EU-Richtlinie zu Geschäftsgeheimnissen verschlechtert Situation von Arbeitnehmern und Whistleblowern

Foto: CC-BY-SA 2.0 Scanlime (Flickr)

Am Donnerstag stimmt das EU-Parlament über die EU-Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Die Richtlinie bedroht Whistleblowing und Pressefreiheit. Doch was bedeutet diese Richtlinie genau für Arbeitnehmer, die Missstände in einem Unternehmen nach außen tragen wollen?

Bei der neuen Richtlinie handelt es sich um einen Mindestschutzstandard für Unternehmen. Das heißt: Die EU-Mitgliedstaaten könnten den Schutz von Geschäftsgeheimnissen in der nationalen Gesetzgebung sogar noch verstärken. Die Arbeiten an der vorgeschlagenen Richtlinie und der Gesetzgebungsprozess dauern seit 2013 an, wurden aber im Jahr 2015 im Rahmen der handelspolitischen Aktivitäten der Kommission zur Vorbereitung des Abschlusses des Transatlantischen Freihandelsabkommens beschleunigt. Eine Stärkung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse stellt aus Sicht der US-Regierung eine wichtige Voraussetzung von TTIP dar.

Was ein Geheimnis ist, bestimmt alleine das Unternehmen

Nach der Richtlinie soll die Definition des Geschäftsgeheimnisses (Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie), welches Dreh- und Angelpunkt der Reichweite der gesamten Richtlinie ist, allein vom Unternehmen bestimmt werden. Es fehlt vor allem das Kriterium des objektiven Geheimhaltungsinteresses des Inhabers. Das bedeutet einen Rückschritt für Deutschland, da die deutschen Gerichte stets auf das objektive Geheimhaltungsinteresse abstellen.

Geschäftsgeheimnis kann jede Information sein, also auch von Arbeitnehmern im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses erworbene spezielle Fachkenntnisse. Das hat zu Folge, dass der Arbeitnehmer auf Schadensersatz verklagt werden kann, wenn er seine zuvor erworbenen Fachkentnisse bei einem neuen Arbeitgeber verwendet. Hierfür sieht die Richtlinie eine Frist von bis zu sechs Jahren vor.

Beweislast auf Seiten der Whistleblower

Beschäftigte, die als Whistleblower nach dieser sehr weiten Definition als Geschäftsgeheimnisse geltende Informationen nach außen (beispielsweise an Behörden oder Medien) heraustragen, können zunächst in jedem Fall belangt werden. Ihre Verurteilung (auf Schadensersatz) können sie nur dann verhindern wenn sie beweisen, dass sie zur Aufdeckung einer Straftat oder eines Verstoßes gehandelt haben und dieses Handeln zum Schutz des öffentlichen Interesse war (Art. 5 lit. b). Das sind sehr hohe Anforderungen und die Beweislast liegt voll auf der Seite des Arbeitnehmers oder Whistleblowers.

Nach der neuen EU-Richtlinie können Arbeitnehmer im vollen Umfang für den durch Offenlegung von (angeblichen) Geschäftsgeheimnissen entstandenen wirtschaftlichen Schaden beim Arbeitgeber haftbar gemacht werden. Zwar können die Mitgliedstaaten festlegen, dass Arbeitnehmer für Schäden, die ihren Arbeitgebern entstanden sind, nur begrenzt haften müssen. Das ist aber eine „kann“- und keine „muss“-Regelung, die Mitgliedstaaten können sich also dagegen entscheiden.

Laut der Richtlinie können Mitgliedstaaten die Haftungsminderung nur dann einführen, wenn der Arbeitnehmer „nicht vorsätzlich handelt“. Das ist gegen Whistleblower formuliert, weil diese in der Regel vorsätzlich im Sinne von bewusst handeln, auch wenn sie keine Absicht haben, einen Schaden zu verursachen. Die Richtlinie stellt aber nicht auf die vorsätzliche Schädigung, sondern auf das vorsätzliche Handeln ab.

