Stand der DingeEin Update zu digitaler Gewalt

Was ist digitale Gewalt? Was bringt das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums zu einem neuen Gesetz? Und was braucht es wirklich, um Betroffenen zu helfen? Anne Roth hat das in einem Talk auf dem Chaos Communication Camp 2023 zusammengefasst.

Eine Illustration, die eine Frau zeigt, die sich vor Pfeilen schützt.
Digitale Gewalt hat viele Gesichter. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Ikon Images

Dieser Text ist eine verschriftlichte, für bessere Lesbarkeit editierte Version des Vortrags, der auf media.ccc.de angeschaut werden kann.

Ich möchte mit einem Gespräch beginnen, das ich vor einiger Zeit mit einer Beraterin einer Frauenberatungsstelle führte. Sie erzählte mir von dem Fall einer jungen Frau, wo jemand genau wusste, wie ihr Zimmer aussieht, obwohl sie in der dritten Etage wohnt. „Er konnte ihr die Bilder erklären, die er von ihr gemacht hat, aber er hat es ihr nicht gezeigt. Er hat sie beim Entkleiden gefilmt. Er hat sie auch bedroht und sie aufgefordert, Sachen zu tun, die sie nicht tun wollte. Die Frau hat irgendwann angefangen, an ihrer eigenen Wahrnehmung zu zweifeln. Wenn aber eine Frau mit einer solchen Geschichte zur Polizei geht, dann sagen die oftmals: ‚Das hat sie sich aus den Fingern gesogen.’“

Wenn Menschen so etwas widerfährt, sind sie erst einmal völlig ratlos. Sie treibt nicht nur die Frage um: „Wie macht er das?“ – sondern die haben Angst. Die haben Angst davor, dass dieses Material, wie angedroht, vielleicht an Kolleg*innen, an Nachbar*innen, an die Familie gerät. Und sie haben Angst, dass der Täter vielleicht in ihrer Wohnung war oder noch in die Wohnung kommt. Und sie haben das Gefühl, überwacht zu werden – ohne zu wissen, wie und wo diese Überwachung stattfindet. Das macht Angst.

Die Beraterin hat mir berichtet, dass der Belästiger vermutlich eine Drohne genutzt hat. „Inzwischen wissen wir, dass so etwas regelmäßig vorkommt.“

Vermeintlich einfache Lösungen

Im Bereich des Stalkings kommt es sehr oft vor, dass der Belästiger immer genau weiß, wo die betroffene Person ist: „Eine Frau hatte einen Sender am Auto. Nachdem der Sender gefunden worden war, baute der Belästiger ein Mikro im Auto ein, sodass er alles mithören konnte. Auch das ist irgendwann entdeckt worden und dann war Ruhe.“

Im Nachhinein ist es einfach, sich zu erklären, woher Belästiger ihre Infos haben. Und dann sieht auch die Lösung auf den ersten Blick einfach aus. Aber in dem Moment, wo du davorstehst und das nicht weißt, verursacht die Bedrohung einen enormen Stress. Und das ist auch eine Herausforderung für die Beratungsstellen. Sie müssen sich erstens fragen: Gibt es überhaupt eine reale Überwachung? Und zweitens: Wie findet diese statt?

Wenn in einer Beratungsstelle eine Frau sitzt, deren Ex-Freund oder Partner viel über sie weiß, man aber nicht weiß woher, dann helfen pauschale Ratschläge – etwa einen Passwort-Manager oder eine sichere Messenger-App Signal zu nutzen – nicht weiter.

Was ist digitale Gewalt?

Das Problem beginnt vielmehr weit früher – nämlich bei der Definition. Was ist eigentlich alles digitale Gewalt?

Die Frauenhauskoordinierung e. V. – quasi der Dachverband der Frauenhäuser in Deutschland – definiert digitale Gewalt wie folgt:

Digitale Gewalt umfasst verschiedene Formen von Gewalt, die mithilfe technischer Geräte (bspw. Smartphone) und über Apps, Programme und Plattformen ausgeübt werden. Digitale Gewalt steht im Partnerschaftskontext meist in direkter Verbindung zu analoger Gewalt.
Definition von Digitaler Gewalt der Frauenhauskoordinierung - Frauenhauskoordinierung

Manche sprechen inzwischen auch von technikbasierter Gewalt oder von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Es geht in diesem Text vor allem um Gewalt im sozialen Nahraum, landläufig bekannt als ‚Häusliche Gewalt‘. Dabei geht es in der großen Mehrzahl um Gewalt in heterosexuellen Paar-Beziehungen bzw. getrennten Paaren. Digitale Gewalt betrifft aber auch andere Menschen und zwar vor allem alle, die von verschiedenen Formen von Diskriminierungen betroffen sind: Neben Frauen sind das etwa LGBTQI-Personen, Menschen mit Behinderungen, alle, die von Rassismus betroffen sind oder die, die aufgrund geringerer Bildung weniger Zugang zu Wissen über digitale Geräte oder Plattformen haben.

