Kirsten Fiedler

Kirsten ist Managing Director der europäischen NGO European Digital Rights (EDRi.org) in Brüssel und in ihrer Freizeit Mitglied des Digitale Gesellschaft e. V., des CCC und der belgischen NURPA. Auf Twitter heißt sie @Kirst3nF

  • : Plattformen: Die Zukunft von „Notice und Takedown“ in Europa
    Öl-Bohrplattform in Brasilien
    Daten sind nicht das neue Öl. Aber Bohrplattformen wie diese können dennoch als Metapher für Online-Plattformen dienen.
    Plattformen: Die Zukunft von „Notice und Takedown“ in Europa

    Der Umgang mit vermeintlich illegalen Inhalten im Netz wird derzeit heiß diskutiert – sei es bei der EU-Urheberrechtsreform oder im Kampf gegen Terrorpropaganda. Brüssel bereitet sich nun auf eine Änderung der e‑Commerce-Regeln vor. Dabei geht es um mehr als Haftungsfragen – der Schutz der Meinungsfreiheit steht auf dem Spiel.

    7. März 2019
  • : Dies sind die 15 wichtigsten netzpolitischen Europaabgeordneten
    Dies sind die 15 wichtigsten netzpolitischen Europaabgeordneten

    Wer hat was in der europäischen Netzpolitik zu sagen? Wer sind die Mächtigsten und Einflussreichsten? Hier sind die netzpolitischen Europaabgeordneten, die man kennen sollte.

    7. September 2016 10
  • : EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern
    CC-by <a href="https://www.flickr.com/photos/opensourceway">opensourceway</a>
    EU Internet Forum: Anbieter sollen „freiwillig“ das Netz filtern

    Die EU will mehr gegen den ganzen Terrorismus im Netz machen. Seit einem Jahr treffen sich daher Beamte der EU-Kommission und Europol regelmäßig mit fünf großen amerikanischen Internetanbietern, um den Zugang zu „terroristischen Inhalten“ einzuschränken – ganz ohne Richtervorbehalt oder lästige Gesetzgebungsprozesse.

    Hintergrund

    Der Grundstein für die Initiative wurde von EU-Kommissarin Cecilia Malmström gelegt, als diese noch für Inneres zuständig war. Anfang Januar 2014 kündigte die Kommission (pdf) an, sie werde…

    …ein Forum mit den zentralen Akteuren der Kommunikationsindustrie ins Leben rufen, um alle Facetten des Problems, einzelne Vorgehensweisen und Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit zu erörtern. […] Dabei wird es auch darum gehen, wie den Nutzern die Meldung von Anstoß erregendem oder potenziell illegalem Material erleichtert werden kann, wie Gegen-Narrative im Netz geschaffen werden können und wie leicht erreichbare alternative Botschaften ins Netz gestellt werden können, die zu kritischem Denken anregen.

    Nur einige Jahre zuvor vergab Malmströms Generaldirektion Fördermittel an ein sehr ähnliches Projekt namens CleanIT, das damals kläglich scheiterte. Das „Internet Forum“ ist quasi ein zweiter Anlauf für die gleiche Idee. Unternehmen sollen freiwillig und ohne Richtervorbehalt Inhalte im Netz unzugänglich machen, frei nach dem Motto: Wer braucht schon Internetsperren, wenn es Nutzungsbedingungen gibt?

    Treffen hinter verschlossenen Türen

    Wie das Netz genau gefiltert werden soll, bleibt Verschlusssache. Denn die Treffen des EU Internet Forums finden im Geheimen statt, Dokumente werden nicht veröffentlicht. Die europäische Menschenrechtsorganisation EDRi stellte daher regelmäßig Dokumentenanfragen an die Kommission. Seitdem ist bekannt, dass Microsoft, Ask.fm, Twitter, Google und Facebook am Forum teilnehmen. Ziele, Diskussionen und Sitzungsprotokolle wurden aber auch auf Anfrage nicht herausgegeben – und wenn, dann nur als fast komplett geschwärzte Versionen (Übersicht über alle Dokumente).

    Die ursprünglichen Ziele des Forums waren:

    i) reducing accessibility to terrorist material online (removal of content),
    ii) making better use of the internet to challenge the terrorist narrative (development and dissemination of counter narratives) and
    iii) Exploring the concerns of law enforcement on new encryption technologies.

    Im Laufe des Jahres weitete die Kommission jedoch den Arbeitsumfang des Forums auf „Hassreden in Online-Medien“ aus und kündigte nach mehreren undurchsichtigen Vortreffen am 3. Dezember den offiziellen Start des Forums an. Bei der Lancierung wurde den anwesenden Internetanbietern eine Wunschliste mit geplanten Maßnahmen (pdf) vorgestellt. Ein erstes Unternehmen soll seitdem bereits seine Nutzungsbedingungen geändert haben, um den Bitten der Kommission nachzukommen.

    Die europäische Wunschliste soll auf einem deutschen „Ergebnispapier“ (pdf) aufbauen, das Heiko Maas etwa zur gleichen Zeit von einer „Task Force“ gegen Hasskommentare im Netz ausarbeiten ließ. Das Dokument wurde vom Spiegel zur Zeit der Veröffentlichung hauptsächlich als warme Luft abgetan, ist aber bei genauerem Hinschauen um einiges gefährlicher – vor allem, da es nun auf europäischer Ebene exportiert wird.

    Meinungsfreiheit wird verletzt

    Das Ergebnispapier liest sich in der Tat zunächst wie ein recht inkohärenter Maßnahmenkatalog. Das Papier würfelt dabei „rechtswidrige Inhalte“, „problematische Inhalte“ und andere Inhalte durcheinander, die zwar legal sind, aber gegen unternehmenseigene Richtlinien (wie etwa Facebooks Gemeinschaftsstandards) verstoßen könnten. Unternehmen sollen gemeldete Inhalte „in weniger als 24 Stunden“ prüfen und, falls erforderlich, ohne vorherigen Richterbeschluss entfernen.

    Problematisch ist eine solche Aufforderung, wenn man bedenkt, dass sich US-amerikanische Unternehmen bereits zu globalen Sittenwächtern aufschwingen und tagtäglich vollkommen legale Inhalte zensieren, beispielsweise Homosexualität, stillende Mütter oder Fotos von Aborigines. Das Projekt onlinecensorship.org sammelt solche Fälle und hat etliche Löschungen in einem ersten Bericht analysiert. Fazit: Richtige Berufungsverfahren gibt es in sozialen Netzwerken nicht – meist führt ein Widerspruch ins Leere, an Wiedergutmachung ist gar nicht erst zu denken.

    Strafverfolgung bleibt auf der Strecke

    Weiterhin problematisch ist bei diesem rein kosmetischen Ansatz, dass die Strafverfolgung meist auf der Strecke bleibt. Im deutschen Ergebnispapier werden die Unternehmen nirgends gebeten, Informationen über klar illegale Kommentare oder Einträge an die Polizei weiterzugeben, um eine effektive Strafverfolgung zu ermöglichen. Dies hat dann zur Folge, dass gelöschte Inhalte leicht an anderer Stelle wieder hochgeladen werden können, ohne dass sich die Täter um eine Verfolgung sorgen müssten.

    Auch das EU Internet Forum bekämpft lediglich Symptome, anstatt die Ursachen anzugehen. Schlimmer noch, es schlägt – mit dem deutschen Papier als Vorlage – ein und denselben Ansatz für sehr verschiedene Probleme (Hasskommentare und (nicht definierten) „Terrorismus“) vor.

    Private Repression statt Demokratie

    Seit Zensursula hat man auf deutscher und auf europäischer Ebene anscheinend dazugelernt: Durch öffentlich-private Partnerschaften regelt man das mit dem Sperren und Löschen sehr viel effizienter, indem man den Rechtsstaat umgeht – Gesetze erregen viel zu viel Aufsehen, dauern zu lange und machen einem danach einen enormen Verwaltungsaufwand.

    Im Guardian beschreibt Evgeny Morozov diesen Trend passend: Unsere politische Führungsebene gibt die Verantwortung für die Lösung von sozialen bis hin zu militärischen Fragen immer öfter ans Silicon Valley ab – und verschlimmert das Demokratiedefizit unserer Institutionen.

    Unsere Demokratien werden von steigender Ungleichheit und Terrorismus bedroht. Google und Facebook haben übernommen.

    18. April 2016 18
  • : Bericht aus Brüssel: Wird die Freiheit siegen?
    Foto: CC-BY-SA 2.0 <a href="https://www.flickr.com/photos/miguel_discart_vrac"></a>miguel_discart_photos
    Bericht aus Brüssel: Wird die Freiheit siegen?

