Heiko Maas

  • Jetzt aktiv werden: Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett
    Verantwortlich für die Vorratsdatenspeicherung: SPD-Bundestagsfraktion. Bild: <a href="https://www.flickr.com/photos/spdbundestagsfraktion/11417118755/">SPD-Bundestagsfraktion</a>. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    Jetzt aktiv werden Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll in zwei Wochen durch’s Kabinett

    Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist da und soll bereits in zwei Wochen von der Bundesregierung verabschiedet werden. Das haben wir aus unterschiedlichen Quellen erfahren. Es ist höchste Zeit, gegen die anlasslose Massenüberwachung der Telekommunikation aktiv zu werden!

    15. Mai 2015 57
  • Geheime Nebenabrede: Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung
    Bestandsdatenauskunft 2013. Quelle: <a href="https://netzpolitik.org/2014/bestandsdatenabfrage-behoerden-identifizierten-2013-alle-fuenf-sekunden-einen-anschlussinhaber/">Bundesnetzagentur</a>.
    Geheime Nebenabrede Doch kein Richtervorbehalt für Bestandsdatenauskunft, also Großteil der Vorratsdatenspeicherung

    Entgegen ihren Behauptungen will die Bundesregierung doch keinen Richtervorbehalt für die allermeisten Abfragen der Vorratsdatenspeicherung vorschreiben. Das geht aus einer geheimen Nebenabrede zu den offiziellen Leitlinien hervor, die wir veröffentlichen. Damit soll die alle fünf Sekunden eingesetzte Bestandsdatenauskunft auch auf Vorratsdaten zugreifen – und dafür gilt kein Richtervorbehalt.

    20. April 2015 72
  • Pressekonferenz: Justizminister Heiko Maas präsentiert die Vorratsdatenspeicherung
    Pressekonferenz Justizminister Heiko Maas präsentiert die Vorratsdatenspeicherung

    2015-04-15_BMJ-Maas-VDSWir waren vorhin auf der Pressekonferenz von Justizminister Heiko Maas, als er die Neuauflage der massenhaften und anlasslosen Telekommunikationsüberwachung verkündete. Das Justizministerium hat selbst einen Audio-Mitschnitt seiner Rede online gestellt – darin fehlen aber die Nachfragen und Antworten.

    Glücklicherweise haben wir einen vollständigen Mitschnitt erstellt (mp3, auch ein Transkript) – und das Glück, dem knapp angebundenen Minister die letzten beiden Fragen gestellt zu haben.

    Der Europäische Gerichtshof stellte in seinem Urteil klar:

    Die Richtlinie 2006/24 betrifft nämlich zum einen in umfassender Weise alle Personen, die elektronische Kommunikationsdienste nutzen, ohne dass sich jedoch die Personen, deren Daten auf Vorrat gespeichert werden, auch nur mittelbar in einer Lage befinden, die Anlass zur Strafverfolgung geben könnte. Sie gilt also auch für Personen, bei denen keinerlei Anhaltspunkt dafür besteht, dass ihr Verhalten in einem auch nur mittelbaren oder entfernten Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen könnte. […]

    Zum anderen soll die Richtlinie zwar zur Bekämpfung schwerer Kriminalität beitragen, verlangt aber keinen Zusammenhang zwischen den Daten, deren Vorratsspeicherung vorgesehen ist, und einer Bedrohung der öffentlichen Sicherheit; insbesondere beschränkt sie die Vorratsspeicherung weder auf die Daten eines bestimmten Zeitraums und/oder eines bestimmten geografischen Gebiets und/oder eines bestimmten Personenkreises, der in irgendeiner Weise in eine schwere Straftat verwickelt sein könnte, noch auf Personen, deren auf Vorrat gespeicherte Daten aus anderen Gründen zur Verhütung, Feststellung oder Verfolgung schwerer Straftaten beitragen könnten.

    An dieser Anlasslosigkeit, pauschalen Verdächtigung und mangelnder räumlicher und zeitlicher Eingrenzung krankt auch der neue Vorschlag. Der Justizminister meinte dazu, dass das technisch zu schwierig sei.

    Zudem behauptet der Minister:

    Insbesondere dürfen auch keine Persönlichkeits- und Bewegungsprofile erstellt werden.

    Doch nur wenige Stunden vorher haben wir enthüllt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein eigenes Referat hat, das Bewegungsprofile und Beziehungsnetzwerke erstellt. Hierzu führte der Minister aus, dass in seinem Gesetz kein Zugriff durch den Verfassungsschutz vorgesehen ist.

    Aber auch das ist ein Taschenspielertrick. Sein Gesetz regelt erst einmal nur die Speicherung. Den Zugriff regeln andere Gesetze, zum Beispiel G‑10-Gesetz, BfV-Gesetz und BND-Gesetz. Maas’ „Leitlinien“ sehen auch explizit Zugriffsregeln vor, die von den Bundesländern einzeln festgelegt werden.

    Dass der Verfassungsschutz keinen Zugriff bekommt, ist daher so glaubwürdig wie die Aussage, dass es keine Vorratsdatenspeicherung geben wird.

    Update: Hier das Transkript, danke an Kathrin Maurer.


    Heiko Maas: Ja, wir legen heute einen Kompromiss vor zur Einführung von Speicherfristen, um schwerste Straftaten in Zukunft besser aufklären zu können, und aber vor allen Dingen, um den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs gerecht zu werden. Das heißt, wir schaffen eine ausgewogene Balance zum einen zwischen Sicherheitsinteressen und zum anderen den Bürgerrechten, und das ist die Grundlage der Vorlage, die wir heute vorgestellt haben.

    Es geht im Wesentlichen darum, Speicherfristen zu definieren, die Höchstspeicherfristen sind für Telefonie-Daten, für Standortdaten und auch für IP-Adressen, mit denen Straftaten wie Mord, Totschlag, Kinderpornografie, sexueller Missbrauch, Menschenhandel besser aufgeklärt werden können. Dabei werden kurze Fristen definiert, hohe Eingriffsvoraussetzungen mit einem Richtervorbehalt, Berufsgeheimnisträger werden ausgenommen, und auf die Art und Weise werden wir auch den Urteilen vom Bundesverfassungsgericht und des Europäischen Gerichtshofs gerecht.

    Justizministerium: Gibt es Nachfragen?

    Journalist: Ja, wie ist das denn, Herr Maas, wenn der E‑Mail-Verkehr davon vollständig ausgenommen wird? Dann ist das ja eine Einladung für alle die bezeichneten Kriminellen, sich jetzt nur noch per E‑Mail zu unterhalten.

    Maas: Es gibt jetzt schon eine Vielzahl von Möglichkeiten, Speicherungen zu umgehen, mit vorgetäuschten IP-Adressen. Es gibt eine Vielzahl von anderen Kommunikationsmöglichkeiten. Wir sind nicht ganz frei, sondern wir haben die Urteile des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zu berücksichtigen. Der EuGH sagt, eine anlasslose Speicherung aller Daten ist unzulässig, deshalb können wir gar nicht alle Daten abspeichern. Die Telefonie-Daten, die Standortdaten und die IP-Adressen im Web-Verkehr sind die besonders wichtigen Daten für die Verbrechensaufklärung, die sind von dem Gesetz erfasst. Und die E‑Mail-Kommunikation ist eine Massenkommunikation, die von vielen Bürgerinnen und Bürgern, die völlig unbescholten durchs Leben gehen, genutzt werden, um miteinander zu kommunizieren. Die werden nicht erfasst. Und das schafft die Ausgewogenheit des Gesetzes, denn diese Gesetze oder dieses Gesetz, das wir auf den Weg bringen, soll und muss auch gerichtsfest sein.

    Journalist: Können Sie nochmal sagen, ist das jetzt ein gemeinsamer Kompromiss, den sie mit dem Innenminister gemacht haben, oder ist das Ihr Kompromissvorschlag, der Kompromissvorschlag Ihres Hauses, der dann eben noch zu bereden sein wird?

    Maas: Das ist der Kompromissvorschlag des BMJV, das ist unser Vorschlag. Wir werden daraus einen eigenen Gesetzesentwurf entwickeln. Der ist allerdings in den Details mit dem Kollegen de Maizière so abgestimmt.

    Journalistin: In welchen Fällen und wie umfassend werden Standortdaten erfasst?

    Maas: Standortdaten sind besonders sensible Daten, weil über die sogenannte Funkzellenabfrage auch Bewegungsprofile angelegt werden könnten. Das heißt, wer war wann wo. Deshalb dürfen diese Daten nur vier Wochen gespeichert werden, die anderen Daten dürfen zehn Wochen gespeichert werden. In vier Wochen wird es nicht so einfach sein, Bewegungsprofile anzulegen. Trotzdem ist es zur Verbrechensaufklärung notwendig, zu wissen, wer zum Tatzeitpunkt etwa am Tatort gewesen ist. Dafür reichen aber vier Wochen Speicherfrist aus.

    Journalist: In der vergangenen Legislaturperiode haben sich Ihre Vorgängerin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger, und Herr Friedrich vier Jahre in dieser Frage überkehrt, die Vorratsdatenspeicherung. Sie haben es jetzt geschafft. Warum nutzen Sie die schöne Gelegenheit nicht, um mit Herrn de Maizière gemeinsam aufzutreten? Und was ist für Sie der zentrale Punkt dieses Kompromisses – von dem Sie sagen, es sei ja ein Kompromiss –, von dem Sie auf jeden Fall nicht runtergehen werden.

    Maas: Also, wichtig ist doch, dass ich mit Herrn de Maizière gemeinsam in die gleiche Richtung gehe. Herr de Maizière stellt seine Gesetzesentwürfe selbst vor und bespricht sie vorher auch intensiv mit uns. Und genauso machen wir das auch umgekehrt. Das ist außerordentlich konstruktiv gewesen mit ihm in den letzten Wochen, und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir jetzt auch sehr zügig ein Gesetz vorlegen werden und dieses auch zügig ins parlamentarische Verfahren bringen können. Am Schluss kommt es darauf an, ob man in der Sache einen gemeinsamen Weg geht, nicht, ob man unbedingt immer gemeinsam vor den Kameras steht.

    Journalist: Auf welchen Kern wollen Sie nicht verzichten, war noch die Frage, dieses Gesetzes.

    Maas: Ja, wir haben in den Leitlinien eigentlich alles stehen, was wir für richtig und deshalb auch umsetzbar halten. Natürlich wird das parlamentarische Verfahren, wie das üblich ist, von den Fraktionen, das alles nochmal miteinander bereden. Aber ich glaube, das, was wir vorgelegt haben, ist eine gute Grundlage und ist vor allen Dingen, nach meiner Einschätzung, in der Substanz nicht mehr veränderbar, weil wir ansonsten Gefahr laufen, die Urteile vom BVerfG oder EuGH nicht ausreichend zu berücksichtigen. Und dann kann ein Gesetz, wenn es beschlossen ist, sehr schnell auch wieder von einem Gericht zu Fall gebracht werden, das will niemand.

    netzpolitik.org: Andre Meister von netzpolitik.org. Zwei Fragen: Der EuGH hat unter anderem bemängelt, dass es keine räumliche und zeitliche Eingrenzung der Speicherung gäbe. Die sehe ich hier drin auch nicht. Zweitens schrieben sie: „Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile dürfen nicht erstellt werden“, schreiben aber im nächsten Absatz nur von Strafverfolungsbehörden. Und die Länder können eigene Gesetze machen. Von Geheimdiensten steht da gar nichts. Wir haben heute erst veröffentlicht, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz ein eigenes Referat hat, dass Bewegungs- und Persönlichkeitsprofile erstellt. Wie geht das damit einher?