Digitale Gewalt umfasst verschiedene Formen der Gewalt, die mit Hilfe technischer Geräte wie Smartphone und über Programme und Plattformen ausgeübt wird. Digitale Gewalt steht im Partnerschaftskontext meist in direkter Verbindung zu analoger Gewalt. Auch das ist ein großes Problem in dieser Debatte.

Digitale Gewalt wird begrifflich häufig synonym zu Hate Speech benutzt und verstanden. Aber das ist tatsächlich nur ein relativ großer Teilbereich, der auch viel Aufmerksamkeit verdient – aber eben nur ein Teilbereich.

Es gibt noch etliche weitere Seiten der digitalen Gewalt. Aber vielen Menschen, insbesondere in der Politik, ist dies nicht bewusst. Und wir sollten uns klar machen, dass geschlechtsspezifische Gewalt im sozialen Nahraum – auch bekannt als häusliche Gewalt oder Partnerschaftsgewalt – viel mit Kontrolle und Manipulation zu tun hat. Dementsprechend bieten digitale Geräte, Software und Plattformen viele Möglichkeiten, digitale Gewalt auszuüben – in Familien, in Partnerschaften, unter Kolleg*innen, in der Nachbarschaft.

Form und Ausprägung von Cyber-Gewalt gegen Frauen in (Ex-)Bezeihungen dargestellt in einem schaubild
Eine Studie der Fachhochschule Campus Wien aus dem letzten Jahr. - fh campuswien

Hinzu kommt die digitale Gewalt, die durch Unbekannte im Netz erfolgt. Eine Studie aus dem vergangenen Jahr, die an der Fachhochschule Campus Wien erschienen ist, versucht, digitale Gewalt im sozialen Nahraum zu kategorisieren. Demnach gibt es bildbasierte sexualisierte Gewalt, dann die Erstellung von Fake-Profilen und was man damit alles anfangen kann, sowie Nachrichten, Anrufe, die Kontrolle durch technische Geräte, Beschädigung technischer Geräte sowie Psychoterror durch das sogenannte Internet of Things, also smarte Geräte, und schließlich der ökonomische Schaden, den digitale Gewalt anrichten kann.

Wie groß ist das Problem eigentlich?

Aber wie groß ist dieses Problem eigentlich? Vor vier Jahren stand ich hier und habe gesagt, dass es keine Zahlen und keine Empirie zu dem Thema gibt. Wir wissen darüber einfach viel zu wenig.

Natürlich haben die Beratungsstellen Umfragen dazu erstellt, aber eben keine Empirie. Und im Grunde fehlen bis heute valide Zahlen. Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“, das von der Bundesregierung betrieben wird, gibt Jahresberichte heraus. Diese Berichte führen auf, wie viele Fälle das Hilfetelefon jährlich insgesamt verzeichnen. Im Jahr 2022 sind es knapp 40.000 gewesen. Genau 314 davon sind als digitale Gewalt kategorisiert. Die niedrige Zahl wirft Fragen auf. Denn das kann eigentlich nicht sein.

Das Problem ist, dass die Mitarbeitenden des Hilfetelefons jeden Fall, den sie bearbeiten, in eine Kategorie einsortieren. Und natürlich ordnen sie die meisten Fälle bei häuslicher Gewalt ein, also quasi bei der physischen Gewalt. Unter „digitale Gewalt“ sind dann nur noch jene Fälle einsortiert, die die Mitarbeitenden zuvorderst nicht zur häuslichen Gewalt zählen. Deren Zahl fällt dann natürlich sehr gering aus. Und sie ist daher auch kaum aussagekräftig.

Für die Jahre zuvor zeichnen die Zahlen ein ähnliches Bild. 2019 waren es 229 Fälle, sie sind dann etwas angestiegen, aber sie weisen insgesamt keine großen Unterschiede auf.

Seit dem Jahr 2022 gibt es außerdem die Bundeslagebilder Häusliche Gewalt des Bundeskriminalamts (BKA). Sie führen Zahlen zur Partnerschaftsgewalt mit dem Thema Internet zusammen. Zuvor gab es solche Übersichten nicht. Damals wurden Straftaten erfasst, die mit dem Internet oder mit Partnerschaftsgewalt zusammenhängen, aber sie wurden nicht gesondert erfasst, wenn sie in dieser Kombination vorkamen.

