Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung

Wir sammeln hier mal Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die Sammlung soll erweitert werden. Wenn Ihr neue Stellungnahmen und gute Artikel findet, dann schreibt uns die Links in die Kommentare. Danke.

Verbände & Organisationen

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine detaillierte Analyse und sagt: Der rechtsstaatliche Lack ist ab.

Spätestens mit dem Referentenentwurf hat der rechtsstaatliche Lack, den das BMJV bei der Vorstellung der Leitlinien mühsam aufgetragen hatte, einige tiefe Kratzer davongetragen. Mit dem weiteren Fortgang des Vorhabens dürften noch weitere Zumutungen, etwa eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste, hinzukommen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Parlamentarier bei den Beratungen des Entwurfs an ihre verfassungsmäßige Gewissensverpflichtung erinnern, statt sich der Koalitions- und Fraktionsdisziplin zu beugen. Unabhängig von den zahlreichen Fehlern des Entwurfs verletzt die anlasslose Bevorratung von Verkehrs- und Standortdaten deutsche und europäische Grundrechte und trägt zur weiteren Erosion der Offenheit und Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bei.

Der „AK Vorrat kritisiert Referentenentwurf scharf“:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.

Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht bei eco sagt:

„Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohen erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf und dokumentiert, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist. „

Arbeitskreis Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein sagt: Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist ein populistischer Irrweg!

Es ist Zeit für eine neue Ana­lyse und einen neuen gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Kon­sens. Die Zukunft unse­rer euro­päi­schen Gesell­schaft liegt in der Ver­net­zung und ver­trau­ens­wür­di­ger Kom­mu­ni­ka­tion. Indus­trie 4.0 und die Chan­cen einer digi­ta­len Wirt­schaft kön­nen nur Wirk­lich­keit wer­den, wenn das bereits in vor­he­ri­gen Ent­schei­dun­gen des Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richts geprägte Men­schen­bild gelebt wird und wer­den kann. Euro­päi­sche Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die unter dem Gefühl einer dau­er­haf­ten Über­wa­chung im digi­ta­len Raum des Inter­nets ste­hen, wer­den ihre Grund­rechte nicht wahr­neh­men, keine teil­ha­be­o­ri­en­tierte und sta­bile Bür­ger­kul­tur ent­wi­ckeln und bei der digi­ta­len Abbil­dung einer auf­ge­klär­ten Zivil­ge­sell­schaft kei­nen Bei­trag leisten. Der Arbeits­kreis Digi­tale Gesell­schaft for­dert alle SPD-​​Abgeordneten auf, sich einer neuen, inno­va­ti­ven Dis­kus­sion zur Straf­ver­fol­gung in der digi­ta­len Gesell­schaft zu stel­len und bereits mehr­fach geschei­terte, frag­wür­dige Maß­nah­men wie die Vor­rats­da­ten­spei­che­rung end­lich zu den Akten zu legen.

DJV: Der Deutsche Journalisten-Verband hat sein Nein zu einer Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung bekräftigt.

Gegenüber den im April vom Bundesjustizministerium vorgestellten Leitlinien stellt der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus Sicht des DJV keine Verbesserung dar. „Zwar wird nach dem Entwurf ein Schutz von Berufsgeheimnissen vorgesehen, die Regelungen dazu sind jedoch nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zudem sehe der Referentenentwurf eine Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei vor, die ebenfalls für die journalistische Arbeit unverträglich sei.

Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz.

„Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. „Informanten, die Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen, würden nach dem aktuellen Gesetzentwurf völlig ungeschützt bleiben und damit von der Kontaktaufnahme abgeschreckt. Die Koalition sollte sich endlich vom gefährlichen, für die Pressefreiheit schädlichen Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung verabschieden.“

Rechtliche Einschätzungen:

Halina Wawzyniak, Bundestagsabgeordnete von Die Linke:

55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte. Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen.

Thomas Stadler bei Internet-Law: Die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.

Nach meiner ersten Einschätzung kann man bezweifeln, dass die Vorgaben der Entscheidung des EuGH ausreichend umgesetzt werden. Die Rn. 57 – 59 des EuGH-Urteils lassen sich dahingend interpretieren, dass die anlasslose Speicherung sämtlicher TK-Verbindungsdaten, die ohne jede Ausnahme und ohne jede Differenzierung stattfindet, unzulässig ist. Der EuGH stellt nämlich explizit darauf ab, dass auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten steht. Außerdem bemängelt der EuGH, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises beschränkt ist.

