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  • : Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics
    Indien: Telekom-Aufsicht stoppt Facebooks Free Basics

    Wie The Times of India heute berichtet, hat die indische Telekom-Aufsicht Telecom Regulatory Authority of India (TRAI) den Facebook-Service Free Basics – ursprünglich internet.org – vorerst untersagt. Nun soll geprüft werden, ob der kostenlose aber eingeschränkte Internetzugang von Facebook gegen die Netzneutralität verstößt.

    Mark Zuckerberg hatte im November in Neu Delhi die Einführung von Free Basics auf dem ganzen Subkontinent bekanntgegeben. Mit dem Dienst sind nur ausgesuchte Apps zugänglich, darunter Facebook, Wikipedia, die BBC und ein Astrologie-Dienst. Das führt zwar dazu, dass mehr Menschen Zugang zum Netz haben, aber nur zu einem kleinen Teil davon. So kommen Nutzer_innen aus dem geschlossenen System von Facebook und einiger Partnerseiten nicht heraus.

    The platform has been criticised by activists in India as well, including savetheinternet.in, with many writing to Zuckerberg as well as TRAI against its continuity in the present form.

    A high-powered committee of the telecom ministry had objected to platforms such as internet.org in a report submitted in July this year. „… content and application providers cannot be permitted to act as gatekeepers and use network operations to extract value, even if it is for an ostensible public purpose. Collaborations between telecom service providers and content providers that enable such gatekeeping role to be played by any entity should be actively discouraged.“

    Weder Reliance, der einzige Betreiber von Free Basics, noch Facebook haben sich gegenüber der Times of India zu der Entscheidung geäußert.

    23. Dezember 2015 1
  • : Bei zu viel ISIS-Propaganda: Anbieter von Social Media sollen kostenlose Werbung verschenken
    Ziemlich unklar womit das aufgeräumte Internet befüllt werden soll. Die Bundesregierung sorgt sich jedenfalls um die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“-
    Ziemlich unklar womit das aufgeräumte Internet befüllt werden soll. Die Bundesregierung sorgt sich jedenfalls um die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“-
    Bei zu viel ISIS-Propaganda: Anbieter von Social Media sollen kostenlose Werbung verschenken

    Google, Facebook oder Twitter könnten ihren NutzerInnen demnächst die Gratis-Nutzung von Werbung einräumen um damit die Botschaften islamistischer Gruppen zu kontern. Dies geht aus einem Papier des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, Gille de Kerchove, hervor. Demnach sollte die kostenlose Werbung immer dann angeboten werden, „wenn Da’esh besonders viel Propaganda verbreitet“. Die Internetanbieter könnten auf diese Weise zur „Verbreitung von alternativen Argumentationslinien“ beitragen.

    Das zunächst als Verschlusssache eingestufte Dokument richtet sich an den Rat der Europäischen Union und beschreibt die Umsetzung von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Nach den Anschlägen im Januar in Paris hatte Kerchove ein ganzes Bündel an Gesetzesverschärfungen und Initiativen angeregt, von denen einige bereits umgesetzt sind oder sich in Abstimmung befinden. Hierzu gehört etwa die Einführung stärkerer Kontrollen an den Außengrenzen, die verpflichtende Abfrage von Interpol-Datenbanken oder die Einrichtung einer EU-Fluggastdatenspeicherung.

    Umgehen von Verschlüsselung auch bei Cloud-Daten

    Ebenfalls auf Anregung des Anti-Terror-Koordinators gründeten die EU-Kommission und die Polizeiagentur Europol vor zwei Wochen ein „Forum der Internetdienstleister“. Nach jahrelangen erfolglosen Versuchen verfügen die InnenministerInnen der Europäischen Union nun über einen direkten Draht zu weltweit tätigen Internetanbietern. An den ersten vorbereitenden Treffen beteiligten sich Delegierte von Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm und Yahoo. Auch der für die Koordination der Außen- und Verteidigungspolitik der EU zuständige Auswärtige Dienst arbeitet in dem Forum mit. „Vertreter der Zivilgesellschaft“ wurden entgegen früherer Ankündigungen nicht eingeladen.

    Lange war unklar womit sich das Forum eigentlich befassen soll. Vage heißt es dazu, Internetfirmen und Polizeibehörden sollten „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ finden. So soll erörtert werden, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Die Arbeiten sollten auf dem vom Bundeskriminalamt bei Europol angeschobenen Projekt „Check the Web“ aufbauen, das unter anderem eine Datensammlung zu „islamistisch-terroristischen“ Webseiten betreibt und aus den Mitgliedstaaten befüllt wird.

    Mehrmals sickerte durch, dass das „Forum der Internetdienstleister“ die Forderung der Strafverfolgungsbehörden zum Aushebeln von Verschlüsselung behandeln wird. Dies betrifft nicht nur Messengerdienste wie WhatsApp oder Skype, sondern auch Cloud-Daten. Deutsche Strafverfolger vertreten etwa die Auffassung, dass in die Cloud geladene Inhalte nicht dem Schutz der Privatsphäre unterliegen, sondern als Telekommunikation zu behandeln sind und deshalb abgehört werden dürfen. Heute soll auf der EU-Ratstagung eine Schlussfolgerung zur Vereinheitlichung entsprechender Verfahren verabschiedet werden.

    Aufforderung an Internetanbieter zur „freiwilligen Mitarbeit“

    Nun steht die erste Arbeitssitzung des Forums an. Kerchove schlägt vor, konkrete Ziele festzulegen deren Umsetzung „die EU von den Internet-Unternehmen verlangen kann“. Die Abfrage von Cloud-Daten wird unter dem Tagesordnungspunkt „Zugang zu elektronischen Beweismitteln“ verhandelt. Internetunternehmen werden angehalten, zunächst „auf freiwilliger Basis“ mit Polizeien und Geheimdiensten zu kooperieren und einen „raschen und direkten Zugang zu digitalen Beweisen“ zu gewähren. Diese „freiwillige Mitarbeit“ sei laut Kerchove „für Terror-Ermittlungen und die Strafverfolgung von Terroristen“ von entscheidender Bedeutung.

    Inzwischen haben sich das EU-Parlament, die Kommission und der Rat auf eine neue Europol-Verordnung geeinigt. Der Polizeiagentur ist es fortan erlaubt, auch Personendaten von den Internetfirmen abzufragen. Dies musste bislang durch die Behörden der Mitgliedstaaten erfolgen. Europol darf nun IP-Adressen oder andere Informationen zu Nutzeraccounts von Privaten abfordern, verarbeiten und speichern.

    Die Firmen sollen zukünftig selbst für die Überwachung hochgeladener Inhalte sorgen. Für deren Entfernung müssten die Anbieter außerdem mehr Personal bereitstellen. Allerdings ist unklar, worin der Mehrwert einer solchen Verpflichtung bestünde. Denn Firmen wie Google, Facebook oder Twitter entfernen Enthauptungsvideos oder andere brutale Inhalte von selbst. Auch die Bundesregierung musste anerkennen dass es diesbezüglich eigentlich keine Defizite gibt.

    „Internetauswertungsgruppen“ zur Entfernung von Inhalten

    Trotzdem hat Kerchove im Eiltempo für die Einrichtung einer „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol gesorgt. In den ersten viereinhalb Monaten ihres Bestehens seien durch die Meldestelle bereits 511 terroristische Inhalte „entfernt worden“. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, Europol noch mehr „nationale Experten“ zur Verfügung zu stellen. Diese könnten sich aus „Internetauswertungsgruppen“ rekrutieren, wie sie etwa beim Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz angesiedelt sind.

    Außer der Entfernung von Inhalten drehen sich viele Maßnahmen aber auch um das Befüllen des Internet mit „strategischer Kommunikation“. Geplant ist die Einrichtung einer Stiftung, die „glaubwürdige Stimmen in der Zivilgesellschaft“ unterstützen soll. Ähnliche Anstrengungen zur Gegenpropaganda hat die EU bereits in Richtung der Regierung in Moskau unternommen, weitere „Gegendiskurse“ werden gegen unerwünschte MigrantInnen lanciert.

    Ein neues Projekt soll nun ab Juli 2016 die „Bewältigung der Kommunikationsprobleme in Bezug auf die ausländischen terroristischen Kämpfer“ abzielen. Weitere Ziele seien laut Kerchove die Bekämpfung von „Radikalisierung und Extremismus“. Das Vorhaben baut auf einem früheren „Beratungsteam“ auf und soll diejenigen Länder unterstützen, die bereits „inländische Kampagnen“ durchführen oder darauf hinarbeiten. Auch deutsche Behörden haben entsprechende Projekte begonnen.

    17. Dezember 2015 7
  • : #netzrückblick: Ein Blick in unseren Maschinenraum
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: Ein Blick in unseren Maschinenraum

    Zum Ende des Jahres wollen wir nicht nur einzelne Themenbereiche im #netzrückblick zusammenfassen, sondern auch das Jahr für netzpolitik.org Revue passieren lassen. Gestern haben wir schon ein paar kuriose Kommentare und Briefe veröffentlicht. Heute wollen wir einen Blick in die Statistiken wagen: Welche Blog-Beiträge wurden am meisten aufgerufen und kommentiert? Welcher Beitrag ging viral?

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der siebte Beitrag in dieser Reihe.

    Blog: Die beliebtesten Artikel des Jahres

    Wenig überraschend ist, dass die Beiträge zum #Landesverrat die Top-Ten-Liste dominieren, so taucht die Veröffentlichung der Ermittlungen ganz oben auf und auch die zwei Artikel, um die es ging, sind in der Liste zu finden. Daneben waren die Meldungen zu den mitlauschenden Samsung-Fernsehern, der Urheberrechts-Debatte in Folge der Abmahnung des TV-Moderators Jan Böhmermann und der Wechsel von Piraten-Politiker Christoph Lauer zu Springer sehr beliebt.

    Weil viele unser Besucher*innen mit gutem Recht entsprechende Tools blockieren, haben wir keine zuverlässigen Zahlen über die Artikelzugriffe. Daher wollen wir hier nur die Top-Ten der meistgeklickten Beiträge veröffentlichen.

    1. „Verdacht des Landesverrats“: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen
    2. Samsung warnt: Bitte achten Sie darauf, nichts Privates vor unseren SmartTVs zu erzählen
    3. Großbritannien möchte wirksame Verschlüsselung verbieten: WhatsApp & Co. in England bald geblockt?
    4. Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
    5. Abmahnung von Urheberrechtsverletzer Böhmermann: wie könnte eine Lösung aussehen?
    6. Neuer Job, neue Meinung: Piraten MdA Christopher Lauer ist jetzt für Leistungsschutzrecht
    7. Verfassungsschutz stellt Strafanzeige: Generalbundesanwalt ermittelt wegen unserer kritischen Berichterstattung
    8. Nach Spontandemonstration: Erstmals massenhafte Beschlagnahme von Mobiltelefonen in Leipzig
    9. Kein Anschluss unter diesem Flüchtling – Markierung von Rufnummern
    10. Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel

    Blog: Die Kommentarschlachten des Jahres

    Den ersten Platz bekommt nicht etwa ein #Landesverrats-Artikel, sondern der Beitrag von Leonhard Dobusch zur Urheberrechts-Causa Böhmermann im Januar – im Moment mit ganzen 201 Kommentaren. Knapp darauf folgt der Artikel, der die Ermittlungen gegen Markus, Andre und die unbekannten Quellen öffentlich machte, sowie auf dem dritten Platz die damit zusammenhängende wahrscheinliche Überwachung unserer Redaktion durch das BKA.

    Twitter: Retweeten gegen #Landesverrat

    Neben #Landesverrat war auf Twitter auch die Vorratsdatenspeicherung ein großes Thema. Folgende vier Tweets von @netzpolitik wurden dabei am häufigsten weiterverbreitet:

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    Facebook: Was war am viralsten?

    Auch bei Facebook sind wir mit einer Seite vertreten. Die meisten in der Redaktion stehen dem zwar skeptisch gegenüber, aber wir erreichen noch einmal neue Leute, die sich sonst nicht soviel mit Netzpolitik beschäftigen. Der Landesverrat war auch bei den Likes unserer Facebook-Seite zu bemerken: Von einem Tag auf den anderen kam es bei den Likes fast zu einer Verdoppelung.

    Bei Facebook kommen naturgemäß vor allem Bilder und Texte mit Empörungsfaktor gut an. Die Karikatur zu #Landesverrat erreichte zum Beispiel eine halbe Million „Unique Users“, während ein normaler Beitrag so um die 30.000 bis 40.000 User erreicht. Hier die vier am meisten geklickten Beiträge:

    facebook_1
    facebook_2facebook_3
    facebook_4

    7. Dezember 2015
  • : Facebook setzt belgisches Urteil um, blockiert Seiten für Nicht-Nutzer
    Facebook setzt belgisches Urteil um, blockiert Seiten für Nicht-Nutzer

    Am 9. November hatte ein belgisches Gericht entschieden, dass Facebook das Surfverhalten von denjenigen Internetnutzer_innen nicht verfolgen darf, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind. Es ging dabei um den Identitäts-Cookie „datr“, den Facebook im Browser der Nutzer_innen speichert um Informationen über deren Surfverhalten zu sammeln. Dem Sozialen Netzwerk wurde einerseits vorgeworfen, den Cookie auch bei Nicht-Mitgliedern zu speichern, die lediglich die Facebook-Webseite besuchen – und andererseits, dass der Cookie auch nach der Deaktivierung eines Facebook-Kontos noch zwei Jahre auf dem Computer bleibe.

    Wie die BBC berichtet, reagiert Facebook nun, da diese Woche die gerichtliche Anordnung zugestellt werden soll. Das Unternehmen hatte bereits bei der Urteilsverkündung bekanntgegeben, das Urteil anfechten zu wollen. Dennoch sollen Facebook-Seiten, auch solche mit öffentlichen Inhalten, für Nicht-Mitglieder künftig komplett blockiert sowie der Tracking-Cookie entfernt werden.

    Facebook betonte wiederholt, der Cookie diene Sicherheitszwecken und verhindere Online-Angriffe und das Erstellen falscher Profile. So seien laut einer Facebook-Sprecherin in den vergangenen Monaten 33.000 Angriffsversuche unterbunden worden.

    3. Dezember 2015 12
  • : Bangladesch: Facebook und Messengerdienste seit zwei Wochen gesperrt
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/" >CC BY 2.0</a> by <a href="https://www.flickr.com/photos/zeevveez/7186553884/" >zeevveez</a>
    Bangladesch: Facebook und Messengerdienste seit zwei Wochen gesperrt

    Als am 18. November 2015 die Gnadengesuche zweier Oppositionspolitiker aus Bangladesch, die 2013 wegen Kriegsverbrechen zum Tode verurteilt worden waren, abgelehnt worden sind, gab es etwa eine Stunde lang in ganz Bangladesch kein Internet. Die Sperre von Facebook sowie Messengern wie WhatsApp und Viber besteht weiterhin, also bereits seit zwei Wochen.

