EU-Richtlinie

  • Umsetzung der NIS-2-Richtlinie: Bundestag muss Gesetz zur Cybersicherheit nachbessern
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BSI-Präsidentin Claudia Plattner stehen vor Monitoren im Lagezentrum des BSI.
    Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und BSI-Präsidentin Claudia Plattner.
    Umsetzung der NIS-2-Richtlinie Bundestag muss Gesetz zur Cybersicherheit nachbessern

    Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Cybersicherheit nicht umgesetzt, obwohl die Frist längst verstrichen ist. Vor zwei Wochen hat das Bundeskabinett ein Gesetz auf den Weg gebracht. Der Entwurf hat jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf, zum Beispiel beim staatlichen Umgang mit Sicherheitslücken.

    15. August 2025 1
  • Plattformarbeit: Wie Beschäftigte frei kommunizieren sollen
    Menschen auf Fahrrädern
    Aus vereinzelten Beschäftigten kann mit Kommunikation ein Netzwerk werden.
    Plattformarbeit Wie Beschäftigte frei kommunizieren sollen

    Wer auf Plattformen arbeitet, hat oft wenig Kontakt mit seinen Kolleg:innen. Den braucht es aber, damit man sich über Probleme austauschen kann. Ein neues EU-Gesetz schreibt vor, dass Unternehmen Kommunikationskanäle anbieten müssen, und ein Diskussionspapier bietet dafür erste Ansätze.

    19. August 2024 8
  • Trojaner, Biometrie, Big Data: Wir veröffentlichen den Entwurf zum neuem BKA-Gesetz
    Nancy Faeser mit Polizisten
    Innenministerin Nancy Faeser ist auf Sicherheitstour.
    Trojaner, Biometrie, Big Data Wir veröffentlichen den Entwurf zum neuem BKA-Gesetz

    Innenministerin Nancy Faeser fordert neue Befugnisse für die Polizei. Beamte sollen Wohnungen heimlich betreten und biometrische Überwachung im Internet durchführen. Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zur Änderung der Polizeigesetze. Mehrere Vorhaben widersprechen dem Koalitionsvertrag.

    15. August 2024 2
  • Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen: Warum Deutschland kein EU-Gesetz gegen Vergewaltigung will
    Mann mit Brille in dunklem Anzug am Rednerpult
    Kann beim besten Willen keine Rechtsgrundlage erkennen: Justizminister Marco Buschmann .
    Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen Warum Deutschland kein EU-Gesetz gegen Vergewaltigung will

    Es begann als ambitioniertes Vorhaben der EU-Kommission gegen sexualisierte Gewalt. Bei den heutigen Trilog-Verhandlungen droht jedoch ein Debakel. Ausgerechnet Deutschland blockiert eine europaweite Regelung gegen Vergewaltigung. Und der Rat möchte den besseren Schutz vor bildbasierter Gewalt und Deepfakes verwässern.

    13. Dezember 2023 14
  • Gesetz zu Gewalt gegen Frauen: EU-Rat gegen einheitlichen Schutz vor Vergewaltigung
    Illustration einer Frau mit Handy, umgeben von Sprechblasen, ich interpretiere ihren Gesichtsausdruck als besorgt
    Geht es nach Plänen der EU, werden erstmals viele Formen digitaler Gewalt als Straftaten anerkannt (Symbolbild)
    Gesetz zu Gewalt gegen Frauen EU-Rat gegen einheitlichen Schutz vor Vergewaltigung

    Die EU will Betroffene von digitaler und häuslicher Gewalt stärken – etwa mit einem Verbot bildbasierter Gewalt und mehr Hilfsangeboten. Zwist gibt es bei der Definition vor Vergewaltigung und der Kriminalisierung von Sexarbeit.

    16. Juni 2023 3
  • Plattformarbeit: Was die geplante Richtlinie der EU bedeutet
    Ein Lieferando Rider in knallendem Orange vor schwarz-weißem Hintergrund.
    Die Rider*innen der Lieferdienstbranche bestimmen seit Jahren das Stadtbild.
    Plattformarbeit Was die geplante Richtlinie der EU bedeutet

    Die EU will bessere Arbeitsbedingungen für Kurierfahrer*innen, Reinigungskräfte und andere in der Gig Economy. Doch was würde die geplante Plattformrichtlinie für Unternehmen in Deutschland bedeuten? Wir haben nachgefragt.