Matthias Bergt bei CR-Online: Vorratsdatenspeicherung reloaded – eine Fortsetzung, auf die wir gerne verzichten.

Die “Vorratsdatenspeicherung I” war nicht gerade ein Blockbuster, auch wenn sie die Telekommunikationswirtschaft – und über die Preise alle Unternehmen und Einwohner – mehr Geld als die Produktion der meisten Blockbuster gekostet hat. Wir brauchen daher keine Fortsetzung “Vorratsdatenspeicherung reloaded”. Selbst wenn sich der Gesetzentwurf peinlich an die Drehbuch-Vorgaben von BVerfG und EuGH für die Details halten würde (wonach es nicht aussieht) – das Grundproblem, dass für null Kriminalitätsbekämpfung jeder Bürger als Krimineller behandelt wird, bleibt. Es sei denn, die SPD denkt noch mal vorurteilsfrei nach. Jura-StudentInnen aus dem ersten Semster geben sicher gerne Nachhilfe.

Stefan Krempl und Jürgen Kuri bei Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten?

Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei.

Kai Biermann bei Zeit-Online: Ein Gesetz gegen Wistleblower.

Entspricht der Gesetzentwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes? Das kann letztlich nur das Verfassungsgericht selbst entscheiden. Aber es finden sich so viele Kritikpunkte, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Entwurf bei einer Klage wieder gestoppt werden könnte. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung arbeiten jedenfalls schon an einer Klageschrift.

Niko Härting bei Legal Tribune: „Gefühlt erforderlich“ ist lange nicht verfassungskonform.

Auch in dem Regierungsentwurf (TKG-E bzw. StPO-E), der jetzt im Eilverfahren durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll, findet sich nichts Konkretes zur Notwendigkeit der Vorratsspeicherung. Es wird lediglich pauschal behauptet, die Speicherung könne „die Gefahrenabwehr“ und „die Strafverfolgung“ erleichtern. Weder wird ersichtlich, auf welche (empirischen) Erkenntnisse sich der Minister dabei stützt, noch wird auch nur der Versuch einer Abwägung unternommen. Die Karlsruher Richter werden dies mit deutlichem Stirnrunzeln verfolgen. Das Begründungsdefizit ist keine Lappalie. Wenn ein Justizminister glaubt, einen außerordentlich schwerwiegenden Grundrechtseingriff mit Allgemeinplätzen begründen zu können, offenbart er gravierende Defizite des eigenen Verfassungsverständnisses. Als „Verfassungsminister“ muss Maas wissen, dass sich Karlsruhe mit einer lediglich „gefühlten“ Erforderlichkeit nicht zufrieden geben wird.

Ulf Buermeyer für Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss.

Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen: Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht. Der Gesetzgeber hat zwar einen Spielraum einzuschätzen, welche Maßnahmen er für angemessen hält. Die Augen vor der Wirklichkeit verschließen darf er aber nicht: Auch mit 2/3-Mehrheit gibt 2+2 nicht 5. Die Schwächen der Begründung des mit viel Mühe vorbereiteten Gesetzentwurfs machen deutlich: Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten.

Indra Spiecker genannt Döhmann und Spiros Simitis: A Never-Ending Story – Die Vorratsdatenspeicherung

Man würde sich wünschen, dass das Bauchgrimmen des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums, das sich bisher in bemerkenswerter Weise zugunsten von Privatheit und Datenschutz hervorgetan hat, wieder auf diese Tugenden besinnt und endgültig an der „Vorratsdatenspeicherung“ nicht weiterschreibt. Totale Sicherheit gibt es nicht, und bei allem gerechtfertigten Selbstschutzbedürfnis eines wehrhaften Rechtsstaats sollte weiterhin gelten: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das gilt auch für den Datenschutz, um den Terror zu bekämpfen. Wem das zu abstrakt ist: Wohin der Versuch führt, Privatheit und Selbstbestimmung zum natürlichen Verbündeten des Verbrechers zu erklären, konnte man in Deutschland schon einmal beobachten: Vor dem Mauerfall.

