Name, Sitzplatz, Flugnummer und IP-Adresse – diese und viele weitere Daten von 170 Millionen Passagieren von Auslandsflügen speichert das Bundeskriminalamt (BKA) ab Mai 2018 für fünf Jahre. Das sieht das „Gesetz über die Verarbeitung von Fluggastdaten“ (pdf) vor, das Union und SPD in der Nacht zu Freitag im Bundestag ohne Debatte abgesegnet haben. Juristen und die Opposition bezeichnen das Vorhaben als verfassungswidrige Rasterfahndung.
Mit dem Gesetz setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie vom April 2016 um. Sie schreibt vor, dass alle Fluggesellschaften ab Mai 2018 eine lange Liste von Daten über jeden Reisenden an die nationalen Polizeibehörden weiterleiten. Darunter die Reiseroute, Anschrift, Telefonnummer und der gebuchte Sitzplatz sowie weitere Informationen. Die Abgeordneten des Bundestages nahmen nur kleinere, formale Änderungen (pdf) an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung vor.
Bis zu 60 Einzeldaten werden erfasst
Die insgesamt 60 Einzeldaten können die Behörden für fünf Jahre speichern, rastern und mit weiteren Datenbanken vergleichen. Nach sechs Monaten müssen diese Daten zwar „depersonalisiert“ werden, um nicht einer bestimmten Person zugeordnet werden zu können. Eine richterliche Anordnung kann dies jedoch bei Bedarf rückgängig machen.
Das Gesetz geht sogar über die EU-Richtlinie hinaus und schreibt die Vorratsspeicherung von Fluggastdaten für alle Auslandsflüge vor – und nicht wie in der Richtlinie gefordert nur für Flüge aus oder ins außereuropäische Ausland. Mittels dieser Informationen sollen Polizei und Geheimdienste besser in der Lage sein, terroristische Straftaten und schwere Kriminalität aufzuklären, erklärte Innenminister Thomas de Maizière anlässlich des Kabinettsbeschlusses im Februar.
65 Millionen Euro Kosten pro Jahr
Über 170 Millionen Passagiere reisen laut Eurostat (pdf) jedes Jahr von Deutschland mit dem Flugzeug ins Ausland. Sie alle werden von der verdachtsunabhängigen Massenspeicherung betroffen sein. Um die ungeheure Menge von anfallenden Daten zu speichern und zu rastern, errichtet das Bundeskriminalamt eine sogenannte Fluggastdatenzentralstelle. Kosten für den Aufbau: 78 Millionen Euro. Für den laufenden Betrieb sind weitere 65 Millionen Euro pro Jahr eingeplant. In den Behörden müssen hunderte neue Stellen geschaffen werden.
Erkennung von Reisemustern ist Rasterfahndung
Die umfangreichen Daten der jährlich 170 Millionen Reisenden soll das BKA zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten für zwei Dinge nutzen. Erstens darf es die Daten mit anderen bestehenden deutschen und europäischen Datenbanken, wie etwa dem „Schengener Informationssystems“ (SIS) und der zentralen Fahndungsdatenbank INPOL-Zentral, abgleichen.
Zweitens vergleicht das BKA präventiv die Datensätze aller Passagiere mit als verdächtig geltenden Reisemustern. Gegen die durchleuchtete Person liegt an dem Punkt kein Verdacht oder ein Hinweis auf eine konkrete Gefahr vor. Das ergibt sich erst aus den Reisedaten, die als „problematische Verhaltensmuster“ gelten. Dadurch erhofft sich die Bundesregierung frühzeitig bislang unbekannte Verdächtige zu erkennen, etwa sogenannte terroristische „Schläfer“. Schon jetzt bekommt die Bundespolizei Informationen zu Flugpassagieren mit Ziel in 24 Ländern (pdf) – darunter etwa Syrien und den Irak – von den Fluggesellschaften übermittelt.
Das Abgleichen mit Reisemustern stelle „faktisch eine Rasterfahndung“ dar, schreibt Prof. Dr. Clemens Arzt von der Hochschule für Wirtschaft und Recht in seiner schriftlichen Stellungnahme (pdf) an den Innenausschuss. Der Staatsrechtler lehnt den Gesetzentwurf ab und warnt vor einer „völlig neuen Dimension anlassloser Massenüberwachung“. Er schreibt:
Geschaffen wird ein Instrument der massenhaften und umfassenden staatlichen Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger die am Flugreiseverkehr teilnehmen, was aufgrund der Masse der Betroffenen und des Fehlens eines Anknüpfungspunktes im eigenen Verhalten erhebliche einschüchternde Wirkung erzeugt.
Opposition: Gesetz ist Verfassungs- und europarechtswidrig
Gegen das Gesetz stimmten die Abgeordneten von den Oppositionsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. „Es handelt sich um ein weiteres Anti-Terrorgesetz, das nur über ein Mindesthaltbarkeitsdatum verfügt“, erklärt Martina Renner, Obfrau der Linksfraktion im NSA-Untersuchungsausschuss und Mitglied des Innenausschusses gegenüber netzpolitik.org. Weiter kommentiert Renner:
Die Linke lehnt die Errichtung einer riesigen Datenbank zur Vorratsspeicherung von Fluggastdaten (PNR) ab. Die Daten können für mindestens 5 aber auch bis zu 15 Jahre allein deshalb gespeichert werden, weil die Betroffenen ein Flugzeug benutzen. Das ist eine klar verfassungswidrige Rasterfahndung.
Die Große Koalition wolle „Fakten schaffen, ohne Rücksicht auf Verluste“, kritisiert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, gegenüber netzpolitik.org. Er hält das Gesetz für übereilt:
Sehenden Auges schafft die Große Koalition ein wahrscheinlich verfassungs- und europarechtswidriges Gesetz, welches die Steuerzahler sage und schreibe 65 Millionen Euro im Jahr und einmalig 78 Millionen Euro kostet und einen tiefen Einschnitt in die Bürgerrechte bedeutet. Und dies übrigens ohne Not – denn die Umsetzungsfrist der Richtlinie ist erst 2018.
EuGH prüft PNR-Abkommen mit Kanada
Ob die Speicherung der Fluggastdaten mit den europäischen Grundrechten vereinbar ist, ist zudem noch unklar. Am Europäischen Gerichtshof (EuGH) hängt zurzeit noch ein Verfahren über das Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten zwischen Kanada und der EU an. Generalanwalt Paolo Mengozzi bezeichnete das Abkommen bereits als unvereinbar mit den EU-Grundrechten auf den Schutz personenbezogener Daten und Privatsphäre. Angesichts dessen appellierte die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhof diese Woche in einer schriftlichen Stellungnahme (pdf) an den Bundestag, die Entscheidung der Richter abzuwarten.
Zug- und Busreisen als nächster Schritt?
Wohin die Reise gehen könnte, zeigt ein Blick nach Belgien. Dort wurde Anfang des Jahres die Vorratspeicherung von Passagierdaten auf Bahn- und Busreisen ausgedehnt. Auch Österreich plant eine Ausweitung. „Die Räume, in denen sich Menschen unbeobachtet vom Staat bewegen und entfalten können, werden zunehmend enger“, warnen folglich die Bürgerrechtler der Digitalen Gesellschaft in ihrer schriftlichen Stellungnahme an den Innenausschuss (pdf). Es drohe die Totalüberwachung des Reiseverkehrs.
Die innenpolitischen Sprecher von CDU/CSU und SPD antworteten nicht auf Anfragen von netzpolitik.org.