    Wir ahnten in Brüssel schon seit längerem, dass es auch hier irgendwann zu Anschlägen kommen würde. Aber es war noch einmal ein sehr anderes Gefühl, als es gestern dann wirklich passierte. Wir hörten im Europaviertel ununterbrochen die Sirenen heulen, das belgische Krisenzentrum riet uns tagsüber nicht vor die Tür zu gehen. Heute fahren viele Busse und Metros nicht, Theater und Kinos bleiben geschlossen.

    In der internationalen Berichterstattung wurde die Geographie Brüssels in den vergangenen Monaten des öfteren falsch dargestellt, von daher hier zunächst eine kurze Klarstellung: Molenbeek und Schaerbeek sind nicht weit weg von uns, sondern Brüsseler Stadtteile, wie beispielsweise Neukölln oder Wedding Teile im Herzen Berlins sind. Diese Berichterstattung trägt dazu bei, dass gerne übersehen wird, dass die Anschläge aus der Mitte unserer Gesellschaft kommen. Sie wurden von Franzosen und Belgiern begangen, die hier aufgewachsen sind, die mal unsere Busfahrer waren oder Familie in Stadtverwaltungen haben.

    Der Tag danach

    Am Tag danach stellt sich langsam die Frage, wie die Politik antworten wird. Denn seit 9/11 gibt es nach jedem Anschlag dasselbe erbärmliche Ritual: Es wird danach gerufen, Sicherheitsmaßnahmen maßlos aufzurüsten. Die erste Forderung in diese Richtung kam gestern aus Frankreich, wo Premierminister Manuel Valls dazu aufforderte, die umfassende Fluggastdatenüberwachung (EU-PNR) auf europäischer Ebene endlich schnell abzusegnen. Das Gesetzvorhaben liegt seit 2011 auf dem Tisch der EU-Institutionen und geriet immer wieder ins Stocken, da diverse Experten sowie auch der Bürgerrechtsausschuss des Europaparlaments der Ansicht waren, dass PNR gegen Grundrechte verstößt.

    Die Entwicklung der letzten Jahre lässt stark daran zweifeln, dass die umfassende Sammlung von Daten aller Bürgerinnen und Bürger in Europa derartige Anschläge verhindern kann. Denn erstens sind die Attentäter in Brüssel und Paris nicht geflogen, sondern haben Taxis und Autos benutzt um an die Anschlagsorte zu gelangen. Zweitens wurden die Anschläge in Paris im November nicht über normale Handys der Beteiligten koordiniert, sondern über Wegwerf-Handys, mit denen die Vorratsdatenspeicherung direkt umgangen werden kann. Drittens waren sie den Behörden bereits bekannt. Die Geheimdienste haben also – wie auch schon im letzten Jahr in Paris – auf dramatische Weise versagt.

    Und das, obwohl Belgien bereits seit den Anschlägen in Paris ein 18-Punkte-Programm ins Leben gerufen hatte und 400 Millionen Euro für diverse Sicherheitsmaßnahmen dieses Jahr ausgibt. Unter anderem wurden Geheimdienste aufgerüstet, Internetseiten mit Hassbotschaften sollen leichter gesperrt werden und ein belgisches PNR-System zur Fluggastüberwachung ist im Aufbau, damit es noch vor dem europäischen System an den Start gehen kann. Auch eine Verfassungsänderung wurde im November angekündigt, damit verdächtige Personen länger ohne Prozess festgehalten werden können.

    Rückkehr zu evidenzbasierter Sicherheitspolitik?

    Belgien ist gerade drauf und dran, die flächendeckende und anlasslose Überwachung aller Telekommunikationen wieder einzuführen, nachdem das Verfassungsgericht das erste Gesetz gekippt hatte. Bürgerrechtler der belgischen Organisation nurpa sorgen sich nun, dass der Gesetzgebungsprozess für eine belgische Vorratsdatenspeicherung 2.0 beschleunigt wird.

    Es steht zu befürchten, dass auch nach den gestrigen Vorfällen die Sicherheitspolitik der letzten zehn Jahre weder in Frage gestellt noch evaluiert wird. Anstatt blind neue Überwachungsmaßnahmen einzuführen, sollte Europa endlich wieder zurückkehren zu evidenzbasierter Sicherheitspolitik, zu gezielten Ermittlungen und zu präventiven Maßnahmen, damit eine Radikalisierung aus der Mitte unserer Gesellschaft gar nicht erst entsteht.Es ist traurig, dass Terroristen so viel Macht über unsere Gesellschaft gegeben wird, dass westliche Regierungen ihre Verfassungen ändern und wir unsere eigenen Freiheiten einschränken. Wir treten unsere Werte mit Füßen und lassen die Terroristen gewinnen.

    Eines muss man den Belgiern jedoch zugutehalten. Während in Frankreich direkt die Kriegsrhetorik ausgepackt wurde, erklärte der belgische König gestern Abend, dass wir ruhig bleiben und zusammenarbeiten sollen, dass wir an unserem Selbstvertrauen festhalten müssen: „Das Vertrauen ist unsere Stärke.“

    23. März 2016 57
  • : Zensur: Facebook gegen den Ursprung der Welt
    Gemeinfreies Bild <a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:L_Origine_du_Monde-Courbet-Orsay-cadre.jpg">Wikiemdia Commons</a>
    Zensur: Facebook gegen den Ursprung der Welt

    Das Berufungsgericht in Paris erklärte in der letzten Woche die französische Justiz generell für zuständig, sobald es auf Facebook zu Rechtsstreitigkeiten kommt – obwohl das Unternehmen seinen Hauptsitz in Kalifornien und eine Niederlassung in Irland hat.

    In den allgemeinen Geschäftsbedingungen des sozialen Netzwerks stimmen Nutzer einer Klausel zu, dass sie sich bei eventuellen Streitfällen der US-amerikanischen Gerichtbarkeit unterwerfen. Diese Klausel hat das französische Gericht jedoch nun für nichtig erklärt, da sie unfair und exzessiv sei:

    15. Streitfälle
    1. Du wirst jedweden Anspruch, Klagegegenstand oder Streitfall (Anspruch), den du uns gegenüber hast und der sich aus dieser Erklärung oder in Verbindung mit dieser bzw. mit Facebook ergibt, ausschließlich vor dem für den nördlichen Bezirk von Kalifornien zuständigen US-Bezirksgericht oder vor einem Staatsgericht in San Mateo County klären bzw. klären lassen, und du stimmst zu, dass du dich bei einem Prozess hinsichtlich aller derartigen Ansprüche der personenbezogenen Gerichtsbarkeit dieser Gerichte unterwirfst.

    Anlass war die Zensur und Schließung des Kontos eines französischen Lehrers im Februar 2011. Sein Verbrechen: Er veröffentlichte das Kunstwerk Der Ursprung der Welt von Gustave Courbet auf seiner Seite zusammen mit einem Link zu einem Dokumentarfilm auf Arte. Facebook nutzt schon seit längerem „Gemeinschaftsstandards“, um sich zum privaten Sittenwächter zu ernennen und in Europa vollkommen legale Meinungsäußerungen zu zensieren. Bilder, die Genitalien oder entblößte weibliche Brustwarzen darstellen, sind verboten.

    Der Lehrer klagte daraufhin gegen Facebook mit dem Vorwurf, die Firma habe seine Meinungsfreiheit verletzt und forderte 20.000 Euro Schadenersatz. Im März 2015 erklärte das Pariser Landgericht, dass nicht ein Gericht in Kalifornien sondern die französische Justiz zuständig sei. Facebook legte Widerspruch ein und verlor in der letzten Woche vor dem Berufungsgericht. Dieses Urteil wird sich nun in Frankreich auf alle US-amerikanischen Dienste mit ähnlichen Klauseln auswirken.

    Le Monde gegenüber erklärte der Anwalt des Lehrers „dass dies ein Urteil ist, das Geschichte machen wird. Es wird Facebook dazu zwingen, die Klausel zu löschen und darüber hinaus alle amerikanischen Dienste, die sie benutzen.“ In den kommenden Monaten werden sich die Anhörungen wieder dem eigentlichen Inhalt der Klage zuwenden und über die Zensur und Löschungen von Facebook urteilen.

    17. Februar 2016 12
  • : UN-Experten kritisieren Frankreichs flächendeckende Überwachung
    "Ich, der Präsident, legalisiere die Massenüberwachung" - <a href="http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/">CC BY-SA 3.0</a> via laquadrature.net
    UN-Experten kritisieren Frankreichs flächendeckende Überwachung

    Fünf UN-Experten kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung vom 19. Januar Frankreichs Ausbau der flächendeckenden Überwachung und das Gesetz zum Ausnahmezustand. Die Berichterstatter erklärten die Maßnahmen für exzessiv, unverhältnismäßig und im klaren Widerspruch zu internationalen Abkommen.

