Die EU-Polizeiagentur Europol baut ihre Zusammenarbeit mit US-Behörden weiter aus. Nach einem Besuch der US-Justizministerin Loretta Lynch im Europol-Hauptquartier in Den Haag kündigten der Europol-Direktor Rob Wainwright und Lynch an, einen US-Staatsanwalt zu Europol abzuordnen. Dabei geht es vor allem um die Bekämpfung von „Cyberkriminalität“. Die zunächst befristete Zusammenarbeit soll deshalb mit dem „Zentrum für Cyberkriminalität“ (EC3) bei Europol erfolgen.
Laut Wainwright diene die Zusammenarbeit vor allem dem Kampf gegen „Kinderpornografie und Cyberangriffe“. Als Beispiele nennt der Europol-Direktor die Abschaltung von Botnetzen und Tor-Diensten. Die Abordnung eines US-Staatsanwaltes soll diese Anstrengungen „in allen Ermittlungsstadien“ verstärken. Sie dürfte auch dazu dienen, die Verfahren zum Besorgen von Ermittlungsanordnungen und richterlichen Beschlüsse zu erleichtern.
Task Force mit „Cyber-Verbindungsbeamten“
Lynch lobte in einer Pressemitteilung die „einmalige Geschichte der Kooperation“ zwischen dem EC3 und den Vereinigten Staaten. Ziel sei nun der Ausbau der gegenseitigen Rechtshilfe, darunter auch die Sicherstellung „elektronischer Beweise“. Der Ausdruck meint gewöhnlich die Durchsuchung und Beschlagnahme von Rechnern, Festplatten oder anderer Speichermedien, aber auch Inhalte bei Cloud-Diensten oder das staatliche Eindringen in Computersysteme mithilfe von Trojaner-Programmen.
Schon jetzt ist das FBI Teil einer gemeinsamen „Joint Cybercrime Action Taskforce“ (J‑CAT). Die vor einem Jahr gegründete Arbeitsgruppe dient als Plattform für „gezielte Operationen“ („targeted operations“) gegen „kriminelle Netzwerke“ im Cyberraum. Die Task Force versammelt die „Cyber-Verbindungsbeamten“ aus einigen EU-Mitgliedstaaten. Nicht alle Regierungen machen jedoch bei der digitalen Patrouille mit, die Rede war zunächst von Frankreich, Italien, Spanien, den Niederlanden und Österreich. Das Bundeskriminalamtes (BKA) hat einen „Cybercrime-Experten“ entsandt. Auch die Cyber-Abteilung der britischen National Crime Agency ist vertreten. Die „Joint Cybercrime Action Taskforce“ wertet „offene Quellen“ und polizeiliche Erkenntnisse aus Ermittlungen aus.
Jährlicher Prüfbericht zum SWIFT-Abkommen veröffentlicht
Europol arbeitet auch im Rahmen des „Terrorist Finance Tracking Programme“ (TFTP) mit US-Behörden zusammen. Das besser unter Namen „SWIFT“ bekannte Abkommen regelt den Austausch von Finanzdaten mit dem US-Finanzministerium. Es berechtigt ErmittlerInnen aus den USA, in der Europäischen Union getätigte Finanztransaktionen abzufragen, darunter Stammdaten, Post- oder Mailadressen der KontoinhaberInnen oder Telefonnummern. Zu den hierzu verpflichteten Providern gehört der belgische Dienstleister SWIFT, der auf internationale Überweisungen spezialisiert ist.

Die EU-Polizeiagentur spielt in dem Abkommen eine Doppelrolle. Eine Abteilung von Europol soll darüber wachen, dass bei allen Anfragen aus den USA die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. ErmittlerInnen aus Den Haag oder aus den EU-Mitgliedstaaten können aber selbst Daten in den USA anfordern.
Die britische Bürgerrechtsorganisation Statewatch hat diese Woche den abgespeckten jährlichen Prüfbericht für die Datenabfragen im Rahmen des SWIFT-Abkommens online gestellt. Daraus geht hervor, dass Abfragen aus der Europäischen Union erneut zugenommen haben. So seien vom US-Finanzministerium 65 Anfragen mit 4.414 Hinweisen beantwortet worden. In 2015 erfolgten bislang 42 Anfragen mit 1.796 Hinweisen. „Hinweise“ enthalten gewöhnlich Angaben zu Personen oder Firmen.
