig vom Europäischen Gerichtshof aus Gründen des Datenschutzes und der Verhältnismäßigkeit als ungültig aufgehoben.
Ein Parteitag der SPD sprach sich allerdings im Dezember 2011 mit knapper Mehrheit für die Vorlage eines neuen Gesetzesentwurfes durch die SPD-Bundestagsfraktion aus.
Zur weiteren Lektüre bezüglich haltloser Forderungen nach der Vorratsdatenspeicherung sei an dieser Stelle der Beitrag Beißreflex Vorratsdatenspeicherung empfohlen.