Die EU-Innenminister_innen haben sich auf die Speicherung von Fluggastdaten geeinigt. Ein halbes Jahr sollen die Daten unter Klarnamen gespeichert werden, danach unter Pseudonymen weitere viereinhalb Jahre. Der Zugang soll nach dem ersten halben Jahr jedoch strengeren Regeln unterliegen, wobei unklar bleibt, wie diese genau aussehen.
Stimmt das EU-Parlament der Fluggastdaten-Speicherung zu, haben die Mitgliedsstaaten zwei Jahre Zeit, eine entsprechende Richtlinie umzusetzen. Dabei müssen die Mitgliedsstaaten darauf achten, die Fluggastdaten-Speicherung mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung in Einklang zu bringen. Aufgrund des Urteils gab es die Hoffnung, das Parlament werde dauerhaft gegen die Fluggastdaten-Speicherung sein. Nach fünf Jahren intensiver Diskussion gilt die Zustimmung des Parlaments nun jedoch als sicher.
Der Kompromiss, den EU-Parlament und EU-Ministerrat ausgehandelt haben, reguliert neben der Speicherdauer die Weitergabe der Daten von den Fluggesellschaften an die Mitgliedsstaaten, die Nutzung der Daten in der Strafverfolgung und in der Terrorprävention sowie den Austausch der Daten zwischen den einzelnen Staaten. Gespeichert werden müssen alle Daten der Flüge in die EU sowie aus der EU heraus. Dazu steht es den Mitgliedsstaaten frei, auch die Daten von innereuropäischen Flügen zu speichern. Erfasst werden neben den Flugdaten die Art der Bezahlung, Kontaktdaten, Informationen über das Gepäck, Essenswünsche, medizinische Informationen sowie alle weiteren Daten, denen die Fluggesellschaften habhaft werden können – etwa, wenn über die Fluggesellschaft ein Auto gemietet oder ein Hotel gebucht wird.