    Maas: Naja, in den Genuss dieses Gesetzes kommen nur die, die auch erwähnt werden, also nicht der Verfassungsschutz. Der ist auch nicht aufgeführt als eine Behörde, die dort abfragen kann zur Gefahrenabwehr. Bei dem Gesetz gab es im Grunde genommen zwei Möglichkeiten: Entweder wir definieren einen Anlass, also zeitlich, räumlich, eine Veranstaltung, ein Großereignis oder was auch immer, und ab dann können Daten gespeichert werden. Das ist technisch, praktisch außerordentlich schwierig möglich. Die Frage ist, in welchem Raum werden dann Daten gespeichert, die technischen Voraussetzungen dafür sind nicht klar gewesen. Und deshalb haben wir uns für den zweiten Weg entschieden. Der EuGH hat nämlich gesagt, dass die anlasslose Speicherung aller Daten unzulässig ist. Das heißt, wenn ich anlasslos speichere, aber eben nicht alle Daten. Und deshalb nehmen wir den großen Bereich der E‑Mails inklusive der IP-Adressen der E‑Mails komplett raus. Das heißt, es ist eben nicht möglich mit den gespeicherten Daten, die im Übrigen über eine sehr kurze Zeit gespeichert werden. Wir sind damit mit Abstand, und zwar mit weitem Abstand im europäischen Vergleich, das Land, das Daten sehr, sehr kurz speichert und glauben, dass wir auf die Art und Weise auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gerecht werden können.

    netzpolitik.org: Also der Verfassungsschutz kriegt keinen Zugriff?

    Maas: Der Verfassungsschutz, das Verfassungsschutz-Amt ist in dem Gesetz nicht vorgesehen für einen Zugriff nach den Regeln, die wir in diesem Gesetz vorschlagen werden.

    Justizministerium: Vielen Dank.

    15. April 2015 16
  • : Spiegel sagt erneut: Maas will Gesetzesentwurf zur VDS bald vorlegen
    Spiegel sagt erneut: Maas will Gesetzesentwurf zur VDS bald vorlegen

    Erst gestern haben wir die emotionale Debatte im Bundestag zur Vorratsdatenspeicherung begleitet, heute berichtet der Spiegel, dass Justizminister Heiko Maas noch bis Juni einen Entwurf für ein entsprechendes Gesetz vorlegen wolle. Derselbe Heiko Maas, der so oft dementiert hat, eine Vorratsdatenspeicherung in Deutschland einführen zu wollen. Zuletzt am Anfang dieses Monats.

    Wir sind gespannt, ob er auch diesmal die Spiegel-Meldung dementieren wird.

    20. März 2015 9
  • Neues Verfassungsschutz-Gesetz: „Wird Zielsetzung nicht gerecht und verweigert überzeugende Begründung“
    Neues Verfassungsschutz-Gesetz „Wird Zielsetzung nicht gerecht und verweigert überzeugende Begründung“

    Vor einem Monat haben wir einen internen Gesetzentwurf zur Reform des Verfassungsschutzes veröffentlicht. Dabei haben wir uns auf die neuen Kompetenzen des Auslandsgeheimdiensts BND und die neuen Überwachungs-Befugnisse zum „Gefahrenbereich Cyber“ konzentriert.

    Die Humanistische Union hat jetzt eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf veröffentlicht, die sich auf die Regelungen zu den Verfassungsschutzbehörden von Bund und Ländern konzentriert und an die entsprechenden Politiker/innen verschickt wird.

    Diesen Reformbedarf will der Referentenentwurf gemäß den Ausführungen im Vorblatt aufgreifen, „um extremistischen und terroristischen Bestrebungen künftig effektiver entgegentreten zu können“. Dafür sei eine bessere Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder erforderlich, und für den Einsatz von Vertrauensleuten werde „ein gesetzlicher Rahmen gesetzt“. Dies bedeute einen Mehraufwand von 261 Planstellen und damit verbundenen € 17 Mio.
    Personalkosten.

    Der selbst gesetzten Zielsetzung wird der Entwurf nicht gerecht und er verweigert weitgehend für die von ihm vorgesehenen Regelungen eine überzeugende Begründung.

    Diese Stellungnahme beschränkt sich auf vier bürgerrechtliche, rechtsstaatliche und verfassungsrechtliche Schwerpunkte des Entwurfs, die aus Sicht der Humanistischen Union nicht hingenommen werden können.

    Die sieben Seiten gibt’s als PDF, dazu einen Blogbeitrag und einen Brief an Justizminister Heiko Maas:

    Der Gesetzentwurf wird seinem selbstgestellten Anspruch, die Lehren aus dem Versagen der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex zu ziehen, keineswegs gerecht; an manchen Stellen wird gar das Gegenteil erreicht: Der Entwurf legalisiert die Vertuschung selbst schwerer Straftaten sowie die Behinderung der Arbeit der Strafverfolgungsbehörden. Sofern der Verfassungsschutz über Informationen zu konkreten Gefahren für Leib und Leben von Personen verfügt, ist aus unserer Sicht eine Pflicht zur Weitergabe an die Strafverfolgungsbehörden unumgänglich. Andererseits wird im Gesetzentwurf die Weitergabe von Informationen über Sachbeschädigungen an die Polizei erlaubt, was das Trennungsgebot einmal mehr aufweicht. Der Einsatz von V‑Personen wird entgegen der Behauptung des Gesetzentwurfs nicht be‑, sondern eher entgrenzt. Das Bundesamt entschiede nach wie vor allein über den Einsatz von VLeuten, eine Anordnung durch Richter oder die G10-Kommission ist nicht vorgesehen. Die Regeln zur Eignung und Tauglichkeit der Auswahl von V‑Personen erweisen sich als weitgehend unwirksam, eine Zusammenarbeit ist selbst dann nicht ausgeschlossen, wenn die V‑Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen haben. Da von den Regeln explizit Informanten und Gewährspersonen ausgenommen sind, ist eine weitere Grauzone zu befürchten.

    16. März 2015 1
  • Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen: Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf
    Verbandsklagerecht bei Datenschutzverstößen Bundesregierung verabschiedet Gesetzentwurf

    Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts (PDF) beschlossen.

    Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas kommentiert in einer Pressemitteilung:

    Unternehmen erheben und verarbeiten immer mehr personenbezogene Daten. Daten sind im Internet eine neue Währung. Egal ob wir surfen, eine App herunterladen oder ein Foto posten, bei nahezu jedem Klick und jeder Aktion werden Daten von Verbrauchern gesammelt. Diese Daten werden nicht nur für die Vertragsabwicklung benötigt, sondern zunehmend auch kommerziell verwertet. Ihre missbräuchliche Verwendung kann zu erheblichen Verletzungen des Persönlichkeitsrechts führen. Deshalb ist es wichtig, dass die Datenschutzregeln auch durchgesetzt werden.

    Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es schwer, Verstöße der Unternehmen gegen das Datenschutzrecht überhaupt zu erkennen. Viele scheuen zudem die Kosten und Mühen gegen datenschutzrechtliche Verstöße vorzugehen. Viele wagen es nicht, alleine einen Rechtsstreit gegen große Unternehmen mit eigener Rechtsabteilung zu führen. In solchen Situationen brauchen die Verbraucher einen starken Anwalt ihrer Interessen: die Verbraucherorganisationen. Diese werden künftig das Recht haben, Abmahnungen auszusprechen und Unterlassungsklagen zu erheben. Wir stärken damit die Durchsetzung von Verbraucherrechten – auch und gerade gegenüber marktmächtigen Unternehmen im Internet.

    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) freut sich: Erweiterte Verbandsklagebefugnis sorgt für besseren Schutz persönlicher Daten

    Der vzbv bewertet den Ansatz der Gesetzesnovelle einer nicht abschließenden Regelung grundsätzlich positiv. Der Gesetzentwurf umfasst auch Verstöße, bei denen Unternehmen Daten ohne Angabe eines bestimmten Zwecks unzulässig erheben oder speichern. So lässt der Entwurf damit Spielraum für Klagen bei Verstößen, die heute noch gar nicht vorstellbar sind – etwa durch neue Erhebungsmethoden oder Geschäftspraktiken.

    Laut Gesetz wird es eine gesetzliche Anhörungspflicht der Datenschutzaufsichtsbehörden im Rahmen der Unterlassungsverfahren geben. Das sieht der vzbv als große Chance, vor allem gegenüber Internetgiganten gemeinsam mit den Behörden zu agieren und so effektiver für die Einhaltung geltender Verbraucher- und Datenschutzvorschriften zu sorgen.

    Hinweis: Gerd Billen, seit Dezember 2013 Staatssekretär im BMJV, war bis Ende 2013 Vorstand des vzbv.

    Update 1: Peter Schaar, ehemaliger Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Die auf Initiative des BMJV beschlossene Erstreckung des Verbandsklagerechts auf datenschutzrechtliche Vorschriften ist überfällig. In meiner früheren Funktion als Bundesdatenschutzbeauftragter habe ich dies gemeinsam mit den Datenschutzbeauftragten der Länder bereits vor Jahren gefordert. So gut es ist, dass nun auch Verbraucher- und Datenschutzverbände die gerichtliche Überprüfung des Umgangs von Unternehmen mit personenbezogenen Daten veranlassen können, so wichtig bleibt die Modernisierung und europaweite Stärkung des Datenschutzrechts. Insbesondere halte ich es für dringend erforderlich, die Transparenz der Datenverarbeitung beim Scoring durch Kreditauskunfteien wie die Schufa zu verbessern und die immer weiter um sich greifende Profilbildung zu besgrenzen. Der Gesetzgeber hat es in der Hand, dafür zu sorgen, dass derartige Verfahren nicht mehr als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandelt werden.

    Update 2: Konstantin von Notz, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, kommentiert gegenüber netzpolitik.org:

    Wir begrüßen, dass sich die Große Koalition dazu durchringen konnte, den Verbänden ein Klagerecht einzuräumen. Dies ist eine seit Jahren von uns verfolgte Forderung. Die Einführung eines Verbandsklagerechts für Datenschutzansprüche war überfällig. Sie wird zu einer weiteren, notwendigen Stärkung des Datenschutzes führen. Den nun zwischen den Ministerien ausgehandelten Kompromiss werden wir genau auf Verwässerung prüfen, auch, um sicherzustellen, dass die Landesdatenschutzbeauftragten weiterhin ungehindert parallel gemäß ihrer eigenen Befugnisse verfolgen können.

    Update 3: Der BITKOM ist dagegen, weil Wirtschaft:

    Mit dem Aufbau paralleler Strukturen werde die Stellung der Datenschutzbeauftragten geschwächt. Zudem könnten die Verbraucherschützer schon jetzt gegen Unternehmen klagen, wenn diese in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gegen Datenschutzvorschriften verstoßen. Kempf: „Für Unternehmen, die Daten von Kunden verarbeiten, wird die Rechtsunsicherheit steigen, wenn es verschiedene Rechtswege gibt.“

    Die Bundesdatenschutzbeauftragte hat es in den letzten beiden Tagen leider nicht geschafft, auf unsere Presseanfrage zum Thema zu antworten. In der Presestelle geht auch gerade niemand ans Telefon.

