Kirsten Fiedler

Kirsten ist Managing Director der europäischen NGO European Digital Rights (EDRi.org) in Brüssel und in ihrer Freizeit Mitglied des Digitale Gesellschaft e. V., des CCC und der belgischen NURPA. Auf Twitter heißt sie @Kirst3nF

  • : Fluggastdaten: Breite Mobilisierung gegen die Totalüberwachung von Reisenden
    Fluggastdaten: Breite Mobilisierung gegen die Totalüberwachung von Reisenden

    Vor ein paar Jahren schlug die EU-Kommission vor, alle Flugreisende zu überwachen. Ziel der massenhaften Speicherung aller Fluggastdaten ist die Profilbildung aller Reisenden im Anti-Terror-Kampf. Bei diesen Daten handelt es sich um Informationen über die Reiseroute, Zahlungs- und Kreditkartendaten und ob man während des Flugs lieber vegetarisch, koscher oder halal essen möchte. Vor allem nach den Anschlägen in Paris und Dänemark fordern viele EU-Mitgliedstaaten diese EU-PNR-Richtlinie. Jedoch ist der Plan umstritten – viele Bürgerrechtsorganisationen, der EU-Datenschutzbeauftragte und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte kritisieren die bisher nicht bewiesene Effizienz der Maßnahme und ihre negative Auswirkung auf demokratische Freiheitsrechte.

    In Deutschland machen daher nun gleich drei Initiativen mobil:

    Der Digitale Gesellschaft e.V. (@digiges) startete zusammen mit dem europäischen Dachverband EDRi eine Postkarten-Aktion. Da die EU-Abgeordneten schon sehr bald in Brüssel über das Vorhaben abstimmen sollen, können jetzt personalisierte Karten direkt ins Europaparlament geschickt werden. Die Digiges verteilt zudem Postkarten am kommenden Samstag um 14 Uhr am Flughafen Berlin Tegel, um auch Reisende auf das Thema aufmerksam zu machen.

    EDRi wird in Brüssel die Karten direkt an die Abgeordneten verteilen. Wer Lust und gerade ein paar Euros übrig hat, kann sich an den Kosten der Kampagne beteiligen und den Download-Link oder ein Paket gedruckter Karten anfordern. Wer motiviert ist zu helfen aber gerade kein Geld hat, kann auch gerne neue Sprüche für die Postkarten vorschlagen (hier in den Kommentaren, per Email an brussels(at)edri.org oder Twitter an @edri):

    20150326065555-PNR_postcards_20150325

    Für den kommenden Samstag sowie den 11. April ruft die Initiative Verfolgungsprofile zu einer bundesweiten Aktion an Flughäfen gegen die Fluggastdatenspeicherung auf. Auch hier sind Postkarten Hauptbestandteil der Aktion und es gibt viele Wege mitzumachen:

    PNR-Postkarte_EN-207x300

    26. März 2015 5
  • : EU-Urheberrechtsreform: Es droht leider ACTA-reloaded – dank der Konservativen [Updates]
    EU-Urheberrechtsreform: Es droht leider ACTA-reloaded – dank der Konservativen [Updates]

    Die schlechten Ideen aus ACTA sind zurück! im EU-Parlament drohen gerade Mehrheiten für eine stärkere Verpflichtung zur Zusammenarbeit zwischen Providern, Plattformbetreibern und Rechteinhabern, was zu mehr Netzüberwachung, Filtern und Zensur führen kann. Updates (siehe unten): Kontaktiert die EU-Abgeordneten!

    Eigetnlich scheint in Sachen Urheberrechtsreform nun endlich einiges in Bewegung zu kommen. Die EU-Regeln sind mehr als zehn Jahre alt und technisch längst überholt. Nach einigen Jahren Eiertanz in der Kommission, die nach dem Scheitern des ACTA-Abkommens anscheinend nicht so recht weiter wusste, gibt es nun zwei Initiativberichte im Europaparlament, um der dringend nötigen Reform einen Schubs zu geben. Allerdings haben diese Initiative nun einen Lobbysturm der Musik- und Filmindustrie im Europaparlament zur Folge.

    Viel Aufmerksamkeit hat bisher der Berichtsentwurf zur Urheberrechtsentwicklung erhalten, für den Julia Reda, deutsche Piratin in der grünen Europafraktion, verantwortlich ist. Weniger wurde bisher über den Bericht zum EU-Aktionsplan zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums berichtet, für den tschechischen EU-Parlamentarier Pavel Svoboda im Rechtsausschuss Hauptverantwortlich ist (Berichtsentwurf, pdf).

    Und genau hier könnte es schon bald zu einer mittleren netzpolitischen Katastrophe kommen. Die Frist für Änderungsanträge des Svoboda-Berichts läuft im Rechtsausschuss bis zum 10. März und die Abstimmung ist für Mitte April geplant. Allerdings dürfen bis dahin einige Ausschüsse ihre Meinung zu dem Entwurf äußern. Im Kulturausschuss soll die Abstimmung schon an diesem Donnerstag, den 26. Februar, stattfinden (Tagesordnung).

    Die Leistung der konservativen EVP-Fraktion ist nun besonders bemerkenswert, denn sie scheint das Urheberrecht nicht vorwärts sondern zurück in die Internetsperren-Ära befördern zu wollen. Seit über fünf Jahren – wie mit einer nervigen Macke auf einer alten Schallplatte – kommt die EVP mit denselben gescheiterten, widersprüchlichen und sinnlos repressiven Änderungsanträgen daher (z.B. im gescheiterten Medina-Ortega-Bericht 2009, im Gallo-Bericht 2010). Und jetzt bringen die Konservativen genau diese Vorschläge wieder in die aktuelle Parlamentsdebatte ein – und das in allen relevanten Ausschüssen. Im Kulturausschuss soll der ursprünglich gute Entwurf von MdEP Reimon wie folgt abgeändert werden (Änderungsanträge, pdf):

    Come-back für ACTA

    Die EU-Parlamentarier, darunter auch die deutsche CDU-Abgeordnete Sabine Verheyen, schlagen gleich an mehreren Stellen vor (Änderungsanträge 1, 8 und 13), dass Internetprovider mit der Film- und Musikindustrie zur Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zusammenarbeiten sollten – übersetzt heisst das also, dass Sperren, Filter und Leitungsüberwachung (DPI) vereinbart werden können. Ein kurzer Rückblick ins Jahr 2012: Im ACTA-Abkommen hieß es, dass die Industrie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen „kooperieren“ solle – eine Privatisierung der Rechtsdurchsetzung, die erhebliche negative Folgen für die Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre im Netz hat.

    Der einzige Unterschied zu ACTA: Die EU-Abgeordneten nennen die „Kooperation“ nun „freiwillige Selbstverpflichtung“ – obwohl hier ganz offensichtlich die Zusammenarbeit zwischen Rechteinhabern und Plattformbetreibern sowie Intermediären jenseits des rechtlichen Rahmens gemeint ist. Es ist absolut unklar, wer sich hier “selbst“verpflichtet – eher sieht es so aus, dass Rechteinhaber die Internetunternehmen zu repressiven Maßnahmen verpflichten können.

    „Follow the Money“-Konzept

    In Antrag 1 (pdf) begrüßen die konservativen Abgeordneten das „Follow the Money“-Konzept der EU-Kommission. Dieser Ansatz bedeutet, dass Verletzern bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen der Geldhahn abgedreht werden soll (wie ein politischer Druck in der Praxis aussieht, musste zum Beispiel Wikileaks an eigener Haut erfahren). Die EVP unterstützt nun also, dass Finanz- und Werbeunternehmen für die Bestrafung von vermeintlichen illegalen Filesharing aktiv werden. Es ist fraglich, wie den hauptsächlich US-amerikanischen Unternehmen, die US-Gesetzen unterliegen, die Durchsetzung von europäischen Regeln anvertraut werden sollten.

    Lachen oder Weinen

    Änderungsvorschläge 3 und 5 (pdf) verdienen den EU Comedy Award (wenn es den noch nicht gibt, sollten wir ihn an dieser Stelle schaffen). In diesen Anträgen meinen die EVP-Abgeordneten, dass es vollkommen überflüssig sei, geplante Maßnahmen auf konkrete Daten neutraler Herkunft zu stützen. Wer braucht schon zuverlässige Daten, um evidenzbasierte Politik machen zu können! Die Abgeordneten schlagen eine Streichung vor…

    Plattformneutralität – dafür oder dagegen?

    Die große Frage ist, warum die EVP-Fraktion so sehr darauf besteht, sich selbst zu widersprechen: Unternehmen (US-Plattformen, also Google) soll mehr Verantwortung übertragen werden, damit sie im Kampf gegen Urheberrechtsverletzungen den Rechteinhabern helfen können. Gleichzeitig setzen sich die Konservativen in Europa für die sogenannte „Plattformneutralität“ ein – zugunsten der europäischen Wirtschaft sollen sich genau diese Unternehmen im Netz weniger einmischen (z.B. weniger Suchergebnisse beeinflussen).

    Über diese Änderungsvorschläge wird am Donnerstag im EU-Kulturausschuss abgestimmt. Wenn ihr eure EU-Abgeordneten in diesem Ausschuss kontaktieren und sie gegen die oben genannten Änderungsanträge motivieren möchtet, tut dies am besten ab Dienstagmorgen unter den Brüsseler Telefonnummern. Die Kontaktdaten findet ihr hier.

    Update [23.02.2015 – 9:17] Die Sozialdemokraten und auch die Liberalen unterstützen viele dieser sehr schlechten Änderungsanträge – konzentriert euch in euren E‑Mails und Anrufen vor allem auf diese politischen Fraktionen (die Email-Adressen sind jeweils rechts in jedem MdEP-Profil zu finden).

    Update [25.02.2015 – 9:48] In den Kommentaren wurde uns ein Musterbrief an die EU-Abgeordneten zur Verfügung gestellt (vielen Dank, Marion Goller)! Morgen vormittag, am Donnerstag den 26.2., findet die Abstimmung statt. Hier die Kontaktdaten aller Abgeordneten, und hier der Vorschlag für eine E‑Mail:

    Dear [name der/des Abgeordneten],

    With great concern have I read the new draft report on the EU Action Plan for Enforcement of IP Rights (2014/2151(INI)) from Feb 2nd of this year.

    According to the report, enforcement of copyright is so vitally important, that “all actors in the supply chain” should be involved in it. Meaning, access providers and service providers of all kinds should help the copyright industry in maintaining ever stricter control about their “intellectual property”. Such control requires knowledge. Hence, the plans would force both access providers and service providers to monitor user behaviour. Such an intrusion into user privacy is not acceptable.

