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: Bei zu viel ISIS-Propaganda: Anbieter von Social Media sollen kostenlose Werbung verschenken
Ziemlich unklar womit das aufgeräumte Internet befüllt werden soll. Die Bundesregierung sorgt sich jedenfalls um die „hiesige Auslegung von Anstand, Sitte und Moral“- : Bei zu viel ISIS-Propaganda: Anbieter von Social Media sollen kostenlose Werbung verschenken Google, Facebook oder Twitter könnten ihren NutzerInnen demnächst die Gratis-Nutzung von Werbung einräumen um damit die Botschaften islamistischer Gruppen zu kontern. Dies geht aus einem Papier des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung, Gille de Kerchove, hervor. Demnach sollte die kostenlose Werbung immer dann angeboten werden, „wenn Da’esh besonders viel Propaganda verbreitet“. Die Internetanbieter könnten auf diese Weise zur „Verbreitung von alternativen Argumentationslinien“ beitragen.
Das zunächst als Verschlusssache eingestufte Dokument richtet sich an den Rat der Europäischen Union und beschreibt die Umsetzung von Maßnahmen zur Terrorismusbekämpfung. Nach den Anschlägen im Januar in Paris hatte Kerchove ein ganzes Bündel an Gesetzesverschärfungen und Initiativen angeregt, von denen einige bereits umgesetzt sind oder sich in Abstimmung befinden. Hierzu gehört etwa die Einführung stärkerer Kontrollen an den Außengrenzen, die verpflichtende Abfrage von Interpol-Datenbanken oder die Einrichtung einer EU-Fluggastdatenspeicherung.
Umgehen von Verschlüsselung auch bei Cloud-Daten
Ebenfalls auf Anregung des Anti-Terror-Koordinators gründeten die EU-Kommission und die Polizeiagentur Europol vor zwei Wochen ein „Forum der Internetdienstleister“. Nach jahrelangen erfolglosen Versuchen verfügen die InnenministerInnen der Europäischen Union nun über einen direkten Draht zu weltweit tätigen Internetanbietern. An den ersten vorbereitenden Treffen beteiligten sich Delegierte von Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm und Yahoo. Auch der für die Koordination der Außen- und Verteidigungspolitik der EU zuständige Auswärtige Dienst arbeitet in dem Forum mit. „Vertreter der Zivilgesellschaft“ wurden entgegen früherer Ankündigungen nicht eingeladen.
Lange war unklar womit sich das Forum eigentlich befassen soll. Vage heißt es dazu, Internetfirmen und Polizeibehörden sollten „Möglichkeiten der praktischen Zusammenarbeit“ finden. So soll erörtert werden, „welche Instrumente zur Bekämpfung terroristischer Propaganda im Internet und in den sozialen Medien eingesetzt werden können“. Die Arbeiten sollten auf dem vom Bundeskriminalamt bei Europol angeschobenen Projekt „Check the Web“ aufbauen, das unter anderem eine Datensammlung zu „islamistisch-terroristischen“ Webseiten betreibt und aus den Mitgliedstaaten befüllt wird.
Mehrmals sickerte durch, dass das „Forum der Internetdienstleister“ die Forderung der Strafverfolgungsbehörden zum Aushebeln von Verschlüsselung behandeln wird. Dies betrifft nicht nur Messengerdienste wie WhatsApp oder Skype, sondern auch Cloud-Daten. Deutsche Strafverfolger vertreten etwa die Auffassung, dass in die Cloud geladene Inhalte nicht dem Schutz der Privatsphäre unterliegen, sondern als Telekommunikation zu behandeln sind und deshalb abgehört werden dürfen. Heute soll auf der EU-Ratstagung eine Schlussfolgerung zur Vereinheitlichung entsprechender Verfahren verabschiedet werden.
Aufforderung an Internetanbieter zur „freiwilligen Mitarbeit“
Nun steht die erste Arbeitssitzung des Forums an. Kerchove schlägt vor, konkrete Ziele festzulegen deren Umsetzung „die EU von den Internet-Unternehmen verlangen kann“. Die Abfrage von Cloud-Daten wird unter dem Tagesordnungspunkt „Zugang zu elektronischen Beweismitteln“ verhandelt. Internetunternehmen werden angehalten, zunächst „auf freiwilliger Basis“ mit Polizeien und Geheimdiensten zu kooperieren und einen „raschen und direkten Zugang zu digitalen Beweisen“ zu gewähren. Diese „freiwillige Mitarbeit“ sei laut Kerchove „für Terror-Ermittlungen und die Strafverfolgung von Terroristen“ von entscheidender Bedeutung.
Inzwischen haben sich das EU-Parlament, die Kommission und der Rat auf eine neue Europol-Verordnung geeinigt. Der Polizeiagentur ist es fortan erlaubt, auch Personendaten von den Internetfirmen abzufragen. Dies musste bislang durch die Behörden der Mitgliedstaaten erfolgen. Europol darf nun IP-Adressen oder andere Informationen zu Nutzeraccounts von Privaten abfordern, verarbeiten und speichern.
Die Firmen sollen zukünftig selbst für die Überwachung hochgeladener Inhalte sorgen. Für deren Entfernung müssten die Anbieter außerdem mehr Personal bereitstellen. Allerdings ist unklar, worin der Mehrwert einer solchen Verpflichtung bestünde. Denn Firmen wie Google, Facebook oder Twitter entfernen Enthauptungsvideos oder andere brutale Inhalte von selbst. Auch die Bundesregierung musste anerkennen dass es diesbezüglich eigentlich keine Defizite gibt.
„Internetauswertungsgruppen“ zur Entfernung von Inhalten
Trotzdem hat Kerchove im Eiltempo für die Einrichtung einer „Meldestelle für Internetinhalte“ bei Europol gesorgt. In den ersten viereinhalb Monaten ihres Bestehens seien durch die Meldestelle bereits 511 terroristische Inhalte „entfernt worden“. Die EU-Mitgliedstaaten sind nun aufgefordert, Europol noch mehr „nationale Experten“ zur Verfügung zu stellen. Diese könnten sich aus „Internetauswertungsgruppen“ rekrutieren, wie sie etwa beim Bundeskriminalamt oder dem Bundesamt für Verfassungsschutz angesiedelt sind.
Außer der Entfernung von Inhalten drehen sich viele Maßnahmen aber auch um das Befüllen des Internet mit „strategischer Kommunikation“. Geplant ist die Einrichtung einer Stiftung, die „glaubwürdige Stimmen in der Zivilgesellschaft“ unterstützen soll. Ähnliche Anstrengungen zur Gegenpropaganda hat die EU bereits in Richtung der Regierung in Moskau unternommen, weitere „Gegendiskurse“ werden gegen unerwünschte MigrantInnen lanciert.
Ein neues Projekt soll nun ab Juli 2016 die „Bewältigung der Kommunikationsprobleme in Bezug auf die ausländischen terroristischen Kämpfer“ abzielen. Weitere Ziele seien laut Kerchove die Bekämpfung von „Radikalisierung und Extremismus“. Das Vorhaben baut auf einem früheren „Beratungsteam“ auf und soll diejenigen Länder unterstützen, die bereits „inländische Kampagnen“ durchführen oder darauf hinarbeiten. Auch deutsche Behörden haben entsprechende Projekte begonnen.
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: #netzrückblick: Ein Blick in unseren Maschinenraum
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: Ein Blick in unseren Maschinenraum Zum Ende des Jahres wollen wir nicht nur einzelne Themenbereiche im #netzrückblick zusammenfassen, sondern auch das Jahr für netzpolitik.org Revue passieren lassen. Gestern haben wir schon ein paar kuriose Kommentare und Briefe veröffentlicht. Heute wollen wir einen Blick in die Statistiken wagen: Welche Blog-Beiträge wurden am meisten aufgerufen und kommentiert? Welcher Beitrag ging viral?
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der siebte Beitrag in dieser Reihe.
Blog: Die beliebtesten Artikel des Jahres
Wenig überraschend ist, dass die Beiträge zum #Landesverrat die Top-Ten-Liste dominieren, so taucht die Veröffentlichung der Ermittlungen ganz oben auf und auch die zwei Artikel, um die es ging, sind in der Liste zu finden. Daneben waren die Meldungen zu den mitlauschenden Samsung-Fernsehern, der Urheberrechts-Debatte in Folge der Abmahnung des TV-Moderators Jan Böhmermann und der Wechsel von Piraten-Politiker Christoph Lauer zu Springer sehr beliebt.
Weil viele unser Besucher*innen mit gutem Recht entsprechende Tools blockieren, haben wir keine zuverlässigen Zahlen über die Artikelzugriffe. Daher wollen wir hier nur die Top-Ten der meistgeklickten Beiträge veröffentlichen.
- „Verdacht des Landesverrats“: Generalbundesanwalt ermittelt doch auch gegen uns, nicht nur unsere Quellen
- Samsung warnt: Bitte achten Sie darauf, nichts Privates vor unseren SmartTVs zu erzählen
- Großbritannien möchte wirksame Verschlüsselung verbieten: WhatsApp & Co. in England bald geblockt?
