Belgien geht den nächsten Schritt auf dem Weg zur Vollüberwachung der Mobilität: Ein neues Gesetz fordert, dass sich ab Mai 2018 alle Passagiere von Bahn, Bus und Fährverkehr vor der Reise mit ihren Personalien registrieren, berichtet Sueddeutsche.de:
In Belgien hatte die Abgeordnetenkammer kurz vor Weihnachten ein entsprechendes Gesetz gebilligt. Demnach soll die vom EU-Parlament im vergangenen Jahr beschlossene Speicherung von Fluggastdaten von Mai 2018 an auch für andere Verkehrsmittel gelten. Bahn‑, Bus- und Fährgesellschaften, die ihrer Meldepflicht nicht nachkommen, riskieren eine Geldbuße von bis zu 50 000 Euro pro nicht erfolgter Registrierung. Für die Kunden dürfte dies längere Wartezeiten bedeuten. Auch die Möglichkeit, kurz vor Abfahrt in einen Zug zu springen, wird es dann wohl nicht mehr geben. Die Passagiere müssten sich erst beim Kauf der Fahrkarte ausweisen.
Laut einem Bericht von Politico fordert der belgische Innenminister Jan Jambon seine europäischen Amtskollegen auf, ähnliche Gesetze einzuführen. Erst im letzten Jahr hatte die Europäische Union die Vorratsdatenspeicherung für Fluggäste eingeführt. Für jeden Fluggast werden hierbei 60 Einzeldaten wie Kreditkartennummer oder Essenswahl für fünf Jahre abgespeichert und danach gerastert und verarbeitet.