    Three years ago, the EU parliament has voted against such regulation when it refused to pass ACTA. Now the same plans are back. They are both unnecessary and harmful.

    “Piracy” is already on the decline. The success of platforms such as such as iTunes, Amazon Music, Spotify and Netflix shows that it has always been a lack of legal offers that drove people to “piracy”, not their unwillingness to pay for art.

    Even if “piracy” can never be completely stifled, it is worth noting that the EU is a net importer of those types of media that are typically “pirated”, namely music and video files. The people who claim that piracy harms the EU economy therefore should get their facts straight. If anything, the EU economy benefits from piracy, because every cent that is not spent on songs sold by the US music industry or on Hollywood movies can be spent here at home.
    (Joe Karaganis, vice president of the American Assembly at Columbia University, noted this a few months ago:
    http://piracy.americanassembly.org/a‑note-on-teras-the-economic-contribution-of-the-creative-industries-to-eu-gdp-and-employment/ )

    The real proponents of these plans are an oligopoly of US based media corporations. Three Major Labels now control 70% of the global music market while Hollywood serves up to 60% of the movie market. “Think small first” indeed…

    Most likely, the new provisions would do nothing but stifle competition. The regulations would make it more cumbersome and expensive for new access providers, service providers and other kinds of start-ups to get their businesses off the ground. Meanwhile, in the creative sector, the plans would strengthen the oligopoly already in place, favouring Hollywood and the Major Labels even more. Small and medium sized businesses of all sectors, which the plan claims to protect, would in fact be harmed.

    The European creative industry may suffer from many things. Lack of copyright enforcement is not one of them.

    Sincerely,

    [Name]
    (concernded EU citizen)

    23. Februar 2015 27
  • : USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern
    USA: Netzneutralität noch längst nicht in trockenen Tüchern

    In den USA soll die Netzneutralität endlich strikter gesichert werden, wie wir vor ein paar Wochen berichteten. Im Großen und Ganzen sind Verbraucherschützer und Netzneutralitätsbefürworter mit den Plänen der US-amerikanischen Federal Communications Commission (FCC) zufrieden.

    Viele hatten sich jahrelang für die sogenannte „Re-klassifizierung von Netzbetreibern unter Titel II“ eingesetzt. Hierunter fielen in den USA bisher zum Beispiel Telefonleitungen: Netzbetreiber dürfen keine Anrufe bevorzugt durchstellen oder blockieren. Unter Titel II würde der Internet-Zugang zu einem Teil der Infrastruktur (wie Strom oder Wasser), zu dem jeder der bezahlt, uneingeschränkten Zugang erhält. „Internet ist ein öffentliches Gut“, meinte hierzu der Digitale Gesellschaft e.V.

    Diese Re-klassifizierung hatte FCC-Vorsitzende Tom Wheeler dann auch überraschenderweise unterstützt, um eine strikte Netzneutralität zu sichern. Mittlerweile schauten sich Aktivisten von Free Press diese Pläne jedoch genauer an und erklärten in einer Mitteilung, dass noch so einige rechtliche Hürden der echten Netzneutralität im Wege stehen.

    Der Vorschlag, die Netzbetreiber als öffentliche Versorgungsunternehmen („Common Carrier“) zu reklassifizieren kommt in zwei Teilen : In ihrem Verhältnis mit Endverbrauchern sollen die Netzbetreiber als Common Carrier gewertet werden. Dies trifft ebenfalls für alle Geschäftsbeziehungen mit Anbietern von Diensten, Anwendungen und Inhalten im Internet zu.

    Bei dieser Definition sieht Free Press jedoch nun ein Problem. Sobald Netzbetreiber ihre Dienste einem entfernten („remote“) Inhalte- oder Diensteanbieter zur Verfügung stellen – wo also keine physische Verbindung zwischen diesem Anbieter und dem Netzbetreiber besteht – werden Dienste nicht „direkt“angeboten. Unter Abschnitt 153(53) des Gesetzes muss jedoch ein Telekommunikationsdienst dem Empfänger „direkt“ angeboten werden, um unter die Netzneutralitätsregeln zu fallen. Vereinfacht gesagt: Es ist gut möglich, dass der FCC-Vorschlag zu der absurden Situation führen kann, dass jede Webseite zum Kunden des Netzbetreibers wird, dessen Endnutzer eben jene Webseite besuchen.

    Solange dieses Problem nicht gelöst ist, sieht Free Press die Netzneutralität noch nicht in trockenen Tüchern:

    Even if the Commission could surmount these statutory barriers, the policy question remains: why would it want to? Our November 5 letter described the seemingly absurd results that could flow from recognizing such a relationship between edge providers and end-users’ broadband providers. Would such an approach suggest or even mandate that every single end point on the Internet is a customer of each and every ISP that provides service to any other single end point on the Internet? Put more colloquially, would every website in the world become a customer of any broadband Internet access service provider whose end-users visit that website?

    Ein weitere ungeklärte Frage ist, was mit Internettelefonie (VoIP) passiert und ob sie auch unter Titel II fallen wird. ArsTechnica schreibt:

    The FCC has never firmly classified VoIP as either a common carrier service or not, and the FCC’s net neutrality proposal has a carve-out for VoIP.

    Während sich Verbraucherschützer mit den Definitionsschwierigkeiten im Vorschlag herumschlagen bis der US-Kongress über die Regeln am 26. Februar abstimmen soll, bereiten die großen und kleinen US-Netzbetreiber bereits ihre ersten Klagen gegen die FCC-Regeln vor… im Westen also nichts Neues.

    17. Februar 2015 1
  • : Was ist Euch der Kampf für Eure Freiheiten auf EU-Ebene wert? Jetzt für European Digital Rights (EDRi) spenden!
    Was ist Euch der Kampf für Eure Freiheiten auf EU-Ebene wert? Jetzt für European Digital Rights (EDRi) spenden!

    EDRi_stickers_40x40mm_7-5bleed-04Wie geht es weiter mit den Plänen für eine neue Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung? Wer setzt sich gegen die EU-weite Überwachung unserer Fluggastdaten ein? Wer macht Druck für Netzneutralität, eine starke Datenschutz- und Urheberrechtsreform?

    European Digital Rights (EDRi) ist seit 2002 die erste und einzige Organisation, die sich in Brüssel europaweit für digitale Bürgerrechte einsetzt. Um weiterhin existieren und Eure Freiheiten in Brüssel verteidigen zu können, braucht EDRi jetzt Eure Unterstützung. Die Spendenkampagne, die im Dezember gestartet wurde, geht jetzt in die letzte Runde. Wer noch etwas in den Topf werfen will, bitte hier entlang…

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    Das kleine Team in Brüssel analysiert EU-Gesetzentwürfe, prüft sie auf Schwachstellen, erarbeitet Änderungsvorschläge und trifft sich mit Abgeordneten und Kommissionsbeamten. Was EDRi sonst noch für Euch tut, steht ausführlicher in den Jahresberichten und in der Spenden-FAQ. Tatsache ist : Wir haben immer noch viel zu wenig Leute in Brüssel, um der Industrielobby standzuhalten.

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    11. Februar 2015 4
  • : Vom Internet der Dinge, algorithmischer Gesetzgebung und dem Ende der Politik
    Vom Internet der Dinge, algorithmischer Gesetzgebung und dem Ende der Politik

    jahrbuch_300Dieser Artikel „Vom Internet der Dinge, algorithmischer Gesetzgebung und dem Ende der Politik“ von Kirsten Fiedler ist zuerst in unserem „Jahrbuch Netzpolitik 2014″ erschienen.

    Das „Internet der Dinge“ war in diesem Jahr ein viel gehypter Begriff, was an der wachsenden Erkenntnis liegen mag, dass es längst nicht mehr Science Fiction sondern allgegenwärtige Realität ist. Wir tragen Computer am Handgelenk, in der Hosentasche, wir bewegen uns in Computern fort und tragen sie in Form von Implantaten im Körper.

    Unsere Kommunikation wurde in den letzten zehn Jahren globaler und interaktiver, das Netz wurde gesellschaftlich und wirtschaftlich unumgänglich. Und nun dringt es bis in die letzten Ecken und Dinge unseres Alltag vor. Web‑2.0‑Pionier Tim O’Reilly vertritt die Ansicht, dass Regierungen an dieser „Big Data Revolution“ teilnehmen sollten und fragt in „Beyond Transparency“[1]: Wenn schon so viel in unserem Alltag erfasst und analysiert wird, warum sollte man weiterhin an theoretischen Regulierungsansätzen festhalten? Und warum sollte man schnell überholte Gesetze verabschieden, wenn man heutzutage so viele Sensoren und damit Möglichkeiten für flexiblen Feedback hat? Das Internet der Dinge ist eine Herausforderung für Politik und Gesellschaft, und zwar nicht nur für den Datenschutz und die Sicherheit. O’Reilly’s Vorschläge lassen ahnen, wie tiefgreifend das Internet der Dinge unsere Gesellschaft verändern wird.

    In einer Welt von Milliarden vernetzter Geräte, Systeme und Dienstleistungen ist die Frage naheliegend, wie die Regeln für den Umgang mit unseren persönlichen Daten aussehen und Grundrechte gesichert werden. Schon heute sind es nicht mehr nur PCs oder Laptops, die miteinander über das Internet kommunizieren, längst ist das Netz mobil geworden und begleitet uns im Verkehr, in Aufzügen, beim Einkaufsbummel oder auf Partys. Der Kühlschrank warnt, dass mal wieder Milch fehlt, die Zahnbürste erinnert uns ans Zähneputzen, die Herdplatten optimieren den Energieverbrauch, unser Armband wacht über unseren Schlaf und mahnt, heute noch ein paar Schritte mehr zu gehen.

    Experten der Investment-Firma Wedbush erklärten die Automatisierung von Haushalten zu einer der größten Geschäftsmöglichkeiten unseres Jahrzehnts. Kein Wunder also, dass Google im Januar 2014 den Thermostat- und Rauchmelderhersteller Nest Labs kaufte und damit den Einzug in unsere intelligenten Häuser vorbereitete. Die private Sammel-Industrie dringt mit dem Internet der Dinge noch viel weiter in unsere Privatsphäre vor, als es derzeit NSA, GCHQ oder BND tun. Der Europäische Datenschutzbeauftragte warnte bereits vor zwei Jahren, dass intelligente Messsysteme “eine massive Erhebung personenbezogener Daten” ermöglichen, “die Rückschlüsse auf häusliche Aktivitäten zulassen”. Kurz gesagt: Es lässt sich leicht herausfinden, welche Fernsehsendungen in einem Haus laufen, wie wohlhabend die Bewohner sind, wie sehr sie sich um die Sauberkeit bemühen, wann die Kinder zu Hause sind und wann nicht.

