Belgien will Passagierdaten von Bus- und Bahnreisenden aus Großbritannien

Die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten verlangt, dass Fluglinien und andere Reiseanbieter vor jeder Reise umfangreiche Personendaten an die zuständigen Behörden übermitteln. Belgien ist der erste EU-Mitgliedstaat, der dies auf landbasierte Verkehrsmittel anwendet.

Nach Bus- und Bahnreisen könnten bald auch Fährverbindungen nach Belgien oder Kreuzfahrtschiffe von der PNR-Pflicht erfasst werden. CC-BY 2.0 Thomas Schlosser

Die belgische Regierung hat die Ausweitung ihres Passagierdatensystems auf Bus- und Bahnreisen beschlossen. Das schreibt das auf Eisenbahnen spezialisierte „Railway Journal“. Es handelt sich demnach zunächst um eine Testphase. Nach einer Vereinbarung mit der britischen Regierung erhalten belgische Behörden vor jeder Ankunft die Daten von Reisenden mit dem Fernzug Eurostar, der zwischen Brüssel und London im Tunnel unter dem Ärmelkanal verkehrt. Mit Flixbus nimmt auch erstmals ein Busunternehmen am Austausch von Passagierdaten teil. Es ist unklar, ob zudem die Reisebüros, in denen die Bus- und Bahnreisen gebucht werden, zur Übermittlung verpflichtet sind.

Belgien ist damit der erste EU-Mitgliedstaat, der die EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten (PNR) auf landbasierte Verkehrsmittel anwendet. Bereits vor zwei Jahren hatte die belgische Abgeordnetenkammer unter dem Eindruck der Brüsseler Anschläge ein entsprechendes Gesetz zur Kontrolle grenzüberschreitender Verkehrsmittel gebilligt. Die betroffenen Bahn-, Bus- und Fährgesellschaften müssen bei der Buchung die Personendaten der betreffenden Person erheben und an die zuständigen Behörden weitergeben. Unternehmen, die der Meldepflicht nicht nachkommen, droht für jeden Einzelfall eine Geldbuße bis zu 50.000 Euro.

Passagierdaten auch für Schiffe?

Die Informationen müssen an die belgische Zentralstelle übermittelt werden, die auch für die Verarbeitung von Daten zu Flugreisen zuständig ist. Sie gehört zum belgischen „Krisenzentrum“, das beim Innenministerium angesiedelt ist. Laut dem „Railway Journal“ sind auch der Zoll, zivile und militärische Geheimdienste in den Informationsaustausch eingebunden. Die „Brussels Times“ schreibt, dass die belgische Passagierdatenzentralstelle seit ihrem Bestehen im April dieses Jahres 834 „gesuchte Kriminelle“ aufgespürt hat. Die Fälle betrafen die Kriminalitätsbereiche Terrorismus, Computerstraftaten, Drogenhandel, Kindesentführung und Diebstahl.

Die jetzt umgesetzte Regelung könnte später auch für weitere Verkehrsmittel gelten. Das für die Umsetzung der PNR-Richtlinie erlassene belgische Passagierdatengesetz wurde zuletzt vergangene Woche geändert. Es nennt außer Bussen und Bahnen auch Passagierschiffe. Möglicherweise wird das Verfahren aber zuerst auf andere Hochgeschwindigkeitszüge ausgeweitet. Beim französischen Thalys, der auch in Deutschland und den Niederlanden verkehrt, werden bei der Buchung ebenfalls Daten der Passagiere verarbeitet, jedoch bislang nicht an Behörden weitergegeben.

Ausweitung könnte gegen Schengener Grenzkodex verstoßen

Die belgische Regierung hatte auch in anderen Nachbarländern dafür geworben, die Passagiere von Fähren, Bussen und Bahnen vor jedem Fahrtantritt identifizieren zu lassen. Belgien habe hierzu die Niederlande, Frankreich und Deutschland angefragt. Das deutsche Bundesministerium des Innern lehnte dies jedoch ab. Auch mit der EU-Kommission war die belgische Regierung im Gespräch, der Innenkommissar Julian King hatte zu der Ausweitung des PNR-Systems angeblich keine grundsätzlichen Bedenken.

