Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Deutschland das Freihandelsabkommen EU-Kanada (CETA) in seiner derzeitigen Form nicht unterzeichnen könne:
Deutsche EU-Diplomaten bestätigten am Freitag in Brüssel, dass die Bundesregierung das Abkommen mit Kanada „so, wie es jetzt verhandelt ist“, nicht unterzeichnen könne. Deutschland sei zwar grundsätzlich bereit, das Abkommen im September zu paraphieren, allerdings sei das Kapitel zum rechtlichen Schutz von Investoren „problematisch“ und derzeit nicht zu akzeptieren.
Nach fünf Jahren geheimer Verhandlungen ist das CETA-Abkommen eigentlich fertig. Nur das Europäische Parlament und die Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen.
Mit dieser Nachricht gerät aber auch das Abkommen mit den USA ins Wanken. Denn Investorenschutz, auch kurz ISDS genannt, wird im derzeit verhandelten TTIP-Abkommen (Transatlantic Trade and Investment Partnership) mit den USA heftigst kritisiert. Erst letzte Woche schlossen sich einige sozialdemokratische EU-Abgeordnete der Linken und Grünen Fraktionen an und erklärten, dass sie „Nein“ stimmen werden, sollte ISDS Teil des Abkommens werden.
Das ISDS-Kapitel soll es Investoren und Konzernen künftig ermöglichen, die EU oder einzelne Mitgliedstaaten vor private Schiedsgerichte zu zerren, sobald Gesetzentwürfe zu Verlusten führen könnten. Ein aktuelles Beispiel ist der schwedische Konzern Vattenfall, der Deutschland wegen des Atomausstiegs jetzt den Prozess macht. Sollte es Klauseln zum Investorenschutz im Abkommen mit den USA geben, könnten sich amerikanische Unternehmen ein solches Kapitel zunutze machen, um demokratische Gesetzgebungsprozesse zu untergraben und so beispielsweise geplante Datenschutzgesetze oder Urheberrechtsreformen angreifen.
