Passagierdaten

  • Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten: Polizei geht immer häufiger gegen Flugreisende vor
    Das Bild zeigt die Anzeigetafel des Flughafens Frankfurt, eingerahmt von Werbung für Lufthansa.
    Vom BKA an die Bundespolizei übermittelte Fluggastdaten sollen 2020 zu 813 Verhaftungen und 547 „Personentreffern“ geführt haben.
    Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten Polizei geht immer häufiger gegen Flugreisende vor

    Die PNR-Richtlinie der EU führt zu immer mehr Eingriffen durch deutsche Behörden. Eine Erweiterung auf Bahn‑, Bus- und Schiffsreisen ist noch nicht vom Tisch, vorher urteilt aber der Gerichtshof in Luxemburg zur Rechtmäßigkeit des Gesetzes. Ähnliche Abkommen mit Kanada und Japan kommen offenbar nicht mehr zustande.

    10. November 2021 3
  • Fluggastdatenzentralstelle: Viel falscher Alarm beim BKA
    Durch Abgleich von PNR-Daten hat die Bundespolizei gegen 460 Flugreisende Haftbefehle vollstreckt, ebenso viele Personen wurden heimlich beobachtet.
    Fluggastdatenzentralstelle Viel falscher Alarm beim BKA

    Gemäß einer EU-Richtlinie müssen Fluggäste hinnehmen, dass ihre Daten erhoben, mit Polizeidatenbanken gerastert und anschließend gespeichert werden. Zehntausende geraten dabei zunächst irrtümlich ins Visier der Behörden. Erstmals schreibt das Bundesinnenministerium, welche einzelnen Fahndungen anschließend zu polizeilichen Maßnahmen am Flughafen führen.

    5. Februar 2021 3
  • Deutsche Ratspräsidentschaft: EU-Staaten diskutieren Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit Passagierdaten
    Große LED-Anzeige mit Corona-Verhaltensregeln
    Bei der Verwendung von PNR-Daten für „öffentliche Gesundheitszwecke“ könnten Mitreisende als Kontaktpersonen von Infizierten benachrichtigt werden.
    Deutsche Ratspräsidentschaft EU-Staaten diskutieren Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit Passagierdaten

    Das deutsche Innenministerium prüft in einer EU-weiten Umfrage, wie Fluggastdaten bei der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie verarbeitet werden könnten. Hierfür müsste die PNR-Richtlinie geändert werden. Das könnte auch Bus- und Bahnreisen betreffen.

    7. Juli 2020 3
  • Passagierdaten: EU vertagt Überwachung von Bus, Bahn und Schiff
    Fähre in goldenem Sonnenuntergang
    Eine Fähre am Weg zu mehr Überwachung?
    Passagierdaten EU vertagt Überwachung von Bus, Bahn und Schiff

    Die meisten EU-Staaten speichern Reisedaten von Flugpassagieren, auch bei innereuropäischen Flügen. Pläne für eine Ausweitung auf alle Verkehrsmittel aber bleiben vorerst in der Schublade.

    19. November 2019
  • : Fahrplan für die Innere Sicherheit in der EU: Noch mehr Daten und neue Analysemethoden
    Die EU hat im Projekt „Interoperabilität“ die Zusammenlegung von Datenbanken beschlossen. Jetzt könnten weitere Datensammlungen angeschlossen werden.
    Fahrplan für die Innere Sicherheit in der EU: Noch mehr Daten und neue Analysemethoden

    Die Europäische Union will Zusammenarbeit und Informationsaustausch zwischen den Polizeibehörden weiter verstärken. Im Mittelpunkt steht die Aufwertung von Europol, die in diesem Jahr ihr 20-jähriges Bestehen feiert. Unterstützung dafür kommt vom Bundeskriminalamt.

    10. Juli 2019
  • : EU-Staaten zeigen wenig Interesse an Fluggastdatenspeicherung
    langer Gang in einem Flughafen
    Nur rein nationale Flüge sind von der EU-Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten ausgenommen.
    EU-Staaten zeigen wenig Interesse an Fluggastdatenspeicherung

    Ende September will das Bundeskriminalamt mit der Sammlung und Analyse von Passagierdaten beginnen. Bei der offiziellen Anmeldung der Zentralstelle hat die Behörde jedoch getrödelt. Schon jetzt liefern mehrere Fluglinien Personendaten für den Testbetrieb dorthin. Seine Erfahrungen teilt das BKA in einer selbst geleiteten EU-Arbeitsgruppe.

    7. September 2018 2
  • : Europäische Union will zentrale Datei für Fluggast- und Passagierdaten
    Ist der Flieger gefüllt, werden die API-Daten ans Zielland geschickt. PNR-Daten werden bereits nach der Buchung verarbeitet.
    Europäische Union will zentrale Datei für Fluggast- und Passagierdaten

    Neben den sehr umfangreichen Passagierdaten dürfen Grenzbehörden auch einfache Fluggastdaten von Airlines anfordern, um Reisende mit Datenbanken abzugleichen, bevor sie landen. Mit dem Ausbau von EU-Datenbanken wachsen Begehrlichkeiten, dieses dezentrale Verfahren bei einer Agentur zusammenzulegen.

    16. Juni 2017 4
  • : Fluggastdaten-Speicherung beschlossen: „Völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung“
    Im Ziel der Rasterfahndung: Passagiere in einem Flugzeug (Symbolbild).
    Fluggastdaten-Speicherung beschlossen: „Völlig neue Dimension anlassloser Massenüberwachung“

    Künftig darf das Bundeskriminalamt die persönlichen Daten von jährlich 170 Millionen Flugpassagieren speichern, analysieren und mit anderen Staaten teilen. Oppositionspolitiker, Staatsrechtler und Aktivisten warnen vor einer verfassungswidrigen Rasterfahndung.