    Aus Angst vor Unruhen im Zuge der Bestätigung der Todesstrafen, im Sinne der „Nationalen Sicherheit“, wies die bangladeschische Regierung Telekommunikationsanbieter am 18. November an, Facebook, Whatsapp und Viber und später weitere Dienste zu sperren – dass daraufhin alles gesperrt wurde, sei allerdings ein „Missverständnis“ gewesen. Während nach wenigen Stunden die meisten Dienste wieder online waren, sind es Facebook sowie die zwei Messengerdienste bis heute nicht.

    Am 28. November gab die Regierung Bangladeschs bekannt, eine Vereinbarung mit Facebook treffen zu wollen, die das Unternehmen verpflichtet auf Anfrage Nutzerdaten herauszugeben. Dies solle die „Cybersecurity“ des Landes sicherstellen. Seit 2013, als Facebook erstmals den „Global Government Requests Report“ veröffentlichte, wurden auf Bitten der bangladeschischen Regierung keinerlei Benutzerdaten herausgegeben – die Chancen für ein Gelingen des gewünschten Abkommens stehen daher eher schlecht.

    Den Einwohner_innen Bangladeschs, die über VPNs oder Proxies auf Soziale Netzwerke zugreifen, warf der Telekommunikationsminister Tarana Halim vor, illegal zu handeln. Richtig einig scheint man sich über das Social Media Verbot allerdings nicht zu sein, so aktualisiert der Minister für Informations- und Kommunikationstechnologie, Zunaid Ahmed Palak, regelmäßig seine Facebook-Seite – und fordert „Be Digital Build Digital“.

    Cumar Debul Dey, ein Richter des Supreme Court, forderte am 26. November die Regierung auf, die Sperren innerhalb von 24 Stunden aufzuheben. Diese seien „willkürlich“ und verletzten die Grundrechte der Bürger_innen Bangladeschs. Zudem seien sie ein Hindernis auf dem Weg zu einem „digitalen Bangladesch“, wie es sich Premierministerin Hasina Wajed wünsche. Bisher gab es jedoch keine Reaktion auf seine Forderung.

    Internationale Aufmerksamkeit wurde Bangladesch dieses Jahr vor allem durch Anschläge auf Blogger_innen zuteil, mindestens vier säkuläre Aktivist_innen sind seit Jahresbeginn von Islamist_innen grausam ermordet worden. Deutschlandradio Kultur veröffentlichte gestern einen Beitrag, in dem der Vater eines ermordeten Bloggers, ein aktiver Blogger und ein Islamist ihre Sicht der Dinge schildern.

    2. Dezember 2015 2
  • : #netzrückblick: EU-Datenschutz – „Zwischen Horror und ein bisschen besser“ (Max Schrems)
    campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>)
    #netzrückblick: EU-Datenschutz – „Zwischen Horror und ein bisschen besser“ (Max Schrems)

    Zum Auftakt des Jahresrückblicks werfen wir einen Blick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres im Bereich Datenschutz.

    Hierbei geht es besonders um die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Safe-Harbor-Urteil. Dazu haben wir ein Interview mit Max Schrems geführt, auf dessen Klage hin der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig erklärt hat.

    Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der erste Beitrag in dieser Reihe.

    Faule Kompromisse im EU-Datenschutz?

    Beherrschendes Thema war die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Mit der Grundverordnung soll im Rahmen der EU-Datenschutzreform ein EU-weit geltendes Datenschutzrecht geschaffen werden. Dieses wird die sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen vereinheitlichen und die bisher geltende Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzen.

    Die genauen Inhalte der Verordnung (und die verwendeten Definitionen) sind dabei besonders wichtig, weil sie gravierende Auswirkungen auf den Umgang mit unseren Daten haben werden. Sei es bei der Bonitätsprüfung, dem Erstellen von Persönlichkeitsprofilen oder dem Adressenhandel: Die Verordnung regelt, welche persönlichen Informationen Unternehmen und Behörden sammeln und (Stichwort „Zweckbindung“) kombinieren dürfen. Datenschützer*innen fordern individuelle Einwilligungen für jede Datennutzung, während von Seiten der Wirtschaft – unter Berufung auf die Big-Data-Phrase – nach schwächeren Datenschutzregeln gerufen wird. Bundeskanzlerin Merkel hat sich dem jüngst angeschlossen und sagte, dass der „Datenschutz nicht die Oberhand über die wirtschaftliche Verarbeitung der Daten gewinn[en]“ dürfe.

    Nachdem die Kommission bereits 2012 ihren Gesetzentwurf vorgelegt hatte, einigte sich das Europäische Parlament (EP) 2014 auf eine datenschutzfreundlichere Fassung, die aber von den Mitgliedstaaten im Ministerrat als zu restriktiv kritisiert wurde. Der Film „Democracy – Im Rausch der Daten“ hat diese Vorgänge aus intimer Perspektive dokumentiert.

    Seit diesem Sommer verhandeln die drei EU-Institutionen im informellen Trilog-Verfahren über einen Kompromiss. Über den aktuellen Stand der hinter geschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen ist wenig bekannt. Max Schrems sagt im Interview, dass er einen faulen Kompromiss mit vielen Ausnahmeregelungen befürchte, deren genaue Auslegung die Gerichte für Jahrzehnte beschäftigen würde.

    Safe, safer, Safe-Harbor. Not.

    Dabei ist eigentlich alles klar: Datenschutz ist ein Grundrecht, das in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in den vergangenen zwei Jahren mehrmals bestätigt, zuletzt durch das Safe-Harbor-Urteil im Oktober.

    Zuvor war es den Unternehmen durch die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000 erlaubt, personenbezogene Daten in die USA zu übertragen, wenn US-Unternehmen zusicherten, die EU-Standards einzuhalten. Der EuGH stoppte diese Praxis auch unter dem Eindruck der Snowden-Leaks, welche die Massenüberwachung der US-amerikanische Geheimdienste enthüllten. So war es den US-Sicherheitsbehörden erlaubt, Daten einzusehen, wenn die nationale Sicherheit ihrer Meinung nach gefährdet war. Weil zuvor US-Recht über EU-Recht gestellt wurde, war es weder europäischen Bürger*innen noch Datenschützer*innen praktisch möglich zu überprüfen, was in den USA mit den Daten angestellt wurde.

    Zwar stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission dar, doch feiert sie sich als Siegerin und plant ein Folgeabkommen, welches schnellstmöglich die entstandene Rechtslücke schließen soll. Neben dem eigentlich nur für die Kooperation zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden gedachten „Umbrella Agreement“ zum transnationalen Datenaustausch zwischen Behörden, bietet sich auch noch das Freihandelsabkommen TTIP als möglicher Ersatz an.

    Das Jahr 2015 hat wieder einmal gezeigt: Es sind die Gerichte, die positive Entscheidungen für den Datenschutz fällen und die Grundrechte verteidigen. Demnächst werden sie sich wohl mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen können. Seitens der EU-Kommission und der nationalen Regierungen sind wohl nur weitere Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung zu erwarten.

    Interview mit Max Schrems

    Max Schrems ist Initiator der Klage Europe v. Facebook. Hier spricht er über die Schwerpunkte zum Thema Datenschutz, die dieses Jahr besonders wichtig waren. Der österreichische Jurist ist neben seiner laufenden rechtlichen Auseinandersetzung mit Facebook auch an der langfristigen Planung für eine europäische NGO beteiligt, die Bürger*innen bei Datenschutzklagen organisatorisch und finanziell unterstützt.

    Was sind aus deiner Sicht die wichtigsten Ereignisse in Sachen Datenschutz in diesem Jahr?

    Max Schrems: Ich glaube, das spannendste wird die Datenschutzgrundverordnung und ihr abschließender Gesetzestext sein. Ende des Jahres soll sie kommen, aber wer weiß, was dann genau drinsteht. Natürlich war das Safe-Harbor-Urteil eines der großen Trümmer und die Vorratsdatenspeicherung ist fraglos auch noch spannend.

    Was erwartest du dir von der Datenschutzgrundverordnung?

    Max Schrems: Da kommt irgendetwas zwischen „Horror“ und „ein bisschen besser“ heraus. Es kommt wirklich auf die Details an, die am Ende hinein- und rausverhandelt werden. Da habe ich etwas Panik, dass man sich auf irgendetwas einigt, nur damit man sich geeinigt hat, aber das Ergebnis am Ende nicht durchsetzbar sein wird. Teilweise versucht man hier Lösungen mit einem generischen Text zu finden, mit dem jeder zufrieden sein soll. Ich sehe die große Gefahr darin, dass wir noch die nächsten fünfzehn Jahre lang zum EuGH pilgern werden müssen, um herauszufinden, was uns dieses Gesetz eigentlich sagen will.

    Deine Befürchtung ist also, dass es ein fauler Kompromiss sein wird. Was sind deiner Meinung nach die zentralen Punkte in der Grundverordnung?

    Max Schrems: Die Grundsatzfrage ist für mich, ob es ordentliche Strafen [Anm. d. Red: für Datenschutzverstöße] gibt, und wie diese gestaltet und umgesetzt werden. Die Iren wollen bei einem Absatz unbedingt das Wörtchen „können“ unterbringen, damit sie Strafen verhängen dürfen, wenn sie es wollen. Aber wenn Irland Strafen nach Gutdünken gestaltet und Deutschland derweil die ganze Zeit straft, haben wir genau den gleichen Effekt wie heute. Dann gibt es faktisch in dem einen Land eine Strafe und in einem anderen EU-Land eben nicht. Oft ist es eben nur ein kleines Wort, das so weitreichende Auswirkungen haben kann.

    Ein anderer Aspekt ist das Prinzip der Datenminimierung. Hier sagt die Industrie, dass sie das Prinzip der Datenminimierung zugunsten von Big Data kippen will. Darunter verstehen sie, so viele Daten zu nutzen wie nur möglich. Aber allein aus grundrechtlicher Sicht ist jede Datensammlung ein Grundrechtseingriff, ergo muss das minimiert werden. Was nicht unbedingt notwendig ist, darf auch nicht gespeichert werden. Es bleibt spannend, ob die Lösungen am Ende gegen Artikel 8 verstoßen, weil sie den Vorgaben in der Grundrechtecharta nicht sorgfältig entsprechen.

    Glaubst du, dass der europäische Datenschutz grundsätzlich gestärkt werden wird?

    Max Schrems: Es wird eine Mittellösung geben. Die ursprüngliche Idee hinter der Verordnung ist gescheitert. Erstens wird nicht alles wie geplant vereinheitlicht, weil die Mitgliedstaaten viele nationale Ausnahmeregelungen eingebaut haben. Folglich wird es in allen Ländern ein Datenschutzbegleitgesetz geben müssen, um alles entsprechend zu implementieren. Zweitens ist noch unklar, wie durchsetzbar die Regelungen sein werden und wie sie konkret aussehen. Wenn in wesentlichen Punkten keine Einigung erzielt wird, sondern einfach ein generischer Kompromiss festgeschrieben wird, bringt das niemandem etwas.

    Ein Meilenstein war sicherlich das von dir schon genannte Safe-Harbor-Urteil. Es gibt Stimmen, die nun einfach eine verbesserte Variante, eine Art Safe-Harbor 2.0 fordern. Wird das deiner Meinung nach im Rahmen der EuGH-Entscheidung überhaupt möglich sein?

    Max Schrems: Ich glaube es ist unmöglich, aber es wird trotzdem getan werden. Bisher sieht es so aus, als plane die Politik das zu tun, aber die zuständigen Beamten haben keine Ahnung, wie das gehen soll. Völlig absurd war, wie sich die EU-Kommission hinstellte und erklärte, dass sie sich durch das Urteil bestätigt sieht. In dem Urteil und der Verhandlung ist die EU-Kommission fast acht Stunden lang von den Richtern verbal verprügelt worden. Sie hat das Umbrella-Agreement zwischen USA und EU als Ersatzvereinbarung genannt, aber das ist hier ungeeignet einzuspringen, denn es gilt nur für den Austausch von Daten im behördlichen Bereich. Wenn die Daten erstmal an Facebook gelangen, dann über den Atlantik fließen und in den USA wieder von Behörden abgegriffen werden, ist das Umbrella-Agreement überhaupt nicht anwendbar.

    Warum hat es so lange gedauert, bis sich die Gerichte mit Safe-Harbor beschäftigt haben? Warum hat es dich gebraucht, um das anzustoßen?

    Max Schrems: Dass Safe-Harbor nicht rechtskonform ist, war schon lange klar. Es war aber einfach politisch nicht gewollt, daran etwas zu ändern. In Brüssel und in Deutschland wird die transatlantische Freundschaft so weit übertrieben, dass man nicht einmal mehr Kritik äußern darf. Im privaten Bereich hat Safe-Harbor schlichtweg keinen Schutz gebracht. Wenn ich mich privat mit irgendeinem US-Unternehmen über meinen Datenschutz streiten müsste, hätte ich unter Safe-Harbor schon verloren, weil die Durchsetzung in den USA schon immer ein Witz war. In den 1990er Jahren haben die USA unglaublich Druck gemacht und ein Abkommen verlangt, ansonsten hätte sie die EU vor der WTO verklagt. Europa ist da eingeknickt. Hier brauchte es anscheinend einfach einen Bürger, der sich aufregt, und ein Gerichtsurteil.

    Nun bist du mit dem von dir ausgelösten Urteil vielen Leuten gehörig auf die Füße getreten und hast auch Kritik bekommen. Wie war das für dich?

    Max Schrems: Die Kritik hat mich nicht persönlich getroffen, da sie so unsubstanziert und dämlich war, dass es eher unterhaltsam war. Aus den USA kamen Stimmen, die das Urteil als Protektionismus verteufelt haben, der europäische Unternehmen schützen sollte – als ob das im Interesse der beteiligten Richter gewesen wäre. Eher problematisch war die große Öffentlichkeit, die in Österreich schon massiv war. Es ist schon skurril, zum Thema Datenschutz zu arbeiten und dann seine Privatsphäre ein Stück weit zu verlieren.

    Wie geht es jetzt mit deiner Klage gegen Facebook weiter?

    Max Schrems: Es gibt in Wien eben die Sammelklage gegen Facebook. Hier geht es aber zunächst um prozessrechtliche Fragen. Facebooks Strategie war zu behaupten, dass wir in Österreich überhaupt nicht gegen sie klagen könnten. Bei den Sammelklagen haben wir erstmalig eine etwas neue Version gewählt, die etwas steil ist, aber rechtlich funktionieren müsste. Nun müssen wir schauen, ob die Richter da nicht etwas zu sehr Bauchweh haben, und ob wir die Sache als Musterklage einbringen können. Das Grundproblem besteht wieder darin, dass die Richter diese Klagen loswerden wollen und sich für nicht zuständig erklären. Denn kein Richter will irisches Datenschutzrecht, kalifornisches Zivilrecht, österreichisches Verfahrensrecht und österreichischen Konsumentenschutz auf den Tisch und darin herumrühren. Entweder braucht es hier sehr motivierte Richter oder jemanden, der zwangsverpflichtet wird.

