Unser Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärt im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, angesprochen auf Forderungen der CDU:
Maas sagte dazu: „In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht.“ Auch die VDS und das Verbot der Symphatiewerbung lehne er „ganz entschieden ab“.