Die seit 2022 vom BKA erfassten Zahlen sind ebenfalls ziemlich klein. Insgesamt gab es 24.000 Fälle von Bedrohung in Partnerschaften, 1.800 davon erfolgten mit dem Internet, also 7,8 Prozent. Dasselbe gilt für Stalking und Nötigung. Meine Vermutung ist, dass diese Zahlen nicht die Realität darstellen. Denn die Beratungsstellen sagen bereits seit Jahren, dass nahezu alle Fälle von geschlechtsspezifischer Gewalt auch digitale Aspekte aufweisen.

Das Problem ist auch die Polizei

Wenn das BKA in ihren Lagebildern dies so nicht darstellt, dann kann das viele Gründe haben. Zunächst einmal gehen betroffene Frauen nur selten zur Polizei. Das kennen wir aus dem Bereich der analogen körperlichen Gewalt. Wenden sie sich aber an die Polizei, dann werden ihre Fälle oftmals nicht aufgenommen, die Frauen werden abgewiesen. Das kommt leider allzu häufig vor.

Die Beamt*innen fragen dann, wieso die Frauen das Nacktfoto überhaupt gemacht haben. Irgendwie seien sie ja selber schuld – ich überspitze – wenn ihnen digitale Gewalt widerfährt. Inzwischen ändert sich das ein wenig. Aber im Großen und Ganzen hat die Polizei noch immer weder die Technik, um eine vernünftige Beweissicherung zu machen, noch die die Ausbildung dazu.

Digitale Gewalt taucht inzwischen auch in den Statistiken der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) auf. Da geht es allerdings nur um Verdacht und Ermittlungen, aber nicht um Verurteilungen. Das heißt, auch die PKS bildet die Realität nicht ab.

Immerhin erfasst die PKS ebenfalls seit dem Jahr 2022 im Bereich Hasskriminalität auch frauenfeindliche Hasskriminalität. Vorher wurde das nicht erfasst, weil in dem Bereich Hass, Bedrohungen und Beleidigungen das Thema Sexismus beziehungsweise Frauenfeindlichkeit und geschlechtsspezifischer Hass häufig einfach vergessen wird. Laut PKS gab es immerhin 206 Fälle von Frauenfeindlichkeit. Und neuerdings wird auch Männerfeindlichkeit erfasst. Die gibt es noch seltener, die PKS nennt hier 15 Fälle.

Fehlende Empirie, fehlende Studien

Diese Zahlen geben die Realität also nicht wieder. Sie bieten damit auch keine empirische Grundlage für die Debatte um digitale Gewalt. Die letzte empirische Studie zu Gewalt gegen Frauen in Deutschland gab im Jahr 2004 – also vor knapp zwanzig Jahren – das Bundesfamilienministerium in Auftrag. Die Studie ist damit nicht nur veraltet, sondern sie führt zu digitaler Gewalt nichts auf.

In den vergangenen zwei Jahrzehnten sind keine neuen Zahlen hinzugekommen. Allerdings hat das Familienministerium gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium und dem BKA kürzlich eine neue Studie in Auftrag gegeben. Die ist nicht frauenspezifisch, sondern trägt den Titel „Lebenssituation, Sicherheit und Belastung im Alltag“. In der Studie soll es auch um digitale Gewalt gehen. Erste Ergebnisse werden für das Jahr 2025 erwartet.

Tatsächlich ist es so, dass die Bundesrepublik seit 2018 verpflichtet ist, Statistiken zum Thema digitale Gewalt zu führen und eine entsprechende Forschung zu fördern, weil Deutschland die Istanbul-Konvention ratifiziert hat. Das ist ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Und auch dank der Istanbul Konvention tut sich jetzt endlich ein wenig.

Die Frage aber lautet: Ist das Glas halb leer oder ist es halbvoll? Ich würde sagen, es ist immer noch ziemlich leer, aber es ist nicht mehr ganz leer.

Projektförderung muss man mit der Lupe suchen

Daneben fördert die Bundesregierung einzelne Projekte zu dem Thema digitaler Hass. Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff) betrieb beispielsweise seit 2017 ein Projekt Aktiv gegen digitale Gewalt.

Dafür bekam der bff eineinhalb Stellen. Die dort beschäftigten Personen erstellten Materialien, berieten all ihre Mitgliedsverbände, betreuten eine Webseite und machten vieles mehr. Im Jahr 2021 ist das Projekt dann plötzlich nicht mehr gefördert worden, es wurde daraufhin erstmal eingestellt, 2022 aber wieder aufgenommen.

Der bff hatte 2021, nachdem keine weitere Förderung bewilligt worden war, kurzfristig noch Mittel für ein anderes Projekt beantragt und bewilligt bekommen. Da ging es um interdisziplinäre Aktionspartnerschaften gegen digitale geschlechtsspezifische Gewalt. Sie widmen sich der Frage, wie Beratungsstellen mit IT-Expert*innen zusammenarbeiten und eine Beratung organisieren können. Zu dem Thema gibt es auch eine lesenswerte Broschüre.