    9. Februar 2023
  • Gewalt gegen Frauen: EU-Kommission will bildbasierte Gewalt und Cyberstalking unter Strafe stellen
    Eine EU-Flagge; eine Person, die gestresst ihre Hände vor der Stirn faltet.
    Die EU will rechtliche Lücken bei digtialer Gewalt stopfen.
    Gewalt gegen Frauen EU-Kommission will bildbasierte Gewalt und Cyberstalking unter Strafe stellen

    Die EU-Kommission hat eine Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt vorgeschlagen. In dem ambitionierten Vorhaben stecken unter anderem Regulierungen für ohne Einverständnis geteilte Nacktfotos, Deepfakes und Stalkerware.

    9. März 2022 1
  • Digitale Gewalt: EU-Richtlinie könnte Betroffene besser schützen
    Überwachungskamera vor blauem Himmel
    Stalkerware ermöglicht es Täter*innen, alle Aktivitäten der Betroffenen auf ihrem Smartphone zu überwachen. (Symbolbild)
    Digitale Gewalt EU-Richtlinie könnte Betroffene besser schützen

    Digitale Gewalt wie Cyberstalking ist ein globales Problem. Bis Jahresende will die EU-Kommission entscheiden, ob sie eine neue Richtlinie für die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt vorlegen wird. Expert*innen drängen zum Handeln.

    17. Juni 2021
  • Fluggastdatenzentralstelle: Viel falscher Alarm beim BKA
    Durch Abgleich von PNR-Daten hat die Bundespolizei gegen 460 Flugreisende Haftbefehle vollstreckt, ebenso viele Personen wurden heimlich beobachtet.
    Fluggastdatenzentralstelle Viel falscher Alarm beim BKA

    Gemäß einer EU-Richtlinie müssen Fluggäste hinnehmen, dass ihre Daten erhoben, mit Polizeidatenbanken gerastert und anschließend gespeichert werden. Zehntausende geraten dabei zunächst irrtümlich ins Visier der Behörden. Erstmals schreibt das Bundesinnenministerium, welche einzelnen Fahndungen anschließend zu polizeilichen Maßnahmen am Flughafen führen.

    5. Februar 2021 3
  • : Europäische Datenschützer zeigen Grenzen für Videoüberwachung auf
    Kampf gegen Videodaueraufzeichnungen (in Anlehnung an die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Jewgeni_Wiktorowitsch_Wutschetitsch#/media/Datei:Schwerter_zu_Pflugscharen_-_Jewgeni_Wutschetitsch_-_Geschenk_der_Sowjetunion_an_die_UNO_-_1959.jpg">Skulptur „Schwerter zu Pflugscharen“</a> in New York.)
    Europäische Datenschützer zeigen Grenzen für Videoüberwachung auf

    Datenschutz und Videoüberwachung – geht das zusammen? Ja, aber nur in engen Grenzen, sagen die europäischen Datenschutzbehörden und legen Leitlinien vor. Eine der Erkenntnisse: Ein Hinweisschild mit einer Kamera darauf reicht als Warnung bei weitem nicht aus.

    23. Juli 2019 3
  • : Belgien will Passagierdaten von Bus- und Bahnreisenden aus Großbritannien
    Nach Bus- und Bahnreisen könnten bald auch Fährverbindungen nach Belgien oder Kreuzfahrtschiffe von der PNR-Pflicht erfasst werden.
    Belgien will Passagierdaten von Bus- und Bahnreisenden aus Großbritannien

    Die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten verlangt, dass Fluglinien und andere Reiseanbieter vor jeder Reise umfangreiche Personendaten an die zuständigen Behörden übermitteln. Belgien ist der erste EU-Mitgliedstaat, der dies auf landbasierte Verkehrsmittel anwendet.

    14. September 2018 9
  • : Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zu Geschäftsgeheimnissen: Fehlender Schutz für Whistleblower [Update]
    Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/micahdowty/5288806154/sizes/l">Scanlime (Flickr)</a>
    Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zu Geschäftsgeheimnissen: Fehlender Schutz für Whistleblower [Update]

    Das Justizministerium will mit einem neuen Gesetz eine EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen umsetzen. Der Gesetzentwurf ist allerdings problematisch: Er schützt Whistleblower unzureichend und könnte zur Gefahr für die Informationsfreiheit werden.