    28. April 2017 14
  • : Belgien macht Ernst: Zwingende Erfassung von Passagierdaten in grenzüberschreitenden Zügen
    Der Thalys verkehrt auch auf der Strecke Dortmund-Paris. Die Bundesregierung will bei der Passagierdatensammlung aber zunächst nicht mitmachen. Bild: <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Schilthuizen">Schilthuizen</a>, <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Thalys_train_driver_cleaning_his_windscreen.JPG">Thalys train driver cleaning his windscreen</a>, <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/legalcode">CC BY-SA 4.0</a>
    Belgien macht Ernst: Zwingende Erfassung von Passagierdaten in grenzüberschreitenden Zügen

    Belgien hat die Niederlande, Frankreich und Großbritannien dafür gewonnen, die Identität von Reisenden in den Fernzügen Thalys und Eurostar beim Ticketkauf verpflichtend zu erheben. Mit Kontrollen soll sichergestellt werden, dass die Daten auf der Fahrkarte mit den Reisenden übereinstimmen. Busse und Fähren könnten folgen.

    27. Januar 2017 34
  • : Generalanwalt am EuGH: Fluggastdaten-Abkommen zwischen Kanada und EU verstößt gegen Grundrechte (Update)
    Das Abkommen zwischen Kanada und der EU sieht vor, Fluggastdaten für fünf Jahre zu speichern. Foto: <a href=" ">Deniz Altindas</a> unter a href="https://creativecommons.org/publicdomain/zero/1.0/">CC0 1.0-Lizenz
    Generalanwalt am EuGH: Fluggastdaten-Abkommen zwischen Kanada und EU verstößt gegen Grundrechte (Update)

    Das geplante Fluggastdaten-Abkommen zwischen Kanada und der Europäischen Union steht in seiner jetzigen Form auf der Kippe. Es gebe Kanada zu viele Freiheiten im Umgang mit den persönlichen Daten, kritisiert der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof.

    8. September 2016 6
  • : EU-Ministerrat einigt sich auf Fluggastdaten-Speicherung
    <a haref="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/legalcode"> CC BY-SA 2.0</a> via flickr/<a href="https://www.flickr.com/photos/schwenke/8700461645/">Axel Schwenke</a>
    EU-Ministerrat einigt sich auf Fluggastdaten-Speicherung

    Die EU-Innenminister_innen haben sich auf die Speicherung von Fluggastdaten geeinigt. Ein halbes Jahr sollen die Daten unter Klarnamen gespeichert werden, danach unter Pseudonymen weitere viereinhalb Jahre. Der Zugang soll nach dem ersten halben Jahr jedoch strengeren Regeln unterliegen, wobei unklar bleibt, wie diese genau aussehen.

    Stimmt das EU-Parlament der Fluggastdaten-Speicherung zu, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Richtlinie umzusetzen. Dabei müssen die Mitgliedsstaaten darauf achten, die Fluggastdaten-Speicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung in Einklang zu bringen. Aufgrund des Urteils gab es die Hoffnung, das Parlament werde dauerhaft gegen die Fluggastdaten-Speicherung sein. Nach fünf Jahren intensiver Diskussion gilt die Zustimmung des Parlaments nun jedoch als sicher.

    Der Kompromiss, den EU-Parlament und EU-Ministerrat ausgehandelt haben, reguliert neben der Speicherdauer die Weitergabe der Daten von den Fluggesellschaften an die Mitgliedsstaaten, die Nutzung der Daten in der Strafverfolgung und in der Terrorprävention sowie den Austausch der Daten zwischen den einzelnen Staaten. Gespeichert werden müssen alle Daten der Flüge in die EU sowie aus der EU heraus. Dazu steht es den Mitgliedsstaaten frei, auch die Daten von innereuropäischen Flügen zu speichern. Erfasst werden neben den Flugdaten die Art der Bezahlung, Kontaktdaten, Informationen über das Gepäck, Essenswünsche, medizinische Informationen sowie alle weiteren Daten, denen die Fluggesellschaften habhaft werden können – etwa, wenn über die Fluggesellschaft ein Auto gemietet oder ein Hotel gebucht wird.

    7. Dezember 2015 6
  • : Neues Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten mit Mexiko wird ohne Parlamentsbeschluss verhandelt
    Mexikanische Sicherheitsbehörden sind bekanntlich nicht zimperlich. Nun will die Regierung auch die Datenbanken erweitern.
    Mexikanische Sicherheitsbehörden sind bekanntlich nicht zimperlich. Nun will die Regierung auch die Datenbanken erweitern.
    Neues Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten mit Mexiko wird ohne Parlamentsbeschluss verhandelt

    Im Eiltempo will die EU-Kommission noch diesen Monat die Verhandlungen über Passagierdatenabkommen mit Mexiko beginnen. Dies geht aus einem Dokument hervor, das der Rat der Europäischen Union am Freitag an die Mitgliedstaaten verteilt. Demnach hat die Kommission bereits vor drei Wochen einen entsprechenden Vorschlag zur Aufnahme der Verhandlungen zirkuliert. Das Dokument ist allerdings als VS-Vertraulich eingestuft, über den Inhalt drang bisher nichts nach außen. Während die EU-Abgeordneten also keinen Einblick bekommen, haben die zuständigen ReferentInnen der Mitgliedstaaten bereits darüber diskutiert.

    Nach Vorbild der USA und Australien fordert auch die Regierung in Mexiko ein Abkommen zum Austausch von Fluggastdaten. Mexiko hat im Jahr 2012 ein PNR-Gesetz verabschiedet. Vor jedem Flug über mexikanisches Staatsgebiet sollen die Fluglinien umfangreiche Daten über die Passagiere an die zuständigen Grenzbehörden übermitteln. Mehrmals hatte die mexikanische Regierung bereits Deadlines verhängt und hohe Strafzahlungen im Falle der Nichtübermittlung angedroht. Die Strafen sollen laut der Bundesregierung zwischen 3.500 und 5.200 Euro pro Passagier betragen, hinzu kommt eine Pauschale von 9.700 und 14.500 Euro pro Flugzeug. Andere Schätzungen gehen von von Gebühren in Höhe von 30.000 US-Dollar pro Flug aus.