Schlecht für die Informationsfreiheit

Die Richtlinie könnte zudem eine Verschlechterung der meisten Informationsfreiheitsgesetze (IFG) in der EU nach sich ziehen. In den nationalen Gesetzen wird bisher überall – bis auf Deutschland – in Streitfällen bei der Herausgabe von staatlichen Informationen abgewogen, ob das öffentliche Interesse an einer Veröffentlichung oder das wirtschaftliche Interesse von Unternehmen überwiegt. Eine solche Abwägung würde durch die Richtlinie jedoch vermutlich wegfallen.

Blogs und Leakingplattformen besonders gefährdet

Die neue Richtlinie ist auch ein Problem für die Pressefreiheit. Auch wenn eine Kompromissformel berichtende Medien nun besser schützt, sind vor allem Medien, deren Pressestatus ungeklärt ist, unzureichend abgesichert. Das gilt insbesondere für Blogs und Leaking-Plattformen oder Privatpersonen, die über Missstände berichten. Auch scheint vielen Medien nicht klar zu sein, dass investigative Berichterstattung eben genau jene Quellen braucht, die den Mut haben ihre Erkenntnisse an Medien weiterzugeben. Genau jene Quellen sind aber im Fokus der Richtlinie, sie werden es sich noch besser überlegen, ob sie die bald grenzenlos ausgeweiteten Geschäftsgeheimnisse noch verraten können.

Angesichts der Tragweite der Richtlinie und deren indirekten Auswirkungen auf die Pressefreiheit, ist der Umfang der Berichterstattung in Deutschland – mit Berichten in WDR, Spiegel, Tagesspiegel und Cicero – eher mäßig.

Breite Proteste gegen die Richtlinie

Neben der Deutschen Journalisten Union (dju) und dem investigativen Recherchebüro correctiv.org protestiert auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) scharf gegen die Verabschiedung der neuen Richtlinie. In einem Statement warnt der DGB unter anderem davor, dass Unternehmen auch Informationen über Missstände in ihren Betrieben zu Geschäftsgeheimnissen erklären könnten. Das würde zu einem ungenügenden Schutz von Whistleblowern führen, die auf eben diese Missstände berechtigterweise hinweisen wollten – in der Mehrzahl seien diese Hinweisgeber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Der Gewerkschaftsbund hat die Europaabgeordneten in einem Brief persönlich angeschrieben und auf die Probleme hingewiesen. Er unterstützt zudem eine europaweite Petition gegen die Richtlinie, die etwa 130.000 Menschen gezeichnet haben.

Zudem besteht weiterhin die Möglichkeit, bei Europaabgeordneten anzurufen und die Argumente gegen die Richtlinie vorzutragen. Es lohnt sich wegen der Arbeitnehmerrechte und der Position der Gewerkschaften zur Richtlinie, insbesondere Sozialdemokraten anzurufen.

Update:
Auch die Redakteursausschüsses des öffentlich-rechtlichen Rundfunks haben eine Stellungnahme an die Europaabgeordneten geschickt. Dort heißt es u.a.:

Die Redakteursausschüsse von ARD, ZDF, Deutschlandradio und Deutscher Welle (AGRA) lehnen die geplante EU Richtlinie zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen ab. Wir fordern die EU-Parlamentarier auf, am Donnerstag, den 14.4.16 gegen die Richtlinie zu stimmen. Sie ist geeignet die journalistischen Recherchemöglichkeiten einzuschränken, Journalisten einzuschüchtern und die redaktionelle Arbeit durch hohe Kostenrisiken zu behindern.

Korrektur: In einer früheren Version des Artikels war eine falsche Petition verlinkt. Dies ist jetzt korrigiert.

Deine Spende für digitale Freiheitsrechte

Wir berichten über aktuelle netzpolitische Entwicklungen, decken Skandale auf und stoßen Debatten an. Dabei sind wir vollkommen unabhängig. Denn unser Kampf für digitale Freiheitsrechte finanziert sich zu fast 100 Prozent aus den Spenden unserer Leser:innen.

24 Ergänzungen

  1. Während Deutschland über die Meinungs- und Satirefreiheit von Böhmermann diskutiert, wird der Freiheit „dreckige“ Geschäfte aufzudecken, ein Riegel vorgeschoben. Das ist Satire vom Feinsten.

