Thomas de Maiziere erklärte vorgestern die Vorratsdatenspeicherung bei Phoenix:
Früher war es so, dass, wenn wir telefoniert haben, dann waren die Rechnungen plötzlich so teuer und dann ärgerte man sich über die eigenen Kinder und hat bei der Post gesagt: „Hallo, kann ich mal die Verbindungsdaten haben weil ich wissen möchte, wohin meine Tochter, mein Sohn so teuer telefoniert hat.“ Da haben die gesagt: bitte gerne, dann bekam man die. Und die bekam die Polizei natürlich auch, weil die da waren. Jetzt, im Zeitalter von Flatrates und allem, heben die Telekommunikationsunternehmen die gar nicht mehr auf. Und die Vorratsdatenspeicherung ist ja nichts weiter, als dass der Staat den unternehmen sagt: wir zwingen euch, einige Monate die Verbindungsdaten aufzuheben, die ihr früher sowieso aufgehoben habt. Um dann, wenn ein Richter es für geboten hält, bei der Aufklärung schwerster Straftaten mit der Polizei darauf zugreifen zu können. Mehr ist das gar nicht.
Erstmal ging es bei der Vorratsdatenspeicherung nicht um schwerste Straftaten, das wurde immer nur erzählt, im Gesetz stand dann auch „mittels Telekommunikation begangener Straftaten“. Und die „Harmlosigkeit“ haben ja Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof herausgestellt: Die Vorratsdatenspeicherung ist nicht Grundrechtskompatibel.
Bevor wir uns wiederholen, findet Ihr hier mehr Hintergrund zur „Harmlosigkeit“ der Verbindungsdaten:
Vorratsdatenspeicherung: Warum Verbindungsdaten noch aussagekräftiger sind als Kommunikations-Inhalte
Lieber Bundesnachrichtendienst: Wir erklären, warum Metadaten sehr wohl personenbezogene Daten sind.
Metadaten: Wie dein unschuldiges Smartphone fast dein ganzes Leben an den Geheimdienst übermittelt
Vorratsdatenspeicherung visualisiert: Was Verbindungsdaten alles verraten