    Auswärtiges Amt half bei Verhandlungen mit Mexiko

    Bislang werden von den meisten europäischen Fluggesellschaften lediglich sogenannte „Advanced Passenger Informations“ (API) weitergegeben. Die nun geforderten „Passenger Name Records“ (PNR) enthalten bis zu 60 verschiedene Einzelinformationen aus dem Buchungsvorgang. Hierzu gehören Informationen über den Flug und gebuchte Zusatzleistungen, das Reisebüro, IP-Adressen, Mailadressen oder Telefonnummern. Gespeichert wird auch, wenn Mitreisende bei Zwischenstopps im gleichen Hotelzimmer übernachten.

    Der EU-Kommissar für Inneres und Migration hatte im März angekündigt, die EU-Kommission mit dem Abfassen von Verhandlungsempfehlungen zu beauftragen. Daraufhin – und nach einer Intervention des Auswärtigen Amtes – verlängerte Mexiko die Deadline auf den 1. Juli 2015. Dieser Termin ist nun offenbar ernst gemeint. Das ist auch der Grund dafür, weshalb die EU-Kommission noch diesen Monat Verhandlungen über das PNR-Abkommen beginnen will.

    Um die Verhandlungen zwischen der EU und Mexiko zu beginnen, muss der Ministerrat die Kommission mit einem Verhandlungsmandat beauftragen. Erst nach Abschluss der Verhandlungen wird das Europäische Parlament um Zustimmung gefragt. Allerdings muss in einigen Mitgliedstaaten das nationale Parlament auch für ein solches Verhandlungsmandat gefragt werden. Nach derzeitigem Stand ist ein solches Verfahren aber in keinem Mitgliedstaat vorgesehen.

    Am 23. Juni tagt der Rat für Außenbeziehungen. Dies wäre der letztmögliche Termin, um die Aufnahme der Verhandlungen vor dieser Deadline zu beschließen und die mexikanische Regierung dadurch milde zu stimmen. Am Freitag reist die mexikanische Regierung zum Gipfeltreffen mit der Europäischen Union nach Brüssel. Auch dort soll das Thema besprochen werden.

    Welche Rechtsgrundlage steht im Entwurf?

    Allerdings ist gar nicht klar auf welcher Rechtsgrundlage ein solches Abkommen überhaupt zustande kommen soll. Denn das EU-Parlament hat erklärt, vor einer Zustimmung das Urteil des Europäischen Gerichtshofes über ein ähnliches Abkommen mit Kanada abwarten zu wollen. Auch ist geplant, ein Rahmenabkommen für die Weitergabe von PNR-Daten zu entwickeln, das die EU dann mit einzelnen Staaten abschließen könnte.

    Bevor diese rechtlichen Fragen geklärt sind kann die EU also eigentlich keine Verhandlungen mit Mexiko beginnen. Denn ein Abkommensentwurf müsste auch die erforderlichen Rechtsgrundlagen nennen. Hier streiten sich der Rat, die Kommission und das Parlament. Die Abgeordneten pochen darauf, PNR-Abkommen müssten auf Basis des Artikel 16 AEUV (regelt den Datenschutz) abgeschlossen werden. Der Rat meint hingegen, Rechtsgrundlage seien die Artikel 82 und 87 (polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen). Möglich wäre auch, das PNR-Abkommen im Bereich des Verkehrs anzusiedeln.

    Wir können also gespannt sein, was die Kommission als Rechtsgrundlage in ihren Vorschlag für das Abkommen hineinschreiben wird. Vielleicht verzichtet sie sogar auf eine entsprechende Angabe, nur um das Abkommen tatsächlich im Eiltempo verhandeln zu können. Dann wäre es allerdings von den EU-Abgeordneten juristisch anfechtbar.

    9. Juni 2015 3
  • : Cornelia Ernst ruft zu Widerstand gegen Speicherung von EU-Fluggastdaten auf
    Cornelia Ernst ruft zu Widerstand gegen Speicherung von EU-Fluggastdaten auf

    Gegen die Speicherung von EU-Fluggastdaten und für ein starkes EU-Datenschutzpaket spricht sich die Europaabgeordnete Cornelia Ernst (Die Linke) in einem Gastbeitrag für die Tageszeitung neues deutschland aus. Daten bezeichnet sie als das „Öl des 21. Jahrhunderts“, mit dem entscheidenen Unterschied, dass diese „faktisch unsterblich“ seien und dadurch neue Begehrlichkeiten wecken würden:

    Big Data, die Erfassung und Verarbeitung gewaltiger Datenschwärme, ist zum Geschäft mit der Zukunft geworden. Voraussagen berechnen, Verhalten aufspüren, das noch gar nicht erfolgt ist, einen Markt dazu entwickeln. Dagegen scheinen Datenschützer Rufer in der Wüste zu sein.

    Sie verweist auf die in den USA laufende Verarbeitung von Fluggastdaten, die täglich etwa 2000 Treffer liefern und gravierende Konsequenzen für betroffene Passagiere nach sich ziehen würde. „Verhältnismäßigkeit und Zweckbestimmtheit“ sei dabei nicht gewährleistet, zumal im Dunklen bleibe, zu wie vielen rechtskräftigen Verurteilungen diese Maßnahmen führen würden. Eine solche lückenlose Überwachung und damit einhergehende Paranoia dürfe nicht auf Europa überschwappen, weshalb sie die nationalen Parlamente sowie die Zivilgesellschaft dazu aufruft, Druck gegen entsprechende Bemühungen aufzubauen.

    Dem können wir uns nur anschließen und beispielsweise die Aktion der Initiative Verfolgungsprofile in Erinnerung rufen, die am 11. April zu einer bundesweiten Aktion an Flughäfen gegen die Fluggastdatenspeicherung aufruft.

    9. April 2015 1
  • : Die gemeinsame Position bei Fluggastdaten- und Vorratsdatenspeicherung
    Die gemeinsame Position bei Fluggastdaten- und Vorratsdatenspeicherung

    Am Montag gab es in der Bundespressekonferenz einen spannenden Dialog zwischen dem Hauptstadt-Korrespondenten Dieter Wonka und diversen Sprechern der Bundesregierung zur gemeinsamen Position vertritt der Bundesregierung bei der Fluggastdaten- und Vorratsdatenspeicherung. Hier ist das Transcript.

    FRAGE WONKA: Herr Streiter, welche gemeinsame Position vertritt die Bundesregierung zu den Fragen Fluggastdaten- und Vorratsdatenspeicherung?