  2. it is conspirational management for KGB covert businesses. KGB earns with slavery and shia fake witness trick for faked accusations. pure atheism of hidden KGB cells 1000s die for the EU parliament stasi operations directive.

  3. Wenn Herr Böhmermann sich um den „balls of steel award“ bewerben möchte, dann kann er das genau jetzt tun:

    1. indem er einerseits den „Ball“ zurück an Herrn Erdogan spielt und sich unter unter genau einer Voraussetzung bei Erdogan entschuldigt: Wenn Erdogan zukünftig Pressefreiheit im eigenen Land zulässt und natürlich alle wegen kritischer Berichterstattung inhaftierten Bürger und Journalisten umgehend frei gelassen werden.

    und 2. (sorry wegen der langen Herleitung) könnte er bei der Gelegenheit das Zensur-Äquivalent bei uns im „Westen“ ansprechen: Denn das, was in der Türkei oder in Russland als Unterdrückung der Meinungsfreiheit gegeißelt wird, das findet bei uns 1:1 auf der ökonomischen Ebene statt. Gewisse (ökonomische) Wahrheiten werden verschleiert und deren Veröffentlichung unter Strafe stellt – weil damit illegale Praktiken und Fehlverhalten derjenigen sichtbar würde, die im Hintergrund maßgebliche Teile der Politik beeinflussen und die über eine dienende Gesetzgebung Ihre Profitabilität strategisch sichern. Die Politik dient als Erfüllungsgehilfe – als Ramm- und Prellbock – der z.B. die Anwürfe von Satirikern aushalten muss. Was dann natürlich nicht geht ist, dass beweisbare Wahrheiten ans Tageslicht kommen, die die Seilschaften und Motive der beteiligten belegbar und damit justiziabel machen.

    Und genau deshalb ist die Unterdrückung der Meinungsfreiheit in autoritären Staaten exakt auf der gleichen Ebene wie die Unterdrückung oder auch die Weichspülung der durch Whistleblower veröffentlichten Wahrheiten. In beiden Fällen geht es darum, der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu verstellen, wirtschaftlichen und politischen Einfluss gegen Entscheidungen einer kleinen Macht-Elite geltend zu machen. Und eben das passiert hier mit der EU-Richtlinie und mit TTIP/TISA und CETA. Indem man den Schutz von Whistleblowern noch weiter aushöhlt, dann unterdrückt man berechtigte Kritik anderer genau so, wie ein Herr Erdogan oder ein Herr Putin – nur in der Form etwas „gestitteter“ und scheinbar unter der Einhaltung von Menschenrechten ..

    Böhmermann hätte die Chance, darauf hinzuweisen, dass es in beiden Fällen um die Ausübung von Macht jenseits des Rechts geht – um Willkür, die vielfach ökonomischen Partikular-Interessen dient. Wenn er das macht, dann läuft er Gefahr, viele seiner „neuen Freunde“ ganz plötzlich wieder zu verlieren .. „Balls of Steel“ halt ;-)

  4. Merkel ist zurückgetreten! Mit sofortiger Wirkung.
    Böhmermann tritt Kanzler-Nachfolge an.
    Die Kavallerie reitet in Türkei ein.
    Frau Erdogan bringt den Harem in Sicherheit.

    1. „Frau [E] bringt den Harem in Sicherheit.“ O, da helf ich doch glatt mit, im Keller ist noch was frei, eine gute Schule für angehende Frauen, wie Frau Präsidentin verlauten ließ.

      1. Es wird böse enden. Jemand hat Kim Jong-un den Tipp geben sich auch beldeidigt zu fühlen und mit Paragraph § 103 frontal anzugreifen!

    2. Schäubles Kavallerie erneuert Treue-Eid auf Kanzler Böhmermann.
      Recep Tayyip schleicht bei Nacht und Nebel aus dem Harem, zuletzt wurde er beim illegalen Grenzübertritt nach Syrien gesichtet.
      Das ZDF-Gebäude in Mainz ist eingestürzt. Es hielt dem außerordentlichen Druck nicht mehr stand.
      In Berlin wird die Party-Meile für Kanzler Böhmermann vorbereitet. Siegessäule und Brandenburger Tor erstrahlen in einem Glanz wie nie zuvor.