    Update 4: Jetzt endlich meldet sich Andrea Voßhoff:

    Das Ziel der Bundesregierung, dem Datenschutz zu mehr Wirksamkeit zu verhelfen, ist dem Grunde nach zu begrüßen. Dass dazu Verbraucherverbände künftig Zuwiderhandlungen von Unternehmen beim Umgang mit zu kommerziellen Zwecken erhobenen, verarbeiteten oder genutzten personenbezogenen Daten von Verbrauchern abmahnen und im Wege der Unterlassungsklage verfolgen können, kann hilfreich sein. Nach europäischem Recht ist es allerdings vorrangig Aufgabe der Datenschutzbehörden, über die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu wachen. Hierfür stehen den in der Regel zuständigen Landesdatenschutzbehörden gegenüber den Unternehmen umfassende Ermittlungs- und Sanktionsbefugnisse zu. Damit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger eine einheitliche Rechtsverfolgung gewährleistet ist, war mir die im Gesetzentwurf vorgesehene Schaffung einer Anhörungspflicht der Datenschutzbehörden im Verbandsklageverfahren als Sicherung des gegenseitigen Informationsaustausches ein wichtiges Anliegen.

    Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen hörten wir, dass Voßhoff ursprünglich gegen das Verbandsklagerecht war. Das passt zum äußerst zurückhaltenden Ton dieser Pressemitteilung.

    4. Februar 2015 2
  • : Bundesjustizminister Heiko Maas fordert stärkeren Datenschutz
    Bundesjustizminister Heiko Maas fordert stärkeren Datenschutz

    Pünktlich zum heutigen europäischen Tag des Datenschutzes hat Justizminister Heiko Maas (SPD) auf Zeit Online ein Plädoyer für die zügige Umsetzung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts gefordert:

    Die Datensouveränität ist das Grundrecht im Datenschutz, aber es müssen weitere Verbraucherrechte gestärkt werden. Wir wollen das „Recht auf Vergessen“, das der Europäische Gerichtshof in seinem Google-Urteil betont hat, in der neuen Verordnung klar verankern. Und wir wollen auch ein Recht auf Portabilität von persönlichen Daten schaffen. Wer von Facebook zu einem alternativen Portal wechseln will, muss das Recht haben, alle seine Bilder, Texte und Kontakte mitnehmen und übertragen zu können.

    Auch auf der Bundesebene soll sich etwas bewegen:

    Für eine bessere Rechtsdurchsetzung wollen wir auch national etwas tun. Die Bundesregierung wird in Kürze einen Gesetzentwurf beschließen, mit dem wir Verbraucherorganisationen das Recht geben, bei Verstößen gegen den Datenschutz Klage zu erheben. […] Bislang dürfen sie nicht im Namen von Nutzern klagen, das soll sich ändern.

     

    28. Januar 2015 3
  • : Heiko Maas gegen Vorratsdatenspeicherung
    Heiko Maas gegen Vorratsdatenspeicherung

    Unser Justizminister Heiko Maas (SPD) erklärt im Interview mit der Süddeutschen Zeitung, angesprochen auf Forderungen der CDU:

    Maas sagte dazu: „In unserem Grundgesetz steht ein solches Grundrecht auf innere Sicherheit nicht.“ Auch die VDS und das Verbot der Symphatiewerbung lehne er „ganz entschieden ab“.

    15. Dezember 2014 2
  • : Netzpolitischer Wochenrückblick KW 31
    Warum nicht mal ein Hahn.
    Netzpolitischer Wochenrückblick KW 31

    Welche netzpolitischen Neuigkeiten haben die letzte Woche geprägt? Unser Rückblick fasst die zentralen Meldungen für euch zusammen. Obwohl sich große Teile des Berliner Politikbetriebs momentan im Sommerurlaub befinden, war trotzdem viel los.

    Wir konnten einen neuen, jetzt ressortabgestimmten“ Entwurf der Digitalen Agenda veröffentlichen. Da wir schon eine frühere Fassung des Papiers online gestellt hatten, kann man nun im Vergleich der beiden Versionen ein paar Rückschlüsse auf den politischen Prozess im Hintergrund ziehen. Welche Änderungen kamen aus den verschiedenen Ressorts dazu? Welche Lobbys können jetzt noch neue Formulierungen unterbringen? Wir freuen uns über eure Hinweise in den Kommentaren, welche Stellen an dem jetzt 38-seitigen Dokument euch besonders (positiv oder negativ) auffallen. Wir haben leider schon festgestellt, dass ausgerechnet der Abschnitt über das Bundesamt für Verfassungsschutz geändert wurde. Weil es so tolle Arbeit macht, soll bald (noch) mehr überwachen. Dabei haben gibt es doch so viele Vorschläge, wie man Geheimdienste abschaffen könnte. Aber aus der Regierungskoalition kommt keiner davon.

    Ein Bundesminister wollte diese Woche ganz besonders sicherstellen, dass wir merken, zumindest er ist nicht im Urlaub. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas gab erst Edward Snowden den ungefragten Ratschlag er solle doch besser zurück in die USA, anstatt z.B. in Deutschland politische Asyl anzustreben. Er sei doch noch so jung. Ja, auch Ratschläge können Schläge sein. Diese Woche ist Edward Snowdens einjähriges Asyl in Russland ausgelaufen. Weil der NSA-Untersuchungsausschuss ihn nicht als Zeugen vernehmen will, hat Glenn Greenwald abgesagt. An der Illusion einer Untersuchung will er sich nicht beteiligen. Und dann gab Herr Maas in einem Interview mit Jung & Naiv auch noch zu Protokoll, er könne gegen extralegale Tötungen durch Drohen, die von  Deutschland aus gesteuert werden, so richtig nichts unternehmen.

    In einer neuen Folge von How to Analyze Everone lernten wir, das Algorithmen rassistisch sein können. Zum Beispiel wenn sie zur Verbrechensvorhersagen eingesetzt werden. Das ist nämlich etwas anderes als Wettervorhersage.

    Außerdem konnten wir viel über Ton Siedsma lernen. Der Niederländer hat nämlich in einem Experiment seine Metadaten von nur einer Woche gespeichert und zur Auswertung zur Verfügung gestellt. Was man aus diesen angeblich so ungefährlichen Metadaten alles über ihn erfahren kann, ist beeindruckend und bedrohlich.

    Gerichtsverfahren spielten auch keine unwesentliche Rolle in unserer Berichterstattung. Das Urteil zur Abschaffung der Vorratsdatenspeicherung in Österreich wurde um Volltext veröffentlicht. Das Gleiche geschah in Polen, allerdings liefert das Urteil dort kein klares Ergebnis. Der deutsche Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Provider IP-Adressen sieben Tage lang speichern dürfen, allerdings nur für den Netzbetrieb. Yahoo will erst noch vor Gericht: Die amerikanische Suchmaschine hat Verfassungsbeschwerde gegen das Leistungsschutzrecht eingereicht. Und in Äthiopien wird ab Montag verhandelt, dort sind 10 BloggerInnen aus fragwürdigen Gründen wegen Terrorismus angeklagt.

    Positive Nachrichten gab es auf EU-Ebene: Die Ombudsfrau Emily O’Reilly forderte Regeln zum Schutz von Whistleblowern. Wie die aussehen sollen hat sie auch gleich vorgeschlagen. Auch die Öffentlichkeit kann diesen Vorstoß kommentieren.

    In den USA hat eine neue Studie des Government Accountability Office ergeben, dass Kundinnen und Kunden generell keine Lust auf Festnetz-Internetdrosseln haben. Die beliebte Rechtfertigung der Provider fällt also damit weg. Darüber sollte man sich auch im Kabel Drosselland mal Gedanken machen.

    Zu guter Letzt laden wir euch ein die Erfindung der Woche zu begutachten: die Internet-Waschmaschine von Telekom und Vodafone. Mit der kann man zum Beispiel sein „Cloud“ waschen.

    1. August 2014
  • : Der Bundesjustizminister Heiko Maas bei Jung & Naiv (inkl. Transkript)
    Der Bundesjustizminister Heiko Maas bei Jung & Naiv (inkl. Transkript)

    Maas_HeikoSommerinterviews? Das können wir auch. Und weil wir mit Ministern der Bundesregierung bisher nicht gesprochen haben, wurde es mal Zeit, das zu ändern. Den Anfang unserer hoffentlich 16-teiligen Serie „Bundesregierung für Desinteressierte“ macht Heiko Maas, Bundesminister der Justiz & für Verbraucherschutz

    Was macht eigentlich so ein Justizminister? Bestimmt er die Urteile in Deutschland? Sucht er die Richter aus? Was ist das wichtigste Projekt von Heiko Maas bisher? Was hat es mit dieser Mietpreisbremse auf sich? Was ist diese „Datenschutzgrundverordnung“? Warum muss es da eine europäische Lösung geben? Und: Wann kommt die? Was hat das Innenministerium eigentlich damit zu tun? Wozu sind Daten eigentlich gut? Hat er ein Problem mit Google? Was wird gegen die Totalüberwachung getan und was nicht? Außerdem: Drohnenangriffe aus Deutschland & TTIP

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    Wer lieber lesen, statt gucken möchte:

    Jung & Naiv: Wo sind wir hier genau?

    Heiko Maas: Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

    Aber auf dem Dach!

    Aber absolut auf dem Dach.

    Und wer bist du?

    Ich bin der Minister. Mein Name ist Heiko Josef Maas.

    Du bist Minister für…?

    Justiz und für Verbraucherschutz.

    Was macht ein Justizminister?

    Ein Justizminister ist zuständig für die Gerichte in Deutschland, also für die obersten Gerichte. Er ist aber auch zuständig für viele Themen wie Mietrecht, für solch wichtige Fragen wie Urheberrecht, das Strafgesetzbuch und wir sind jetzt auch noch zuständig für Verbraucherschutz. Also alles, was irgendwie nicht funktioniert bei Verbraucherinnen und Verbrauchern, sei es bei Versicherungen, Finanzdienstleistungen oder auch in der interessanten digitalen Welt.

    Verbraucherschutz gab es bisher nicht?

    Zumindest nicht hier. Verbraucherschutz gab es schon, aber nicht so gut wie jetzt, wo er hier im Justizministerium ist. Denn da gehört er hin. Früher haben sich beim Verbraucherschutz alle beklagt, dass Dinge nicht funktioniert haben, und jetzt können wir die gesetzlichen Grundlagen viel besser verändern, so dass die Leute auch einen Anspruch haben und sich nicht nur immer aufregen.

    Wo war es denn vorher?

    Vorher war es im Landwirtschaftsministerium.

    Bei den Koalitionsverhandlungen wurde das gewechselt?

    Genau. In den Koalitionsverhandlungen wurde entschieden, dass der Verbraucherschutz ins Justizministerium kommt. Das ist in einigen Ländern ohnehin schon so.

    Haben die auch entschieden, dass du das wirst? Oder hast du gesagt, ich will das werden?

    Das hat einer entschieden. Das ist der Vorsitzende der SPD, Sigmar Gabriel. Der hat irgendwann gesagt: Du machst das.

    Und du hast gesagt „Mmh“…

    Ich habe gesagt, ich muss erstmal meine Frau fragen.

    Was hast du vorher gemacht?

    Vorher war ich Wirtschaftsminister im Saarland.