    Im letzten Jahr waren Safe-Harbor und die EU-Datenschutz-Grundverordnung die großen Themen. Was wird 2016 im Datenschutzbereich wichtig werden?

    Max Schrems: Es wird die Einordnung der Grundverordnung kommen, also um die genauen Details gehen. Das ist eine epochale Entscheidung, die uns die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre beschäftigen wird. Spannend wird sicherlich auch, wie es nach den Anschlägen in Paris mit Überwachungsgesetzen weitergeht. Die werden wohl de facto nicht mehr dieses Jahr entschieden werden. Auch die Speicherung von Fluggastdaten (PNR) wird uns im nächsten Jahr begleiten, denke ich.

    Vielen Dank an Nikolai Schnarrenberger für die Transkription des Interviews.

    1. Dezember 2015 1
  • : EU setzt Umgehen von Verschlüsselung wieder auf die Tagesordnung [Update]
    EU setzt Umgehen von Verschlüsselung wieder auf die Tagesordnung [Update]

    In mehreren Papieren, Arbeitsgruppen und neuen Zusammenarbeitsformen diskutiert die Europäische Union den Zugang von Strafverfolgungsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation. Die vor rund einem Jahr gestartete Krypto-Debatte zum Umgehen oder Brechen geschützter Kommunikation erhält neuen Schwung.

    Zuletzt hat der luxemburgische Ratsvorsitz ein Papier mit einem Sachstand an die Mitgliedstaaten verschickt, in dem Herausforderungen durch die „Kommunikationskanäle des Internets und die zahlreichen sozialen Medien“ skizziert werden. Neue „verschlüsselungsbasierte Technologien“ würden die „Durchführung effektiver Ermittlungen“ zunehmend erschweren oder verhindern. Von besonderer Bedeutung seien diese nicht nur im Bereich des „Terrorismus“, sondern auch bei „Antiradikalisierungsmaßnahmen“.

    Das Papier trägt den Titel „Effektive Strafjustiz im digitalen Zeitalter – Bestimmung des Bedarfs“ und fordert unter anderem eine „effektive Vorratsdatenspeicherung“. In einem weiteren Dokument fragt der luxemburgische Ratsvorsitz nun den Bedarf für entsprechende Schritte der Kommission ab. Als weitere Hindernisse für Strafverfolger werden die „private Nutzung des Live-Streamings“, das Darknet und Anonymisierungswerkzeuge genannt. „Entscheidende elektronische Beweismittel“ gingen verloren, wenn den zuständigen Behörden keine geeigneten Mittel zur Verfügung gestellt würden.

    Verschlüsselung „eines der Hauptinstrumente von Terroristen und Kriminellen“

    Im Januar hatte bereits der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove gefordert, Internet- und Telekommunikationsanbieter zum Einbau von Hintertüren für verschlüsselte Kommunikation zu zwingen. Wohl deshalb bleibt das Thema auch bei der EU-Polizeiagentur Europol auf der Agenda. Bereits im März hatte der Europol-Direktor Rob Wainwright vor der zunehmenden Nutzung von Verschlüsselungstechnologien gewarnt. Verschlüsselung sei demnach „eines der Hauptinstrumente von Terroristen und Kriminellen“.

    Im September trug der stellvertretende Leiter der Operationsabteilung von Europol, Wil van Gemert, auf einer Konferenz der europäischen Polizeichefs den Bericht einer Arbeitsgruppe zu „terroristischen Online-Bedrohungen“ vor. Demnach müssten vor allem die „Hindernisse von Anonymisierung und Verschlüsselung“ überwunden werden. An der Arbeitsgruppe nahmen unter anderem Behörden aus Österreich, Dänemark, Ungarn, Deutschland und Spanien teil. Sie raten zu mehr Kooperation mit dem „privaten Sektor“, darunter Providern und Diensteanbietern, um an verschlüsselte Inhalte und den Zugang zu Servern zu gelangen.

    Zum zweiten Mal hat Europol im Herbst einen Lagebericht zu Cyberkriminalität herausgegeben, in dem das Thema Verschlüsselung und Anonymisierung ausführlich behandelt wird. Zu den Erschwernissen für die Behörden zählt Europol auch „Anti-Forensik-Werkzeuge“, darunter Software zum Überschreiben von Inhalten oder Betriebssysteme, die von Wechselmedien gestartet werden. Diese seien bei Kriminellen nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. In Ermittlungen würden jedoch in „zunehmenden Ausmaß“ digitalisierte Daten benötigt.

    Europol sieht Herausgabe von Schlüsseln kritisch

    iOCTA_2015_1Laut Europol seien die ErmittlerInnen in drei Vierteln aller Fälle mit verschlüsselten Inhalten konfrontiert. Die Werkzeuge seien inzwischen derart leicht zu handhaben, dass sie auch von Kriminellen ohne Technikerfahrung genutzt werden könnten. Namentlich genannt werden TrueCrypt und BitLocker sowie PGP, dessen zunehmende Nutzung von den Behörden der Mitgliedstaaten bestätigt worden sei. Internetanbieter und Plattformen wie WhatsApp, iMessage, Facebook, Facetime, Google und Yahoo würden zudem die voreingestellte Ende-zu-Ende-Verschlüsselung implementieren. Zwar sei dies für den „öffentlichen und privaten Sektor“ zu begrüßen, jedoch stelle sich die Frage nach der Bedeutung dieser Entwicklung für Regierungen und Strafverfolgungsbehörden.

    Ein Anhang des Lageberichts erörtert auf drei Seiten die verschiedenen Sichtweisen der „Verschlüsselungsdebatte“. Ein generelles Verbot von Verschlüsselung wird dabei kritisch gesehen, auch weil dadurch mehr private Daten in die Hand von Kriminellen geraten könnten und die Privatheit der Kommunikation sogar in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen verankert sei. Die Entstehung und Nutzung von Verschlüsselungswerkzeugen sei ohnehin nicht mehr zu kontrollieren.

    Europol erinnert auch an den Krypto-Krieg der 1990er Jahre, als die US-Regierung die Ausfuhr von PGP unter Strafe stellte, die Software fortan jedoch als „PGP International“ weltweit verbreitet wurde. Heutzutage abwegig sei die damals erhobene Forderung, alle Anbieter von Verschlüsselungstechnologien zur Einrichtung von Hintertüren für Strafverfolger zu zwingen. Dies stelle beispielsweise international agierende Konzerne vor Sicherheitsprobleme, zudem würden viele Dienste für jeden einzelnen Kommunikationsvorgang einen neuen Schlüssel generieren. Fraglich sei auch, wo die Backdoor-Schlüssel zentral und und vor HackerInnen unzugänglich gespeichert werden sollten.

    „Forum der Internetdienstleister“ startet am Donnerstag

    Der Bericht schlägt deshalb mehrere Maßnahmen vor. „Gesetzgeber“ und Abgeordnete müssten „mit der Industrie und der Forschung“ brauchbare Lösungen entwickeln, die einerseits die Privatheit und Urheberrechte respektieren, den Behörden jedoch ausreichend Handhabe zur Bekämpfung von „kriminellen oder nationalen Sicherheitsbedrohungen“ bereitstellten. Auch Ermittlungen wegen Kinderpornografie seien hiervon betroffen.

    Zu dem Empfehlungen gehört die Entwicklung von Techniken, um bei einer polizeilichen Razzia Daten aus verschlüsselten, aber noch nicht ausgeschalteten Systemen rekonstruieren zu können. Die Behörden sollten außerdem eine „zentrale Datenbank“ mit „VPN- und Proxy-Diensten“ anlegen, die bevorzugt von „Cyberkriminellen“ genutzt würden.

    Im Bundesinnenministerium werden die europäischen Anstrengungen ausdrücklich begrüßt. Das „Streben nach einer abgeschirmten, klandestinen Übermittlung von Informationen“ sei in vielen Phänomen- und Kriminalitätsbereichen ein „prägendes Wesensmerkmal im Kommunikationsverhalten“. Sie hätten zum Ziel, „die staatlichen Aufklärungs- und Bekämpfungsmaßnahmen ins Leere laufen zu lassen“. Für den Zugriff auf nutzerseitig verschlüsselte Kommunikation bestehe jedoch derzeit keine Rechtsgrundlage. Zur Suche nach den „unterschiedlichen Bedürfnissen im Verhältnis Datenschutz zu Gefahrenabwehr und Strafverfolgung“ sei deshalb „jedweder Dialog mit Internet-Diensteanbietern“ zu begrüßen.

    Als nächsten Schritt will die EU am Donnerstag den offiziellen Start des „Forums der Internetdienstleister“ verkünden. In der neuen Gemeinschaft organisieren sich die EU-InnenministerInnen mit Internetkonzernen. Nach über einem Jahr Vorbereitung wird eine Zusammenarbeitsform installiert, die eine möglichst schnelle Beseitigung unliebsamer Internetinhalte ermöglichen soll. Zu den weiteren „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ zählt der Umgang mit Verschlüsselungstechniken.

    Update 1. Dezember:

    Auch die Gruppe „Freunde der Präsidentschaft zu Cyber“ (FoP Cyber) will sich mit dem Thema Verschlüsselung befassen. Dies geht aus einem von Statewatch veröffentlichten Dokument hervor, in dem die Umsetzung der „Strategie der Inneren Sicherheit“ erörtert wird. Auch dort ist die Rede von Ermittlungshindernissen, die es zu überwinden gelte. Die Gruppe kündigt an, die zukünftige Entwicklung im Auge zu behalten.

    Die „FoP Cyber“ wurde 2012 aus verschiedenen Mitgliedstaaten, der Kommission, den Agenturen Europol und ENISA sowie dem für die Außen- und Sicherheitspolitik zuständigen Auswärtigen Dienst gegründet. Ihre Aufgabe ist die Behandlung von „Cybersicherheit“ als Querschnittsthema, das sowohl die innere als auch die äußere Sicherheit betrifft. Deshalb ist auch die Verteidigungsagentur EDA mit an Bord.

    Jeder teilnehmende Mitgliedstaat entsendet einen „Cyber-Attaché“ nach Brüssel. In den zwei letzten Treffen dieser hohen BeamtInnen im Oktober und November ging es unter anderem um den „Missbrauch von Verschlüsselung und Anonymität“ und entsprechende Gesetzeslücken. Die Gruppe will nun für öffentliches Bewusstsein zum Thema sorgen, Handlungsempfehlungen geben und die Kommission mit „praktischen Beiträgen“ zu neuen Gesetzgebungsvorschläge versorgen.

    30. November 2015 39
  • : „Anti-Terror-Zentrum“: Europols neuen Kompetenzen fehlt bislang die rechtliche Grundlage
    „Anti-Terror-Zentrum“: Europols neuen Kompetenzen fehlt bislang die rechtliche Grundlage

    Schon jetzt verfügt die Polizeiagentur der Europäischen Union über mehrere Abteilungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die zuständigen Zentralstellen der Mitgliedstaaten können darüber Informationen tauschen und operative Einsätze koordinieren. Aus Deutschland wird die Zentralstellenfunktion vom Bundeskriminalamt wahrgenommen.

    Am 1. Januar 2016 will Europol in Den Haag das „Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) in Betrieb nehmen. Es soll als „Unterstützungseinheit“ fungieren, um die verschiedenen Anstrengungen im Falle grenzüberschreitender gemeinsamer Ermittlungen zu bündeln. Das ECTC bildet einen Geschäftsbereich in der Abteilung „Operationen“. Europol stellt dafür seine vorhandene Infrastruktur zur Verfügung, darunter das Intranet „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA).

    Alle Mitgliedstaaten sollen nun zusätzliche „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung“ an das ECTC abordnen. Auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust wird eingebunden.

    „Unterstützungseinheit“ aus fünf Abteilungen

    Die Einrichtung des ECTC war im April in einer Mitteilung der Europäischen Kommission angekündigt worden. Der Plattform sollen nach gegenwärtigen Stand fünf Abteilungen untergeordnet werden:

    • Die Europol-Kontaktstelle „Travellers“, in der „ausländische terroristische Kämpfer und andere damit zusammenhängende terroristische Netzwerke“ gespeichert werden. Dort nehmen auch ausländische Behörden teil, darunter Australien, Norwegen und die Schweiz als assoziierte Drittstaaten sowie Serbien, Mazedonien, Interpol und die für Zoll und Grenzschutz zuständige US-Behörde Customs and Border Protection. Die USA haben kürzlich einen Staatsanwalt zu Europol abgeordnet.
    • Das zwischen der USA und der EU vereinbarte „Terrorist Finance Tracking Program“ (auch „Swift-Abkommen“) zur Fahndung und Rückverfolgung von Finanzströmen. Es berechtigt ErmittlerInnen aus den USA, in der EU getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der KontoinhaberInnen oder Telefonnummern. Europol hat hier eine Doppelrolle: Eine Abteilung soll die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen überwachen. ErmittlerInnen aus Den Haag oder aus den EU-Mitgliedstaaten können aber selbst Daten in den USA anfordern.
    • Die Zentralstelle der „Financial Intelligence Units“ (FIU.NET), das als dezentrales Computernetz für Finanzermittlungen angelegt ist und ab 2016 bei Europol angesiedelt wird. Ziel ist die Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Zentrales Element sind ebenfalls Werkzeuge und Methoden zur Verfolgung von Finanzströmen. Europol führt hierzu die sogenannte Ma3tch-Technologie ein, mit der Banken und Kreditinstitute auffällige Transaktionen in Echtzeit an das FIU.NET übermitteln. Auch beim BKA ist mittlerweile eine FIU-Kontaktstelle für die angeschlossenen Landeskriminalämter geschaffen worden.
    • Abteilungen und Arbeitsgruppen zur Kontrolle von Feuerwaffen und Sprengstoffen. 2014 richtete Europol eine Kontaktstelle „Firearms“ ein, an der über zwanzig EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Als „third parties” sind die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust, die Polizeiorganisation Interpol sowie Behörden aus der Schweiz, Australien, Albanien und den USA beteiligt. Eine entsprechende Datensammlung dokumentiert bereits die Nutzung und Verbreitung von 60.000 Waffen. Europol koordiniert auch grenzüberschreitende Operationen gegen die illegale Verbreitung von Feuerwaffen, darunter zuletzt die Gemeinsame Polizeioperation „Blue Amber“.
    • Die im Juli bei Europol eingerichtete „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU). Nach nur dreimonatiger Vorbereitungszeit sollte die „Meldestelle“ zunächst nur „islamistisch terroristische Inhalte“ aufspüren und den Internetdienstleistern zur Entfernung melden. Noch vor dem Start sickerte durch, dass auch Inhalte, die Geflüchtete „anlocken“ könnten, aufgespürt und gelöscht werden sollen, eine entsprechende Abteilung hat bereits mit der Arbeit begonnen. Die „Meldestelle“ fungiert als ausführendes Organ des „Forums der Internetdienstleister“, das die Kommission am 3. Dezember in Brüssel ins Leben rufen will. Bis jetzt arbeiten die Firmen Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm, Yahoo sowie der Europäische Auswärtige Dienst an der Vorbereitung des Forums mit.

