Ton Siedsma
-
: Niederlande: Neues Geheimdienstgesetz verschärft Massenüberwachung
Das Hauptquartier des niederländischen Geheimdienstes AIVD: Vermutlich Sitz der "operativen Plattform" europäischer Inlandsgeheimdienste und ihrer gemeinsamen Datenbank. (Foto: <a href="https://www.flickr.com/photos/gerardstolk/">Gerard Stolk unter </a><a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0 Lizenz</a>) : Niederlande: Neues Geheimdienstgesetz verschärft Massenüberwachung Die Niederlande planen eine Verschärfung der Massenüberwachung von Internet und Kommunikation durch ihre Geheimdienste. Dies geht aus dem gestern geleakten finalen Text des neuen niederländischen Geheimdienstgesetzes hervor. Zukünftig soll es den Geheimdiensten erlaubt sein, jeglichen Internetverkehr abzuhören, Computer und Handys zu hacken und Rohdaten ungefiltert an befreundete Dienste weiterzugeben.
Worum es geht: Das Geheimdienstgesetz
Das Gesetz regelt die Befugnisse der zwei niederländischen Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) und war seit 2002 unverändert. Wie auch in Deutschland wird die nun angestrengte Reform mit der gestiegenen Gefahr von „Cyberkriminalität“ und Terroranschlägen begründet. Die niederländische Zeitung de Volkskrant hat den finalen Gesetzestext nun auf ihrer Seite veröffentlicht (pdf). Er wäre normalerweise erst in einem halben Jahr an die Öffentlichkeit gelangt.
Seit Bekanntwerden der Reformpläne im Jahr 2013 gibt es eine Debatte um Funktionsweise und Reichweite der geplanten Rasterfahndung. Nach Veröffentlichung des ersten Gesetzentwurfes im Sommer 2015 hagelte es Kritik von hunderten Einzelpersonen, Unternehmen und zivilgesellschaftlichen Gruppen, unter ihnen die großen niederländischen Telekommunikationsbetreiber, Amnesty International und die Bürgerrechtsorganisation Bits of Freedom. Allerdings blieb der Entwurf über das Ausmaß der Überwachung äußerst vage, kritisiert Ton Siedsma von Bits of Freedom: „Wir waren nicht die einzigen, die deutliche Kritik am Entwurf geäußert haben. Schließlich muss die Regierung Klarheit über ihre Pläne und deren Tragweite schaffen.“
Überwachung des Internetverkehrs
Der nun vorliegende Gesetzestext macht deutlich, wie weitgehend die Befugnisse der Geheimdienste in Zukunft reichen werden. Vorgesehen ist, dass die Geheimdienste jeglichen Internetverkehr überwachen dürfen, solange er in Verbindung mit einer Ermittlung steht. Die genauen Definitionen und Einschränkungen für die „ermittlungsgerichtete“ Überwachung bleibt das Gesetz aber schuldig.
Konkret heißt das, dass die beiden Geheimdienste jegliche VoIP‑, Chat- oder E‑Mail-Kommunikation und den Internetverkehr zwischen den Niederlanden und einem anderen Land abhören dürfen. Die so gewonnenen Inhalte und Metadaten dürfen für drei Jahre gespeichert werden. So wäre es laut Siedsma den Diensten beispielsweise erlaubt, die gesamte Kommunikation, die über WhatsApp zwischen Rotterdam und Frankreich läuft, abzuhören. Die Abhörerlaubnis kann bis zu einem Jahr reichen und mehrmals verlängert werden. „Die Anzahl von unschuldigen Bürger*innen, deren Kommunikation abgehört werden würde, ist überwältigend“, kommentiert Siedsma die weitreichenden Befugnisse.