Bundesweit gab es außerdem zwei aufeinanderfolgende Projekte der Frauenhauskoordinierung. Aber darüber hinaus fördert die Bundesregierung keine weiteren Projekte zum Thema geschlechtsspezifische digitale Gewalt. Das reicht aber nicht aus, um eine stetige Beratung oder Begleitung dieses Themas zu gewährleisten.

Daneben gibt es eine ganze Reihe von Projekten und Organisationen, die sich spezifisch mit Hate Speech beschäftigen oder weitergehend mit digitaler Gewalt im Netz und auf Plattformen. Etwa hateaid, Das Nettz, die Amadeu Antonio Stiftung oder no hate speech.

In diesem Bereich fördern Bund und Länder eine Menge, und auch Stiftungen unterstützen solche Projekte. Das ist zu begrüßen, aber es hat zugleich den beschriebenen Effekt, dass digitale Gewalt im sozialen Nahraum ständig übersehen wird.

Ein positives Gegenbeispiel ist die Stadt Wien. Sie hat im Jahr 2020 eine Kompetentzstelle gegen Cybergewalt eingerichtet. Aus meiner Sicht wäre dies auch hierzulande die beste Lösung für dieses Problem: In den Bundesländern, aber auch den großen Städten sollte es Kompetenzstellen geben mit Personal, das Zeit und Ressourcen hat, die ständigen technischen Weiterentwicklungen zu verfolgen und die nötige Expertise bereitzuhalten, um dann in konkreten Fällen Beratungsstellen und Frauenhäuser beraten zu können.

In Wien gibt es das jetzt. Und ich finde, das sollte hier nachgemacht werden.

Warum ist die Lage in Deutschland so desolat? Schauen wir auf den Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) für das Jahr 2024, dann sind für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 13,4 Milliarden von 384 Milliarden vorgesehen.

Die geplanten Ausgaben im Bundeshaushalt für 2024
Ausgaben, die 2024 vom Bundeshaushalt geplant sind - CC-BY-ND 2.0 statista

Das ist nicht sehr viel. Ebendarum ging es auch in der Auseinandersetzung, die Familienministerin Lisa Paus um die Höhe der Kindergrundsicherung geführt hat. Diese Grundsicherung soll aus dieser Summe bezahlt werden. Das geht nur leider nicht, weil in diesem Etat, das ist jetzt der Etat für das Familienministerium, allein 12 Milliarden Euro gesetzliche Leistungen für Familien sind. Das muss Paus’ Haus in jedem Fall bezahlen. Und der Rest steht dann für alle anderen Projekte zur Verfügung. Das sind 500 Millionen für Zivilgesellschaft, Familien, Gleichstellung und Senioren.

Wo aber steckt im Etat des BMFSFJ die Gewalt gegen Frauen? Die ist – erstaunlicherweise – ein Teil des Postens Gleichstellung. Und darin stecken die Posten für das Thema digitale Gewalt. Die sind also minimal. Es gibt quasi kein Geld für dieses Thema, jedenfalls nicht von der Bundesregierung.

Bei dem Thema Hate Speech sieht das ein wenig anders aus. Beispielsweise ist Hate Aid teilweise vom Bundesjustizministerium gefördert worden. Hate Aid ist der Etat im Entwurf jetzt allerdings komplett gestrichen worden. Wie das ausgeht, wird man sehen.

Was bringen Gesetze?

Was hat sich in den vergangenen Jahren im Bereich der Gesetze getan? Nicht so viel. Allerdings ist es meiner Auffassung nach auch ein Trugschluss, dass mehr Verbote und höhere Strafen dazu beitragen können, dass die Gewalt nennenswert sinkt. Das ist vielfach erforscht worden.

Zugleich aber ist es eine relativ einfache Möglichkeit, um überhaupt irgendetwas gegen Gewalt zu tun – ganz gleich, wie wirksam das ist. Ja, es gab ein paar kleine Neuerungen. Im Herbst 2020 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zum Thema Upskirting, also wenn gegen den Willen von Personen unter den Rock fotografiert oder von oben in den Ausschnitt fotografiert wird. Der Paragraf 184 StGB richtet sich gegen die Verletzung des Intimbereichs durch Bildaufnahmen.

Im April 2021 wurde das Gesetz zum Hasskriminalität und Rechtsextremismus verabschiedet. Das ist so eine Art Puzzlegesetz, das aus vielen einzelnen Teilen besteht. Damit wurde etwa in Paragraph 46 StGB – da geht es um die Strafzumessung – das Motiv Antisemitismus ergänzt. Paragraf 126 stellt seitdem die Androhung sexueller Straftaten unter Strafe. Außerdem gibt es Teile zum Melderecht, zum NetzDG und zur Meldepflicht von Plattformen.