    Im Saarland?

    Ja.

    Warum hast du das aufgegeben?

    Das in Berlin ist irgendwie etwas Anderes. In Berlin zu arbeiten für die Bundesregierung, das ist etwas größer, alles hektischer, das ist neu. Eine Herausforderung, interessant, mit Risiko.

    Wo ist das Risiko?

    Das Risiko ist, dass hier alles schneller geht und dass das alles hektischer ist und dass alles hier unversöhnlicher ist. In den Ländern ist es gemütlicher.

    Du sagtest, der Justizminister hat etwas mit den Gerichten zu tun. Was genau? Heißt das, du bestimmst, wer die Richter sind, welche Urteile gefällt werden?

    Nein! Gott sei dank nicht. Aber wir ernennen die Richter an den Bundesgerichtshöfen, am Bundesgerichtshof, am Bundesverwaltungsgericht, am Bundesfinanzhof.

    Und beim Verfassungsgericht?

    Die werden im Bundestag gewählt und kriegen dann die Urkunde vom Bundespräsidenten. Da bin ich auch immer dabei. Ich sorge dafür, dass die genug Geld bekommen.

    Wie wird ein Richter ausgewählt? Warum wird Richter A in den Bundesgerichtshof geschickt? Hast du das schon mal gemacht?

    Ja. Die werden auch gewählt. Es gibt einen sogenannten Richterwahlausschuss im Bundestag. Da sitzen Vertreter aller Parteien im Bundestag drin und auch Vertreter der Länder, also die Länderjustizminister, er ist ein Gremium von Bund und Ländern. Da werden Richter aus den Ländern vorgeschlagen, die an den Bundesgerichtshof sollen oder ans Bundesverwaltungsgericht. Und da wird in geheimer Wahl gewählt. Wer die notwendige Stimmenmehrheit hat, der kommt dahin. Die Richter kriegen dann zwar eine Urkunde von mir, aber gewählt werden sie in das Amt vom Richterwahlausschusses.

    Haben die Richter alle ein Parteibuch?

    Keine Ahnung, ob sie ein Parteibuch haben. Danach werden sie vorher nicht gefragt. Das ist keine Eignungsvoraussetzung.

    Echt nicht?

    Nein.

    Gibt es da auch mal Fehler bei den Richtern? Kannst du die kündigen?

    Nein, denen kann ich nicht kündigen.

    Die sind unkündbar?

    Die sind ziemlich unkündbar.

    Im Gegensatz zu dir?

    Ich bin leider nicht unkündbar, genau.

    Gehst du irgendwann wieder zurück ins Saarland?

    Erst mal bin ich jetzt hierher gekommen. Die Legislaturperiode hat ja erst vor zehn Monaten begonnen. Mal gucken, was danach kommt.

    Die Regierung ist seit November im Amt. Was war bisher dein größtes Thema, was ist das dickste Brett, was du bisher angegangen bist?

    Das ist die Mietpreisbremse.

    Was ist das?

    Das ist ein Gesetz, nach dem die Länder überall dort, wo es Wohnungsnot gibt, bestimmen können, dass in den Gebieten die Mietpreisbremse wirkt. Dadurch kann die Miete nur noch um zehn Prozent im Vergleich zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden. Wenn man hier in Berlin eine Wohnung sucht, kriegt man Mietsteigerungen im Vergleich zum Vormieter von 20, 30, 40 Prozent. Das ist zu viel.

    Wenn mein Vermieter sagt, nächstes Jahr wird die Miete drei Prozent teurer, das hat damit nichts zu tun?

    Nein, das hat damit nichts zu tun. Das Gesetz betrifft vor allem Leute, die eine neue Wohnung suchen und einen neuen Mietvertrag machen. Im Moment ist es so, dass im Vergleich zu dem alten Mietvertrag die Vermieter die Miete um 20, 30 Prozent erhöhen. So ist das in den großen Städten, in Berlin, Hamburg, Frankfurt, München. Das führt dazu, dass die Mieten immer teurer werden, so dass das irgendwann kein Mensch mehr bezahlen kann oder Leute mit normalem Einkommen immer mehr aus der Stadt herausgetrieben werden. Das wollen wir nicht. Wir wollen, dass alle Einkommensgruppen in der Stadt zu finden sind.

    Ist so ein freier Markt nicht gut? Irgendeiner wird die Preise bezahlen…

    Ein freie Markt ist nicht gut, wenn nur noch die Reichen die Preise bezahlen können. Wir wollen, dass in den Städten und auch in den interessanten Vierteln, wo alle hinwollen, nicht nur Reiche wohnen, sondern auch Leute, die ganz normal verdienen.

    Gibt es da noch andere Wege, wie man das hinbekommt?

    Nein. Die Mietpreisbremse soll den Mietpreisanstieg deckeln. Die Miete soll nicht mehr als zehn Prozent im Vergleich zur letzten Miete steigen. Was man sicherlich auch braucht, sind mehr Wohnungen. Denn wenn es mehr Wohnungen gibt, ist der Druck nicht mehr so groß, dann wird sich das auch auf die Mieten auswirken und zwar positiv aus Sicht der Mieter. Das ist auch ein Punkt. Wir brauchen auch mehr Wohnungen, aber die Mietpreisbremse sorgt dafür, dass in den Wohnungen, die es gibt, die Mieten auch in Zukunft bezahlbar bleiben.

    Aber für Wohnungsbau bist du nicht zuständig?

    Nein.

    Und ist die Mietpreisbremse schon ein Gesetz? Ist das schon durch?

    Wir haben schon einen Gesetzentwurf gemacht. Der ist jetzt in der Ressortabstimmung.

    Was ist das?

    Bei jedem Gesetz, das wir machen, können die anderen Ministerien noch einmal drüber gucken, ob sie Verbesserungsvorschläge haben.

    Verbesserungen oder Verwässerungen?

    Bei uns gibt es selten Verbesserungsvorschläge. Lacht Aber in der Regel gibt es schon mal einen Hinweis, dass man das oder jenes so oder so machen kann. Da gucken wir noch mal rüber. Dann ist das fertig, dann kommt es ins Kabinett. Und nachdem es durchs Kabinett gegangen ist, geht es ins Parlament und dann kann das Parlament darüber beschließen. Dann ist es ein Gesetz, kommt ins Bundesgesetzblatt und dann wirkt es.

    Und wann kommt die Mietpreisbremse?

    Die Mietpreisbremse soll in der ersten Hälfte des nächsten Jahres im Bundesgesetzblatt stehen und dann soll sie auch wirken.

    Also August/ September?

    Nein, früher. Schön wäre es bis Ostern. Im zweiten Halbjahr wird der Gesetzentwurf im Parlament beraten. Da gibt es immer eine erste, eine zweite und eine dritte Lesung und das dauert seine Zeit.

    Das heißt, die Vermieter wären schlau, wenn sie noch mal schnell anheben…?

    Nein, das wäre nicht schlau. Das ist ja auch nicht überall der Fall, dass die Mieten so explodieren. Das ist vor allem in den Ballungszentren Hamburg, Berlin und München so. Auf dem flachen Land gibt es viele Mietwohnungen, für die es keine Mieter mehr gibt, weil die Leute da wegziehen.

    Auch im Saarland?

    Im Saarland gibt es nur wenig Mieter, denn das Saarland ist das Bundesland mit der höchsten Eigenheimquote. Die meisten besitzen da Häuser. Deshalb sind Mieten da nicht das große Thema.

    Aber in Berlin.

    In Berlin auf jeden Fall.

    Mietest du? Du wohnst ja jetzt auch hier…

    Ich wohne auch zur Miete hier.

    Hat dein Vermieter auch schön draufgehauen?

    Nein, bei mir nicht, weil ich bin der Erstmieter. Das ist eine neue Wohnung, ein Erstbezug. Für die würde die Mietpreisbremse nicht gelten, sondern nur bei der Wiedervermietung. Wir wollen ja, dass mehr Wohnungen gebaut werden. Und wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung baut, dann investiert er viel Geld. Und dann kann man die Miete frei festlegen. Die kann dann auch über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, weil das okay ist, dass er die Investitionen wieder reinkriegen will.

    Jetzt komme ich zu einem anderen dicken Brett. Das ist die Datenschutz-Grundverordnung. Was ist das?

    Das ist eine Verordnung, die zur Zeit bei der Europäischen Kommission liegt. Dabei geht es darum, dass es in allen Ländern der Europäischen Union das gleiche Datenschutzniveau gibt.

    Aber?

    Es wird ewig rumverhandelt. Es geht uns viel zu langsam. Jetzt haben wir gerade keine Kommission. Die Amtszeit der alten Kommission endet jetzt, die neue ist noch nicht im Amt. Die neue ist nach der Sommerpause im Amt und dann wird das da hoffentlich zügig über die Bühne gehen und wir haben das im nächsten Jahr unter Dach und Fach.

    Warum dauert das so lange?

    Keine Ahnung. Es hat ja schon lange gedauert, da gab es mich hier noch nicht. Es gibt viel Streit, weil wir hier in Deutschland relativ hohe Datenschutzstandards haben. Und wenn man überall in Europa das gleiche Niveau macht, dann heißt das: Die einen kommen von unten und kriegen ein höheres Datenschutzniveau, die anderen müssen ihres absenken. Und bei uns ist das in paar Bereichen so, dass wir da eigentlich nicht ein niedrigeres Datenschutzniveau wollen. Deshalb haben wir gesagt okay, wir brauchen solche Öffnungsklauseln. Und dort, wo wir ein höheres Niveau haben, wollen wir das beibehalten.

    Zum Beispiel?

    Zum Beispiel im sogenannten Beschäftigtendatenschutz. Das betrifft die Informationen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern gesammelt und gespeichert werden. Da haben wir Regelungen, die gibt es in anderen Ländern nicht und die wollen wir auch behalten.

    Wer hat denn da schon zugestimmt und wer muss noch zustimmen?

    Es müssen alle noch zustimmen, weil es keine Endabstimmung darüber gibt. Im Moment wird noch über die einzelnen Themen verhandelt. Da geht es um so wichtige Themen wie zum Beispiel das sogenannte Marktortprinzip.

    Das musst du erklären.

    Beim Marktortprinzip geht es darum, ob zum Beispiel bei Leistungen von Google das Recht des Landes gilt, in dem die Leistung angeboten wird, oder das Recht des Landes, in dem die Server stehen, über die die Leistungen abgewickelt werden.

    In Amerika zum Beispiel.

    In Amerika oder auf den Fidschi-Inseln oder wo auch immer. Und da die digitale Welt international ist, stehen die Server oft ganz woanders. Wir wollen aber, dass das europäische Recht angewandt wird. Das hat so – zum Glück – auch der Europäische Gerichtshof bei dem Urteil über die Google-Suchmaschinen entschieden. Er hat auch entschieden, dass das Recht anzuwenden ist aus dem Land, in dem die Leistung angeboten wird, und nicht aus dem Land, in dem der Server steht.

    Das war dieses „Recht auf Vergessen“-Urteil?

    Genau.

    Steht das so auch in dieser Grundverordnung drin?

    Das soll da rein. Es ist gut, dass in diesem Urteil festgehalten worden ist, dass das so gilt. Der Europäische Gerichtshof hat dort entschieden, dass die Leute das Recht haben, bei Google zu beantragen, dass sie aus den Suchergebnissen gestrichen werden. Das kann man da auch noch mit regeln.