    Es ist eine echte Seltenheit, dass sich UN-Sonderberichterstatter gemeinsam an einen Staat wenden. In einer öffentlichen Stellungnahme äusserten sich nun fünf Berichterstatter des UN-Menschrechtsrats* zur Sicherheitspolitik Frankreichs, welche im letzten Jahr Überwachungsmaßnahmen national und international massiv ausbaute. Die unabhängigen UN-Berichterstatter sorgen sich über die Durchsuchungsmöglichkeiten von Geräten einschließlich Daten in der Cloud, ohne richterliche Aufsicht oder Kontrolle, welche durch den Ausnahmezustand möglich wurden. Sie weisen darauf hin, dass Durchsuchungen, die nicht durch den Verfassungsrat authorisiert werden müssen,

    Durchsuchungen von anderen Computern im Netzwerken ermöglichen, was zu einem Zugriff auf eine sehr große Anzahl von Speichersystemen und Geräten führt, vom sozialen Leben und bis hin zu allen digitalen Aktivität von Personen, je nachdem, was vom Erstgerät aus zugänglich ist.

    Weiterhin bemängeln sie die Aufweichung der Kontrollen für die Sperre von Webseiten durch das Ausnahmezustands-Gesetz: „Wir wollen unsere Bedenken wiederholen, insbesondere im Hinblick auf das Fehlen einer richterlichen Kontrolle.“

    Schließlich kritisieren sie das im Sommer 2015 verabschiedete Geheimdienstgesetz, welches Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, Black Boxen in ihren Rechenzentren aufzustellen, um Kommunikationsmetadaten mitzuschneiden und diese mit vorher eingestellten Filtern nach „auffälligen“ Mustern zu durchsuchen. Problematisch seien auch „die vage definierten Bestimmungen – inbesondere die Speicherung von internationalen Kommunikationen, die unter sehr weitgefassten Umständen erlaubt ist – und die langen Speicherfristen, ohne dass Garantien oder eine unabhängige richterliche Kontrolle vorgesehen wurden.“

    Bürgerrechtler, die schon seit Monaten vor dem Marsch Frankreichs in den Sicherheitsstaat warnen, freuen sich über die Verstärkung.

    Die Quadrature du Net begrüßt die Analyse der Berichterstatter und sorgt sich um den internationalen Ruf Frankreichs. Es wird Zeit, dass die französische Regierung ihre Verantwortung und Taten hinterfragt und die ungeteilte Meinung der Menschenrechtler berücksichtigt, die seit einem Jahr öffentlich vor dem Abrutschen Frankreichs in einen Sicherheitsstaat und der systematischen Untergrabung der Grundrechte warnen

    erklärt Adrienne Charmet, Sprecherin der Quadrature du Net, gegenüber Netzpolitik.org.

    Trotz der ausdrücklichen Bitte der Sonderberichterstatter, den Ausnahmezustand nicht zu verlängern, plädiert Präsident Hollande nun genau hierfür. Europe1 berichtete heute morgen, dass bereits ein entsprechendes Gesetz in Vorbereitung sei. Das derzeitige Totschlagargument: „Stellen Sie sich vor, wir verlängern nicht und zwei Wochen später wird ein Anschlag verübt…“

    Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net ist Ende letzten Jahres gegen die von den UN-Experten kritisierten Maßnahmen (unter anderem die Vorratsdatenspeicherung, das Geheimdienstgesetz und Websperren) vor das französischen Verfassungsgericht gezogen. Erste Ergebnisse im Fall gegen das Dekret von 2008 werden jedoch nicht vor dem Sommer erwartet, beim Geheimdienstgesetz kann es noch ein wenig länger dauern, hier wird vorraussichtlich nicht vor Ende des Jahres entschieden.

    *Zu den fünf Unterzeichnern der Erklärung gehören der Sonderberichterstatter für den Schutz der Meinungsfreiheit, David Kaye; der Sonderberichterstatter für das Recht auf Versammlungsfreiheit, Maina Kiai; der Sonderberichterstatter zur Lage von Menschenrechtsaktivisten, Michel Forst; der Sonderberichterstatter zu Menschenrechten im Rahmen der Terrorismusbekämpfung, Ben Emmerson; und der Sonderberichterstatter für das Recht auf Privatsphäre, Joseph Cannataci.

    20. Januar 2016 12
  • : Tors wunderschöne Datenströme
    Tors wunderschöne Datenströme

    Die Firma Uncharted hat die Datenströme des Tor-Netzwerks visualisiert. Das Projekt TorFlow zeigt auf einer hübschen interaktiven Karte, wie sich die Bandbreite seit 2007 entwickelt hat und wie sich die Daten um die Welt bewegen. Erstaunlicherweise kommt ziemlich viel Bandbreite aus Europa – und hier vor allem aus Deutschland:

    toreuropa

    GitHub

    18. Januar 2016 3
  • : #netzrückblick: Oettinger 2015, das wandelnde PR-Desaster
    Günter Oettinger auf der Hannovermesse Quelle: <a href="http://ec.europa.eu/avservices/photo/photoDetails.cfm?sitelang=en&ref=P-027979/00-14#0">European Commission, Audiovisual Services</a>
    #netzrückblick: Oettinger 2015, das wandelnde PR-Desaster

    Der preisgekrönte MC mit der beleidigenden Rhetorik hat uns in diesem Jahr viel Spaß bereitet.

    Als Günther Oettinger in seinen neuen Job (Ressort Digitale Wirtschaft und Gesellschaft) startete, wurden viele gute Dinge von ihm erwartet. Kommissionspräsident Juncker schrieb im Missionsbrief (pdf), Oettinger solle die „Nutzer zum Zentrum seiner Aktivitäten zu machen“, er solle die Justizministerin in der Sache für eine starke Datenschutzreform unterstützen und ambitioniert die Reform der Telekommunikationsregeln vorantreiben. Er solle zudem sicherstellen, dass Nutzer grenzüberschreitend Zugang zu Diensten, Musik, Filmen und Sportevents haben.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Nachdem wir gestern so viele andere Dinge getan haben (#machwasimmerduwolltest) – und auch etwas schockiert über Maaßens Aussage waren, haben wir keinen #netzrückblick veröffentlicht. Zum Ausgleich gibt es heute zwei Artikel aus unserer Reihe.

    netzpolitik.org finanziert sich über Spenden. Wenn euch unsere Berichterstattung in diesem Jahr gefallen hat, freuen wir uns über ein kleines Weihnachtsgeschenk für unseren Blog.

    Nicht ein Jahr musste vergehen, um in unserer Liste der Schurken des Jahres zu landen. Eigentlich nicht verwunderlich, wenn man sich den Kindergarten in der EU-Kommission anschaut. Denn diese wurde von Juncker komplett umstrukturiert. Seit 2014 gibt es dort sieben Vizepräsidenten, die alle Hauptthemen koordinieren, während die ihnen untergeordneten EU-Kommissare die Details ausarbeiten. Oettinger rutschte also von der ersten in die zweite Reihe. Er arbeitet Vizepräsident Andrus Ansip zu, der für den Digitalen Binnenmarkt zuständig ist.

    Vielleicht war Oettinger in seiner Anfangszeit also ein bisschen beleidigt, hörte nicht auf seine Berater, gab diverse Absurditäten von sich und traf sich hauptsächlich mit Industrievertretern.

    Eine Rede von ihm hat gar epische Ausmaße. Dann wurde sie von der EU-Kommission frisiert und korrigiert, zum Glück aber gibt es das Internet-Archiv. Schließlich aber tat sich etwas hinter den Kulissen und im Sommer ging Oettingers Team in die Offensive. Von nun an wurde professioneller getwittert und kommuniziert (wem das jetzt zu langweilig geworden ist, kann immer noch dem anderen Account folgen).

     

    Da wir eigentlich schon eine ganze Menge über unseren Cyberkommissar der Herzen in dieses Blog geschrieben haben, wollen wir ihn an dieser Stelle für sich selbst sprechen lassen. Seine besten Zitate aus 2015:

    VDA-Neujahrsempfang, Januar 2015:

    Jetzt geht es um die Wirtschaft insgesamt, um Industrie 4.0, Handwerk 4.0, Bankenwelt 4.0, Versicherungen 4.0. (…) Jetzt können wir alles gewinnen – und noch mehr verlieren. (…) Wer die Daten hat, hat die Macht. Und Autos und Autofahrer liefern besonders attraktive, wertvolle Daten.

