Verfassungsgericht in Belgien: Vorratsdatenspeicherung ist illegal

Vorratsdatenspeicherung ist illegal – nicht nur in Belgien

In Belgien wurde heute die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung in einem Urteil des Verfassungsgerichtes für ungültig und illegal erklärt. Belgien hatte 2013 die EU-Vorratsdatenspeicherungsspeicherungsrichtlinie, die im April 2014 für ungültig erklärt wurde, noch während des EuGH-Verfahrens als einer der letzten EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt.

Das Urteil des belgischen Verfassungsgerichtes ist das Ergebnis zweier Klagen, einmal der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften und zum anderen der Bürgerrechtsorganisationen NURPA, datapanik.org, the Liga voor Mensenrechten and the League of Human Rights.

André Loconte von NURPA kommentiert:

Die Entscheidung des Verfassungsgerichtes bringt eine frische Brise in eine stinkende Umgebung, in der möderische Akte einiger weniger Terroristen ausreichen, um die fundamentalen Rechtsprinzipien und Freiheiten unserer Demokratien zu zerstören. Das sollte jeden daran erinnern, dass Rechte und Freiheiten ein ewig währender Kampf sind, auch wenn der Trend in Europa ist, Sicherheitsmaßnahmen aufzustocken, wie es der französische Fall [die Anti-Terrorgesetze] auf traurige Art und Weise demonstriert haben.

Schade, dass unsere deutschen Politiker diesem Trend brav folgen.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

3 Ergänzungen

  1. Schon mal was von progressiven deutschen Politikern gehört? Ich nicht! Das Denken und Handeln erinnert doch sehr an eine Zeit in der Deutschland noch Reich, also Kaiser- und III. Reich hieß. ¿

  2. Wäre gut und gerecht, die Quelle der Grafik zu benennen. Ist vom AK Vorrat, steht dort unter CC-BY 2.0, entworfen von „Muzungu“.

    1. Da hast du natürlich völlig recht. Das ist mir durch die Lappen gegangen. Entschuldige!

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.