- Geheimer Geldregen: Verfassungsschutz arbeitet an „Massendatenauswertung von Internetinhalten“
- Abmahnung von Urheberrechtsverletzer Böhmermann: wie könnte eine Lösung aussehen?
- Neuer Job, neue Meinung: Piraten MdA Christopher Lauer ist jetzt für Leistungsschutzrecht
- Verfassungsschutz stellt Strafanzeige: Generalbundesanwalt ermittelt wegen unserer kritischen Berichterstattung
- Nach Spontandemonstration: Erstmals massenhafte Beschlagnahme von Mobiltelefonen in Leipzig
- Kein Anschluss unter diesem Flüchtling – Markierung von Rufnummern
- Unser Report deckt auf: Verletzungen der Netzneutralität sind in Deutschland schon jetzt die Regel
Blog: Die Kommentarschlachten des Jahres
Den ersten Platz bekommt nicht etwa ein #Landesverrats-Artikel, sondern der Beitrag von Leonhard Dobusch zur Urheberrechts-Causa Böhmermann im Januar – im Moment mit ganzen 201 Kommentaren. Knapp darauf folgt der Artikel, der die Ermittlungen gegen Markus, Andre und die unbekannten Quellen öffentlich machte, sowie auf dem dritten Platz die damit zusammenhängende wahrscheinliche Überwachung unserer Redaktion durch das BKA.
Twitter: Retweeten gegen #Landesverrat
Neben #Landesverrat war auf Twitter auch die Vorratsdatenspeicherung ein großes Thema. Folgende vier Tweets von @netzpolitik wurden dabei am häufigsten weiterverbreitet:
Facebook: Was war am viralsten?
Auch bei Facebook sind wir mit einer Seite vertreten. Die meisten in der Redaktion stehen dem zwar skeptisch gegenüber, aber wir erreichen noch einmal neue Leute, die sich sonst nicht soviel mit Netzpolitik beschäftigen. Der Landesverrat war auch bei den Likes unserer Facebook-Seite zu bemerken: Von einem Tag auf den anderen kam es bei den Likes fast zu einer Verdoppelung.
Bei Facebook kommen naturgemäß vor allem Bilder und Texte mit Empörungsfaktor gut an. Die Karikatur zu #Landesverrat erreichte zum Beispiel eine halbe Million „Unique Users“, während ein normaler Beitrag so um die 30.000 bis 40.000 User erreicht. Hier die vier am meisten geklickten Beiträge:
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: #netzrückblick: EU-Datenschutz – „Zwischen Horror und ein bisschen besser“ (Max Schrems)
campact via <a href="https://www.flickr.com/photos/campact/20015040089/">flickr</a> (<a href="https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0/">CC BY-NC 2.0</a>) : #netzrückblick: EU-Datenschutz – „Zwischen Horror und ein bisschen besser“ (Max Schrems) Zum Auftakt des Jahresrückblicks werfen wir einen Blick auf die Ereignisse des vergangenen Jahres im Bereich Datenschutz.
Hierbei geht es besonders um die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Safe-Harbor-Urteil. Dazu haben wir ein Interview mit Max Schrems geführt, auf dessen Klage hin der Europäische Gerichtshof das Safe-Harbor-Abkommen für rechtswidrig erklärt hat.
Statt eines Jahresrückblicks in Buchform gibt es dieses Jahr jeden Tag im Dezember einen Artikel als Rückblick auf die netzpolitischen Ereignisse des Jahres. Das ist der erste Beitrag in dieser Reihe.
Faule Kompromisse im EU-Datenschutz?
Beherrschendes Thema war die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die noch in diesem Jahr verabschiedet werden soll. Mit der Grundverordnung soll im Rahmen der EU-Datenschutzreform ein EU-weit geltendes Datenschutzrecht geschaffen werden. Dieses wird die sehr unterschiedlichen nationalen Regelungen vereinheitlichen und die bisher geltende Datenschutzrichtlinie von 1995 ersetzen.
Die genauen Inhalte der Verordnung (und die verwendeten Definitionen) sind dabei besonders wichtig, weil sie gravierende Auswirkungen auf den Umgang mit unseren Daten haben werden. Sei es bei der Bonitätsprüfung, dem Erstellen von Persönlichkeitsprofilen oder dem Adressenhandel: Die Verordnung regelt, welche persönlichen Informationen Unternehmen und Behörden sammeln und (Stichwort „Zweckbindung“) kombinieren dürfen. Datenschützer*innen fordern individuelle Einwilligungen für jede Datennutzung, während von Seiten der Wirtschaft – unter Berufung auf die Big-Data-Phrase – nach schwächeren Datenschutzregeln gerufen wird. Bundeskanzlerin Merkel hat sich dem jüngst angeschlossen und sagte, dass der „Datenschutz nicht die Oberhand über die wirtschaftliche Verarbeitung der Daten gewinn[en]“ dürfe.
Nachdem die Kommission bereits 2012 ihren Gesetzentwurf vorgelegt hatte, einigte sich das Europäische Parlament (EP) 2014 auf eine datenschutzfreundlichere Fassung, die aber von den Mitgliedstaaten im Ministerrat als zu restriktiv kritisiert wurde. Der Film „Democracy – Im Rausch der Daten“ hat diese Vorgänge aus intimer Perspektive dokumentiert.
Seit diesem Sommer verhandeln die drei EU-Institutionen im informellen Trilog-Verfahren über einen Kompromiss. Über den aktuellen Stand der hinter geschlossenen Türen stattfindenden Verhandlungen ist wenig bekannt. Max Schrems sagt im Interview, dass er einen faulen Kompromiss mit vielen Ausnahmeregelungen befürchte, deren genaue Auslegung die Gerichte für Jahrzehnte beschäftigen würde.
Safe, safer, Safe-Harbor. Not.
Dabei ist eigentlich alles klar: Datenschutz ist ein Grundrecht, das in Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta festgeschrieben ist. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dies in den vergangenen zwei Jahren mehrmals bestätigt, zuletzt durch das Safe-Harbor-Urteil im Oktober.
Zuvor war es den Unternehmen durch die Safe-Harbor-Entscheidung der Kommission aus dem Jahr 2000 erlaubt, personenbezogene Daten in die USA zu übertragen, wenn US-Unternehmen zusicherten, die EU-Standards einzuhalten. Der EuGH stoppte diese Praxis auch unter dem Eindruck der Snowden-Leaks, welche die Massenüberwachung der US-amerikanische Geheimdienste enthüllten. So war es den US-Sicherheitsbehörden erlaubt, Daten einzusehen, wenn die nationale Sicherheit ihrer Meinung nach gefährdet war. Weil zuvor US-Recht über EU-Recht gestellt wurde, war es weder europäischen Bürger*innen noch Datenschützer*innen praktisch möglich zu überprüfen, was in den USA mit den Daten angestellt wurde.
Zwar stellt das Urteil eine schallende Ohrfeige für die EU-Kommission dar, doch feiert sie sich als Siegerin und plant ein Folgeabkommen, welches schnellstmöglich die entstandene Rechtslücke schließen soll. Neben dem eigentlich nur für die Kooperation zwischen den Polizei- und Sicherheitsbehörden gedachten „Umbrella Agreement“ zum transnationalen Datenaustausch zwischen Behörden, bietet sich auch noch das Freihandelsabkommen TTIP als möglicher Ersatz an.
Das Jahr 2015 hat wieder einmal gezeigt: Es sind die Gerichte, die positive Entscheidungen für den Datenschutz fällen und die Grundrechte verteidigen. Demnächst werden sie sich wohl mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen können. Seitens der EU-Kommission und der nationalen Regierungen sind wohl nur weitere Angriffe auf die informationelle Selbstbestimmung zu erwarten.
Interview mit Max Schrems
Max Schrems ist Initiator der Klage Europe v. Facebook. Hier spricht er über die Schwerpunkte zum Thema Datenschutz, die dieses Jahr besonders wichtig waren. Der österreichische Jurist ist neben seiner laufenden rechtlichen Auseinandersetzung mit Facebook auch an der langfristigen Planung für eine europäische NGO beteiligt, die Bürger*innen bei Datenschutzklagen organisatorisch und finanziell unterstützt.
Was sind aus deiner Sicht die wichtigsten Ereignisse in Sachen Datenschutz in diesem Jahr?
Max Schrems: Ich glaube, das spannendste wird die Datenschutzgrundverordnung und ihr abschließender Gesetzestext sein. Ende des Jahres soll sie kommen, aber wer weiß, was dann genau drinsteht. Natürlich war das Safe-Harbor-Urteil eines der großen Trümmer und die Vorratsdatenspeicherung ist fraglos auch noch spannend.
Was erwartest du dir von der Datenschutzgrundverordnung?
