Das kontroverse französische Geheimdienstgesetzes „Loi Renseignement“ ist noch nicht vollkommen veröffentlicht, doch schon steht ein neuer Gesetzentwurf an. Dieser soll nun im Schnellverfahren durchgewinkt werden.
Im Juni verabschiedeten die französischen Abgeordneten das sogenannte „Loi Renseignement“, um die Überwachungskompetenzen der Geheimdienste massiv zu erweitern. Danach wurde dieser französische „Patriot Act“ vom Präsidenten selbst an den Verfassungsrat zur Prüfung geschickt. Der Verfassungsrat begutachtete das Gesetz und gab ein ziemlich nichtssagendes Urteil ab: Bis auf drei Maßnahmen ist das Gesetz verfassungskonform. Eine dieser drei zensierten Maßnahmen betraf die Auslandsüberwachung. Diese Lücke soll nun gestopft werden.
Am 9. September legten die Sozialisten Patricia Adam und Philippe Nauche daher einen Entwurf „für Überwachungsmaßnahmen im Bereich der internationalen elektronischen Kommunikationen“ vor. Am 1. Oktober soll in der Nationalversammlung abgestimmt werden. Der Inhalt: massive Überwachung und weniger strenge Kontrollen.
Frankreich wollte in diesem Bereich schon länger Klarheit schaffen, da das Anzapfen der Unterseekabel durch den französischen Geheimdienst DGSE seit 2008 von einem geheimen Dekret des Premierministers erlaubt wird. Wie die französische Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net berichtet, geht nun ein französisch-amerikanischer Anwalt den geheimen Dekret von 2008 vor Gericht – nichtsdestotrotz soll das neue Gesetz die obskure Regelung offen legalisieren.
Der recht kurze neue Vorschlag übernimmt größtenteils die vom Verfassungsrat zensierten Paragraphen aus dem Loi Renseignement. Ziel der Überwachung sind Kommunikationen, „die im Ausland empfangen oder aus dem Ausland gesendet wurden“. Die Zeitung Libération erklärt, dass hierbei drei Fälle unterschieden werden:
1. Die Kommunikation zwischen zwei Nutzern ist rein franko-französisch (Telefonnummern, IP Adressen etc.) und muss daher umgehend vom Geheimdienst gelöscht werden, außer wenn einer der Nutzer im Ausland mit französischer IP-Adresse kommuniziert und schon Ziel einer Überwachungsmaßnahme ist oder wenn dieser eine „Bedrohung für die fundamentalen Interessen der Nation“ darstellt. Die große Frage ist, wie der Dienst genau filtert.
2. Sobald es sich um eine „gemischte“ Kommunikation handelt, werden alle Daten – Metadaten und Inhalte – für maximal sechs Monate gespeichert („ab der ersten Auswertung“ wohlgemerkt, nicht ab Erfassungsdatum).
3. Sobald es sich um einen rein ausländischen Austausch handelt, werden die Daten für ein Jahr (Inhalte), sechs Jahre (Metadaten) und acht Jahre (Verschlüsseltes).
Die einzige „Einschränkung“ im Text ist, dass die Maßnahmen nur dann vom Premierminister autorisiert werden dürfen, wenn es sich um die „Verteidigung der fundamentalen Interessen der Nation“ handelt. Die Berichterstatterin Patricia Adams fügte im Ausschuss hinzu, dass dieses Gesetz die jetzigen Aktivitäten des DGSE berücksichtigt und keine neuen Kompetenzen schafft – also nur eine Legalisierung gängiger Praxis darstellt. Die Abgeordnete sieht weiterhin nur eine Kontrolle a posteriori durch die neu eingerichtete CNCTR-Kommission (Commission nationale de contrôle des techniques de renseignement) vor.