Im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Großbritannien und dem Festland kontrollieren Behörden, ob die Reisenden tatsächlich die InhaberInnen der Tickets sind. Im Schengen-Gebiet müsste eine solche Überprüfung durch das Bahnpersonal erfolgen. Eine Sprecherin von Flixbus verwies darauf, dass die BusfahrerInnen der Firma hierzu nicht in der Lage sind. Es müsste auch geprüft werden, inwiefern die von den Privaten durchgeführten Kontrollen de facto eine Grenzkontrolle darstellen und deshalb gegen Schengener Grenzkodex verstoßen.

 

9 Ergänzungen

  1. >>Es müsste auch geprüft werden, inwiefern die von den Privaten durchgeführten Kontrollen de facto eine Grenzkontrolle darstellen und deshalb gegen Schengener Grenzkodex verstoßen.<<

    Da die britischen Inseln nicht Teil von Schengen sind, kann man das wohl ausschließen. Trotzdem ist das, wie auch der PNR, abzulehnen und möglichst wegzuklagen.

  2. Soso,
    Terrorismus also wieder der Aufhänger, um Anonymität zu kriminalisieren.
    Angst frisst Freiheit und – fast – niemanden stört das.
    Faktisch sind das automatisierte und vollumfängliche Grenzkontrollen mit einer Eingriffstiefe, die weit über das früher übliche – stichprobenartige und kurze – Ausweisvorzeigen beim Grenzer-Onkel hinaus gehen.
    Wir verabschieden uns hier also nach Frankreich (permanenter Ausnahmezustand), Dänemark (Militär an der Grenze, Grenzkameras, neue Zäune, Bargeld-Ende), Schweden (Quasi-Bargeld-Abschaffung, problematisches Strafrecht), Ungarn (Orban-Mehrheit), Österreich (Vermummungsverbot in der Öffentlichkeit), Polen (PiS-Mehrheit) und Bayern (neues Polizeiaufgabengesetz) als Reiseland.
    War schön mit euch. Macht’s gut.

  3. Es lebe die totale Überwachung. Das ist mittlerweile schlimmer als in der DDR. Und nein, ich möchte die Verbrechen des SED-Unrechtsregimes in keiner Weise relativieren oder verharmlosen.

  4. Es ist ja alles noch viel schlimmer:

    Die EU-Entsenderichtlinie verschärft Meldepflichten für Auslandsaufenthalte. Seit Beginn dieses Jahres muss jede Dienstreise ins EU-Ausland zuvor an die dortige zuständige Behörde mit der vom Empfanfsstaat geforderten Informationstiefe gemeldet werden!

  5. Ich kann dieses Handeln verstehen.

    Zu meiner Grundposition: Mich stört das Durchleuchten am Flughafen in Verbindung mit der Archivierung meiner Daten. Die Nacktscanner sind wirklich eine Sache für sich, die mir unter die Haut geht – besonders nachdem damals dieser (CCC?) Mann bei (Markus Lanz) eine Termitmischung aus dem Ärmel schüttelte. Will sagen, ich bin auf Seiten des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre.

    Also warum kann ich dieses Handeln verstehen?

    Verstehen heißt nicht automatisch auch gutheißen. Vor 30 Jahren als Kind habe ich noch Grenzen in Europa miterlebt, war keine große Sache, man wurde halt kontrolliert, wenn man in den Urlaub fuhr. Grenzen gibt es überall, am Gartenzaun, an der Haustür, vor 300 Jahren an der Stadtmauer, vor 30 Jahren innerhalb von Europa.

    Ich glaube, dass keine Mehrheit wirklich alle Grenzen aufgeben möchte und ich bin überzeugt, dass man sie nicht aufgeben sollte, denn die Welt entwickelt sich nicht in gleichem Maße, wie man selbst (Haus, Stadt, Land).

    Keine Grenzen zwischen den Europa Staaten war akzeptabel, wenn man den anderen Staaten vertraut, wenn man allen Bewohnern vertraut. Wenn aber Millionen von Menschen ungehindert (keine Grenzkontrolle), unregistriert (weil unkontrolliert) und unsanktioniert (siehe unsere Abschiebepraxis) migrieren und von denen ein Teil das System misbraucht, dann kann ich die Forderung verstehen, die Personenkontrollen im Rahmen der legalen Möglichkeiten einzuführen.

    Die EU Idee, hinter dem Schengenkodex, lautete doch wahrscheinlich einmal so: „Wir vertrauen euch anderen EU Staaten, dass eure Bevölkerung sich so weit entwickelt hat, dass eine Multikultur möglich und erwünscht ist, und dass bzw. solange wie wir vergleichbare Werte teilen.“ Dies wird jedoch ad absurdum geführt, wenn z.B. (manche) EU Staaten jeden zunächst reinlassen, bevor nach Monaten oder Jahren eine Entscheidung über Bleiberecht gefällt wird (siehe Deutschland).