Max Schrems: Da kommt irgendetwas zwischen „Horror“ und „ein bisschen besser“ heraus. Es kommt wirklich auf die Details an, die am Ende hinein- und rausverhandelt werden. Da habe ich etwas Panik, dass man sich auf irgendetwas einigt, nur damit man sich geeinigt hat, aber das Ergebnis am Ende nicht durchsetzbar sein wird. Teilweise versucht man hier Lösungen mit einem generischen Text zu finden, mit dem jeder zufrieden sein soll. Ich sehe die große Gefahr darin, dass wir noch die nächsten fünfzehn Jahre lang zum EuGH pilgern werden müssen, um herauszufinden, was uns dieses Gesetz eigentlich sagen will.
Deine Befürchtung ist also, dass es ein fauler Kompromiss sein wird. Was sind deiner Meinung nach die zentralen Punkte in der Grundverordnung?
Max Schrems: Die Grundsatzfrage ist für mich, ob es ordentliche Strafen [Anm. d. Red: für Datenschutzverstöße] gibt, und wie diese gestaltet und umgesetzt werden. Die Iren wollen bei einem Absatz unbedingt das Wörtchen „können“ unterbringen, damit sie Strafen verhängen dürfen, wenn sie es wollen. Aber wenn Irland Strafen nach Gutdünken gestaltet und Deutschland derweil die ganze Zeit straft, haben wir genau den gleichen Effekt wie heute. Dann gibt es faktisch in dem einen Land eine Strafe und in einem anderen EU-Land eben nicht. Oft ist es eben nur ein kleines Wort, das so weitreichende Auswirkungen haben kann.
Ein anderer Aspekt ist das Prinzip der Datenminimierung. Hier sagt die Industrie, dass sie das Prinzip der Datenminimierung zugunsten von Big Data kippen will. Darunter verstehen sie, so viele Daten zu nutzen wie nur möglich. Aber allein aus grundrechtlicher Sicht ist jede Datensammlung ein Grundrechtseingriff, ergo muss das minimiert werden. Was nicht unbedingt notwendig ist, darf auch nicht gespeichert werden. Es bleibt spannend, ob die Lösungen am Ende gegen Artikel 8 verstoßen, weil sie den Vorgaben in der Grundrechtecharta nicht sorgfältig entsprechen.
Glaubst du, dass der europäische Datenschutz grundsätzlich gestärkt werden wird?
Max Schrems: Es wird eine Mittellösung geben. Die ursprüngliche Idee hinter der Verordnung ist gescheitert. Erstens wird nicht alles wie geplant vereinheitlicht, weil die Mitgliedstaaten viele nationale Ausnahmeregelungen eingebaut haben. Folglich wird es in allen Ländern ein Datenschutzbegleitgesetz geben müssen, um alles entsprechend zu implementieren. Zweitens ist noch unklar, wie durchsetzbar die Regelungen sein werden und wie sie konkret aussehen. Wenn in wesentlichen Punkten keine Einigung erzielt wird, sondern einfach ein generischer Kompromiss festgeschrieben wird, bringt das niemandem etwas.
Ein Meilenstein war sicherlich das von dir schon genannte Safe-Harbor-Urteil. Es gibt Stimmen, die nun einfach eine verbesserte Variante, eine Art Safe-Harbor 2.0 fordern. Wird das deiner Meinung nach im Rahmen der EuGH-Entscheidung überhaupt möglich sein?
Max Schrems: Ich glaube es ist unmöglich, aber es wird trotzdem getan werden. Bisher sieht es so aus, als plane die Politik das zu tun, aber die zuständigen Beamten haben keine Ahnung, wie das gehen soll. Völlig absurd war, wie sich die EU-Kommission hinstellte und erklärte, dass sie sich durch das Urteil bestätigt sieht. In dem Urteil und der Verhandlung ist die EU-Kommission fast acht Stunden lang von den Richtern verbal verprügelt worden. Sie hat das Umbrella-Agreement zwischen USA und EU als Ersatzvereinbarung genannt, aber das ist hier ungeeignet einzuspringen, denn es gilt nur für den Austausch von Daten im behördlichen Bereich. Wenn die Daten erstmal an Facebook gelangen, dann über den Atlantik fließen und in den USA wieder von Behörden abgegriffen werden, ist das Umbrella-Agreement überhaupt nicht anwendbar.
Warum hat es so lange gedauert, bis sich die Gerichte mit Safe-Harbor beschäftigt haben? Warum hat es dich gebraucht, um das anzustoßen?
Max Schrems: Dass Safe-Harbor nicht rechtskonform ist, war schon lange klar. Es war aber einfach politisch nicht gewollt, daran etwas zu ändern. In Brüssel und in Deutschland wird die transatlantische Freundschaft so weit übertrieben, dass man nicht einmal mehr Kritik äußern darf. Im privaten Bereich hat Safe-Harbor schlichtweg keinen Schutz gebracht. Wenn ich mich privat mit irgendeinem US-Unternehmen über meinen Datenschutz streiten müsste, hätte ich unter Safe-Harbor schon verloren, weil die Durchsetzung in den USA schon immer ein Witz war. In den 1990er Jahren haben die USA unglaublich Druck gemacht und ein Abkommen verlangt, ansonsten hätte sie die EU vor der WTO verklagt. Europa ist da eingeknickt. Hier brauchte es anscheinend einfach einen Bürger, der sich aufregt, und ein Gerichtsurteil.
Nun bist du mit dem von dir ausgelösten Urteil vielen Leuten gehörig auf die Füße getreten und hast auch Kritik bekommen. Wie war das für dich?
Max Schrems: Die Kritik hat mich nicht persönlich getroffen, da sie so unsubstanziert und dämlich war, dass es eher unterhaltsam war. Aus den USA kamen Stimmen, die das Urteil als Protektionismus verteufelt haben, der europäische Unternehmen schützen sollte – als ob das im Interesse der beteiligten Richter gewesen wäre. Eher problematisch war die große Öffentlichkeit, die in Österreich schon massiv war. Es ist schon skurril, zum Thema Datenschutz zu arbeiten und dann seine Privatsphäre ein Stück weit zu verlieren.
Wie geht es jetzt mit deiner Klage gegen Facebook weiter?
Max Schrems: Es gibt in Wien eben die Sammelklage gegen Facebook. Hier geht es aber zunächst um prozessrechtliche Fragen. Facebooks Strategie war zu behaupten, dass wir in Österreich überhaupt nicht gegen sie klagen könnten. Bei den Sammelklagen haben wir erstmalig eine etwas neue Version gewählt, die etwas steil ist, aber rechtlich funktionieren müsste. Nun müssen wir schauen, ob die Richter da nicht etwas zu sehr Bauchweh haben, und ob wir die Sache als Musterklage einbringen können. Das Grundproblem besteht wieder darin, dass die Richter diese Klagen loswerden wollen und sich für nicht zuständig erklären. Denn kein Richter will irisches Datenschutzrecht, kalifornisches Zivilrecht, österreichisches Verfahrensrecht und österreichischen Konsumentenschutz auf den Tisch und darin herumrühren. Entweder braucht es hier sehr motivierte Richter oder jemanden, der zwangsverpflichtet wird.
Im letzten Jahr waren Safe-Harbor und die EU-Datenschutz-Grundverordnung die großen Themen. Was wird 2016 im Datenschutzbereich wichtig werden?
Max Schrems: Es wird die Einordnung der Grundverordnung kommen, also um die genauen Details gehen. Das ist eine epochale Entscheidung, die uns die nächsten zehn bis fünfzehn Jahre beschäftigen wird. Spannend wird sicherlich auch, wie es nach den Anschlägen in Paris mit Überwachungsgesetzen weitergeht. Die werden wohl de facto nicht mehr dieses Jahr entschieden werden. Auch die Speicherung von Fluggastdaten (PNR) wird uns im nächsten Jahr begleiten, denke ich.
Vielen Dank an Nikolai Schnarrenberger für die Transkription des Interviews.
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: „Anti-Terror-Zentrum“: Europols neuen Kompetenzen fehlt bislang die rechtliche Grundlage
: „Anti-Terror-Zentrum“: Europols neuen Kompetenzen fehlt bislang die rechtliche Grundlage Schon jetzt verfügt die Polizeiagentur der Europäischen Union über mehrere Abteilungen zur Bekämpfung des Terrorismus. Die zuständigen Zentralstellen der Mitgliedstaaten können darüber Informationen tauschen und operative Einsätze koordinieren. Aus Deutschland wird die Zentralstellenfunktion vom Bundeskriminalamt wahrgenommen.
Am 1. Januar 2016 will Europol in Den Haag das „Europäische Zentrum für Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) in Betrieb nehmen. Es soll als „Unterstützungseinheit“ fungieren, um die verschiedenen Anstrengungen im Falle grenzüberschreitender gemeinsamer Ermittlungen zu bündeln. Das ECTC bildet einen Geschäftsbereich in der Abteilung „Operationen“. Europol stellt dafür seine vorhandene Infrastruktur zur Verfügung, darunter das Intranet „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA).
Alle Mitgliedstaaten sollen nun zusätzliche „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung“ an das ECTC abordnen. Auch die Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust wird eingebunden.
