Bei der letzten Einführung der Vorratsdatenspeicherung haben sich auch viele journalistische Organisationen zu Recht bei den Protesten beteiligt. Denn eine Vorratsdatenspeicherung gefährdet die Pressefreiheit u.a. dadurch, dass der Quellenschutz bei elektronischer Kommunikation nicht gewährleistet werden kann. In dem aktuellen Gesetzentwurf ist einerseits diese bereits bekannte Gefährdung enthalten und dann findet sich noch folgendes:
§202d Datenhehlerei
(1) Wer Daten (§202a Absatz 2), die nicht allgemein zugänglich sind und die ein anderer durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.
(3) Absatz 1 gilt nicht für Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger dienstlicher oder beruflicher Pflichten dienen. Dazu gehören insbesondere solche Handlungen von Amtsträgern oder deren Beauftragten, mit denen Daten ausschließlich der Verwertung in einem Besteuerungsverfahren, einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitenverfahren zugeführt werden sollen.“
Unsere Arbeit wird damit unter bestimmten Umständen kriminalisiert
Damit kann auch gegen Whistleblower vorgegangen werden. Beispielsweise dann, wenn uns hier als journalistisches Medium interne Dokumente zur Aufklärung von Missständen zugeschickt werden. Wir sind dann auch davon betroffen, wenn uns die Dokumente dann nicht nur vorliegen, sondern wir sie auch veröffentlichen. Damit wird unsere journalistische Arbeit in besonderen Fällen kriminalisiert.
Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch‘s Kabinett! Bis zum Sommer soll die im Bundestag bereits beschlossen sein.