Nordrhein-Westfalen: Polizei verschickt immer mehr heimliche „Stille SMS“

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In mehreren Kleinen Anfragen und einer Großen Anfrage hat sich die Piratenpartei im Landtag Nordrhein-Westfalen der digitalen Strafverfolgung angenommen. Hierzu gehören Funkzellenabfragen (um herauszufinden, welche Mobiltelefone zur fraglichen Zeit am fraglichen Ort waren), der Versand sogenannter „Stiller SMS“ (um Telefone bzw. deren BesitzerInnen zu tracken), IMSI-Catcher (um Telefone bzw. deren BesitzerInnen noch genauer zu orten und ggf. die Kommunikation mitzuhören) und W-LAN-Catcher (um die Kommunikation portabler Geräte zu sniffen).

Im Vorwort begründet die Landesregierung ihren digitalen Ermittlungseifer mit der Behauptung, IT-gestützte „Kommunikations- und Informationssysteme und -netze“ würden inzwischen selbst immer öfter zu „Objekten krimineller Angriffe“. Häufig würden „digitale Tatmittel“ genutzt. Zur Sicherung dieser „digitalen Spuren“ benötigten die Strafverfolgungsbehörden die „erforderlichen technischen Ressourcen und kriminalistischen Methoden“.

Allerdings geht bei angeblich „digitalen Tatmitteln“ vor allem um Telefone. Bestätigt wird, was auch hier seit geraumer Zeit regelmäßig zu lesen ist: Der Versand der heimlichen Ortungsimpulse wird zur Standard-Maßnahme im Rahmen polizeilicher Ermittlungen, aber auch zur Gefahrenabwehr. Die Piraten hatten die seit Anfang 2014 versandten „Stillen SMS“ abgefragt. Allein die lokalen Polizeibehörden in Dortmund haben in 15 Monaten 107.669 Mal davon Gebrauch gemacht. Im gesamten Jahr zuvor lag diese Zahl noch bei 29.633.

Eine „Stille SMS“ wird von den Behörden generiert und bleibt auf dem Display unsichtbar, erzeugt aber einen Verkehrsdatensatz bei den Mobilfunkanbietern. Dieser Kommunikationsvorgang kann mit richterlichem Beschluss im regulären Verfahren abgefragt werden. Auch die Standortdaten der Telefone werden protokolliert, deren BesitzerInnen können also geortet werden.

Keine Angaben zur Zahl der Ermittlungsverfahren

Angeblich habe es aber eine Reihe von Ermittlungserfolgen durch die „Stillen SMS“ gegeben. So hätten Fahndungskräfte an einen Flüchtigen zu dessen Festnahme „herangeführt“ werden können. Auch ein Vergewaltiger sei auf diese Weise gefunden worden, in einem anderen Fall war die Polizei auf 16 Marihuana-Plantagen gestoßen. Zwei „ausländische Kämpfer“ seien bei der Ausreise gestoppt worden. Mitunter blieben die Ortungsimpulse laut der Landesregierung aber wirkungslos, etwa „wenn das Endgerät beispielsweise ausgeschaltet ist oder im Ausland betrieben wird“. Das dürfte sich bald ändern, denn die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben eine „Europäische Ermittlungsanordnung“ auf den Weg gebracht, wonach derartige Ersuchen zukünftig grenzüberschreitend erfüllt werden müssen.

Praktisch für die Polizei: Der Versand von Ortungsimpulsen muss nicht in zeitraubenden Einzelanordnungen beantragt werden. Es genügt die einmalige richterlich angeordnete Überwachungsmaßnahme. Die Auskünfte aus NRW lassen aber keine Rückschlüsse über die Anzahl der Ermittlungsverfahren zu, denn diese werden nicht statistisch erfasst. Werden jede Stunde heimliche Kurznachrichten verschickt, entsteht ein aussagekräftiges Bewegungsprofil. Möglich ist aber auch, lediglich alle paar Tage eine „Stille SMS“ zu verschicken, etwa um Auslandsaufenthalte der Überwachten zu dokumentieren.

Seit 2006 hat sich die Anzahl aller in NRW verschickten Ortungsimpulse von 156.203 auf 309.316 etwa verdoppelt. Die Übersicht der Landesregierung zeigt interessante Aufs und Abs für die einzelnen Großstädte. In manchen Regionen ging die Anzahl der „Stillen SMS“ teilweise rapide nach oben, vermutlich wegen einzelner Ermittlungsverfahren. Etwas verwirrend ist die Aufschlüsselung nach Kreispolizeibehörden und den Landeskriminalämtern einzelner Städte, was die Piraten in einzelnen Anfragen thematisiert hatten. So hat die Kreispolizei Düsseldorf seit Anfang 2014 insgesamt 8.575 Ortungsimpulse versandt, das LKA Düsseldorf zusätzliche 39.259.