    DLD15 Konferenz, Januar 2015:

    There can’t be any discrimination. We need net neutrality. We need a high level of access for everybody. (…) And the question is what can be on top. (…) If you are driving a car and your daughter, five years old, is sitting in the back downloading music. And your son, nine years old, is playing digial games. And you need navigation and information just in time or any digital help and support – what is more important if there is not enough capacity in the Black Forest

    Rede beim Digital4Europe Stakeholder Meeting, Februar 2015:

    But when it comes to digital communications and digital services, Napoleon did not have much of an idea of what they were, because for him it was a question of drums and homing pigeons and not much else.

    Im Bundesfinanzministerium mit dem Vorstandsvorsitzenden der Deutsche Telekom, März 2015:

    Was die Netzneutralität betrifft, da haben wir gerade in Deutschland Talibian-artige Entwicklungen. Da ist die Netzgemeinde, da sind die Piraten unterwegs, da gehts um perfekte Gleichmacherei.

    Rede beim Mobile World Congress, März 2015:

    To guarantee that connected cars will be able to react in less than 1 millisecond and avoid collisions. Or that tele-medicine will save lives and not be stuck in traffic. This is why we need the right kind of rules for Net Neutrality. To guarantee an open Internet. But also to allow such specialised services to flourish.

    Eigenes Blogpost, März 2015:

    Innovation is our best exit strategy from this ongoing crisis

    Im Interview mit der Futurezone, April 2015:

    Das deutsche Leistungsschutzgesetz hat sich in der Praxis nicht als wirkungsvoll erwiesen. Wir prüfen im Zuge der Urheberrechtsreform, ob und wie wir eine vergleichbare Regelung europäisch aufbauen könnten.

    Im Interview mit der Futurezone, April 2015:

    “Höchstmöglich” hieße Datenschutz ohne jede Einschränkung. Wenn man Daten so weit schützt, sind sie nicht mehr nutzbar.

    Treffen des Rats der EU, Mai 2015:

    I would dare to suggest that tomorrow our young people will not be reading newspapers on paper. But they will be using their smartphones or their tablets to read the content of the newspapers

    Veranstaltung des Bankenverbandes, Juni 2015:

    Man will den Sozialismus durch die Tür der Neutralität einführen.

    Oettinger auf Twitter, Oktober 2015:

    Den Trend zum Smartphone haben wir verpennt.

    Bayernkurier, Oktober 2015:

    Die Daten sind der entscheidende Faktor. (…) Während bei uns mitunter hypersensibel der Datenschutz im Vordergrund steht, steht in den USA die Nutzung der Daten an erster Stelle.

    Zukunftskongress der Jungen Union Deutschlands, Oktober 2015:

    Wichtiger als Datenschutz ist Datensicherheit.

    Günther Oettinger auf Twitter, November 2015:

    . Of course is Fall of Berlin Wall!

    Zeit.de: Oettinger fordert intensivere Überwachung des Internets, November 2015:

    Und gerade wir in Deutschland sollten endlich unser Grundmisstrauen gegenüber Geheimdiensten ablegen

    Konferenz zur „Zukunft des Urheberrechts“, Dezember 2015:

    Wer digitale Inhalte transportiert, verantwortet sie auch.

    Drops the mike.

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    Oettiban

    Sodele.

    12. Dezember 2015 9
  • : Auf der Suche nach Schuldigen nach den Anschlägen von Paris: Edward Snowden, Datenschützer, PlayStation4 (Update)
    via Twitter <a href="https://twitter.com/russelneiss/status/666305419296403456/photo/1">@russelneiss</a>, remix of BY-CC @dev_dsp
    Auf der Suche nach Schuldigen nach den Anschlägen von Paris: Edward Snowden, Datenschützer, PlayStation4 (Update)

    Nach den grausamen Anschlägen in Paris ist nun die Politik weltweit auf der Suche nach Antworten und Schuldigen. Während der französische Präsident von einem Krieg spricht und Maßnahmen zur flächendeckenden Überwachung von Fluggastdaten in Europa fordert, stellen andere die Verfügbarkeit von verschlüsselten Kommunikationswegen in Frage.

    Nach Angaben der New York Times erklärten einige europäische Politiker, dass die Attentäter für die Planung der Anschläge am Freitagabend Verschlüsselungstechnologien verwendet hätten. Jan Jambon, belgischer Innenminister, meinte in der letzten Woche sogar, dass Kommunikation über die PlayStation 4 noch schwieriger zu überwachen sei als verschlüsselte WhatsApp-Nachrichten. Unklar ist allerdings, ob die Pariser Terroristen überhaupt (und welche) Verschlüsselungstechniken verwendet haben.

    Es ist sehr sehr schwierig für unsere Dienste – nicht nur die belgische, sondern auch die internationale – Kommunikation via PlayStation 4 zu entschlüsseln,

    erklärte der Minister drei Tage vor den Anschlägen gegenüber Politico.

    Am Sonntag sagte der stellvertretende CIA-Direktor Michael Morell in einem Interview mit dem amerikanischen Sender CBS:

    Ich denke, was wir gerade lernen, ist, dass diese Leute über verschlüsselte Apps kommunizieren, diese kommerzielle Verschlüsselung, die Regierungen nur sehr schwierig oder fast gar nicht knacken können und deren Hersteller nicht die notwendigen Schlüssel für die Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, um die verschlüsselten Nachrichten lesen zu können.

    Auch Mitarbeiter der Obama-Regierung erklärten laut New York Times in Interviews, dass der Islamische Staat schon länger verschiedene Verschlüsselungstechniken benutzt, die vom US-amerikanischen Geheimdienst NSA bisher noch nicht geknackt werden konnten.

    Nicht überraschend ist es, dass NSA-Whistleblower Edward Snowden Mitschuld an den Anschlägen tragen soll.

    Aber auch „Privacy Advocates“, also diejenigen, die sich für einen besseren Datenschutz aussprechen, seien Mitschuld an den Anschlägen, da diese die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden untergraben würden, mutmaßliche Terroristen zu überwachen, so CIA-Direktor Brennan.

    Warum das alles Quatsch ist, hat Glenn Greenwald hier gut zusammengefasst:

    Wie dumm müssen die Leute sein, zu glauben, dass die Terroristen erst seit Snowden gelernt haben, nicht ihre Telefone und stattdessen Verschlüsselung zu benutzen? […] Die wichtigere Frage ist jedoch, warum sie [die Strafverfolgungsbehörden] so eifrig anderen die Schuld zuschieben wollen für das, was passiert. Die Antwort auf diese Frage ist so klar wie in hohem Maße beunruhigend.


    Update [19.11.2015]
    : Die ganze Verteufelung von Crypto war wohl komplett ungerechtfertigt, denn Erkenntnisse aus den Ermittlungen weisen darauf hin, dass die Attentäter in Paris über unverschlüsselte SMS kommunizierten. Sprich: Bestehende Maßnahmen und Möglichkeiten hätten vollkommen ausgereicht. Le Monde berichtet hier, wie ein Handy die Polizei zu den Verstecken führte.

    17. November 2015 32
  • : Nina Paley: Urheberrecht schädigt das Gehirn
    Nina Paley: Urheberrecht schädigt das Gehirn

    Nina Paley in einem TedX-Talk über das Urheberrecht und die Probleme, über die sie bei der Arbeit an ihrem Film Sita sings the Blues gestolpert ist:

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    26. Oktober 2015 6
  • : Frankreich führt Überwachungsgesetz für ausländische Kommunikationen ein
    cc-by owni ccloguy
    Frankreich führt Überwachungsgesetz für ausländische Kommunikationen ein

    Das kontroverse französische Geheimdienstgesetzes „Loi Renseignement“ ist noch nicht vollkommen veröffentlicht, doch schon steht ein neuer Gesetzentwurf an. Dieser soll nun im Schnellverfahren durchgewinkt werden.

    Im Juni verabschiedeten die französischen Abgeordneten das sogenannte „Loi Renseignement“, um die Überwachungskompetenzen der Geheimdienste massiv zu erweitern. Danach wurde dieser französische „Patriot Act“ vom Präsidenten selbst an den Verfassungsrat zur Prüfung geschickt. Der Verfassungsrat begutachtete das Gesetz und gab ein ziemlich nichtssagendes Urteil ab: Bis auf drei Maßnahmen ist das Gesetz verfassungskonform. Eine dieser drei zensierten Maßnahmen betraf die Auslandsüberwachung. Diese Lücke soll nun gestopft werden.

    Am 9. September legten die Sozialisten Patricia Adam und Philippe Nauche daher einen Entwurf „für Überwachungsmaßnahmen im Bereich der internationalen elektronischen Kommunikationen“ vor. Am 1. Oktober soll in der Nationalversammlung abgestimmt werden. Der Inhalt: massive Überwachung und weniger strenge Kontrollen.

