EU-Ombudsfrau fordert Regeln zum Schutz von Whistleblowern (Update)

Bürgerbeauftragte der EU: Emily O’Reilly. Bild: Senat der Republik Polen. Lizenz: Creative Commons BY-SA 3.0 PL.

Die europäische Ombudsfrau Emily O’Reilly forderte in einem gestrigen Schreiben alle Institutionen der Europäischen Union auf, endlich interne Regelungen für den Schutz von Whistleblowern zu verabschieden. Bis zum 31. Oktober sollen die Behörden Zeit für eine Antwort haben.

In ihrer Pressemitteilung erklärte sie:

In ihrem EU-Anti-Korruptionsbericht warnt die Kommission, dass Korruption der Wirtschaft und dem Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen großen Schaden zufügen kann. „Whistleblower“ spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von gravierenden Unregelmäßigkeiten. Ich möchte sicherstellen, dass die EU-Institutionen über die notwendigen Regeln verfügen, um Informanten zu schützen und um Beschwerden über den Umgang mit ihnen nachzugehen.

Eine im April 2014 veröffentlichte Studie von Transparency International (pdf) zeigte, dass Whistleblower in den Institutionen der EU keinen oder nur mangelhaften Schutz geniessen. In den Brüsseler Behörden fehlt daher jeglicher Anreiz, unethisches Verhalten oder illegale Aktivitäten an den Tag zu bringen. Dies will die europäische Ombudsfrau nun ändern und hat eigene Regelungen vorgeschlagen. Diese beinhalten Artikel über die Rechte von Whistelblowern, deren Schutz sowie Strafen für Vergeltungsmassnahmen.

Die Regeln sind definitiv ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Korruptionsfälle zu verringern und die Transparenz der Behörden zu verbessern. Sollten die Regelungen angenommen werden, bekommen wir vielleicht endlich mal ein erstes Leak zum Stand der Verhandlungen des TTIP-Abkommens

Die Pressemitteilung erwähnt weiterhin, dass die Öffentlichkeit die vorgeschlagenen Regeln kommentieren kann, gibt aber leider keinerlei Anleitung wie oder bis wann dies möglich ist. Am besten ist wohl das Kontaktformular.

Update 30/07: Der Link war ein wenig versteckt auf der Ombudsman-Seite, die Anleitung findet sich hier und die Deadline ist der 30. September. Eine Email-Adresse gibt es nicht, dafür aber das Kontaktformular (siehe oben) – oder schickt ein Fax ;)

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