Eigentlich nicht von der Strafprozessordnung gedeckt

Welche Software für den Versand der „Stillen SMS“ genutzt wird, soll wegen des „Grundrechtsschutzes“ der Hersteller weiter geheim bleiben. Das ist insofern interessant, als dass das LKA NRW – zumindest zeitweise – als Dienstleister auch für andere Polizeibehörden auftrat. Das LKA Hamburg gab dort beispielsweise die technische Abwicklung seiner heimlichen Ortungsimpulse in Auftrag.

Die Landesregierung NRW ist der Auffassung, „Stille SMS“ seien von der Strafprozessordnung gedeckt da es sich dabei „um keinen Kommunikationsvorgang handelt“. Also sei auch der Schutzbereich des Artikel 10 Grundgesetz (Post- und Fernmeldegeheimnis) nicht verletzt.

Mit dieser Auffassung liegen DatenschützerInnen und kritische AnwältInnen allerdings über Kreuz. Denn bei einer „Stillen SMS“ handelt es sich sehr wohl um einen Kommunikationsvorgang, der überdies gar nicht von den Überwachten selbst erzeugt wurde. Das Abhören von Telekommunikation darf seitens der Behörden nur als passiver Vorgang erfolgen. Der Versand der heimlichen Kurznachricht durch die Polizei ist aber ein aktiver Vorgang.

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6 Ergänzungen

  1. Die Anzahl der Gesamtstraftaten ist jedoch im Großen und Ganzen gleichgeblieben.
    Das zeigt sehr schön, wie sehr die Polizei diese Mittel inzwischen missbraucht, kräht ja kein Hahn danach. Außerdem zeichnet das ein sehr schönes Bild zum Thema „Richtervorbehalt“. Vielleicht sollte dieses Instrument mal einer verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen werden, denn offensichtlich ist kaum ein Richter dazu in der Lage, die Begehren der Polizei abzuwehren.
    Wenn diese Instanz nur noch da ist, die Türe offen zu halten und alles durchzuwinken, wozu gibt es sie dann überhaupt? Warum bezahlen wir diese Richter eigentlich? Kommen diese überhaupt ihrem Job nach?
    Die Kriminellen hingegen, können mit ein ganz klein wenig Resthirn dafür sorgen, dass mit diesen Daten nichts anzufangen ist: Das Handy bleibt einfach zu Hause liegen oder wird bei einem Bekannten ins Auto gelegt. Und schon gibts keine bzw. falsche Daten. Überwacht wird immer nur der „unbescholtene Bürger“, der entweder gar keine Straftaten begeht, oder bestenfalls eine kleine Ordnungswidrigkeit, aber natürlich die volle Härte und Breitseite selbst bei Bagatellen zu spüren bekommt.
    Warten wir also auf die verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung, die gleich in den ersten Monaten wohl neue Rekorde an Abfragen erhalten wird.
    Ebenso der Einsatz von Staatstrojanern, die nach kurzer Zeit inflationär und wahllos verteilt werden dürften.
    Aber solange wir das zulassen und weiterschlafen, wird sich da auch nichts ändern. Und sind wir mal ehrlich: Die paar Aktivisten streuen zwar etwas Salz in die Wunde und verzögern manche Vorhaben. Aber sie werden trotzdem durchgewunken.
    Vorratsdatenspeicherung, Mautdatenspeicherung, Bargeldabschaffung, Stille SMS, Onlinetrojaner, nahezu abgeschaffter Richtervorbehalt, Haftungsfreiheit, Massenabschnorchelung durch Geheimdienste… ja, das ist eine Welt, in der ich NICHT leben möchte. Vollüberwachung für alle… Herzlich Willkommen im größten Gefängnis der Welt. Wir brauchen keine Mauern und Zellen mehr.

  2. Ich sehe das Problem bei der Aufschlüsselung nicht. Es gibt nur ein LKA in NRW und das sitzt in Düsseldorf. Und es gibt das Polizeipräsidium Düsseldorf, mit eigener Kriminalpolizei. Zwei getrennte Behörden.

    Vielleicht sollte man sich erstmal mit der Materie auseinandersetzen. Bevor man hier den großen Aufschlag probt.

  3. Öfter mal den Flugzeugmodus aktivieren! Das schont die Privatsphäre, den Akku und die Nerven der Mitmenschen.

  4. Nun wissen wir endlich dass SmartPhones „digitale Tatmittel“ sind.
    Entledigt Euch Eurer Waffen! Schenkt sie Euren Freinden!
    Go analog for digital freedom.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.