„Unterstützungseinheit“ aus fünf Abteilungen
Die Einrichtung des ECTC war im April in einer Mitteilung der Europäischen Kommission angekündigt worden. Der Plattform sollen nach gegenwärtigen Stand fünf Abteilungen untergeordnet werden:
- Die Europol-Kontaktstelle „Travellers“, in der „ausländische terroristische Kämpfer und andere damit zusammenhängende terroristische Netzwerke“ gespeichert werden. Dort nehmen auch ausländische Behörden teil, darunter Australien, Norwegen und die Schweiz als assoziierte Drittstaaten sowie Serbien, Mazedonien, Interpol und die für Zoll und Grenzschutz zuständige US-Behörde Customs and Border Protection. Die USA haben kürzlich einen Staatsanwalt zu Europol abgeordnet.
- Das zwischen der USA und der EU vereinbarte „Terrorist Finance Tracking Program“ (auch „Swift-Abkommen“) zur Fahndung und Rückverfolgung von Finanzströmen. Es berechtigt ErmittlerInnen aus den USA, in der EU getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der KontoinhaberInnen oder Telefonnummern. Europol hat hier eine Doppelrolle: Eine Abteilung soll die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen überwachen. ErmittlerInnen aus Den Haag oder aus den EU-Mitgliedstaaten können aber selbst Daten in den USA anfordern.
- Die Zentralstelle der „Financial Intelligence Units“ (FIU.NET), das als dezentrales Computernetz für Finanzermittlungen angelegt ist und ab 2016 bei Europol angesiedelt wird. Ziel ist die Verbesserung des Informationsaustausches zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Finanzierung des Terrorismus. Zentrales Element sind ebenfalls Werkzeuge und Methoden zur Verfolgung von Finanzströmen. Europol führt hierzu die sogenannte Ma3tch-Technologie ein, mit der Banken und Kreditinstitute auffällige Transaktionen in Echtzeit an das FIU.NET übermitteln. Auch beim BKA ist mittlerweile eine FIU-Kontaktstelle für die angeschlossenen Landeskriminalämter geschaffen worden.
- Abteilungen und Arbeitsgruppen zur Kontrolle von Feuerwaffen und Sprengstoffen. 2014 richtete Europol eine Kontaktstelle „Firearms“ ein, an der über zwanzig EU-Mitgliedstaaten teilnehmen. Als „third parties” sind die EU-Agentur für die Zusammenarbeit der Staatsanwaltschaften Eurojust, die Polizeiorganisation Interpol sowie Behörden aus der Schweiz, Australien, Albanien und den USA beteiligt. Eine entsprechende Datensammlung dokumentiert bereits die Nutzung und Verbreitung von 60.000 Waffen. Europol koordiniert auch grenzüberschreitende Operationen gegen die illegale Verbreitung von Feuerwaffen, darunter zuletzt die Gemeinsame Polizeioperation „Blue Amber“.
- Die im Juli bei Europol eingerichtete „EU-Meldestelle für Internetinhalte“ (EU IRU). Nach nur dreimonatiger Vorbereitungszeit sollte die „Meldestelle“ zunächst nur „islamistisch terroristische Inhalte“ aufspüren und den Internetdienstleistern zur Entfernung melden. Noch vor dem Start sickerte durch, dass auch Inhalte, die Geflüchtete „anlocken“ könnten, aufgespürt und gelöscht werden sollen, eine entsprechende Abteilung hat bereits mit der Arbeit begonnen. Die „Meldestelle“ fungiert als ausführendes Organ des „Forums der Internetdienstleister“, das die Kommission am 3. Dezember in Brüssel ins Leben rufen will. Bis jetzt arbeiten die Firmen Google, Twitter, Microsoft, Facebook, Ask.fm, Yahoo sowie der Europäische Auswärtige Dienst an der Vorbereitung des Forums mit.
Europol-Verordnung im Trilog-Verfahren
Weder für die „Meldestelle“ noch für das ECTC gibt es jedoch derzeit eine ordentliche Rechtsgrundlage. Derzeit wird die Europol-Verordnung überarbeitet und befindet sich im sogenannten Trilog-Verfahren mit der Kommission, dem Parlament und dem Rat. Bezüglich der „Meldestelle“ wird beispielsweise um die Frage gestritten, ob Europol mehr operative Kompetenzen erhalten könnte. Strittig ist etwa, ob in der neuen Verordnung von einer „Herunternahme“ von Internetinhalten („taking action“) gesprochen oder ob das Verfahren als „Bitte“ zur Entfernung derselben („requesting“) beschrieben werden sollte.
Europol verfügt über eine Reihe von IT-Werkzeugen zur Beobachtung, Sammlung, Verarbeitung und Analyse von Informationen. Dabei handelt es sich auch um Software zum Data Mining, die Europol nach eigenen Angaben selbst programmiert hat. Die im allgemeinen Europol-Informationssystem eingegebenen Daten werden automatisch mit den Arbeitsdateien abgeglichen. Auch dies soll in der Verordnung neu geregelt werden. Europol fordert, dass nicht jedes neue Analysewerkzeug vom Europäischen Datenschutzbeauftragten begutachtet werden muss.
Das ist insofern brisant, als dass die Kontrolle der IT-gestützten Ermittlungstechniken nicht über die nationalen Parlamente vorgenommen werden kann. Obwohl das BKA beispielsweise Technik für Europol beschafft, gibt das Bundesinnenministerium zu deren Arbeitsweise keine Auskunft. Bei der Kommission stauen sich hingegen Anfragen von EU-Abgeordneten, die meist erst mehrere Wochen nach der dreimonatigen Frist beantwortet werden – und dann auch nur äußerst knapp. Die „Meldestelle“ war aber innerhalb von nur drei Monaten beschlossen, eingerichtet und sogar erweitert worden. Entsprechende Anfragen von Parlamentarierinnen liefen also ins Leere.
Abgeordnete nur als BeobachterInnen geduldet?
Auch die parlamentarische Kontrolle soll deshalb im laufenden Rechtsetzungsverfahren zur Verabschiedung einer neuen Europol-Verordnung neu gestaltet werden. Das EU-Parlament fordert die Errichtung einer „Joint Parliamentary Scrutiny Group“ (JPSG), die etwa an Verwaltungsratssitzungen teilnehmen oder bei der Ernennung des Europol-Direktors mitreden will. Mehrere Mitgliedstaaten sind jedoch der Ansicht, dass eine freiwillige Einladung der ParlamentarierInnen genügen soll. Die Bundesregierung ist sogar der Meinung, dass Abgeordnete lediglich als BeobachterInnen zuzulassen wären.
Ebenfalls strittig ist die Frage, ob Europol einen direkten Zugriff auf polizeiliche und geheimdienstliche Informationen haben darf. Derzeit erhält die Agentur nur niedrig eingestufte Berichte des EU-Lagezentrums INTCEN, zukünftig will Europol auch den Geheimhaltungsgrad „EU Confidential“ verarbeiten dürfen. Hierzu müssen aber erst abhörsichere Räume in Den Haag geschaffen werden. Ab 2016 soll auch das SIENA-Intranet entsprechend angepasst sein.
Europol fordert zudem eine Schnittstelle zum Schengener Informationssystem SIS II. Alle in Den Haag eingehenden Informationen könnten dann „systematisch“ mit der größten EU-Polizeidatenbank abgeglichen werden. Das Gleiche gilt für die EU-Fluggastdatensammlung (PNR), deren Einrichtung das EU-Parlament erst nach den Anschlägen vom Januar in Paris zugestimmt hatte und die nun endgültig verhandelt wird. Bis jetzt kann Europol auf europäische PNR-Daten (etwa in den USA oder Kanada) nur im Einzelfall zugreifen.
Europol will selbst IP-Adressen abfragen dürfen
Schließlich will Europol auch Personendaten mit privaten Firmen austauschen. Regelungsbedürftig ist etwa die Forderung, von Internetanbietern IP-Adressen und weitere Informationen zu Accounts bestimmter Personen abfordern zu können. Dieses Verfahren wird derzeit im „Forum der Internetdienstleister“ verhandelt, die Firmen scheinen zu mehr Kooperation offenbar bereit.
Morgen soll in Strasbourg die letzte planmäßige Sitzung des Trilogs zur Europol-Verordnung stattfinden. Eine entsprechende Einigung könnte auf dem Rat der Innen- und JustizministerInnen am 3. Dezember durchgewunken werden. Der parlamentarische Innenausschuss könnte ebenfalls Anfang Dezember grünes Licht geben, dann fehlt nur noch die Abstimmung im Parlament.
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: Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen bis Februar 2016 Datentransfers in die USA prüfen
USA - Kein vermeintlich sicherer Hafen für Datenpakete mehr. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Containerschiff_Hanjin_Chicago.jpg">Oliver Ohm</a> : Deutschlands Datenschutzbeauftragte wollen bis Februar 2016 Datentransfers in die USA prüfen Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hat mitgeteilt, die deutschen Datenschutzbeauftragten der Länder und des Bundes hätten sich auf eine Strategie nach dem Safe-Harbor-Urteil geeinigt. Mit dem Safe-Harbor-Urteil des Europäischen Gerichtshofes wurde die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission für ungültig erklärt. Damit sind Datenübertragungen in die USA, bzw. zu US-Firmen, die sich als Safe-Harbor-Nutzer registriert hatten, nicht mehr per se für sicher erklärt.
