Am Freitag wird im Bundestag über die Vorratsdatenspeicherung debattiert. Der Tagesordnungspunkt 18 befasst sich mit den Anträgen der Grünen und Linken, daher hier nochmal einen kurzen Überblick, was in Sachen VDS in der jüngsten Vergangenheit passiert ist.
Die SPD hat seit Mitte letzten Jahres versucht, sich wahlkampfwirksam als Vorratsdatenspeicherungsgegner zu positionieren – durch Aussagen wie diese:
Nach Prism und Tempora darf auch die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung keinen Bestand mehr haben. Die Richtlinie muss grundsätzlich überarbeitet und neu bewertet werden.
Danach wurde aber klar, dass man doch lieber nur kosmetisch und rhetorisch ein bisschen dreht, aber die VDS auf jeden Fall einführen will, um dieses „vermisste Instrument der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr wieder nutzbar zu machen“. Zur Frage, ob die Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der EU überhaupt mit den Grundrechten vereinbar ist, steht aber noch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus, die bald erwartet wird. Justizminister Maas wollte daher mit der Einführung der Richtlinie bis zu dessen Entscheidung warten. Später ergab sich aber, dass mit der Arbeit vielleicht schonmal angefangen wird – denn wie Wolfgang Bosbach so schön sagte: An jedem Tag, an dem die Vorratsdatenspeicherung nicht eingeführt ist, können Straftaten nicht aufgeklärt werden. Die Interpretation auf dem Blog Halina Wawzyniack zu den Vorbereitungsarbeiten wurde jedoch von Gerold Reichenbach (SPD) dementiert.
Letzte Woche ging Maas im Rechtsausschuss aber noch einen Schritt weiter und kündigte an, die Vorratsdatenspeicherung auch einführen zu wollen, falls das EuGH-Urteil sie als menschenrechtswidrig befinden würde. Denn damit sei bloß die Umsetzung der Richtlinie gemeint. Und dann kann man immer noch eine Vorratsdatenspeicherung nach strengen deutschen Gesetzesregeln implementieren und dabei Vorbild für den Rest Europas sein. Am Tag zuvor – dem „Safer Internet Day“ – hatte er übrigens noch in einer Rede betont, wie wichtig Privatsphäre für souveräne Menschen sei.
Was die SPD schon 2011 zur Vorratsdatenspeicherung beschloss…
Die Argumentationslinie, dass man nur ein wenig an der Umsetzung drehen müsse, um die Rechtmäßigkeit der VDS herzustellen, erinnert stark an das Verhalten, das die SPD bereits 2011 gezeigt hatte. Seit 2008 wurden Kommunikationsverbindungsdaten und Handy-Standortdaten entsprechend der europäischen Richtlinie sechs Monate lang gespeichert und standen für Strafverfolgung und Gefahrenabwehr bereit. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2010 nach einer Massenklage die Unzulässigkeit dieser Maßnahme beschlossen, schloss jedoch die Speicherung der Daten sowie die Zulässigkeit der EU-Richtlinie nicht generell aus. Die Vorratsdatenspeicherung in ihrer ursprünglichen Form war damit aber zunächst gestorben und es gab in der schwarz-gelben Regierung keine endgültige Klärung, wie mit der EU-Richtlinie umzugehen sei. Ende 2011 stimmte die SPD auf ihrem Parteitag über einen Gesetzesentwurf ab. Pro VDS – aber mit Einschränkungen: Verkürzung von mindestens sechs auf drei Monate Speicherdauer, keine Standortdaten zur Erstellung von Bewegungsprofilen, Zugriff auf die Daten nur für schwere Straftaten – also nicht für Urheberrechtsverstöße und ähnliches.
Vergangenen Dienstag anlässlich des diesjährigen Europäischen Polizeikongresses gab Innenminister de Maizière sich in einer Rede optimistisch und sagte, er erwarte das EuGH-Urteil noch vor Ostern. Da emotionale Beispiele für die Rechtfertigung restriktiver Überwachungsmaßnahmen immer beliebt sind, bildet auch de Maizière keine Ausnahme:
Beispielhaft möchte ich hier den Fall eines antisemitischen Serienmörders erwähnen, […] Den Kontakt zu seinem ersten Opfer hatte der Täter offenbar über eine Internet-Kleinanzeige hergestellt. Diese Kommunikation konnte dank der noch gespeicherten Verbindungsdaten […] zurückverfolgt werden. Leider ist die Richtlinie aus bekannten Gründen in Deutschland bisher nicht umgesetzt. Bei einem Fall wie in Frankreich hätten wir auf keine Verbindungsdaten zurückgreifen können. Die Daten wären längst gelöscht gewesen.
Dabei hat sich im obigen Fall längst ergeben, dass nicht die Vorratsdaten, sondern die Aussage eines Motorradhändlers zur Ergreifung führten.
