Bewegungsprofile bei VorratsdatenspeicherungDer Standort jedes Handys soll alle paar Minuten gespeichert werden

Entgegen ihrer Behauptungen will die Bundesregierung detaillierte Bewegungsprofile aller Handys in Deutschland aufzeichnen lassen. Ein Jurist des Justizministeriums sagte aus, dass der Standort eines Smartphone-Benutzers bei jeder Internet-Verbindung gespeichert werden soll – also alle paar Minuten. Eine Sprecherin wollte uns das nicht bestätigen, war aber für Rückfragen nicht mehr zu erreichen.

Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikations-Inhalte.

Eine offene Frage bei der Wiedereinführung der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung ist, wie genau die gespeicherten Standortdaten sind. Bei jedem Anruf und jeder SMS – empfangen oder bekommen – wird die Funkzelle gespeichert, die eine recht genaue räumliche Lokalisierung erlaubt. Malte Spitz hatte seine Vorratsdaten erhalten und festgestellt, dass damit sein Aufenthaltsort alle zwei Minuten aufgezeichnet wurde – was die Erstellung eines detaillierten Bewegungsprofils ermöglichte.

Wir haben dem Justizministerium heute folgende Frage gestellt:

Bei welchen Mobilfunk-Kommunikations-Vorgängen sollen Standortdaten gespeichert werden? Nur bei Anrufen und SMS? Oder auch bei Internet-Verbindungen?

Daraufhin sagte uns eine Pressesprecherin:

Dazu sagen die Leitlinien noch nichts. Wir sollen auf das Gesetz warten.

Fabian Köhler fragte für „neues deutschland“ das gleiche und erhielt eine andere Antwort: Permanente Funkzellenabfrage

Das Bundesjustizministerium bestätigte am Freitag gegenüber „nd“, dass die Pläne vorsähen, den Standort von Smartphone-Besitzern auch dann zu speichern, wenn diese nicht telefonieren.

Geplant sei, „Standortdaten bei jedem Kommunikationsvorgang zu speichern“, sagte Piotr Malachowski, beim Bundesjustizministerium zuständig für Verfassungs- und Verwaltungsrecht, am Freitag gegenüber „nd“. Zwar seien „noch nicht alle Fragen abschließend geklärt“, doch geht Malachowski davon aus, dass der Standort des Smartphone-Benutzers schon dann gespeichert wird, wenn das Handy beispielsweise überprüft, ob neue Facebook-Nachrichten vorliegen.

Technisch ermöglicht eine solche Speicherpraxis damit auch die Erstellung von Bewegungsprofilen

Also haben wir beim Ministerium nochmal nachgehakt. Da ist aber leider schon Wochenende.

Bis zur Antwort empfehlen wir, sich nochmal durch die Bewegungsdaten von Malte Spitz oder Ton Siedsma zu klicken:

Bewegungsprofil von Vorratsdaten von nur einem Tag: Am 12. November 2013 nahm Ton Siedsma einen anderen Weg nach Hause als üblich.
Bewegungsprofil aus Vorratsdaten von nur einem Tag: Am 12. November 2013 nahm Ton Siedsma einen anderen Weg nach Hause als üblich.

Hier klicken, um den Inhalt von opendata.zeit.de anzuzeigen

Update: Das BMJ hat uns geantwortet. Piotr Malachowski kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Es ist richtig, dass ich vergangenen Freitag mit Herrn Köhler vom Neuen Deutschland gesprochen habe und bezüglich der künftig geplanten Speicherung von Standortdaten auf die am Mittwoch vorgestellten „Leitlinien zur Einführung einer Speicherpflicht und Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ verwiesen habe.

In diesen Leitlinien ist vorgesehen, dass die Standortdaten eines Mobiltelefons bei Kommunikationsvorgängen für vier Wochen gespeichert werden sollen. Was genau unter einen Kommunikationsvorgang fällt, insbesondere ob das Abfragen von Facebook-Nachrichten einen solchen Kommunikationsvorgang darstellt, konnte ich Herrn Köhler aber noch nicht beantworten. Bei dem am Mittwoch vorgestellten Papier handelt es sich – wie der Name schon sagt – um Leitlinien. Details dazu werden wir im entsprechenden Gesetz regeln.