    Warum ist es gut, dass ein Suchergebnis weg ist? Dieser Suchtreffer wird einfach nur gelöscht.

    Genau.

    Warum nicht gleich die ganze Seite?

    Eine Privatperson, über die irgendetwas öffentlich berichtet oder über die irgendetwas in die Welt gesetzt worden ist, das möglicherweise nicht stimmt, will, dass das gelöscht und auch nicht über Google gefunden wird. Dann wäre es auch viel schwerer, so etwas zu finden. Dazu stellt er den Antrag, dass das gelöscht wird. Dann löscht Google den Eintrag.

    Warum ist ein Recht auf Vergessen etwas Gutes?

    Weil im Internet auch viel Unsinn steht und Dinge geschrieben werden, die nichts mit der Realität zu tun haben. Und wenn es sich nicht um öffentliche Personen handelt, wie Politiker, Schauspieler, die mit so etwas leben müssen, sondern Privatpersonen, dann finde ich, hat so jemand auch das Recht, bei Google zu beantragen, dass das gelöscht wird und dass das nicht gefunden wird, wenn irgendjemand den Namen eingibt.

    Gibt es irgendwas aus deiner Karriere, was du gerne vergessen lassen möchtest?

    Die Wahlergebnisse aus dem Saarland, als ich dort Spitzenkandidat gewesen bin.

    Du wolltest mal Ministerpräsident werden?

    Genau.

    Nie was geworden?

    Nein, es ist nie etwas geworden. Ich bin zumindest nicht Ministerpräsident geworden. Bei zwei von drei Wahlen gab es zwar eine Mehrheit im Parlament, aber da wollten die Koalitionspartner nicht so wie wir. Sie sind auf die falsche Seite übergelaufen und deshalb hat es nie geklappt.

    Die Angela hat doch letztens gesagt, Europa solle mit einer Stimme reden.

    Ja.

    Warum klappt das nicht? Welche Sprache soll die Stimme sprechen?

    Das ist egal, welche Sprache die Stimme haben soll. Es ist wichtig, dass die eine Stimme in unterschiedlichen Sprachen immer dasselbe sagt. Und das ist echt schwer, weil wir unterschiedliche Gesetze in den einzelnen Staaten in Europa haben, auch unterschiedliche Kulturen. Der Datenschutz in Großbritannien ist anders als bei uns. Bei uns ist man sehr sensibel und hat sehr klare Regelungen, was geht und was nicht geht. In Großbritannien ist man etwas lockerer. Das zusammenzuführen ist nicht so einfach.

    Darüber streitest du mit dem englischen und dem französischen Justizminister?

    Das sind die Justizminister und die Innenminister.

    Was haben die Innenminister damit zu tun?

    Die sind auch für Datenschutz zuständig.

    Im Ernst?

    Bei uns ist der federführende Minister der Innenminister.

    Thomas de Maizière?

    Genau.

    Warum das?

    Weil der Datenschutz im Innenministerium ist. Das war schon immer so.

    Warum nicht im Justizministerium? Den Datenschutz hättest du dir auch gleich mitnehmen können – wie den Verbraucherschutz.

    Das hätte ich auch gern genommen, aber irgendwie war es anders.

    Wenn so ein Abkommen kommt, kann die EU dann noch wettbewerbsfähig sein?

    Ja, klar.

    Es wird doch immer behauptet, dass das die Wettbewerbsfähigkeit gefährdet.

    Das finde ich nicht. Es geht ja nicht darum, irgendwelche Regeln aufzustellen, die die Wettbewerbsfähigkeit behindern. Sondern es ist für die Wettbewerbsfähigkeit in Europa gut, wenn wir alle die gleichen Regeln haben. Denn sonst versuchen wir, uns immer mit Regeln zu unterbieten – insbesondere aus Wettbewerbsgründen. In Irland gibt es praktisch gar keinen Datenschutz. Deshalb gibt es viele, die ihre Zelte da aufschlagen – und das wollen wir nicht. Insofern hat das auch etwas mit Wettbewerb in Europa zu tun. Insgesamt ist es nicht nur für den Wettbewerb, sondern auch für die Verbraucher und Verbraucherinnen wichtig, dass sie wissen, dass es beim Datenschutz überall Regeln gibt, an die sich alle halten müssen. Und nicht, dass in einigen Ländern praktisch kein Datenschutz vorhanden ist und in anderen Ländern ein ganz restriktiver.

    Wäre es für die amerikanischen Unternehmen nicht gut zu wissen, dass die Europäer das gleiche Recht haben wie die Amerikaner? Sollten wir nicht auf dem gleichen Niveau wie die Amerikaner sein, damit die sich gar nicht umstellen müssen?

    Ich glaube, wir haben in Europa schon ein paar Regeln, die ich in den USA nicht finde und die ich auch ganz vernünftig finde.

    Welche?

    Beim Datenschutz zum Beispiel, was den öffentlichen Datenschutz angeht, was Behörden abgreifen dürfen von Bürgerinnen und Bürgern, dafür gibt es bei uns klare Regeln – bis hin zu den Geheimdiensten. In den USA gibt es nach dem 11. September 2001 Gesetze, die den Geheimdiensten alles ermöglichen: alles abzugreifen vom Briefverkehr bis hin zur Internetkommunikation. Das ist nicht die Linie, die ich für richtig halte, und deswegen will ich das auch nicht in Europa.

    Bist du ein Freund von Google?

    Ich bin zumindest ein heftiger Anwender von Google, weil ich das auch nutze und weil es sehr praktisch ist. Man kann überall, wo man ist, alle möglichen Informationen googeln, die man früher nachschlagen musste oder überhaupt nicht bekommen hat. Es ist schon sinnvoll. Es erleichtert das Leben an der einen oder anderen Stelle nicht unerheblich.

    Du hast ihnen letztens gedroht. Womit?

    Ich drohe keinem.

    Sondern?

    Ich drohe niemanden. Ich habe nur darauf hingewiesen, dass ich es nicht so toll finde, dass Google 95 Prozent des gesamtes Marktes bei den Suchmaschinen abdeckt. Da ist keine Konkurrenz mehr, kein Wettbewerb und es gibt auch keine anderen Unternehmen, die da eine richtige Chance haben, wenn ein Unternehmen das alles abdeckt.

    Aber es gibt doch Yahoo und Bing?

    Trotzdem! Google macht 95 Prozent des Marktes aus bei Suchmaschinen. Das ist schon, finde ich, die Vorstufe zum Monopol. Wenn das ein Energieunternehmen wäre, das Strom verkauft, und das würde 95 Prozent des Marktes abdecken, dann wären die Kartellbehörden längst auf dem Plan und hätten danach gerufen, dass das Kartell zerschlagen werden muss.

    Aber so ein Energiekonzern, der verkauft ja etwas.

    Ja.

    Suchmaschinen sind umsonst. Gibt es einen Unterschied zwischen kostenlosen Diensten oder Dienstleistungen, die ich bezahlen muss?

    Es gibt viele Unterschiede. Immer mehr Leute versenden ihre Emails verschlüsselt, weil alles abgehört oder abgefischt wird. Dafür wird gezahlt. Immer mehr machen davon Gebrauch, weil Sicherheit ein immer größeres Thema wird im Netz. Und das ist ein Trend, der zunimmt, weil mittlerweile über zwei Drittel der Leute ihre Daten für nicht mehr sicher halten im Netz. Das war vor ein paar Jahren noch anders. Dann kam die NSA-Affäre und deshalb ist das ein großer Markt. Das ist auch wirtschaftlich interessant für Europa.

    Facebook und Google verdienen am meisten Geld damit, indem sie Werbung schalten. Sollen die sich, wenn sie in Europa Werbung schalten, an europäisches Recht halten? Ist das dieses Marktortprinzip?

    Ja, grundsätzlich soll das Recht des Landes gelten, in dem die Leistung angeboten wird, also in dem die Seiten aufgerufen oder Suchergebnisse angezeigt werden. Grundsätzlich soll das dann für alles gelten. Was die für Werbung schalten, ist allerdings weniger interessant für uns aus Datenschutzgründen. Wichtig ist, was sie mit den Daten machen, die sie sammeln. Die sammeln alle Daten und da geht es grundsätzlich darum, dass keine Daten ungefragt weitergegeben, veräußert und ausgelesen werden. Deshalb wollen wir in die Datenschutzgrundverordnung einen sogenannten Einwilligungsvorbehalt aufnehmen. In Zukunft soll, wenn meine Daten von Google, Facebook, Apple, oder wem auch immer genutzt, weitergegeben und ausgewertet werden, jeder konkret gefragt werden. Also: Erlaubst du mir das? Und wenn sie nicht nach der Einwilligung fragen, dann dürfen sie es nicht.

    Machen die Europäer damit nicht ein Geschäftsmodell von Facebook und Google kaputt?

    Wieso?

    Die wollen doch die Daten sammeln, auswerten und damit Werbung verkaufen, ohne dass sie extra nachfragen müssen

    Ja, aber ich würde ehrlich gesagt schon gerne eine gewisse Datensouveränität haben.

    Was ist das denn?

    Ich will wissen, was mit meinen Daten geschieht.

    Aber das erzählen sie dir vielleicht im Nachhinein.

    Was erzählen sie mir im Nachhinein?

    Was sie damit gemacht haben.

    Ich will aber, dass sie mich danach vorher fragen! Und mir nicht im Nachhinein erzählen, was sie damit gemacht haben. In der Regel erzählen sie es ja noch nicht einmal im Nachhinein.

    Echt nicht?

    Nein. Deshalb will ich, dass sie mich vorher fragen. Und nicht nur mich, sondern auch dich.

    Aber das wäre doch ein Kompromiss zu sagen: Okay, jetzt verratet ihr gar nichts. Wir würden gerne, dass ihr das vorher sagt. Und der Kompromiss wäre: Ihr sagt es uns im Nachhinein.

    Das ist doch völlig bescheuert! Wenn sie es mir nachher sagen, was soll ich denn dann sagen? Dann kann ich es nur noch abnicken.

    Dann kommst du beim nächsten Mal nicht wieder.

    Aber was gibt es denn für Alternativen? Die Leute, die bei Facebook unterwegs sind, haben ihre Freunde da, die wollen nicht aussteigen, sind darauf angewiesen, das weiter zu nutzen. Deswegen ist das keine Alternative, da den Abflug zu machen. Das ist keine Alternative. Die meisten wollen da bleiben und die akzeptieren es dann einfach und die lassen mit den Daten machen, was sie wollen. Das finde ich nicht in Ordnung. Deshalb sollen die vorher fragen und nicht nachher Bescheid geben, wenn es keinen mehr interessiert.

    Sieht das das Innenministerium auch so?

    Das weiß ich nicht.

    Das weißt du nicht?

    Nein. Ich weiß nicht alles, was die im Innenministerium machen.

    Aber ich denke, ihr stimmt euch immer ab?

    Klar, da sind wir auch dabei. Aber manchmal haben wir auch unterschiedliche Meinungen.

    Musst du vielleicht mal googeln. Google bietet doch auch Wissen an.

    Das stimmt. Aber bedauerlicherweise gibt auch Google nicht auf jede Frage, die ich habe, eine Antwort. Und schon gar nicht die passende.

    Ist so ein googlebares Wissen immer gut? Wir waren ja vorher beim Recht aufs Vergessen?