    SRS STREITER: Eine weitgehend gemeinsame. Um gleich mit Ihrem Lieblingsthema zu beginnen: Was die Vorratsdatenspeicherung betrifft, wissen Sie, dass es im Detail unterschiedliche Auffassungen gibt, aber dass beide Minister dabei in einem guten Gespräch miteinander sind. Wir können ganz zuversichtlich sein, dass

    ZURUF WONKA: Ich verstehe Sie so schlecht!

    SRS STREITER: Doch, das haben Sie gut verstanden. Ich sagte, dass beide Minister in einem guten Gespräch miteinander sind und dass dieses gute Gespräch auch irgendwann einmal zu einem Ergebnis führen wird.

    Was diese Fluggastdaten betrifft, geht es um ein Projekt auf europäischer Ebene. Ich glaube, das ist auch auf einem guten Weg. Aber die Details kann Ihnen sicher das Ressort gerne noch einmal sagen.

    ZUSATZFRAGE WONKA: Wenn ich noch einmal nachfragen darf: Stand jetzt kann ich feststellen, dass sich die Bundesregierung über ihre Haltung zur Vorratsdatenspeicherung noch nicht klar ist und dass sie zur Frage der Fluggastdatenspeicherung derzeit keine Meinung hat. Habe ich Sie da richtig verstanden?

    SRS STREITER: Nö.

    ZUSATZFRAGE WONKA: Könnten Sie netterweise einfach noch einmal zur Position der Bundesregierung Stand jetzt in Sachen Vorratsdatenspeicherung und Fluggastdatenspeicherung antworten. Welche Haltung vertritt die Regierung? Sie ist ja auf internationaler und auch auf nationaler Bühne tätig, wenn der Innenminister nach Paris fährt oder wenn der Bundesjustizminister Der muss doch irgendeine Regierungshaltung vertreten.

    SRS STREITER: Dann fragen Sie ihn doch einmal.

    ZUSATZ WONKA: Entschuldigung, aber Sie sind Regierungssprecher!

    SRS STREITER: Ja, aber das müssen Sie ja nicht alles bei mir abladen. Wie gesagt, zur Vorratsdatenspeicherung habe ich mich schon geäußert. Was die Fluggastdaten betrifft, gibt es Gespräche auf europäischer Ebene, wenn ich das richtig sehe.

    DR. PLATE: Ich kann gerne ergänzen, Herr Wonka, wenn Sie möchten, auch wenn sich das möglicherweise für den einen oder anderen als Wiederholung darstellen wird.

    Zur Vorratsdatenspeicherung ist hier am Freitag ausführlich gesprochen worden und was PNR angeht, ist das ein paar Wochen her. Der Sachstand ist im Wesentlichen unverändert.

    Ich glaube, es gibt vor allen Dingen einen gesonderten Informationsbedarf zu PNR. Es ist ja bekannt, dass auf EU-Ebene die Innenminister einhellig der Auffassung sind, dass das EU-PNR-System kommen muss. Da ist die Baustelle, wenn Sie so wollen, in der Tat nicht innerhalb der Bundesregierung zu suchen, sondern auf europäischer Ebene. Sie wissen, dass es einen Richtlinienentwurf EU-PNR gab, dem das EU-Parlament nicht zugestimmt hat. Dort ist sozusagen der weitere Gesprächsbedarf. Gestern haben die Innenminister in Paris vereinbart, noch einmal gemeinsam mit dem EU-Parlament das Thema aufzunehmen und mit dem EU-Parlament nach Kompromisslinien zu suchen. Sie können selbstverständlich davon ausgehen, dass der Innenminister sich bei dem, was er in diese Kompromissgespräche mitnimmt, vorher mit dem Justizminister abstimmt.

    ZUSATZFRAGE WONKA: Können Sie mir einfach einmal mitteilen, welche abgestimmte Position zwischen Herrn Maas und Herrn de Maizière Minister de Maizière in Sachen Fluggastdatenspeicherung vertritt? Gibt es diese gleiche abgestimmte Haltung auch zum Thema Vorratsdatenspeicherung?

    DR. PLATE: Sie haben ein bisschen eine Suggestivfrage gestellt. Deswegen möchte ich mir erlauben, ein bisschen unabhängig von der Frage das Thema zu erläutern.

    Die Innenminister haben gestern in Paris beschlossen, noch einmal gemeinsam mit dem EU-Parlament Gespräche aufzunehmen, um eine mögliche Kompromisslinie zu suchen. Um eine solche Kompromisslinie zu suchen, sind zahlreiche Gespräche jeweils innerhalb der betroffenen EU-Staaten, also auch innerhalb der Bundesregierung, aber auch insbesondere mit den Berichterstattern zum Beispiel des EP erforderlich. Ich glaube, ich muss ein bisschen Ihre Vorstellung korrigieren, wie das läuft. Es ist nicht so, dass man eine feste Position in der Bundesregierung vereinbart, dann da hineingeht und vielleicht überrascht ist, dass diese Position gar nicht die Billigung des Europäischen Parlaments findet. Das ist ein ständiges Wechselspiel, in dem man Gespräche auf allen Ebenen führt und jeweils rückkoppelt, was geht und was nicht geht.

    Insofern wäre es fahrlässig und ist sicherlich nicht die richtige Herangehensweise, wenn Innen- und Justizminister eine feste, unverrückbare Position mit roten Linien zu beiden Seiten vorher abgestimmt hätten und dann schauen würden, ob das EP zufällig damit einverstanden ist oder nicht. Sie können also davon ausgehen, dass die Minister und die Häuser, die die beiden Minister anführen, in einem ständigen Kontakt sind und man auch mit der nötigen Flexibilität sowohl miteinander als auch mit den europäischen Partnern spricht.

    FRAGE BLANK: Vielleicht kann die Frage ein wenig Licht in die Diskussion bringen, was am Mittwoch in das Kabinett eingebracht wird. Können das vielleicht beide Häuser sagen? Herr Maas hat sich heute Morgen schon geäußert. Das war alles nicht besonders neu: Kennzeichnung Personalausweis usw. Ist geplant, das jetzt schon am Mittwoch ins Kabinett einzubringen, im Laufe des Januar oder später? Kann man Genaueres sagen, was die Bundesregierung möglicherweise zusätzlich als Reaktion auf die Pariser Vorgänge plant?