Also haben wir Fabian Köhler nochmal gefragt. Er kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

Seine Aussage war, dass jeder Kommunikationsvorgang gespeichert werde. Auf meine mehrmalige Frage, ob dazu z.B. auch das Abrufen einer Facebook- Nachricht oder das Überprüfen, ob eine neue Facebook-Nachricht vorliegt, zähle, sagte er „davon gehe ich aus„. Er betonte allerdings auch mehrmals, dass er es nur Leitlinien sind, alles noch nicht konkret usw., und er abschließend noch nicht sagen könne, was letztendlich die Definition von „Kommunikationsvorgang“ im Gesetzesentwurf sein werde.

Also: Weiter auf den offiziellen Entwurf warten. Immerhin dürfte das Ministerium jetzt für diese Frage sensibilisiert sein.

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32 Ergänzungen

  1. Es wäre an der Zeit, dass die Hersteller von Basebandprozessoren dem Konsumenten entgegenkommen und Sicherheitsfeatures einbauen. Anfangen können sie mit einer Firewall für 2G/3G/4G Traffic (die der Anwender selber definieren kann) und des weiteren die Möglichkeit den Parameter wie Timing advance http://en.wikipedia.org/wiki/Timing_advance vom Anwender verändern zu lassen, wenn er sich danach im klaren ist, dass es dadurch zu Verbindungsabbrüchen kommen kann.

    1. Es wäre besser wenn das Baseband genau so offen wäre wie das Betriebsystem und die restlichen Gerätetreiber.
      Dann kann man es selber machen, was vertrauenswürdiger wäre.
      Allein die Anzeige ob die Verbindung überhaupt verschlüsselt ist und wenn ja wie fehlt in Android seit Jahren:
      https://code.google.com/p/android/issues/detail?id=5353
      Ich glaube nicht dass das je was wird.
      Die Hersteller haben an solchen Dingen kein Interesse

  2. Lasst euch doch nicht auf das sinnlose Spiel „Wie furchtbar wird es denn genau?“ ein. Das ist unnötig und lenkt nur ab.
    Eine Vorratsdatenspeicherung/Mindestspeicherfrist/Höchstspeicherfrist ist und bleibt per se im Grundsatz schon furchtbar:
    Die Stichworte sind:
    * anlasslos / verdachtsunabhängig
    *massenhaft

    Es bringt überhaupt nichts, über den Grad der Furchtbarkeit zu diskutieren. Ein Einlassen auf dieses Spiel bedeutet schon den Anschein von Kompromissfähigkeit bei einer Angelegenheit, die keinen Kompromiss zulässt.

    1. Naja, das Ausmaß kann man aber durchaus als weiteres Gegenargument nutzen, gerade dann wenn es so gravierend ist und das Justizministerium sich darin übt die geplante VDS so gut wie möglich zu verniedlichen. Außerdem ist es ein gravierender Unterschied, ob ich dauerhaft beobachtet werde oder mich durch Messanger/VOIP davon enziehen kann. Kurzum: Die Frage klärt, ob ich in Zukunft privat noch ein Smartphone nutzen werde.

    2. Nur eins sollte man bei deiner gut nachvollziehbaren Argumentation bedenken: Wie erkläre ich es meinem Nachbar und seiner Frau?
      Grundsätzlich hast du recht.
      Anderer seits kann nur, wenn diesen Menschen deutlich vor Augen geführt wird was das sie für Auswirkungen hat, die kleine Chance eine breitere Öffentlichkeit zu erreichen erzielt werden und nur dadurch oder erst dann kann ausreichend Wirkung in der Politik erzielt werden.
      Das ist gut sichtbar bei den „Penisbildern“. Erst diese erzeugten persönliche Betroffenheit. ;)

  3. Seltsam, ich habe da noch sehr deutlich die beschwichtigenden Worte diverser VDS-Fürsprecher im Kopf, die in allen möglichen Talkshows nicht müde wurden zu betonen, dass mit der Vorratsdatenspeicherung „doch nur das gespeichert würde, was die Telefonanbieter sowieso schon immer gespeichert haben“. Also Telefonnummern für den Einzelverbindungsnachweis, sonst gar nichts. Völlig harmlos also, und überhaupt kein Unterschied zu früher.