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24 Ergänzungen

  1. Ja aber James Cameron hat das doch so schön gesagt: For too long, we have been a passively tolerant society, saying to our citizens: as long as you obey the law, we will leave you alone… This government will conclusively turn the page on this failed approach.

    Also: Gesetze befolgen reicht nicht! Jeder ist sowieso potentiell kriminell, jeder könnte ja jederzeit mit dem Küchenmesser…! Außer man beweißt dem Staat kontinuierlich das Gegenteil, indem man sich z.B. überwachen lässt. So schauts aus! Da träumen die deutschen Politiker von britischen Verhältnissen… Die Abschaffung des Bargelds ist auch bereits auf dem Weg.

    Greetz,
    GHad

    1. Ein schöner Gedanke, mit dem Küchenmesser. Doch Vorsicht ist auch hier geboten, man möge doch bitte keine schlafenden Hunde wecken. Die EU-Kommision brachte das Verbot von Glühbirnen durch und würde sicherlich nicht davor zurückschrecken, Küchenmesser auf eine Klingenlänge von 4,58 cm zu begrenzen. Dies würde sich sicherlich günstig auf die Zahl ungeklärter Todesfälle vor allem in Sterneküchen auswirken.

      Um diesen doch selteneren mysteriösen Todesfällen vorzubeugen, ist es natürlich erforderlich das Messer im Hayhaufen (!) zu finden. Wer könnte wann wo an wem warum und wie ein Küchenmesser nicht bestimmungsgemäß ansetzen? Die Lösung könnte eine Messervorratsdatenspeicherung sein. Wer kauft wann wo bei wem mit welcher Zahlungsmethode ein Messer? Und ganz zentral natürlich die Frage, warum ausgerechnet zu diesem Zeitpunkt? Und welche Bedeutung hat das Beziehungsgeflecht des Käufers für die Kaufentscheidung? Und ganz wichtig, plant der Käufer an Propaganda-Veranstaltungen der Regierungskoalition teilzunehmen oder hat er einen dringenden Termin mit seinem Bankberater?

      All dies ist essentiell notwendig um Unheil von dem lästigen Volk abzuwenden. Bisher mussten unmittelbar vor drohendem Gebrauch Spezialisten heimlich in die Küchen eindringen, um scharfe Messer mit stumpfen zu ersetzen.

      Wundern sie sich etwa auch, warum ihr Küchenmesser immer wieder stumpf wird, oder benutzen sie statt dessen schon eine Schere?

    2. Es ist leider auch etwas aus dem Zusammenhang gerissen, gewissermassen zusammengestrichen. Auch wenn ich den Herrn nicht mag hier das Zitat aus dem Guardian.

      Cameron will tell the NSC: “For too long, we have been a passively tolerant society, saying to our citizens: as long as you obey the law, we will leave you alone. It’s often meant we have stood neutral between different values. And that’s helped foster a narrative of extremism and grievance.
      “This government will conclusively turn the page on this failed approach. As the party of one nation, we will govern as one nation and bring our country together. That means actively promoting certain values.
      “Freedom of speech. Freedom of worship. Democracy. The rule of law. Equal rights regardless of race, gender or sexuality.
      “We must say to our citizens: this is what defines us as a society.”

  2. Ich fühle mich doch die „abstrakte Gefahr“ die von unserem Staat mitlerweile ausgeht bedroht.

    1. … wenn Du einmal eine willkürliche Hausdurchsuchung erlebt hast aufgrund von „IP-Daten“, gemerkt hast wie gar nicht die Amts- und Landgerichte darauf im Beschwerdefall reagieren, dann wirst Du die Gefahr nicht mehr als „abstrakt“ bezeichnen, sondern als sehr real wahrnehmen.
      Und wenn Du dann noch merkst, dass nach 2 Jahren festgestellt wird, dass Du nichts Strafbares gemacht hast, aber bereits mehrere tausend Euro für Anwälte loswurdest, dann wirst auch Du erkennen, dass Du vor diesem Land Angst haben musst, das Dich jederzeit finanziell und sozial komplett vernichten kann, ohne auch nur mit der Wimper zu zucken und ohne auch nur mit einem einzigen Cent dafür die Haftung zu übernehmen.
      Macht aber nicht viel, denn die psychischen Probleme, die Du dadurch aufgebaut hast, die tägliche Angst, mit der Du leben musst, die schlaflosen Nächte auch noch nach Jahren… werden Dir den Alltag sowieso zur Hölle werden lassen.

