Wir sammeln hier mal Reaktionen auf den Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung. Die Sammlung soll erweitert werden. Wenn Ihr neue Stellungnahmen und gute Artikel findet, dann schreibt uns die Links in die Kommentare. Danke.
Verbände & Organisationen
Der Digitale Gesellschaft e.V. hat eine detaillierte Analyse und sagt: Der rechtsstaatliche Lack ist ab.
Spätestens mit dem Referentenentwurf hat der rechtsstaatliche Lack, den das BMJV bei der Vorstellung der Leitlinien mühsam aufgetragen hatte, einige tiefe Kratzer davongetragen. Mit dem weiteren Fortgang des Vorhabens dürften noch weitere Zumutungen, etwa eine Zugriffsbefugnis für Geheimdienste, hinzukommen. Umso wichtiger ist es, dass sich die Parlamentarier bei den Beratungen des Entwurfs an ihre verfassungsmäßige Gewissensverpflichtung erinnern, statt sich der Koalitions- und Fraktionsdisziplin zu beugen. Unabhängig von den zahlreichen Fehlern des Entwurfs verletzt die anlasslose Bevorratung von Verkehrs- und Standortdaten deutsche und europäische Grundrechte und trägt zur weiteren Erosion der Offenheit und Freiheitlichkeit unserer Gesellschaft bei.
Der „AK Vorrat kritisiert Referentenentwurf scharf“:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung weist den veröffentlichten Referentenentwurf scharf zurück. Der Entwurf greift laut AK Vorrat tief in die Grundrechte ein und verstößt ebenfalls gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs. Denn nach wie vor handelt es sich um eine anlasslose Speicherung der Kommunikationsdaten aller Bürgerinnen und Bürger.
Oliver Süme, Vorstand Politik & Recht bei eco sagt:
„Mit der geplanten Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung drohen erneut Investitions- und Rechtsunsicherheit für die betroffenen Unternehmen sowie ein massiver Eingriff in die Privatsphäre der Bürger. Aus meiner Sicht ist es unverantwortlich und inakzeptabel, dass die Bundesregierung ein so folgenschweres Gesetz derart hastig erarbeitet und jetzt im Eiltempo durchsetzen will. Eine dringend erforderliche politische Grundsatzdebatte wird so im Keim erstickt. Der Gesetzesentwurf wirft viele Fragen auf und dokumentiert, dass sich die Bundesregierung im Detail nicht über die rechtlichen und technischen Herausforderungen einer solchen anlasslosen und flächendeckenden Datenspeicherung bewusst ist. “
Arbeitskreis Digitale Gesellschaft der SPD Schleswig-Holstein sagt: Der Gesetzesentwurf zur Vorratsdatenspeicherung ist ein populistischer Irrweg!
Es ist Zeit für eine neue Analyse und einen neuen gesamtgesellschaftlichen Konsens. Die Zukunft unserer europäischen Gesellschaft liegt in der Vernetzung und vertrauenswürdiger Kommunikation. Industrie 4.0 und die Chancen einer digitalen Wirtschaft können nur Wirklichkeit werden, wenn das bereits in vorherigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts geprägte Menschenbild gelebt wird und werden kann. Europäische Bürgerinnen und Bürger, die unter dem Gefühl einer dauerhaften Überwachung im digitalen Raum des Internets stehen, werden ihre Grundrechte nicht wahrnehmen, keine teilhabeorientierte und stabile Bürgerkultur entwickeln und bei der digitalen Abbildung einer aufgeklärten Zivilgesellschaft keinen Beitrag leisten. Der Arbeitskreis Digitale Gesellschaft fordert alle SPD-Abgeordneten auf, sich einer neuen, innovativen Diskussion zur Strafverfolgung in der digitalen Gesellschaft zu stellen und bereits mehrfach gescheiterte, fragwürdige Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung endlich zu den Akten zu legen.