Staatliches Hacken – alles und jeden
Weiterhin plant die Regierung, den Geheimdiensten zu erlauben, die elektronischen Geräte von unschuldigen Dritten zu hacken, um an die Zielperson zu gelangen. Gehackt werden dürfen neben Handys und Computern aber auch Smart Devices aufgrund der ungenauen Definitionen. Den Geheimdiensten ist es bereits seit 2002 erlaubt, in fremde IT-Systeme einzubrechen. Bislang war dies aber auf die zu überwachende Person beschränkt. Künftig dürfen sie auch den Umweg über dritte Personen gehen, die mit der Zielperson in irgendeiner Form verbunden sind, und sei es nur auf einer technischen Ebene, etwa wenn beide Personen Daten auf dem gleichen Server gespeichert haben. Die Betroffenen müssen nicht informiert werden, wenn in ihre Geräte eingebrochen wird.
Weder die Kritik aus der Beratungsphase noch von Seiten einer eigens beauftragten Privatsphären-Kommission an den Hacking-Plänen habe die Regierung von ihrem Vorhaben abgebracht, erläutert Siedsma. Dabei gestehe sie im geleakten Gesetzestext selber ein, welche Risiken entstehen, wenn zum Beispiel Sicherheitslücken in Software zum Hacken genutzt werden. Nationale Sicherheit gehe aber in Zeiten von terroristischen Gefahren vor, heißt es im Gesetzestext. Ein Argument, welches auch vom deutschen Innenminister Thomas de Maizière stammen könnte.
Wer kontrollierts?
An einem Punkt hat die Kritik am Gesetzesentwurf zumindest gefruchtet: Eine unabhängige Kommission, bestehend aus langjährigen (ehemaligen) Richtern, soll einige der Überwachungsmaßnahmen prüfen. Doch wenn es schnell gehen muss, darf die Erlaubnis auch erst im Nachhinein oder bei bereits laufender Operation eingeholt werden. Die gewonnenen Informationen müssten dann nachträglich gelöscht werden.
Bürgerrechtler Siedsma erläutert: „Auffällig ist, dass eine Reihe von Maßnahmen nicht von der Kommission geprüft werden muss, bemerkenswerterweise die Beschlagnahmung von Internetverkehrsdaten. Das ist angesichts vorheriger Gerichtsurteile auf europäischer und niederländischer Ebene unvertretbar.“
Ungehört blieb die Kritik an der Datenweitergabe: Die Geheimdienste dürfen die erfassten Rohdaten mit „befreundeten“ ausländischen Diensten ohne Einschränkungen teilen. Falls sich darunter Daten von niederländischen Bürger*innen befinden, können diese ausgefiltert werden, müssen sie aber nicht.
Das Gesetz ist bereits von der Regierung verabschiedet und liegt nun dem Raad van State vor. Dabei handelt es sich um ein unabhängiges Beratungsgremium, welches alle Gesetze begutachtet, bevor sie dem Parlament vorgelegt werden. Dort könnte es noch im Sommer zur Abstimmung kommen.
-
: Niederlande bereiten neues Geheimdienstgesetz vor
Die als liberal geltenden Niederlande könnten demnächst ein Gesetz erhalten, das die Befugnisse der Geheimdienste deutlich ausweitet. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>, via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/aigle_dore/5716397597/">Moyan Brenn</a> : Niederlande bereiten neues Geheimdienstgesetz vor Die niederländische Regierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Befugnisse der beiden Geheimdienste AIVD (Inlands- und Auslandsgeheimdienst) und MIVD (Militärischer Geheimdienst) neu regelt. Ihnen soll künftig erlaubt werden, unter gewissen Auflagen massenhaft Kommunikation mitzuschneiden, Verschlüsselung zu knacken und in IT-Systeme einzubrechen. Zudem dürfen die Geheimdienste erfasste Rohdaten an befreundete Dienste weitergeben, ohne das Material zuvor sichten oder filtern zu müssen – anders als es etwa in Deutschland Pflicht ist, zumindest in der Theorie. Angesammelte Daten dürfen zwischen einem und drei Jahren gespeichert werden, verschlüsselte Inhalte unendlich lang.