  3. Unsere Regierungen und die Polizei sind die Bedrohung. Nicht der Bürger.
    Wenn man das verstanden hat, ist schon viel gewonnen.
    Und jeder, der mit dieser paramilitärischen Polizei schon einmal zu tun hatte (in welcher Form auch immer), weiß, dass die mit Recht und Gerechtigkeit absolut nichts zu tun haben.
    *
    Die VDS wird dafür sorgen, dass Bürger sich nicht mehr wagen, ihre Meinung offen preiszugeben. Sie wird dazu führen, dass Menschen verunsichert sind und sich nicht mehr frei im Netz bewegen und erst recht nicht mehr frei informieren, denn JEDE Quelle birgt ab dem Tag der Scharfschaltung das Risiko von Verfolgung.
    Ein „falscher“ Link geklickt? Und schon stehen 4-8 Herren und Damen vor der Türe und zerlegen Dein Eigentum. Eine rechtliche Prüfung findet nicht statt, das Feigenblättchen „Richtervorbehalt“ bzw. Beschwerde bei Amts- und Landgerichten sind zur reinsten Makulatur geworden.
    *
    Wir nähern uns rasant auf „1933 Reloaded“ (wenn der Begriff schon so beliebt ist) zu und wollen es nicht merken. So wie damals, da wollte es auch niemand wahrhaben. Entweder wir stoppen diese Politik, oder wir bekommen ein neues Reich. Und stoppen heisst schlicht und ergreifend, CDU und SPD unter 5%. Stellt sich nur die Frage, was uns dann regieren soll?
    *
    Misstrauensvotum gegen die Kanzlerin: JETZT.
    Und nicht nur die Merkel muss weg, sondern das gesamte Kabinett muss geschlossen zurücktreten und sich nie wieder einer Wahl stellen dürfen!

  4. Kann man eigentlich Strafanzeige wegen Steuerverschwendung einreichen. Und wenn ja, wie muss man dies tun. Bei der Maut wird, bei der Drohnenaffaire (die schon wieder vergessen ist) wurde Volkseigentum verschwendet. Und es sind immer die gleichen Player.

  5. Ist dann der Landtag auch so ein subversiver Treffpunkt.

    Das Niedersächsische Versammlungsgesetz unterscheidet sich zum Teil erheblich vom Versammlungsgesetz des Bundes.

    Insbesondere ist zu beachten, dass

    es eine Legaldefinition des (vorher umstrittenen) Versammlungsbegriffs gibt, vgl. § 2 NVersG. Das bedeutet, dass zwei Personen, die „zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung“ zusammenkommen, bereits eine Versammlung darstellen.

    War mir gar nicht bekannt und ist der Hammer!!

    1. Wenn zwei Politiker sich auf der Straße treffen, so dürfen Sie sich nicht unterhalten. Da sie mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit „Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterungen“ durchführen. Liebe Politiker, ihr handelt hier strafbar. Was machen wir nun mit euch. Aus dem Land jagen?

    2. Legal, illegal – scheißegal! Solange für die Politik die juristische Weltraum-Theorie gilt, kümmere ich mich nicht mehr um unterirdische Gesetze.

  6. In Ergänzung zu Friedrich & Friedrich –
    Fragt doch einfach mal bei den Datenschutzbeauftragten der einzelnen Bundesländer nach wieviele Verstöße gegen datenrechtliche Bestimmungen durch Behörden und Ämter bzw. deren Mitarbeiter dort erfasst sind. Ich weiß von einigen Fällen, in denen nicht nur Polizisten widerrechtlich Datenabfragen zu Personen für private Zwecke und zur Befriedigung der eigenen Neugier vorgenommen haben. Wenn VDS, dann nur mit drakonischen persönlichen Strafen für die Beteiligten, bis hin zu hohen Schadenersatzzahlungen bei Missbrauch.

