Eine offene Frage bei der Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist, wie genau die gespeicherten Standortdaten sind. Bei jedem Anruf und jeder SMS – empfangen oder bekommen – wird die Funkzelle gespeichert, die eine recht genaue räumliche Lokalisierung erlaubt. Malte Spitz hatte seine Vorratsdaten erhalten und festgestellt, dass damit sein Aufenthaltsort alle zwei Minuten aufgezeichnet wurde – was die Erstellung eines detaillierten Bewegungsprofils ermöglichte.
Wir haben dem Justizministerium heute folgende Frage gestellt:
Bei welchen Mobilfunk-Kommunikations-Vorgängen sollen Standortdaten gespeichert werden? Nur bei Anrufen und SMS? Oder auch bei Internet-Verbindungen?
Daraufhin sagte uns eine Pressesprecherin:
Dazu sagen die Leitlinien noch nichts. Wir sollen auf das Gesetz warten.
Fabian Köhler fragte für „neues deutschland“ das gleiche und erhielt eine andere Antwort: Permanente Funkzellenabfrage
Das Bundesjustizministerium bestätigte am Freitag gegenüber „nd“, dass die Pläne vorsähen, den Standort von Smartphone-Besitzern auch dann zu speichern, wenn diese nicht telefonieren.
Geplant sei, „Standortdaten bei jedem Kommunikationsvorgang zu speichern“, sagte Piotr Malachowski, beim Bundesjustizministerium zuständig für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, am Freitag gegenüber „nd“. Zwar seien „noch nicht alle Fragen abschließend geklärt“, doch geht Malachowski davon aus, dass der Standort des Smartphone-Benutzers schon dann gespeichert wird, wenn das Handy beispielsweise überprüft, ob neue Facebook-Nachrichten vorliegen.
Technisch ermöglicht eine solche Speicherpraxis damit auch die Erstellung von Bewegungsprofilen
Also haben wir beim Ministerium nochmal nachgehakt. Da ist aber leider schon Wochenende.
Bis zur Antwort empfehlen wir, sich nochmal durch die Bewegungsdaten von Malte Spitz oder Ton Siedsma zu klicken:

Update: Das BMJ hat uns geantwortet. Piotr Malachowski kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Es ist richtig, dass ich vergangenen Freitag mit Herrn Köhler vom Neuen Deutschland gesprochen habe und bezüglich der künftig geplanten Speicherung von Standortdaten auf die am Mittwoch vorgestellten „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verwiesen habe.
In diesen Leitlinien ist vorgesehen, dass die Standortdaten eines Mobiltelefons bei Kommunikationsvorgängen für vier Wochen gespeichert werden sollen. Was genau unter einen Kommunikationsvorgang fällt, insbesondere ob das Abfragen von Facebook-Nachrichten einen solchen Kommunikationsvorgang darstellt, konnte ich Herrn Köhler aber noch nicht beantworten. Bei dem am Mittwoch vorgestellten Papier handelt es sich – wie der Name schon sagt – um Leitlinien. Details dazu werden wir im entsprechenden Gesetz regeln.
Also haben wir Fabian Köhler nochmal gefragt. Er kommentiert gegenüber netzpolitik.org:
Seine Aussage war, dass jeder Kommunikationsvorgang gespeichert werde. Auf meine mehrmalige Frage, ob dazu z.B. auch das Abrufen einer Facebook- Nachricht oder das Überprüfen, ob eine neue Facebook-Nachricht vorliegt, zähle, sagte er „davon gehe ich aus“. Er betonte allerdings auch mehrmals, dass er es nur Leitlinien sind, alles noch nicht konkret usw., und er abschließend noch nicht sagen könne, was letztendlich die Definition von „Kommunikationsvorgang“ im Gesetzesentwurf sein werde.
Also: Weiter auf den offiziellen Entwurf warten. Immerhin dürfte das Ministerium jetzt für diese Frage sensibilisiert sein.