    Das Internet der Dinge rückt den Computer ins Zentrum sozialpolitischer Diskussionen. Wie wird sich Google in unsere Heizgewohnheiten einmischen, wenn das Unternehmen heute schon darüber entscheidet, welche Suchergebnisse wir angezeigt bekommen und welche nicht? Gibt es bald Staatstrojaner für Implantate oder Kühlschränke? Werden Kinder mit Sehstörungen zukünftig nur noch spezielle Implantate bekommen, die nicht jugendfreie Inhalte filtern? Oder werden Hörimplantate billiger angeboten, wenn man sich personalisierte Werbespots ins Ohr säuseln lässt?

    Auch unsere Straßen werden schlauer. Im Rahmen eines neuen Mautsystems, das lange diskutiert und nun von Verkehrsminister Dobrindt vorgeschlagen wurde, sollen alle Nummernschilder elektronisch erfasst werden. Im Arbeitsprogramm des technischen Polizeinetzwerks der EU (ENLETS) stand Anfang des Jahres der Wunsch, die Polizei mit technischen Hilfsmittel auszustatten, um Autos per Fernsteuerung anzuhalten. In Wien denkt man seit einigen Jahren über „intelligente Straßen“ nach, um gegen Parkplatznot und Staus vorzugehen und Singapur entwickelt sich mit tausenden Sensoren zur ersten smarten Nation. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bevor sich gegenwärtige netzpolitische Diskussionen in die hypervernetzte Welt verlagern: Müssen wir demnächst etwa für eine Verkehrsnetzneutralität kämpfen, damit alle fahrerlosen Autos potentiell gleich schnell ans Ziel kommen und nicht gegen bestimmte Verkehrsteilnehmer diskriminiert wird?

    Web‑2.0‑Pionier Tim O’Reilly erklärte auf der SolidCon 2014, dass Versicherungen zum Geschäftsmodell des Internets der Dinge werden – so wie die Werbung bereits das Geschäftsmodell des Internets ist. Je mehr das Internet der Dinge weiß, desto mehr Daten stehen den Versicherungen zur Verfügung, um zu verhindern, dass wir nicht vom rechten Weg abkommen. In den USA wird daher das schlaue Armband Fitbit auf dem amerikanischen Markt massenweise an Firmen verkauft, um bei der Verwaltung der Gesundheitsvorsorge ihrer Angestellten zu helfen. Denn das Programm „Obamacare“ belohnt Arbeitgeber für Initiativen, die zu einem gesünderen Leben ermuntern, mit Prämien und Steuervorteilen. Auch in Europa fasst diese Idee Fuß. Im November 2014 kündigte die Generali-Gruppe an, für die elektronische Kontrolle von Fitness und Ernährung Gutscheine für Reisen und sogar Prämiennachlässen zu gewähren.

    Was bedeutet das Internet der Dinge also für die Politik? Tim O’Reilly meint, dass wir uns an einem einzigartigen Zeitpunkt befinden, an dem wir die Anzahl der Gesetze verringern und Regierungen stattdessen von der Datenerhebung profitieren können, um Gesetzgebungsprozesse zu optimieren. Er nennt dies „algorithmische Regulierung“. Ein Beispiel hierfür ist das italienische Data-Mining Programm „redditometro“, welches in der Steuererklärung angegebene Einkommen und Ausgaben mittels Algorithmen abgleicht, um Steuerhinterziehungen aufzudecken.Ein weiteres Beispiel ist ein Bericht des Thinktanks 2020health, in dem der britischen Regierung vorgeschlagen wurde, Steuervorteile für diejenigen einzurichten, die mit dem Rauchen aufhören oder mehr Sport machen. Wie auch bei Obamacare und den Plänen der Generali-Gruppe gilt hier die unausgesprochene Annahme, dass ungesunde Lebensweisen der Gesellschaft zur Last fallen und daher steuerlich benachteiligt werden sollten – nach anderen Ursachen wird nicht gesucht, an der Lobbyarbeit mächtiger Lebensmittelkonzerne oder an wirtschaftlichen Ungerechtigkeiten liegt es natürlich nicht.

    O’Reilly trennt mit seinen Thesen das Mittel vom Zweck und vergisst dabei, dass Ersteres in einer demokratischen Gesellschaft fast ebenso wichtig wie das Ergebnis ist. Während wir uns darüber einig sind, dass Bildung, Gesundheit und Sicherheit erstrebenswerte Ziele sind, herrscht keine Einigung darüber, wie wir diese Ziele erreichen. Bisher waren die ideologischen Linien einigermaßen klar – wird die politische Debatte nun im Internet der Dinge überflüssig? Internet-Theoretiker Evgeny Morozov kritisiert[2] den Glauben, dass sich alle Probleme der Welt, vom Übergewicht bis zum Treibhauseffekt, mit ein paar Daten und vernetzten Geräten lösen lassen. Auch Frank Schirrmacher hinterfragte im letzten Jahr diese Entwicklung (wobei man im Hinblick auf O’Reilly den „Markt“ durch „Staat“ ersetzen kann): „Der automatisierte Markt analysiert Präferenzen, und ob es bei der Wahl des Konsumenten um Bücher oder Regierungen geht, ist für diesen Markt nur ein Preisunterschied.“[3]

    Edward Snowdens Enthüllungen haben gezeigt, wie gerne sich staatliche Behörden bei den Datenbeständen privater Unternehmen bedienen. Man kann bezweifeln, dass unsere Regierungen der Versuchung von „Big Data“ widerstehen werden. Wenn wir es jetzt nicht schaffen, universell geltende Rechte und Freiheiten zu verankern, riskieren wir womöglich mit einer „algorithmischen Regulierung“ eine politische Ordnung, in der private Unternehmen alles entscheiden. Aber vielleicht behält auch Stanislaw Lem Recht, da die Menschen „gern selbst entscheiden möchten, in welchem System sie leben, welches Wirtschaftsmodell sie verwirklichen und welche Ziele die Gesellschaft verfolgen soll (…); berücksichtigt man das, dann ist die Regelung gesellschaftlicher Systeme mit Hilfe von Maschinen, obwohl möglich, nicht ratsam“.[4]

    [1]: Tim O’Reilly: Open Data and Algorithmic Regulation in Brett Goldstein, [et al.] Beyond Transparency, Code for America Press, 2013.
    [2]: Evgeny Morozov: To Save Everythig, Click Here, 2013.
    [3]: Frank Schirrmacher: Ego – Das Spiel des Lebens, 2013.
    [4]: Stanislaw Lem: Summa Technologiae, 1964.

    26. Januar 2015 3
  • : Patriot Act à la française: Braucht Frankreich weitere Überwachungsmaßnahmen?
    source:laquadrature.net
    Patriot Act à la française: Braucht Frankreich weitere Überwachungsmaßnahmen?

    Nur zwei Wochen nach den Anschlägen in Paris kündigte die französische Regierung ein ganzes Bündel von Sicherheitsmaßnahmen an, um im Zuge des „Kriegs gegen den Terror“ aufzurüsten. Aber braucht das Land überhaupt weitere Gesetze?

    Unsere Nachbarn haben bereits seit über zehn Jahren die Vorratsdatenspeicherung, flächendeckende Videoüberwachung (die dort Videoschutz heißt) und auch die Fluggastdatenüberwachung wurde massiv vorangetrieben. Und jetzt, nach #CharlieHebdo, wird weder der eingeschlagene Weg in Frage gestellt noch werden bereits existierende Mittel evaluiert. Ganz im Gegenteil, Frankreichs Premierminister Manuel Valls kündigte an, dass Frankreich in einer „außerordentlichen Situation mit außerordentlichen Maßnahmen“ reagieren müsse. Aus der Opposition wurden sogar Stimmen laut, die eine Art PATRIOT Act forderten:

    Die französische Regierung kündigte letzte Woche eine Liste aller geplanten Maßnahmen an, hier die für uns relevanten:

    • 735 Millionen Euro in den kommenden drei Jahren für die innere Sicherheit,
    • 2680 neue Arbeitsstellen – davon 1100 in Geheimdiensten,
    • Fluggastdatenspeicherung (PNR), geplant im September 2015 (Frankreich bekam von der EU-Kommission hierfür bereits 17 Millionen EUR),
    • eine neue Datenbank für Personen, die wegen des Verdachts auf Terrorismus verfolgt oder verurteilt wurden,
    • ein neues Geheimdienstgesetz («loi sur le renseignement») um das Abfangen von Kommunikationen zu erleichtern, geplant im April 2015
    • Websperren für Behörden, ohne Richterbeschluss (Durchführungsverordnung des Anti-Terror-Gesetzes vom November 2014)
    • „größere Verantwortung“ für Internetdienste und verstärkte „Kooperation“ mit Unternehmen.

    Einzelne Details für den Bereich der Netzpolitik sind noch nicht bekannt – was die „generelle Mobilmachung gegen den Terrorismus“ bedeuten wird, lässt sich lediglich aus den Äußerungen des Innenministers Bernard Cazeneuve erahnen. Während eines Treffens der EU-Innenminister rief Cazeneuve zur verstärkten Überwachung des Internets auf, was unter anderem schnellere Vorgänge zur Löschung illegaler Inhalte sowie Verherrlichungen von Terrorismus, Gewalt oder Hass beinhaltet.

    Gegenüber der französischen Presse erklärte er:

    Wir haben sehr stark hervorgehoben, dass wir eine verstärkte Kooperation mit Internet-Unternehmen brauchen, um die Meldung und Löschung von illegalen Inhalten und besonders jenen Inhalten zu garantieren, die Terrorismus verherrlichen oder zur Gewalt aufrufen. Die EU-Kommission wird Initiativen in diese Richtung starten und wir hoffen, dass diese verabschiedet werden.