    Europol-Verordnung im Trilog-Verfahren

    Weder für die „Meldestelle“ noch für das ECTC gibt es jedoch derzeit eine ordentliche Rechtsgrundlage. Derzeit wird die Europol-Verordnung überarbeitet und befindet sich im sogenannten Trilog-Verfahren mit der Kommission, dem Parlament und dem Rat. Bezüglich der „Meldestelle“ wird beispielsweise um die Frage gestritten, ob Europol mehr operative Kompetenzen erhalten könnte. Strittig ist etwa, ob in der neuen Verordnung von einer „Herunternahme“ von Internetinhalten („taking action“) gesprochen oder ob das Verfahren als „Bitte“ zur Entfernung derselben („requesting“) beschrieben werden sollte.

    Europol verfügt über eine Reihe von IT-Werkzeugen zur Beobachtung, Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Informationen. Dabei handelt es sich auch um Software zum Data Mining, die Europol nach eigenen Angaben selbst programmiert hat. Die im allgemeinen Europol-Informationssystem eingegebenen Daten werden automatisch mit den Arbeitsdateien abgeglichen. Auch dies soll in der Verordnung neu geregelt werden. Europol fordert, dass nicht jedes neue Analysewerkzeug vom Europäischen Datenschutzbeauftragten begutachtet werden muss.

    Das ist insofern brisant, als dass die Kontrolle der IT-gestützten Ermittlungstechniken nicht über die nationalen Parlamente vorgenommen werden kann. Obwohl das BKA beispielsweise Technik für Europol beschafft, gibt das Bundesinnenministerium zu deren Arbeitsweise keine Auskunft. Bei der Kommission stauen sich hingegen Anfragen von EU-Abgeordneten, die meist erst mehrere Wochen nach der dreimonatigen Frist beantwortet werden – und dann auch nur äußerst knapp. Die „Meldestelle“ war aber innerhalb von nur drei Monaten beschlossen, eingerichtet und sogar erweitert worden. Entsprechende Anfragen von Parlamentarierinnen liefen also ins Leere.

    Abgeordnete nur als BeobachterInnen geduldet?

    Auch die parlamentarische Kontrolle soll deshalb im laufenden Rechtsetzungsverfahren zur Verabschiedung einer neuen Europol-Verordnung neu gestaltet werden. Das EU-Parlament fordert die Errichtung einer „Joint Parliamentary Scrutiny Group“ (JPSG), die etwa an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen oder bei der Ernennung des Europol-Direktors mitreden will. Mehrere Mitgliedstaaten sind jedoch der Ansicht, dass eine freiwillige Einladung der ParlamentarierInnen genügen soll. Die Bundesregierung ist sogar der Meinung, dass Abgeordnete lediglich als BeobachterInnen zuzulassen wären.

    Ebenfalls strittig ist die Frage, ob Europol einen direkten Zugriff auf polizeiliche und geheimdienstliche Informationen haben darf. Derzeit erhält die Agentur nur niedrig eingestufte Berichte des EU-Lagezentrums INTCEN, zukünftig will Europol auch den Geheimhaltungsgrad „EU Confidential“ verarbeiten dürfen. Hierzu müssen aber erst abhörsichere Räume in Den Haag geschaffen werden. Ab 2016 soll auch das SIENA-Intranet entsprechend angepasst sein.

    Europol fordert zudem eine Schnittstelle zum Schengener Informationssystem SIS II. Alle in Den Haag eingehenden Informationen könnten dann „systematisch“ mit der größten EU-Polizeidatenbank abgeglichen werden. Das Gleiche gilt für die EU-Fluggastdatensammlung (PNR), deren Einrichtung das EU-Parlament erst nach den Anschlägen vom Januar in Paris zugestimmt hatte und die nun endgültig verhandelt wird. Bis jetzt kann Europol auf europäische PNR-Daten (etwa in den USA oder Kanada) nur im Einzelfall zugreifen.

    Europol will selbst IP-Adressen abfragen dürfen

    Schließlich will Europol auch Personendaten mit privaten Firmen austauschen. Regelungsbedürftig ist etwa die Forderung, von Internetanbietern IP-Adressen und weitere Informationen zu Accounts bestimmter Personen abfordern zu können. Dieses Verfahren wird derzeit im „Forum der Internetdienstleister“ verhandelt, die Firmen scheinen zu mehr Kooperation offenbar bereit.

    Morgen soll in Strasbourg die letzte planmäßige Sitzung des Trilogs zur Europol-Verordnung stattfinden. Eine entsprechende Einigung könnte auf dem Rat der Innen- und JustizministerInnen am 3. Dezember durchgewunken werden. Der parlamentarische Innenausschuss könnte ebenfalls Anfang Dezember grünes Licht geben, dann fehlt nur noch die Abstimmung im Parlament.

    25. November 2015 2
  • : Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung sollte ihre Präsenzen in Sozialen Medien kritischer reflektieren
    Wenn der Regierungsvogel zwitschert...
    Kleine Anfrage zeigt: Bundesregierung sollte ihre Präsenzen in Sozialen Medien kritischer reflektieren

    Längst haben die Bundesregierung und viele Ministerien erkannt, dass in Twitter, Facebook und Co. eine große Chance steckt, eine Vielzahl an BürgerInnen zu erreichen. Der Umgangston ist dabei oft locker. Smileys, Scherze, teilweises Duzen und „!?!“-Anhäufungen finden sich auf den Kanälen. Doch wo ist die Grenze zwischen bürgernaher Information und Übernahme von Aufgaben der Presse? Die scheint manchesmal zu verschwimmen und es wird deutlich, dass man noch keine einheitlichen Regeln gefunden hat, wie mit den Sozialen Medien umzugehen ist. Das wird auch in der Antwort auf eine Kleine Anfrage des netzpolitischen Sprechers der Grünen, Konstantin von Notz, ersichtlich (unten im aus dem PDF befreiten Volltext).

    196.350 Euro für eine Social-Media-Strategie

    Im Juni 2015 berichtete der Tagesspiegel: „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“. In der aktuellen Antwort erfahren wir, es seien sogar 196.350 Euro gewesen, die für den Entwurf der Social-Media-Strategie ausgegeben wurden. Derzeit arbeiten acht MitarbeiterInnen im Bundespresseamt an der Betreuung der Regierungskanäle auf YouTube, Facebook, Flickr, Instagram, allein Regierungssprecher Steffen Seibert kümmert sich auf weitestgehend eigene Faust um seinen Twitter-Auftritt. Er hat auch mit Abstand die meisten Follower, derzeit rund 432.000.

    In den Ministerien und den nachgeordneten Bereichen erfolgt die Betreuung der Social-Media-Accounts hauptsächlich nebenbei durch MitarbeiterInnen, die darüber hinaus noch mit anderen Aufgaben betraut sind.

    Erscheinen offizielle Pressemitteilung der Bundesregierung oder ihrer Ministerien, geht diesen meist ein ausführlicher Abstimmungsprozess voraus, bis der genaue Wortlaut veröffentlicht wird, bei den Social-Media-Kanälen veröffentlicht „die Social-Media-Redaktion […] Posts in eigener redaktioneller Verantwortung“. Dadurch wird eine schnellere Reaktion auf Fragen der BürgerInnen möglich, aber gleichzeitig tauchen einige Probleme auf.

    Genaue Kriterien für Löschung undurchsichtig

    Es existiert ein „Vier-Augen-Prinzip“ und eine Netiquette für Facebook, manches bleibt aber im Unklaren. Unerwünscht und zur Löschung vorbehalten sind „Beleidigungen, Verleumdungen und persönliche Provokationen […] üble Nachrede, Schmähungen von Personen oder Organisationen oder vulgäre Beiträge“. „Gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge haben hier keinen Platz,“ heißt es in der Netiquette. Die Beurteilung nehmen die MitarbeiterInnen des Bundespresseamtes selbst vor, Statistiken oder Historien gelöschter Beiträge gibt es nicht, auch nicht darüber, welche davon an Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet werden.

    Fraglich ist die Lösch-Policy besonders in Bezug auf andere Sprachen: Englischsprachige Kommentare werden aufgrund der „weltweiten Verbreitung“ der Sprache akzeptiert. Anderssprachige Kommentare werden entfernt, auch wenn die Netiquette dazu keinen Hinweis gibt.

    Werbung, Berichterstattung, Information?

    1977 hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt, wo die Grenze zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Werbung liegt:

    Die Öffentlichkeitsarbeit der Regierung findet dort ihre Grenze, wo die Wahlwerbung beginnt. […] Tritt der informative Gehalt einer Druckschrift oder Anzeige eindeutig hinter die reklamehafte Aufmachung zurück, so kann das ein Anzeichen dafür sein, daß die Grenze zur unzulässigen Wahlwerbung überschritten ist.

    Darüber hinaus gilt der Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks. Doch wo liegen die Grenzen zwischen Rundfunk und Internetauftritten, die oftmals Nachrichtencharakter besitzen und mit Videoberichterstattung ergänzt sind? Die Bundesregierung antwortet nur knapp:

    Die Bundesregierung kennt die Diskussion um den Rundfunkbegriff und beachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    […]

    Die Bundesregierung beachtet in eigener Verantwortung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit.

    Fazit: Eine Chance, aber bitte kritisch hinterfragen!

    Die Präsenzen der Regierung in den Sozialen Medien sind zweifelsohne eine große Chance dafür, mit BürgerInnen in Kontakt zu treten und dabei auch eine eher politikferne Öffentlichkeit zu erreichen. Es bedarf jedoch einer kritischeren Auseinandersetzung mit den eigenen Auftritten, um zu vermeiden, dass aus den Internetrepräsentationen „Regierungsfunk“ wird.

    Der Fragesteller Konstantin von Notz resümiert:

    Insgesamt wird deutlich: Die Bundesregierung ist äußerst umtriebig in den sozialen Netzwerken. Rechtliche Bedenken hat sie dabei offensichtlich nicht. Dabei stellen sich verfassungsrechtlich tiefgehende Fragen bezüglich dieses Engagements. Denn einen Regierungssender, Staatsfernsehen oder das bewusste Umgehen kritischer medialer Diskurse der Exekutive darf es in einer freiheitlichen Demokratie nicht geben. Offensichtlich hat sich die Bundesregierung mit diesen Fragen bislang nicht ausreichend beschäftigt. Niemand will ihr verbieten, sich auch in den sozialen Netzwerken mit Bürgerinnen und Bürgern auszutauschen, im Gegenteil. Gleichzeitig muss sie sich zwingend an verfassungsrechtliche Vorgaben halten. Denn diese Vorgaben sind nicht zuletzt das Resultat negativer Erfahrungen aus unserer Geschichte.

    Um das Thema weiterzuverfolgen, haben wir erst einmal die Social-Media-Strategie per Informationsfreiheitsanfrage angefordert. Wir sind gespannt.

    Volltext auf dem PDF befreit

    Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abg. v. Notz, Rößner u.a. und die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN

    Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen

    BT-Drucksache: 18/06464

    Vorbemerkung der Bundesregierung:

    Die Bundesregierung nutzt erfolgreich Social-Media-Angebote auf Facebook, YouTube, Flickr, Instagram und Twitter als zeitgemäße Erweiterung ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Sie kommt so ihrem verfassungsmäßigen Auftrag zur Information der Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, Vorhaben und Ziele nach. Diese Angebote sind bürgernah und dialogorientiert. Sie ermöglichen einen unmittelbaren Einblick in das Regierungshandeln und sorgen damit für mehr Transparenz.

    Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA) betreibt Social-Media-Accounts im Namen der gesamten Bundesregierung, die durch eine Social-Media-Redaktion im BPA betreut werden. Die Bundesministerien stellen darüber hinaus im eigenen Namen Informationen im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit über Social-Media-Accounts bereit. Die nachfolgenden Antworten beziehen sich daher, soweit nicht ausdrücklich andere Behörden genannt sind, auf die Nutzung von Social Media im Namen der Bundesregierung durch das BPA.

    Frage 1:
    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team des Bundespresseamtes insgesamt?

    Antwort:
    In der Social-Media-Redaktion im BPA arbeiten acht Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

    Frage 2:
    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in Social Media Teams der einzelnen Bundesministerien (bitte nach Ministerien aufschlüsseln), und wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Bundesministerien in das Bundespresseamt abgeordnet?

    Antwort:
    Die angefragten Mitarbeiterzahlen in „Social Media Teams“ der einzelnen Bundesministerien sind der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen, wobei diese Aufgabe häufig nur in Zeitanteilen neben sonstigen Aufgaben erledigt wird. Es wurden keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an das BPA abgeordnet.

    Frage 3:

    Wurde das Social Media Team des Bundespresseamtes gänzlich neu gegründet, oder wurden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Arbeitseinheiten zusammengezogen (vgl. hierzu Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 23.06.2015 „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“)?

    Antwort:
    Die Social-Media-Redaktion wurde mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anderer Arbeitseinheiten im BPA neu gebildet.

    Frage 4:
    Sind diese Stellen ausschließlich im Bundespresseamt angesiedelt, und gibt es darüber hinaus weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, beispielsweise im Bundeskanzleramt?

    Antwort:
    Es handelt sich ausschließlich um Stellen im BPA.

    Frage 5:
    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten im Social Media Team der Bundes-
    regierung

    a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts der Bundesregierung,

    b) für die Einrichtung und Betreuung des Youtube-Accounts der Bundesregierung,

    c) für die Einrichtung und Betreuung des Flickr-Accounts der Bundesregierung,

    d) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts der Bundesregierung,

    e) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts von Regierungssprecher
    Steffen Seibert,

    f) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Kanals der deutschen G7-Präsidentschaft?

    Antwort:

    Die Social-Media-Redaktion betreut gemeinsam die unter a), b), c), d) und f) aufgeführten Social-Media-Angebote.

    Der unter e) aufgeführte Twitter-Account „@RegSprecher“ wird von StS Seibert selbst geführt. Inhaltlich und technisch unterstützt wird er von der Arbeitseinheit „Chef vom Dienst“.

    Frage 6:
    Nach welchen Kriterien der beruflichen Qualifikation wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Social Media Teams des Bundespresseamts ausgewählt, und in welchem Angestelltenverhältnis sind sie beschäftigt?

    Antwort:
    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Social-Media-Redaktion wurden aufgrund ihrer fachlichen Eignung (Social-Media-Kompetenz, redaktionelle Erfahrung, Erfahrung in der politischen Kommunikation) ausgewählt.
    In der Social-Media-Redaktion arbeiten ausschließlich Beamte sowie unbefristet angestellte Tarifbeschäftigte.

    Frage 7:
    Wird der Twitter-Account von Regierungssprecher Steffen Seibert ausschließlich von ihm selbst betreut? Falls nein, wie viele Personen betreuen den Account zusätzlich, und auf welche Weise werden die von ihnen geposteten Beiträge kenntlich gemacht?

    Antwort:
    Der Twitter-Account „@RegSprecher“ wird von StS Seibert selbst geführt. Inhaltlich und technisch unterstützt wird er dabei von der Arbeitseinheit „Chef vom Dienst“. Eigene Tweets der Chefs vom Dienst werden mit dem Zusatz „(BPA)“ gekennzeichnet.