Beim Paragraph 46 StGB (Strafzumessung) geht es um die Höhe der Strafe und die Motive, die bei der Begehung der Tat eine Rolle spielen. Mit der Reform 2021 wurden nun rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische und weitere menschenverachtende Beweggründe und Ziele des Täters erfasst. Und was fehlt? Richtig, Frauen.

Geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen wurde einmal mehr vergessen. Das mahnten schon damals viele an, unter anderem der Juristinnen-Bund. Das hat aber nicht dazu geführt, dass es noch geändert wurde. Und jetzt im Juni 2023 wurde das Gesetz erneut geändert. Künftig sollen geschlechtsspezifische und gegen die sexuelle Orientierung gerichtete Motive eine Rolle bei der Strafzumessung spielen.

Im Oktober 2021 wurde der Paragraf 238 StGB zum Thema Stalking um Cyber-Stalking erweitert, so dass digitale Aspekte des Stalking ebenfalls erfasst wurden. Seit Ende 2021 gibt es das TTDSG. Das ist ein sehr schönes Gesetz. In voller Länge lautet der Name Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz. Dieses Gesetz gibt es, weil Verschiedenes im Bereich von TKG und Telemediengesetz an die DSGVO angepasst werden musste. Und in dem TTDSG gibt es den Paragraf 8, den gab es vorher auch schon, er trug allerdings eine andere Nummer.

In diesem Paragrafen geht es um den Missbrauch von Telekommunikationsanlagen. Und worum es dabei geht, erklärt uns die Bundesnetzagentur in einem kleinen Film.

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Erstaunlich finde ich, was mit dem neuen Gesetz eben nicht geändert wurde – obwohl sich das ja geradezu angeboten hat: Nämlich jene Teile anzupassen, die nicht länger aktuell sind.

Konkret frage ich mich, warum das so spezifisch ist? In dem Film geht es um heimliche Aufnahmen und deren Verwendung. Es muss ein Alltagsgegenstand vorgetäuscht werden, heißt es in dem Video, und es muss sendefähig sein. Alles andere ist nicht verboten. Heimliche Aufnahmen und deren Verwendung ohne Einverständnis der gefilmten Personen sind aber schon jetzt verboten. Warum gilt dann hier Paragraph 8 TTDSG nicht für Geräte, die zum Beispiel quasi unsichtbar eingesetzt werden können, also eine Minikamera auf der Toilette oder in der Dusche?

Warum aber braucht es Minikameras mit versteckten Mikrofonen? Gewiss, man kann jetzt viel drüber diskutieren – aber ich würde sagen, dass es Minikameras, die man nicht sehen kann, nicht braucht. Ich finde, alles was sich dazu eignet, Aufnahmen von Personen anzufertigen, sollte als solches auch klar erkennbar sein.

Die Pläne der Bundesregierung

Damit kommen wir zu den Plänen der aktuellen Bundesregierung für die Zukunft. Im Koalitionsvertrag der Ampel gibt es folgende Passagen, die sich auf digitale Gewalt beziehen:

Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene, wie Lücken bei Auskunftsrechten, abbauen und umfassende Beratungsangebote aufsetzen. Wir schaffen die rechtlichen Rahmenbedingungen für elektronische Verfahren zur Anzeigenerstattung und für private Verfahren und ermöglichen richterlich angeordnete Accountsperren.“ (S. 18)

Da ist das Glas insofern halb voll, als dass das Thema digitale Gewalt in diesem Koalitionsvertrag explizit genannt wird. Das hat viele Menschen gefreut. Endlich erkennt eine Bundesregierung an, dass digitale Gewalt ein Problem ist. Aber der Teufel steckt im Detail, weil das überaus spezifisch ist. Denn der Koalitionsvertrag sagt: „Mit einem Gesetz gegen digitale Gewalt werden wir rechtliche Hürden für Betroffene wie Lücken bei den Auskunftsrecht abbauen, also Auskunftsrechte und umfassende Beratungsangebote aufsetzen.“

Das ist natürlich super, dass es davon gibt es noch allzu viel zu sehen. Und außerdem soll es eine Möglichkeit geben, auf digitalem Wege Anzeige zu erstatten und Accounts zu sperren. Das aber war’s auch schon. Das ist das, was die Ampel gegen digitale Gewalt unternehmen will. Mehr nicht, erklärtermaßen.

Das Digitale-Gewalt-Gesetz

Im April dieses Jahres hat das Bundesjustizministerium (BMJ) Eckpunkte zum Digitale-Gewalt-Gesetz veröffentlicht. Seitdem veröffentlichten unterschiedliche Verbände ihre Stellungnahmen. Im Herbst soll es dann einen Referentenentwurf geben.