Gegenüber den im April vom Bundesjustizministerium vorgestellten Leitlinien stellt der Referentenentwurf für ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung aus Sicht des DJV keine Verbesserung dar. „Zwar wird nach dem Entwurf ein Schutz von Berufsgeheimnissen vorgesehen, die Regelungen dazu sind jedoch nicht geeignet, den Informantenschutz und das Redaktionsgeheimnis zu sichern“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Zudem sehe der Referentenentwurf eine Strafvorschrift zur so genannten Datenhehlerei vor, die ebenfalls für die journalistische Arbeit unverträglich sei.
Reporter ohne Grenzen: Vorratsdatenspeicherung gefährdet Quellenschutz.
„Jede pauschale und verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikationsdaten untergräbt den Schutz journalistischer Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern“, sagte ROG-Vorstandssprecher Michael Rediske in Berlin. „Informanten, die Journalisten sensible Informationen zuspielen wollen, würden nach dem aktuellen Gesetzentwurf völlig ungeschützt bleiben und damit von der Kontaktaufnahme abgeschreckt. Die Koalition sollte sich endlich vom gefährlichen, für die Pressefreiheit schädlichen Prinzip der anlasslosen Datenspeicherung verabschieden.“
Rechtliche Einschätzungen:
Halina Wawzyniak, Bundestagsabgeordnete von Die Linke:
55 Seiten lang ist der geleakte Referententenwurf des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (VDS). Ich bin nach wie vor gegen eine anlasslose VDS, weil ich in ihr eine anlasslose Kontrolle des Kommunikationsverhaltens von Einwohnerinnen und Einwohnern sehe und dies mit einer freiheitlich demokratischen Grundordnung für schlicht unvereinbar halte. Doch nun liegt der Referententenwurf zur anlasslosen VDS vor und ich will mich mit ihm im Detail beschäftigen.
Thomas Stadler bei Internet-Law: Die geplante Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung.
Nach meiner ersten Einschätzung kann man bezweifeln, dass die Vorgaben der Entscheidung des EuGH ausreichend umgesetzt werden. Die Rn. 57 – 59 des EuGH-Urteils lassen sich dahingend interpretieren, dass die anlasslose Speicherung sämtlicher TK-Verbindungsdaten, die ohne jede Ausnahme und ohne jede Differenzierung stattfindet, unzulässig ist. Der EuGH stellt nämlich explizit darauf ab, dass auch Daten von Personen gespeichert werden, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten steht. Außerdem bemängelt der EuGH, dass die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises beschränkt ist.
Matthias Bergt bei CR-Online: Vorratsdatenspeicherung reloaded – eine Fortsetzung, auf die wir gerne verzichten.
Die “Vorratsdatenspeicherung I” war nicht gerade ein Blockbuster, auch wenn sie die Telekommunikationswirtschaft – und über die Preise alle Unternehmen und Einwohner – mehr Geld als die Produktion der meisten Blockbuster gekostet hat. Wir brauchen daher keine Fortsetzung “Vorratsdatenspeicherung reloaded”. Selbst wenn sich der Gesetzentwurf peinlich an die Drehbuch-Vorgaben von BVerfG und EuGH für die Details halten würde (wonach es nicht aussieht) – das Grundproblem, dass für null Kriminalitätsbekämpfung jeder Bürger als Krimineller behandelt wird, bleibt. Es sei denn, die SPD denkt noch mal vorurteilsfrei nach. Jura-StudentInnen aus dem ersten Semster geben sicher gerne Nachhilfe.
Stefan Krempl und Jürgen Kuri bei Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung: Abruf auch bei Internetstraftaten?
Angesichts der Eile der großen Koalition, der Mehrheitsverhältnisse im Bundestag und der heftigen Kritik auch von Juristen an dem erneuten Vorhaben zur Vorratsdatenspeicherung ist eine erneute Prüfung des dann vom Bundestag verabschiedeten Gesetzes vor dem Bundesverfassungericht wohl unausweislich. Die Richter werden sich die erneut aufgenommenen Bestimmungen mit ihren anscheinend nur schwammigen Einschränkungen wieder genau anschauen müssen – ganz abgesehen davon, dass viele Juristen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshof gegen die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung als Abgesang auf die Maßnahme ansehen, da diese mit EU-Grundrechten nicht vereinbar sei.