    Hier wird man unweigerlich an Artikel 27 ACTA (siehe EDRi Analyse, pdf) erinnert, der eine solche „Kooperation im Wirtschaftsleben“ forderte, um mit privatisierten Maßnahmen ohne richterlichen Beschluss oder Gesetzen das Urheberrecht durchzusetzen. Dieser Logik schließt sich auch Premierminister Valls an, der nun den „moralischen Druck“ auf Internetdienste erhöhen möchte. Er erinnerte nur einige Tage später die versammelten Repräsentanten von Facebook, Google und Twitter während des Internationalen Cybersecurity Forums (FIC 2015) in Lille an ihre „Aufsichtsrolle“.

    Zweifelsohne eine Überreaktion: Denn die Radikalisierung der Brüder Kouachi und Amedy Coulibaly fand nicht über das Internet statt. Im Gegenteil: Chérif Kouachi war Teil der „ Buttes-Chaumont“-Gruppe, die den Namen des Pariser Viertels trägt, wo bereits mehrere islamistische Mentoren zu Besuch waren. Dann wurde er während seines ersten Gefängnisaufenthaltes vom Salafisten Djamel Beghal unterrichtet. Seine Internet-Nutzung limitierte sich bekanntermaßen auf Seiten, die den Gebrauch von Waffen erklärten. Amedy Coulibably lernte Chérif Kouachi in Fleury-Mérogis kennen, dort landete er wegen wiederholten Diebstahls und Drogenhandels. Laut Polizeiberichten nutzte er lediglich Online-Pokerseiten.

    Die lange Liste der französischen Überwachungsmaßnahmen

    Aber zurück zu Frankreichs Überwachungsmaßnahmen. Dort wurde seit 2001 eine beträchtliche Anzahl an Gesetzen zur inneren Sicherheit verabschiedet. Es scheint also, als sei in Frankreich viel Geld ausgegeben worden, als seien viele Mühen der Gesetzgeber dafür draufgegangen, ineffiziente, unverhältnismäßige Maßnahmen abzunicken, anstatt auf Prävention, Integration und gezielte Ermittlungen zu setzen. Hier eine Übersicht:

    2014

    Im November 2014 verabschiedete die Nationalversammlung ein Anti-Terrorismus-Gesetz (text). Das Gesetz führt Internetsperren für „terroristische Inhalte“ ein – ohne klare Kriterien oder Richtervorbehalt.

    Im März 2014 zeigten neue Snowden-Dokumente, dass der französische Geheimdienst bereits umfassend und ohne Kontrolle Bürger belauschen kann. Profitiert haben sie dabei von der Hilfe der Telefongesellschaft France Télécom/Orange.

    Im Februar 2014 erhielt Frankreich von der EU-Kommission 17 Millionen EUR für eine Vorratsdatenspeicherung von Fluggastinformationen. Diese Unterstützung scheint geholfen zu haben, das System soll im September 2015 an den Start gehen, obwohl das EU-Parlament noch gar nicht über einen EU-Vorschlag abgestimmt hat.

    2013

    Frankreich führte im Dezember 2013 ein neues Militärplanungsgesetz eingeführt, das das Abfangen von Daten ohne eine vorherige richterliche Verfügung erlaubt (LPM, Loi de programmation militaire 2014–2019). Durch Artikel 20 erhalten nicht nur Militärstellen und Polizei, sondern auch das Wirtschafts- und Haushaltsministerium Zugang zu Verbindungsdaten, ohne dass es dafür einer richterlichen Verfügung bedarf.

    2011

    Im Februar 2011 wird in Frankreich die EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt (text) – gespeichert werden Passwörter, IP-Adressen, Pseudonyme, E‑Mail-Konten, Telefonnummer etc.

    Im März 2011 wird das Gesetz „LOPPSI 2“ (Loi d’Orientation et de Programmation pour la Performance de la Sécurité Intérieure) verabschiedet, inklusive Internetsperren, Verlängerung der Online-Durchsuchung, Erweiterung der Datenbanken der Polizei (u.a. durch genetische Informationen), Einführung von Ganzkörperscannern, verstärkte Kameraüberwachung (Ende 2011 soll eine Zahl von 60.000 Kameras erreicht werden – Budget: 23 Millionen €uro), Ausgangssperre nach 23 Uhr für Jugendliche unter 13, Einsatz von Trojanern und Keyloggern auf verdächtigen Computern.

    2009

    Das Gesetz zur Videoüberwachung von 2007 wird von der Durchführungsverordnung (décret) vom 22. Januar 2009 in die Praxis umgesetzt.

    Frankreich verfügt im Jahr 2007 über 36 Polizeidatenbanken, zwei Jahre später sind es bereits 45.

    2006

    Im Januar 2006 wird das Gesetz zur Terrorismus-Bekämfung angenommen (LCT, la loi relative à la lutte contre le terrorisme), welches die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten auf Cybercafés ausweitet.

    Dekret Nr 2006-358 vom 24. March 2006: Kommunikationsdaten müssen von allen Netzbetreibern für ein Jahr auf Vorrat gespeichert werden.

    2004

    Im Juni 2004 wird das Gesetz für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft angenommen (LCEN, la loi pour la confiance dans l’économie numérique), welches die Vorratsdatenspeicherung auf Hostingprovider und Plattformbetreiber ausweitet.

    2003

    Im März 2003 wurde das Gesetz zur inneren Sicherheit verabschiedet (LSI, Loi Sarkozy II).

    Außerdem wird das Gesetz von 2001, das eine Ausnahmeregelung bleiben sollte, durch eine Änderung auf unbestimmte Zeit verlängert.

    2002

    Im August 2002 wird das Gesetz zur Programmation der inneren Sicherheit (LOPSI, loi d’orientation et de programmation pour la sécurité intérieure) angenommen, was zur Zusammenführung mehrerer Datenbanken führte.

    2001

    Nach 9/11 wurde eine vorrübergehende Maßnahme zur Stärkung der „täglichen Sicherheit“ (LSQ) verabschiedet, die eigentlich nur bis Ende 2003 laufen sollte. Dieses Gesetz führte die Vorratsdatenspeicherung von Kommunikationsdaten ein.

    26. Januar 2015 16
  • : EDRi-Spendenkampagne: Grundrechte in Europa unterstützen
    EDRi-Spendenkampagne: Grundrechte in Europa unterstützen

    EDRi-former_banner-01European Digital Rights startet heute eine kleine Spendenkampagne, denn die Existenz des Brüsseler Büros steht auf dem Spiel. Im kommenden Jahr endet die finanzielle Hilfe zweier Stiftungen, die das Netzwerk aus 34 Bürgerrechtsorganisationen bisher sichern konnte.

    EDRi bittet daher um Unterstützung, um das kleines Team in Brüssel zu erhalten und Finanzierung für mindestens eine Stelle im kommenden Jahr zu sichern. Das Brüsseler Büro setzt sich unermüdlich dafür ein, dass unsere Rechte und Freiheiten in EU-Vorschlägen respektiert werden.

    In den vergangenen Jahren konnte EDRi einige Erfolge in Brüssel feiern – von CleanIT bis hin zum Datenschutz. Ausserdem wurden wir den vergangenen fünf Jahren mit etlichen Gesetzesvorschlägen konfrontiert, die direkte Auswirkung auf unsere Rechte und Freiheiten hatten. Es gab

    • mehrere Versuche, Internetsperren einzuführen (siehe zum Beispiel die EDRi-Kampagne von 2011)
    • den Vorschlag, über das internationale Handelsabkommen ACTA eine repressivere Durchsetzung des Urheberrecht einzuführen
    • im letzten Jahr einen Vorschlag der Kommission, der die Netzneutralität abschaffen wollte
    • die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, welche die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung für illegal erklärte – endlich nach 8 Jahren Grundrechtsverletzungen und einer langen langen Kampagne, die EDRi bereits im Jahre 2005 startete.

    Was EDRi sonst noch so macht, steht ausführlicher in den Jahresberichten und in der Spenden-FAQ.

    Klar ist: In den letzten fünf Jahren mussten viele netzpolitische Brände in Brüssel gelöscht werden. Und dies wird sich in naher Zukunft nicht ändern. Immer mehr Vorschläge kommen auf uns zu, die auf EU-Ebene vorentschieden werden und nur noch in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Daher ist es wichtig, so früh wie möglich auf EU-Ebene mitzureden und mitzuentscheiden.

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    Unter anderem ist in den kommenden Jahren aus der EU zu erwarten:

    • Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes gegen die Vorratsdatenspeicherung ist es nicht unwahrscheinlich, dass ein neuer Vorschlag kommt. Einige Mitgliedstaaten machen außerdem Druck, die Datensammlung auch auf Dienste- und Hostinganbieter auszuweiten.
    • Die Verordnung für einen digitalen Binnenmarkt, mit der die Kommission im letzten Jahr die Netzneutralität abschaffen wollte, kommt zurück ins Europaparlament. Wir müssen sicherstellen, dass die Abgeordneten zu ihrer Entscheidung vom April 2014 stehen.
    • Im Bereich Urheberrecht wird so einiges passieren: Die EU-Kommission hat nun endlich eingesehen, dass das Urheberrecht nicht mehr zeitgemäß ist und an digitale Realitäten angepasst werden muss. Allerdings ist nicht sicher, ob sie die dringend notwendige, umfassende Reform vorschlagen wird.
    • Es gibt leider immer wieder Forderungen auf EU-Ebene, dass private Unternehmen im Netz mehr dazu beitrage sollten, gegen Urheberrechtsverletzungen, Terrorismus oder anderes angeblich illegales oder unerwünschtes Verhalten vorzugehen. Solche Vorschläge für eine privatisierte Rechtsdurchsetzung verstoßen klar gegen die EU-Grundrechtecharta.
    • Und dann ist da noch die Freihandelsabkommen TTIP und CETA, die genau wie ACTA im Geheimen verhandelt werden.

    Auf EU-Ebene gibt es also eine ganze Menge zu tun – wir brauchen eine professionelle Vertretung in Brüssel und diese Vertretung braucht Euch.

    10. Dezember 2014 9
  • : Rezension: Crux von Ramez Naam und ZERO von Marc Elsberg
    Rezension: Crux von Ramez Naam und ZERO von Marc Elsberg

    Ich war im Urlaub und konnte endlich wieder ein paar Bücher lesen, von denen ich euch zwei hier vorstellen möchte: Crux von Ramez Naam und Zero von Marc Elsberg. In beiden Romanen geht es um eine Jagd auf Hacker, die sich gesellschaftspolitisch engangieren. Crux konnte ich nicht zur Seite legen, von Zero war ich jedoch weniger begeistert. Aber das ist vielleicht Geschmackssache, eure Meinung könnt ihr gerne in den Kommentaren hinterlassen.