Auch der CCC hat eine Stellungnahme eingereicht, die an vielen Punkten dem ähnelt, was ich seit vielen Jahren zu dem Thema sage. Das hat mich sehr gefreut, aber eben auch nicht nur mich, sondern ganz viele andere, weil es auf der Hand liegt, was getan werden müsste, um der digitalen Gewalt zu begegnen.

Was steht drin in diesen Eckpunkten? Ziel ist effektiver Rechtsschutz im digitalen Raum. Wer verletzt wird, muss sich dagegen wehren können.

Die sogenannte digitale Gewalt definiert das BMJ nämlich als Beleidigung, Bedrohung und Verleumdung. Eine solche Definition ist schwierig, weil zur digitalen Gewalt ja sehr viel mehr gehört. Obendrein steht in den Eckpunkten nichts dazu, dass den Betroffenen geholfen werden muss, dass die Beratungsstellen angemessen ausgestattet, dass Polizei und Justiz sensibilisiert werden müssen und dass diese sehr enge Definition von digitaler Gewalt deutlich ausgeweitet werden sollte.

Was hat die Bundesregierung jetzt also genau vor? Für Betroffene soll es einfacher werden, Auskunft über den Verfasser rechtswidriger Inhalte zu erhalten. Wenn nichts anderes hilft, soll dann der Account gesperrt werden können. Und außerdem sollen Betreiber sozialer Netzwerken besser erreichbar sein.

Der Haken ist, dass diese Auskunft über den Verfasser rechtswidriger Botschaften in zwei Schritten erfolgen soll: also erst mal die IP-Adresse und über die IP Adresse dann die Bestandsdaten. Es geht also darum, eine Identifizierung möglich zu machen.

Das dauert alles ewig. Und wenn die Betroffenen das dann haben, dann können sie die verklagen und dann mal gucken, was dann passiert.

Grafische Darstellung des Auskunftsanspruchs in der Praxis
Gesetz gegen Digitale Gewalt — Der Auskunftsanspruch in der Praxis - Bundesministerium der Justiz

Die Grafik des BMJ zeigt deutlich, dass es vor allem darum geht, Menschen im Netz zu identifizieren. Und damit sind wir dann bei der Kritik. Denn das Problem ist in der Regel nicht, dass es einen Täter gibt, der eine Person verfolgt und der wird dann identifiziert und dann ist alles gut. Sondern, dass Hass und Bedrohungen im Netz von vielen Accounts ausgehen, die auch ständig wechseln können und daher auch nicht ohne weiteres unschädlich gemacht werden können.

Ich finde auch nicht, dass man die alle identifizieren muss. Beim Thema Identifizierung im Netz sind wir auch schnell beim sogenannten Mission Creep. Wenn es da bald eine Methode der Identifizierung gibt, dann lässt sich diese auf alle möglichen anderen Sachen ausdehnen – das kennen wir von vielen anderen Überwachungsgesetzen: Erst wird ein sehr enger Anwendungsbereich versprochen, aber dann gibt es neue Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden und so wird Schritt für Schritt ausgeweitet, wofür diese Methode eingesetzt wird.

Und ebendies ist auch schon in den Eckpunkten mit angelegt. Denn da steht unter anderem drin, dass die Identifikation auch auf die Verletzung absoluter Rechte ausgedehnt werden soll. Das bezieht sich offiziell unter anderem auf das Recht am Gewerbebetrieb. Davon betroffen sind dann etwa die sogenannten Restaurantkritiken, was auch breiter durch die Presse ging. Also nimmt das Gesetz etliche Formen rechtswidrigen Verhaltens im Netz in den Fokus, bei denen andere zu Schaden kommen. Sie sollen dann mit diesem Verfahren möglicherweise aufgeklärt und bestraft werden können.

Damit aber bezieht sich das Digitale-Gewalt-Gesetz dann auf sehr viel mehr. Nämlich auf nahezu alles, was im Netz passiert. Es könnte damit die Grundlage dafür legen, sehr viele Menschen im Netz zu identifizieren.

Das Ganze soll zudem auf Messenger sowie auf Provider und die Bestandsdaten ausgedehnt werden. Das einzige, was dem aus rechtsstaatlicher Sicht entgegensteht, ist dann der Richtervorbehalt. Wie wirksam der ist, wissen bereits aus vielen anderen Situationen. Es klingt theoretisch sehr effektiv, faktisch aber funktioniert er kaum, weil die Richter*innen, die Maßnahmen absegnen sollen, häufig nicht die Zeit haben, die Details der jeweiligen Fälle gründlich zu prüfen.

Das sind jetzt Eckpunkte, das ist noch nicht der eigentliche Entwurf. Und wie der dann aussieht, das wissen wir noch nicht.