    Frankreich wollte in diesem Bereich schon länger Klarheit schaffen, da das Anzapfen der Unterseekabel durch den französischen Geheimdienst DGSE seit 2008 von einem geheimen Dekret des Premierministers erlaubt wird. Wie die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net berichtet, geht nun ein französisch-amerikanischer Anwalt den geheimen Dekret von 2008 vor Gericht – nichtsdestotrotz soll das neue Gesetz die obskure Regelung offen legalisieren.

    Der recht kurze neue Vorschlag übernimmt größtenteils die vom Verfassungsrat zensierten Paragraphen aus dem Loi Renseignement. Ziel der Überwachung sind Kommunikationen, „die im Ausland empfangen oder aus dem Ausland gesendet wurden“. Die Zeitung Libération erklärt, dass hierbei drei Fälle unterschieden werden:

    1. Die Kommunikation zwischen zwei Nutzern ist rein franko-französisch (Telefonnummern, IP Adressen etc.) und muss daher umgehend vom Geheimdienst gelöscht werden, außer wenn einer der Nutzer im Ausland mit französischer IP-Adresse kommuniziert und schon Ziel einer Überwachungsmaßnahme ist oder wenn dieser eine „Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Nation“ darstellt. Die große Frage ist, wie der Dienst genau filtert.

    2. Sobald es sich um eine „gemischte“ Kommunikation handelt, werden alle Daten – Metadaten und Inhalte – für maximal sechs Monate gespeichert („ab der ersten Auswertung“ wohlgemerkt, nicht ab Erfassungsdatum).

    3. Sobald es sich um einen rein ausländischen Austausch handelt, werden die Daten für ein Jahr (Inhalte), sechs Jahre (Metadaten) und acht Jahre (Verschlüsseltes).

    Die einzige „Einschränkung“ im Text ist, dass die Maßnahmen nur dann vom Premierminister autorisiert werden dürfen, wenn es sich um die „Verteidigung der fundamentalen Interessen der Nation“ handelt. Die Berichterstatterin Patricia Adams fügte im Ausschuss hinzu, dass dieses Gesetz die jetzigen Aktivitäten des DGSE berücksichtigt und keine neuen Kompetenzen schafft – also nur eine Legalisierung gängiger Praxis darstellt. Die Abgeordnete sieht weiterhin nur eine Kontrolle a posteriori durch die neu eingerichtete CNCTR-Kommission (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement) vor.

    23. September 2015 6
  • : Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen
    EU-Kommission
    CC-by Flickr TPCOM
    Leak: EU-Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen

    Die EU-Kommission plant Ende des Monats eine umfangreiche Konsultation zur Rolle der Online-Plattformen zu veröffentlichen, die bis ins Frühjahr 2016 laufen soll.

    Politico hat heute eine Version dieser Konsultation geleakt (pdf), mit der die Kommission öffentliche Kommentare zum „regulatorischen Umfeld für Internet-Plattformen, Online-Vermittler, Daten und Cloud Computing und der kollaborativen Wirtschaft“ einholen möchte.

    Der Entwurf des Fragebogens enthält insgesamt 92 Fragen und beschäftigt sich unter anderem mit der wettbewerbsrechtlichen Stellung und Transparenz von Plattformen, der Provider-Haftung und der Frage, wie Unternehmen Profiling-Aktivitäten nachgehen, um ihren Nutzern gezielte Werbung anzuzeigen. Weiterhin wird um Input zur Frage gebeten, wie mit vermeintlich illegalen Inhalten im Netz umgegangen werden soll.

    Die Definition der „Plattformen“ umfasst Suchmaschinen, soziale Medien, Video-Portale, App Stores usw. – folgende Unternehmen werden explizit genannt: Google, Bing, Facebook, Twitter, Google Shopping, Kelkoo, Twenga, TripAdvisor, Yelp, PayPal, Apple Pay, Deezer, Spotify, Netflix, Canal Play, Apple TV, Airbnb, Uber, TaskRabbit und BlaBlaCar.

    Zuvor hatten die Bürgerrechtsorganisationen European Digital Rights und Access zehn Kernpunkte an Kommissar Oettinger übermittelt, die beachtet werden sollten, damit die Konsultation neutral, sorgfältig und ausgewogen wird (pdf):

    11. September 2015 5
  • : Rechte Hetze im Netz: Was will Maas eigentlich von Facebook?
    maas
    Justizminister Heiko Maas. Lizenz: CC BY-ND 2.0, via flickr/SPD Saar
    Rechte Hetze im Netz: Was will Maas eigentlich von Facebook?

    Letzte Woche kündigte Bundesjustizminister Heiko Maas an, dass er sich gerne mit Facebook über die Gemeinschaftsstandards des US-Unternehmens unterhalten wolle. Der Tagesspiegel berichtete, dass der Minister über die Art und Weise unzufrieden ist, wie Facebook mit rassistischen und fremdenfeindlichen Einträgen umgeht.

    In einem Brief wies er Facebook darauf hin, dass das Soziale Netzwerk nach eigenen Angaben alle Hassbotschaften löscht, „in denen unter anderem Rasse, Ethnizität, nationale Herkunft, religiöse Zugehörigkeit, sexuelle Orientierung, schwere Behinderungen oder Krankheiten von Personen angegriffen würden“. Im Artikel des Tagesspiegels und andere die über seinen Brief berichten, ist jedoch ganz und gar nicht klar, um welche Art von Inhalten es ihm eigentlich geht.

    Allgemeine Konfusion: Unerwünschte (aber legale) Inhalte vs. illegale Aktivitäten

    Es scheint, als leide Heiko Maas an der weit verbreiteten Krankheit, die das Differenzierungsvermögen zwischen rechtswidrigen Einträgen und der legitimen Ausübung des Rechts auf Meinungsfreiheit beeinträchtigt. Viel zu oft werden unerwünschte (aber legale) Inhalte und illegale Aktivitäten im Netz vermischt. Dies zeigte dann auch prompt die Antwort von Facebook auf seinen Brief, die das Thema Mobbing gleich mit in den Topf wirft: Eine Sprecherin erklärte, Facebook trage eine „besondere Verantwortung“ und arbeite „jeden Tag sehr hart daran, die Menschen auf Facebook vor Missbrauch, Hassrede und Mobbing zu schützen“.

    In Deutschland fallen Hassreden unter den Tatbestand der Volksverhetzung (StGB, §130(1)), der dann erfüllt ist, wenn jemand zum Hass gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt, zur Gewalt gegen sie auffordert oder die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet werden. Beim Thema Mobbing sieht es jedoch anders aus, denn bislang ist beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz in Deutschland kein Straftatbestand.

    Die ZEIT erwähnte, dass Maas mehr „Eigeninitiative“ vom Unternehmen fordere – und dies ist mehr als bedenklich. Er bittet Facebook nun zu einem Gespräch in sein Ministerium, „um Möglichkeiten zu erörtern, die Effektivität und Transparenz ihrer Gemeinschaftsstandards zu verbessern“. Mehr Transparenz ist ja generell begrüßenswert, aber was meint er mit Effektivität? Ein Blick in die Grundchrechtecharta (Art. 52) genügt, um zu festzustellen, dass es äußert heikel ist, einem US-Unternehmen polizeiliche und richterliche Aufgaben sowie die Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen zu übergeben.

    Viel zu häufig sperrt Facebook bereits Einträge oder ganze Konten, die hierzulande vollkommen legal sind – etwa aus der LGBT-Community oder weil sie zu viel (weibliche) Brust zeigen. So wurde 2012 das Facebook-Konto des New Yorkers vorübergehend gesperrt, da ein Cartoon mit zwei Pinselstrichen gegen die Gemeinschaftsstandards verstieß (nicht aber gegen deutsches Recht). Dasselbe Schicksal ereilte vor einigen Monaten Femen-Aktivistin Eloïse Bouton, als sie das Titelbild ihres Buchs „Confession d’une ex-Femen“ hochlud. Weiterhin gibt es bisher keine Strafen für die missbräuchliche Meldung von legitimen Einträgen – ein Problem unter dem Dissidenten weltweit leiden. Hinzu kommt, dass die Moderation der Inhalte auf Facebook nicht nur von Dublin aus, sondern immer häufiger von Arbeitskräften in Indien oder komplett automatisiert gehandhabt wird.

    Willkürliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit durch US-Unternehmen

    Heiko Maas hat Recht: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Es ist kein Raum, in dem US-Unternehmen willkürlich löschen und sperren können, was hierzulande unter die legale Meinungsäußerung fällt. Zahlreiche Beispiele zeigen, dass die Zensuraktivitäten von Facebook bereits ein Problem sind. Jetzt darf nicht auf vermehrte außergerichtliche Aktivitäten und Prozesse ohne klare rechtliche Grundlage, Aufsicht und justizielle Kontrolle gepocht werden.

    Eine weitere Frage könnte Maas dem Sozialen Netzwerk stellen: Warum verbietet Facebook illegales Verhalten noch einmal doppelt-gemoppelt durch die eigenen Gemeinschaftsstandards? Aber es wird noch komplizierter. Im WDR-Blog führt Dennis Horn drei Beispiele auf, die nach Facebook’s Gemeinschaftsstandards vollkommen OK wären, in Deutschland jedoch sehr wahrscheinlich rechtswidrig sind.

    Der Vorgang, um mutmaßlich illegale Inhalten und Posts sperren zu lassen, müsste in der Praxis viel besser getrennt sein von Prozessen für das Sperren von Inhalten, die den Gemeinschaftsstandard oder die AGBs eines Providers verletzen. Für Nutzer muss Klarheit darüber geschaffen werden, ob sie beschuldigt werden gegen AGBs oder ob sie gegen das Gesetz verstoßen. Was weiterhin fehlt sind fairere Prozesse, wie zum Beispiel Notifikationen an den Nutzer und die Möglichkeit für einen Widerspruch vor der Sperrung eines Posts oder Accounts. Weiterhin muss ein Recht auf Wiedergutmachung her, sobald fälschlicherweise gelöscht oder gesperrt wurde.

    Das eigentliche Problem: Effektive Strafverfolgung von rechten Terroristen

    Sollte es sich bei der Forderung von Heiko Maas nun aber um klar illegale Einträge handeln, dann ist Facebook bereits rechtlich nach Kenntnisnahme des Inhalts zur Löschung verpflichtet. Es ist genau wie in der analogen Welt: Jeder kann Strafanzeige stellen, denn dann sind Polizei und Gerichte dazu gezwungen, zu ermitteln. Anstatt einfach nur mehr Engagement von Facebook zu fordern, wäre es also umso wichtiger zu erfahren, wie Maas die Ermittlung und Verfolgung der Täter plant und wie bereits geltendes Rechts durchgesetzt wird – nicht zuletzt um so zu verhindern, dass Inhalte überall an vielen verschiedenen Stellen immer wieder hochgeladen werden.

    Patrick Beuth schreibt vollkommen richtig, dass Justizminister Maas nicht so tun sollte, als könne Facebook die Hasstiraden gegen Flüchtlinge im Netz alleine stoppen. Leider wird bereits viel zu oft von sozialen Netzwerken, Suchmaschinen oder anderen Providern erwartet, dass sie darüber urteilen, ob Inhalte gegen Zivil- oder Strafrecht verstoßen ohne dass die Strafverfolgung hinterher kommt. Der Innenpolitische Sprecher der Bundesfraktion Volker Beck bestätigte in einem Statement, dass zu oft „fast keine keine Anstrengungen zur Ermittlung der Täter“ unternommen würden. Und genau das ist das eigentliche Problem.

    Was wir brauchen, ist eine Analyse von bereits existierenden Ansätzen und Best Practices für das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte, ohne dass Grundrechte verletzt werden. Wenn Maas eine wirklich sinnvolle Lösung finden möchte, sollte er daher nicht nur ein Gespräch mit Facebook führen, sondern direkt auch Justizbehörden, Nutzer und Bürgerrechtler mit an den Tisch setzen – damit ein solcher Ansatz erarbeitet werden und Zensur durch willkürliche Aktivitäten eines US-Unternehmens verhindert werden können.

    31. August 2015 46
  • : Wer hat Angst vorm Datenschutz? Industriekoalition will weiter ungestört Daten an Behörden aller Welt übermitteln
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:DigiGes_PRISM_Yes_we_scan_-_Demo_am_Checkpoint_Charlie_June_2013.jpg">NoCultureIcons</a>
    Wer hat Angst vorm Datenschutz? Industriekoalition will weiter ungestört Daten an Behörden aller Welt übermitteln

    Die Reform des Datenschutzes in Europa rollt langsam, aber sicher auf ihren Abschluss zu. Fast drei Jahre ist es nun her, seit die Europäische Kommission den Gesetzentwurf veröffentlichte. Das Parlament verabschiedete 2014 seine Änderungsvorschläge und am 24. Juni 2015 starteten offiziell die Trilog-Verhandlungen zwischen Kommission, Rat und Parlament, die bis Ende des Jahres andauern sollen.

    Dank den Enthüllungen von Edward Snowden gibt es im Rahmen der Datenschutzreform auch heiße Diskussionen über einen effektiveren Schutz der Privatsphäre von europäischen Bürgerinnen und Bürgern bei internationalen Datentransfers.

    Diese Woche meldete sich die sogenannte „Industriekoalition ‚für‘ Datenschutz“ (Industry Coalition for Data Protection, ICDP) zu Wort und forderte die Streichung eines bestimmten Artikels aus der Datenschutzverordnung, der den Spitznamen „Anti-FISA“-Artikel erhalten hatte. Die Koalition schickte am letzten Mittwoch einen Brief an EU-Justizkommissarin Věra Jourová, Berichterstatter des Parlaments Jan-Philipp Albrecht und die EU-Ratspräsidentschaft. Mitglieder der Koalition sind diverse europäische Dachverbände, in denen wiederum Unternehmen wie Google, Apple, Amazon, Facebook, Microsoft und Co. (oft sogar mehrfach) vertreten sind.

    Bereits vor den Enthüllungen von Edward Snowden war es einigen Bürgerrechtlern klar, dass sich die USA durch den Foreign Intelligence Surveillance Act (FISA) und dessen Abänderung von 2008 (FISA § 1881a im Jahr 2008) die Grundlage verschafften, alle Daten der großen amerikanischen Internetunternehmen auch im Ausland abzuschnorcheln.

    Vor drei Jahren schlug die EU-Kommission daher eine Anti-FISA Klausel vor, entfernte sie jedoch schnell wieder nach gezielten Lobbyoperationen der US-Regierung aus ihrem ursprünglichen Text (damals Art. 42). Das EU-Parlament brachte die Idee dann wieder als neuen Artikel 43a ein. Dieser sieht vor, dass Unternehmen personenbezogene Daten von EU-Bürgern nur noch dann an ausländische Sicherheitsbehörden übermitteln dürfen, wenn dies durch ein entsprechendes Abkommen vorhergesehen ist. Dieser Artikel ist also hauptsächlich ein politisches Druckmittel für die EU – denn er bedeutet, dass – solange sich die EU nicht auf Regeln für den Datenaustausch mit dem entsprechenden Drittstaat einigt – Unternehmen die Herausgabe der Daten verweigern müssen.

    Das gefällt den Unternehmen natürlich gar nicht, da sie sich nun entweder in den USA oder in der EU strafbar machen. In dem Brief beklagt die Industriekoalition daher, dass…

    […] dieser Artikel in der Praxis bedeutet, dass Unternehmen, die innerhalb und außerhalb der EU operieren, in die Zwickmühle geraten und potentiell ihre gesetzlichen Pflichten in entweder der einen oder der anderen Rechtsprechung verletzen.

    Weiterhin kritisieren die Internetriesen in ihrem Schreiben, dass dieser Ansatz „nicht nur den Grundsatz der Gegenseitigkeit in diplomatischen Beziehungen, sondern auch die Glaubwürdigkeit der Datenschutzreform gefährden würde“.

    Jan-Philipp Albrecht erklärte gegenüber netzpolitik.org:

    Wenn zum Beispiel ein chinesisches Gericht entscheidet, dass ein Finanzakteur in London alle finanziellen Details und personenbezogenen Daten eines europäischen Kunden an die chinesischen Behörden übergeben soll, dann kann die EU nicht einfach sagen: ‚Ja klar, lasst uns das machen und europäisches Recht einfach ignorieren.‘ Das ist unmöglich. Es bedeutet lediglich etwas, wenn es auch ein entsprechendes Abkommen oder eine Klausel im EU-Recht gibt.

    Es ist unklar, ob dieser Artikel die Verhandlungen überleben wird. Der Rat der EU könnte geneigt sein, der Bitte der Industrie in den Verhandlungen nachzugeben. Er berücksichtigte in seinem Vorschlag vom 15. Juni 2015 eine eventuelle Anti-FISA-Klausel nicht. Obwohl sich die Institutionen bereits im Trilog darauf einigten, Absatz 1 von 43a zu erhalten, ist nun die Frage, ob Kommission und Parlament weiterhin hart bleiben.