    Wissen ist immer gut. Mir hilft Google meistens, wenn man einigermaßen weiß, was man in die Betreffzeile eingeben muss, um die vernünftigen Suchergebnisse zu bekommen. Es hilft schon und geht schnell. Ich finde es schon einen Fortschritt. Ich will ja auch nicht darauf verzichten.

    Die sollen nur vorher fragen?

    Ja. Ich frage erst mal Google. Also in dem Fall frage ich noch. Da brauchen sie mich vorher nicht zu fragen. Aber dort, wo ich angemeldet bin, wenn ich einen Mailaccount habe, wenn ich bei Facebook bin oder wenn ich bei Apple bin und über meine Apps da unterwegs bin… Da werden ja alle möglichen Daten gesammelt. Es gibt bereits Apps, bei deren Installation kommt so ein Fragekatalog. Also wenn Sie eine Taschenlampen-App herunterladen, das kann man ja. Dann wird gefragt: „Sind Sie damit einverstanden, dass Ihre Kontakte, Ihre Bilddateien ausgelesen werden und und und…“

    Klar!

    Ja, aber was will eine Taschenlampen-App mit meinen Kontakten?

    Nur für alle Fälle…

    Ja, nur für alle Fälle. Es werden immer und überall nur Daten gesammelt. Daten sind eine der größten Währungen der Zukunft. Und dass Facebook funktioniert und Google funktioniert, hat was damit zu tun, dass die unfassbar viele Daten haben und über die Werbung natürlich auch diese Daten mitverwenden, weil sie sagen: Ich habe hier Daten von Leuten, die möglicherweise dann und dann attraktive Kunden sind. Und wenn du da schaltest, schaffe ich das, wenn sie bei mir unterwegs sind, deine Werbung so zu platzieren… Daher: Daten sind Geld wert. Und selbst wenn man kein Geld dafür bekommt, eigentlich müsste Google bezahlen für die Daten, die sie von mir haben. Und ich müsste irgendwas bei Google bezahlen oder bei einem Email-Dienst.

    Würdest du von der NSA auch verlangen, dass sie für deine Informationen zahlen?

    Nein. Von denen würde ich verlangen, dass sie die Finger von meinen Daten lassen!

    Warum machen sie das nicht?

    Das würde ich auch gerne wissen.

    Warum? Ich meine, du bist Justizminister. Wir wissen seit einem Jahr, was die machen – und die NSA macht es immer noch.

    Genau.

    Warum?

    Das ist zumindest zu vermuten. Im Moment gibt es ja zwei Ermittlungsverfahren wegen des Spionageverdachts.

    Die Bevölkerung und Angela Merkel?

    Nein, das sind jetzt die zwei Agenten der Amerikaner. Der eine ist festgenommen worden und gegen den anderen wird ermittelt. Da wollen wir mal gucken, was dabei herauskommt. Da geht es ja jetzt nicht nur mehr darum, dass Daten gesammelt werden oder irgendwas abgehört wird, sondern dass Leute sogar Geld dafür kriegen, dass sie im Ministerium oder im Bundesnachrichtendienst irgendwelche Sachen kopieren und das den Amerikanern schicken. Das geht gar nicht.

    Aber warum ermittelt da der Generalbundesanwalt? Wir wissen seit einem Jahr, dass die ganze Bevölkerung überwacht wird. Warum wird nicht dazu ermittelt?

    Weil der Generalbundesanwalt – und das finde ich echt wichtig – immer nur dann ein Ermittlungsverfahren einleiten kann, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Ich kann eine Anzeige beim Generalbundesanwalt machen und sagen: Der und der hat sich dies und das zu Schulden kommen lassen, spioniert oder was auch immer. Wenn ich aber keinen Beleg dafür habe, dann kann der auch kein Ermittlungsverfahren einleiten, weil ansonsten müsste er gegen jeden, gegen den eine Anzeige erstattet wird, auch völlig willkürlich, ein Ermittlungsverfahren einleiten. Das ist nicht so. Es muss so etwas geben wie einen Verdacht, einen Hinweis,…

    Beweise?

    Ja, Beweise. Genau.

    Aber du kennst doch Edward Snowden. Der hat Beweise geliefert!

    Der hat darüber erzählt, aber er hat keine Beweise geliefert.

    Doch, die hatte er Glenn Greenwald gegeben,

    Das ist ja etwas, was die Vereinigten Staaten gemacht haben. Es ist nicht so, dass ich einen Fall habe, der ganz konkret ist. Der Generalbundesanwalt muss ein Ermittlungsverfahren gegen jemanden einleiten mit einer ganz konkreten Straftat. Und wenn ich lediglich sage, die haben immer alle abgehört, reicht das nicht für einen Anfangsverdacht bei einem Ermittlungsverfahren. Aber der Generalbundesanwalt führt sogenannte Beobachtungsvorgänge. Das ist die Vorstufe für ein Ermittlungsverfahren. Wenn etwa bei diesen beiden Spionagefällen oder etwa bei dem Ermittlungsverfahren, das in die Wege geleitet worden ist wegen dem Abhören des Handys von Frau Merkel, weitere Indizien auftreten, dann kann aus dem Beobachtungsvorgang hinsichtlich des massenhaften Abhörens von Bürgerinnen und Bürgern auch ein Ermittlungsverfahren, eine Anklage und alles Mögliche werden.

    Angenommen er ermittelt da jetzt etwas, was mit Angelas Handy passiert ist…

    Ja?

    Was können denn da für Konsequenzen rauskommen? Wen will er denn da einbuchten?

    Es muss ja irgendeiner gemacht haben. Und bei einem Ermittlungsverfahren suchen wir die, die das gemacht haben. Wenn wir die finden, dann werden sie vor Gericht gestellt und werden bestraft.

    Auch Amerikaner?

    Natürlich auch Amerikaner. Es ist nicht entscheidend, welche Nationalität sie haben. Wenn es Diplomaten wären, würden sie ausgewiesen – so wie mit dem einen geschehen in der amerikanischen Botschaft.

    Der wurde ja nur gebeten zu gehen.

    Ja, aber bei Diplomaten ist das so. Der geht ja jetzt auch. Ich glaube, Anfang nächster Woche oder so.

    Und wenn nicht?

    Weiß ich nicht.

    Dann wird er rausbegleitet?

    Dann wird er nochmal aufgefordert, bis er es irgendwann kapiert hat und er irgendwann weg ist.

    Warum wird überhaupt überwacht?

    Weil es ja schon ein paar dunkle Typen auf der Welt gibt, die es darauf abgesehen haben, Straftaten zu verüben, terroristische Anschläge zu machen. Das ist ja bedauerlicherweise so und bedauerlicherweise kommt das auch permanent vor. An die ranzukommen ist nicht ganz einfach, mit dem Militär wollen wir das eigentlich nicht, die Polizei ist dafür aber auch nicht zuständig. Also brauchen wir Dienste, die ein bisschen darauf drauf aufpassen, wenn solche Leute hier unterwegs sind oder sich im Internet verabreden, – das läuft heute alles über Internet – dass gezielt danach auch geforscht wird. Das heißt allerdings nicht, dass man 80 Millionen Leute abhören oder deren Daten abfischen muss. Das muss ganz gezielt auf diejenigen sich beziehen, die sich in einem solchen Umfeld bewegen, bei denen es Hinweise gibt, dass sie möglicherweise mal in einem Ausbildungscamp in Syrien gewesen sind für Terroristen oder was auch immer.

    Aber hat diese Überwachung irgendwann mal etwas geliefert?Hat das irgendwann mal einen Terroristen überführt?

    Ja, zum Beispiel diese Sauerland-Gruppe, die einen Zug in die Luft sprengen wollte und dafür Gasbomben gebaut haben, die in einem Zug in Deutschland stationieren wollten, die sind dadurch aufgeflogen. Es gibt noch viele andere Fälle.

    Wirklich? Der Friedrich hat das letztes Jahr behauptet und dann gab es keinen einzigen Beweis dafür…

    Wofür?

    Dass Fälle von Terrorismus vereitelt wurden – dank der NSA-Überwachung. Und dann konnte er keinen einzigen Fall nennen.

    Bei der NSA-Überwachung weiß ich es auch nicht. Die sagen uns ja auch nicht, was sie da alles sammeln. Die Dienste arbeiten zusammen, aber bei denjenigen, die in Deutschland rumlaufen, gibt es schon Fälle, bei denen die deutschen Behörden aufmerksam geworden und die dann auch irgendwann festgenommen worden sind, bevor sie den Anschlag ausgeübt haben.

    Warum sagen die deutschen Behörden nicht: Okay, wir hören auf zu überwachen und dann hören die Amis vielleicht auch auf?

    Weil es nicht so sein wird. Die Amerikaner werden nicht aufhören, weil wir aufhören. Warum sollten sie? Die Amerikaner haben ein paar Erfahrungen gemacht…

    Wir sind doch Freunde! Freunde überwacht man nicht.

    Es geht in erster Linie doch nicht darum, dass die uns überwachen.

    Also dich und mich.

    Wer? Die Amerikaner oder der BND?

    Na die Amerikaner!

    Na, mich auf jeden Fall. Also bei dir weiß ich es nicht. Nein, ich weiß es nicht, wer dort überwacht wird. Aber im Wesentlichen geht es bei denen darum, dass sie sich im terroristischen Umfeld bewegen und terroristische Anschläge verhindern wollen. Das ist die Erfahrung, die die Amerikaner nach dem 11. September gemacht haben. Das finde ich ja auch durchaus nachvollziehbar. Deshalb bin ich auch gar nicht dagegen, dass es Geheimdienste gibt, die sich da herumbewegen. Denn wenn Straftaten verhindert werden können, wie die in Spanien, in Madrid an den Bahnhöfen oder in London die Busanschläge, dann finde ich, ist das schon ein Grund zu sagen: Okay, es gibt so etwas wie eine Behörde, die Datenverkehr überwacht, wenn sie sich aber auch gezielt wirklich auf die konzentrieren, um die es da geht. Und nicht einfach so eine Totalüberwachung macht. Das ist auch praktisch völlig blödsinnig: Denn wenn ich die Daten von allem und jedem sammle, fällt es ja auch viel schwerer, bei dieser Datenflut denjenigen herauszufiltern, der irgendwie was Böses machen will.

    Der Heuhaufen wird immer größer.

    Genau. Und deshalb ist nicht nur unter rechtlichen Gesichtspunkten oder Fragen der Bürgerrechte, sondern auch unter ganz banalen praktischen Gesichtspunkten, es ganz einfach so: Es bringt gar nichts, alles von jedem zu sammeln. Das war übrigens genauso bei der Vorratsdatenspeicherung. Da ging es ja genauso darum.

    Da bist du dagegen oder dafür?

    Das finde ich nicht so gut. Deshalb habe ich ja auch kein Gesetz dazu gemacht. Der Europäische Gerichtshof hat dazu ein Urteil erlassen. Er hat die Richtlinie kassiert, die es dazu gibt – und das ist die Grundlage für ein Gesetz, das wir hätten machen müssen, und gesagt, das ist alles null und nichtig, weil es gegen das Recht auf Privatheit und Datenschutz in Europa verstößt. Und deswegen gibt es auch kein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung.

    Und noch zwei kleine Sachen am Ende: Ursula von der Leyen, die ist ja Verteidigungsministerin?

    Genau.