    3. April 2018 26
  • : Audiovisuelle Medien: Eine EU-Richtlinie wird Video-Anbieter zwingen, massenhaft legale Videos zu löschen
    Ein benutzergeneriertes Video, nach klassischer Definition
    Audiovisuelle Medien: Eine EU-Richtlinie wird Video-Anbieter zwingen, massenhaft legale Videos zu löschen

    Video-Plattformen im Internet könnten bald gezwungen sein, große Mengen legaler Inhalte zu löschen. Die neue EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste ist voll mit Beschränkungen und schwammigen Definitionen. Das könnte weitreichende Konsequenzen für die Meinungsfreiheit haben.

    21. April 2017 10
  • : Stapeln, schichten, rastern: Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten
    Flugzeug auf dem Flughafen Düsseldorf. Foto: <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">CC-BY-NC-ND 2.0</a> <a href="https://www.flickr.com/photos/danielmennerich/6945002469/sizes/h/">Daniel Mennerich</a>
    Stapeln, schichten, rastern: Die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten

    Gemäß der PNR-Richtlinie müssen Fluggesellschaften eine Fülle von Daten sammeln und vor jedem Flug an die Grenzbehörden weitergeben. Darunter sind Meldedaten, Sitzplatz und Flugnummer sowie Essenwünsche, Kreditkartendaten oder IP-Adressen. In PNR-Zentralstellen der Mitgliedstaaten werden die Informationen auf „verdächtige und ungewöhnliche Reisemuster“ untersucht.

    11. November 2016 5
  • : Bundesjustizministerium plant Gesetz für Abhörmaßnahmen aus dem europäischen Ausland [Update]
    Surveillance Cat (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a> by Nick Southall via <a href="https://www.flickr.com/photos/njsouthall/3798311555/">flickr</a>)
    Bundesjustizministerium plant Gesetz für Abhörmaßnahmen aus dem europäischen Ausland [Update]

    Mit der Umsetzung einer EU-Richtlinie wollen die EU-Mitgliedstaaten die Rechtshilfe in Strafsachen vereinfachen. Ein Anordnungsstaat darf bei einem Vollstreckungsstaat bestimmte Ermittlungen anfordern. Geregelt werden die Überwachung von Bankgeschäften und Telekommunikation sowie der Einsatz verdeckter ErmittlerInnen. Auch Einsätze von Trojanern wären EU-weit möglich.

    28. September 2016 3
  • : 60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert
    Am gewählten Flugzeugessen lässt sich in der Regel auch eine Releigionszugehörigkeit ablesen. Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/mindonfire/1535810303/sizes/l">Mind on Fire</a>
    60 Dinge, die ab jetzt jedes EU-Land fünf Jahre über deine Flugreise speichert

    Das Europäische Parlament hat heute für die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten gestimmt. Die umstrittene Richtlinie verpflichtet alle europäischen Fluggesellschaften die Passagierdaten (PNR) an alle EU-Staaten weiterzugeben. Behörden in den 28 Mitgliedsländern können dann die pro Flug und Passagier etwa 60 anfallenden Einzeldaten speichern, rastern und verarbeiten.

    Zu den Daten gehören die Essenwünsche der Flugreisenden genauso wie Kreditkartennummer, Mitreisende, Wohnort oder E‑Mailadresse. Die Daten dürfen für fünf Jahre gespeichert werden. Alleine auf deutschen Flughäfen werden jedes Jahr 216 Millionen Passagiere abgefertigt. Durch diese neue Vorratsdatenspeicherung entsteht eine gigantische Menge an Daten, die nicht nur eine Erfassung der Mobilität ermöglicht, sondern über die Essensauswahl auch Rückschlüsse auf andere sensible Details wie die Religionszugehörigkeit zulässt. Wie die Daten gerastert werden könnten, erklärt der ehemalige Europol-Chef Max-Peter Ratzel im SRF.