    28. August 2015 11
  • : John Oliver zu Sexismus im Netz
    John Oliver zu Sexismus im Netz

    Der exilierte US-Entertainer John Oliver erklärt mal wieder gut das Internet. In der neuen Folge „Last Week Tonight“ geht es um Sexismus und Frauenfeindlichkeit: Das Internet ist kein wirklich furchterregender Ort, wenn man einen weißen Penis besitzt

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    22. Juni 2015 14
  • : Dresden bekommt einen Edward-Snowden-Platz
    Dresden bekommt einen Edward-Snowden-Platz

    snowden-maskeAm 21. Juni wird in Dresden ein „Edward-Snowden-Platz“ eingeweiht:

    Diesen Sonntag wird Edward Snowden 32 Jahre alt. Der amerikanische Whistleblower, der mit seinen Enthüllungen über das Ausmaß der weltweiten Überwachung durch US-Geheimdienste Geschichte schrieb und derzeit im russischen Exil lebt, erfährt pünktlich zu seinem Geburtstag in Dresden eine besondere Ehrung. Unweit des Albertplatzes wird ein kleiner Platz auf dem Gelände Bautzner Straße 6 auf seinen Namen getauft. Mit dieser deutschlandweit ersten derartigen Würdigung möchte Markwart Faussner, Miteigentümer des Grundstückes, ein Zeichen setzen und den mutigen Einsatz von Whistleblowern weltweit und damit auch in Deutschland würdigen.

    17. Juni 2015 8
  • : Europäisches Déjà-vu: Fluggastdaten vs. Vorratsdatenspeicherung
    Europäisches Déjà-vu: Fluggastdaten vs. Vorratsdatenspeicherung

    Das Europaparlament hat heute Änderungsanträge für ein europäisches System zur Speicherung von Fluggastdaten (PNR) diskutiert. Dieser Richtlininenentwurf ist schon seit 2011 in Planung und soll nun nach den Anschlägen in Frankreich und Dänemark mit mehr Überwachung für mehr Sicherheit sorgen. Da sich die Maßnahme gerade im zweiten Anlauf befindet und überhaupt ziemlich viele Parallelen zur gescheiterten Vorratsdatenspeicherung aufweist, haben die Organisationen Access und EDRi den Verlauf der beiden Richtlinien visualisiert:

    PNR_infographics_20150602-724x1024

    Lizenz: Creative Commons CC-BY

    Mehr zum Thema PNR findet sich hier.

    4. Juni 2015 2
  • : Zurück aus der Zukunft : Digital Rights News von 2025
    Zurück aus der Zukunft : Digital Rights News von 2025

    EDRi-gram300_coverpic_smallEuropean Digital Rights feiert heute die 300. Ausgabe des EDRi-grams mit einer Spezialausgabe und eBook-Veröffentlichung. Sechzehn Autorinnen und Autoren aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft berichten zurück aus dem Jahr 2025. Netzpolitische Science Fiction vom Feinsten!

    Das Buch startet mit einem Vorwort von Dunja Mijatović, der Beauftragten der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) für die Freiheit der Medien, und enthält Beiträge von:
    Hans de Zwart, Simon Davies, Jillian C. York, Cory Doctorow, Katarzyna Szymielewicz, Joe McNamee, Jesper Lund, Kirsten Fiedler, Erich Moechel, Raegan MacDonald, Estelle Massé, Douwe Korff, Bogdan Manolea, Monica Horten and Annie Machon.

    Das Buch gibt es als eBook (.epub, DRM-frei bei epubli) und als pdf-Version (pdf).

    Das EDRi-gram ist der zweiwöchentliche Newsletter des europäischen Dachverbands, der in Brüssel stellvertretend für 33 Organisationen aus ganz Europa Grundrechte im digitalen Zeitalter verteidigt. Seit 2003 wird der Newsletter versandt, der über positive wie auch negative netzpolitische Entwicklungen in ganz Europa berichtet. Zum EDRi-gram tragen regelmäßig Aktivisten, EDRi’s Mitglieder und Gastautoren bei, um aus ihrem Heimatland zu berichten.

    20. Mai 2015 1
  • : Digitaler Binnenmarkt: Statt Urheberrechtsreform baut die EU-Kommission auf den Import von SOPA/PIPA
    Digitaler Binnenmarkt: Statt Urheberrechtsreform baut die EU-Kommission auf den Import von SOPA/PIPA

    Im Moment spricht ganz Brüssel vom digitalen Binnenmarkt. Verantwortlich ist die geleakte Strategie für den digitalen Binnenmarkt der EU-Kommission. Die offizielle Veröffentlichung der 20-seitigen Strategie (pdf) und des (intern kommentierten) Beweispapiers (pdf) ist für den 6. Mai geplant – bis dahin kann es also noch Änderungen geben.

    Laut Strategiepapier ist das Ziel der Kommission

    [E]rstens, einen digitalen Binnenmarkt zu schaffen, in dem der freie Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital sichergestellt wird und in dem Bürger sowie Unternehmen, unter den Bedingungen des fairen Wettbewerbs, unabhängig von ihrer Nationalität und ihres Standorts, nahtlos Online-Aktivitäten nachgehen können. Zweitens soll der digitale Binnenmarkt die weltweit führende Stellung Europas im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie wiederherstellen, mit allen Mitteln und Fertigkeiten die gebraucht werden, um in der globalen digitalen Wirtschaft erfolgreich zu sein.

    So weit, so gut. Wenn man sich die Strategie und das „Beweispapier“ jedoch näher anschaut, wird man enttäuscht. Obwohl die Kommission in ihrem Papier beteuert, dass die derzeitigen Regeln für das digitale Zeitalter fit gemacht werden müssen, sieht es nicht so aus, als würden wir die dringend nötige, umfassende Urheberrechtsreform bekommen. Im Gegenteil, die Kommission plant einen US-amerikanischen Ansatz („follow-the-money“) zur aggressiveren Durchsetzung des Urheberrechts. Beim Lesen des Kapitels zum „Cybercrime“ weiß man dann schon nicht mehr, ob man nun lachen oder weinen soll und die Vorhaben zur Löschung („notice and action“) von illegalen Inhalten im Netz sind mehr als beunruhigend.

    Urheberrecht

    EU-Vizepräsident Ansip wiederholt seit einigen Monaten in sämtlichen Sitzungen und sozialen Medien, dass Geoblocking endlich abgeschafft werden soll, damit Internetnutzer überall in Europa endlich grenzüberschreitend Zugang zu kulturellen Inhalten bekommen. Grund hierfür sind die von Land zu Land verschiedenen urheberrechtlichen Regelungen, im Moment sind wir von einer EU-weiten Harmonisierung noch sehr weit entfernt.

    Die geplanten Aktivitäten im Strategiepapier zur Abschaffung von Ländersperren sind enttäuschend, denn die Kommission rückt von ihren recht starken Äußerungen ab und erklärt, lediglich gegen „ungerechtfertigtes“ Geoblocking etwas unternehmen zu wollen ohne dieses neue Adjektiv näher zu definieren.

    Auch bei den Ausnahmen und Schrankenregelungen ist leider keine große Reform in Sicht.
    Den EU-Mitgliedstaaten wurden in der Urheberrechtsrichtlinie 21 optionale Ausnahmen und Beschränkungen vorgeschlagen, was zu insgesamt über 2 Millionen Möglichkeiten führte, wie diese „harmonisierende“ Richtlinie implementiert werden kann. Urheberrechtsexperten fordern daher seit längerem, den Katalog der Schrankenregelungen zu öffnen und verbindlich zu machen. Laut Strategie plant die Kommission jedoch nur eine winzige Änderung: Bildungs- und Forschungsinstitutionen sollen eine Ausnahme für Zwecke des Text- und Data-Mining bekommen. Von einer Einführung einer Generalschranke („open norm“), wie MEP Julia Reda sie im Januar vorgeschlagen hat, ist kein Wort zu finden.

    Die Kommission kündigt folgende Ziele an (S. 6 der Strategie):

    • volle Portabilität von erworbenen Inhalten (Zugang zu abonnierten Diensten auch im Ausland)
    • Leichteren Zugang zu „legal“ (?) bezahlten grenzüberschreitenden Diensten bei gleichzeitiger Wahrung der Rechte des audiovisuellen Sektors
    • Leichtere grenzüberschreitende Nutzung von Inhalten

    Laut Politico soll jedoch es in der Kommission einen Deal mit der Unterhaltungsindustrie geben, um beim Geoblocking die Urheberrechtsregeln aufzulockern und dafür eine aggressivere Durchsetzung einzuführen.