  4. „Seltsam, … die beschwichtigenden Worte diverser VDS-Fürsprecher im Kopf, die in allen möglichen Talkshows … betonen, … Vorratsdatenspeicherung … gespeichert würde, … schon immer gespeichert haben”. … Völlig harmlos also, und überhaupt kein Unterschied zu früher.“

    Klar, seltsam…… LACH.

    Würdest du deinem Klo alles im Detail erklären, wen du deinem Klo gegenüber rechtfertigen müsstest, was du so alles in es hinein beförderst (-:?

  5. „Seltsam, … die beschwichtigenden Worte diverser VDS-Fürsprecher im Kopf, die in allen möglichen Talkshows … betonen, … Vorratsdatenspeicherung … gespeichert würde, … schon immer gespeichert haben”. … Völlig harmlos also, und überhaupt kein Unterschied zu früher.“

    Klar, seltsam…… LACH.

    Würdest du deinem Klo alles im Detail erklären, wenn du deinem Klo gegenüber rechtfertigen müsstest, was du so alles in es hinein beförderst (-:?

    „Daraufhin sagte uns eine Pressesprecherin:
    Dazu sagen die Leitlinien noch nichts. Wir sollen auf das Gesetz warten.“

    Sicher, warten sollen wir.
    Bis zum nächsten unglaublich unverschämten Ding. PKW-Maut; PKW-Bewegungsdaten frei für alle interessierten….

  6. Wäre es nicht innovativ, wenn jeder steuerpflichtige Bürger seine Bewegungsdaten als Nachweis für Reise- & Abwesenheitsdauer erhielte? Das ersparte Zeit der Nachweisführung und mögliche Auseinandersetzungen. In 20-30 Jahren ist womöglich der nach der Geburt unter der Haut implantierte Chip Pflicht… klingt verrückt? Warten wir es ab…
    Doch zu heute: „Wir“ geben viele „Daten“ freiwillig her, und sei es über den Umweg von AGB’s von Anbietern, die heute bereits diese Daten auswerten, wie es der Staat“ nun auch (einfacher und legal) tun möchte. Datenschutz ist nicht erst seit jetzt auf dem besten Weg, zum schlechten Witz zu verkommen.
    Versuchen Sie mal, an Daten, die über Sie gesammelt wurden, heranzukommen. Sie werden zum Teil sehr gut davor geschützt. ;-)

  7. Es wurde die Frage gestellt, gibt es „intelligentes Leben“ im Bundestag.
    Das Ergebnis ist ernüchternd und kann beim wisenschaftliche Dienst des deutschen Bundestages gegen eine Schutzgebühr von 25,99€ bestellt werden.

  8. ein hinweis zur „permanenten funkzellenabfrage“: diese erlaubt auch ohne kommunikationsvorgang die feststellung, wer sich – unabhängig ob smartphone oder handy – im umkreis des sendemastes befindet. somit ist der titel des verlinkten artikels etwas irreführend.
    die aussage „Standortdaten bei jedem Kommunikationsvorgang zu speichern“ macht deutlich, dass eben keine permanente funkzellenabfrage vorgesehen ist. was die sache an sich natürlich nicht besser macht…

    1. Nicht ganz. Bei einer Funkzellenabfrage werden existierende „Call Data Records“ abgefragt, diese CDRs werden aber „nur“ bei Kommunikationsvorgängen geloggt. Aber eben bei Voice, SMS/MMS und Internet, mit der jeweiligen Cell-ID.
      Anbieter loggen nicht, wann sich ein Handy in einer Funkzelle einloggt (außer beim allerersten Mal). Sie loggen das „nur“ bei Kommunikationsvorgängen.

      Eine Funkzellenabfrage ist die Abfrage aller CDRs einer oder mehrerer bestimter Funkzellen. Das ist passiv.

      Eine „Feststellung, wo sich ein Handy aufhält“ ist aktiv, das ist eine TKÜV und/oder die Generierung von CDRs via stiller SMS. Das ist etwas anderes als die Funkzellenabfrage.

      1. danke für die ausführliche antwort!
        gibt es irgendwo belege, dass die cdrs nur bei kommunikationsvorgängen geloggt werden? weil technisch möglich wäre ja demnach auch das ständige loggen.