    Crux (Ramez Naam, 2013)

    crux-naam1Ramez Naam war längere Zeit bei Microsoft beschäftigt, dann Geschäftsführer eines Nanotechnologie-Unternehmens und schreibt seit 2012 tolle Tech-Thriller. Ich muss ehrlich sagen nicht gewusst zu haben, dass es sich bei Crux um den Nachfolger seines Debütromans Nexus handelt. Ein Pluspunkt daher vorne weg: Man stutzt trotzdem nie, das Buch ist in sich schlüssig. Ich habe das englische Original gelesen, auf die deutsche Übersetzung müssen wir leider noch ein wenig warten. Crux liest sich leicht und baut einen Spannungsbogen auf bis zum großen Finale im letzten Kapitel. Kein Wunder also, dass Paramount und Darren Aronofsky die Rechte für eine Verfilmung erworben haben.

    Zur Handlung: Der Roman spielt im Jahr 2040. Drei Biohacker haben die nanobasierte Substanz Nexus entwickeln, mit der man nicht nur über das Gehirn direkt ins Netz gehen, sondern auch telepathisch mit anderen Nutzern kommunizieren kann. Der Code für Nexus ist mittlerweile Open Source. Naam erzählt von den faszinierend positiven und den beängstigenden, negativen Konsequenzen. Durch direkte Gedankenkontrolle sind neue Formen von Verbrechen und Terrorismus entstanden. Andererseits entwickeln sich auch neue Arten der Kommunikation – und Jobs, wie zum Beispiel „NJs“ in Clubs:

    The Nexus Jockey. She projected her mind onto theirs like a song, projected it like dance, in time to the music, and the crowd roared its approval. (…) He looked around himself and the crowd wasn’t chaos anymore, wasn’t a mob. It was a single living thing moving in time.

    Der Roman handelt von der Jagd auf Kaden Lane, dem letzten der drei befreundeten Biohacker der sich noch auf freiem Fuß befindet, von Posthumanen, die ihr Gehirn in höchstentwickelte Systeme hochladen, von einem größenwahnsinnigen Philanthropen, der die Menschheit und den Planeten mit skrupellosen Mitteln retten will, von politischen Intrigen rund um die amerikanische Präsidentschaftswahl, von Buddhisten, von chinesischen Machthabern und brutalen Geheimdienstlern.

    Ein wirklich tolles Buch! Ich bin schon auf den nächsten Band Apex gespannt, der als DRM-freies Ebook im November erscheinen soll.

    ZERO – Sie wissen, was du tust (Marc Elsberg, 2014)

    zeroDer österreichische Schriftsteller Marc Elsberg hat sich mit ZERO – Sie wissen, was du tust an einem Thriller versucht, der vom gläsernen Menschen und der Datensammelwut der Internetriesen erzählt (Webseite zum Buch, Achtung Google Analytics!). Der Titel des Romans ist gleichzeitig der Name eines fiktiven Hackerkollektivs, das die Menschheit mit spektakulären Aktionen und Videonachrichten aufrütteln möchte. Cynthia, eine britische Journalistin, beteiligt sich an der Jagd nach Zero und fängt an, über die Methoden und Dienste der Internetplattform Freemee zu recherchieren.

    Die Plotidee ist nicht schlecht, aber der Stil ist holprig, die Dialoge sind flach. An vielen Stellen wünschte ich mir, ein wenig subtiler an die Problematik herangeführt zu werden. Stattdessen holt der Autor zu oft den Datenschutz-Zaunpfahl heraus, mit dem er nicht winkt sondern regelrecht auf einen eindrischt. Und leider bekommt man lediglich Einblick in die Gefühle und Gedanken einer einzigen Figur – und wenn man diese nicht mag ist das ganze Buch kein Genuss.

    Genervt wendet sich Cyn von ihm ab. Neben ihr wackelt Jeffs Kopf hin und her. „Wow! Geil!“
    Sie betrachtet das Brillengestell in ihrer Hand.
    „Sieht aus wie eine ganz normale Brille.“
    „Bewusst“, meint Charly. „Die meisten Leute mögen es nicht, wenn du mit einer Datenbrille in ihrer Gegenwart herumläufst. Haben Angst, dass sie beobachtet und gefilmt werden.“
    „Zu Recht“, lacht Jeff.
    „Wahrscheinlich nehmen die alles auf, was sie sehen und hören,“ mutmaßt Cyn. „Und das wird dann irgendwo gespeichert.“
    „Ja genau“, kichert Jeff.

    Neben der technophoben Cynthia erfüllen alle weiteren Figuren sämtliche Klischees: newsgeile Reporter, post-privacy Teenager, ein brillianter Programmierer mit Apserger-Syndrom. Vermutlich gehöre ich einfach nicht zur Zielgruppe dieses Romans.

    5. November 2014 4
  • : US-Filmindustrie investiert in Lobbying gegen Netzneutralität
    US-Filmindustrie investiert in Lobbying gegen Netzneutralität

    MPAAEs ist allseits bekannt, dass der US-amerikanische Verband der Filmindustrie MPAA Millionen in Lobbyarbeit investiert, um „Piraterie“ im Netz zu bekämpfen. Auf neuere Aktivitäten der MPAA macht nun das Online-Magazin TorrentFreak aufmerksam und veröffentlicht den „Lobbying Bericht“ (pdf) des Verbands. Aus diesem geht hervor, dass auch in anderen Bereiche Einfluß genommen werden soll – zum Beispiel bei der Netzneutralität.

    Warum die Unterhaltungsindustrie an dem Thema interessiert ist? Vor einigen Jahren warnte die MPAA davor, dass Regeln zum Schutz der Netzneutralität die Nutzung von Deep Packet Inspection erschweren würde – Netzbetreiber sollten schließlich ihre Netzwerke ordentlich managen können, um Urheberrechte zu schützen. Damals erklärte der Verband, noch keine definitive Stellung zu dem Thema zu haben, was sich mittlerweile anscheinend geändert hat.

    Eigentlich könnte man von der Unterhaltungsbranche jedoch genau das Gegenteil erwarten. Ein gesetzlicher Schutz der Netzneutralität sichert gleiche Chancen für jeden Künstler, jeden Inhalt und jeden Dienst. Kreative können hierdurch theoretisch ein unendlich großes Publikum erreichen – das Internet ist durch das Prinzip der Netzneutralität zum weltweiten digitalen Binnenmarkt gewachsen. Sie müssen sich also nicht erst in jedem Land und auf jedem nationalen Markt Schnellspuren erkaufen, damit ihre Werke überhaupt ankommen. Wie sich die MPAA in dieses Thema einmischen wird, bleibt aber abzuwarten. Während den jüngsten Diskussionen um die Reform der US-amerikanischen Netzneutralitätsregeln hatte sich der Verband nicht (öffentlich) geäußert.

    4. November 2014 4
  • : NP10: Meine Gründe, für Netzpolitik zu schreiben
    Sauce: http://www.reddit.com/r/polandball/
    NP10: Meine Gründe, für Netzpolitik zu schreiben

    Nach Leonhard, Kilian und Anna schreibe ich hier nun auch endlich meine Gründe auf, warum ich bei netzpolitik.org mitmache.

    Die größte Schuld schiebe ich Markus in die Schuhe, denn durch ihn bin ich erst an die Netzpolitik geraten – vor über 15 Jahren regten wir uns gemeinsam über die ersten Überwachungskameras in Bonner U‑Bahn-Stationen auf. Ich verfolgte dann netzpolitische Themen mehr oder weniger passiv. Als ich dann 2009 anfing zu bloggen, wollte ich vor allem eine Lücke schließen: Blogs, die interkulturell und mehrsprachig über digitale Grundrechte und Politik berichten, sind eine Seltenheit. Also startete ich vasistas?, um regelmäßig netzpolitische Entwicklungen in Frankreich und Deutschland festzuhalten – jeweils in der anderen Sprache.

    Mein erstes Blog ist zwar mittlerweile aus zeitlichen Gründen eingeschlafen, aber ab und zu juckt es mich doch in den Fingern und netzpolitik.org ist für mich als Gelegenheitsbloggerin aus mehreren Gründen das perfekte Zuhause. Erstens bleibt es für mich weiterhin wichtig, ab und zu über den deutschen Tellerrand hinweg zuschauenbloggen, um europaweite oder sogar globale Trends zu identifizieren und zu verstehen. In den letzten Jahren wurde deutlich, dass vermehrt Spannungen durch die Schwierigkeit entstehen, technischen Infrastrukturen regulieren zu wollen, die fast ausschließlich in privater Hand und zugleich ein öffentlicher Ort der menschlichen Interaktion sind. Wir können es uns nicht leisten uns zurückzulehnen und müssen aktiv politische Entscheidungen treffen, um die Offenheit des Netzes zu erhalten.

    Zweitens sind europapolitische Antworten zu einem zentralen Thema vieler meiner Blogposts geworden, da ich nun schon seit einigen Jahren in Brüssel lebe. Ich blogge hier mit, weil ich erklären möchte, wie die EU funktioniert und dass das, was hier in Brüssel passiert für alle netzpolitischen Themen, vom Urheberrecht über Datenschutz bis hin zur Netzneutralität, von entscheidender Wichtigkeit ist – aber vor allem: wie wir alle an EU-Politik teilnehmen und sie effektiv beeinflussen können.

    Der EU stehen in der neuen Legislaturperiode wichtige Entscheidungen bevor, die unsere Gesellschaft tiefgreifend umgestalten werden. Ob wir die Offenheit des Netzes erhalten können oder weitere grundrechtseinschränkende Vorschläge und Maßnahmen auf uns zukommen, wird zur großen Frage der nächsten Jahre. Wie die netzpolitische Zukunft aussehen wird, ist längst keine Nischenangelegenheit mehr, sondern das zentrale Schlachtfeld für die Verteidigung unserer Grundrechte, der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie.

    Und schließlich blogge ich hier und nicht woanders, denn netzpolitik.org ist eine unabhängige Plattform, auf der wir regelmäßig über das end game in Brüssel berichten können – auch wenn Gesetzentwürfe, Resolutionen und Änderungsanträge nicht immer bunt und lustig sind.

    20. Oktober 2014
  • : Erfinder des WWW über Überholspuren im Netz: Es ist Bestechung
    Erfinder des WWW über Überholspuren im Netz: Es ist Bestechung

    Sir Tim Berners-Lee, Erfinder des World Wide Web, sprach letzte Woche mit der Washington Post über Netzneutralität und Überholspuren im Internet. Diese werden nicht nur in den USA, sondern auch in Europa seit Anfang des Jahres heiß diskutiert.