    DR. PLATE: In Absprache mit dem Kollegen beginne ich einfach einmal. – Am Mittwoch wird im Kabinett unter Federführung des Bundesinnenministeriums der Gesetzentwurf Personalausweisentzug/Ersatzpapier sein. Das ist wahrscheinlich das, was Sie mit „Kennzeichnung“ meinten, wobei es eine Kennzeichnung ja gerade nicht ist, um mögliche Stigmatisierungseffekte von vornherein zu vermeiden.

    Was den weiteren Gehalt Ihrer Frage angeht, was sonst noch so geplant ist: Sowohl der Innen- als auch der Justizminister der Kollege mag ergänzen oder korrigieren sind sich einig, dass das nicht die Zeit für Aktionismus ist. Der Innenminister hat gestern gesagt: Es sind überhaupt noch nicht einmal alle Toten beerdigt.

    15. Januar 2015 2
  • : Resolution gegen „gewaltsamen Extremismus“: UN-Sicherheitsrat fordert Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten
    Obama leitete die Sitzung des Sicherheitsrats am 24. September.
    Resolution gegen „gewaltsamen Extremismus“: UN-Sicherheitsrat fordert Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten

    Fluggesellschaften sollen Fluggastinformationen vor Reiseantritt an nationale Behörden übermitteln. Das fordert der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in einer Resolution gegen „gewaltsamen Extremismus“. Eine solche Vorratsdatenspeicherung von Fluggastdaten existiert bereits mit drei Staaten, auch auf EU-Ebene soll ein solches System eingeführt werden.

    6. Oktober 2014 6
  • : EU-Gipfel will Einrichtung neuer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten noch in diesem Jahr
    Familienfoto des Europäischer Rats. Bild: <a href="https://secure.flickr.com/people/europeancouncil_meetings/">Europäischer Rat</a>. LIzenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/">BY-NC-ND 2.0</a>.
    EU-Gipfel will Einrichtung neuer Vorratsdatenspeicherung für Fluggastdaten noch in diesem Jahr

    Die Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten haben den Rat und das Europäische Parlament aufgefordert, nun doch eine europäische Fluggastdatendatensammlung zu PNR-Daten (Passenger Name Records) einzurichten. „Arbeiten“ hierzu sollten noch noch vor Jahresende abgeschlossen werden. Eine entsprechende Mitteilung findet sich in den Schlussfolgerungen des außerordentlichen Gipfeltreffens vom Samstag. Damit wird eine damals noch vage Ankündigung des Rates vom Juni diesen Jahres bestätigt.

    Die Maßnahme steht in Zusammenhang mit der Bekämpfung „ausländischer Kämpfer“, die etwa in Syrien oder dem Irak in islamistischen Gruppen an kriegerischen Handlungen beteiligt sind. Befürchtet wird, dass diese gut ausgebildet in ihre Herkunftsländer in der EU zurückkehren und dort Anschläge verüben. Im Dokument ist die Rede von einem „Zustrom“ nach Europa, der „eingedämmt“ werden solle. Die Fluggastdatensammlung soll helfen, verdächtige Reisebewegungen von „ausländischen Kämpfern“ aufzuspüren und sie zu verfolgen. Insbesondere Großbritannien hatte sich für das neue System ins Zeug gelegt.

    Der neuerliche Vorstoß für ein EU-PNR-System ist Teil eines „Aktionsplans gegen die Bedrohung durch zurückkehrende Dschihadisten“, der bei einem informellen EU-Ministertreffen in Mailand zwischen Deutschland, Frankreich, Belgien, Großbritannien, Italien, Schweden, Spanien, Dänemark und den Niederlanden vereinbart worden war. Zu den weiteren Maßnahmen gehören die Nutzung des Schengener Informationssystems (SIS) für klammheimliche Fahndungen sowie „gezielte Grenzkontrollen“.

    „Risikobewertung“ von Fluggästen

    Abkommen zum Austausch von Passagierdaten existieren bereits mit Australien, Kanada und den USA. Sie sollen einer „Risikobewertung“ von Fluggästen dienen, alle Informationen werden mit heimischen Datensammlungen von Polizeien oder Geheimdiensten abgeglichen. Angeblich werden die aus Europa kommenden PNR-Daten auch vom US-Militärgeheimdienst NSA genutzt. Ihre Weitergabe ist verpflichtend, ansonsten werden Landung oder Überflug betroffener Maschinen verweigert. Auch Russland, Mexiko und Japan haben angedroht, Landegenehmigungen zukünftig nur nach Weitergabe von PNR-Daten zu gestatten. Russland will das System sogar auf Busreisen ausdehnen.

    Diese Woche befasst sich das EU-Parlament erstmals mit einer Überprüfung des Abkommens mit Australien. Diskutiert wird auch, inwiefern die Erkenntnisse aus der Analyse PNR-Daten von Australien nach eigenem Ermessen – also anlasslos – an Strafverfolgungsbehörden in der EU oder an Europol übermittelt werden dürfen. Im Anhang des Abkommens findet sich eine Reihe von Beispielen, wie ein PNR-System genutzt werden kann. Demnach habe sich die Vorratsdatenspeicherung vor allem gegen Drogenhandel bewährt.

    Die eigene Vorratsdatenspeicherung und Verarbeitung von Passagierdaten steht seit langem auf der Tagesordnung von EU-Ratsarbeitsgruppen. Zuerst hatte die Kommission 2007 einen Entwurf für einen Rahmenbeschluss des Rates zur „Verwendung von Fluggastdatensätzen zu Strafverfolgungszwecken“ vorgelegt. Nach Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon musste der Vorschlag jedoch zunächst rechtlich neu gefasst werden. Das Europäische Parlament hatte bereits damals den unzureichenden Schutz personenbezogener Daten moniert.