  7. Findet ihr es richtig, nur Gegenstimmen zur Vorratsdatenspeicherung zu Wort kommen zu lassen. Ich meine, die Argumente kenne ich schon. Mit ist aber kein plausibles Argument für die VDS bekannt. Mit unplausiblen Argumenten kann man sich so wenig auseinander setzen, wie mit Argumenten, die man sowieso teilt.

    Es fehlt hier also eine halbwegs plausible „positive“ Reaktion zur VDS. Das würde jeder Auseinandersetzung (also uns und Euch) mit dem Thema deutlich mehr Gewicht und Objektivität geben. Es würde den Vorwurf, nicht objektiv zu sein, deutlich entkräften.

    Auf der anderen Seite: vielleicht existiert eine halbwegs „positive“ Reaktion auf die VDS einfach nicht. Dieses Problem muss dann aber anders angegangen werden (…)

    1. Es gibt die Einschätzung von Thilo Weichert, dem schleswig-holsteinischen Datenschutzbeauftragten (das ist der, der sich seit Jahren mit Facebook wegen der Speicherung von Benutzerprofilen anlegt):

      Der Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) Thilo Weichert begrüßt, dass das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz nach Absprache mit dem Bundesministerium des Innern einen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikations- (TK-) Verkehrsdaten vorgelegt hat. Damit wird die jahrelange von den Beteiligten geführte Schwarz-Weiß-Diskussion beendet, mit der ein Ausgleich zwischen den berechtigten Anliegen des Grundrechtsschutzes und der Sicherheit – von effektiver Strafverfolgung und wirksamer Gefahrenabwehr – bisher nicht möglich war.

      Nach Ansicht des ULD muss dieser Ausgleich vom Gesetzgeber vorgenommen werden und darf nicht faktisch – wie bisher – in die Hände von Sicherheitsbehörden und Provider gelegt werden. Während heute TK-Provider teilweise Verkehrsdaten sofort oder – aus Gründen der IT-Sicherheit – nach einer kurzen Frist von 7 Tagen löschen, gibt es Anbieter, die Verkehrsdaten monatelang oder gar unbefristet aufbewahren, und Sicherheitsbehörden, die hierauf für ihre Zwecke zugreifen. Nur mit einer gesetzlichen Regelung kann Rechtssicherheit für alle Beteiligten – Behörden, Provider und Betroffene – erreicht und so der Weg zu einem effektiven Rechtsschutz eröffnet werden.

      https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/898-ULD-Beratungsbedarf-bei-Vorschlaegen-zur-TK-Vorratsdatenspeicherung.html

      1. Nur dass Weicherts Argumentation nicht plausibel ist. Denn die VDS verhindert nicht, dass Verkehrsdaten aus „technischen“ Gründen ewig gespeichert werden können. Die VDS-Daten sind davon getrennt. Damit fällt seine „Argumentation“ einfach auseinander.

      2. @Joachim:
        Weicherts Argument ist im Grunde „nicht gut, aber besser als nix“. Das ist zweifellos nur begrenzt sinnvoll, aber der Punkt mit dem besser beendeten Wildwuchs ist schon etwas plausibel, denke ich. Statt nur zu begrenzen müsste man halt ganz unterbinden. Aber du hattest ja auch nur nach „halbwegs plausiblen/positiven“ Reaktionen gefragt. ;)

      3. Zwar ist Rechtsicherheit alleine auch schon wichtig. Doch diese Rechtsicherheit bietet der Entwurf gerade nicht. Hält der Provider die Daten länger als zulässig, so ist der Zugriff auf diese Daten deswegen nicht blockiert sondern weiterhin möglich. Auch die Verwendung der Daten durch die Behörden ist weiterhin legal – zwar gibt es neu sogar einen eigenen Straftatbestand der „Datenhehlerei“ – die Sicherheitsbehörden sind davon jedoch ausgenommen und bleiben durch diese spezielle Regelgung (lex specialis) auch nach anderen Gesetzen unbehelligt.
        Sanktionen gegen die Provider, die zu lange speichern, soll es zwar geben, sind aber nicht konkret ausgeführt. Sanktionen gegen Provider, die heute schon unnötig lange speichern, gibt es bereits – sie werden aber eben nicht umgesetzt.
        Im Ergebnis bietet dieser Entwurf gegen eine länger als zulässige Speicherung wenig Handhabe. Sie legalisiert jedoch die Speicherung innerhalb bestimmter Fristen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.