Wer in ein Flugzeug steigt, hinterlässt jede Menge Daten: Reiseverlauf, Sitzplatz, Gepäck, Essenswünsche sind nur ein paar Beispiele. Eine EU-Richtlinie zur Speicherung von Fluggastdaten schreibt vor, dass Fluggesellschaften bei Flügen in die EU oder aus der EU die Passagierdaten übermitteln müssen. Mitgliedstaaten können außerdem die sogenannten Passenger Name Records (PNR) für ausgewählte Flüge innerhalb der EU erfassen. Geht es nach dem Willen einiger EU-Mitgliedstaaten würde das bald noch mehr Verkehrsmittel wie Fernzüge, Busse und Schiffe betreffen.
Derzeit diskutiert darüber der Rat der EU, genauer die Arbeitsgruppe für Informationsaustausch und Datenschutz DAPIX. Am 9. September haben sich deren Mitglieder wieder getroffen. Aus einer Zusammenfassung des Treffens geht hervor, dass sich die Mitgliedstaaten bisher noch nicht einig sind.
Skeptiker und Befürworter
Manche begrüßen eine Ausweitung der Reisedatenspeicherung – Schweden, Frankreich und Belgien zum Beispiel. Andere sind zurückhaltender. Österreich will die Evaluierung der bisherigen Richtlinie abwarten, die soll laut der EU-Kommission bis Mai 2020 fertig sein. Derzeit haben 25 von 28 EU-Staaten die bisherige PNR-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt und der EU-Kommission vorgelegt.
Ein Rechtsakt zu einer Ausweitung der Datenspeicherung stehe vorerst nicht an. Zunächst gehe es darum, „die Frage strukturiert zu diskutieren“, heißt es in der Zusammenfassung der DAPIX-Sitzung. Bis Ende des Jahres hat Finnland den Vorsitz im Rat der EU und moderiert die Treffen des Gremiums. In der Sitzung berichtet das nordeuropäische Land, dass es derzeit mehr Menschen per Schiff – 19,4 Millionen jährlich – als per Flugzeug erreichen.
Schon heute bekämen finnische Behörden Daten aus den Seereisen, dazu gehören auch Nummernschilder von Fahrzeugen, die in Finnland mit der Fähre ankommen. 190 nationale Haftbefehle seien im Juli vollstreckt worden, 220 Mitglieder „von Gruppen aus dem Bereich organisierter Kriminalität“ habe man feststellen können.
Deutschland hat rechtliche Bedenken
Deutschland hat dem Protokoll zufolge Bedenken gegenüber einer erweiterten Passagierdatenspeicherung, „aus rechtlicher, fachlicher und technischer Sicht“. Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht sagte im Juli: „Das Gefühl, dass der Staat weiß, wann ich wohin reise, kann zu gravierenden Einschränkungen der persönlichen Freiheit führen.“
Zumindest würde sich einiges ändern. Zugtickets ins Ausland einfach so am Automaten oder am Schalter mit Bargeld bezahlen, ohne weitere Daten zu hinterlassen? Das wäre kaum mehr möglich. Die Kollegen aus dem Innenministerium von Horst Seehofer verwiesen darauf, dass die Bundesregierung noch keine Position habe. Das heißt: Es ist ungewiss, ob Deutschland weiterhin auf der Seite der Skeptiker bleibt.
Bisherige Fluggastdatensammlung ist kein Erfolg
Besonders effektiv ist die bisherige Datenspeicherung nicht: 99,7 Prozent aller anfänglichen Treffer stellten sich als Fehlalarme heraus, insgesamt etwa 40 Beamte des Bundeskriminalamts sind damit beschäftigt, das rund um die Uhr zu überprüfen. Auch in der Ratsarbeitsgruppe diskutieren die EU-Staaten Probleme: Datenqualität und ‑vollständigkeit lassen offenbar oft zu wünschen übrig.
Außerdem laufen derzeit mehrere Klagen gegen die „Vorratsdatenspeicherung der Lüfte“. Die NGO Gesellschaft für Freiheitsrechte klagt zusammen mit epicenter.works vor deutschen und österreichischen Gerichten gegen die Richtlinie.
Bei den Reisedaten geht es nicht nur um bloße Sammlungen und Abgleiche mit Fahndungslisten. Es geht auch darum, Profile über die Reisenden zu bilden. Die EU-Grenzagentur Frontex arbeitet dafür an der „Reisendenanalyse für Grenzmanagementzwecke“, um Risikoprofile und – indikatoren zu erstellen.