    2013 stand die Richtlinie vor dem Aus

    Besonders bitter aus Sicht von Privatsphäre und Grundrechten ist, dass die Richtlinie im Jahr 2013 schon kurz vor dem Aus stand. Die Konservativen im Europaparlament drängten jedoch weiter darauf, dass die Richtlinie abgestimmt wird und waren bislang am Widerstand von Liberalen und Sozialdemokraten gescheitert. Seit den Anschlägen von Brüssel hatten mehrere EU-Innenminister den Druck noch einmal verstärkt, die Abstimmung wurde dann sogar vorverlegt, obwohl es überhaupt keine Anhaltspunkte gibt, dass Flugdaten irgendeine Hilfe bei der Abwehr von Anschlägen sind.

    Die Einführung der Vorratsdatenspeicherung für Fluggäste hat bei den Oppositionsparteien im Europäischen Parlament starke Kritik ausgelöst. Cornelia Ernst, Abgeordnete für die Linke im Europaparlament, sagt:

    Die Speicherung von Fluggastdaten ist ein tiefer Eingriff in das Grundrecht auf Privatsphäre und wird vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) landen müssen, genauso wie auch sein großer Bruder, die EU-USA-Fluggastdatenspeicherung. Darüber hinaus fehlt bislang jedweder Beleg, dass eine Fluggastdatenspeicherung (bis zu 60 Einzeldaten, gespeichert für fünf Jahre) auch nur irgendeinen Effekt auf eine erfolgreiche Terrorismusprävention nimmt.

    Der Vizepräsident des Europäischen Parlaments, Alexander Graf Lambsdorff (FDP), kritisierte die Richtlinie als nutzlos. Es solle ein trügerisches Gefühl der Sicherheit erzeugt werden, doch schon heute sei absehbar, dass auch diese Richtlinie von den höchsten Gerichten als verfassungswidrig kassiert werden würde.

    „Sicherheitsesoterisches Geschwurbel“

    Ähnlich äußerte sich auch Jan Philipp Albrecht von der Grünen-Fraktion. Die anlasslose Analyse und Speicherung von Fluggastdaten aller Reisenden helfe nicht weiter. Sie sei ein teures Placebo, das nach Schätzungen der Europäischen Kommission etwa 500 Millionen Euro kosten würde.

    Auch von Bürgerrechtsorganisationen kommt Kritik. Alexander Sander, Geschäftsführer von Digitale Gesellschaft e. V., setzt sich seit Jahren gegen die Speicherung von Fluggastdaten ein. Er sagt:

    Statt ihrer Verantwortung nachzukommen und die Grundrechte von 500 Millionen Europäern zu verteidigen, sind die Abgeordneten auf das sicherheitsesoterische Geschwurbel konservativer Hardliner reingefallen.

    14. April 2016 72
  • : Europaparlament verabschiedet umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen
    Neue EU-Richtlinie: Was geheim ist, bestimmen allein die Unternehmen. Foto: CC-BY-NC-ND 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/nathaninsandiego/8004791624/sizes/l">San Diego Shooter (Flickr)</a>
    Europaparlament verabschiedet umstrittene Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen

    Nur eine gute Woche nach Veröffentlichung der Panama Papers hat das Europäische Parlament mit großer Mehrheit die Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verabschiedet. Für die Richtlinie stimmten 503 Abgeordnete, dagegen 103.

    Die Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Arbeitnehmern und Whistleblowern. Europaweit hatten Gewerkschaften und Journalisten gegen die Richtlinie protestiert, mehr als 155.000 Menschen unterzeichneten eine Petition gegen die Ausweitung von Geschäftsgeheimnissen.

    Zuletzt hatten auch die Redakteursausschüsse der öffentlich-rechtlichen Sender das Vorhaben scharf kritisiert. Die Richtlinie sei geeignet, „die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern“. Der Deutsche Gewerkschaftsbund kritisierte die Richtlinie im Deutschlandfunk als „Maulkorb für Arbeitnehmer und Whistleblower“.

    Die Kritiker sind sich einig, dass die Richtlinie zu weit geht, weil die alleinige Definition, was ein Geschäftsgeheimnis ist, bei den Unternehmen liegt. Gleichzeitig wird die Beweislast, ob der Verrat eines Geschäftsgeheimnisses eventuell doch gerechtfertigt ist, komplett auf die Arbeitnehmer und Whistleblower abgeladen.