Die Datenschutzbeauftragten wollen nun von sich aus Prüfungen initiieren und nicht auf Beschwerden von Bürgern warten, laut NDR Info soll das bis zum Februar 2016 dauern. Caspar sagt:
Diese Prüfung wird insbesondere bei den Töchterunternehmen von Safe-Harbor-gelisteten US-Firmen erfolgen, die ihren Sitz in Hamburg haben und ihre Daten an die Mutterunternehmen in den USA übersenden. Untersagungsverfügungen können sich daran anschließen.
In Hamburg sitzen etwa die deutschen Tochterfirmen von Facebook und Google. Caspar hatte bereits desöfteren klare Worte gegen deren Datengeschäftsmodelle gefunden. In Irland wird ebenfalls eine Prüfung der Datenübertragung von Facebook, das in Dublin seinen Europasitz hat, geprüft.
Sollte eine Datenübertragung weiterhin nur auf der Safe-Harbor-Entscheidung stattfinden, wäre sie unrechtmäßig. Es gibt jedoch weitere Rechtsgrundlagen – viel genutzt sind etwa Binding Corporate Rules und Standardvertragsklauseln. Auch deren weitere Gültigkeit wird angezweifelt, da aufgrund der Verpflichtung US-amerikanischer Unternehmen, Daten massenhaft an Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben, grundsätzlich angezweifelt werden muss, ob dort ein europäisches Schutzniveau erreicht werden kann. Caspar empfiehlt daher, Server in der EU zu nutzen.
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: Irische Datenschutzbehörde prüft jetzt Datenübermittlung von Facebook in die USA
Facebook-Zentrale in Dublin. : Irische Datenschutzbehörde prüft jetzt Datenübermittlung von Facebook in die USA Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Safe-Harbor-Entscheidung kann diese nicht mehr als Blanko-Rechtsgrundlage für die Übermittlung persönlicher Daten in die USA genutzt werden. Daher muss nun die irische Datenschutzbeauftragte Helen Dixon prüfen, ob eine Übermittlung der Daten durch Facebook rechtens ist oder nicht, so wie es Max Schrems forderte.
Vor dem Urteil des EuGH weigerte sich der Vorgänger Dixons und fühlte sich nicht zuständig. Diesem Argument wurde durch das Urteil der Wind aus den Segeln genommen, der EuGH verwies explizit darauf, dass eine EU-Kommissionsentscheidung nationale Aufsichtsbehörden nicht von einer Prüfung auf die Grundrechtskompatibilität dieser abhalten könne. Dixon erklärt sich bereit zu der Prüfung:
My office will now proceed to investigate the substance of the complaint with all due diligence.
Selbst Facebook gibt sich kooperativ und beteuert:
We will respond to inquiries from the Irish Data Protection Commission as they examine the protections for the transfer of personal data under applicable law.
Max Schrems, der Kläger, ist noch skeptisch und hofft, dass das Verfahren nicht in einer jahrelang andauernden, ergebnislosen Ermittlung endet. Fraglich ist, was passiert, wenn die Datenübermittlung und Speicherung von Facebooks Nutzerdaten in die USA tatsächlich als unrechtmäßig befunden werden. Datenschützer gehen davon aus, dass andere Übermittlungsgrundlagen wie Binding Corporate Rules und Standardvertragsklauseln durch die Begründung des Safe-Harbor-Urteils ebenso nicht mehr haltbar sein werden.
Ein zulässiger Ausweg kann jedenfalls nicht darin bestehen, die Datenübermittlung künftig schlicht auf eine andere formale Grundlage zu stellen. Den materiellen Anforderungen des EU-Datenschutzrechts ist auf diese Weise nicht auszuweichen. Vielmehr bedarf es substanzieller Änderungen bei den Überwachungspraktiken der US-Geheimdienste ebenso wie bei ihrer Aufsicht und den Rechtsmitteln für Personen, die nicht in den USA ansässig sind.
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: Facebook-Nutzer in Myanmar und Ägypten verhaftet
: Facebook-Nutzer in Myanmar und Ägypten verhaftet Für satirische Facebook-Posts wurden die myanmarische Aktivistin Chaw Sandi Tun und der Ägypter Amr Nohan verhaftet. Amr soll Berichten zufolge von einem Militärgericht zu drei Jahren Haft verurteilt worden sein, weil er dem ägyptischen Präsidenten Abdel Fattah el-Sisi Mickey-Mouse-Ohren gezeichnet hatte. Die Anklage lautet wohl „Versuch eines Staatsstreichs“. Das Bild wird seitdem vielfach geteilt, siehe Streisand-Effekt. Bisher ist wenig über den Fall bekannt geworden, auf Twitter fordern Nutzer_innen Amrs Freilassung.
Chaw Sandi Tun wurde am 12. Oktober festgenommen. Sie hatte auf Facebook die neuen grünen Uniformen des myanmarischen Militärs mit der Rockfarbe der Oppositionspolitikerin Aung San Suu Kyi verglichen, die nach 15 Jahren Hausarrest 2010 von der Militärregierung Myanmars entlassen wurde und seit 2012 im Parlament sitzt. Wie Salai Thant Zin berichtet, gelte es in Myanmar als Beleidigung, anzudeuten, dass ein Mann ein htamein trägt – den traditionellen Sarong (longyi) für Frauen. Chaw Sandi Tun wird vorgeworfen, digitale Information verändert zu haben, um „einer Organisation oder Person zu schaden“. Ihr drohen bis zu fünf Jahre Haft.
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: Peter Sunde im SZ-Interview: Den Algorithmus von Facebook verklagen?
: Peter Sunde im SZ-Interview: Den Algorithmus von Facebook verklagen? Pirate-Bay-Gründer Peter Sunde hat der Süddeutschen Zeitung ein Interview gegeben, in dem er über die Zentralisierung des Internets, den Einfluss der USA, Safe Harbor und TTIP spricht.
Er ist der Meinung, dass den Unternehmen nicht die Vorherrschaft über das Internet überlassen werden darf, genausowenig wie einzelnen Nationen. Er berichtet von der Arbeit an einem privaten, digitalen Tribunal:
Wir arbeiten an einer Software, über die es Menschen ermöglicht, ihr eigenes Tribunal einzusetzen. Als Geschworene hole ich zum Beispiel Philosophen und Künstler dazu. Dann kann jeder eine Klage einreichen. Mit den Geschworenen verhandeln wir den Fall im Videochat. Wir debattieren die moralischen Fragen dahinter und kommen zu einem Urteil.
[…]
Zum Beispiel könnte man auch den Algorithmus von Facebook verklagen. Und die Jury könnte entscheiden, dass der Konzern wegen seines Umgangs mit den Daten seiner Nutzer 20 Prozent seiner Aktien einer Nichtregierungsorganisation übergeben muss, um sich ethisch reinzuwaschen.
Besonders realistisch ist das nicht und Sundes Tribunal hätte auch keine bindende Wirkung. Aber das scheint ihm egal zu sein, ihm gehe es darum, „dass die Menschen beginnen, über Moral nachzudenken und darüber, warum die Dinge sind, wie sie sind.“
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: „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein
Symbolbild von Europol für die neue "Meldestelle für Internetinhalte". : „Meldestelle für Internetinhalte“ soll nun doch für alle Kriminalitätsphänomene bei Europol zuständig sein Die bei der Polizeiagentur Europol in Den Haag angesiedelte „Meldestelle für Internetinhalte“ könnte laut dem Bundesinnenministerium bald auf weitere Verantwortungsbereiche ausgeweitet werden. Entsprechende Diskussionen werden derzeit anlässlich der Diskussionen um eine neue Europol-Verordnung geführt. Die Bundesregierung trägt eine solche Erweiterung nach eigenem Bekunden mit. Dann wäre die Abteilung für sämtliche Kriminalitätsphänomene innerhalb des Europol-Mandatsbereichs zuständig.
Die neue „Meldestelle“ zur Dokumentation, Analyse und Entfernung unliebsamer Internetinhalte geht auf einen Vorstoß des EU-Anti-Terror-Koordinators Gilles de Kerchove vom Januar diesen Jahres zurück. Damals hieß es, dass lediglich terroristische Postings behandelt werden sollten. Im April hatten die EU-Innenminister den entsprechenden Vorschlag beschlossen. Währenddessen sickerte durch, dass auch Internetauftritte von FluchthelferInnen aufgespürt und entfernt werden sollen.
Fehlende Rechtsgrundlagen
Kaum zwei Monate später ging die Einheit bei Europol in einer Pilotphase in Betrieb, ab Januar 2016 ist die volle Einsatzbereitschaft geplant. Derzeit arbeiten bei der „Meldestelle“ neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen. Drei zusätzliche Planstellen werden zur „Zerschlagung von Schleppernetzen“ und Ermittlung von entsprechenden Internetinhalten eingerichtet.