    Fragen 8 und 9:
    Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung insgesamt?

    Wie hoch ist das Budget für die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen?

    Antwort:
    Der Gesamtetat der Bundesregierung für Öffentlichkeitsarbeit beläuft sich im Jahr 2015 auf 57,606 Millionen Euro (Summe der Sollansätze für Öffentlichkeitsarbeit – Funktionskennziffer 13 – in den jeweiligen Einzelplänen). Auch die Ausgaben für Social-Media-Angebote werden daraus geleistet.

    Das Budget des BPA für Öffentlichkeitsarbeit ist im Einzelplan 04 – Kapitel 0403 bei Titel 542 01 – Öffentlichkeitsarbeit veranschlagt. Im Haushaltsjahr 2015 stehen dort Mittel in Höhe von 16,74 Millionen Euro zur Verfügung.

    Frage 10:
    Wurde im Vorfeld der Einrichtung des Social-Media-Teams des Bundespresseamtes eine Social-Media-Strategie entworfen? Wenn ja, durch wen, und zu welchen exakten Kosten (vgl. hierzu Artikel auf www.tagesspiegel.de vom 23.06.2015 „Bundesregierung ließ sich Facebook und Co. 120.000 Euro kosten“ und eine entsprechende Anfrage auf www.fragdenstaat.de/)?

    Antwort:
    Im Vorfeld der Einrichtung der Social-Media-Redaktion im BPA wurde durch die European Web Video Academy GmbH eine Social-Media-Strategie entworfen. Die Vergütung betrug 196.350 Euro einschließlich Umsatzsteuer.

    Fragen 11 und 12:
    Welche Kosten sind bislang für die Erstellung und Betreuung der Social Media Kanäle der Bundesregierung insgesamt angefallen?

    Welche Kosten sind bislang

    a) für die Einrichtung und Betreuung des Facebook-Accounts der Bundesregierung,

    b) für die Einrichtung und Betreuung des Youtube-Accounts der Bundesregierung,

    c) für die Einrichtung und Betreuung des Flickr-Accounts der Bundesregierung,

    d) für die Einrichtung und Betreuung des Instagram-Accounts der Bundesregierung,

    e) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Accounts von Regierungssprecher Steffen Seibert,

    f) für die Einrichtung und Betreuung des Twitter-Kanals der deutschen G7-Präsidentschaft angefallen?

    Antwort:
    Für die Einrichtung und Betreuung der Social-Media-Kanäle der Bundesregierung sind folgende Kosten angefallen:

    Für den Flickr-Account der Bundesregierung fällt ein jährliches Nutzungsentgelt von derzeit 24,95 US-Dollar an. Insgesamt wurden für diesen Account Mittel in Höhe von 124,75 US-Dollar aufgewendet. Die Erstellung der anderen Accounts des BPA war kostenfrei. Für die Betreuung der Accounts wurde kein neues Personal eingestellt. Dementsprechend entstehen keine gesonderten Personalkosten.

    Abgesehen von der Einrichtung und Betreuung sind Kosten für die Schulung und Beratung der Social-Media-Redaktion angefallen.

    Frage 13:
    Gibt es eine bestimmte Zielgruppe, an die sich die Social Media Aktivitäten der Bundesregierung insbesondere richtet, beispielsweise Kinder oder Jugendliche oder junge Erwachsene einer bestimmten Altersklasse?

    Antwort:
    Das Angebot des BPA richtet sich vor allem an die politisch interessierte Öffentlichkeit, die in den sozialen Netzwerken aktiv ist.

    Fragen 14 und 15:
    Wird die Social Media Strategie der Bundesregierung regelmäßig aktualisiert? Falls ja, in welchen Intervallen, und durch wen?

    Welche internen Kriterien gibt es darüber, welche Angebote der sozialen Medien durch die Bundesregierung bedient werden und welche nicht? Gibt es hierzu eine regelmäßige Evaluation, und wenn nein, warum nicht?

    Antwort:
    Das BPA überprüft fortlaufend, welche Social-Media-Strategien und ‑Angebote geeignet sind, um die politisch interessierte Öffentlichkeit zu erreichen und setzt die gewonnenen Erkenntnisse um.

    Frage 16:
    Ist der Bundesregierung bekannt, dass die Frage verfassungsrechtlich umstritten ist, ob das Internet (zumindest bezüglich bestimmter Kriterien wie der Regelmäßigkeit des Angebots, den Adressatenkreis etc.) als Rundfunk im Sinne von Art. 5 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) einzuordnen ist, und wie bewertet die Bundesregierung einen möglichen Konflikt ihrer Online-Aktivität mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne des Rundfunks, beispielsweise bei nachrichtlich gehaltenen Beiträgen des Regierungssprechers über die Reisen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel?

    Antwort:
    Die Bundesregierung kennt die Diskussion um den Rundfunkbegriff und beachtet die verfassungsrechtlichen Vorgaben.

    Frage 17 und 18:
    Hat die Bundesregierung bezüglich ihrer unterschiedlichen Aktivitäten in den Sozialen Netzwerken juristisch prüfen lassen, ob das Betreiben entsprechender Angebote verfassungsrechtlichen Vorgaben und Grundsätzen der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit der Exekutive, vor allem vor dem Hintergrund regelmäßiger inhaltlicher Bewertungen eigener politischer Handlungen entspricht? Falls ja, was war das Ergebnis dieser Überprüfung? Falls nein, warum nicht?

    Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Schwelle einer zu staatsnahen Berichterstattung auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung nicht überschritten wird, vor allem hinsichtlich der regelmäßigen inhaltlichen Bewertungen eigener politischer Handlungen?
    Findet eine diesbezügliche, regelmäßige Evaluierung statt? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Die Bundesregierung beachtet in eigener Verantwortung die verfassungsrechtlichen Vorgaben für regierungsamtliche Öffentlichkeitsarbeit.

    Frage 19:
    Wie viele Posts werden im Namen der Bundesregierung durchschnittlich monatlich gepostet (bitte aufgeschlüsselt nach einzelnen Kanälen)?

    Antwort:
    Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

    Frage 20:
    Wie hat sich die Zahl der „Follower“ der Bundesregierung seit Start der einzelnen Kanäle entwickelt (bitte Angaben zu Nutzerzahlen bei Start und heute, aufgeschlüsselt nach einzelnen Kanälen)?

    Antwort:

    Angebot Follower / Abonnenten beim Start Follower / Abonnenten Stand 23.10.2015
    Facebook-Account der Bundesregierung 0 160.000
    YouTube-Account der Bundesregierung 0 13.760
    Flickr-Account der Bundesregierung 0 348
    Instagram-Account der Bundeskanzlerin 0 84.100
    Twitter-Account des Regierungssprechers 0 424.000

    Frage 21:
    Welche Einnahmen hat die Bundesregierung durch ihre Präsenz in den Sozialen Netzwerken beim Start bisher generiert, und was geschieht mit diesen Einnahmen?

    Antwort:
    Durch die Präsenz in den sozialen Netzwerken hat das BPA weder Einnahmen erzielt, noch ist dies beabsichtigt.

    Fragen 22 und 23:
    Welche Bundesministerien betreiben nach Kenntnis der Bundesregierung eigene Social Media Accounts (bitte aufgeschlüsselt nach Ministerien und einzelnen Social Media Kanälen)?

    Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in den Bundesministerien und in den nachgeordneten Behörden für die Sozialen Medien zuständig?

    Antwort:
    Zur Beantwortung wird auf die als Anlage beigefügte Aufstellung verwiesen.

    Frage 24:
    Erfolgen im Vorfeld eines Postings im Namen der Bundesregierung Abstimmungen zwischen verschiedenen Ministerien? Falls ja, wie sieht das Prozedere konkret aus?

    Antwort:
    Nein, die Social-Media-Redaktion veröffentlicht Posts in eigener redaktioneller Verantwortung.

    Frage 25:
    Inwieweit fließen Ergebnisse von Meinungsumfragen in die Arbeit des Social Media Teams des Bundespresseamtes ein?

    Antwort:
    Ergebnisse von Meinungsumfragen des BPA fließen in die Arbeit der Social-Media-Redaktion nicht ein.

    Frage 26:
    Kommt es vor, dass Inhalte von anderen Personen als den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundespresseamtes erstellt und im Namen der Bundesregierung gepostet werden? Falls ja, von wem?

    Antwort:
    Die redaktionellen Inhalte in den sozialen Netzwerken – also Posts auf Facebook, Tweets auf Twitter, Videos auf YouTube, Fotos auf Instagram und Fotoalben auf Flickr – werden nur von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BPA im Namen der Bundesregierung veröffentlicht.

    Frage 27:
    Ist es Mitarbeitern des Social Media Teams erlaubt, eigenständig Postings im Namen der Bundesregierung zu tätigen oder gilt beispielsweise ein „Vier-Augen-Prinzip“?

    Antwort:
    In der Social-Media-Redaktion gilt für Posts ein „Vier-Augen-Prinzip“.

    Frage 28:
    Nach welchen Kriterien werden die Social Media Kanäle, insbesondere der Facebook-Auftritt der Bundesregierung, moderiert?

    Antwort:
    Ziel der Redaktion ist es, in den sozialen Netzwerken einen konstruktiven und sachlichen Dialog zu führen. Grundlage der Moderation ist die Netiquette, für Facebook ist diese hier abrufbar: https://www.facebook.com/Bundesregierung/app_1569895639915365

    Frage 29:
    Wer hat die „Netiquette“ auf der Facebook-Seite der Bundesregierung verfasst?

    Antwort:
    Die Netiquette wurde vom BPA verfasst.

    Frage 30:
    Wer nimmt nach welchen Kriterien die Bewertung vor, ob es sich bei auf den Seiten der Bundesregierung geposteten Inhalten um

    a) „gewaltverherrlichende, diskriminierende, rassistische, fremdenfeindliche, sexistische, menschenverachtende oder verfassungsfeindliche Beiträge“,

    b) „Beleidigungen oder solche Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Rechte Dritter oder Urheberrechte verletzen“,

    c) „Spam und Werbung“
    handelt, und durch wen werden diese Inhalte ggf. gelöscht?

    Antwort:
    Die Bewertung nimmt das BPA anhand der in der Netiquette festgelegten Grundsätze vor.

    Frage 31:
    Wer nimmt vor dem Hintergrund, dass sich die Bundesregierung das Recht vorbehält, „Äußerungen und Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, zu löschen“, diese Prüfung und ggf. anschließende Löschungen vor? Gibt es hierfür ein standardisiertes Prozedere? Falls ja, wie sieht dieses aus?

    Antwort:
    Die Prüfung und gegebenenfalls Löschung erfolgt durch das BPA entsprechend der
    Netiquette. Das Prozedere folgt den Richtlinien des jeweiligen sozialen Netzwerks.

    Frage 32:
    Werden Inhalte, bei denen nach Prüfung angenommen wird, dass sie Straftatbestände erfüllen, vor Löschung an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet? Falls ja, wie häufig kam dies bis heute vor, und in wie vielen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Ja, entsprechende Statistiken werden jedoch nicht geführt.
    Für die Einleitung von Ermittlungsverfahren sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig. Über die Zahl der eingeleiteten Ermittlungsverfahren liegen im BPA keine Erkenntnisse vor.

    Frage 33:
    Wie viele Kommentare wurde bislang aus welchem Grund gelöscht (bitte Aufschlüsselung)‚ und findet eine Evaluierung bezüglich gelöschter Inhalte statt?

    Antwort:
    Entsprechende Statistiken werden im BPA nicht erhoben.

    Frage 34:
    Gibt es eine Instanz, die Beschwerden gegen vorgenommene Löschungen überprüft? Falls ja, welche? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Die meisten sozialen Netzwerke sehen dazu jeweils eigene Überprüfungsverfahren vor. Darüber hinaus können Beschwerden jederzeit an das BPA gerichtet werden.

    Frage 35:
    Wie begründet die Bundesregierung, dass nach Information des Fragestellers englische Kommentare durch die Moderatoren zugelassen, Kommentare in anderen Sprachen jedoch gelöscht werden?

    Antwort:
    Das Social-Media-Angebot der Bundesregierung ist deutschsprachig. Englische Kommentare, die der Netiquette entsprechen, werden nicht gelöscht. Ausschlaggebend dafür ist die weltweite Verbreitung der englischen Sprache.

    Fragen 36 und 37:
    Nach welchen Kriterien werden die Inhalte und Kommentare anderer Nutzerinnen und Nutzer durch das Social Media Team des Bundespresseamts „geliked“, geteilt oder „retweetet“?

    Nach welchen Kriterien folgen, abonnieren bzw. liken die einzelnen Mitglieder des Social Media Teams des Bundespresseamts anderen Angeboten?

    Antwort:
    Das BPA nutzt die in der Frage angesprochenen Funktionen der sozialen Netzwerke im Zuge einer medienadäquaten Öffentlichkeitsarbeit.

    Frage 38:
    Bei wem liegt das Urheberrecht der auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung geposteten Inhalte?

    Antwort:
    Das Urheberrecht liegt bei den Nutzern selbst, soweit es sich um eigene Werke handelt. Die Betreiber der sozialen Netzwerke lassen sich für die geposteten Beiträge Nutzungsrechte einräumen.

    Frage 39:
    Gab oder gibt es auf Seiten der Bundesregierung Überlegungen, die auf den Social Media Kanälen der Bundesregierung verbreiteten Inhalte unter freie Lizenzen zu stellen? Falls ja, welche Überlegungen führten letztendlich dazu, dass dies nicht getan wird? Falls nein, warum nicht?

    Antwort:
    Für die vom BPA verantworteten Auftritte der Bundesregierung in den sozialen Medien werden solche Überlegungen derzeit nicht angestellt. Das Urheberrecht sieht zahlreiche Regelungen für eine freie Nutzung vor.

    Frage 40:
    Inwieweit hält die Bundesregierung den Datenschutz in den Sozialen Netzwerken, in denen entsprechende Angebote durch sie vorgehalten werden, für ausreichend und sieht die Bundesregierung nicht einen Widerspruch im Betreiben eigener Accounts vor dem Hintergrund, dass sich in der Vergangenheit mehrere Bundesminister mit Hinweis auf einen mangelnden Datenschutz wiederholt in Offenen Briefen an die Betreiber gewendet und die Beachtung grundlegender Datenschutzstandards und ein sehr viel rigoroseres Entfernen klar strafbarer Inhalte angemahnt haben, ohne dass dies bislang zu tatsächlichen Konsequenzen geführt hätte?

    Antwort:
    Die Bundesregierung nimmt das Thema Datenschutz sehr ernst. Die Nutzung eines Facebook-Accounts bedeutet nicht, dass sich die Bundesregierung mit allen Einzelheiten der Datenschutzpraxis des Unternehmens einverstanden erklärt.