    Video zum Thema im NDR-Medienmagazin ZAPP:

    https://www.youtube.com/watch?v=JABtAoO6jfA

    14. April 2016 9
  • : EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern
    Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/micahdowty/5288806154/sizes/l">Scanlime (Flickr)</a>
    EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern

    Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Die Richtlinie bedroht Whistleblowing und Pressefreiheit. Doch was bedeutet diese Richtlinie genau für Arbeitnehmer, die Missstände in einem Unternehmen nach außen tragen wollen?

    Bei der neuen Richtlinie handelt es sich um einen Mindestschutzstandard für Unternehmen. Das heißt: Die EU-Mitgliedstaaten könnten den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der nationalen Gesetzgebung sogar noch verstärken. Die Arbeiten an der vorgeschlagenen Richtlinie und der Gesetzgebungsprozess dauern seit 2013 an, wurden aber im Jahr 2015 im Rahmen der handelspolitischen Aktivitäten der Kommission zur Vorbereitung des Abschlusses des Transatlantischen Freihandelsabkommens beschleunigt. Eine Stärkung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse stellt aus Sicht der US-Regierung eine wichtige Voraussetzung von TTIP dar.

    Was ein Geheimnis ist, bestimmt alleine das Unternehmen

    Nach der Richtlinie soll die Definition des Geschäftsgeheimnisses (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie), welches Dreh- und Angelpunkt der Reichweite der gesamten Richtlinie ist, allein vom Unternehmen bestimmt werden. Es fehlt vor allem das Kriterium des objektiven Geheimhaltungsinteresses des Inhabers. Das bedeutet einen Rückschritt für Deutschland, da die deutschen Gerichte stets auf das objektive Geheimhaltungsinteresse abstellen.

    Geschäftsgeheimnis kann jede Information sein, also auch von Arbeitnehmern im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erworbene spezielle Fachkenntnisse. Das hat zu Folge, dass der Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn er seine zuvor erworbenen Fachkentnisse bei einem neuen Arbeitgeber verwendet. Hierfür sieht die Richtlinie eine Frist von bis zu sechs Jahren vor.

    Beweislast auf Seiten der Whistleblower

    Beschäftigte, die als Whistleblower nach dieser sehr weiten Definition als Geschäftsgeheimnisse geltende Informationen nach außen (beispielsweise an Behörden oder Medien) heraustragen, können zunächst in jedem Fall belangt werden. Ihre Verurteilung (auf Schadensersatz) können sie nur dann verhindern wenn sie beweisen, dass sie zur Aufdeckung einer Straftat oder eines Verstoßes gehandelt haben und dieses Handeln zum Schutz des öffentlichen Interesse war (Art. 5 lit. b). Das sind sehr hohe Anforderungen und die Beweislast liegt voll auf der Seite des Arbeitnehmers oder Whistleblowers.

    Nach der neuen EU-Richtlinie können Arbeitnehmer im vollen Umfang für den durch Offenlegung von (angeblichen) Geschäftsgeheimnissen entstandenen wirtschaftlichen Schaden beim Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Zwar können die Mitgliedstaaten festlegen, dass Arbeitnehmer für Schäden, die ihren Arbeitgebern entstanden sind, nur begrenzt haften müssen. Das ist aber eine „kann“- und keine „muss“-Regelung, die Mitgliedstaaten können sich also dagegen entscheiden.

    Laut der Richtlinie können Mitgliedstaaten die Haftungsminderung nur dann einführen, wenn der Arbeitnehmer „nicht vorsätzlich handelt“. Das ist gegen Whistleblower formuliert, weil diese in der Regel vorsätzlich im Sinne von bewusst handeln, auch wenn sie keine Absicht haben, einen Schaden zu verursachen. Die Richtlinie stellt aber nicht auf die vorsätzliche Schädigung, sondern auf das vorsätzliche Handeln ab.

    Schlecht für die Informationsfreiheit

    Die Richtlinie könnte zudem eine Verschlechterung der meisten Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in der EU nach sich ziehen. In den nationalen Gesetzen wird bisher überall – bis auf Deutschland – in Streitfällen bei der Herausgabe von staatlichen Informationen abgewogen, ob das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung oder das wirtschaftliche Interesse von Unternehmen überwiegt. Eine solche Abwägung würde durch die Richtlinie jedoch vermutlich wegfallen.