Die „Meldestelle für Internetinhalte“ gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung „Operationen“ untergeordnet. Jedoch fehlt ihr eine Rechtsgrundlage, was nun im Trilog zur Europol-Verordnung zwischen Rat, Kommission und EU-Parlament nachgeholt werden soll. Europol will zukünftig als „Europäisches Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ (ECTC) fungieren, in dem mehrere Datenbanken und Abteilungen zusammengefasst werden. Die „Meldestelle“ soll nach derzeitigen Plänen als eines von fünf Projekten dem ECTC untergeordnet werden. Auch dies ist allerdings noch nicht rechtlich geregelt.
Zu den strittigen Fragen der neuen Verordnung gehört auch die Möglichkeit, Personendaten „mit dem Privatsektor“ auszutauschen. Gemeint sind die Internetdienstleister Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube, die von Europol zur Löschung bestimmter Postings aufgefordert werden. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.
Technische Werkzeuge aus dem Bereich der Kinderpornografie
Europol führt ein Register mit den inkriminierten Internetinhalten, die von den Polizeidienststellen aus den Mitgliedstaaten befüllt wird. So kann festgestellt werden, ob ein bestimmtes Posting oder ein Video bereits von einer anderen Polizei gemeldet wurde. Europol nutzt dafür Software zur automatisierten Analyse von Bild- und Videodaten, wie sie zuvor im Bereich der Kinderpornografie eingesetzt wurde. Eine andere Software kann nach Audiodaten suchen, angeblich ist sogar die Suche nach gleichen Videoinhalten in unterschiedlichen Sprachen möglich.
In der Datensammlung wird auch vermerkt, wenn ein Inhalt zwar anstößig ist, aus Gründen der heimlichen Beobachtung aber online bleiben soll. So wird verhindert, dass eine Webseite, die von Geheimdienste und Polizeibehörden einzelner Mitgliedstaaten zur Informationssammlung gebraucht wird, auf Initiative eines anderen Mitgliedstaates gelöscht wird.
Abgeordnete bleiben im Unklaren
Eine parlamentarische Kontrolle war bislang kaum möglich. Anfragen von EU-Abgeordneten bei der Kommission werden oft erst lange nach der vorgeschriebenen Frist von drei Monaten beantwortet. Im Falle der der Einrichtung der „Meldestelle“ liegen entsprechende Angaben also stets hinter der hektischen Ausweitung ihrer Kompetenzen zurück.
Auch das Bundesinnenministerium hatte stets erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ der „Meldestelle“ zu kennen. Von einer „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“ will die Bundesregierung erst erfahren haben, nachdem diese längst beschlossen worden ist.
Glaubwürdig ist das nicht, denn im derzeitigen Trilog sind die ReferentInnen des Bundesinnenministeriums bestens über Ziele und Tätigkeiten der „Meldestelle“ informiert. Das Bundeskriminalamt nimmt seit April an entsprechenden Treffen teil.
BKA-Projekt als Vorläufer
Unklar ist, wie sich die Europol-Aktivitäten vom ebenfalls auf EU-Ebene angesiedelten Radicalisation Awareness Network (RAN) abgrenzen. Das von der Europäischen Kommission gestartete „Netzwerk aus Praktikern und lokalen Akteuren“ dient der „Bekämpfung von gewaltbereiter Radikalisierung“. Eine der acht Arbeitsgruppen trägt den Namen „RAN @“ und befasst sich mit „Internet und sozialen Medien“. Ziel der Gruppe war der Ausbau von Beziehungen zu den großen Internetdienstleistern und die Einrichtung eines gemeinsamen „Forums“.
Dieses „Forum“ wird nun Realität, allerdings nicht wie vorgesehen als Netzwerk zur Prävention von „Radikalisierung“, sondern unter der Ägide europäischer Polizeibehörden zur leichteren Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen gegenüber Youtube & Co.
Die „Meldestelle für Internetinhalte“ baut auf früheren Projekten wie dem vom BKA initiierten „Check the Web“ (CtW) bei Europol auf. Zunächst als Projektdatei geführt, wurde CtW 2009 in eine „Arbeitsdatei für Analysezwecke“ und später in einen „Auswerteschwerpunkt“ umgewandelt. Das Projekt sammelt „Webseiten und Verlautbarungen von Organisationen und Personen aus dem Phänomenbereich des Islamistischen Terrorismus“.
Inhalte stammen aus „Internetbeobachtung“ von Europol. Vermutlich sind hierfür „Internetauswertegruppen“ zuständig, über deren Zusammensetzung und technischen Fähigkeiten weder die Bundesregierung noch die Kommission Auskunft geben wollen. Das BKA leitet bei Europol eine „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“, deren Arbeit ebenfalls geheim bleiben soll.
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: Libanon: Aktivist und Journalist wegen Facebook-Posts verurteilt
: Libanon: Aktivist und Journalist wegen Facebook-Posts verurteilt Der Aktivist Michel Douaihy und der Journalist Mohammad Nazzal wurden angeklagt, in ihren Facebook-Posts zu Verleumdung und Beleidigung angestiftet zu haben. Douaihy wurde zu zwei Monaten Haft verurteilt, diese wurden jedoch ersetzt durch die neun Tage, die er bereits in Haft verbracht hatte. Zusätzlich muss er 200 Dollar Strafe zahlen. Nazzal wurde in Abwesenheit zu sechs Monaten Haft und einer Geldstrafe von 633 Dollar verurteilt – für einen Nebensatz, den er vor zwei Jahren auf Facebook formuliert hat: „The judicial system is as low as my shoes.“
Douaihy hatte in seinem Post kritisiert, dass der Geistliche Ahmad Al-Assir eine „Sonderbehandlung“ im Gefängnis erhalten habe. Al-Assir wurde am 15. August 2015 im Flughafen von Beirut festgenommen, nachdem er 2013 im Süden Libanons eine bewaffnete Miliz gegründet und ihnen befohlen haben soll, das Feuer auf einen Posten der libanesischen Armee zu eröffnen. Er floh daraufhin und versuchte, über Ägypten nach Nigeria zu gelangen. Aktivist_innen, und darunter auch Michel Douaihy, kritisierten, dass Al-Assir in seiner Haft „verhätschelt“ wurde – während inhaftierte Aktivist_innen oftmals mit Gewalt rechnen müssen.
Seit 2009 wurden mehr als 15 libanesische Aktivist_innen und Blogger_innen für Online-Posts verhaftet, überwiegend für „Verleumdung des Präsidenten“. Auf der Rangliste der Pressefreiheit (PDF) der Reporter ohne Grenzen belegt der Libanon den 98. von 180 Plätzen.
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: Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang
Screenshot der Petitions-Seite : Facebook: Bündnis startet Petition gegen Klarnamens-Zwang Laut den AGBs von Facebook müssen sich NutzerInnen unter ihrem echten Namen anmelden. Um dies durchzusetzen, gibt es die Möglichkeit, Profile mit vermeintlich „unechten“ Namen zu
denunzierenmelden. Die Betroffenen müssen dann mittels eines amtlichen Dokuments nachweisen, dass es sich um ihren richtigen Namen handelt. Wenn dies nicht der Fall ist, ändert Facebook den Namen automatisch.Ein internationales Bündnis aus Menschenrechtsgruppen hat nun eine Petition gestartet und appelliert an Facebook, die Vorschriften zu ändern. Diese würden viele NutzerInnen einem hohen Risiko aussetzen.
Es seien Fälle bekannt, in denen Opfer von (häuslicher) Gewalt durch einen von Facebook erzwungenen Namenswechsel wieder für ihre PeinigerInnen auffindbar waren, die Namen von LGBTQ-Aktivisten und Trans*Personen veröffentlicht wurden und Namen von Menschen aus ethnischen Minderheiten, wie Native Americans, nicht von Facebook als „authentisch“ anerkannt wurden. Auch werden Trans*Personen diskriminiert, weil ihr Name teilweise nicht mit ihren offiziellen Dokumenten übereinstimme.
Zusätzlich ist das Verfahren der Namensüberprüfung fehleranfällig: So werde eine Frist von zehn Tagen für die Überbringung eines Nachweises gesetzt, das Senden von Ausweis-Dokumenten geschehe nicht auf verlässlich verschlüsselten Wegen und die Entscheidung Facebooks ist unwiderrufbar.
Im Aufruf schreibt das Bündnis:
We write to call on Facebook to fix its broken “authentic identity” (commonly known as “real name”) policy. It’s time for Facebook to provide equal treatment and protection for all who use and depend on Facebook as a central platform for online expression and communication.
We are a coalition of people and organizations who work to protect the rights of women, indigenous and ethnic minority communities, LGBTQ people, and Internet users who have found Facebook’s name policies to be culturally biased and technically flawed.
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: Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA.
USA - Kein vermeintlich sicherer Hafen für Datenpakete mehr. <a href="https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.en">CC BY-SA 2.0</a> via wikimedia/<a href="https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Containerschiff_Hanjin_Chicago.jpg">Oliver Ohm</a> : Europäischer Gerichtshof: Safe Harbor ist ungültig! Schluss mit der blauäugigen Datenübertragung in die USA. Am heutigen Dienstagmorgen hat der Europäische Gerichtshof sein Urteil in Sachen Safe Harbor gesprochen: Safe Harbor ist ungültig!
