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  • : „It’s a bug, not a feature“ – Sagt Facebook zum Tracking von Nicht-Usern…
    via troll.me
    „It’s a bug, not a feature“ – Sagt Facebook zum Tracking von Nicht-Usern…

    Facebook behauptet, das Tracking von Nichtnutzern über Social Plugins und Co. sei unbeabsichtigt. Ende März hatten Forscher der Universität Leuven und der Vrije Universiteit Brüssel Ergebnisse veröffentlicht, die zeigten, dass Facebook über Cookies auf Webseiten mit Social Plugins Profile von Menschen anlegt – egal ob sie Facebook-Nutzer sind, eingeloggt oder nicht, egal ob sie Tracking explizit widersprochen haben oder nicht.

    Das widerspricht EU-Datenschutzregeln und lässt Facebook schlecht dastehen. Deshalb dementierte Richard Allan, Facebooks Cheflobbyist für Europa, dass das Tracking von Nicht-Nutzern absichtlich geschehen sei:

    The researchers did find a bug that may have sent cookies to some people when they weren’t on Facebook. This was not our intention – a fix for this is already under way.

    Darüberhinaus beklagt Facebook, dass der Forschungsbericht zu falschen Ergebnissen gekommen sei. Und dass die Forscher Tracking nicht verstanden hätten:

    Facebook does receive standard „web impressions,“ or website visit information, when people visit sites with our plugins or other integrations. The authors misleadingly call this „tracking.“

    Natürlich ist die einzelne Information, dass eine Seite besucht wurde, kein Tracking. Tracking wird es dann, wenn der Nutzer über mehrere dieser Seiten nachverfolgbar wird. Der Informationsgewinn entsteht über die Kombination von Daten, nicht über den einzelnen Datensatz. Facebook definiert sich hier seine Welt schön – so wie man es auch von anderen Datenhungrigen kennt, die meinen, die Öffentlichkeit habe ein vollkommen falsches Verständnis von Überwachung.

    Fast unterhaltsam ist auch, dass sich das Soziale Netzwerk darauf beruft, man sei ja durch die irische Datenschutzbehörde auditiert worden. Diese, so wissen wir, nimmt den Datenschutz nicht so genau und ist unter anderem der Ansicht, dass das Überwachungsprogramm PRISM in Einklang mit der Safe-Harbor-Vereinbarung stehe. Die laxen Datenschutzauffassung sind neben Steuerkalkulationen einer der Hauptgründe, warum sich in dem Land die EU-Firmensitze vieler US-Datenriesen befinden – neben Facebook unter anderem Twitter, Amazon und Dropbox.

    Ob Facebook mit derart fadenscheinigen Ausreden davonkommt und ob der „Bug“ wirklich gefixt ist, muss sich zeigen. Am 29. April entscheidet die belgische Datenschutzbehörde, ob sie in Bezug auf den Bericht Schritte einleiten wird.

    10. April 2015 7
  • : Europe vs. Facebook: Max Schrems ist kein „Verbraucher“
    Europe vs. Facebook: Max Schrems ist kein „Verbraucher“

    Der Prozessaufktakt in Wien, bei dem Max Schrems wegen diversen Verstößen gegen das EU-Recht gegen Facebook klagt, geht nach dem jetzigen Zeitpunkt erwartungsgemäß ohne ein klares Ergebnis zu Ende. Das Gericht muss in einem ersten Schritt entscheiden, ob es zuständig für die vorliegende Klage ist. Um das zu beurteilen, ist zunächst die Frage zu klären, ob dem Kläger die Rolle eines „Verbrauchers“ zugesprochen werden kann. Nur dieser hat das Recht auf einen Prozess in seinem Heimatland.
     
     
    Wird also festgestellt, dass Max Schrems kein „Verbraucher“ ist, würde die Klage nach Irland verlegt. Problematisch für die Anklage wären dann die dort deutlich höheren Prozesskosten.

    Am ersten Prozesstag versuchten Facebooks Anwälte, die Rechtmäßigkeit der Klage zu diskreditieren. Nach Berichterstattung von futurezone wiesen die Anwälte Facebooks darauf hin, dass es in Österreich keinen „US-Style Class Action“ wie in den Vereinigten Staaten gibt und bezeichneten die vorliegende Klage folglich als „Pseudo-Sammelklage“.

    Ebenfalls angezweifelt wurde die „Geschäftsfähigkeit“ der Teilnehmenden der Sammelklage. Paradoxerweise sind Facebook-User aber sehr wohl geschäftsfähig, wenn sie den AGBs auf Facebooks Website zustimmen.

    Die vorerst entscheidende Frage, ob der Kläger ein „Verbraucher“ ist und er demnach rechtmäßig vor dem Wiener Gericht klagen kann, verneint Facebook klar. Herr Schrems würde in „eigenem beruflichen und unternehmerischen Interesse“ agieren. Zudem gebe es „kein Datenschutz-Panel, wo Schrems nicht am Podium sitzt“. Da Schrems’ Motivation für das Verfahren also monetärer Natur sei, wäre dieser auch kein Verbraucher und das österreichische Gericht demnach nicht zuständig.