    Anlage 1 zu Fragen 2, 22 und 23 der Kleinen Anfrage der Abg. v. Notz, Rößner u.a. und die Fraktion Bündnis 90 – DIE GRÜNEN – Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung auf Social Media Kanälen – (BT-Drucksache: 18/06464)

    Ressort Social Media Kanäle (Accounts) Frage 22 Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Social Media Stichtag 22.10.2015 (Frage 2, 1. Teil und Frage 23)
    Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    Facebook BMWi_Bund, Twitter BMWi_Bund, YouTube, Storify, Soundcloud, Google+, Facebook Unternehmergeist in die Schulen, Facebook Best of Ausbildung (nicht mehr genutzt) 10 Personen (1,15 Stellen)
    Nachgeordneter Bereich BMWi
    Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle 3 (0,7 Stellen)
    Bundesnetzagentur 5 (1 Stelle)
    BGR 1 (Nur Upload von Video)
    Bundeskartellamt Keine Aktivitäten
    Physikalisch-Technische Bundesanstalt Keine Aktivitäten
    Bundesanstalt für Materialforschung und ‑prüfung Keine Aktivitäten
    Auswärtiges Amt
    Aufgrund der weltweit zunehmenden Bedeutung Sozialer Medien sowie als Teil der immer wichtiger werdenden „Digital Diplomacy“ baut das Auswärtige Amt die Social-Media-Präsenz im Rahmen der Auslandskommunikation aus. Derzeit sind neben dem Auswärtigen Amt insgesamt 117 Auslandsvertretungen in den Sozialen Medien präsent. Insgesamt werden vom Auswärtigen Amt und seinen Auslandsvertretungen derzeit 111 Facebook-Auftritte, 66 Twitter-Accounts sowie 16 YouTube-Kanäle betrieben. Hinzu kommen 17 weitere Social-Media-Kanäle, die vom Auswärtigen Amt und den deutschen Auslandsvertretungen auf kleineren (Vine, Storify) oder regional bedeutsamen Plattformen (z.B. Botschaft Washington: Buzzfeed, Botschaft Moskau: VK-net) gepflegt werden.
    Eine aktuelle Übersicht über die Social-Media-Kanäle des Auswärtigen Amts und seiner Auslandsvertretungen ist auf der Webseite des Auswärtigen Amts abrufbar unter: http://www.auswaertiges-amt.de/wir-im-web-zwei-null
    Nachgeordneter Bereich AA
    Auslandsvertretungen
    An den 117 deutschen Auslandsvertretungen, die in den Sozialen Medien präsent sind, sowie dem Deutschen Archäologischen Institut sind im Schnitt jeweils ein bis zwei Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pressereferate in die Pflege der Social-Media-Accounts eingebunden. Diese sind zu einem großen Teil auch für die Pflege der mehrsprachigen Webseiten der Auslandsvertretungen sowie häufig schwerpunktmäßig für andere Aufgaben innerhab des Pressereferats zuständig.
    Im Schnitt ein bis zwei MA je Auslandsvertretung und im Deutschen Archäologischen Institut
    Bundesministerium des Innern
    Es handelt sich ganz überwiegend um Mischarbeitsplätze (die bezifferten Mitarbeiter/innen nehmen die Social-Media-Aufgabe/n neben anderen Aufgaben wahr).
    YouTube, weitere in Planung 3
    Nachgeordneter Bereich BMI
    Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) 2
    Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) 5
    Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden (BDBOS) 0
    Beschaffungsamt (BeschA) 0
    Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) 0
    Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BIB) 5
    Bundesinstitut für Sportwissenschaften (BISp) 0
    Bundeskriminalamt (BKA) 1
    Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) 1
    Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) BpB und BAköV betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, sondern stellen laut Auftrag Bildungsangebote zur Verfügung, weshalb sie nicht in den erfragten Bereich fallen.
    Bundespolizei (BPol) 17
    Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) 2
    Bundesverwaltungsamt (BVA) 2
    Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung (HS Bund) 0
    Statistisches Bundesamt (StBA) 3
    Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) 6
    Bundesakademie für öffentliche Verwaltung (BAköV) BpB und BAköV betreiben keine Öffentlichkeitsarbeit für die Bundesregierung, sondern stellen laut Auftrag Bildungsangebote zur Verfügung, weshalb sie nicht in den erfragten Bereich fallen.
    Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
    BMJV hat für die Betreuung der Social Media Angebote des Ministeriums kein eigenes Social Media Team. Die Aufgaben werden innerhalb des Referats „Öffentlichkeitsarbeit; Internet“ von insgesamt zwei Mitarbeitern/ Mitarbeiterinnen wahrgenommen, die überwiegend mit anderen Aufgaben des Referats befasst und im Bereich Social Media nur mit Zeitanteilen tätig sind.
    Facebook, Twitter, YouTube 2 (mit Zeitanteilen: Referatsleitung ca. 10 %, Sachbearbeitung ca. 25 %).
    Nachgeordneter Bereich BMJV Fehlanzeige
    Bundesministerium der Finanzen
    Im BMF gibt es keine „Social Media Teams“. Im BMF erledigen
    Referenten/ Redakteure in der ÖA entsprechende Aufgaben
    nebenbei.
    Twitter, YouTube Twitter Im BMF betreuen die Referenten/Redakteure in der ÖA die Social Media-Kanäle nebenbei mit – es gibt weder eine eigene Einheit noch speziell dafür geschaffene Stellen.
    Nachgeordneter Bereich BMF Fehlanzeige
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    Facebook, Twitter, YouTube 1
    Nachgeordneter Bereich BMAS
    Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 0,5
    Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
    Twitter, YouTube Eine Beschäftigte anteilig (ein ausgewiesenes Social-Media-Team gibt es im BMEL nicht
    Nachgeordneter Bereich BMEL
    Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Person (anteilig mit 40% der Arbeitszeit)
    Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine Person (anteilig mit 50% der Arbeitszeit)
    Max-Rubner-Institut (MRI) Als anteilige Aufgabe bei der Pressesprecherin angesiedelt
    Bundesministerium der Verteidigung
    Keine Kanäle
    Nachgeordneter Bereich BMVg
    Bundeswehr:
    Redaktion der Bundeswehr: Facebook, YouTube, Instagram, Flickr, Twitter
    6 Mitarbeiter auf DP, bis zu zehn auf Basis Abordnung, Kommandierung, Reservedienstleistung oder Praktikum für Sonderprojekte wie
    • 60 Jahre Bundeswehr
    • Tag der Bundeswehr
    Bundeswehr:
    Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BA PersBW): Facebook
    2 Mitarbeiter
    Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend
    Twitter, YouTube, Instagram 1 MA (50$ VZÄ) in enger Abstimmung mit dem RL ÖA
    Nachgeordneter Bereich BMFSFJ
    Im BMFSFJ und den nachgeordneten Behörden sind insgesamt sieben Personen neben anderen Aufgabengebieten mit einem Anteil ihrer Arbeitszeit mit Aufgaben im Zusammenhang mit Social Media befasst. 6 MA
    Bundesministerium für Gesundheit
    Facebook, Twitter, YouTube Im BMG betreut eine Person, die im Internetreferat angesiedelt ist und auch andere Tätigkeiten wahrnimmt, federführend die Social Media Kanäle; mit entsprechender Vertretung für die Abwesenheitszeiten.
    Nachgeordneter Bereich BMG
    Von den fünf nachgeordneten Behörden des BMG betreibt das RKI einen Twitter-Account und die BZgA sowohl einen Twitter‑, wie auch einen Facebook- und YouTube-Account In beiden Behörden gibt es keine Personen, die ausschließlich für die Sozialen Medien zuständig sind. Die Betreuung wird in einem Fall von Beschäftigten in der Pressestelle wahrgenommen, bei der anderen Behörde erfolgt sie kampagnenbezogen durch die Beschäftigten, die auch die Kampagnenarbeit leisten.
    Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
    Twitter, Flickr, YouTube, Periscope 0,2 hD
    Nachgeordneter Bereich BMVI
    Deutscher Wetterdienst
    Twitter, Facebook, YouTube, Flickr, Instagram, Google+
    Im Deutschen Wetterdienst (DWD) gibt es kein spezielles Social Media Team und keinen gesonderten Dienstposten. Die Betreuung der Accounts erfolgt neben den originären Aufgaben durch das Referat „Presse- und Öffentlichkeitsarbeit“, dem die wissenschaftlichen Experten des DWD bei Bedarf zuarbeiten.
    0,2 hD, 0,1 mD
    Der Aufwand für alle Social Media Aktivitäten ist in jedem Fall niedriger als 1,0 Dienstposten (s.o.).
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
    Twitter, YouTube, Instagram 1
    Nachgeordneter Bereich BMBU
    UBA 1
    BfN 2 (insgesamt: ca. 21% VZ)
    BBR 1
    BfS 2
    Bundesministerium für Bildung und Forschung
    Twitter, weitere Social Media-Accounts, die im Rahmen der BMBF-Öffentlichkeitsarbeit für verschiedene vom BMBF geförderte Projekte, Programme und Initiativen betrieben werden. So hat zum Beispiel das Wissenschaftsjahr Accounts bei Facebook, Twitter, YouTube, Flickr und Instagram Der Twitter-Account des BMBF wird von 5 MA der Pressestelle neben ihren weiteren Aufgaben betreut.
    Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
    Facebook, Twitter, YouTube, Google+ Zwei Personen arbeiten im Social-Media-Team des BMZ. Mit ihrer Arbeit füllen sie 1,5 Stellen aus. Denn beide Personen sind außerdem mit Aufgaben in der Öffentlichkeitsarbeit und der Internetredaktion betraut.

    13. November 2015
  • : Belgisches Gericht verbietet Facebook, Daten von Nicht-Mitgliedern zu sammeln
    Belgisches Gericht verbietet Facebook, Daten von Nicht-Mitgliedern zu sammeln

    Ein belgisches Gericht entschied gestern (fr), dass Facebook das Surfverhalten von denjenigen Internetnutzer_innen nicht verfolgen darf, die nicht Mitglieder des sozialen Netzwerks sind. Reagiert Facebook auf das Urteil nicht innerhalb von 48 Stunden, muss es eine Strafe von 250.000 Euro pro Tag zahlen.

    Gegenstand der Auseinandersetzung ist das Identitäts-Cookie „datr“, das Facebook im Browser der Nutzer_innen speichert um Informationen über deren Surfverhalten zu sammeln. Die belgische Datenschutzbehörde CPVP (Commission de Protection de la Vie Privée), von der die Klage ausging, wirft Facebook einerseits vor, das Cookie auch bei Nicht-Mitgliedern zu speichern, die lediglich die Facebook-Webseite besuchen – und andererseits, dass das Cookie auch nach der Deaktivierung eines Facebook-Kontos noch zwei Jahre auf dem Computer bleibe.

    Der Sicherheitschef von Facebook, Alex Stamos, wies die Vorwürfe Mitte Oktober zurück. Das „datr“ Cookie sorge für mehr Sicherheit, da durch seinen Einsatz falsche Profile herausgefiltert und Cyber-Attacken verhindert werden können.

    For example, if the datr cookie demonstrates that a browser has been visiting hundreds of sites in the last five minutes, that’s a pretty good indication we are dealing with a computer-controlled device (a bot). On the flip side, consistent use over several days usually indicates that a browser is legitimate and should be able to access Facebook normally.

    Facebook habe bereits angekündigt, Berufung einzulegen, schreibt Kieren McCarthy. Neben Sicherheitsgründen heißt es vonseiten des sozialen Netzwerks, dass die durch das Cookie gesammelten Daten nicht einzelnen Personen zugeschrieben werden und auch nicht mit ihnen in Verbindung gebracht werden können.

    10. November 2015 5
  • : Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen bis Februar 2016 Datentransfers in die USA prüfen
    USA - Kein vermeintlich sicherer Hafen für Datenpakete mehr. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Containerschiff_Hanjin_Chicago.jpg">Oliver Ohm</a>
    Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen bis Februar 2016 Datentransfers in die USA prüfen

    Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat mitgeteilt, die deutschen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes hätten sich auf eine Strategie nach dem Safe-Harbor-Urteil geeinigt. Mit dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission für ungültig erklärt. Damit sind Datenübertragungen in die USA, bzw. zu US-Firmen, die sich als Safe-Harbor-Nutzer registriert hatten, nicht mehr per se für sicher erklärt.

    Die Datenschutzbeauftragten wollen nun von sich aus Prüfungen initiieren und nicht auf Beschwerden von Bürgern warten, laut NDR Info soll das bis zum Februar 2016 dauern. Caspar sagt:

    Diese Prüfung wird insbesondere bei den Töchterunternehmen von Safe-Harbor-gelisteten US-Firmen erfolgen, die ihren Sitz in Hamburg haben und ihre Daten an die Mutterunternehmen in den USA übersenden. Untersagungsverfügungen können sich daran anschließen.

    In Hamburg sitzen etwa die deutschen Tochterfirmen von Facebook und Google. Caspar hatte bereits desöfteren klare Worte gegen deren Datengeschäftsmodelle gefunden. In Irland wird ebenfalls eine Prüfung der Datenübertragung von Facebook, das in Dublin seinen Europasitz hat, geprüft.

    Sollte eine Datenübertragung weiterhin nur auf der Safe-Harbor-Entscheidung stattfinden, wäre sie unrechtmäßig. Es gibt jedoch weitere Rechtsgrundlagen – viel genutzt sind etwa Binding Corporate Rules und Standardvertragsklauseln. Auch deren weitere Gültigkeit wird angezweifelt, da aufgrund der Verpflichtung US-amerikanischer Unternehmen, Daten massenhaft an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, grundsätzlich angezweifelt werden muss, ob dort ein europäisches Schutzniveau erreicht werden kann. Caspar empfiehlt daher, Server in der EU zu nutzen.

    27. Oktober 2015 2
  • : Irische Datenschutzbehörde prüft jetzt Datenübermittlung von Facebook in die USA
    Facebook-Zentrale in Dublin.
    Irische Datenschutzbehörde prüft jetzt Datenübermittlung von Facebook in die USA

    Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Safe-Harbor-Entscheidung kann diese nicht mehr als Blanko-Rechtsgrundlage für die Übermittlung persönlicher Daten in die USA genutzt werden. Daher muss nun die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon prüfen, ob eine Übermittlung der Daten durch Facebook rechtens ist oder nicht, so wie es Max Schrems forderte.

    Vor dem Urteil des EuGH weigerte sich der Vorgänger Dixons und fühlte sich nicht zuständig. Diesem Argument wurde durch das Urteil der Wind aus den Segeln genommen, der EuGH verwies explizit darauf, dass eine EU-Kommissionsentscheidung nationale Aufsichtsbehörden nicht von einer Prüfung auf die Grundrechtskompatibilität dieser abhalten könne. Dixon erklärt sich bereit zu der Prüfung:

    My office will now proceed to investigate the substance of the complaint with all due diligence.

    Selbst Facebook gibt sich kooperativ und beteuert:

    We will respond to inquiries from the Irish Data Protection Commission as they examine the protections for the transfer of personal data under applicable law.