Kai Biermann bei Zeit-Online: Ein Gesetz gegen Wistleblower.
Entspricht der Gesetzentwurf den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes? Das kann letztlich nur das Verfassungsgericht selbst entscheiden. Aber es finden sich so viele Kritikpunkte, dass die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Entwurf bei einer Klage wieder gestoppt werden könnte. Die Gegner der Vorratsdatenspeicherung arbeiten jedenfalls schon an einer Klageschrift.
Niko Härting bei Legal Tribune: „Gefühlt erforderlich“ ist lange nicht verfassungskonform.
Auch in dem Regierungsentwurf (TKG‑E bzw. StPO‑E), der jetzt im Eilverfahren durch das Gesetzgebungsverfahren gepeitscht werden soll, findet sich nichts Konkretes zur Notwendigkeit der Vorratsspeicherung. Es wird lediglich pauschal behauptet, die Speicherung könne „die Gefahrenabwehr“ und „die Strafverfolgung“ erleichtern. Weder wird ersichtlich, auf welche (empirischen) Erkenntnisse sich der Minister dabei stützt, noch wird auch nur der Versuch einer Abwägung unternommen. Die Karlsruher Richter werden dies mit deutlichem Stirnrunzeln verfolgen. Das Begründungsdefizit ist keine Lappalie. Wenn ein Justizminister glaubt, einen außerordentlich schwerwiegenden Grundrechtseingriff mit Allgemeinplätzen begründen zu können, offenbart er gravierende Defizite des eigenen Verfassungsverständnisses. Als „Verfassungsminister“ muss Maas wissen, dass sich Karlsruhe mit einer lediglich „gefühlten“ Erforderlichkeit nicht zufrieden geben wird.
Ulf Buermeyer für Heise-Online: Vorratsdatenspeicherung 2.0: Grundrechtsverletzung mit Zuckerguss.
Das Totschweigen der eigentlichen verfassungsrechtlichen Probleme ist verräterisch. Denn scheinbar akribisches Abschreiben von ausgewählten Details aus den Urteilen des BVerfG und des EuGH kann eine überzeugende Antwort auf zwei Fragen nicht ersetzen: Warum eine nicht einmal nachweisbar wirksame Maßnahme verhältnismäßig sein soll und ob die Überwachungs-Gesamtrechnung nicht ergibt, dass unser Gemeinwesen längst weit in den roten Bereich gedriftet ist, was die Achtung der Privatsphäre angeht. Der Gesetzgeber hat zwar einen Spielraum einzuschätzen, welche Maßnahmen er für angemessen hält. Die Augen vor der Wirklichkeit verschließen darf er aber nicht: Auch mit 2/3‑Mehrheit gibt 2+2 nicht 5. Die Schwächen der Begründung des mit viel Mühe vorbereiteten Gesetzentwurfs machen deutlich: Es gibt keine überzeugenden Gründe für eine anlasslose verpflichtende Speicherung von Verkehrs- und Standortdaten.
Indra Spiecker genannt Döhmann und Spiros Simitis: A Never-Ending Story – Die Vorratsdatenspeicherung
Man würde sich wünschen, dass das Bauchgrimmen des Justiz- und Verbraucherschutzministeriums, das sich bisher in bemerkenswerter Weise zugunsten von Privatheit und Datenschutz hervorgetan hat, wieder auf diese Tugenden besinnt und endgültig an der „Vorratsdatenspeicherung“ nicht weiterschreibt. Totale Sicherheit gibt es nicht, und bei allem gerechtfertigten Selbstschutzbedürfnis eines wehrhaften Rechtsstaats sollte weiterhin gelten: Das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen. Das gilt auch für den Datenschutz, um den Terror zu bekämpfen. Wem das zu abstrakt ist: Wohin der Versuch führt, Privatheit und Selbstbestimmung zum natürlichen Verbündeten des Verbrechers zu erklären, konnte man in Deutschland schon einmal beobachten: Vor dem Mauerfall.
