
Bild: Nordic Council. Lizenz: CC BY 2.5.
Nach dem Ende der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung sind die nationalen Regelungen an der Reihe. In Dänemark gab Justizministerin Karen Hækkerup bekannt (Google Translate):
Das Ministerium bezweifelt, ob der „Session Logging“ Teil der Vorratsdatenspeicherungs-Regelung angemessen ist, um das Ziel zu erreichen, als Teil der Ermittlung und Verfolgung von Straftaten zu dienen.
Daher hat die Justizministerin beschlossen, dass die Regeln für die Sitzungsprotokollierung aufgehoben werden. Das wird durch eine Änderung durchgeführt werden, die in der kommenden Woche erwartet wird.
Die dänische Regelung zur Vorratsdatenspeicherungs ging im Bereich Internet über die EU-Richtlinie hinaus und schrieb auch die Speicherung von Absender und Empfänger aller IP-Pakete, mindestens aber jedem 500. Paket vor. Umso erfreulicher ist jetzt, dass dieser Teil endlich beerdigt wird.
Bereits im April hatte das Verfassungsgericht der Slowakei das dortige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung suspendiert. In Österreich beginnt nächste Woche die Verhandlung vor dem Verfassungsgerichtshof, wo nach dem EuGH-Urteil ebenfalls gute Chancen auf ein Ende der anlasslosen Massenüberwachung bestehen.
Nur unser Innenminister Thomas de Maizière hat’s noch nicht verstanden:
Hier spiegelt sich wider, dass die Strafverfolgungsbehörden den größten Teil dieser Straftaten keinem Täter mehr nachweisen können, da die digitalen Spuren nicht zuletzt auch wegen fehlender und unterschiedlicher Regelungen für eine Mindestspeicherungsfrist in den einzelnen Staaten von den Tätern erfolgreich verwischt werden können.
Immerhin macht EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström erstmal keine Neuregelung.