    Blogs und Leakingplattformen besonders gefährdet

    Die neue Richtlinie ist auch ein Problem für die Pressefreiheit. Auch wenn eine Kompromissformel berichtende Medien nun besser schützt, sind vor allem Medien, deren Pressestatus ungeklärt ist, unzureichend abgesichert. Das gilt insbesondere für Blogs und Leaking-Plattformen oder Privatpersonen, die über Missstände berichten. Auch scheint vielen Medien nicht klar zu sein, dass investigative Berichterstattung eben genau jene Quellen braucht, die den Mut haben ihre Erkenntnisse an Medien weiterzugeben. Genau jene Quellen sind aber im Fokus der Richtlinie, sie werden es sich noch besser überlegen, ob sie die bald grenzenlos ausgeweiteten Geschäftsgeheimnisse noch verraten können.

    Angesichts der Tragweite der Richtlinie und deren indirekten Auswirkungen auf die Pressefreiheit, ist der Umfang der Berichterstattung in Deutschland – mit Berichten in WDR, Spiegel, Tagesspiegel und Cicero – eher mäßig.

    Breite Proteste gegen die Richtlinie

    Neben der Deutschen Journalisten Union (dju) und dem investigativen Recherchebüro correctiv.org protestiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharf gegen die Verabschiedung der neuen Richtlinie. In einem Statement warnt der DGB unter anderem davor, dass Unternehmen auch Informationen über Missstände in ihren Betrieben zu Geschäftsgeheimnissen erklären könnten. Das würde zu einem ungenügenden Schutz von Whistleblowern führen, die auf eben diese Missstände berechtigterweise hinweisen wollten – in der Mehrzahl seien diese Hinweisgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

    Der Gewerkschaftsbund hat die Europaabgeordneten in einem Brief persönlich angeschrieben und auf die Probleme hingewiesen. Er unterstützt zudem eine europaweite Petition gegen die Richtlinie, die etwa 130.000 Menschen gezeichnet haben.

    Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Europaabgeordneten anzurufen und die Argumente gegen die Richtlinie vorzutragen. Es lohnt sich wegen der Arbeitnehmerrechte und der Position der Gewerkschaften zur Richtlinie, insbesondere Sozialdemokraten anzurufen.

    Update:
    Auch die Redakteursausschüsses des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben eine Stellungnahme an die Europaabgeordneten geschickt. Dort heißt es u.a.:

    Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.

    Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war eine falsche Petition verlinkt. Dies ist jetzt korrigiert.

    12. April 2016 24
  • : EU-Richtlinie zur Funkabschottung hat negative Folgen für freie Software
    EU-Richtlinie zur Funkabschottung hat negative Folgen für freie Software

    23 Organisationen, unter ihnen die Free Software Foundation Europe, der CCC und Freifunk, stellen sich gegen die Richtlinie zur Funkabschottung, die ab dem 13. Juni 2016 in der EU gültig sein soll.

    In einer gemeinsamen Erklärung heißt es:

    Die Richtlinie zur Funkabschottung [..] bedroht Softwarefreiheit, Verbraucherrechte, einen fairen Wettbewerb, Innovation, Umwelt und ehrenamtliche Initiativen – ohne vergleichbare Sicherheitsvorteile. Sie führt unverhältnismäßige „grundlegende Anforderungen“ ein, indem sie Gerätehersteller dazu zwingt, die Einhaltung von Funkvorschriften für jede Software zu beweisen, die auf auf jedem Produkt theoretisch lauffähig ist, welches das Funkspektrum nutzt. Im Endeffekt kann zukünftig nur noch spezielle Software, die von den Herstellern autorisiert wurde, auf jeglichem Gerät installiert werden, das Verbindungen über kabellose und mobile Netzwerke oder GPS aufbaut. Darunter fallen beispielsweise Router, Mobiltelefone, W‑LAN-Karten und die Laptops, in denen sie eingebaut sind, und nahezu alle Geräte, die eine Netzwerkfunktionalität aufweisen.