Als Sicherung sieht der Entwurf vor, dass Überwachungsmaßnahmen „zielgerichtet“ gestaltet sein müssen. Dieser Punkt ist jedoch weit gefasst und entsprechend umstritten. Im Gesetzestext selbst fehlt eine nähere Definition davon, was unter „zielgerichtet“ zu verstehen ist. Erst das zugehörige Memorandum of Understanding (MoU) erläutert, dass der Geltungsbereich so knapp wie möglich bemessen sein sollte.
Allerdings könnte die Regierung jederzeit einem Antrag zustimmen, der etwa sämtliche VOIP-Verbindungen zwischen Amsterdam und Berlin im Juli abfängt, um zu überprüfen, ob Terroristen miteinander kommunizieren würden, erklärte uns Ton Siedsma von der niederländischen Bürgerrechtorganisation „Bits of Freedom“. „Das wäre massenhafte, nicht-spezifische Überwachung, aber immer noch ‚zielgerichtet’ “, so Siedsma.
Außerdem bestehe kein Limit, was die Anzahl und die Ausrichtung der Überwachungsanträge betrifft, die die Dienste beim Ministerium stellen werden – und die sich überschneiden können. „Auch wenn die Reichweite eines Antrags limitiert sein sollte, könnte die Kombination mehrerer Aufträge zu einem anderen Ergebnis führen,“ befürchtet Siedsma. Wie spezifisch diese Anträge genau sein müssen, werde erst die Praxis und das Zusammenspiel zwischen den Geheimdiensten, dem Minister sowie den Kontrollgremien CTIVD und CIVD zeigen.
Beim CTIVD handelt es sich um kein Gericht, sondern um ein unabhängiges Expertenkomitee, das die von Minister genehmigten Anträge überprüfen und gegebenenfalls beanstanden, aber nicht rechtlich bindend zurückweisen kann. Im Unterschied dazu hat das parlamentarische Kontrollgremium CIVD die Möglichkeit, den Minister zur Verantwortung zu ziehen. Dieser Mechanismus brächte aber „gewaltige Nachteile“ mit sich, so Siedsma, weil er solche Entscheidungen „schrecklich politisch macht und keine wirkliche Überprüfung zulässt, ob der Einsatz dieser Fähigkeiten in einem spezifischen Fall nun legal ist oder nicht“ – schon allein deshalb, weil es dem CIVD in einer öffentlich geführten Debatte nicht erlaubt ist, konkrete Punkte anzuführen, wo der Minister genau die Grenze zur Illegalität überschritten hat und deshalb zurücktreten muss.
Spürbar ausgeweitet wurde auch die Möglichkeit, in fremde Systeme einzubrechen. Zwar steht den Geheimdiensten dieses Mittel bereits seit 2002 zur Verfügung, bislang mussten sie sich jedoch allein auf die zu überwachende Person beschränken. Künftig soll es erlaubt sein, Umwege über dritte Personen zu gehen, die mit der Zielperson in irgendeiner Form verbunden sind, und sei es nur auf einer technischen Ebene, etwa, wenn es sich um Nutzer des gleichen Online-Forums handelt. Geheimdienste könnte also bei nichtsahnenden Nutzern einbrechen, um sich Zugang zu einem anderen Account zu verschaffen.
Der Entwurf befindet sich nun bis zum 1. September in einer öffentlichen Beratungsphase. Danach wird sich weisen, ob sich die Niederlande in die Liste der Länder einreihen werden, die immer mächtigere Überwachungsapparate aufziehen, oder ob das am Konsens orientierte Poldermodell doch noch ein Lebenszeichen von sich gibt.
