Stefan Krempl berichtet auf heise online: Normenkontrollrat legt sich bei der Vorratsdatenspeicherung quer. Hier ist das Originaldokument (nur echt mit Zertifikats-Fehler): Bundesrats-Drucksache 249/15 vom 28. Mai 2015.
Die „Zusammenfassende Stellungnahme“ in Volltext:
In der vorliegenden Fassung entspricht der Entwurf nicht den Anforderungen der [Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien] einer Gesetzesvorlage an die Bundesregierung:
Die Darstellung des Erfüllungsaufwandes fehlt für die Wirtschaft völlig und für die Verwaltung in wesentlichen Teilen. Dieser Mangel ist umso gravierender, als der Normenkontrollrat durch eigene Erhebungen Anhaltspunkte für Kosten der Telekommunikationswirtschaft von bis zu rund 600 Millionen Euro gefunden hat; ferner deshalb, weil das Regelungsvorhaben Entschädigung für den Fall vorsieht, dass Investitionen und gegebenenfalls gesteigerte Betriebskosten „für einzelne Unternehmen erdrosselnde Wirkung haben könnten“.
Nicht nachzuvollziehen ist auch, weshalb das BMJV eine Evaluierung ausschließt, ohne diese Abweichung von dem Konzept des [Staatssekretärsausschusses] zu begründen.
Der Normenkontrollrat hat gegen die Gesetzesvorlage erhebliche Bedenken, weil sie den Erfüllungsaufwand des Regelungsvorhabens nicht darstellt, obwohl zumindest eine Schätzung möglich wäre.
Der Nationale Normenkontrollrat ist laut Wikipedia „ein Gremium zum Bürokratieabbau in Deutschland“. Er hat laut Gesetz „die Aufgabe, die Bundesregierung bei der Umsetzung ihrer Maßnahmen auf den Gebieten des Bürokratieabbaus und der besseren Rechtsetzung zu unterstützen.“
Die hohen Kosten für Provider kritisiert auch eco (Verband der deutschen Internetwirtschaft):
Die Kosten dafür könnten sich nach einer ersten Schätzung von eco auf rund 600 Millionen Euro für die gesamte Branche belaufen.
Dieses Problem sehen wir auch, betrachten es jedoch als nachrangig. Die Vorratsdatenspeicherung ist auch dann abzulehnen, wenn sie von unseren Steuergeldern (statt unseren Provider-Verträgen) bezahlt wird. Das Grundproblem ist die anlasslose Massenüberwachung der kompletten Bevölkerung mit negativen Auswirkungen auf demokratische Grundfreiheiten – ohne nachgewiesene Notwendigkeit zur Strafverfolgung.