    Die unterzeichnenden Organisationen fordern, dass die EU noch Ausnahmen für freie Software in der Richtlinie festschreibt. Die umsetzenden EU-Länder sollen hingegen die Richtlinie in ihren Gesetzgebungen so interpretieren, dass freie Software weiterhin auf den Geräten installiert werden darf und die Nutzer nicht gezwungen werden, nicht-freie Software verwenden zu müssen.

    Für Organisationen, NGOs, Initiativen und Einzelpersonen besteht die Möglichkeit sich der Stellungnahme anzuschließen.

    11. April 2016 33
  • : EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower
    Nicht den Mund verbieten lassen, leistet Widerstand! <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nd/2.0/">CC BY-ND 2.0 via flickr/</a><a href="https://www.flickr.com/photos/cutiemoo/3111207407">cutiemoo</a>
    EU-Kommission gefährdet mit Vorschlag zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen Pressefreiheit und Whistleblower

    Correct!v ruft dazu auf, gegen eine geplante neue EU-Richtlinie zu protestieren. Sie gefährdet die Pressefreiheit sowie die Rechte von Whistleblowern, indem sie Regelungen „über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung“ treffen will.

    Der Entwurf der Richtlinie, der bereits 2013 von der Kommission veröffentlicht wurde, war bisher weithin unbeachtet. Er stammt aus der Feder einer Anwaltskanzlei, Baker&McKenzie, und ist auf größtmöglichen „Schutz“ von Geschäftsgeheimnissen ausgelegt. Und damit auf die größtmögliche Zurückhaltung von Informationen und Intransparenz. Dabei ist es schlimm genug, dass Richtlinienentwürfe von kommerziellen Kanzleien und Lobbyisten geschrieben werden und nicht unter Beratung von Grundrechts- und Verfassungsverständigen.

    Correct!v fasst die Knackpunkte zusammen:

    1. Journalisten sollen Geschäftsgeheimnisse nur in Ausnahmefällen veröffentlichen dürfen. Dabei ist es gerade der Job von Journalisten, Fehlverhalten zu recherchieren und aufzudecken. Oft berichten Journalisten von Fehlverhalten in Unternehmen, ohne dass das Unternehmen gegen Gesetze verstoßen hat. Darauf zielt aber die Richtlinie ab.
    2. Geschäftsgeheimnisse sollen nur öffentlich werden dürfen, wenn jemand damit sein Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit rechtmäßig wahrnimmt. Diese Formulierung gibt Unternehmen ein weiteres Einfallstor, um Journalisten von der Arbeit abzuhalten. Denn die Beweisführung vor Gericht liegt beim Journalisten. Zeitraubende und teure Gerichtsverfahren können die Folge sein.
    3. Wie genau das rechtlich geregelt wird, ist den Mitgliedsstaaten der EU überlassen. Die schwammigen Formulierungen können von Länder bei der Interpretation genutzt werden, die nicht beste Freunde der Meinungs- und Pressefreiheit sind. Auch, um ihre staatlichen Unternehmen zu schützen.

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    Was das auch für uns bedeutet, können wir uns vorstellen. Das Leaken von Dokumenten wird noch schwieriger und das auch, wenn unser Ziel ist, Missstände aufzudecken und öffentlich zu machen. Das können wir nicht, wenn wir jedesmal ein Gerichtsverfahren fürchten oder führen müssen. Eine praktische, implizite Zensur, die im schlimmsten Fall auch noch in das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP integriert werden wird.

    Gestern Mittag fand ein Schattenmeeting zur Richtlinie im EU-Parlament statt, am 16. Juni soll abgestimmt werden.

    Bis dahin kann man noch versuchen, die Parlamentarier zur Ablehnung der betreffenden Paragraphen aufzufordern. Correct!v empfiehlt, Dietmar Köster, Julia Reda und Axel Voss zu kontaktieren.

    Doch nicht nur die geplante EU-Richtlinie gefährdet die Pressefreiheit. Aus Richtung Vorratsdatenspeicherung wird der Quellenschutz torpediert, noch dazu soll ein neuer Straftatbestand Datenhehlerei eingeführt werden.

    Also, werdet aktiv und protestiert auf allen Ebenen. Und danke an correct!v, dass ihr zum Protest aufruft und das Thema aufgebracht habt!

    20. Mai 2015 5