    Speicherung für mindestens fünf Jahre

    Nach dem versuchten Anschlag an Bord eines Fluges von Amsterdam nach Detroit im Dezember 2009 hatten sich die Mehrheit der EU-Justiz- und Innenminister für eine Neuauflage des Vorschlags ausgesprochen. Anfang 2011 legte die Kommission schließlich mit einem Richtlinienvorschlag nach. Demnach sollen vor jedem Flug alle (!) in Buchungs- und Abfertigungssystemen anfallende persönlichen Daten der Reisenden an die Grenzbehörden des Ziellandes übermittelt werden.

    Verarbeitet würden ausführliche Kontaktangaben, die Reiseroute, ausstellendes Reisebüro, Kreditkartenangaben oder Essenswünsche. Ähnliche Daten werden bereits jetzt in den sogenannten „Advanced Passenger Information“ (API) zwischen Fluggesellschaften und Grenzbehörden getauscht. Diese sind allerdings weniger umfangreich. Sollte eine EU-PNR-Richtlinie verabschiedet werden, würden die API-Systeme integriert.

    Die PNR-Informationen sollen nach Willen der Kommission mindestens fünf Jahre gespeichert werden. Im neuen Vorschlag ist allerdings von einer Maskierung die Rede, allerdings wird nirgends ein Verfahren hierzu bestimmt. Nach einer „offenen“ Speicherfrist von 30 Tagen würden die Daten „anonymisiert“, könnten aber jederzeit wieder hergestellt werden. Die Daten sollen an eine Zentralstelle übermittelt werden, wo sie von den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten abgerufen werden können.

    Schelte vom Bundesrat

    Viele Mitgliedstaaten hatten den Richtlinienentwurf wegen zu hoher Kosten, aber auch aus Datenschutzgründen kritisiert. Auch der deutsche Bundesrat hatte sich entsprechend geäußert: Der Richtlinienvorschlag setze falsche Akzente, der Mehrwert einer anlassunabhängigen Speicherung von PNR-Daten sei nicht nachgewiesen. Die Speicherfristen seien unverhältnismäßig lang, die Möglichkeiten zur „Re-Identifizierung“ (nach „Anonymisierung“) müsse „auf das unabweisbar erforderliche Maß begrenzt werden“.

    Nach Maßgabe des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung verlangt der Bundesrat eine „umfassende verfassungsrechtliche Prüfung des Fluggastdatenkonzepts“. Denn Daten würden „ohne Anlass“ gespeichert, also „ohne Anknüpfung an ein zurechenbar vorwerfbares Verhalten“. Dies stelle einen besonders schweren Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Achtung des Privatlebens dar.

    Es sei laut dem Bundesrat zudem nicht ersichtlich, wieso die bereits zulässige Verwendung von „API-Daten“ für die dargestellten Zwecke nicht ausreichend sein soll. Auch könne das Schengener Informationssystems (SIS) für die beschriebenen Zwecke genutzt werden.

    Auch innereuropäische Flüge würden erfasst

    Im Zuge der NSA-Affäre verschwand der Vorschlag in der Schublade – das hat sich geändert. Strittig war bislang, ob die neue Datensammlung auch EU-interne Flüge einbeziehen sollte, Estland, Dänemark, Belgien, Polen, Italien und Bulgarien hatten sich dafür ausgesprochen. Sogar die Zweckbestimmung könnte rigoros erweitert werden: Großbritannien, Österreich und Litauen forderten eine allgemeine Nutzung für „Einwanderungszwecke“. Schließlich wurde vorgeschlagen, es den einzelnen Mitgliedstaaten freizustellen, ob sie die Erfassung von PNR-Daten bei innereuropäischen Flügen anordnen.

    Zur Debatte steht auch, den Tausch von PNR-Daten nur auf bestimmte Flüge („targeted flights“) zu beschränken. Mehrere Mitgliedstaaten lehnen dies aber ab, auch die Kommission hatte dagegen protestiert. Auch bei der Speicherdauer wurde kräftig nachverhandelt: Laut einer Pressemitteilung des Rates sei „eine Reihe von Mitglied­staaten“ der Auffassung, dass die erste, „offene“ Speicherfrist von 30 Tagen „aus operativer Sicht zu kurz ist“. Daher sei diese Frist auf zwei Jahre zu verlängern.

    Urteil des Europäischen Gerichtshofs soll anlasslose Datensammlungen eigentlich beschränken

    Nach derzeitigem Stand könnte die neue PNR-Datensammlung bei der Agentur für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen angesiedelt werden. Das PNR-System soll aber dezentral aufgebaut sein. Viele Mitgliedstaaten haben hierfür bereits Systeme errichtet, die dann vernetzt würden. Ohne dass die Einführung eines EU-PNR-Systems überhaupt vom Parlament beraten worden ist, finanziert die EU-Kommission entsprechende Vorbereitungen.

    Noch ist allerdings nicht alles verloren: Denn nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs über die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten müssen auch ähnlich anlasslose EU-Datensammlungen auf den Prüfstand. Hierzu gehört neben den PNR-Abkommen auch das Abkommen zur Weitergabe von Finanztransaktionsdaten an die USA.

    1. September 2014 4
  • : Schnelles Dementi der Bahn zum Datenhandel
    Schnelles Dementi der Bahn zum Datenhandel

    Ein Spiegel-Online Artikel vom Sonntag enthüllt einen angeblich geplanten Verkauf von Fahrgastdaten der Deutschen Bahn. Die Konzernkommunikation reagierte unverzüglich auf die Anschuldigungen des Nachrichtenmagazin zum Datenhandel mit Vielfahrerdaten:

    Die Deutsche Bahn weist die Berichterstattung von Spiegel Online vom Sonntag entschieden zurück, wonach es Pläne zur Weitergabe von Kundendaten an Dritte gäbe. Die Behauptung entbehrt jeglicher Grundlage. Die DB gibt bislang keinerlei Kundendaten zu Marketingzwecken an Dritte weiter und plant dies auch künftig nicht.

    So weit so gut, die Bahn erklärt, dass sie sich außerdem an die deutschen Gesetze zum Datenschutz halte. Nach §28 seien Kundenbindungsmodelle zulässig.