Der Elefant im Raum ist nun, dass dies kein Digitale-Gewalt-Gesetz ist, auch wenn es so heißt. Das ist vielleicht ein Account-Sperren-Gesetz oder ein Anonymitätsbekämpfungsgesetz. Und aus eben diesem Grund sollten wir den weiteren Verlauf sehr genau beobachten.

Hier werden ein, zwei spezifische Probleme angegangen. Weite Teile der digitalen Gewalt werden hingegen komplett ignoriert. Selbst die GFMK, die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder, hat kürzlich erhebliche Lücken in dem Eckpunktepapier ausgemacht. Und das ist kein Krawallgremium. Das sind die Länderministerien. Und die sagen klipp und klar: „Nein, das kann es noch nicht sein.“

Die Minister*innen fordern seit Jahren mehr Aktivitäten im Bereich digitale Gewalt. Es gibt etliche Stellungnahmen und Beschlüsse, die sagen, es gibt hier ein Problem, da muss endlich mehr passieren.

Was fehlt?

Die Frauenhauskoordinierung benennt einige Dinge, die dringend erforderlich sind, wo sich aber gerade hierzulande nur wenig tut. Aus meiner Sicht sollte es IT-Kompetenzzentren geben, die Frauenhauskoordinierung nennt das bundesweite Anlaufstellen, die in Fällen digitaler Gewalt mit technischer Expertise beraten. Die Frauenhauskoordinierung fordert eine ausreichende Finanzierung von Frauenhäusern und Fachberatungsstellen, die haben ohnehin viel zu wenig Geld. Die haben Budgets, mit denen sie übliche Sätze von IT-Expertinnen gar nicht bezahlen dürfen, selbst wenn sie wollten oder könnten. Und auch die Leute, die da arbeiten, werden nicht gut bezahlt. Da ist viel mehr Geld nötig. Dazu kommt, dass es viel zu wenig Frauenhäuser gibt.

In jedem Frauenhaus – und auch in jeder Beratungsstelle – sollte eine Expertin zu dem Thema sein, weil es bei digitaler Gewalt eben spezialisierte Fachkompetenz zum Thema IT braucht. Natürlich braucht es Personen vor Ort, die die Übersetzung leisten und mit den Betroffenen sozusagen die detektivische Arbeit leisten und herausfinden, was eigentlich das Problem ist – bevor dann etwa ein Smartphone forensisch untersucht wird.

Darüber hinaus fordert die Frauenhaus-Koordinierung auch Grundlagenwissen bei Polizei und Justiz zu digitaler Gewalt im Partnerschaftskontext, außerdem Weiterbildungen für Beamt*innen der Polizei, Fortbildungen für Richter*innen sowie Amts- und Staatsanwält*innen.

Es gibt in einigen Ländern mittlerweile spezialisierte Staatsanwaltschaften. Mir hat ein solcher Cyber-Staatsanwalt allerdings einmal erklärt, dass er natürlich nur für das zuständig sei, was üblicherweise unter Cyber verstanden wird. Also für IT-Sicherheit, nicht aber für digitale Gewalt. Ich würde sagen, Straftaten mit IT-Bezug sind Straftaten mit IT-Bezug. Ob das jetzt Menschen, Unternehmen oder Netze betrifft. Aber die Menschen spielen meist leider keine Rolle.

Darüber hinaus ist es enorm wichtig, dass sich auch die IT-Seite Gedanken macht. Es braucht konkrete Überlegungen, wie Entwickler*innen und Produzent*innen von Hard- und Software mehr Verantwortung dafür übernehmen können, um Gewalt einzudämmen, etwa indem sie relevante Sicherheitsstandards für ihre Produkte vorsehen.

Weil es in diesem Bereich relativ wenig Unterstützung gibt, will ich noch am Ende noch auf ein Projekt hinweisen, das von einigen Haecksen betrieben wird: antistalking.haecksen.org. Ein solches Angebot kann die Hilfe vor Ort nicht ersetzen, aber es kann hoffentlich viele Fragen beantworten, die sonst kaum jemand beantwortet. Bei den Berater*innen und bei den Betroffenen.

Und damit bin ich am Ende dieses Talks. Es gibt zweifelsohne noch viele Aspekte, die ich nicht angesprochen habe. Dazu hätte es viel mehr Zeit gebraucht. Der ganze Bereich bildbasierte Gewalt gehört dazu, oder die Erpressung mit Aufnahmen, die ehemals vielleicht konsensual aufgenommen wurden, oder auch intime Aufnahmen, die nie konsensual aufgenommen wurden, die dann auf Porno-Plattformen hochgeladen werden.