-
Bewegungsprofile bei Vorratsdatenspeicherung: Der Standort jedes Handys soll alle paar Minuten gespeichert werden
Verbindungsdaten sind noch aussagekräftiger als Kommunikations-Inhalte. Bewegungsprofile bei Vorratsdatenspeicherung: Der Standort jedes Handys soll alle paar Minuten gespeichert werden Entgegen ihrer Behauptungen will die Bundesregierung detaillierte Bewegungsprofile aller Handys in Deutschland aufzeichnen lassen. Ein Jurist des Justizministeriums sagte aus, dass der Standort eines Smartphone-Benutzers bei jeder Internet-Verbindung gespeichert werden soll – also alle paar Minuten. Eine Sprecherin wollte uns das nicht bestätigen, war aber für Rückfragen nicht mehr zu erreichen.
-
: netzpolitik.org feiert 10 Jahre Geburtstag mit Konferenz und Party
: netzpolitik.org feiert 10 Jahre Geburtstag mit Konferenz und Party
Am 17. Oktober 2014 feiern wir unseren zehnten Geburtstag mit einer Konferenz und Party in Berlin. Kommt alle, diskutiert mit und vor allem: Feiert mit uns!Im August vor zehn Jahren wurde netzpolitik geboren. Unser Blog hat sich in dieser Zeit von einem Hobbyprojekt zu einer festen Redaktion und einer starken Community entwickelt, die uns unterstützt und finanziert. Zehn Wochen nach dem Geburtstag wird das richtig gefeiert:
Die „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz in der Kulturbrauerei in Berlin bringt viele Akteure und Wegbegleiter zusammen um zurückzublicken und darüber zu diskutieren, wie sich Netzpolitik als Politikfeld und Gesellschaftsdebatte entwickelt hat. Und sie wird nach vorn schauen und einen Überblick geben, was die aktuellen und zukünftigen Debatten sein werden und wo wir stehen.
Auf der „Das ist Netzpolitik“-Konferenz sprechen u.a.:
Renata Avila, Markus Beckedahl, Kai Biermann, Anna Biselli, Ulf Buermeyer, Geraldine de Bastion, Peter Glaser, Volker Grassmuck, Johnny Haeusler, Jeanette Hofmann, Eric King, Julia Kloiber, Constanze Kurz, Andreas Lehner, Sascha Lobo, Lorenz Lorenz-Meyer, Stef Marsiske, Katharina Meyer, Andre Meister, Moritz Metz, Frank Rieger, Anne Roth, Mathias Schindler, Ton Siedsma, Mario Sixtus, Ben Wagner, Stefan Wehrmeyer, Rüdiger Weis, Jillian C. York und Jeremie Zimmermann.
Ab 21:00 Uhr wird es unseren ersten netzpolitischen Salon und anschließend unsere Geburtstagsparty an einem anderen Ort geben. Den Ort der Party geben wir kurz vorher bekannt. Dafür nutzen wir eine Party-Mailingliste, an die nur für diesen Zweck Nachrichten gesendet werden. Schickt einfach eine leere Mail an party-ml-subscribe@netzpolitik.org, um euch auf die Liste einzutragen.
Ticketverkauf startet heute
Für die „Das ist Netzpolitik!“-Konferenz gibt es drei verschiedene Arten von Tickets. Das normale Ticket kostet 50 Euro. Das ermäßigte Ticket kostet 15 Euro. Um alle zu belohnen, die sich ehrenamtlich für Grundrechte einsetzen, gibt es noch ein Sonderticket: Wer eine Mail mit Name, Nickname und/oder kurzen Infos über das eigene Engagement per E‑Mail an konferenz@netzpolitik.org schreibt, hat gute Chancen, einen Aktionscode zu erhalten, um ein Ticket für 10 Euro zu bekommen.
Wir haben leider nicht soviele Informationen über unsere Spenderinnen und Spender. Aber alle, die uns jemals über 100 Euro gespendet haben, bekommen selbstverständlich freien Eintritt. Ein kurzer Hinweis per Mail reicht aus.