Der AK-Vorratsdatenspeicherung hat die neue und bislang unveröffentlichte Kriminalstatistik des Bundeskriminalamts für 2011 ausgewertet. Internetdelikte haben eine Aufklärungsquote von 65%, die nach wie vor deutlich über dem Durchschnitt von 54,3% liegt. Die Aufklärungsquote von Internetdelikten nimmt allerdings kontinuierlich ab, aber auch hier ist kein Zusammenhang mit der Vorratsdatenspeicherung feststellbar. Die Quote nahm nämlich auch zwischen Januar 2009 und März 2010 ab, also in dem Zeitraum, in welchem eine Vorratsdatenspeicherung bestand. Die Vorratsdatenspeicherung hat keine nachweisbare Auswirkung auf die Entwicklung von Aufklärungsquote und Anzahl registrierter Straftaten gehabt. Hinzu kommt, dass nur jede 25. registrierte Straftat (3,7%) im Internet begangen wird.
Der AK-Vorrat schließt daraus richtigerweise:
Die überdurchschnittliche Aufklärungsquote im Internet widerlegt die Behauptung vieler Innenpolitiker, das Internet sei nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein ‚rechtsfreier Raum’, oder Ermittlungen seien kaum noch möglich.
Das Internet sei auch ohne Vorratsdatenspeicherung sicherer als die Straße, vielmehr würde die Rückverfolgbarkeit jedes Klicks durch eine IP-Vorratsdatenspeicherung das Netz für viele politische Aktivitäten, für Whistleblower, für Presseinformanten und für Menschen in Not, die sich nur im Schutz der Anonymität überhaupt für Beratung und Hilfe erreichen lassen, unbrauchbar machen.
Disclaimer: Die polizeiliche Kriminalstatistik ist im Allgemeinen mit Vorsicht zu genießen, da sie nur die zur Anzeige gebrachten Delikte wiederspiegelt, durch Entscheidungen von Polizeibeamten, ob Delikte zur Anzeige gebracht werden oder nicht, erhöht oder gesenkt werden kann und von örtlichen Gegebenheiten abhängig ist (z.B. Lüchow-Dannenberg-Syndrom). Mehr zu den Einschränkungen auf Wikipedia.