    Neelie Kroes schlug im September 2013 eine EU-Verordnung vor, um die Netzneutralität in europaweit zu sichern. Paradoxerweise wollte die niederländische EU-Kommissarin für die Digitale Agenda gleichzeitig Überholspuren (aka Spezialdienste) im Netz legalisieren. Prominente Beispiele sind Spotify-Tarife bei der Telekom, Facebook 0 oder auch Wikiepdia Zero. Im August berichteten wir, dass Wikipedia Deals mit Internetanbietern in Entwicklungsländern abschließt, um Nutzern einen priorisierten, gebührenfreien Zugang zu Wikipedia-Inhalten anzubieten. Die Wikimedia-Stiftung sieht dabei keinen Konflikt mit dem Prinzip der Netzneutralität – obwohl hiermit für viele Nutzer der Internetzugang auf die Inhalte der Internetgiganten begrenzt wird.

    In der Washington Post beschrieb Berners-Lee nun den Kern der Debatte ziemlich passend:

    Wir brauchen Regeln. Wenn Unternehmen sich hier niederlassen möchten und hier statt in Europa oder Brasilien oder Australien starten wollen – dann schauen sie sich um und gehen sicher: ‚Oh, bleibt der Strom an?’ Und dann schauen sie sich andere Dinge an: ‚Ist das Internet offen?’ Werden sie die Internetanbieter effektiv bestechen müssen, um einen neuen Dienst zu starten? So sieht es nämlich von außen aus. Es ist Bestechung.

    Und genau das ist der Punkt: Wir brauchen Regeln und diese Regeln gewährleisten ein offenes Internet und sorgen für einen Markt mit gesundem Wettbewerb. Spezialdienste hingegen haben eine langfristige negative Wirkung auf Innovation und Wettbewerb im Netz: Konkurrenten solcher Dienste erreichen potentielle Kunden, die in den Spezialdiensten eingeschlossen sind, einfach nicht mehr. Und auch in Europa stellen sich Start-Ups genau diese Fragen, während Zugangsanbieter die Idee verfestigen wollen, dass Webdienste zusätzlich bezahlen sollten, um ihre Kunden zu erreichen. Das EU-Parlament hatte dies im April erkannt und die problematischen Stellen des Kommissions-Vorschlags behoben. Die Abgeordneten beschlossen, dass Internetanbieter einzelne Dienste nicht zum Schaden anderer Angebote bevorzugen dürfen. Im Moment beraten die Mitgliedstaaten im Rat der Europäischen Union über den Verordnungsvorschlag – danach kommt er in zweiter Lesung zurück ins Parlament. Der Kampf für eine EU-weite Sicherung der Netzneutralität ist noch lange nicht gewonnen.

    23. September 2014 4
  • : Jimmy Kimmel erklärt Netzneutralität: „Preventing broadband provider fuckery“
    Jimmy Kimmel erklärt Netzneutralität: „Preventing broadband provider fuckery“

    Nur einige Monate nach John Oliver’s brillantem Beitrag erklärt nun auch ABCs Late-Night-Gastgeber Jimmy Kimmel, was Netzneutralität ist:

    Hier klicken, um den Inhalt von www.youtube-nocookie.com anzuzeigen.

    19. September 2014
  • : Frankreich weitet Netzsperren ohne Richterkontrolle im Kampf gegen den Terrorismus aus
    Frankreich weitet Netzsperren ohne Richterkontrolle im Kampf gegen den Terrorismus aus

    loi-terrorismeOhne viel Aufsehen zu erregen verabschiedet die französische Regierung in dieser Woche in “beschleunigter Prozedur” ein neues Anti-Terror-Gesetz. Die Nationalversammlung diskutiert seit gestern Abend den Vorschlag des Innenministers Bernard Cazeneuve. Die Parti Socialiste, die Nicolas Sarkozys repressive Sicherheitsgesetze vehement kritisierte, ist heute drauf und dran, genau jene meilenweit zu übertreffen. Sogar die etwas konservativere Zeitschrift Le Monde nannte den Text einen „gefährlichen Gesetzentwurf“.

    Der Entwurf soll gegen die Radikalisierung und Rekrutierung durch Terrororganisationen im Internet vorgehen. Und hier liegt auch schon der größte Denkfehler des Entwurfs: Er geht davon aus, dass die meisten neuen Kämpfer über das Internet rekrutiert werden, obwohl Studien belegen, dass dies hauptsächlich in Gefängnissen, Freundes- und Familienkreisen passiert. Reporter ohne Grenzen kritisiert an dem Vorhaben, dass Artikel 4 zur „Provokation“ zu terroristischen Akten aus dem Pressegesetz von 1881 entfernt und dem Strafgesetzbuch hinzugefügt werden soll. Die Organisation unterstreicht, dass der Gesetzgeber damals bewusst das Vokabular der „Apologie“ des Terrorismus vermieden habe, denn Meinungen sollten nicht unter Strafe gestellt werden.

    Laut Artikel 9 des Entwurfs soll die Verwaltung (also das Innenministerium) allen Internetanbietern Listen mit zu sperrenden Webseiten übermitteln, sobald diese zu „terroristischen Akten auffordern oder sie verherrlichen“. Hierbei gibt es keine klaren Kriterien und keinen Richtervorbehalt. Stattdessen werden Unternehmen dazu ermuntert, proaktiv ihre Netzwerke zu überwachen.

    Artikel 10 bis 15 enthalten keine konkreten Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus sondern erweitern lediglich die Ermittlungsbefugnisse der Behörden. Dies beinhaltet das Entschlüsseln von Daten oder die Durchsuchung von Geräten – natürlich ohne Richtervorbehalt.

    Wie auch beim Kampf gegen die Kinderpornografie sind die nun in Frankreich vorgeschlagenen Maßnahmen nicht nur ineffizient sondern, was viel schlimmer ist, kontraproduktiv. Sie setzen sich lediglich kosmetisch mit dem Problem auseinander, ohne jedoch das Übel an der Wurzel zu packen. Beim Terrorismus wird die Sache erheblich komplizierter, denn die Grenzen sind hier weniger klar zu definieren. Die Rechtsdurchsetzung in den privaten Sektor und außerhalb jeglicher Rechtsstaatlichkeit zu verlegen, verletzt nicht nur Artikel 52 der EU-Grundrechtecharta sondern widerspricht auch der Rechtsprechung des EuGH.

    Es sieht jedoch ganz so aus, als würde dieser Gesetzentwurf ohne wesentliche Änderungsanträge noch in dieser Woche von der Nationalversammlung abgenickt. Daher mobilisiert nun die Bürgerrechtsorganisation La Quadrature du Net gegen den Entwurf. Auf der Seite Présumés Terroristes („mutmaßliche Terroristen“) werden alle relevanten Artikel des Entwurfs detailliert erklärt und bewertet. Außerdem können Abgeordnete mit Hilfe des PiPhone-Tools kostenfrei angerufen werden.

    16. September 2014 1
  • : Die 5 Irrtümer zum Recht auf Vergessenwerden
    Quelle opensource.com
    Die 5 Irrtümer zum Recht auf Vergessenwerden

    Also so langsam reicht es wirklich. Seit drei Monaten ist die Berichterstattung zum „Recht auf Vergessenwerden“ mehr als kurios. Man könnte fast meinen, es handle sich um eine orchestrierte Desinformationskampagne, die sich rasend schnell durch die Medien verbreitete. Die Süddeutsche meinte zum Beispiel, dass „Bürger kritische Google-Links löschen lassen können“. Heise titelte „Google beginnt mit Löschung von Suchergebnissen“ und ein wenig später berichtete die FAZ von mehr als 90.000 „Löschanträgen“.

    GoogleUnsere Informationsfreiheit wird als das Opfer des EuGH-Urteils Google/Spanien (C‑131/12) porträtiert. Jetzt springt auch die Wikipedia auf den Zug während Jimmy Wales laut „Zensur!“ schreit. Anlässlich der jährlichen Wikimania-Konferenz in London letzte Woche erklärte der Gründer der Wikipedia:

    Geschichte ist ein Menschenrecht und eines der schlimmsten Dinge, die eine Person tun kann, ist der Versuch, jemand anderes mit Gewalt zum Schweigen zu bringen.

    Zwar gibt es streng genommen kein „Recht auf Geschichte“ wohl aber das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit. Wales’ Äußerungen weisen auf einen grundlegenden kulturellen Unterschied hin: Amerikanische Unternehmen verstehen einfach nicht, dass Datenschutz in Europa Grundrecht ist. Auf der anderen Seite des Atlantiks steht das „First Amendment“, der 1. Zusatzartikel, der die Meinungsfreiheit sichert, nun einmal an allererster Stelle. So weit so verständlich. Jedes Verständnis hört jedoch bei der Feststellung auf, dass weder Google noch Wikipedia akzeptieren können, dass US-amerikanisches Recht in Europa nicht gilt.

    Aber kann man hier wirklich von Meinungs- und Informationsfreiheit versus Datenschutzrecht sprechen? Oder handelt es sich um eine falsche Dichotomie?

    1. Inhalte werden nicht gelöscht. Die betroffenen Seiten bleiben weiterhin online.

    Wenn man sich die Berichterstattung in der Presse anschaut, erhält man leicht den Eindruck, dass Inhalte oder Seiten „gelöscht“ und „zensiert“ würden. Dies ist jedoch nicht der Fall. Der Gerichtshof erklärte in seinem Urteil, dass Links entfernt werden müssen „auch wenn der Name oder die Informationen auf diesen Internetseiten nicht vorher oder gleichzeitig gelöscht werden”. Für das Beispiel des Wikipedia-Eintrags zu Gerry Hutch (angeblich Irlands erfolgreichster Bankräuber) bedeutet dies, dass dieser Eintrag dort nicht verschwinden wird, wohl aber das Suchergebnis.

    2. Die betroffene Seite wird nicht aus den Suchergebnissen „gelöscht“

    In seinem Urteil erwähnt der Gerichtshof nirgends die „Löschung“ von Links. Ergebnisse, die anhand der Suche eines Namens angezeigt werden, sind lediglich zu “entfernen” – nicht jedoch zu „löschen“, wie es die Presse behauptet. Die betroffenen Seiten bleiben weiterhin in Googles Cache und Index.