    Durch Belege wie z.B. Kontoauszüge kann Schrems aber nachweisen, dass er aus seinen Aktivitäten als Datenschützer keinen Lebensunterhalt bestreiten kann und will und betont, dass er für die Sache „brennt und lebt“, aber nicht von der Sache selbst lebt.

    In der Gesamtheit gesehen ist Facebooks Argumentation schon fast komisch. Der Klagende, damals noch Otto-Normal-„Verbraucher“ von Facebook, wollte sein Recht auf Datenschutz gegenüber Facebook durchsetzen. Da Facebook ihm dies verwehrte, begab sich Herr Schrems in die Öffentlichkeit, und trat erst in Folge dessen auf mehreren Datenschutz-Panels auf. Dass Facebooks Anwälte ihm jetzt vorwerfen, diese Aktivitäten würden dem Ziel der Erwirtschaftung von Kapital dienen und dieser Umstand würde ihm seinen „Verbraucher“-Status entziehen, ist eine mehr als fragwürdige Vorgehensweise.

    Lesefaulen und sonstigen Interessierten sei noch dieses Interview bei radioeins von Markus ans Herz gelegt.

    9. April 2015 18
  • : Twitter, Youtube und andere Webseiten in Türkei für einige Stunden blockiert
    Twitter, Youtube und andere Webseiten in Türkei für einige Stunden blockiert

    Am Osterwochenende wurden in der Türkei erneut Twitter, YouTube und 166 andere Websites gesperrt. Nach acht Stunden wurden die Sperren wieder aufgehoben. Auch Facebook war, wenn auch sehr kurzzeitig, blockiert. Der Anlass? Die Veröffentlichung von Fotos des Staatsanwaltes Mehmet Selim Kiraz in Istanbul, der Opfer einer Geiselnahme geworden war. Er ist bei einem Befreiungsversuch gestorben.

    Vor etwa einem Jahr kam es schon einmal zu einer Sperrung von Twitter und Co., nachdem in einem Korruptionsskandal belastendes Material über Politiker verbreitet wurde.

    7. April 2015 1
  • : Facebook trackt alle, auch mit explizitem Widerspruch
    Facebook trackt alle, auch mit explizitem Widerspruch

    Facebook trackt alle – mit eigenem Account oder ohne, mit Zustimmung oder explizitem Opt-Out. Das haben Nachforschungen der Universität Leuven und der Vrije Universiteit Brüssel ergeben. Die Veröffentlichung ist eine Ergänzung zu den Ergebnissen, die bereits Ende Februar veröffentlicht wurden. Sie beziehen sich auf die viel kritisierten, seit Januar neuen Datenschutzbedingungen von Facebook. Es heißt:

    We collect information when you visit or use third-party websites and apps that use our services (like when they offer our Like button or Facebook Log In or use our measurement and advertising services). This includes information about the websites and apps you visit, your use of our services on those websites and apps, as well as information the developer or publisher of the app or website provides to you or us

    Facebooks Ziel ist ganz klar das Schalten personalisierter Werbung. Über Cookies verfolgt das Soziale Netzwerk, welche anderen Seiten mit Facebooks Social Plugins wie dem Like-Button besucht werden und erstellt so ein Profil über die Interessen eines Nutzers. Datenschutzregelungen in der EU zufolge braucht es dazu die Einwilligung des Nutzers. Bei Facebook fehlt diese und auch ein explizites Widersprechen wie die „Do Not Track“-Einstellung wird ignoriert. Auch Nicht-Facebook-Nutzer und ausgeloggte Nutzer sind nicht von dem Tracking ausgenommen.

    Abhilfe schaffen folgende Empfehlungen des Forschungsteams:

    Q: I’m an end user, how can I easily protect myself against social plug-in tracking?

    A: You may use browser add-ons that block tracking such as:

    Privacy Badger
    Ghostery
    Disconnect

    Q: I’m an online publisher/blogger/webmaster. How can I prevent tracking of my visitors without removing my social plug-ins?

    A: Use Social Share Privacy. In this case, the plug-ins will not connect to the third-party servers of social plug-ins until the user clicks on them.

    Q: I use WordPress/Joomla. Is there a plug-in I can use to enable privacy friendly sharing on my website?

    A: Check the following WordPress and Joomla plug-ins

    2 Click Social Media Buttons for WordPress
    2 Click Social Media Buttons for Joomla!

    31. März 2015 16
  • : Facebook-Abmahnung zu den Akten gelegt
    Die Welt braucht mehr Whistleblower. CC BY 2.0 via flickr/stevendepolo
    Facebook-Abmahnung zu den Akten gelegt

    Wir hatten am Dienstag kurz über den Hype berichtet, der um eine Facebook-Abmahnung gemacht wurde: „Abmahnung für Facebook-Share-Button ist Anwalt-Bullshit-PR“. Es ging um eine Abmahnung für ein Foto, das auf einer Facebook-Seite geteilt wurde, ohne den Namen des Fotographen bei diesem Post zu nennen. Allgemein gesprochen ist eine Abmahnung eine Aufforderung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, die meistens seitens einer Anwaltskanzlei verfasst wird. So auch in diesem Fall.

