Die EU-Staaten verschieben umstrittene Überwachungspläne für Bahn, Bus und Schiff. Im Sommer waren Pläne ruchbar geworden, dass die Speicherung von Flugpassagierdaten auf andere Arten des länderübergreifenden Fernverkehrs ausgeweitet werden könnte.
Bereits bisher speichern die meisten EU-Staaten die Daten von Flugpassagieren bei innereuropäischen Flügen. Nach den Vorschlägen soll das auch für Bus, Bahn und Schiff möglich sein. Anonymes Reisen in öffentlichen Verkehrsmitteln über Staatengrenzen hinweg würde damit praktisch unmöglich.
Das sorgt nicht nur bei Datenschützern für Bedenken. Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht sagte im Juli: „Das Gefühl, dass der Staat weiß, wann ich wohin reise, kann zu gravierenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit führen.“
Der Rat der EU-Staaten schiebt das Vorhaben angesichts der Bedenken erstmal auf die lange Bank: Auf Vorschlag der finnischen EU-Ratspräsidentschaft spricht sich eine Mehrheit der Mitgliedsländer dafür aus, zunächst eine „gründliche Folgeabschätzung“ über die Notwendigkeit einer Ausweitung durchzuführen. Die Innen- und Justizminister sollen den Vorschlag bei ihrem Treffen am 2. und 3. Dezember formell beschließen.
Auswirkung auf Grundrechte prüfen
Mit der Studie soll erst nach Evaluierung der bisherigen Richtlinie über Passenger Name Records (PNR) begonnen werden, die bis Mai 2020 abgeschlossen sein soll. Die Folgeabschätzung soll klären, welche Transportmittel umfasst werden sollen und welche Auswirkungen das auf Grundrechte wie jenes auf Bewegungsfreiheit und Datenschutz hätte.
Mit einem Ergebnis ist vermutlich erst bis Ende 2020 zu rechnen. Bereits im September hatte die finnische Innenministerin Maria Ohisalo dem EU-Parlament gesagt, dass sie in nächster Zeit kein neues Gesetz zur Ausweitung der Passagierdatenspeicherung erwarte. Bereits die bisherige Richtlinie zur Aufzeichnung von Fluggastdaten sei „roh“ und schwer umzusetzen.
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