Der Versand von „Stillen SMS“ durch das Bundeskriminalamt (BKA) hat im zweiten Halbjahr 2015 rasant zugenommen: Waren es im ersten Halbjahr 2015 noch 22.357 heimliche verschickte Kurznachrichten, verfünffachte sich die Zahl in den vergangenen sechs Monaten auf 116.948. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der Linken hervor.
Sogenannte „Stille SMS“ werden auf dem Handy des Empfängers nicht angezeigt, erzeugen jedoch Verbindungsdaten, die unter anderem den ungefähren Standort des Geräts und somit den des Nutzers festhalten. Ermittlungsbehörden können die Daten anschließend mit richterlichem Befehl von den Mobilfunkbetreibern abfragen und bei ausreichend vorhandenem Material – beispielsweise eine „Stille SMS“ pro Stunde – aussagekräftige Bewegungsprofile erstellen.
Aus den veröffentlichten Zahlen lässt sich daher nicht herauslesen, wie viele Bürger von der Maßnahme betroffen waren. Deren Einsatz gilt als umstritten, da Telekommunikation bloß passiv überwacht werden darf. Beim Versand von „Stillen SMS“ handelt es sich jedoch um einen aktiven Vorgang, den Ermittlungsbehörden auslösen. Handys seien zum Telefonieren da, erklärte der Bundestagsabgeordnete und Anfragesteller Andrej Hunko (Linke), und nicht, um deren Besitzer heimlich zu verfolgen. „Durch die neuen Fähigkeiten von Polizei und Diensten wird das Vertrauen in die digitale Privatsphäre weiter ausgehöhlt,“ so Hunko weiter.
Neben dem BKA bedienten sich auch die Bundespolizei (BPOL) sowie das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) der Methode und verschickten 41.671 (BPOL) beziehungsweise 45.376 (BfV) „Stille SMS“. Letztere Behörde hatte im zweiten Halbjahr 2014 noch 142.108 geheime Nachrichten versandt, sich im darauffolgenden Halbjahr aber auf 53.227 beschränkt. Im Dunklen bleibt, wie oft andere Behörden, etwa der Zoll oder der Militärische Abschirmdienst (MAD), das Instrument einsetzten: Um keine Rückschlüsse auf den „Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden“ der jeweiligen Behörde zuzulassen, sind „einzelne Informationen“ als „VS [Verschlusssache] – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Im Falle des Bundesnachrichtendienstes (BND) gilt der VS-Grad „Geheim“.
BND greift auf Amtshilfe zurück
Laut geheim eingestuften E‑Mails, die der NDR und die Süddeutsche Zeitung einsehen konnten, nutzte der BND ebenfalls „Stille SMS“, wenn auch indirekt. Angeblich sei der Geheimdienst technisch selbst nicht in der Lage, solche Nachrichten abzusetzen, habe jedoch in Form von Amtshilfe Unterstützung durch andere Behörden erhalten, soll ein BND-Mitarbeiter geschrieben haben. Welche Behörde(n) dem BND dabei helfend unter die Arme gegriffen haben, wurde in den betreffenden E‑Mails offenbar nicht erwähnt und bleibt vorläufig unklar. Zudem möge die Bundesregierung diese Unterstützung bei der Beantwortung einer entsprechenden Anfrage nicht erwähnen, auch nicht im als „Geheim“ eingestuften Teil:
Tatsächlich findet in der späteren Antwort der Regierung der BND keine Erwähnung – auch nicht in dem als geheim eingestuften Teil. Auf Anfrage von NDR und SZ wollte sich der BND nicht zu möglichen Einsätzen „stiller SMS“ sowie der erwähnten Amtshilfe äußern. Und ein Sprecher des Kanzleramts sagte lediglich: „Zu Aspekten der operativen Arbeit und Fähigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes werden grundsätzlich nur die zuständigen, geheim tagenden, Gremien des Deutschen Bundestages unterrichtet.
IMSI-Catcher und Funkzellenauswertungen

IMSI-Catcher, die zu überwachenden Mobiltelefonen vorgaukeln, eine reguläre Funkstation zu sein und sich so in den Verkehr einklinken, wurden vom BKA in 24 Fällen und von der BPOL 30 Mal eingesetzt. Im vorangegangenen Halbjahr kam das Instrument jeweils 19 Mal (BKA) respektive 29 Mal (BPOL) zum Einsatz. Auf Amtshilfe durch andere Behörden wie dem BKA oder einzelne Landeskriminalämter griffen der Generalbundesanwalt sowie Behörden des Zollfahndungsdienstes zurück. Andere Behörden blieben im öffentlichen Teil der Antwort ausgeklammert. Ausfuhrgenehmigungen für IMSI-Catcher in den Libanon und die Vereinigte Arabische Emirate wurden der Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co.KG erteilt.
Funkzellenauswertungen wurden durch das BKA 20, durch die BPOL 41 und von den Behörden des Zollfahndungsdienstes 39 Mal durchgeführt – im ersten Halbjahr waren es sechs (BKA), „weniger als 50“ (BPOL) und 33 (Zoll). Wie zuvor führte der Generalbundesanwalt selbst keine Funkzellenabfragen durch, sondern nahm in fünf Ermittlungsverfahren gegen fünf Betroffene die Dienste der jeweils mit den Ermittlungen betrauten Polizeidienststellen in Anspruch.
Die Anfrage zeige, betonte Andrej Hunko, dass der Sicherheitsapparat alle ihm zur Verfügung stehenden Techniken auch einsetze, die Verhältnismäßigkeit dabei aber auf der Strecke bleibe. In Zukunft müsse man befürchten, „dass die Daten von Stillen SMS, Funkzellenabfragen oder aus der Analyse Sozialer Medien in einigen Jahren ‚vorwärtsgerichtet‘ genutzt, also von polizeilicher Vorhersagesoftware verarbeitet werden.“ Deshalb müsse der „elektronischen Spitzelei“ bereits heute ein Riegel vorgeschoben werden. „Als erster Schritt muss für die Behörden sofort eine Benachrichtigungspflicht der Betroffenen eingeführt werden.“ Kritik übte der Abgeordnete auch an der Praxis, nicht alles offenzulegen: „Das Auskunftsverhalten der Bundesregierung gegenüber den Abgeordneten verhält sich zum Ansteigen der elektronischen Spitzelei entgegengesetzt. Zahlen zu den ebenfalls zunehmenden Stillen SMS des Zoll sind seit einigen Jahren als Verschlusssache eingestuft. Weiterhin fehlt jede Angabe zum Bundesnachrichtendienst.“