    Max Schrems, der Kläger, ist noch skeptisch und hofft, dass das Verfahren nicht in einer jahrelang andauernden, ergebnislosen Ermittlung endet. Fraglich ist, was passiert, wenn die Datenübermittlung und Speicherung von Facebooks Nutzerdaten in die USA tatsächlich als unrechtmäßig befunden werden. Datenschützer gehen davon aus, dass andere Übermittlungsgrundlagen wie Binding Corporate Rules und Standardvertragsklauseln durch die Begründung des Safe-Harbor-Urteils ebenso nicht mehr haltbar sein werden.

    So die Digitale Gesellschaft:

    Ein zulässiger Ausweg kann jedenfalls nicht darin bestehen, die Datenübermittlung künftig schlicht auf eine andere formale Grundlage zu stellen. Den materiellen Anforderungen des EU-Datenschutzrechts ist auf diese Weise nicht auszuweichen. Vielmehr bedarf es substanzieller Änderungen bei den Überwachungspraktiken der US-Geheimdienste ebenso wie bei ihrer Aufsicht und den Rechtsmitteln für Personen, die nicht in den USA ansässig sind.

    21. Oktober 2015 5
  • : Facebook-Nutzer in Myanmar und Ägypten verhaftet
    Facebook-Nutzer in Myanmar und Ägypten verhaftet

    Für satirische Facebook-Posts wurden die my­an­ma­rische Aktivistin Chaw Sandi Tun und der Ägypter Amr Nohan verhaftet. Amr soll Berichten zufolge von einem Militärgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden sein, weil er dem ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi Mickey-Mouse-Ohren gezeichnet hatte. Die Anklage lautet wohl „Versuch eines Staatsstreichs“. Das Bild wird seitdem vielfach geteilt, siehe Streisand-Effekt. Bisher ist wenig über den Fall bekannt geworden, auf Twitter fordern Nutzer_innen Amrs Freilassung.

    Chaw Sandi Tun wurde am 12. Oktober festgenommen. Sie hatte auf Facebook die neuen grünen Uniformen des myanmarischen Militärs mit der Rockfarbe der Oppositionspolitikerin Aung San Suu Kyi verglichen, die nach 15 Jahren Hausarrest 2010 von der Militärregierung Myanmars entlassen wurde und seit 2012 im Parlament sitzt. Wie Salai Thant Zin berichtet, gelte es in Myanmar als Beleidigung, anzudeuten, dass ein Mann ein htamein trägt – den traditionellen Sarong (longyi) für Frauen. Chaw Sandi Tun wird vorgeworfen, digitale Information verändert zu haben, um „einer Organisation oder Person zu schaden“. Ihr drohen bis zu fünf Jahre Haft.

    19. Oktober 2015 3
  • : Peter Sunde im SZ-Interview: Den Algorithmus von Facebook verklagen?
    Peter Sunde im SZ-Interview: Den Algorithmus von Facebook verklagen?

    Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde hat der Süddeutschen Zeitung ein Interview gegeben, in dem er über die Zentralisierung des Internets, den Einfluss der USA, Safe Harbor und TTIP spricht.

    Er ist der Meinung, dass den Unternehmen nicht die Vorherrschaft über das Internet überlassen werden darf, genausowenig wie einzelnen Nationen. Er berichtet von der Arbeit an einem privaten, digitalen Tribunal:

    Wir arbeiten an einer Software, über die es Menschen ermöglicht, ihr eigenes Tribunal einzusetzen. Als Geschworene hole ich zum Beispiel Philosophen und Künstler dazu. Dann kann jeder eine Klage einreichen. Mit den Geschworenen verhandeln wir den Fall im Videochat. Wir debattieren die moralischen Fragen dahinter und kommen zu einem Urteil.

    […]

    Zum Beispiel könnte man auch den Algorithmus von Facebook verklagen. Und die Jury könnte entscheiden, dass der Konzern wegen seines Umgangs mit den Daten seiner Nutzer 20 Prozent seiner Aktien einer Nichtregierungsorganisation übergeben muss, um sich ethisch reinzuwaschen.

    Besonders realistisch ist das nicht und Sundes Tribunal hätte auch keine bindende Wirkung. Aber das scheint ihm egal zu sein, ihm gehe es darum, „dass die Menschen beginnen, über Moral nachzudenken und darüber, warum die Dinge sind, wie sie sind.“

    13. Oktober 2015 3
  • : „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein
    Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte".
    Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte".
    „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein

    Die bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte“ könnte laut dem Bundesinnenministerium bald auf weitere Verantwortungsbereiche ausgeweitet werden. Entsprechende Diskussionen werden derzeit anlässlich der Diskussionen um eine neue Europol-Verordnung geführt. Die Bundesregierung trägt eine solche Erweiterung nach eigenem Bekunden mit. Dann wäre die Abteilung für sämtliche Kriminalitätsphänomene innerhalb des Europol-Mandatsbereichs zuständig.

    Die neue „Meldestelle“ zur Dokumentation, Analyse und Entfernung unliebsamer Internetinhalte geht auf einen Vorstoß des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove vom Januar diesen Jahres zurück. Damals hieß es, dass lediglich terroristische Postings behandelt werden sollten. Im April hatten die EU-Innenminister den entsprechenden Vorschlag beschlossen. Währenddessen sickerte durch, dass auch Internetauftritte von FluchthelferInnen aufgespürt und entfernt werden sollen.

    Fehlende Rechtsgrundlagen

    Kaum zwei Monate später ging die Einheit bei Europol in einer Pilotphase in Betrieb, ab Januar 2016 ist die volle Einsatzbereitschaft geplant. Derzeit arbeiten bei der „Meldestelle“ neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen. Drei zusätzliche Planstellen werden zur „Zerschlagung von Schleppernetzen“ und Ermittlung von entsprechenden Internetinhalten eingerichtet.

    Die „Meldestelle für Internetinhalte“ gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung „Operationen“ untergeordnet. Jedoch fehlt ihr eine Rechtsgrundlage, was nun im Trilog zur Europol-Verordnung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament nachgeholt werden soll. Europol will zukünftig als „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) fungieren, in dem mehrere Datenbanken und Abteilungen zusammengefasst werden. Die „Meldestelle“ soll nach derzeitigen Plänen als eines von fünf Projekten dem ECTC untergeordnet werden. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtlich geregelt.

    Zu den strittigen Fragen der neuen Verordnung gehört auch die Möglichkeit, Personendaten „mit dem Privatsektor“ auszutauschen. Gemeint sind die Internetdienstleister Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube, die von Europol zur Löschung bestimmter Postings aufgefordert werden. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.

    Technische Werkzeuge aus dem Bereich der Kinderpornografie

    Europol führt ein Register mit den inkriminierten Internetinhalten, die von den Polizeidienststellen aus den Mitgliedstaaten befüllt wird. So kann festgestellt werden, ob ein bestimmtes Posting oder ein Video bereits von einer anderen Polizei gemeldet wurde. Europol nutzt dafür Software zur automatisierten Analyse von Bild- und Videodaten, wie sie zuvor im Bereich der Kinderpornografie eingesetzt wurde. Eine andere Software kann nach Audiodaten suchen, angeblich ist sogar die Suche nach gleichen Videoinhalten in unterschiedlichen Sprachen möglich.

    In der Datensammlung wird auch vermerkt, wenn ein Inhalt zwar anstößig ist, aus Gründen der heimlichen Beobachtung aber online bleiben soll. So wird verhindert, dass eine Webseite, die von Geheimdienste und Polizeibehörden einzelner Mitgliedstaaten zur Informationssammlung gebraucht wird, auf Initiative eines anderen Mitgliedstaates gelöscht wird.

    Abgeordnete bleiben im Unklaren

    Eine parlamentarische Kontrolle war bislang kaum möglich. Anfragen von EU-Abgeordneten bei der Kommission werden oft erst lange nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet. Im Falle der der Einrichtung der „Meldestelle“ liegen entsprechende Angaben also stets hinter der hektischen Ausweitung ihrer Kompetenzen zurück.

    Auch das Bundesinnenministerium hatte stets erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ der „Meldestelle“ zu kennen. Von einer „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ will die Bundesregierung erst erfahren haben, nachdem diese längst beschlossen worden ist.

    Glaubwürdig ist das nicht, denn im derzeitigen Trilog sind die ReferentInnen des Bundesinnenministeriums bestens über Ziele und Tätigkeiten der „Meldestelle“ informiert. Das Bundeskriminalamt nimmt seit April an entsprechenden Treffen teil.

    BKA-Projekt als Vorläufer

    Unklar ist, wie sich die Europol-Aktivitäten vom ebenfalls auf EU-Ebene angesiedelten Radicalisation Awareness Network (RAN) abgrenzen. Das von der Europäischen Kommission gestartete „Netzwerk aus Praktikern und lokalen Akteuren“ dient der „Bekämpfung von gewaltbereiter Radikalisierung“. Eine der acht Arbeitsgruppen trägt den Namen „RAN @“ und befasst sich mit „Internet und sozialen Medien“. Ziel der Gruppe war der Ausbau von Beziehungen zu den großen Internetdienstleistern und die Einrichtung eines gemeinsamen „Forums“.

    Dieses „Forum“ wird nun Realität, allerdings nicht wie vorgesehen als Netzwerk zur Prävention von „Radikalisierung“, sondern unter der Ägide europäischer Polizeibehörden zur leichteren Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Youtube & Co.

    Die „Meldestelle für Internetinhalte“ baut auf früheren Projekten wie dem vom BKA initiierten „Check the Web“ (CtW) bei Europol auf. Zunächst als Projektdatei geführt, wurde CtW 2009 in eine „Arbeitsdatei für Analysezwecke“ und später in einen „Auswerteschwerpunkt“ umgewandelt. Das Projekt sammelt „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“.

    Inhalte stammen aus „Internetbeobachtung“ von Europol. Vermutlich sind hierfür „Internetauswertegruppen“ zuständig, über deren Zusammensetzung und technischen Fähigkeiten weder die Bundesregierung noch die Kommission Auskunft geben wollen. Das BKA leitet bei Europol eine „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“, deren Arbeit ebenfalls geheim bleiben soll.

    13. Oktober 2015 1
  • : Libanon: Aktivist und Journalist wegen Facebook-Posts verurteilt
    Libanon: Aktivist und Journalist wegen Facebook-Posts verurteilt

    Der Aktivist Michel Douaihy und der Journalist Mohammad Nazzal wurden angeklagt, in ihren Facebook-Posts zu Verleumdung und Beleidigung angestiftet zu haben. Douaihy wurde zu zwei Monaten Haft verurteilt, diese wurden jedoch ersetzt durch die neun Tage, die er bereits in Haft verbracht hatte. Zusätzlich muss er 200 Dollar Strafe zahlen. Nazzal wurde in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 633 Dollar verurteilt – für einen Nebensatz, den er vor zwei Jahren auf Facebook formuliert hat: „The judicial system is as low as my shoes.“

    Douaihy hatte in seinem Post kritisiert, dass der Geistliche Ahmad Al-Assir eine „Sonderbehandlung“ im Gefängnis erhalten habe. Al-Assir wurde am 15. August 2015 im Flughafen von Beirut festgenommen, nachdem er 2013 im Süden Libanons eine bewaffnete Miliz gegründet und ihnen befohlen haben soll, das Feuer auf einen Posten der libanesischen Armee zu eröffnen. Er floh daraufhin und versuchte, über Ägypten nach Nigeria zu gelangen. Aktivist_innen, und darunter auch Michel Douaihy, kritisierten, dass Al-Assir in seiner Haft „verhätschelt“ wurde – während inhaftierte Aktivist_innen oftmals mit Gewalt rechnen müssen.

    Seit 2009 wurden mehr als 15 libanesische Aktivist_innen und Blogger_innen für Online-Posts verhaftet, überwiegend für „Verleumdung des Präsidenten“. Auf der Rangliste der Pressefreiheit (PDF) der Reporter ohne Grenzen belegt der Libanon den 98. von 180 Plätzen.

    9. Oktober 2015
  • : Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang
    Screenshot der Petitions-Seite
    Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang

    Laut den AGBs von Facebook müssen sich NutzerInnen unter ihrem echten Namen anmelden. Um dies durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit, Profile mit vermeintlich „unechten“ Namen zu denunzieren melden. Die Betroffenen müssen dann mittels eines amtlichen Dokuments nachweisen, dass es sich um ihren richtigen Namen handelt. Wenn dies nicht der Fall ist, ändert Facebook den Namen automatisch.

    Ein internationales Bündnis aus Menschenrechtsgruppen hat nun eine Petition gestartet und appelliert an Facebook, die Vorschriften zu ändern. Diese würden viele NutzerInnen einem hohen Risiko aussetzen.

    Es seien Fälle bekannt, in denen Opfer von (häuslicher) Gewalt durch einen von Facebook erzwungenen Namenswechsel wieder für ihre PeinigerInnen auffindbar waren, die Namen von LGBTQ-Aktivisten und Trans*Personen veröffentlicht wurden und Namen von Menschen aus ethnischen Minderheiten, wie Native Americans, nicht von Facebook als „authentisch“ anerkannt wurden. Auch werden Trans*Personen diskriminiert, weil ihr Name teilweise nicht mit ihren offiziellen Dokumenten übereinstimme.

    Zusätzlich ist das Verfahren der Namensüberprüfung fehleranfällig: So werde eine Frist von zehn Tagen für die Überbringung eines Nachweises gesetzt, das Senden von Ausweis-Dokumenten geschehe nicht auf verlässlich verschlüsselten Wegen und die Entscheidung Facebooks ist unwiderrufbar.

    Im Aufruf schreibt das Bündnis:

    We write to call on Facebook to fix its broken “authentic identity” (commonly known as “real name”) policy. It’s time for Facebook to provide equal treatment and protection for all who use and depend on Facebook as a central platform for online expression and communication.

    We are a coalition of people and organizations who work to protect the rights of women, indigenous and ethnic minority communities, LGBTQ people, and Internet users who have found Facebook’s name policies to be culturally biased and technically flawed.

    8. Oktober 2015 14
  • : Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.
    USA - Kein vermeintlich sicherer Hafen für Datenpakete mehr. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Containerschiff_Hanjin_Chicago.jpg">Oliver Ohm</a>
    Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.

    Am heutigen Dienstagmorgen hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in Sachen Safe Harbor gesprochen: Safe Harbor ist ungültig!