    Die hat letztens gesagt, wir schaffen Drohnen an. Aber wir sind gegen – wie heißt das – „extralegale Tötungen“.

    Ja.

    Da ist Deutschland dagegen. Aber jetzt wissen wir, dass diese „extralegalen Tötungen“ auch aus Deutschland gesteuert werden von den amerikanischen Basen. Kannst du da als Justizminister etwas machen?

    Also erst einmal weiß ich es nicht hundertprozentig, dass das so ist.

    Wir wissen das. Das sind NDR- und SZ-Forschungen.

    Ehrlich?

    Ja.

    Der NDR und die SZ, die wissen das?

    Ja.

    Okay, gut.

    Es wurde bewiesen.

    Ja? Aber ich kann dagegen nichts machen.

    Aber wer kann denn dagegen etwas machen?

    Wir müssen zunächst mal entscheiden, ob wir solche Dinge anschaffen.

    Drohnen ist das eine, aber die Drohnenmorde, darum geht es.

    Das, was Ursula von der Leyen gesagt hat, ist ja wohl die Antwort auf die Frage gewesen. Schafft ihr solches Zeug an? Und wenn ja: Nutzt ihr es und wozu? Also zur Überwachung oder irgendwie zum Herumschießen? So, und da ist das ganz klar: Wenn, dann zum Überwachen, zur Aufklärung und so weiter. Ich kann das auf jeden Fall nicht bestätigen. Ich weiß auch nicht, was der NDR oder die SZ dazu festgestellt haben.

    Africom in Stuttgart macht das zum Beispiel mit Afrika.

    Es ist aber ehrlich gesagt, auch technisch relativ schwierig, in einer digitalisierten Welt zu verhindern, dass die Vereinigten Staaten über ihre Netze oder über ihre Netzwerke, auch mit Knoten in Deutschland, in Europa und wo auch immer, Dinge ausführen, die im Ergebnis dazu führen, dass bei einer Drohne auch eine Rakete abgeschossen wird. Insofern glaube ich, ist das auch technisch echt ein Problem zu sagen, die Amerikaner können das nur über ihre Daten machen, aber irgendwie um Deutschland herum oder um Europa herum.

    Aber es ging ja darum, dass das Personal von Africom in Stuttgart sitzt. Da war doch letztens auch ein Ex-Pilot bei „Beckmann“ und hat das erzählt. Da können wir nichts machen?

    Weil ich das ehrlich gesagt so nicht kenne, kann ich auch nicht sagen, ob man dagegen was machen kann.

    Gut. Und dann am Ende: TTIP. Kommt das?

    TTIP kommt.

    Aber hast du nicht letztens gesagt, es sieht gerade nicht so gut aus?

    Wenn die Amerikaner so weiter machen und uns einen Spion nach dem anderen schicken, dann wird das irgendwann schwierig werden, der deutschen Bevölkerung zu erklären, wir brauchen so ein Freihandelsabkommen. Weil die Deutschen sagen, die Amerikaner halten sich ja sowieso an nichts, wieso sollte man ein Freihandelsabkommen machen?

    Eben.

    Deshalb habe ich ja nur mal darauf hingewiesen, dass ich es eigentlich wichtig fände, dass es so ein Abkommen geben wird. Weil so schlimm ist es nicht, wie es immer gemacht wird.

    Aber wenn wir das in der Politik machen wollen, dann brauchen wir ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Zustimmung. Denn wenn alle sagen, wir wollen das nicht, weil wir keine Abkommen mit den Amerikanern machen, dann ist das schwierig. Und deshalb kann sich das, was sich da jetzt entwickelt hat, in den Spionagefällen negativ auswirken auf die Verhandlungen zu diesem Freihandelsabkommen, was ich nicht so gut fände. Deshalb fände ich es eigentlich gut, wenn die Amerikaner aufhören rumzuspionieren und damit auch die öffentliche Stimmung wieder eine bessere wird und man ganz vernünftig und rational über dieses Freihandelsabkommen reden kann.

    Warum können wir das nicht, indem wir das mal ein bisschen öffentlicher machen? Du bist ja auch Verbraucherschutzminister., damit die Verbraucher sehen, was da verhandelt wird.

    Also von mir aus können sie alles sehen, was da verhandelt wird. Sigmar Gabriel, der für die Bundesregierung diese Verhandlungen führt, hat jetzt auch einen Beirat gegründet. Da sind alle möglichen Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Kirchen, NGOs drin. Da wird transparent alles auf den Tisch gelegt, was wir als Bundesregierung an Informationen haben. Dort werden die Beteiligten informiert. Ich finde schon, dass das sehr transparent ist. Denn ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, was es da zu verheimlichen gibt.

    Die allerletzte Frage. Wir hatten mal eine Folge über TTIP gemacht, da ging es um diese Schiedsgerichte, die eingeführt werden sollen.

    Ja.

    Du bist ja Justizminister. Bist du dafür?

    Nein. Dagegen. Die brauchen wir überhaupt nicht, weil wir genug ordentliche Gerichte haben, die – wenn es Streit gibt – dann auch die Dinge klären können. Im Übrigen ist es auch so: Deutschland und die Vereinigten Staaten sind OECD-Staaten und die haben also beide einen ordentlichen Gerichtsweg, der auch zu beschreiten ist. Solche Investitionsschutzabkommen macht man eigentlich nur mit Staaten, bei denen man davon ausgeht, dass die gar keine ordentlichen Gerichte haben. Das heißt: Wenn da einer Geld investiert, da hat er irgendwie keine Möglichkeit, wenn es Ärger gibt, über die Gerichte irgendwas klären zu lassen. Und das ist nicht so irgendwie. In den USA gibt es Gerichte, die funktionieren, bei uns auch. Und deswegen brauchen wir das auch nicht.

    Das heißt, solange du Justizminister bist, gibt es diese Schiedsgerichte nicht?

    Also wenn die auf mich hören, dann nicht. Nein.

    Dankeschön!

    Bitte.

    30. Juli 2014 8
  • : Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA
    Maas gibt vor zu wissen, was gut für Snowden ist: Rückkehr in die USA

    Maas_HeikoJustizminister Heiko Maas hat gegenüber der dpa die Meinung kundgetan, er empfehle Edward Snowden, in die USA zurück zu kehren. Dessen Asyl in Russland läuft Ende diesen Monats aus und auch wenn eine Verlängerung wahrscheinlich ist, bietet der Zeitpunkt Gelegenheit für Debatten. Maas gibt vor, zu wissen, was am Besten für Snowden sei:

    Er ist erst Anfang 30 und will sicher nicht den Rest seines Lebens auf der ganzen Welt gejagt werden oder von einem Asyl zum nächsten wandern.

    Damit mag er Recht haben, denn Snowden selbst hat mehrmals selbst betont, er wolle zurück in seine Heimat und seine Anwälte haben bereits Verhandlungen mit den USA aufgenommen. Aber was Maas vergisst: Snowden ist erst Anfang 30 und hat sicher genausowenig Lust, für den Rest seines Lebens im Gefängnis zu verbringen – so wie etwa Chelsea Manning, die zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Er gab selbst an, „im täglichen Leben ist es [in Russland] besser als Gefängnis“, er bevorzuge aber Asyl in einem anderen Land.

    Und Maas deckt mit seiner gespielten Empathie und mit der vorgeschobenen Sorge um die Sicherheit Snowdens in Deutschland vor allem den Unwillen der Bundesregierung, Snowden Asyl zu gewähren um ihn vor dem NSA-Untersuchungsausschuss zu vernehmen. Dankbar sei man trotzdem:

    Insgesamt haben wir davon profitiert, weil wir Dinge erfahren haben, die wir vorher nicht wussten. Es ist ein Verdienst von Herrn Snowden, dass er uns da die Augen geöffnet hat […] Und er hat uns eine Grundlage gegeben, auf der wir entscheiden können, ob wir wollen, dass sich das alles so in Richtung totale Überwachung weiterentwickelt.

    Nur schade, dass bloße Worte Snowden nicht helfen, sich vor politischer Verfolgung zu schützen.: Sollte die Bundesregierung sich nach der Sommerpause weiterhin einer Aufnahme verweigern, wolle man vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ziehen. Das geht aus einem gemeinsamen Antrag von Linken und Grünen hervor. Konstantin von Notz, grüner Obmann im NSA-Untersuchungsausschuss, sagte:

    Wir bauen mit diesem Antrag der Bundesregierung eine letzte Brücke zur Rechtsstaatlichkeit. [Sollten sich Union und SPD verweigern], dann ist eine Klärung der Frage vor dem Bundesverfassungsgericht unvermeidbar.

    29. Juli 2014 18
  • : Maas kündigt Klagebefugnisse gegen Datenschutzverstöße für Verbraucherschützer an
    Maas kündigt Klagebefugnisse gegen Datenschutzverstöße für Verbraucherschützer an

    Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat laut spiegel.de einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der Nutzern das Aussteigen aus Verträgen mit Internetunternehmen nicht mehr nur schriftlich, sondern auch in Textform ermöglichen soll. Außerdem soll Verbraucherschutzverbänden das Klagen gegen Internetkonzerne wegen Datenmissbrauchs ermöglicht werden. Bisher waren Klagen von Organisationen nur dann möglich, wenn Geschäftsbedingungen gegen Datenschutzrecht verstoßen haben. Privatnutzer, deren Daten in einem konkreten Fall missbräuchlich von Unternehmen genutzt wurden, hatten nur die Möglichkeit, selbst gegen die Rechtsverletzung vorzugehen. Das stellt aber eine praktisch kaum zu überwindende Hürde für einen einzelnen Verbraucher dar und es kam folglich kaum zu realen Sanktionen. Staatssekretär im Verbraucherministerium Gerd Billen, sagte der dpa zur Motivation der Neuregelung:

    Verbraucher sind in vielen Fällen überfordert, sich alleine gegen ein großes Unternehmen durchzusetzen […] Ziel ist, schlagkräftiger gegen zweifelhafte Angebote vorzugehen.

    Die jetzt vorgesehene Änderung entspräche den Zielsetzungen aus dem Koalitionsvertrag, dem zufolge bessere Möglichkeiten geschaffen werden sollen, gegen Datenmissbrauch im Internet vorzugehen. Dieses Ziel hatte Maas bei seiner Kabinett-Youtube-Vorstellung im März (ab 2:40) nochmals hervorgehoben:

    Wir wollen ein Verbandsklagerecht einführen, dass nicht jeder selber gegen die große Macht von Google oder anderen einen Rechtsstreit anfangen muss, sondern das sollten Verbraucherschutzverbände tun.

    Maas sagte dem Spiegel gegenüber er erhoffe sich von einem effektiveren Klagerecht eine Sensibilisierung der Unternehmen für den Umgang mit Kundendaten, da diese nun nicht mehr darauf hoffen könnten, ungeschoren davonzukommen. Eine erfreuliche Nachricht und ein notwendiger erster Schritt. Wie sehr man sich wirklich freuen darf, können wir aber erst beurteilen, wenn uns der Wortlaut des Gesetzesentwurfes vorliegt, auf den sich der Spiegel beruft.