Was am Freitag passiert…
Grüne und Linke fordern in ihren Anträgen, die Vorratsdatenspeicherung zu verhindern. Die beiden Anträge sind inhaltlich sehr ähnlich und beinhalten folgende Punkte:
- Aufhebung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung
- Verzicht auf Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten jeglicher Art auf europäischer Ebene
- Verzicht auf die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten jeglicher Art auf nationaler Ebene
Für die Bundestagsabgeordneten hat man die Vorratsdatenspeicherung immerhin schonmal umgesetzt und speichert bis zu drei Monate lang den gesamten IT-Verkehr der Abgeordneten das berichtet die Leipziger Volkszeitung vom 19. Februar. Dieses “ Datensicherungskonzept“ basiere auf einem Beschluss des Ältestenrates von 1997 und wurde am 27. Oktober 2011 aktualisiert. Wieder hervorgekommen ist das Thema durch den Fall Edathy, in dem die Staatsanwaltschaft prüft, ob man diese Daten zur Ermittlung heranziehen könne. Das könnte den Datensammlungsfreunden natürlich wieder einmal das in der öffentlichen Diskussion immer wieder gern benutzte Kinderporno-Argument in die Hände spielen.
Auch durch die Law-and-Order-Vertreter aus der Regierungsfraktion dürften die Anträge von Linken und Grünen im Bundestag keine besonders guten Aussichten auf Erfolg haben. Und es ist auch fraglich, ob die SPD immer noch bei ihren 2011 beschlossenen Einschränkungen bleibt oder sie zugunsten des Koalitionspartners auf die im Rahmen des Urteils weitmöglichste Kompetenz ausdehnt.
Was die Zivilgesellschaft noch tun kann, ist Druck auf die Politiker der Regierungsparteien aufzubauen und über die anstehende VDS und Beschneidung der Grundrechte zu reden. Dazu könnt ihr euch unter anderem auf Seiten der DigiGes informieren. Und wir hoffen entgegen der Vorzeichen, dass Rainer Wendt, der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, nicht mit seiner Vorhersage von 2012 Recht behält, die VDS sei nach den Bundestagswahlen 2013 in einer Neuauflage der Großen Koalition mit den Sicherheitspolitikern der SPD rasch wieder beschlossene Sache.
Das Bundesverfassungsgericht hat Bedingungen formuliert, unter denen ein Vorratsdatenspeichergesetz überhaupt eine Chance auf Verfassungsgemäßheit hat. Das Bundesverfassungsgericht hat _nicht_ gesagt, dass eine Umsetzung in einen gesetzlichen Text überhaupt möglich ist. Beispiel: wie will man verhindern, dass Kommunikationsdaten von Ärzten und Rechtsanwälten gespeichert werden? Auch die damalige Feststellung des Bundesverfassungsgerichts, dass es sich bei einer Speicherung bei den Providern um eine dezentrale Speicherung handelt, hat sich zwischenzeitlich dank Glasfaser erledigt. Es handelt sich um eine _zentrale_ Speicherung, wo die Server stehen ist wurscht.
Was schwere Straftaten sind, ist völlig unklar. Urheberrechtsverletzung ist z.B. eine Straftat mit bis zu 3 Jahren Gefängnis, in besonderen Fällen bis zu 5 Jahren.
Dazu ist vielleicht noch interessant, dass der Chef des BKAs Mitglied der SPD ist ;)
Gibt es handfeste Belege für die Wirksamkeit der massenhaften VDS ohne Begründung und Beispiele wobei der Täter allein durch VDS strafrechtlich belangt werden konnte ohne vorherige Ermittlungsverfahren?
Gibt es nicht? Dann ist die Sache auch nicht im Interesse des Landes, Volkes, Souverän, whatsoever und somit vom Tisch.
Gibt es sowas doch? Her damit. Veröfentlicht einfach zwei parallele Studien verschiedener Institute, die auch namentlich bekannt sind was Vertrauenswürdigkeit angeht. Schon hat man seine ordentlichen Begründungen. Am besten noch brandaktuelle Studien aus der Zeit der ersten VDS Einführung und Beispiele bei denen auf Daten anderer Geheimdiesnte mit vergleichbarem Ausmaß zur VDS zugegriffen wurde.
Ich warte.
Da kannste lang warten. Eine Verurteilung allein aufgrund eines Beweises gibt es zum Glück in unserem Rechtsstaat nicht. Es wird auch niemand nur aufgrund einer eindeutigen DNA Spur verurteilt. Und wegen ein paar Daten erst recht nicht. Diese Argumentation führt also leider nicht weiter. Wenn dann sollte man ehrt so formulieren: man möge die Fälle schildern, in denen aufgrund VDS ein Anfangsverdacht erkannt werden konnte, der sich später beweisen lies… auf andere Art und Weise.
Ein Anfangsverdacht muss doch schon vorhanden sein um Einsicht auf die Daten zu bekommen (also in der Theorie…).
Man muss also schon Fragen welche _wichtigen_ Erkenntnisse rein aus Einsicht auf die VDS, die nicht auf anderem Wege beschaffbar waren, gewonnen wurden.