Instagram, Facebook
Öffentlichkeit

Aus für das NetzDGEuropaweite Regeln für das Löschen und Sperren

Das deutsche NetzDG sollte illegale Inhalte im Netz bekämpfen und galt doch als unbeliebt. Ab Februar 2024 wird das umstrittene Gesetz von einer neuen EU-Verordnung abgelöst, die alle Online-Plattformen schärfer in den Blick nimmt. Wir veröffentlichen den Referentenentwurf, der das deutsche Recht an das EU-Gesetz anpassen soll.

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Marco Buschmann macht ein Selfie im Bundestag
Überwachung

JustizministeriumUrheberrechtsverletzungen sind jetzt digitale Gewalt

Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt handelt von weit mehr als digitaler Gewalt. Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte. Die Messenger Threema und Signal kritisieren das geplante Gesetz.

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Nutzerrechte

Inhaltemoderation auf Twitter„Wir bei HateAid erleben vor allem Willkür“

Auf Twitter floriert die Hassrede. Zum ersten Mal hat nun das Bundesamt für Justiz ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das die Qualität der Moderation unter die Lupe nimmt. Wir haben bei Josephine Ballon von der Hilfsorganisation HateAid nachgefragt, was das bedeutet.

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Facebook-Post mit dem Wort "Volksverräter" im Vordergrund
Öffentlichkeit

NetzDG-Reform ungültigMeta muss keine Widerspruchsmöglichkeit anbieten

Deutschland hätte Instagram und Facebook nicht einfach vorschreiben dürfen, dass sie ein Gegenvorstellungsverfahren bei Löschentscheidungen anbieten müssen. Auch wenn Meta vor Gericht Erfolg hatte: Dank des Digital Services Act kommt die Widerspruchsmöglichkeit gegen Löschungen bald für die gesamte EU.

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Twitter-Chef Elon Musk grübelt.
Öffentlichkeit

Twitter im DigitalausschussTransparenz mit Schattenseiten

Seit der Übernahme von Twitter durch den Milliardär Elon Musk sorgen sich Politik und Aufsichtsbehörden darum, ob das soziale Netzwerk geltende Gesetze einhalten kann. In der heutigen Sitzung des Digitalausschusses des Bundestags versuchte ein Vertreter des Unternehmens, die Zweifel der Abgeordneten auszuräumen – mit nur geringem Erfolg.

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Demokratie

Meinungsfreiheit Mit Hausdurchsuchungen gegen Likes

Kann ein Like strafbar sein? Das Landgericht Meiningen bejaht diese Frage erstmals und rechtfertigt dafür sogar Hausdurchsuchungen. Das fragwürdige Urteil erlaubt es Strafverfolgungsbehörden somit mit Bazookas auf Spatzen schießen – und verschiebt die Grenze der Meinungsfreiheit. Ein Kommentar.

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GFF-Studie Digitale Grundrechte
Öffentlichkeit

Grundrechte in sozialen NetzwerkenSind Facebook & Co. überhaupt noch privat?

Das Projekt „Grundrechte im Digitalen“ der Gesellschaft für Freiheitsrechte befasst sich unter anderem mit der Frage, ob die dominanten sozialen Netzwerke wegen ihrer schieren Größe den Raum des Privaten verlassen haben. Dann müssten sie als Akteure staatsähnlich Grundrechte garantieren.

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Öffentlichkeit

Nach Gesprächen mit BundesregierungTelegram sperrt erstmals Kanäle in Deutschland wegen „lokalen Gesetzesverstößen“

Telegram reagiert offenbar auf politischen Druck. Nach einem Gespräch mit der Bundesregierung sperrt der Messenger einige Kanäle des Verschwörungsideologen Attila Hildmann in Deutschland.

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Öffentlichkeit

StudieSeit dem NetzDG gibt es weniger Hass auf Twitter

Einer Studie zufolge hat das Netzwerkdurchsetzungsgesetz zu weniger Hasskommentaren auf Twitter geführt. Unerwünschte Nebenwirkungen wie Overblocking oder eine Verhaltungsänderung normaler Twitter-Nutzer:innen ließen sich in der Studie nicht nachweisen. Die Forscher:innen haben dafür zwei Millionen Tweets aus Deutschland und Österreich untersucht.

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Logo und Screenshots von Telegram. In einem Screenshot steht auf englisch: "Diese Meldung kann bei Telegram-Apps, die aus dem Google Play Store heruntergeladen wurden, nicht angezeigt werden"
Öffentlichkeit

Für Android und iOSTelegram blockiert Inhalte der Verschwörungsszene

Äußerst selten greift Telegram in Inhalte von Nutzer:innen ein. Jetzt blockiert Telegram in Einzelfällen Gruppen und Kommentare, in denen gegen Corona-Maßnahmen gehetzt wird. Betroffen ist, wer die App direkt von Google und Apple bezieht.

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