    Fakt ist, dass das bahn.bonus-Programm vom BahnCard-Programm der DB getrennt wurde und damit ein eigenständiges Kundenbindungsprogramm darstellt. Kunden müssen jetzt also zwei Verträge abschließen und in die neuen bahn.bonus-Bedingungen gesondert einwilligen. Diese beinhalten auch die Nutzung der Kundendaten zu Marketingzwecken.

    Neben den Kundendaten speichert die Bahn genaue Daten über die Bahnverbindungen der Fahrgäste, auf die sich die Sorge der Weitergabe im Spiegel-Artikel bezog. An deutschen Fahrgastdaten z.B. im Flugverkehr besteht im Ausland besonderes Interesse, und in diesem Rahmen ist auch der Austausch von Bahnpassagierdaten im Gespräch. Die Digitalrechtsallianz EDRI hatte erst im Januar von einer gewaltigen Kundendatenpanne bei der belgischen Bahn berichtet.

    17. März 2013 13
  • : „Die Freiheit ist das Opfer“
    „Die Freiheit ist das Opfer“

    Der Philosoph Peter Sloterdijk im aktuellen ZEIT Magazin über das, was für ihn das vergangene Jahrzehnt charakterisiert:

    ZEITmagazin: Herr Sloterdijk, wer sind die Helden dieses ersten Jahrzehnts des dritten Jahrtausends?

    Peter Sloterdjik: Für mich persönlich ist die Antwort evident: die Menschen, die bei den Sicherheitskontrollen am Flughafen ausgerastet sind. Im Spiegel stand neulich eine hübsche Aufzählung. Ein Passagier hat seine Rasierwasserflasche gegen eine Scheibe geworfen, ein anderer hat eine Kontrolleurin geohrfeigt. Das sind meine Helden, einsame Kämpfer gegen den Sicherheitswahn.

    ZEIT Magazin: „Die Freiheit ist das Opfer“

    12. Dezember 2008 5
  • : Reaktionen auf die Datenskandale – staatliche Datensammelei verbieten!
    Reaktionen auf die Datenskandale – staatliche Datensammelei verbieten!

    Die in letzter Zeit aufgeflogenen Datendealereien, Überwachungen, Memory-Stick-Verlierereien und so weiter haben in der offiziellen Politik und ihrem Umfeld bereits zu hektischen Reaktionen geführt.

    Meine Prognose: In der aktuellen Debatte um den Datenschutz wird es absehbar viel Getöse um die Stammtischhoheit geben, Leute werden sich profilieren, ein paar Gesetzesänderungen werden ins BDSG eingepflegt werden und eventuell gibt es ein wenig mehr Geld für die Aufsichtsbehörden, während die Unternehmen versichern, das seien nur Ausnahmen gewesen, die hart verfolgt gehören. Insgesamt werden alle den Eindruck erwecken wollen, jetzt mal hart durchzugreifen. Dabei ist der zentrale Konflikt hier in den nächsten Wochen und Monaten, ob sich die Diskussion auf die Kundendaten beschränkt oder ob klar wird, dass auch staatliche Datenhalden eine große Gefahr darstellen. Hier noch mehr Druck gegen den Überwachungsstaat zu machen, wird sicherlich eine der Aufgaben der Demonstration „Freiheit statt Angst“ am 11. Oktober in Berlin sein.

    Im Einzelnen ist das Gewusel durchaus interessant anzusehen:

    Wolfgang Schäuble (CDU) klaut Sebastian Edathy (SPD) dessen Idee eines Datenkrisengipfels. Wenn man nicht mehr weiter weiss, dann gründet man nen Arbeitskreis. Macht sich aber sicher gut in der Tagesschau. Worum es da gehen soll, wie die Umsetzung eventueller Ergebnisse ausgeführt werden soll, wie der mit den im Bundesrat vorliegenden Änderungsvorschlägen zum Bundesdatenschutzgesetz verkoppelt werden soll, dazu war bisher nichts zu hören. Die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern arbeiten immerhin an einem Forderungskatalog.

    Die Computerbranche rät, technische Lösungen für den Datenschutz (Privacy-Enhancing Technologies) stärker zu nutzen. Überraschung. Auch Verbraucherminister Seehofer will technische Hürden gegen Datenmissbrauch vorschreiben, hat aber das Prinzip von PETs noch nicht verstanden:

    „Damit es nicht zu ungewollten Online-Bestellungen kommt, soll künftig vor Vertragsabschluss ein Extra-Bestätigungsfeld erscheinen“, sagte er der „Bild“-Zeitung. Der Kunde müsse dann mit einem Klick bestätigen, „dass er weiß, was er tut“.

    Herr Seehofer, PETs sind kein „One Click“-Datenstriptease, sondern sorgen dafür, dass erst gar keine unnötigen personenbezogenen Daten anfallen. Immerhin unterstützt die IT-Industrie

    den Vorschlag des Bundesdatenschutzbeauftragten, dessen personelle und finanzielle Ausstattung zu verbessern. Bei den derzeit kursierenden, weiteren Vorschlägen würden meist die damit einhergehenden Kosten und die dadurch entstehende Bürokratie vergessen.

    Die Grünen wollen dies auch, stellen sich aber vor allem auf die politische Bühne mit ihrer Forderung, den Datenschutz ins Grundgesetz zu schreiben. Welchen Eindruck so eine symbolische und potenziell gefährliche Änderung auf kriminelle Leute in Call-Centern machen soll, ist dabei noch erläuterungsbedürftig.

    Dann doch lieber „Datenfahnder“ einführen, wie es der Bund Deutscher Kriminalbeamter nach Vorbild der Steuerfahndung fordert? Strategisch ist das ja nicht blöd – falls es wirklich in den Haushaltsberatungen für 2009 mehr Geld für die Datenschutz-Aufsicht geben sollte, dann kann man es so im Budget des Innenministeriums für Polizeistellen halten und muss es nicht an die lästigen Datenschutzbehörden weiter reichen.

    Michael Glos (CSU) hält bisher die Populismus-Bestmarke, indem er ein komplettes Verbot des privaten Datenhandels ins Spiel bringt.

    „Wenn wir die Verbraucher anders vor kriminellen Machenschaften nicht schützen können, müssen wir überlegen, ob wir den Handel mit persönlichen Daten generell verbieten“.