        1. Nachvollziehen können Kunden und Mobilfunknutzer das nicht. Aber AFAIK (IANAL!) darf gesetzlich nicht mehr gespeichert werden, das müssten auch die Datenschutzbeauftragten der Netzanbieter prüfen.

  9. Was hat man denn eigentlich noch für „Sicherheitsvorteile“, wenn man noch kein Samrtphone hat, sonder oldskool mit Handy unterwegs ist ? Danke!

    1. Nein, die Standortdaten werden geräteunabhängig über die Einbuchung in die Funkzelle aufgezeichnet. Smartphone, klassisches Handy, Datenstick oder 3G-Router macht dabei keinen Unterschied.

      1. das ist mir schon klar, nur weil oben die Leute prognostizieren, dass es in Zukunft unter Strafe gestellt werden könnte, wenn man noch kein Smartphone hat…Also macht es datensicherheitstechnisch überhaupt keinen Unterschied ob altes Handy oder Smartphone ?

    2. Siehe oben. Dann generiert man Call Data Records nur bei den Kommunikationstypen Anruf und SMS, nicht MMS oder Internet – letzteres ist quasi permanent.

    3. Ich besitze weder Cell- noch Smartphone.
      Ich besitze privat weder einen Telefonanschluss, noch TV.
      Ich muss allerdings dienstlich viel telefonieren.
      Privat bevorzuge ich das persönliche Gespräch oder den schriftlichen Weg zur Kommunikation.
      Ich habe nicht das Gefühl, mir entgeht etwas.
      Im Gegenteil: Qualität vor Quantität…
      Angenommen . . . ?
      Stehen dann wieder Leute betont lässig herum, hinter Gardinen oder kommen „Installateure“ mit kleinen elektronischen Tierchen? Hatten wir schon mehrfach mal in D . . .

      P.S.: auch dieser Kommentar vom Dienstanschluss…mein Arbeitgeber toleriert das.

      1. Handy + Smartphone-Boykott?
        Ich frage mich sowieso schon etwas länger, wie wir noch bis vor wenigen Jahrzehnten ohne überhaupt überleben konnten.

  10. Hallo,

    jetzt müssen wir nur noch die Smartphones mit einer Penis und Vaginal-Überwachung verbinden, und schon können wir Potentiell Kinderschänder (also alle die Erregt an Kinder vorbeigehen) Dingfest machen. Um um das geht es ja schließlich: Die Kinder.

    mfg

    Ralf

  11. So.

    Das war’s, ich nehm keine elektronische Fußfessel mit. Sorry, Arschlöcher, ich bin kein Käfer, den ihr 24 Stunden am Tag beobachten könnt. Schwerste Straftaten, nein dass ich nicht lache. Ich möchte wetten, Verdacht von Ordnungswidrigkeiten liegt schon in der Schublade als Legitimation zum Abruf (BKA-BDA lässt grüßen).

    Habe schon vor Snowden ein mulmiges GEfühl bei Handys gehabt. Das war’s nun endgültig. Passé, aus, vorbei. Mal sehen, wie das geht.

    Schade. Aber nicht zu diesen Bedingungen. Schränke ich mich dadurch nun ein? Das muss erprobt werden.

    SPD, wie moralisch bankrott muss man sein.

    Kein Wutbürger, ein enttäuschter Bürger wendet sich in Abscheu ab.

    1. Du vergisst Leider das wenn alle um dich herum getrackt werden, man einfach die Differenzmenge bilden kann, und man dann ebenfalls dein Profil erhält.
      Ist ähnlich wenn du selber penibel darauf achtest keine trackende App zu benutzen die in dein Adressbuch schaut, aber Jeder den du kennst eben jene Apps benutzen und dich im Adressbuch haben…
      Sind nun alle Leute in einem Gebiet trackbar wo ein verbrechen geschieht und haben alle ein „Alibi“ während man von dir aus anderen Quellen weiß das du im Gebiet warst aber eben kein Alibi hast, wirst du automatisch verdächtig.

  12. Sich über den Begriff „Volksverräter“ echauffieren, wenn er aus der rechten Ecke erschallt, nur um sich umzudrehen und genau das zu tun. Danke, liebe SPD.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.