
Mobilfunkantenne (mit Blitzschutz),
Bildlizenz: CC BY 2.0 via flickr/Tony Webster.
Es gibt Neuigkeiten zur Nutzung von Daten aus der Funkzellenauswertung (FZA), also das Abfragen und Analysieren von Informationen über Mobiltelefone und ähnliche informationstechnische Geräte, die in einem bestimmten Zeitraum in einer Funkzelle angemeldet sind. Auch das Erstellen von Bewegungsprofilen wird dadurch ermöglicht. Die Mobilkommunikationsanbieter sehen sich nach richterlicher Verfügung zur Herausgabe der FZA-Daten verpflichtet.
Wir tragen die Zahlen zur FZA seit Jahren zusammen, um die Größenordnung der Nutzung abschätzen zu können. FZA-Maßnahmen werden meistens auf Ebene der Bundesländer durchgeführt, aber solche Daten werden zunehmend auch von Bundesbehörden wie Bundespolizei, Zollverwaltung und Zollfahndungsdienst eingesammelt.
Einer der Abgeordneten der Piraten im Landtag Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, hatte im April eine kleine parlamentarische Anfrage an die Landesregierung zur Funkzellenabfrage (pdf) gestellt. Demnach sind seit 2013 insgesamt 1.010 Funkzellenabfragen in Schleswig-Holstein erfolgt. Ob diese massenhafte Erfassung der Mobilfunkdaten auch zu Verurteilungen führt, und wenn ja, zu wie vielen, wollte Breyer ebenfalls wissen. Das wird statistisch allerdings nicht erfasst, da das zu einem „erheblichen Mehraufwand bei den Staatsanwaltschaften“ führen würde.
Auch für NRW gibt es neue Angaben zur Anzahl der Funkzellenabfragen und der Gründe, warum die Überwachungsmaßnahmen zum Einsatz kamen. Von Anfang Dezember 2010 bis 20. März 2014 kamen in NRW insgesamt 11.474 Funkzellenabfragen zusammen. Die Graphik zeigt die Zuordnung zu den größeren Straftatengruppen, die auf Seite 8 des Dokuments noch genauer aufgelistet sind. Es wird deutlich, dass die FZA ein Ermittlungsinstrument geworden ist, dass mitnichten nur bei schweren Straftaten gegen Leib, Leben und die sexuelle Selbstbestimmung angewendet wird, sondern vor allem bei Raub, Betrug und Diebstahl.
Von April 2014 bis April 2015 hat zudem die Kreispolizeibehörde Düsseldorf (pdf) im Stadtgebiet 144 Funkzellenabfragen durchgeführt. Im selben Zeitraum sind zusätzlich zwei weitere Funkzellenabfragen wegen Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz durch das Landeskriminalamt (pdf) in Düsseldorf durchgeführt worden. Die Piraten hakten auch für Dortmund nochmal nach (pdf). Demnach sind 58 Funkzellenabfragen von Anfang 2014 bis April 2015 im Dortmunder Stadtgebiet durchgeführt worden.

Was die „Stillen SMS“ in NRW angeht, lassen sich aus der parlamentarischen Anfrage nur Daten bis zum Jahr 2010 entnehmen.
Im Sommer sollte es übrigens den ersten von dann jährlichen Berichten zu Funkzellenabfragen in Berlin geben, der eine bessere statistische Erfassung von Daten für die parlamentarische Kontrolle ermöglichen soll und vom Berliner Parlament angeregt worden war, nachdem der Berliner Generalstaatsanwalt im Jahr 2013 die Rekordzahl von ca. fünfzig Millionen Mobiltelefon-Datensätzen hatte erfassen lassen. Es soll in dem Bericht zum einen statistisch erfasst werden, wie häufig die FZA genutzt wird, zum anderen aber auch, ob und wie häufig die Betroffenen benachrichtigt werden.
Dem Berliner Abgeordnetenhaus sollte hierzu eigentlich bis zum 30. Juni 2015 (pdf) berichtet werden. Das Datum ist mittlerweile verstrichen, so dass seither die Frist des behördlichen Aussitzens läuft.
Wir fordern es schon lange: Selbstverständlich sollte eine solche Benachrichtigung nicht nur in Berlin erfolgen, sondern in allen anderen Bundesländern auch, ebenso bei den FZA der Bundesbehörden. Auch fehlt eine Gesamtstatistik aller Funkzellenabfragen, die es erlauben würde, eine gute Übersicht über alle Behörden hinweg zu bekommen, um sich eine informierte Meinung zu dieser Überwachungsmaßnahme bilden zu können.