      1. TÜV-Süd: Der überraschende Einsturz des ZDF war nicht durch illegalen Sandmännchen-Beton verursacht worden, sondern durch einen Reporter des türkischen Senders A-Haber. Zeugenaussagen zur Folge wollte der Reporter an der Pressefreiheit festhalten. Die marode Bausubstanz konnte diesen Kräften jedoch nicht mehr standhalten.

      2. Das ist Quatsch. Du musst nur vom REAL zum ZDF und fährst direkt auf der ZDF-Straße rein.
        Alternativ nimmst Du die Mainzelbahn – Mainzelmännchen können alles :-)
        Lieben Gruß SUSI

    3. Und Mutti vor der Presse so: „in diesem Land, wie heißt das doch gleich, Herr Seibert …, ach ja, Deutschland, wo liegt denn das, ach egal, also, da gibt es so einen Paragraf Nummer, also Nummer, welche Nummer war das doch gleich Herr Seibert …, ach ja genau, Paragraf Nummer 5 …“

      1. Das ist ja auch kein Wunder, weil Mutti ist im Osten aufgewachsen.
        Ich komme aus dem Westen und bin derselben Meinung wie Mutti – nicht mehr mein Land.
        Lieben Gruß SUSI

  5. Böhmermann ohne Religionsbezug vereidigt. Gauck tritt ab: „Ich stehe für Sonntagsreden nicht mehr zur Verfügung – mit sofortiger Wirkung.“
    Böhmermann will auch als Kanzler parteilos bleiben. Nach Forsa-Umfrage sackt die CDU auf 16,5% ab.
    Panama Papers: GEZ bunkert Milliarden in Übersee-Briefkästen. Geld reicht nicht mehr für Wiederaufbau des ZDF.
    Die NATO ändert ihre Passwörter.

  6. Ein typisches Beispiel für den dauernden Verstoß der EU gegen das Prinzip der Subsidiarität. Es ist überhaupt nicht notwendig, solche Dinge auf EU-Ebene zu bestimmen, da jeder Mitgliedsstaat es ja problemlos selbst regeln kann.

    Solange es Eliten gibt, die immer mehr EU-weit regeln wollen, werden die nationalen Absetzbewegungen an Stärke und Einfluß gewinnen.

  7. Hm, also wie ist das eigentlich mit Missständen in Behörden?
    Sind die IT-Abteilungen der Behörden ihrem Dienstherr auch dann verpflichtet, wenn der Dienstherr Missstände betreibt oder deckt?
    Bestes Beispiel sind Jugendämter. Hier werden Verfahren gegen Kinder geführt und dokumentiert.
    Welcher IT Mensch kann helfen diese Verfahren offenzulegen und die Netzwerke aus Tages- und Pflegemüttern?
    Probebeispiele wären in der Metropolregion zum Beispiel Heppenheim und das Landratsamt Rhein-Neckar. Hier gibt es zumindest eigenständige IT-Abteilungen im Dienste des Dienstherren.
    Lieben Gruß SUSI

    1. Sind die IT-Abteilungen der Behörden ihrem Dienstherr auch dann verpflichtet, wenn der Dienstherr Missstände betreibt oder deckt?

      Generell eine berechtigte Frage, was Du aber danach schreibst ist die pure Dummheit.

      Bestes Beispiel sind Jugendämter. Hier werden Verfahren gegen Kinder geführt und dokumentiert.

      Jugendämter entscheiden zum Wohle des Kindes und nicht gegen Kinder. Das kann man generell als Anspruch so sehen, auch wenn es nicht immer gelingt.

      Welcher IT Mensch kann helfen diese Verfahren offenzulegen und die Netzwerke aus Tages- und Pflegemüttern?

      Die Akten von Betreuten verdienen bestmöglichen Datenschutz. Sie zu stehlen würde ihnen großen Schaden zufügen. Fändest Du es gut, wenn Deine Krankenakte publik würde, nur weil es im Krankenhaus Missstände gibt?

      Wenn Du selbst von konkreten Missständen Kenntnis hast, dann habe den Mut sie öffentlich zu machen. Suche Dir dafür vertrauenswürdige Profis, die Dich dabei begleiten.

