Pünktlich zum heutigen europäischen Tag des Datenschutzes hat Justizminister Heiko Maas (SPD) auf Zeit Online ein Plädoyer für die zügige Umsetzung eines einheitlichen europäischen Datenschutzrechts gefordert:
Die Datensouveränität ist das Grundrecht im Datenschutz, aber es müssen weitere Verbraucherrechte gestärkt werden. Wir wollen das „Recht auf Vergessen“, das der Europäische Gerichtshof in seinem Google-Urteil betont hat, in der neuen Verordnung klar verankern. Und wir wollen auch ein Recht auf Portabilität von persönlichen Daten schaffen. Wer von Facebook zu einem alternativen Portal wechseln will, muss das Recht haben, alle seine Bilder, Texte und Kontakte mitnehmen und übertragen zu können.
Auch auf der Bundesebene soll sich etwas bewegen:
Für eine bessere Rechtsdurchsetzung wollen wir auch national etwas tun. Die Bundesregierung wird in Kürze einen Gesetzentwurf beschließen, mit dem wir Verbraucherorganisationen das Recht geben, bei Verstößen gegen den Datenschutz Klage zu erheben. […] Bislang dürfen sie nicht im Namen von Nutzern klagen, das soll sich ändern.