Dennoch hoffe ich mit dem Beschriebenen deutlich gemacht zu haben, dass es keine einfachen Lösungen für das Problem der digitalen Gewalt gibt. Ja, es ist weiterhin noch nicht einmal klar, was digitale Gewalt eigentlich genau ist. Es fehlen eine umfassende Definition, genaue Fallzahlen und empirische Studien. Und auch Polizei und Justiz sind dem Problem gegenüber weitgehend ignorant. Daran wird, allem Anschein nach, auch das Digitale-Gewalt-Gesetz des BMJ, das seine Namen zu unrecht trägt, wohl wenig ändern.

8 Ergänzungen

  1. Das Gesetz bzgl. Upskirting stellt auch das Fotografieren der WEIBLICHEN Brust und desseb Ausschnitt unter Strafe, wenn ohne Zustimmung.

    Das ist, neben Exhibitionismus, eine Straftat wo sich nur Männer strafbar machen und m. E. verfassungswidrig (Alle sind vor dem Gesetz gleich). Außerdem wird die weibliche Brust entsexualisiert, wo sich auch Frauen für einsetzen. In vielen Regionen (z. B. Hannover) dürfem Frauen mit entblößter Brust ins Freibad etc.

    Unter dieser gesellschaftlichen Entwicklung macht solch ein Gesetz null Sinn.

  2. Wenn „digitale Gewalt viele Gesichter“ hat, wie die Bildunterschrift verrät, warum geht die Bedrohung dann vom Mann aus und wirkt auf eine Frau ein? Text-Bild-Schere.

    Als männlicher Betroffener würde ich mich freuen, wenn Ihr hier wenigstens ein paar bedrohliche „weiblich“-Zeichen einfügt. Not all women. But some.

  3. Hallo Anna, ich zitiere Dich mal:

    „Der Haken ist, dass diese Auskunft über den Verfasser rechtswidriger Botschaften in zwei Schritten erfolgen soll: also erst mal die IP-Adresse und über die IP Adresse dann die Bestandsdaten. Es geht also darum, eine Identifizierung möglich zu machen.

    Das dauert alles ewig. Und wenn die Betroffenen das dann haben, dann können sie die verklagen und dann mal gucken, was dann passiert.“

    Darf ich daran ablesen, dass Du der IP-Vorratsdatenspeicherung inhaltlich zustimmst? Der einzige Einwand scheint ja die mangelnde Effizienz bei der Verfolgung der so generierten Verdächtigten zu liegen.
    Falls dem so ist: Ist diese Position bei Euch in der Redaktion abgestimmt?

    Danke!

    1. (Ich heiße Anne, ich nehme jetzt mal an, dass nicht tatsächlich Anna gemeint ist.)

      Nein, das ist ein Missverständnis und ich hoffe eigentlich, dass ich deutlich gemacht habe, dass ich überhaupt nicht dafür bin, dass das Problem über die Identifizierung gelöst wird.

    2. Vermutlich eher, dass solche Accounts direkt auch ohne Erhebung einer IP-Adresse gesperrt werden müssen.

      Offenbar haben Sie den folgenden Abschnitt überlesen:

      „Ich finde auch nicht, dass man die alle identifizieren muss. Beim Thema Identifizierung im Netz sind wir auch schnell beim sogenannten Mission Creep. Wenn es da bald eine Methode der Identifizierung gibt, dann lässt sich diese auf alle möglichen anderen Sachen ausdehnen – das kennen wir von vielen anderen Überwachungsgesetzen: Erst wird ein sehr enger Anwendungsbereich versprochen, aber dann gibt es neue Begehrlichkeiten der Sicherheitsbehörden und so wird Schritt für Schritt ausgeweitet, wofür diese Methode eingesetzt wird.

      Und ebendies ist auch schon in den Eckpunkten mit angelegt. Denn da steht unter anderem drin, dass die Identifikation auch auf die Verletzung absoluter Rechte ausgedehnt werden soll.“

      Lesen Sie Artikel eigentlich auch oder suchen Sie nur nach Schlagwörtern, um dann für ihre politische Vorliebe trommeln zu können?

      Außerdem ist dies ein Internet-Informationsmedium, dass keine „abgestimmte Position“ zu haben braucht. Unterschiedliche Autoren können und dürfen hier problemlos gegensätzliche Positionen vertreten.

  4. Digitale Gewalt ist juristisch gesehen geschlechtslos und darf auch anders nicht gesehen werden.
    Es geht ja um Gesetze und nicht nur um Interessenslagen von Frauenrechtlerinnen.

    Wenn Frauen illegal in Datenverarbeitungsanlagen von Männern eindringen, Datendiebstahl und Datenhehlerei begehen, um dann in dubiosen Foren oder Medien sich als Richterinnen einer selbstgefälligen Paralleljustiz aufzuspielen, dann ist das eben auch als digitale Gewalt anzusehen.

Dieser Artikel ist älter als ein Jahr, daher sind die Ergänzungen geschlossen.