    3. Die betroffene Seite bleibt weiterhin auffindbar

    Sobald eine Suche nicht anhand des Namens der Person, wohl aber über die Eingabe anderer Suchbegriffe durchgeführt wird, wird die betroffene Seite weiterhin in den Ergebnissen aufgelistet. In seiner Pressemitteilung erklärte der Europäische Gerichtshof, dass Suchergebnisse, die „anhand eines Namens” angezeigt werden, entfernt werden können solange die Daten nicht länger für den Zweck “erheblich sind oder darüber hinausgehen, nicht auf den neuesten Stand gebracht sind oder länger als erforderlich aufbewahrt werden”. Am Beispiel von Gerry Hutch bedeutet dies, dass bei einer Suche seines Namens die betroffene Wikipedia-Seite nicht mehr angezeigt werden soll. Diese kann aber bei einer Suche der Begriffe “Wikipedia Irish bank robberies” weiterhin in den Ergebnissen auftauchen.

    4. Die Suchergebnisse werden allein in den europäischen Versionen der Suchmaschinen entfernt

    Alle Suchergebnisse, die von Google, Bing oder anderen Suchmaschinen in Europa entfernt werden müssen (also zum Beispiel auf google.de), sind bei „google.com“ oder „bing.com“ weiterhin zu finden. Wenn ich also „Gerry Hutch“ in google.co.uk eingebe, soll die Wikipedia-Seite aus den Suchresultaten entfernt werden. Für eine identische Suche bei google.com wird die Wikipedia-Seite aber weiterhin in der Liste der Suchergebnisse angezeigt.

    5. Das „Recht auf Vergessenwerden“ ist keine neue Erfindung

    Das „Recht auf Löschung“ gibt es schon seit der Datenschutzrichtlinie von 1995. In der vorgeschlagenen Datenschutzverordnung wurde dieses Recht nur neu verpackt und in das „Recht auf Vergessenwerden“ umbenannt. Wirklich neu ist allerdings, dass der Europäische Gerichtshof nun eine Suchmaschine als „Verantwortlichen“ ansieht. Im Fall Google-Spanien versuchte Google zunächst zu argumentieren, dass die Firma nicht verantwortlich sein kann, da sie „keine Kenntnis von den personenbezogenen Daten und keine Kontrolle über sie habe”. Der Gerichtshof erkannte jedoch richtig, dass es sich hier nicht um ein reines Hosting handelt, sondern darum, dass Google personenbezogene Daten sekundenschnell aus verschiedenen Quellen zusammenführt, neue Profile bildet und so viel tiefer in Persönlichkeitsrechte eingreift als dies durch eine reine Veröffentlichung der Fall wäre.

    Also viel Geschrei um Nichts? Ja und nein. Denn das Gerichtsurteil lässt sich in einigen  Punkten zu Recht kritisieren. Die neue Wikimedia-Geschäftsführerin Lila Tretikov bemängelte, dass es nun „keine öffentliche Erklärung, keine Beweiserbringung, keine richterliche Überprüfung und kein Beschwerdeverfahren“ für die Manipulation der Suchergebnisse gibt. Der EuGH überlässt es einem privaten Unternehmen, intransparente Entscheidungen darüber zu treffen und abzuwägen, welche Suchergebnisse wie beeinflusst werden sollen. Leider tut Google dies schon seit geraumer Zeit. Sascha Lobo hat Recht:

    Gleichzeitig werden Suchergebnisse per Definition manipuliert, es gibt keinen natürlichen Zustand.

    Google wendet seit mehr als zehn Jahren US-amerikanisches Urheberrecht an und lässt Suchergebnisse bei mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen verschwinden – nicht nur für US-Bürgerinnen und Bürger sondern für die ganze Welt. Erst vor einigen Tagen kündigte Google an, Internetseiten zu belohnen und in den Suchresultaten an höherer Stelle anzuzeigen, wenn diese eine verschlüsselte Verbindung anbieten. Und schreit hier jemand „Zensur!“?

    Es geht Google beim „Recht auf Vergessenwerden“ vor allem ums Prinzip: Das Urteil bedeutet für den IT-Riesen, dass Staaten und Gerichte – und schlimmer noch europäische Staaten und Gerichte – es sich herausnehmen, Googles Geschäftsaktivitäten zu regulieren. Urheberrechtsverletzungen und verschlüsselte Verbindungen mal beiseite: Google sieht sein Geschäftsmodell durch europäisches Datenschutzrecht bedroht und da passt die derzeitige Berichterstattung einfach perfekt, um der ins Stocken geratenen Datenschutzreform einen kleinen Hieb zu versetzen.

    11. August 2014 46
  • : Netzneutralität in den USA: FCC versucht sich an Open Data und veröffentlicht Antworten auf Konsultation
    Netzneutralität in den USA: FCC versucht sich an Open Data und veröffentlicht Antworten auf Konsultation

    Die Federal Commmunications Commission (FCC) erhielt über 1,1 Millionen Antworten auf ihre öffentliche Konsultation, die am 18. Juli endete und nun zur Reform der US-amerikanischen Netzneutralitätsregeln beitragen soll.

    Im Mai 2014 veröffentlichte sie den ersten Reformvorschlag und erntete daraufhin scharfe Kritik von Bürgerrechtlern und Verbraucherschutzorganisationen. Denn der Vorschlag sollte eine Bevorzugung von manchen Internetdiensten – und somit eine Diskriminierung anderer – ermöglichen. Kurz gesagt: Die FCC wollte die Netzneutralität abschaffen und unterschiedliche Dienstklassen einführen.

    Schuld am großen öffentlichen Interesse an der Konsultation war sicherlich John Oliver’s brillanter Beitrag in seiner Show Last Week Tonight, welcher über 5 Millionen Aufrufe auf YouTube und damit einen Zusammenbruch des Servers der FCC erreichte.

    Die FCC ist momentan also sehr beschäftigt, alle Antworten auszuwerten und hat sich daher dazu entschieden, alle Kommentare in sechs maschinenlesbaren XML-Dateien zu veröffentlichen.  Hiermit möchte sie es Journalisten, Forschern und anderen Interessierten ermöglichen, mit den Daten herumzuspielen und Visualisierungen zu produzieren.

    Natürlich ist dieser Schritt, sich bei der Analyse helfen zu lassen, nicht ganz uneigennützig – dennoch ist es sehr löblich, dass die FCC offen und transparent mit dem Prozess umgehen möchte.

    6. August 2014 1
  • : UK: One database to rule them all
    CC-BY Surian Soosay
    UK: One database to rule them all

    Die Tageszeitung Telegraph veröffentlichte am 3. August Dokumente, aus denen hervorgeht, dass die britische Regierung bis 2015 personenbezogene Daten aus allen Behörden und Ämtern auf einer einzigen Plattform zusammenführen möchte. Ministerien, lokale Behörden, Rettungsdienste, Polizei und Schulen sollen Informationen über Führerscheine, Strafregisterauszüge, Gesundheitsdaten, Steuerinformationen, Energienutzung und Bahn-Abonnements aller Inselbewohner austauschen können, um einen „intelligenteren“, „schnelleren“ und billigeren Staat zu entwickeln.

    Die Vorschläge wurden im April in einem „Diskussionspapier“ von der Arbeitsgruppe Data Sharing der Kabinettskanzlei ausgearbeitet (.docx).

    Die Bedienung aus den Datenbänken soll demnach einfach und ohne explizite Einwilligung der betroffenen Personen geschehen können, damit „zugeschnittene“ öffentliche Dienstleistungen angeboten werden können. Wie die technischen Einzelheiten aussehen sollen, wird jedoch nicht erwähnt:

    People tend to assume that Government can share data between departments to complete simple tasks, and are surprised to learn that it cannot. Removing barriers to sharing or linking different datasets can help Government to design and implement evidence based policy, for example to tackle social mobility, assist economic growth and prevent crime.

    Die Minister gehen in dem Papier davon aus, dass das geplante Data Mining sowie ein neuer Rechtsrahmen die Wundermittel sein werden, um Wirtschaftswachstum und Bevölkerungsbewegungen besser zu kontrollieren, Problemfamilien zu identifizieren, älteren Menschen schneller zur Hilfe zu eilen und Betrugsfälle zu verringern. Die aufgeführten „Safeguards“ sind hierbei recht mager:

    • Transparenz darüber, welche Daten wie geteilt werden, damit die Öffentlichkeit voll über den Prozess infomiert ist
    • Robuste Strafen gegen die missbräuchlichen Nutzung von Daten
    • Auswahl der besten technischen Prozesse für die Datenspeicherung und deren „Entsorgung“
    • Sicherstellen, dass nach Möglichkeit anonymisierten Daten genutzt werden
    • Klare Bestimmungen, wie spezifische Prozesse des Datenaustausches funktionieren werden

    Die Vorschläge sollen im Herbst in ein Weißbuch einfließen – ein Gesetzesentwurf soll erst nach der Parlamentswahl im kommenden Jahr vorgelegt werden. Da sich die Vorhaben jedoch weder mit derzeitigen noch mit geplanten EU-Datenschutzgesetzen in Einklang bringen lassen, kann man annehmen, dass sich die Briten weiterhin mit allen Mitteln gegen eine neue EU-Datenschutzverordnung wehren werden. Kein Wunder, dass die ehemalige Justizkommissarin Viviane Reding in den Diskussionen um das Datenschutzreformpaket die Briten schon längst aufgegeben hat

    5. August 2014 1
  • : EU-Ombudsfrau fordert Regeln zum Schutz von Whistleblowern (Update)
    Bürgerbeauftragte der EU: Emily O’Reilly. Bild: Senat der Republik Polen. Lizenz: Creative Commons <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/pl/deed.en">BY-SA 3.0 PL</a>.
    EU-Ombudsfrau fordert Regeln zum Schutz von Whistleblowern (Update)

    Die europäische Ombudsfrau Emily O’Reilly forderte in einem gestrigen Schreiben alle Institutionen der Europäischen Union auf, endlich interne Regelungen für den Schutz von Whistleblowern zu verabschieden. Bis zum 31. Oktober sollen die Behörden Zeit für eine Antwort haben.

    In ihrer Pressemitteilung erklärte sie:

    In ihrem EU-Anti-Korruptionsbericht warnt die Kommission, dass Korruption der Wirtschaft und dem Vertrauen der Bürger in demokratische Institutionen großen Schaden zufügen kann. „Whistleblower“ spielen eine wichtige Rolle bei der Aufdeckung von gravierenden Unregelmäßigkeiten. Ich möchte sicherstellen, dass die EU-Institutionen über die notwendigen Regeln verfügen, um Informanten zu schützen und um Beschwerden über den Umgang mit ihnen nachzugehen.