    Natürlich weiss Wirtschaftsminister Glos genau, dass so etwas nicht durch kommt, und seine Mitarbeiter werden das der Informationswirtschaft vermutlich auch schon versichert haben, aber vor der Bayern-Wahl macht es sich offenbar ganz gut, damit in der Bild-Zeitung zu stehen.

    Wir setzen noch eins drauf mit der einzig konsequenten Forderung: Wenn schon ein Verbot von Datensammlung und Datendealerei, dann aber auch für den staatlichen Bereich!

    Die konservativen haben hier schon eine offene Flanke entdeckt und versuchen mühsam, sie zu schließen. Kanzleramtschef Thomas de Maiziére (CDU) macht dazu erstmal Wähler-Bashing. Hat er wohl von der Musikindustrie abgeschaut. Er

    rügte den Internet-Umgang vieler Bürger und lobte den Umgang mit Daten durch den Staat. Ihm sei schon lange klar, dass beim Datenschutz die größere Gefahr vom Privatsektor ausgehe und nicht vom Staat. „Wie wir jetzt sehen, sind Daten beim Staat allemal besser aufgehoben als bei Privaten“, sagte der Minister. Die beste Sofortmaßnahme gegen Datenmissbrauch hätten die Bürger selbst in der Hand, indem sie nicht so viele Daten über sich ins Internet stellen. „Es ist schon sehr erstaunlich, dass besonders Jüngere große Angst vor Überwachung durch den Staat haben, aber freiwillig Bilder, Briefe und andere intime Daten ins allgemein zugängliche Internet bringen“, kritisierte de Maiziére.

    Herr de Maisiére, die Leute stellen auch bei StudiVZ nicht ihre Kontonummern online. Bitte erst das Problem verstehen, dann antworten. Staatliche Datenhalden werden außerdem von den Bürgern nicht freiwillig gefüttert. Hier bleibt als Sofortmaßnahme des Selbstschutzes oft nur die Verfassungsklage. Die Urteile aus Karlsruhe haben allerdings in den letzten Jahren nie zum Vertrauen in staatliche Datenhalden beigetragen, sondern regelmäßig ihre Grundgesetzwidrigkeit bestätigt.

    Auch Dieter Wiefelspütz (SPD), der jahrelang Projekte wie die Vorratsdatenspeicherung und die Online-Durchsuchung offensiv unterstützt hatte, reagierte zunächst ähnlich und dichtete dem Staat eine weiße Weste an:

    Mangelnder Datenschutz sei vor allem ein Problem der Privatwirtschaft, während der Staat sauber sei, meint der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion.

    Diese Position scheint allerdings in der SPD-Fraktion keine Mehrheit mehr zu finden. Als erstes Opfer zeichnet sich das zentrale Melderegister ab, das von Justizministerin Brigitte Zypries und der SPD-Fraktion für tot erklärt wurde. Auch Dieter Wiefelspütz gestand nun ein,

    gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Fälle von Datenmissbrauch „sollte auch der Staat sich hüten, verzichtbare neue Datensammlungen anzulegen“.

    Dann mal los, es gibt da viel zu tun: Vorratsdatenspeicherung der Kommunikationsdaten, ELENA-Arbeitnehmerdatenregister, „Gefährder“-Dateien, DNA-Datenbanken, Passagierdaten, Kontendaten, KFZ-Nummernschilder, und und und. Die sind alle verzichtbar. Wir haben immerhin seit Gründung der Bundesrepublik mehr als 50 Jahre gut ohne sie gelebt.

    Update: Die SPD beginnt mit Schäuble-Bashing. Man sollte vielleicht aus aktuellem Anlass mal Wiefelspütz und Zypries mit „Stasi 2.0“ breitflächig streuen, um dieser Geschichtsklitterung „SPD=Datenschützer“ vorzubeugen.

    Update 2: Eine interessante Diskussion entwickelt sich hier: „Teilrückzug aus dem Web 2.0“

    23. August 2008 6
  • : Lufthansa nutzt Passagierdaten für Überwachung
    Lufthansa nutzt Passagierdaten für Überwachung

    Nach der Telekom steht jetzt auch die Lufthansa am Daten-Pranger: Auch Lufthansa spähte Journalisten aus. Um undichte Stellen im Konzern zu enttarnen, hat man einfach auf die eigenen Passagierdatenbanken zurückgegriffen. Ein FTD-Journalist wurde dabei ebenso Opfer von Überwachungsmassnahmen durch die Lufthansa als auch durch die Telekom.

    Nach Informationen von SPIEGEL ONLINE beauftragte der Lufthansa-Vorstand Anfang 2001 die Konzern-eigene Sicherheitsabteilung, den Tippgeber in den eigenen Reihen ausfindig zu machen. Die wurde schließlich fündig, als der „FTD“-Reporter mit der Lufthansa von Düsseldorf nach Hamburg flog, wo er sich mit seinem Informanten traf, einem langjährigen Arbeitnehmervertreter. Weil beide wenig Zeit hatten, nutzten sie die Lufthansa-Lounge am Hamburger Flughafen.

    Der Kontrolleur, der offenbar schon damals in Verdacht geraten war, die „FTD“ mit vertraulichen Informationen zu versorgen, wurde von einer Mitarbeiterin erkannt. Um seinen Gesprächspartner zu identifizieren, überprüften Konzernangestellte seine Flugdaten – und wurden prompt fündig. Die sensiblen Informationen sind intern über ein Computersystem mit dem Namen „Corona“ abrufbar und werden dort in der Regel ein Jahr lang gespeichert.

    Aber laut Lufthansa sei das nichts schlimmes, weil die „ausgewerteten Passagierdaten“ […] „intern ohnehin mehreren tausend Mitarbeitern zur Verfügung“ stünden. Daher seien diese „weniger gut geschützt als Angaben über Telefonverbindungen“. Vielleicht kommt durch diese Aktion auch nochmal etwas mehr mediale Aufmersamkeit auf den Transfer unserer Passagierdaten an andere Staaten.

    Man fragt sich was als nächstes kommt: Überwachte die Deutsche Bank etwa Kontenbewegungen von Journalisten, um interne Lecks zu finden?

    7. Juni 2008 6