    11. Juni 2014 10
  • : EU-Datenschutzverordnung: Viel Schatten, wenig Licht und noch mehr Verzögerung
    EU-Datenschutzverordnung: Viel Schatten, wenig Licht und noch mehr Verzögerung

    Das Ringen um eines der wichtigsten EU-Dossiers geht auch nach der Wahl weiter. Trotz öffentlichem Druck können sich die Mitgliedsstaaten nur unter Vorbehalt auf einzelne Abschnitte der geplanten Verordnung einigen. Noch im Januar war davon die Rede, beim kommenden Treffen der Innen- und Justizminister im Juni, ein Verhandlungsmandat für den Trilog mit Kommission und Parlament zu verabschieden. Ein weiteres Kapitel der vielen Verzögerungen und Versprechen, die dieser Gesetzesentwurf bislang erlebt hat.

    Weiterer Druck auf die Bundesregierung aus Bundesrat und Justizministerium

    Erst kürzlich berichtete netzpolitik.org über die Erklärungen der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff und des Justizministers Heiko Maas: „Datenschutzreform“, „endlich“, „bald“. Jetzt folgte ein Statement des Bundesrates. Und Heiko Maas wurde deutlicher.

    Der Bundesrat beschloss am 23. Mai in einer Stellungnahme (PDF):

    Für den Bundesrat ist es unerlässlich, dass zeitnah ein einheitlicher Rechtsrahmen für den Datenschutz auf EU-Ebene gefunden wird.

    Zugleich äußert der Bundesrat auch Vorbehalte, vor allem bezüglich „unterschiedlichen Regelungsbedarfen des öffentlichen und des privaten Sektors“ (mehr dazu auf delegedata.de). Diese Bedenken sind auch eine Begründung der deutschen Bundesregierung für die Nicht-Fortschritte bei den Verhandlungen zur Datenschutzverordnung in Brüssel (netzpolitik.org berichtete). Jedoch ist im Papier des Bundesrates nicht von einer Ausklammerung des öffentlichen Sektors aus der Verordnung die Rede, wie sie die deutsche Bundesregierung zur Diskussion stellt.

    Aus politischer und juristischer Sicht wäre eine Ausklammerung falsch: Man würde sich damit gegen die Positionen von EU-Kommission und Parlament stellen sowie nachgewiesenen Reformbedarf ignorieren.

    31. Mai 2014 4
  • : Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter
    Verbraucherschutzminister und Bundesdatenschutzbeauftragte fordern EU-Datenschutzreform – Bundesregierung mauert weiter

    Der Druck auf die deutsche Bundesregierung, die Verhandlungen zur EU-Datenschutzverordnung voranzutreiben und zu einer Einigung im EU-Ministerrat beizutragen, wächst. Neben EU-Justizkommissarin Viviane Reding (np.org berichtete) drängten in dieser Woche auch die Verbraucherschutzminister der Länder sowie die Bundesdatenschutzbeuaftragte Andrea Voßhoff auf eine baldige Verabschiedung.

    Nach der erfolgten ersten Lesung der Datenschutzreform im Europäischen Parlament sind die Mitgliedsstaaten am Zug. Ohne deren Einigung kann das europäische Gesetzgebungsverfahren, bei dem sich EU-Kommission, Parlament und Rat auf eine Position einigen müssen, nicht fortgesetzt werden. Die deutsche Position ist dabei entscheidend für den Fortgang der Verhandlungen.

    Voßhoff und Maas: Es drängt

    Auf der 10. Verbraucherministerkonferenz der Länder sagte Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas:

    Wir brauchen endlich ein einheitliches europäisches Datenschutzrecht mit klaren und verbraucherfreundlichen Regeln. Ich setze mich deshalb für die zügige Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung ein.

    Die Beauftragte der Bundesregierung für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sagte dem Nachrichtenmagazin Focus:

    Unabhängig vom jüngsten Urteil des Europäischen Gerichtshofs wäre es notwendig, bald eine europäische Datenschutzgrundverordnung zu verabschieden, weil der Datenschutz in der digitalen Welt dringend der Reform bedarf.

    Bundesregierung: Es braucht noch

    Jedoch sind weder Maas noch Voßhoff federführend für die Verhandlungen in Brüssel zuständig. Das alltägliche Verhandlungsgeschäft übernimmt eine Gruppe Beamter des Bundesinnenministeriums und auf der Ministerebene Thomas de Maizière (für Hintergründe vgl. diesen FAZ-Artikel). Und die Verhandler (und somit auch die offizielle Position Bundesregierung) sprechen eine andere Sprache als Voßhoff und Maas. So berichtete heise.de in dieser Woche vom 15. Euroforum-Datenschutzkongress, wo der parlamentarische Staatssekretär Günter Krings (CDU), die Aufgabe hatte, das Wording der Bundesregierung zu präsentieren:

    18. Mai 2014
  • : Maas fordert Provider zum besseren Kundendatenschutz auf – Aber können die wirklich was für die Passwortpanne?
    Maas fordert Provider zum besseren Kundendatenschutz auf – Aber können die wirklich was für die Passwortpanne?

    passwordcatIn diesem Jahr wurden bereits zwei größere Datenpannen bekannt: Zuerst informierte das BSI im Januar nach einiger zweifelhafter Verzögerung darüber, dass ein Datenträger mit 16 Millionen Accountzugangsdaten gefunden worden sei und letzte Woche hat der Spiegel verkündet, man habe weitere 18 Millionen Datensätze sichergestellt. Das BSI gab heute bekannt, dass ursprünglich 21 Millionen Accountdaten vorgelegen hätten, aber nach „Bereinigung“ noch 18 übrig geblieben wären. Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas hat dabei Handlungsbedarf erkannt und forderte die Diensteanbieter auf, sich besser um die Sicherung der Kundendaten zu kümmern.

    Wie er das durchsetzen will verrät er bisher nicht. Bei der Youtube-Reihe der Bundesregierung „Das Kabinett stellt sich vor“ hatte er jedoch unabhängig von dem derzeitigen Problemfall versprochen, sich mehr für die Klagerechte der Verbraucher einsetzen zu wollen:

    7. April 2014 5
  • : Vorratsdatenspeicherung am Freitag im Bundestag
    Vorratsdatenspeicherung am Freitag im Bundestag

    46208791Am Freitag wird im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung debattiert. Der Tagesordnungspunkt 18 befasst sich mit den Anträgen der Grünen und Linken, daher hier nochmal einen kurzen Überblick, was in Sachen VDS in der jüngsten Vergangenheit passiert ist.

    Die SPD hat seit Mitte letzten Jahres versucht, sich wahlkampfwirksam als Vorratsdatenspeicherungsgegner zu positionieren - durch Aussagen wie diese:

    Nach Prism und Tempora darf auch die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand mehr haben. Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden.

    20. Februar 2014 4
  • : „Die freie Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre.“
    „Die freie Gesellschaft braucht Individualität, und souveräne Menschen brauchen Privatsphäre.“

    Unser Justiz- und Verbraucherminister Heiko Maas (SPD) hat heute im Rahmen des Safer Internet Day seine Datenschutz-Einführungsrede gehalten. Medial wird vor allem über ein neues Verbandsklagerecht für Verbraucherschutzorganisationen berichtet, dessen Gesetzentwurf Maas für April angekündigt hat. Seine Redenschreiber haben Maas einige kluge Dinge zu Überwachung und Privatsphäre reingeschrieben, aber nur wenige konkrete Forderungen und Ankündigungen. Vor allem fehlte aber ein Punkt.

    In der Analyse klingt das dann so:

    All dies gefährdet die Privatsphäre in bisher nie gekannter Weise, und die Quellen dieser Gefahren sind vielfältig.

    Wenn fremde Nachrichtendienste – ich nenne jetzt mal keine Namen – ohne rechtliche Grenzen millionenfach elektronische Daten abgreifen, um herauszufinden, wer mit wem kommuniziert und welche Internetseiten jemand besucht – dann ist die Privatsphäre in Gefahr.

    11. Februar 2014 6
  • : Die durchsichtige Taktik der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung
    Die durchsichtige Taktik der Bundesregierung bei der Vorratsdatenspeicherung

    Irgendwann in den kommenden Wochen wird der Europäische Gerichtshof bekanntlich sein Urteil zur Vorratsdaten-Richtlinie der EU verkünden. Nachdem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen deutlich gemacht hat, dass die Richtlinie in der vorliegenden Form Grundrechte gefährdet und nicht kompatibel mit der EU-Grundrechtscharta ist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass auch der Gerichtshof das so sieht, recht hoch. Weder die Grundrechtsfeindlichkeit noch die Sinnlosigkeit der Umsetzung auf Grundlage einer delegitimierten Rechtsgrundlage können bekanntlich Teile der deutschen Bundesregierung davon abhalten, weiterhin die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung zu verlangen und vorzubereiten. Justizminister Maas hatte angekündigt, auf das Urteil zu warten – die Union fand das erstmal keine so gute Idee.

    Am Rande der Klausurtagung der Bundesregierung in Meseberg wurde jetzt bekannt, wie der Plan, auf den sich die Miniter Maas und de Maizière schon vor einiger Zeit geeinigt haben, aussieht. Dominik Rzepka hat das Ganze für heute.de aufbereitet:

    „Wir werden vorbereitend alles dafür tun, dass nach der Entscheidung sehr zügig dem Bundeskabinett ein Gesetzesentwurf zur Entscheidung zugeleitet wird“, sagen Maas und de Maizière. Im Klartext: Sie arbeiten bereits an einem Gesetz, das ist de Maizière wichtig. Die Bürgerrechte würden aber auf jeden Fall beachtet, das ist Maas wichtig.

    23. Januar 2014 6
  • : Justizminister Maas: Keine Vorratsdatenspeicherung vor EuGH-Urteil (Update: Bosbach/Uhl sauer)
    Justizminister Maas: Keine Vorratsdatenspeicherung vor EuGH-Urteil (Update: Bosbach/Uhl sauer)

    Im aktuellen SPIEGEL verspricht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD):

    Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.

    Im Dezember hatte der Generalanwalt des EuGH Pedro Cruz Villalón die geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Das endgültige Urteil des EuGH wird Anfang 2014 erwartet. In den meisten Fällen folgt das Gericht dem Schlussplädoyer.

    Maas’ Versprechen ist erfreulich, aber kein Grund zur Genugtuung. Die SPD hält eine grundrechtskonforme Vorratsdatenspeicherung [sic!] für möglich und hat deren Verankerung im Koalitionsvertrag mitgetragen (PDF, S. 147). Die Umsetzung einer neuen Richtlinie entlang „enger“ Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts läge auf SPD-Linie. Die SPD befürwortet somit nicht weniger als die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur, die verdachtsunabhängig sämtliche Verbindungsdaten in Deutschland (und Europa) erfasst.

    Die in der Folge des EuGH-Urteils zu erwartenden Neuentwürfe einer VDS-Richtlinie sowie nationale Umsetzungsversuche gilt es zu verhindern. So nicht, anders nicht, gar nicht.

    Abend-Update:

    Wolfgang Bosbach (CDU) ist sauer auf Maas und bringt (mal wieder) ein längst widerlegtes Argument:

     Es sei „gerade nicht vereinbart worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt“, sagte Bosbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Denn an jedem Tag, an dem die Vorratsdatenspeicherung nicht eingeführt sei, könnten Straftaten nicht aufgeklärt werden.

    Für das Protokoll: Hans-Peter Uhl (CSU) ist auch nicht einverstanden mit dem Justizminister. Die Opposition begrüßt dagegen Maas’ Schritt. Ein Glück, dass wir den nicht auch noch loben müssen.

    5. Januar 2014 19