    Eine im April 2014 veröffentlichte Studie von Transparency International (pdf) zeigte, dass Whistleblower in den Institutionen der EU keinen oder nur mangelhaften Schutz geniessen. In den Brüsseler Behörden fehlt daher jeglicher Anreiz, unethisches Verhalten oder illegale Aktivitäten an den Tag zu bringen. Dies will die europäische Ombudsfrau nun ändern und hat eigene Regelungen vorgeschlagen. Diese beinhalten Artikel über die Rechte von Whistelblowern, deren Schutz sowie Strafen für Vergeltungsmassnahmen.

    Die Regeln sind definitiv ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, um Korruptionsfälle zu verringern und die Transparenz der Behörden zu verbessern. Sollten die Regelungen angenommen werden, bekommen wir vielleicht endlich mal ein erstes Leak zum Stand der Verhandlungen des TTIP-Abkommens

    Die Pressemitteilung erwähnt weiterhin, dass die Öffentlichkeit die vorgeschlagenen Regeln kommentieren kann, gibt aber leider keinerlei Anleitung wie oder bis wann dies möglich ist. Am besten ist wohl das Kontaktformular.

    Update 30/07: Der Link war ein wenig versteckt auf der Ombudsman-Seite, die Anleitung findet sich hier und die Deadline ist der 30. September. Eine Email-Adresse gibt es nicht, dafür aber das Kontaktformular (siehe oben) – oder schickt ein Fax ;)

    29. Juli 2014 2
  • : Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab
    Deutschland lehnt Freihandelsabkommen CETA ab

    Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Deutschland das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) in seiner derzeitigen Form nicht unterzeichnen könne:

    Deutsche EU-Diplomaten bestätigten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren.

    Nach fünf Jahren geheimer Verhandlungen ist das CETA-Abkommen eigentlich fertig. Nur das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.

    Mit dieser Nachricht gerät aber auch das Abkommen mit den USA ins Wanken. Denn Investorenschutz, auch kurz ISDS genannt, wird im derzeit verhandelten TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA heftigst kritisiert. Erst letzte Woche schlossen sich einige sozialdemokratische EU-Abgeordnete der Linken und Grünen Fraktionen an und erklärten, dass sie „Nein“ stimmen werden, sollte ISDS Teil des Abkommens werden.

    Das ISDS-Kapitel soll es Investoren und Konzernen künftig ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten vor private Schiedsgerichte zu zerren, sobald Gesetzentwürfe zu Verlusten führen könnten. Ein aktuelles Beispiel ist der schwedische Konzern Vattenfall, der Deutschland wegen des Atomausstiegs jetzt den Prozess macht. Sollte es Klauseln zum Investorenschutz im Abkommen mit den USA geben, könnten sich amerikanische Unternehmen ein solches Kapitel zunutze machen, um demokratische Gesetzgebungsprozesse zu untergraben und so beispielsweise geplante Datenschutzgesetze oder Urheberrechtsreformen angreifen.

    26. Juli 2014 23
  • : Soundcloud: Musikindustrie bekommt direkten Zugang, löscht Inhalte
    Soundcloud: Musikindustrie bekommt direkten Zugang, löscht Inhalte

    scTechDirt berichtet diese Woche, dass Rechteinhaber auf der Musikplattform SoundCloud mittlerweile fast unbegrenzte Freiheiten genießen, um gegen mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. In einem Antwortschreiben an einen britischen DJ gab SoundCloud zu, dass Universal Music direkt und ohne weitere Kontrolle Inhalte löschen kann.

    Wer im Netz nach den Begriffen „Universal Music“ und „Urheberrecht“ sucht, sieht schnell, dass die Firma zu den fleißigeren Abmahnern gehört und Urheberrechtsverletzungen mit allen Mitteln bekämpft.

    Wie auch bei vielen anderen Anbietern, gibt es auf SoundCloud die Möglichkeit, geschützte Werke löschen zu lassen. Das Berliner Start-Up SoundCloud hat sich in den letzten Jahren zu einem der beliebtesten Musik-Streaming-Dienste entwickelt. Seit 2011 verärgert jedoch das verstärkte Vorgehen des Unternehmens vermehrt die Künstler und Kreativen. Unmut gab es beispielsweise mit der Erkennungssoftware, die Uploads automatisch filtert und löscht. Jetzt geht Soundcloud sogar noch einen Schritt weiter.

    Am 15. Juni wurde das Nutzer-Konto des britischen DJ Brainz von der Plattform gelöscht, welcher dort alle zwei Wochen Radioshows veröffentlichte. In dem Schreiben von SoundCloud heißt es

    Ihre Uploads wurden direkt von Universal entfernt. Dies bedeutet, dass SoundCloud hierüber keine Kontrolle hatte, und sie erklären uns nicht, welcher Teil Ihres Uploads Urheberrechte verletzt hat.

    soundcloud-takedown

     

    Trotz der Kritik weist SoundCloud jetzt darauf hin, dass man als Nutzer einfach manchmal Pech haben kann und es ja auch möglich sei, die Löschung anzufechten.

    As a responsible hosting platform, we work hard to ensure that everyone’s rights are respected. In the case of rights holders, that means having processes in place to ensure that any content posted without authorisation is removed quickly and efficiently.

    In the case of users, that means having separate processes in place to ensure that any content removed in error can be reinstated equally quickly. If any user believes that content has been removed in error – for example, because they had the necessary permissions from Universal Music and/or any other rights holder – then they are free to dispute the takedown.

    Aber das ist leider manchmal leichter gesagt als getan.

    4. Juli 2014 11
  • : Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!
    Wir wollen den Innenminister nicht der Lüge bezichtigen!

    postcard_3_800Innenminister Thomas de Maizière hat am 30. Juni angekündigt, Vorschläge zu unterbreiten, um die europäische Datenschutzreform voranzubringen. Der Digitale Gesellschaft e.V. und der europäische Dachverband EDRi begrüßen diese “Initiative”, hatte doch Deutschland zuvor emsig daran gearbeitet, die Verhandlungen im Rat der Europäischen Union zu verzögern. Wie die im Dezember vom Spiegel veröffentlichten internen Dokumente des Rates zeigen, gehörte Deutschland zu den treibenden Kräften im Rat, die die Reform verwässern und verzögern wollten. Jetzt jedoch scheint Deutschland willig zu sein, voran zu schreiten.

    In einer Kurzmeldung kündigte der Innenminister an, konkrete Vorschläge an die italienische Ratspräsidentschaft zu übermitteln, um die bisherigen Punkte, bei dem im Rat keine Einigung gefunden werden konnte, zu klären. In Bezug auf die Übermittlung von personenbezogenen Daten an Drittstaaten erklärte der Minister etwa:

    “Den Vorschlag für einen entsprechenden Art. 42a hatte Deutschland im Zuge der NSA-Debatte eingebracht.”

    Großartig! – Allerdings ist bekannt, dass die Europäische Kommission bereits 18 Monate vor der NSA Affäre jenen Artikel 42 vorgeschlagen hat. Aber wie kann dann Deutschland diesen Vorschlag (nun als Artikel 42a) in die Debatte einbringen, wie der Minister versucht uns glaubhaft zu machen?

    In dem ursprünglichen Entwurf der Verordnung, der während der Verhandlungsphase in der Kommission geleakt (.pdf) wurde, schlug die Hüterin der Verträge damals einen Anti-Überwachungsparagrafen vor. Nachdem das US Handelsministerium intensiv lobbyierte, verschwand jener Artikel 42 jedoch wieder aus dem Verordnungsvorschlag der Kommission. Kommissionspräsident Barroso wollte die Beziehung zur USA kurz vor der Aufnahme um die Verhandlungen des Freihandelsabkommen TTIP nicht gefährden. Im Januar 2012 veröffentlichte die Kommission dann den abgeschwächten Verordnungsvorschlag.

    Im Oktober 2012, acht Monate vor den Snowden Leaks, stellte EDRi dann die Plattform ProtectMyData.eu ins Netz. Dort wurden Vorschläge zur Verbesserung des Kommissionstextes gesammelt, unter anderem auch jener Artikel 42, der wieder in die Verordnung aufgenommen werden sollte.

    Des Weiteren hat der zuständige Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Jan Philipp Albrecht, im November 2013 einen entsprechenden Änderungsantrag in seinen Berichtsentwurf aufgenommen (Artikel 43a neu)– acht Monate vor dem Brief de Maizières an die italienische Ratspräsidentschaft.

    Gut möglich, dass der Minister nichts davon mitbekommen hat, dass sein Vorschlag bereits seit zweieinhalb Jahren diskutiert wird. Vielleicht hat der Minister auch von der Kampagne von EDRi und dem Digitale Gesellschaft e.V., die Monate vor den Snowden Leaks begann, nichts mitbekommen. Vielleicht hat der Minister auch den Vorschlag im Europäischen Parlament, welcher lange vor den Snowden Enthüllungen gemacht wurde, übersehen. Vielleicht ist aber auch einfach nur 42 die Antwort. Daher wollen wir ihn natürlich auch nicht der Lüge bezichtigen.

    Links:

    Kurzmitteilung des BMI: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2014/06/initiative-zur-datenschutz-grundverordnung.html

    Leak des EU-KOMM Entwurfs vom Dezember 2011:
    http://statewatch.org/news/2011/dec/eu-com-draft-dp-reg-inter-service-consultation.pdf

    Spiegel Online: Deutsche Beamte bremsen Europas Datenschutz aus
    http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/deutsche-beamte-bremsen-europas-datenschutz-aus-a-936704.html

    US Lobbyismus gegen die Datenschutz-Verordnung
    http://edri.org/us-dpr/

    EDRi Vorschlag für die Aufnahme von Artikel 42 vom Oktober 2012
    http://protectmydata.eu/articles/articles-41–50/article-42/

    Offener Brief von NGOs an den EU Ministerrat vom 28. Januar 2014:
    International Data Privacy Day: We remind the European Council of our rights
    https://www.accessnow.org/blog/2014/01/28/international-data-privacy-day-we-remind-the-european-council-of-our-rights

    42
    http://hitchhikers.wikia.com/wiki/42

    Dieser Text von Kirsten Fiedler erschien zuerst auf englisch im aktuellen EDRIgram und wurde unter der Lizenz CC-BY 3.0 veröffentlicht. Übersetzung von Alexander Sander.

    3. Juli 2014 2