    Die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission autorisierte die Übertragung personenbezogener Daten an Unternehmen in den USA, indem davon ausgegangen wird, dass die US-Firmen gleichwertige Datenschutzstandards gewähren wie sie auch innerhalb der EU herrschen. Dass die USA das nicht einmal gewährleisten wollen, haben uns die Snowden-Enthüllungen deutlich gezeigt und der Ruf nach der Aufhebung von Safe Harbor wurde in den letzten Jahren an mehreren Stellen laut, etwa bei den Datenschutzbeauftragten oder den EU-Parlamentariern. Schon seiner Form nach war Safe Harbor ungeeignet, um wirklichen Datenschutz zu bieten, denn ein Unternehmen muss sich Safe Harbor lediglich anschließen, um Daten aus der EU verarbeiten zu dürfen. Wirksame Aufsicht existiert nicht, aktuell stehen etwa 5500 US-Unternehmen auf der Safe-Harbor-Liste, dabei natürlich alle großen Datenverarbeiter die wir kennen – Apple, Google, Microsoft, Facebook, …

    Die Klage ging von Max Schrems mit seiner Initiative europe-v-facebook.org aus. 2013 hatte er sich bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert, dass seine Daten bei Facebook in den USA nicht „angemessen geschützt“ sein könnten, solange es dort ungehinderte staatliche Massenüberwachung gibt. Er hatte bereits Ende September einen Teilsieg errungen, als der Generalanwalt des EuGH Yves Bot verkündete, er folge ebenso der Auffassung, Safe Harbor sei ungültig und nicht bindend. Die EU-Kommission dürfe die Befugnisse der nationalen Datenschutzkontrollbehörden nicht einschränken, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht. Er begründete seine Meinung vor allem damit, dass durch das Agieren der US-Nachrichtendienste, wie es sich etwa im Prism-Überwachungsprogramm zeigte, kein angemessenes Schutzniveau existieren könne, das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz kann so nicht geachtet werden. Denn die US-Dienste greifen weitestgehend unkontrolliert auf die Daten von US-Firmen zu:

    Der Zugang zu personenbezogenen Daten, über den die amerikanischen Nachrichtendienste verfügen, erfasst nämlich in generalisierter Weise alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche übertragenen Daten (einschließlich des Inhalts der Kommunikationen), ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des im Allgemeininteresse liegenden Ziels, das verfolgt wird.

    Darüberhinaus stellt er fest, dass in den USA keine unabhängige Behörde besteht, um ein solches Schutzniveau zu prüfen. Kernessenz: Nur dadurch, dass es eine Vereinbarung gibt, die ein gleichwertiges Datenschutzniveau auf Papier schreibt, muss es noch lange nicht existieren.

    Damit fällt auch ein wesentlicher Teil der Geschäftsgrundlage für viele US-Firmen weg, die Geld mit dem Verarbeiten personenbezogener Daten verdienen – auch mit denjenigen europäischer Nutzer. Facebook ist dabei sicher das prominenteste Beispiel. Doch auch EU-Firmen, die Daten zur Auftragsdatenverarbeitung in die USA übermittelt, sehen sich nun neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Und auch die US-Strafverfolger dürften sich ärgern, wenn es für sie schwieriger wird an die persönlichen Daten von EU-Bürgern zu gelangen. So einfach, sie sich einfach von den Servern der US-Unternehmen zu holen, wird es zumindest nicht mehr.

    Spannend ist die Frage, wie es nun weitergeht. Das heutige Urteil kann als Anstoß dafür dienen, ein inhaltsvolleres und wirksameres Datenübertragungsabkommen zu verhandeln. Das ist bereits seit den Anfängen der Snowden-Enthüllungen in Diskussion, von den USA kam jedoch Widerstand, der Fortschritte verhindert hat. Aber ungeachtet dessen, was nun konkret passiert, das Signal ist klar – und wichtig. Alexander Sander von Digitale Gesellschaft kommentiert:

    Der Europäische Gerichtshof hat heute ein historisches Zeichen für den Datenschutz und gegen anlasslose Massenüberwachung gesetzt. Die Safe Harbor-Entscheidung macht unmissverständlich klar, dass geheimdienstliche Spähexzesse den Grundrechten und der Online-Wirtschaft schweren Schaden zufügen und mit freien transatlantischen Datenflüssen schlichtweg unvereinbar sind. Die politisch Verantwortlichen in Europa und den USA stehen nun in der Pflicht, die Missstände abzustellen und die längst überfälligen Reformen bei Aufsicht und Befugnissen der Geheimdienste vorzunehmen.

    Um 15 Uhr wollen Frans Timmermans, der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident, und EU-Verbraucherschutz-Kommissarin Věra Jourová in Straßburg eine Pressekonferenz zum Urteil geben. Eine erste Reaktion des Klägers Max Schrems gibt es hier, er ist verständlicherweise sehr froh über die Entscheidung:

    I very much welcome the judgement of the Court, which will hopefully be a milestone when it comes to online privacy. This judgement draws a clear line. It clarifies that mass surveillance violates our fundamental rights. Reasonable legal redress must be possible.

    The decision also highlights that governments and businesses cannot simply ignore our fundamental right to privacy, but must abide by the law and enforce it.

    This decision is a major blow for US global surveillance that heavily relies on private partners. The judgement makes it clear that US businesses cannot simply aid US espionage efforts in violation of European fundamental rights.

    Auch wir werden uns das Urteil genauer ansehen und euch auf dem Laufenden halten.

    6. Oktober 2015 69
  • : Digitaler Grabenkrieg zwischen USA und EU: Europaabgeordnete und Oettinger auf Charme-Offensive
    <a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>. Quelle: <a href="https://www.flickr.com/photos/maret1983/13569430103/">Maret Hosemann</a>
    Digitaler Grabenkrieg zwischen USA und EU: Europaabgeordnete und Oettinger auf Charme-Offensive

    Abgeordnete des Europaparlaments wehren sich in einem Brief gegen Vorwürfe, die Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt richte sich gegen US-amerikanische IT-Unternehmen. Präsident Obama habe von „digitalem Protektionismus“ geredet, und „viele im privaten Sektor“ würden sich ähnlicher Worte bedienen, heißt es in dem Brief, den insgesamt 43 Parlamentarier unterschiedlicher Fraktionen unterzeichnet haben, darunter Julia Reda (Greens/EFA), Viviane Reding (EPP) oder Sophie in’t Veld (ALDE).

    Stattdessen gehe es darum, Barrieren niederzureißen und regulatorische Rahmenbedingungen zu aktualisieren, um Innovation und Unternehmertum anzustacheln. Das würde sowohl Konsumenten als auch Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zugutekommen. Bei den politischen Debatten handle es sich nicht um eine „transatlantische Spaltung“, sondern schlicht um unterschiedliche Ansichten und Glaubensvorstellungen, die sich durch unsere Gesellschaften ziehen würden.

    Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA spiele eine entscheidende Rolle in einer sich wandelnden Welt. Deshalb müsse man Vertrauen schaffen und Ideen austauschen, dabei aber akzeptieren, dass eine Vielzahl an Blickpunkten einen integralen Bestandteil von offenen Demokratien darstellen. Die Abgeordneten würden „einen entschieden europäischen Ansatz zur Technologiepolitik“ zeigen wollen, dabei aber „jegliche anti-amerikanische Stereotypen anprangern“, fasste Julia Reda das Anliegen der Initiative zusammen.

    Oettinger auf Reisen

    Damit liefern die Abgeordneten Rückendeckung für den Digitalkommissar Günther Oettinger, der derzeit die USA und anschließend China bereist. Dort trifft er sich unter anderem mit Vertretern von Facebook, Apple und anderer IT-Unternehmen, aber etwa auch mit dem Chef der Federal Communications Commission (FCC) Tom Wheeler, von dem er sich bei der Gelegenheit ein paar Tipps zur Netzneutralität abholen könnte.

    Vor seiner Abreise versuchte Oettinger in einem Blog-Posting, ähnlich gelagerte Vorwürfe zu entkräften und betonte, die Strategie der Kommission richte sich nicht gegen Unternehmen, die aus einem bestimmten Land stammten. Der digitale Binnenmarkt soll einfach nur die europäische Wirtschaft ins digitale Zeitalter überführen und „Digitalstrategien europäisieren“. Die Marktbedingungen müssten für alle gleich sein, unabhängig davon, ob betroffene Unternehmen aus der EU oder von woanders kommen würden.

    In Hinblick auf die demnächst startende öffentliche Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Er sei bereit, Bedenken und Vorschläge seitens der USA entgegenzunehmen, würde sich aber nicht von „billigen Vorwürfen“ wie einer befürchteten „Überregulierung“ beeindrucken lassen.

    Angespannte Beziehungen

    Dabei handelt es sich um eines von mehreren digitalen Konfliktfeldern, die die Beziehungen zwischen den USA und der EU belasten. Erst gestern hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, das Safe-Harbor-Abkommen als ungültig eingeschätzt, weil es dem europäischen Datenschutzrecht widerspreche. Sollte der EuGH dieser Ansicht folgen, würde das dem Transfer personenbezogener Daten in die USA die rechtliche Grundlage entziehen – und im gleichen Atemzug die Totalüberwachung des Internets durch den US-Geheimdienst NSA immerhin erschweren. Auch die weiterhin laufende kartellrechtliche Untersuchung der Kommission gegen Google dürfte Washington verärgern.

    Etwas einfacher gestalten sich hingegen die Verhandlungen zum Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke, bislang zumindest. Damit das Ankommen in Kraft treten kann, ist in den USA allerdings noch eine Gesetzänderung durch den notorisch bockigen Kongress notwendig, während in Europa eine Abstimmung des EU-Parlaments ansteht. Der offene Brief der EU-Abgeordneten sowie die Charme-Offensive Oettingers dürften wohl zum Ziel haben, die Wogen zu glätten und Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, bevor es zu einer weiteren Eskalation kommt.

    24. September 2015 3
  • : Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen
    Illustration des inzwischen beendeten EU-Forschungsprojekts „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien".
    Illustration des inzwischen beendeten EU-Forschungsprojekts „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien" (CAPER).
    Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen

    Die EU-Mitgliedstaaten sollen noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte („EU Internet Referral Unit“, EU-IRU) aufbringen. So schildert es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch heute veröffentlichte.

    Die luxemburgische Ratspräsidentschaft wird aufgefordert, der Meldestelle einen Platz in der gegenwärtig diskutierten Neuauflage der Europol-Verordnung einzuräumen. Dies beträfe vor allem den Austausch von Personendaten „mit dem Privatsektor“. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit nicht näher genannten Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.

    Der Aufwuchs soll so schnell wie möglich stattfinden. Ab Januar 2016 ist dann die volle Einsatzbereitschaft geplant. Für den Anfang erhielt die Meldestelle ein Sonderbudget von 99.000 Euro. Laut Kerchove hinkt nun die Planung, weil das Europol-Budget für 2016 noch nicht beschlossen ist. Auch seien die kurzfristig aus den Mitgliedstaaten abgeordneten „Experten“ zunächst nur für das laufende Jahr zugesagt.

    Aufforderung zur Löschung zu 90% erfolgreich

    Die „Meldestelle“ verfolgt in ihrer Pilotphase zunächst zwei Ziele: Zum einen können die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten (vor allem visuelle) Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führt Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So können Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde. Die Meldestelle benutzt dafür automatisierte Verfahren zur Bilderkennung, wie sie bislang zum Aufspüren von Kinderpornografie zum Einsatz kamen. Inhalte werden auch auf die Vertonung mit verschiedenen Sprachen gescannt.

    Die bei der Polizeiagentur Europol geführte Abteilung ist gerade einmal drei Monate alt, auch ihre Gründung wurde erst im Frühjahr beschlossen. Zu den maßgeblichen Initiatoren gehören Großbritannien und die Niederlande, die selbst über ähnliche Einrichtungen verfügen. Derzeit arbeiten bei der Meldestelle neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen.

    Seit dem 1. Juli hat die Meldestelle laut dem Kerchove-Papier bereits 500 inkriminierte Seiten an die Internetdienstleister gemeldet. In mehr als 90 % seien diese der Aufforderung zur Löschung des „markierten Inhalts“ nachgekommen. Die Meldestelle habe außerdem bei Ermittlungen zu „kürzlich erfolgten Terroranschlägen“ geholfen. Um welche es sich dabei handelte, erklärt Kerchove nicht.

    Überwachung einer „Begünstigung illegaler Einwanderung“ bereits begonnen

    Die Meldestelle für Internetinhalte gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung zur Terrorismusbekämpfung untergeordnet. Erst kurz vor der Inbetriebnahme wurden aber Pläne bekannt, dass die Einrichtung auch zur Löschung von Inhalten genutzt werden soll, mit denen Netzwerke von FluchthelferInnen die Migration in die Europäische Union erleichtern.

    Zunächst war von Postings die Rede, die Geflüchtete und MigrantInnen „anlocken“ würden („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Im jetzt öffentlich gewordenen Papier des Anti-Terror-Koordinators wird der Begriff „Begünstigung illegaler Einwanderung“ genutzt.

    Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt im August erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ zur „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“, zu kennen. Der Staatssekretärin Emily Haber war demnach lediglich bekannt, dass eine Erweiterung „auf den Bereich Schleusungskriminalität“ geplant sei. Das ist kaum glaubhaft, denn das Bundeskriminalamt (BKA) gehört zu den Gründungsmitgliedern der Meldestelle. Laut Kerchove werden dort schon jetzt rund um die Uhr („7/7“) entsprechende Soziale Netzwerke analysiert.

    Vermutlich soll die EU-Grenzagentur Frontex eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit gegen „illegale Migration“ spielen. Kerchove dringt darauf, dass Europol und Frontex ein Abkommen zum Tausch von Personendaten schließen. Geplant ist aber auch, Staaten außerhalb der Europäischen Union anzubinden. Hierzu gehören die potentiellen EU-Beitrittskandidaten des Balkans. Demnächst soll Europol deshalb Workshops in den Ländern durchführen.

    Welche „Internetauswertungsgruppen“ schließen sich in „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ zusammen?

    Laut Kerchove nimmt die Meldestelle an drei Sicherheitsforschungsprojekten des EU-Programms „Horizon 2020“ teil. Diese sollten dazu dienen, die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda“ („propaganda detection“) im Internet zu automatisieren. Um welche Projekte es sich dabei handelt, bleibt offen.

    In einem der unveröffentlichten Europol-Aktionspläne für das Jahr 2015 ist die Einrichtung einer „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ angekündigt. Außerdem sind bei Europol „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ vorgesehen. Beide Arbeitsgruppen werden vom BKA geleitet. Allerdings ist unbekannt, welche Verfahren erprobt, erforscht oder entwickelt werden. Auch ist nicht berichtet, inwiefern diese aus dem Programm „Horizon 2020“ finanziert werden.

    Bereits beschrieben ist jedoch, dass das BKA an einem anderen EU-Projekt als Beobachter teilnahm, das die „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien besorgte. Geforscht wurde an Methoden, Informationen von „Open Source Intelligence“ per Data Mining mit „Close Source Intelligence“ (etwa Informationen aus Polizeidatenbanken) abzugleichen.

    Die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst hatte sich vor fast drei Monaten erkundigt, welche „Internetauswertungsgruppen“ welcher Behörden aus Deutschland, Spanien, Norwegen, der Schweiz und von Europol an der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol beteiligt sind und welches Ziel überhaupt verfolgt wird. Nun hat die Kommission geantwortet und hält alle weiteren Details dazu geheim. Auch welche Polizeidienststellen an dem Projekt „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt sind, behält die Kommission für sich. Bekannt ist lediglich, dass außer dem BKA Behörden aus Griechenland, Spanien sowie Europol mitarbeiten.

    22. September 2015 13