Im aktuellen SPIEGEL verspricht Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD):
Ich lege keinen Gesetzesentwurf vor, bevor der Europäische Gerichtshof endgültig geurteilt hat, ob die Richtlinie die Rechte der EU-Bürger verletzt oder nicht.
Im Dezember hatte der Generalanwalt des EuGH Pedro Cruz Villalón die geltende EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung in ihrer jetzigen Form für unvereinbar mit den Grundrechten erklärt. Das endgültige Urteil des EuGH wird Anfang 2014 erwartet. In den meisten Fällen folgt das Gericht dem Schlussplädoyer.
Maas’ Versprechen ist erfreulich, aber kein Grund zur Genugtuung. Die SPD hält eine grundrechtskonforme Vorratsdatenspeicherung [sic!] für möglich und hat deren Verankerung im Koalitionsvertrag mitgetragen (PDF, S. 147). Die Umsetzung einer neuen Richtlinie entlang „enger“ Vorgaben des EuGH und des Bundesverfassungsgerichts läge auf SPD-Linie. Die SPD befürwortet somit nicht weniger als die Errichtung einer Überwachungsinfrastruktur, die verdachtsunabhängig sämtliche Verbindungsdaten in Deutschland (und Europa) erfasst.
Die in der Folge des EuGH-Urteils zu erwartenden Neuentwürfe einer VDS-Richtlinie sowie nationale Umsetzungsversuche gilt es zu verhindern. So nicht, anders nicht, gar nicht.
Abend-Update:
Wolfgang Bosbach (CDU) ist sauer auf Maas und bringt (mal wieder) ein längst widerlegtes Argument:
Es sei „gerade nicht vereinbart worden, dass wir so lange abwarten, bis eine Entscheidung vorliegt“, sagte Bosbach dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Denn an jedem Tag, an dem die Vorratsdatenspeicherung nicht eingeführt sei, könnten Straftaten nicht aufgeklärt werden.
Für das Protokoll: Hans-Peter Uhl (CSU) ist auch nicht einverstanden mit dem Justizminister. Die Opposition begrüßt dagegen Maas’ Schritt. Ein Glück, dass wir den nicht auch noch loben müssen.