    Grenzen einfach schließen können sie nicht (mehr). Aber sie möchten trotzdem wissen, wer da in ihr Land kommt und die Möglichkeit haben, NEIN zu sagen.

    Versucht es mal aus der Perspektive einer ANDEREN Person zu sehen, die gerne die Landesgrenzen geschützt sehen möchte. Nicht aus fremdenfeindlichen Motiven, sondern einfach als souveränes Land, mit eigener Kultur und Werten, die es erhalten möchte. Man möchte (z.B. Kultur) teilen, aber man möchte sich frei aussuchen dürfen, mit wem (z.B. nur EU Staaten, weil man denen einen „kulturellen“ Vertrauensvorschuss gibt). Und versucht dabei, EURE Moralvorstellung nicht als absolut anzusehen.

    Ist die Zug/Flugzeug/Bus Kontrolle effizient? Ich weiß nicht, nicht mein Fachgebiet, habe keine Statistiken dazu gelesen.
    Ist es ein Eingriff in die Privatsphäre von Unschuldigen? Ja klar, genauso wie damals die Grenzkontrollen. Aber „etwas“ moderner und der Zeit angepasst.
    Bin ich nun dafür oder dagegen? Sorry, da kann ich keine einfache binäre allgemeine Antwort von meinem sicheren, warmen, mit 24/7 elektrischem Licht versorgtem, mit Chipskrümeln vom 100 Meter entfernten Supermarkt verzierten Sofa aus geben :D

  6. Sorry, dass ich mit meinem Gepolter Nerven raubmorden muss, aber sollte es nicht konsequenter und gleichberechtigter Weise heißen „Benutzt das (altmodische) Binnen-I trotz Gepolter nervtötender Maskulist-Inn-en.“?

    Es gibt unter uns Maskulisten auch Frauen. ;-)

  7. @ Rainer Datenschutz
    Es freut mich zu lesen, wenn jemand seinem Zweifel Ausdruck verleiht. Ich teile ihn, mit zusätzlichen Argumenten:

    In den 1970er Jahren fuhr ich mit meinen Eltern in den Urlaub. In Mitteleuropa wurde man damals schon durchgewunken an den Grenzen. Schengen hat uns somit diesbezüglich keinen Vorteil gebracht.

    Mit der Einführung der Freizügigkeit in der EU wurde in Deutschland zugleich das Recht des Bundesgrenzschutzes eingeführt, verdachtsunabhängig Kontrollen durchzuführen. Das ist eine Einschränkung der Freiheitsrechte. Und jetzt lesen wir hier, wie neue Hürden geschaffen werden durch zunehmenden Datenaustausch. Wieder neue Freiheitseinschränkungen.

    Die wirken aber nur selektiv: Wer sich daran hält, der kann staatlich überprüft werden. Die Anderen nicht. So entsteht ein 2-Klassen-Recht: Die Rechtstreuen unterliegen scharfer staatlicher Kontrolle, die Anderen reisen frei umher. WEr dabei erwischt wird, muss nur dann Strafe fürchten, wenn er Einkommen, oder Vermögen hat – ansonsten wird das Verfahren gleich eingestellt. Das beobachte ich in anderen Bereichen schon seit längerem.

    1. Und in einem gewissen Maße bin ich z.B. bereit, dieses antisoziale, also das System ausnutzende Verhalten zu akzeptieren.

      Tolerieren nein, aber die Existenz dieses Verhaltens akzeptieren, als eine Form des under-blockings. Z.B. im Krankenkassensystem, ja klar, dort werden auch Menschen behandelt und voll finanziell unterstützt, die sich absolut verantwortungslos ihrer Gesundheit gegenüber verhalten. Wo sollte man denn auch ganz exakt die Grenze ziehen? IMHO irgendwo, wo es einer Mehrheit richtig erscheint und dann ein klein bissle liberaler. (Vgl. Websitefilter im Schulinternet: Pornos nein, sexuelle Aufklärung ja, und/aber dann werden ein paar freizügige Bilder durchkommen).