      IT-Mitarbeiter jedoch zum Datendiebstahl anzuhalten kann nicht der Weg sein, weil das soziale Leben von Betreuten oder Patienten völlig zerstört werden kann. Diese Menschen sind keine Kriminellen oder Steuerhinterzieher, sondern solche, die unseren Schutz benötigen.

  8. Please vote against it and ask the European Commission to come up with a text that protects trade secrets without endangering everyone else’s political rights.

    was soll so ein mist? kann man das nicht einfach lassen? :(

  9. … in der letzten Zeit bin ich immer öfter sprachlos.
    Wie weit wird das noch alles gehen.
    Aktuell sieht doch die Zukunft so aus:
    Arbeitslos, ohne Rente in einer kaputten Umwelt
    unter einem korrupten und totalitären Regime.

    1. Warum meinen Sie, will die Regierung unbedingt die Bundeswehr im inneren einsätzen. Es gibt genügend Spezialkräfte bei der Polizei, die diese Aufgabe übernehmen können. Aber danach stehen alle unter einer Befehlskette und die Bundeswehr kann sich nicht mehr auf die Seite der Bevölkerung stellen.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht

  10. Die Arbeiten an der vorgeschlagenen Richtlinie und der Gesetzgebungsprozess dauern seit 2013 an, wurden aber im Jahr 2015 im Rahmen der handelspolitischen Aktivitäten der Kommission zur Vorbereitung des Abschlusses des Transatlantischen Freihandelsabkommens beschleunigt. Eine Stärkung des Schutzes der Geschäftsgeheimnisse stellt aus Sicht der US-Regierung eine wichtige Voraussetzung von TTIP dar.

    Dies ist der zentrale Punkt und letztlich der Zweck, den die EU-Richtlinie verfolgt. Hier wird einmal mehr deutlich, dass TTIP seine Wirkung schon jetzt entfaltet, noch bevor es in Kraft getreten ist. Sollten TTIP und solche EU-Richtlinien verwirklicht werden, werde ich mit aller Kraft dazu beitragen, dass diese EU an sich selbst zerbricht.

    Der Zorn der Bürger gegen die Machenschaften der EU ist bereits jetzt schon gewaltig. In den Sommermonaten werden wir die Restlaufzeit der EU einschätzen können. Bis dahin muss der Widerstand noch stärker und lauter werden.

    Weg mit TTIP! Und weg mit der EU!

  11. Humor hat man, wenn man einfach weiterhin drauf scheißt, wer was für einen menschenverachtenden Unfug wo hin schreibt. Die Menschenrechtscharta funktioniert, wenn sich alle über Ihre Menschenrechte bewusst sind und für sich selbst und andere, davon gebrauch machen. Alles andere sind lustige Ermächtigungsgesetze, um ein Hirn alleine Entscheidungen treffen zu lassen, weil die anderen lieber zugucken was passiert, anstatt selbst zu denken. Hatten wir alles schon! Alter Wein aus verranzten braunen Schläuchen. Lernt einfach nein zu sagen und es zu argumentieren, dann hitlert Euch auch keiner mehr an.

  12. Wir sind doch das Volk, können WIR unseren Mitarbeitern – also den Parlamenten und Regierungen – nicht auf die Pfanne schreiben, was sie den Lobbyisten dieser Welt alles NICHT erzählen dürfen ? Spieß umdrehen ? Man muss ja mal mit ner naiven Idee anfangen …

  13. Der Autor schreibt:

    „Beschäftigte, die als Whistleblower nach dieser sehr weiten Definition als Geschäftsgeheimnisse geltende Informationen nach außen (beispielsweise an Behörden oder Medien) heraustragen, können zunächst in jedem Fall belangt werden. Ihre Verurteilung (auf Schadensersatz) können sie nur dann verhindern wenn sie beweisen, dass sie zur Aufdeckung einer Straftat oder eines Verstoßes gehandelt haben und dieses Handeln zum Schutz des öffentlichen Interesse war (Art. 5 lit. b). Das sind sehr hohe Anforderungen und die Beweislast liegt voll auf der Seite des Arbeitnehmers oder Whistleblowers.“

    Die korrekte Norm hierfür ist Art. 4 lit. b – War wohl ein kleiner Tippfehler :-)

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.