Die Safe-Harbor-Entscheidung der EU-Kommission autorisierte die Übertragung personenbezogener Daten an Unternehmen in den USA, indem davon ausgegangen wird, dass die US-Firmen gleichwertige Datenschutzstandards gewähren wie sie auch innerhalb der EU herrschen. Dass die USA das nicht einmal gewährleisten wollen, haben uns die Snowden-Enthüllungen deutlich gezeigt und der Ruf nach der Aufhebung von Safe Harbor wurde in den letzten Jahren an mehreren Stellen laut, etwa bei den Datenschutzbeauftragten oder den EU-Parlamentariern. Schon seiner Form nach war Safe Harbor ungeeignet, um wirklichen Datenschutz zu bieten, denn ein Unternehmen muss sich Safe Harbor lediglich anschließen, um Daten aus der EU verarbeiten zu dürfen. Wirksame Aufsicht existiert nicht, aktuell stehen etwa 5500 US-Unternehmen auf der Safe-Harbor-Liste, dabei natürlich alle großen Datenverarbeiter die wir kennen – Apple, Google, Microsoft, Facebook, …
Die Klage ging von Max Schrems mit seiner Initiative europe-v-facebook.org aus. 2013 hatte er sich bei der irischen Datenschutzbehörde beschwert, dass seine Daten bei Facebook in den USA nicht „angemessen geschützt“ sein könnten, solange es dort ungehinderte staatliche Massenüberwachung gibt. Er hatte bereits Ende September einen Teilsieg errungen, als der Generalanwalt des EuGH Yves Bot verkündete, er folge ebenso der Auffassung, Safe Harbor sei ungültig und nicht bindend. Die EU-Kommission dürfe die Befugnisse der nationalen Datenschutzkontrollbehörden nicht einschränken, wenn es um den Schutz von Grundrechten geht. Er begründete seine Meinung vor allem damit, dass durch das Agieren der US-Nachrichtendienste, wie es sich etwa im Prism-Überwachungsprogramm zeigte, kein angemessenes Schutzniveau existieren könne, das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz kann so nicht geachtet werden. Denn die US-Dienste greifen weitestgehend unkontrolliert auf die Daten von US-Firmen zu:
Der Zugang zu personenbezogenen Daten, über den die amerikanischen Nachrichtendienste verfügen, erfasst nämlich in generalisierter Weise alle Personen und alle elektronischen Kommunikationsmittel sowie sämtliche übertragenen Daten (einschließlich des Inhalts der Kommunikationen), ohne jede Differenzierung, Einschränkung oder Ausnahme anhand des im Allgemeininteresse liegenden Ziels, das verfolgt wird.
Darüberhinaus stellt er fest, dass in den USA keine unabhängige Behörde besteht, um ein solches Schutzniveau zu prüfen. Kernessenz: Nur dadurch, dass es eine Vereinbarung gibt, die ein gleichwertiges Datenschutzniveau auf Papier schreibt, muss es noch lange nicht existieren.
Damit fällt auch ein wesentlicher Teil der Geschäftsgrundlage für viele US-Firmen weg, die Geld mit dem Verarbeiten personenbezogener Daten verdienen – auch mit denjenigen europäischer Nutzer. Facebook ist dabei sicher das prominenteste Beispiel. Doch auch EU-Firmen, die Daten zur Auftragsdatenverarbeitung in die USA übermittelt, sehen sich nun neuen Herausforderungen gegenübergestellt. Und auch die US-Strafverfolger dürften sich ärgern, wenn es für sie schwieriger wird an die persönlichen Daten von EU-Bürgern zu gelangen. So einfach, sie sich einfach von den Servern der US-Unternehmen zu holen, wird es zumindest nicht mehr.
Spannend ist die Frage, wie es nun weitergeht. Das heutige Urteil kann als Anstoß dafür dienen, ein inhaltsvolleres und wirksameres Datenübertragungsabkommen zu verhandeln. Das ist bereits seit den Anfängen der Snowden-Enthüllungen in Diskussion, von den USA kam jedoch Widerstand, der Fortschritte verhindert hat. Aber ungeachtet dessen, was nun konkret passiert, das Signal ist klar – und wichtig. Alexander Sander von Digitale Gesellschaft kommentiert:
Der Europäische Gerichtshof hat heute ein historisches Zeichen für den Datenschutz und gegen anlasslose Massenüberwachung gesetzt. Die Safe Harbor-Entscheidung macht unmissverständlich klar, dass geheimdienstliche Spähexzesse den Grundrechten und der Online-Wirtschaft schweren Schaden zufügen und mit freien transatlantischen Datenflüssen schlichtweg unvereinbar sind. Die politisch Verantwortlichen in Europa und den USA stehen nun in der Pflicht, die Missstände abzustellen und die längst überfälligen Reformen bei Aufsicht und Befugnissen der Geheimdienste vorzunehmen.
Um 15 Uhr wollen Frans Timmermans, der für Rechtsfragen zuständige Vizepräsident, und EU-Verbraucherschutz-Kommissarin Věra Jourová in Straßburg eine Pressekonferenz zum Urteil geben. Eine erste Reaktion des Klägers Max Schrems gibt es hier, er ist verständlicherweise sehr froh über die Entscheidung:
I very much welcome the judgement of the Court, which will hopefully be a milestone when it comes to online privacy. This judgement draws a clear line. It clarifies that mass surveillance violates our fundamental rights. Reasonable legal redress must be possible.
The decision also highlights that governments and businesses cannot simply ignore our fundamental right to privacy, but must abide by the law and enforce it.
This decision is a major blow for US global surveillance that heavily relies on private partners. The judgement makes it clear that US businesses cannot simply aid US espionage efforts in violation of European fundamental rights.
Auch wir werden uns das Urteil genauer ansehen und euch auf dem Laufenden halten.
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: Digitaler Grabenkrieg zwischen USA und EU: Europaabgeordnete und Oettinger auf Charme-Offensive
<a href="https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/">CC BY 2.0</a>. Quelle: <a href="https://www.flickr.com/photos/maret1983/13569430103/">Maret Hosemann</a> : Digitaler Grabenkrieg zwischen USA und EU: Europaabgeordnete und Oettinger auf Charme-Offensive Abgeordnete des Europaparlaments wehren sich in einem Brief gegen Vorwürfe, die Strategie der EU-Kommission für den digitalen Binnenmarkt richte sich gegen US-amerikanische IT-Unternehmen. Präsident Obama habe von „digitalem Protektionismus“ geredet, und „viele im privaten Sektor“ würden sich ähnlicher Worte bedienen, heißt es in dem Brief, den insgesamt 43 Parlamentarier unterschiedlicher Fraktionen unterzeichnet haben, darunter Julia Reda (Greens/EFA), Viviane Reding (EPP) oder Sophie in’t Veld (ALDE).
Stattdessen gehe es darum, Barrieren niederzureißen und regulatorische Rahmenbedingungen zu aktualisieren, um Innovation und Unternehmertum anzustacheln. Das würde sowohl Konsumenten als auch Unternehmen auf beiden Seiten des Atlantiks zugutekommen. Bei den politischen Debatten handle es sich nicht um eine „transatlantische Spaltung“, sondern schlicht um unterschiedliche Ansichten und Glaubensvorstellungen, die sich durch unsere Gesellschaften ziehen würden.
Eine enge Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA spiele eine entscheidende Rolle in einer sich wandelnden Welt. Deshalb müsse man Vertrauen schaffen und Ideen austauschen, dabei aber akzeptieren, dass eine Vielzahl an Blickpunkten einen integralen Bestandteil von offenen Demokratien darstellen. Die Abgeordneten würden „einen entschieden europäischen Ansatz zur Technologiepolitik“ zeigen wollen, dabei aber „jegliche anti-amerikanische Stereotypen anprangern“, fasste Julia Reda das Anliegen der Initiative zusammen.
Oettinger auf Reisen
Damit liefern die Abgeordneten Rückendeckung für den Digitalkommissar Günther Oettinger, der derzeit die USA und anschließend China bereist. Dort trifft er sich unter anderem mit Vertretern von Facebook, Apple und anderer IT-Unternehmen, aber etwa auch mit dem Chef der Federal Communications Commission (FCC) Tom Wheeler, von dem er sich bei der Gelegenheit ein paar Tipps zur Netzneutralität abholen könnte.
Vor seiner Abreise versuchte Oettinger in einem Blog-Posting, ähnlich gelagerte Vorwürfe zu entkräften und betonte, die Strategie der Kommission richte sich nicht gegen Unternehmen, die aus einem bestimmten Land stammten. Der digitale Binnenmarkt soll einfach nur die europäische Wirtschaft ins digitale Zeitalter überführen und „Digitalstrategien europäisieren“. Die Marktbedingungen müssten für alle gleich sein, unabhängig davon, ob betroffene Unternehmen aus der EU oder von woanders kommen würden.
