EU-Staaten zeigen wenig Interesse an Fluggastdatenspeicherung

Ende September will das Bundeskriminalamt mit der Sammlung und Analyse von Passagierdaten beginnen. Bei der offiziellen Anmeldung der Zentralstelle hat die Behörde jedoch getrödelt. Schon jetzt liefern mehrere Fluglinien Personendaten für den Testbetrieb dorthin. Seine Erfahrungen teilt das BKA in einer selbst geleiteten EU-Arbeitsgruppe.

langer Gang in einem Flughafen
Nur rein nationale Flüge sind von der EU-Vorratsdatenspeicherung von Passagierdaten ausgenommen. CC-BY 2.0 Terry Whalebone

Einst als unabdingbares Mittel im Kampf gegen Terrorismus gefordert, verläuft die Umsetzung der EU-Richtlinie über die Verwendung von Fluggastdaten schleppend. Das vor über zwei Jahren beschlossene Paket hätten alle Mitgliedstaaten bis zum 25. Mai dieses Jahres in nationale Gesetze überführen müssen. Eine beträchtliche Zahl von Regierungen hat dies jedoch gegenüber der Kommission noch nicht angezeigt. Das hat der EU-Innenkommissar Julian King gestern in einer Anhörung im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des Europäischen Parlaments bestätigt. Zuvor hatte auch die Bürgerrechtsorganisation Statewatch darüber berichtet.

Gemäß der Richtlinie müssen Airlines, Reisebüros und andere Reiseanbieter vor jeder Reise umfangreiche Personendaten ihrer Kunden an die zuständigen Behörden übermitteln. Dort werden sie fünf Jahre lang gespeichert. Zu den rund 60 einzelnen „Passenger Name Records“ (PNR) gehören Informationen zum Reiseverlauf, Mitreisenden, Zwischenstopps, gebuchten Hotels oder Mietwagen. Sämtliche bei der Buchung anfallende Angaben werden verarbeitet, darunter auch die E-Mail-Adresse, Rechnungsanschrift, der zuständige Sachbearbeiter im Reisebüro, Sprachen mitfliegender Minderjähriger, Essensvorlieben oder ein Doktortitel.

Von der Richtlinie ausgenommen sind nach einer gemeinsamen Erklärung aller Mitgliedstaaten nur noch Flüge im Inland. Die PNR-Daten sollen bis 24 Stunden vor der planmäßigen Abflugzeit übermittelt werden, und ein zweites Mal, wenn sich die Türen des startenden Flugzeuges endgültig geschlossen haben. So kann herausgefunden werden, wenn eine Person den gebuchten Flug nicht angetreten hat.

Mitgliedstaaten müssen Fluggastdatengesetze erlassen

Alle Informationen werden mit Datenbanken und Risikoprofilen abgeglichen, die aufgrund früherer Erfahrungen erstellt wurden. Kriterien für ein solches Muster sind Alter, Geschlecht, Nationalität und Zielland. Bei gefundenen Auffälligkeiten werden die hierfür zuständigen Behörden informiert, die dann „Anschlussmaßnahmen“ einleiten können, etwa die Überprüfung, Festnahme oder weitere Beobachtung der Person. Auch die Geheimdienste können eingebunden werden.

Für die Implementierung der Richtlinie müssen die Regierungen der Mitgliedstaaten ein eigenes Fluggastdatengesetz erlassen. Wegen der zögerlichen Umsetzung hat die EU-Kommission im Juli 14 Staaten hierzu gemahnt, darunter Österreich, Frankreich, Griechenland, die Niederlande, Rumänien und Spanien. Mindestens fünf Regierungen haben diesen Anschluss jedoch inzwischen nachgeholt. So steht es in einem Register der Europäischen Union. Laut dem Sicherheitskommissar hätten jedoch zwei der Nachzügler lediglich die teilweise Umsetzung mitgeteilt. Soweit bekannt, handelt es sich dabei um Estland und die Tschechische Republik.

In Frankreich, wo das PNR-System bereits läuft, soll es zum Aufspüren von 13 Personen geführt haben. In Belgien wurden einem Bericht zufolge bereits 834 „gesuchte Kriminelle“ festgestellt. Zu den Kriminalitätsbereichen gehörten demnach Terrorismus, Drogenhandel, Kindesentführung und Diebstahl. Das deutsche Bundesinnenministerium (BMI) rechnet in 0,07 Prozent der Passagierdatensätze mit „Folgemaßnahmen“.