      „Recht“ auf ärztliche Behandlung, Recht auf Reise oder Migration, kann man so fundamental sehen „ist halt so“. „Recht“ als etwas naturgegebenes, absolutes, nicht verhandelbar. Absolute Positionen versagen in der Realität leider oft in Extremsituationen (z.B. absolutes Recht auf körperliche Unversehrtheit im Falle der Selbstverteidigung)

      Oder man sieht „Recht“ als einen Mehrheitskonsens, eine verhandelte Übereinkunft innerhalb einer Gesellschaft, basierend auf Verstand und Realität.

      Zweiteres gibt einen gewissen Spielraum auch Leute gut zu behandeln, obwohl sie sich nicht an die Spielregeln halten. Problematisch wird es dann, wenn die Menschen, die sich an die Spielregeln halten, schlechter dastehen, oder sich schlechter gestellt, oder nicht respektiert fühlen. Das (Gesundheits-, Sozial-, Kultur-) System (Staat) wird schließlich von denen überhaupt erst ermöglicht, die nach dessen verhandelten Regeln handeln.

      Und um jetzt klarzumachen, warum das eine Antwort auf deinen Kommentar ist: Dieser Spielraum endete hier in einer Selektivität, die pervertiert verläuft, wenn hauptsächlich genau die mit Effizienz bestraft, die sich den Normen am ehesten entsprechend verhalten. Um ein klarzustellen, wenn jemand gegen die Regeln verstößt, dann hat er Konsequenzen zu akzeptieren. Beispiel Abschiebungen (passt mal wieder zu Grenzkontrollen):

      Angenommen zwei Personengruppen A und B halten sich in Land C auf. A und B haben kein Bleiberecht aufgrund von aktuellen C Gesetzen. A ist ermittelbar, weil registriert, und ergreifbar, weil arbeitend. B nicht, z.B. weil untergetaucht oder mit falscher/n Identität(en). Beide sollten gehen, aber nur A wird gegangen, B verbleibt als Nutznießer in Land C.

      Dagegen nun Vorzugehen ist reine Symptombekämpfung, Symptompolitik. Grenzkontrollen helfen gegen die lokalen signifikanten Gründe für die Symptome. Ich bin mir aber auch Bewusst, das man den Grund für Migration und die Symptome einzig in Pushfaktoren Krieg, Verfolgung oder ärmer sein, oder Pullfaktoren wie Soziales System sehen kann. Aber wie gesagt, ich halte nichts von absolutistischen Positionen.

      TL;DR
      Ich bin als realistisch denkender Mensch bereit, ein gewisses Maß an asozialem Verhalten zu akzeptieren (nicht tolerieren), wenn es mir, meiner Familie, dann meinen Freunden, dann Kultur, usw. (auch langfristig) Vorteile bringt. Unverhandelbar im Sinne von „von uns unveränderbar“ sind nur Naturgesetz.

  8. Mir gefällt der Ansatz liberaler Großzügigkeit: ein gewisses Maß an abweichendem Verhalten wird akzeptiert.

    40 Jahre lang fand ich das als liberal und war stolz darauf. Inzwischen haben sich die Grenzen in allen Bereichen soweit verschoben, dass vor lauter „underblocking“ das Zusammenleben gestört ist. Als Liberaler und Rücksichtsvoller fühle ich mich aus dem öffentlichen Raum ausgegrenzt. Deshalb ziehe ich mich auf mein Grundstück, in meinen Verein oder die Gated Community und die private Versicherung zurück und überlasse den öffentlichen Raum dem Mob. Das machen viele so. Ihnen wird nun vorgeworfen, sie grenzten die „Anderen“ aus . Ja das tun wir – aber als Notwehr, weil uns die „Anderen“ aus dem öffentlichen Raum vertrieben haben.

    Um den Trend umzukehren, neige ich jetzt dazu, mal wieder harte Kante zu zeigen – und zwar ist das Recht durchzusetzen, das Minimum und auch wenn´s weh tut. Wichtig ist auch das soziale Miteinander, das ist nicht rechtlich greif- und durchsetzbar. Aber den Mitmenschen muss klar gemacht werden, dass wenn sie sich sozial unverträglich benehmen, sie hart und deutlich ausgegrenzt werden. Dazu muss man offen „diskriminieren“ und das darf man auch (ausser in den 8 Fällen des AGG und selbst das erlaubt ja bestimmte Diskriminierung sogar ausdrücklich !).

    Aber was sind in diesem Kontext „absolutistische Positionen“?

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