In Hinblick auf die demnächst startende öffentliche Konsultation zur Rolle von Online-Plattformen sei noch keine Entscheidung getroffen worden. Er sei bereit, Bedenken und Vorschläge seitens der USA entgegenzunehmen, würde sich aber nicht von „billigen Vorwürfen“ wie einer befürchteten „Überregulierung“ beeindrucken lassen.
Angespannte Beziehungen
Dabei handelt es sich um eines von mehreren digitalen Konfliktfeldern, die die Beziehungen zwischen den USA und der EU belasten. Erst gestern hat der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Yves Bot, das Safe-Harbor-Abkommen als ungültig eingeschätzt, weil es dem europäischen Datenschutzrecht widerspreche. Sollte der EuGH dieser Ansicht folgen, würde das dem Transfer personenbezogener Daten in die USA die rechtliche Grundlage entziehen – und im gleichen Atemzug die Totalüberwachung des Internets durch den US-Geheimdienst NSA immerhin erschweren. Auch die weiterhin laufende kartellrechtliche Untersuchung der Kommission gegen Google dürfte Washington verärgern.
Etwas einfacher gestalten sich hingegen die Verhandlungen zum Austausch persönlicher Daten für Strafverfolgungszwecke, bislang zumindest. Damit das Ankommen in Kraft treten kann, ist in den USA allerdings noch eine Gesetzänderung durch den notorisch bockigen Kongress notwendig, während in Europa eine Abstimmung des EU-Parlaments ansteht. Der offene Brief der EU-Abgeordneten sowie die Charme-Offensive Oettingers dürften wohl zum Ziel haben, die Wogen zu glätten und Gesprächsbereitschaft zu signalisieren, bevor es zu einer weiteren Eskalation kommt.
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: Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen
Illustration des inzwischen beendeten EU-Forschungsprojekts „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien" (CAPER). : Automatisiertes „Erkennen von Propaganda“: Meldestelle für Internetinhalte bei Europol soll weiter wachsen Die EU-Mitgliedstaaten sollen noch mehr Geld und Personal für die Entwicklung der Meldestelle für Internetinhalte („EU Internet Referral Unit“, EU-IRU) aufbringen. So schildert es der EU-Anti-Terror-Koordinator Gilles de Kerchove in einem Strategiepapier, das die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch heute veröffentlichte.
Die luxemburgische Ratspräsidentschaft wird aufgefordert, der Meldestelle einen Platz in der gegenwärtig diskutierten Neuauflage der Europol-Verordnung einzuräumen. Dies beträfe vor allem den Austausch von Personendaten „mit dem Privatsektor“. Schon jetzt ist Europol „Partnerschaften“ mit nicht näher genannten Internetunternehmen eingegangen. Die Polizeiagentur soll nun „technische Wege“ finden, diese Kooperation auszubauen.
Der Aufwuchs soll so schnell wie möglich stattfinden. Ab Januar 2016 ist dann die volle Einsatzbereitschaft geplant. Für den Anfang erhielt die Meldestelle ein Sonderbudget von 99.000 Euro. Laut Kerchove hinkt nun die Planung, weil das Europol-Budget für 2016 noch nicht beschlossen ist. Auch seien die kurzfristig aus den Mitgliedstaaten abgeordneten „Experten“ zunächst nur für das laufende Jahr zugesagt.
Aufforderung zur Löschung zu 90% erfolgreich
Die „Meldestelle“ verfolgt in ihrer Pilotphase zunächst zwei Ziele: Zum einen können die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten (vor allem visuelle) Internetpostings melden, deren Entfernung Europol dann bei den großen Providern Twitter, Google Drive, Facebook und Youtube verlangt. Zum anderen führt Europol ein Register, mit dem jede einzelne Meldung abgeglichen wird. So können Polizeidienststellen erfahren, ob gegen bestimmte Webseiten bereits Maßnahmen ergriffen wurden oder ob der fragliche Content auch auf anderen Internetplattformen festgestellt wurde. Die Meldestelle benutzt dafür automatisierte Verfahren zur Bilderkennung, wie sie bislang zum Aufspüren von Kinderpornografie zum Einsatz kamen. Inhalte werden auch auf die Vertonung mit verschiedenen Sprachen gescannt.
Die bei der Polizeiagentur Europol geführte Abteilung ist gerade einmal drei Monate alt, auch ihre Gründung wurde erst im Frühjahr beschlossen. Zu den maßgeblichen Initiatoren gehören Großbritannien und die Niederlande, die selbst über ähnliche Einrichtungen verfügen. Derzeit arbeiten bei der Meldestelle neun Polizeiangehörige aus den Mitgliedstaaten. In den nächsten drei Monaten sollen drei weitere hinzukommen.
Seit dem 1. Juli hat die Meldestelle laut dem Kerchove-Papier bereits 500 inkriminierte Seiten an die Internetdienstleister gemeldet. In mehr als 90 % seien diese der Aufforderung zur Löschung des „markierten Inhalts“ nachgekommen. Die Meldestelle habe außerdem bei Ermittlungen zu „kürzlich erfolgten Terroranschlägen“ geholfen. Um welche es sich dabei handelte, erklärt Kerchove nicht.
Überwachung einer „Begünstigung illegaler Einwanderung“ bereits begonnen
Die Meldestelle für Internetinhalte gehört nicht zur Abteilung für Cyberkriminalität bei Europol, sondern ist der Abteilung zur Terrorismusbekämpfung untergeordnet. Erst kurz vor der Inbetriebnahme wurden aber Pläne bekannt, dass die Einrichtung auch zur Löschung von Inhalten genutzt werden soll, mit denen Netzwerke von FluchthelferInnen die Migration in die Europäische Union erleichtern.
Zunächst war von Postings die Rede, die Geflüchtete und MigrantInnen „anlocken“ würden („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“). Im jetzt öffentlich gewordenen Papier des Anti-Terror-Koordinators wird der Begriff „Begünstigung illegaler Einwanderung“ genutzt.
Das Bundesinnenministerium hatte zuletzt im August erklärt, keine konkreten „Maßnahmen und Methoden“ zur „Ermittlung von Internetinhalten, mit denen Schlepper Migranten und Flüchtlinge anlocken“, zu kennen. Der Staatssekretärin Emily Haber war demnach lediglich bekannt, dass eine Erweiterung „auf den Bereich Schleusungskriminalität“ geplant sei. Das ist kaum glaubhaft, denn das Bundeskriminalamt (BKA) gehört zu den Gründungsmitgliedern der Meldestelle. Laut Kerchove werden dort schon jetzt rund um die Uhr („7/7“) entsprechende Soziale Netzwerke analysiert.
Vermutlich soll die EU-Grenzagentur Frontex eine wichtige Rolle in der Zusammenarbeit gegen „illegale Migration“ spielen. Kerchove dringt darauf, dass Europol und Frontex ein Abkommen zum Tausch von Personendaten schließen. Geplant ist aber auch, Staaten außerhalb der Europäischen Union anzubinden. Hierzu gehören die potentiellen EU-Beitrittskandidaten des Balkans. Demnächst soll Europol deshalb Workshops in den Ländern durchführen.
Welche „Internetauswertungsgruppen“ schließen sich in „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ zusammen?
Laut Kerchove nimmt die Meldestelle an drei Sicherheitsforschungsprojekten des EU-Programms „Horizon 2020“ teil. Diese sollten dazu dienen, die Auswertung offener Quellen und das „Erkennen von Propaganda“ („propaganda detection“) im Internet zu automatisieren. Um welche Projekte es sich dabei handelt, bleibt offen.
In einem der unveröffentlichten Europol-Aktionspläne für das Jahr 2015 ist die Einrichtung einer „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ angekündigt. Außerdem sind bei Europol „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ vorgesehen. Beide Arbeitsgruppen werden vom BKA geleitet. Allerdings ist unbekannt, welche Verfahren erprobt, erforscht oder entwickelt werden. Auch ist nicht berichtet, inwiefern diese aus dem Programm „Horizon 2020“ finanziert werden.
Bereits beschrieben ist jedoch, dass das BKA an einem anderen EU-Projekt als Beobachter teilnahm, das die „Gemeinschaftliche Information, Beschaffung, Verarbeitung, Verwertung und Meldung“ von Informationen aus Sozialen Medien besorgte. Geforscht wurde an Methoden, Informationen von „Open Source Intelligence“ per Data Mining mit „Close Source Intelligence“ (etwa Informationen aus Polizeidatenbanken) abzugleichen.
Die EU-Abgeordnete Cornelia Ernst hatte sich vor fast drei Monaten erkundigt, welche „Internetauswertungsgruppen“ welcher Behörden aus Deutschland, Spanien, Norwegen, der Schweiz und von Europol an der „Internetauswertungskoordinierungsgruppe“ bei Europol beteiligt sind und welches Ziel überhaupt verfolgt wird. Nun hat die Kommission geantwortet und hält alle weiteren Details dazu geheim. Auch welche Polizeidienststellen an dem Projekt „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ beteiligt sind, behält die Kommission für sich. Bekannt ist lediglich, dass außer dem BKA Behörden aus Griechenland, Spanien sowie Europol mitarbeiten.