Datenbank beim Bundesverwaltungsamt

Die Mitgliedstaaten sollen auch eine Fluggastdatenzentralstelle einrichten. Dort werden die PNR-Daten mit anderen Datenbanken abgeglichen. Dabei sollen beispielsweise gesuchte StraftäterInnen, „Gefährder“ oder als vermisst gemeldete Personen festgestellt werden. Im Falle des deutschen Fluggastdatengesetzes ist die Zentralstelle beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelt. Anders als viele andere Mitgliedstaaten hat die Bundesregierung ihre Funktion aber noch nicht offiziell angemeldet. Für die Fluggastdatenzentralstellen der übrigen EU-Mitgliedstaaten ist deshalb unklar, wohin etwaige Hinweise gemeldet werden können.

Physisch liegt das deutsche PNR-System beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Für dessen Ausstattung hatte sich die Behörde zusammen mit dem BKA in jenen Ländern informiert, die bereits eigene Systeme betreiben, darunter die Niederlande, Frankreich, Großbritannien, Australien und die USA.

Das Bundesverwaltungsamt hat außerdem eine vom Dachverband der Fluggesellschaften, der International Air Transport Association (IATA), eingerichtete Arbeitsgruppe geleitet. Zu ihren Aufgaben gehörte die Erstellung einer Liste aller nutzbaren Standards von Fluggastdatensätzen. Die Fluggesellschaften müssen aus dieser Liste ein Protokoll und Format auswählen, das sie verwenden wollen, und dies den anderen Mitgliedstaaten mitteilen. Die meisten Firmen verwenden das kommerzielle Übertragungsprotokoll „IBM MQ“ von der IBM Corporation.

Bundeskriminalamt unterstützt Nachzügler

Um den langsamen Mitgliedstaaten den Anschluss an das PNR-System zu erleichtern, nahmen deren zuständige Behörden an einer informellen Arbeitsgruppe teil. Die Leitung dieser Gruppe lag bis 1. September beim BKA. Als einen Schwerpunkt des Vorsitzes nennt das Innenministerium die Abstimmung eines „Standardübermittlungskanals“ zwischen den Fluggastdatenzentralstellen.

Mit dem „Fonds für die innere Sicherheit – Ausrichtung Polizei“ (ISF-Polizei) werden die Mitgliedstaaten in der Umsetzung von EU-Entscheidungen finanziell unterstützt. Laut dem Informationsdienst EUobserver hat die Kommission hierüber 70 Millionen Euro für die Einrichtung von Fluggastdatenzentralstellen vergeben. Auch die säumigen Mitgliedstaaten haben jeweils mehrere Millionen aus dem Fonds erhalten. Die EU-Beihilfe für das deutsche Fluggastdatensystem, das mindestens 30 Millionen Euro kostete, ist nicht bekannt. Ebensowenig hat der Ministerium die monatlichen Personalkosten sowie die Ausgaben für Lizenzen benannt.

Der offizielle Betrieb der deutschen Fluggastdatenzentralstelle soll Ende September beginnen. Schon jetzt sammelt das BKA „Passagierdaten einiger Flugverbindungen“ für den Testbetrieb. Diese stammen von in Deutschland operierenden Airlines, die „nach und nach“ an das BKA angebunden werden. Diese Personendaten würden jedoch laut dem Innenministerium „unmittelbar anonymisiert“ und spätestens nach 72 Stunden gelöscht.

2 Ergänzungen

  1. Kleiner Fehler im Artikel: 0,007 % der täglich anfallenden Datensätze werden vom Bundesverwaltungsamt an das BKA weitergeleitet. Dort sitzen Spezialisten und entscheiden „händisch“, was zu tun ist, weil maschinelle Auswertung untersagt ist.

    Und zu den Lizenzkosten: das PNR-System ist komplett auf Open Source aufgebaut. Darüber ist das Bundesverwaltungsamt sehr stolz.

    1. Danke für die Ergänzung. Ich glaube beides stimmt. Das BMI schrieb:

      Bisherige Schätzungen auf Grundlage der Erfahrungswerte anderer Staaten belaufen sich auf ca. 0,07 Prozent der Passagierdatensätze, für die Folgemaßnahmen erwogen werden können.

      Die Lizenzen falls auch für das Vorgangssystem und das Abgleichsystem an, die ja beim BKA bereits vorhanden sind.

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