Es soll wieder eine Vorratsdatenspeicherung verabschiedet werden. Zum dritten Mal soll eine anlasslose Totalprotokollierung der Telekommunikationsdaten aller etabliert werden: Bereits am 21. März 2002 fand ein ähnlicher Antrag der CDU/CSU-Fraktion keinerlei Zustimmung. Eine EU-Richtlinie von 2006 zwang Deutschland unter großem Protest 2008 eine Vorratsdatenspeicherung einzuführen. Die Umsetzung wurde am 2. März 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Die zugrunde liegende EU-Richtline wurde am 8. April 2014 vom EU-Gerichtshof wegen der Unvereinbarkeit mit der Charta der Grundrechte der EU für ungültig erklärt.
Hier findet sich ein erster Überblick über die Vielzahl von Meldungen, die es in diesem kurzen Gesetzgebungszeitraum soweit gab:
22. März 2012
Rechtsausschuss des Bundestags bekommt Studie des Max-Plancks-Instituts vorgestellt: „Auch nach der Beiziehung anderer Informationsquellen ergeben sich keine belastbaren Hinweise darauf, dass die Schutzmöglichkeiten durch den Wegfall der Vorratsdatenspeicherung reduziert worden wären.“
15. Dezember 2014
Justizminister Maas: „Ich lehne die Vorratsdatenspeicherung ganz entschieden ab.“
8. März 2015
Justizminister Maas dementiert nationalen Alleingang
20. März 2015
Justizminister Maas kündigt Entwurf für nationalen Alleingang bis Juni an
20. April 2015
netzpolitik.org: Geheime Nebenabrede erlaubt Zugriff auch ohne Richtervorbehalt
23. April 2015
Staatsekretär des Justizministeriums, Christian Lange (SPD), dementiert geheime Nebenabrede
30. April 2015
Bunderegierung: Keine „geheime“ – nur eine „nicht-öffentliche Nebenabrede“!
15. Mai 2015
netzpolitik.org: Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs
16. Mai 2015
netzpolitik.org: Gesetzentwurf gefährdet Whistleblower
16. Mai 2015
heise.de: Abruf auch bei „mittels Telekommunikation begangener“ Straftaten (z.B. Beleidigungen)
18. Mai 2015
Bundesregierung bzgl. Whistleblower: Man schließe nur eine „Strafbarkeitslücke“
19. Mai 2015
Dt. Internetwirtschaft: Regierung ist sich rechtlichen & technischen Herausforderungen nicht bewusst
26. Mai 2015
Entwurf bedeutet Speicherung vollständiger Bewegungsprofile von Smartphones
27. Mai 2015
Kabinett beschließt Gesetzesentwurf
27. Mai 2015
Justizminister Maas: „Die Notwendigkeit kann ich nicht beweisen“
1. Juni 2015
Nationaler Normenkontrollrat: „Entwurf entspricht nicht den [formalen] Anforderungen“
1. Juni 2015
Dt. Internetwirtschaft: Die Kosten könnten sich auf 600 Millionen Euro belaufen.
3. Juni 2015
Operation Rescue: „Kinderpornographie“ wird auch ohne Vorratsdatenspeicherung aufgeklärt
3. Juni 2015
Branchenverbände sperren sich wegen rechtlicher und technischer Unklarheiten
8. Juni 2015
Resolution des Evangelischen Kirchentags an Justizminister Maas: „Stoppen Sie das Gesetzesvorhaben!“
8. Juni 2015
Justizminister Maas: „Viele Fälle können nicht aufgeklärt werden.“ – „Welche?“ – „Keine konkreten Einzelfälle.“
8. Juni 2015
Justizministerium: „Ich kann Ihnen leider jetzt keine konkreten Beispiele nennen, [welche Gefahren durch Vorratsdatenspeicherungen abgewehrt worden sind.]“
8. Juni 2015
Umfrage sieht Mehrheit gegen Vorratsdatenspeicherung
9. Juni2015
Bundesdatenschutzbeauftrage Voßhoff (CDU) hält Gesetz für verfassungswidrig
10. Juni 2015
Elf von 16 SPD-Landesverbänden sprechen sich gegen Vorratsdatenspeicherung aus
10. Juni 2015
Wirtschaftsausschuss des Bundestags bemängelt Unklarheit des Gesetzes und Kosten
11. Juni 2015
Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages: Entwurf hat verfassungsrechtliche Lücken
11. Juni 2015
Verfassungsgericht in Belgien erklärt Vorratsdatenspeicherung für illegal
12. Juni 2015
Justizminister Maas: „Alles BVerfG-kompatibel.“
Zusammenfassend:
- Es gibt verfassungsrechtliche Bedenken der Bundesdatenschutzbeauftragten, des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, der betroffenen Unternehmen und eines zuständigen Bundestagsausschusses.
- Eine Mehrheit in der Bevölkerung ist dagegen.
- Eine große Ländermehrheit eines Koalitionspartners ist dagegen.
- Das Gesetz schießt über das Ziel hinaus: Die permantente Ortung von Mobiltelefonen und die Gefährdung von Whistleblowern wird unter den Tisch gekehrt.
- Es gibt geheime Nebenabreden, die den vorgesehnen Richtervorbehalt hinfällig machen.
- Vorratsdaten können grundsätzlich für alle per Internet begangene Straftaten eingeholt werden, so auch für Beleidigungen – und eben nicht nur für schwerste oder schwere Straftaten.
- Das federführende Ministerium hat in den letzten Monaten eine politische 180°-Wende vollzogen und kann die Notwendigkeit des Gesetzes nicht begründen.
- Das ganze wurde schoneinmal vor 13 Jahren abgelehnt.

