Das französische Verfassungsgericht hat letzte Woche den Weg für das umstrittene Geheimdienstgesetz „Loi Renseignement“ freigemacht, das Geheimdiensten tiefgreifende Überwachungsbefugnisse einräumt. Einzig die Erlaubnis, ausländische Kommunikation mitzuschneiden, wurde für nicht rechtmäßig erklärt.
Künftig werden französische Netzanbieter dazu verpflichtet, „Black Boxes“ in ihre Infrastruktur einzubinden, die mittels Algorithmen „verdächtiges Verhalten“ erkennen und zur weiteren Analyse weiterleiten sollen. Einzelne Bürger dürfen mit IMSI-Catchern abgehört und lokalisiert werden, und auf deren Rechnern und Mobiltelefonen darf im Geheimen Schnüffel-Software installiert werden. Selbst Anwälte, Richter oder Journalisten sind davon nicht ausgenommen.
All dies benötigt keine richterliche Genehmigung, sondern muss bloß von der neu eingerichteten CNCTR-Kommission abgesegnet werden. Bürgerrechtsgruppen bezweifeln deren Unabhängigkeit, da sie politisch besetzt wird und eine mehr beratende als kontrollierende Funktion innehat.
Die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net zeigte sich von der Entscheidung schwer enttäuscht und kündigte weiteren Widerstand vor europäischen Institutionen an:
This decision is extremely disappointing. The judges of the Constitutional Council decided to summarily dismiss the numerous arguments raised in the dozen briefs submitted to the Constitutional Council by many players in the defence of fundamental rights. It has been endorsed whereas today, the United Nations Human Rights Committee issued a report roundly condemning this dangerous law.
[…]
However, we will continue the fight against this wicked law and all those which will follow wherever we can, especially before the European institutions and jurisdictions. And since France has come to this point, we will help citizens to protect themselves against the surveillance of their own government.