    Vor diesem Hintergrund ist es nicht überraschend, dass die Kommission im Strategiepapier ebenfalls ankündigt, die „grenzüberschreitende, zivilrechtliche Durchsetzung intellektueller Eigentumsrechte zu modernisieren“, um „Verletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß wirksam begegnen zu können“. Es ist nicht wirklich klar, warum hier die zivilrechtliche Durchsetzung und das „gewerbsmäßige Ausmaß“ („commercial scale“) in einem Satz genannt werden, denn in einigen Mitgliedstaaten ist genau dieses Kriterium für die strafrechtliche Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ausschlaggebend. Die Kommission scheint weiterhin ihre bisherige Arbeit vergessen zu haben, denn sie gab in einer Road Map von 2012 (pdf) noch zu, dass der sehr vage und bisher nicht definierte Begriff des „gewerbsmäßigen Ausmaßes“ Probleme bereitet, da derzeit einzelne Nutzer kriminalisiert werden.

    Im Hintergrundpapier stellt die Kommission dann noch die Theorie in den Raum, dass Rechteinhaber im Netz Probleme mit der Durchsetzung von Urheberrechten haben, was einen „Einfluß auf das Funktionieren des digitalen Binnenmarkts hat und den Innovationsbedarf hervorhebt“ (S.41).

    Im Herbst 2015 werden konkrete Vorschläge für eine Urheberrechtsreform erwartet.

    Cybercrime

    Vor allem im „Cybercrime“-Kapitel wird glasklar, dass politische Entscheidungen getroffen wurden, bevor überhaupt Beweise vorlagen. Auf Seite 28 des Hintergrundpapiers werden „jüngste Studien“ erwähnt, die keinerlei Quellenangabe haben. Kriminelle Aktivitäten sollen diesen „Studien“ zufolge jedes Jahr zu Verlusten in Milliardenhöhe führen.

    Aber dann kommt es noch dicker. Das Papier nennt im nächsten Abschnitt einen Bericht des Weltwirtschaftsforums, das den Verlust für das Jahr 2020 auf 3.000 Milliarden US-Dollar schätzt. Ich habe mir diesen Bericht (pdf) mal angeschaut und konnte diese Vorhersage nirgends finden. Faktenbasierte Gesetzgebung sieht definitiv anders aus.

    In diesem Kapitel werden weiterhin wirtschaftliche Einbußen durch Urheberrechtsverletzungen beschrieben – auch dieses Mal wieder ohne jegliche Definition des Begriffs „gewerbliches Ausmaß“. Studien die das Gegenteil darstellen, werden nicht aufgeführt – wie diese hier oder die dort, es gibt da ja reichlich Auswahl.

    Weiterhin wird erwähnt, dass Rechteinhaber in einer öffentlichen Konsultation gegenüber der Kommission den Wunsch geäußert hätten, grenzüberschreitend gegen Verletzungen vorgehen zu wollen um auch in anderen Mitgliedstaaten Maßnahmen (zum Beispiel gegen Intermediäre) in Anspruch nehmen zu können.

    SOPA/PIPA kommt nach Europa: Follow-the-Money

    Die EU-Kommission ist seit einiger Zeit von einer neuen Methode überzeugt, um im Netz gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen: Diesen Ansatz nennt sie „Follow-the-Money“ (S. 31, Hintergrundpapier). Die Idee besteht darin, verdächtige Internetseiten finanziell auszutrocknen, indem sie von Zahlungsströmen und Werbeverträgen ausgeschlossen werden. Die Wau Holland Stiftung durfte mit der Sperre ihres PayPal-Kontos für WikiLeaks bereits erfahren, wie so etwas in der Praxis aussieht.

    Bereits vor vier Jahren verfolgte man in den USA mit dem gescheiterten Stop Online Priacy Act (SOPA) genau das: Rechteinhaber sollten die Möglichkeit bekommen, in sogenannten „private Aktionen“ die Zahlungs- und Werbedienstleister direkt anzuschreiben, um jegliche Einnahmen für verdächtige Seiten sperren zu lassen. Und auch in Deutschland haben sich Rechteinhaber hiervon inspirieren lassen und fordern dieses Modell neben der Einführung von Three-Strikes seit Jahren.

    Die Kommission unternimmt in ihrem „Beweispapier“ leider keinerlei Anstrengung diesen Ansatz näher zu erklären, geschweige denn zu definieren wie solche Maßnahmen, die klar außerhalb des rechtlichen Rahmens von Unternehmen ergriffen werden, mit Artikel 52 der Grundrechtecharta (Einschränkungen von Freiheiten müssen gesetzlich vorgesehen sein) zu vereinbaren wäre.

    Stattdessen erklärt sie, dass alle ökonomischen Akteure der „Wertschöpfungskette den Prinzipien der Sorgfaltspflicht“ („due diligence“) nachkommen müssen (S. 32, Hintergrundpapier). Auch hier hält es die Kommission weder für notwendig, diese Pflicht genauer zu beschreiben, noch erläutert sie, um welche Wertschöpfungskette es sich eigentlich handelt.

    Neue Regeln für Plattformen und Intermediäre

    Für sogenannte „Intermediäre“, also soziale Netzwerke, Suchmaschinen und Hosting-Provider, sollen zudem neue Regeln entwickelt werden. Dies gilt vor allem im Hinblick auf das Löschen von illegalen Inhalten im Netz.

    Im Gegensatz zu den USA gibt es in Europa keine einheitlichen Regeln, wie mit illegalen Inhalten im Netz umgegangen wird. Bisher regelte die E‑Commerce-Richtlinie die Haftung der Intermediäre im Netz. Laut Richtlinie sind sie für fremde Inhalte grundsätzlich nicht selbst verantwortlich und müssen erst tätig werden, sobald sie von rechtswidrigen Inhalten erfahren. Seit mehreren Jahren versucht die EU-Kommission, einen europaweit harmonisierten Ansatz für das Melden von potentiell illegalen Inhalten zu schaffen. Im geleakten Hintergrundpapier erklärt die Kommission nun, dass das Löschen „langsam und kompliziert“ sein kann und es keine ausreichende Transparenz seitens der verschiedenen Prozeduren der Provider gibt – und es dadurch auch zu ungerechtfertigten Löschungen kommt.

    Daher kündigt die Kommission in ihrer Strategie an:

    The Commission will further prepare proposals to tackle illegal content on the Internet and a common approach to the issue of duty of care. Alternatives include legislative proposals to harmonise the procedures for removing illegal content across the EU or establishing additional responsibilities on online companies and verify the resilience of their systems against illegal content.

    Das Strategiepapier der Kommission vermischt hier allerdings illegale Inhalte mit Inhalten, die „gegen das öffentliche Interesse“ verstoßen und nennt Kinderpornographie und Terrorismus als Beispiele (S. 11, Strategie). Die Kommission fügt am Ende noch den kosmetischen Hinweis hinzu, dass darauf „abgezielt“ wird, „das richtige Gleichgewicht zwischen der Bekämpfung illegaler Inhalte und der Wahrung des Rechts auf Meinungsfreiheit herzustellen“.

    Laut Strategiepapier soll die Rolle der Intermediäre umfassen analysiert werden und ein Vorschlag für den Kampf gegen illegale Inhalte möglicherweise im kommenden Jahr vorgelegt werden.

    tl;dr

    Der Entwurf der Strategie ist schwach, der Wille für eine wahre Reform des Urheberrechts nicht vorhanden. Im Gegenteil: Die Forderungen der Rechteinhaber-Lobby für eine privatisierte, repressive Durchsetzung à la SOPA/PIPA sind in der Kommission auf fruchtbaren Boden gefallen. Im inkohärenten „Beweispapier“ fehlen die Fakten, die solche Pläne rechtfertigen würden.

    27. April 2015 2
  • : John Oliver über Patent-Trolle
    John Oliver über Patent-Trolle

    Der exilierte Brite hat mal wieder ein netzpolitisches Thema in seiner US-Talkshow Last Week Tonight behandelt: dieses Mal geht es um Patent-Trolle.

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

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    Patent-Trolle sind Unternehmen, deren Geschäftsmodell die Klage ist. Sie kaufen Patente auf, um damit andere Entwickler zu erpressen. Hierbei handelt es sich meist um die Patentierung von sehr vagen Beschreibungen und dann warten die Firmen darauf, dass jemand etwas entwickelt, das zufälligerweise dazu passt. Die EFF hat weist immer wieder darauf hin, wie sehr diese Patent-Trolle in den USA das Recht auf Meinungsfreiheit und Innovation bedrohen.

    Wer mehr hierzu wissen will, kann sich den Dokumentarfilm „The Patent Wars: Von Patent-Trollen und indischem Reis“ anschauen.

    22. April 2015 4