Nach den Attentaten in Kopenhagen drängt sich der Eindruck auf, dass mal wieder der Täter bereits vorher behördlich bekannt war. Das hält natürlich notorische Überzeugungstäter und Innenpolitiker nicht davon ab, anlässlich eines Attentats die Vorratsdatenspeicherung zu fordern. Diesmal entblödet sich der CSU-Generalsekretär Dr. Andreas Scheuer nicht, diese Forderung anzubringen.
Zum Realitätsabgleich hier daher eine kleine, chronologische Zusammenstellung von politischen Reaktionen und jeweils vorhandenen Ermittlungserkenntnissen zu Anschlägen in der westlichen Welt der letzten Jahre: Die Auswahl gilt exemplarisch und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Zeiten in MEZ.
Aufdeckung der „Zwickauer Terrorzelle“ (NSU)
19. Nov. 2011, 8:59 Uhr: Erkenntnisse über die ersten drei V‑Leute des Verfassungsschutzes im Umfeld
26. Nov. 2011, 14:38 Uhr: Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
Später wird sich die „Zwickauer Terrorzelle“ als „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) entpuppen, der sehr gut und auch auf fragwürdige Weise Sicherheitsbehörden, allen voran Stellen des Verfassungsschutzes, bekannt gewesen ist.
Anschläge in Norwegen
25. Juli 2011, 11:26 Uhr: Hans-Peter Uhl (CSU): „Vorratsdatenspeicherung“
25. Juli 2011, 19:07 Uhr: Der norwegische Geheimdienst PST wusste seit über vier Monaten von auffälligen Aktionen des Täters.
29. Nov. 2011: Sigmar Gabriel (SPD): „Vorratsdatenspeicherung“ [Ergänzung]
[Ergänzung] In Norwegen gab es zum Zeitpunkt des Anschlags zwar den Parlamentsbeschluss für eine Vorratsdatenspeicherung, aber noch keine Umsetzung (Danke, mw238).
Mutmaßlicher Bombenanschlag in Berlin vereitelt
8. Sep. 2011, 10:48 Uhr: Wolfgang Bosbach, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU: „Vorratsdatenspeicherung“
Der mutmaßliche Anschlagsversuch konnte jedoch offenbar auch ohne Vorratsdatenspeicherung vereitelt werden.
Bombenanschlag auf Boston-Marathon
16. Apr. 2013, 13:04 Uhr: Hans-Peter Uhl (CSU): „Vorratsdatenspeicherung“
25. Apr. 2013: Ein Tatverdächtiger war seit 18 Monaten auf der CIA-„Terroristenliste“ TIDE.
Anschlag auf Charlie Hebdo, Paris
8. Jan. 2015, 15:57 Uhr: Innen- und Rechtsexperten der CSU-Bundestagsgruppe, u. a. Hans-Peter Uhl: „Vorratsdatenspeicherung“
9. Jan. 2015, 2:04 Uhr: Französischer Innenminister: Beide Täter wurden vorher überwacht
9. Jan. 2015, 8:45 Uhr: NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
9. Jan. 2015, 10:25 Uhr: Die Täter standen in CIA-„Terroristenliste“ TIDE und auf US-No-Fly-Listen. Laut Medienberichten war bekannt, dass einer in einem Ausbildungslager von al-Qaida war.
9. Jan. 2015, 10:43 Uhr: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
9. Jan. 2015, 16:02 Uhr: Der algerische Geheimdienst gab am Tag vor dem Anschlag eine akute Warnung.
9. Jan. 2015, 16:18 Uhr: Das Vereinte Königreich hat beide Täter „seit einiger Zeit“ auf ihrer „Terroristen“-Liste.
12. Jan. 2015, ca. 22:30 Uhr: Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU), unbeirrt: „Vorratsdatenspeicherung“
15. Jan. 2015, 9:34 Uhr: Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), unbeirrt: „Mindestspeicherfristen“ (Neusprech für „Vorratsdatenspeicherung“)
In Frankreich gab es zum Zeitpunkt des Anschlags eine Vorratsdatenspeicherung.
Anschläge von Kopenhagen
15. Feb. 2015, 15:04 Uhr: CSU-Generalsekretär Dr. Andreas Scheuer: „Vorratsdatenspeicherung“
15. Feb. 2015, 17:08 Uhr: Chef des dänischen Inlandsgeheimdienst PET: Täter war zuvor bekannt
Es gibt seit Juni 2014 in Dänemark keine Vorratsdatenspeicherung mehr. Korrektur: Die Dänische Regierung kündigte im Juni 2014 an ihre Vorratsdatenspeicherung zu beenden, bezog dies aber nur auf nationale Maßnahmen, welche weiter gingen als die EU-Richtlinie forderte und hat die Vorratsdatenspeicherung beibehalten.
In Reaktion auf einen Anschlag argumentieren Innenpolitiker also auch dann noch für die Vorratsdatenspeicherung, wenn sich bereits herausstellte, dass die Täter im Vorfeld von Sicherheitsbehörden überwacht wurden oder ihnen zumindest bekannt geworden sind – oder sie warten schlichtweg erste Erkenntnisse der Ermittlungsbehörden respektive der Medien nicht ab.
Die Forderung nach der Totalprotokollierung der Kommunikationsrahmendaten aller Bürger wirkt in diesen Situationen angesichts der Verfügbarkeit des äußerst weitreichenden Ermittlungsinstruments der Telekommunikationsüberwachungs-Verordnung (TKÜV) doch eher unangebracht. Diese ermöglicht es der Polizei und den Geheimdiensten hierzulande bereits seit 2002, eine vollständige Kopie der Telekommunikation bei Verdacht auf schwere Straftaten einzuholen. Im Jahr 2013 gab es in Deutschland 22.917 TKÜV-Anordnungen (Statistik (pdf)).
Innenpolitiker scheinen die Nutzung dieser Maßnahme vermehrt zu ignorieren und fordern – wie seitens der CSU und SPD im Fall Charlie Hebdo – hierzulande die Vorratsdatenspeicherung sogar auch, wenn diese im betroffenen Land existierte und wenn Hinweise anderweitig vorlagen. In den betrachteten Fällen lagen Erkenntnisse zu den Tätern oft weit im Vorfeld vor. Gelegentlich gab es Hinweise von ausländischen Behörden. Häufig führten aber nicht einmal diese klassischen Erkenntnisse der Ermittlungsarbeit zu einem Erfolg.
Nüchtern betrachtet stellt sich also die Frage, ob eine Totalüberwachung nach dem Mantra „viel hilft viel“ die Ermittler nicht überfordern denn ihnen helfen würde – und ob es der hiesigen Politik in ihren Forderungen mehr an einer gefühlten denn einer wirksamen Sicherheitspolitik gelegen ist.