    Der Hype kam deswegen auf, weil angesichts der Abmahnindustrie bei Urheberrechtsverletzungen über die Gefahr einer drohenden Massenabmahnungswelle spekuliert wurde und von Facebook-Buttons abhängige Privatpersonen in Panik gerieten, das Teilen von Bildern nun unterlassen zu müssen. Es wurde sogar vorgeschlagen, besser ganz auf die Share-Funktion zu verzichten. Dass es durchaus schon seit Jahren Fälle von Abmahnungen wegen nicht erlaubter Fotonutzung auf allen möglichen Werbeplattformen gab, scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben, allenfalls bei gewerblichen Facebook-Nutzern ist das ab und an ein Thema.

    Der BILD-Fotograph hat unterdessen laut einer Meldung von golem die Abmahnung zurückgezogen. Eine Sprecherin des Springer-Konzerns gab gegenüber golem zu Protokoll:

    In den aktuellen Regelungen mit unseren Fotografen ist die Social-Media-Nutzung explizit geklärt, hier wird die Erlaubnis für die Sharing-Funktion abgedeckt. Bild stellt die Inhalte in den sozialen Netzwerken damit so zur Verfügung, dass sie geteilt werden dürfen.

    26. März 2015 3
  • : Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien
    CC BY 2.0 via flickr/newtown_grafitti
    Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien

    Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Absatz 66A des Information Technology Act für ungültig erklärt, durch den ein Urheber beleidigender und falscher Nachrichten, die über Computer und Kommunikationsgeräte versendet wurden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden konnte. Dass vor allem der Term „beleidigend“ stark von subjektiven und willkürlichen Entscheidungen abhängig ist, schränkte die Meinungsfreiheit maßgeblich ein, daher hatte eine Jura-Studentin sich für die Abschaffung des Paragraphen eingesetzt und 2012 geklagt.

    It is being misused by BJP governments, Congress governments… all over the country. Even when the Congress was in power, it was being misused. Governments have their own political agenda; a law has to be for the people.

    Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass ein Missbrauch der Formulierung nicht ausgeschlossen werden kann. Und kann sich dabei auf viele Beispiele stützen. Wie die Inhaftierung eines Jugendlichen, der einen Facebook-Post gegen einen indischen Politiker verfasst hatte. Noch absurder war die Verhafung einer jungen Frau, die ein „Like“ für einen Facebook-Post ausgesprochen hatte, der eine politische Entscheidung in Mumbai kritisierte.

    Indische Bürgerrechtler freuen sich über das Urteil, unter dem Hashtag #66A lässt sich das nachvollziehen.

    Doch das Urteil lässt andere Paragraphen bestehen, die ebenso fragwürdig sind. =„https://en.wikipedia.org/wiki/Information_Technology_Act_2000“>Beispielsweise 69A, der es ermöglicht, Inhalte und Websites zu blockieren. Zuletzt wurde im Januar die Zensur von 32 Seiten bekannt. Doch bis das über 200-seitige Urteil komplett analysiert ist, wird es wohl noch einige Tage dauern.

    24. März 2015 1
  • : „Europe vs. Facebook“ am Dienstag vor dem EuGH
    „Europe vs. Facebook“ am Dienstag vor dem EuGH

    Am morgigen Dienstag, 24. März, wird der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine mündliche Anhörung in der Sache Europe vs. Facebook (pdf), Aktenzeichen C‑362/14, durchführen, die von dem Juristen Max Schrems ins Rollen gebracht wurde.

    Es geht um die Frage, ob große US-amerikanische Konzerne und ihre Tochterunternehmen – in diesem Fall Facebook Ireland Ltd. – im Einklang mit inneramerikanischen Bestimmungen und Gesetzen an der Massenüberwachung europäischer Nutzer im Rahmen des PRISM-Programms mitgewirkt haben und dies gegen EU-Datenschutzregelungen und grundlegende Rechte der Europäer verstößt. Nach einigen Verzögerungen verspricht die Anhörung nun Bewegung in dieser Rechtsfrage.

    Der Fall dürfte über die konkrete Frage in Bezug auf Facebook Ireland Ltd. hinaus interessant sein, denn die NSA-Kooperation und generell das Durchreichen von Nutzerdaten an Geheimdienste wird damit erstmals vor einem hohen europäischen Gericht zum Thema. Das eröffnet zumindest eine Chance, den permanenten Datenabfluss zu stoppen. Zwölf Stellungnahmen sind beim Gericht eingegangen, darunter von sieben EU-Mitgliedsländern, der Europäischen Kommission sowie vom Europäischen Parlament, die in der Anhörung verlesen werden.

    23. März 2015 3
  • : WDR-Multimedia-Reportage zu Rechtsfragen in sozialen Netzwerken
    WDR-Multimedia-Reportage zu Rechtsfragen in sozialen Netzwerken

    Die WDR-Onlineredaktion hat ihr Pageflow-Tool genutzt, um zusammen mit den beiden Juristen Thorsten Feldmann und Henning Krieg „Tipps für die Nutzung sozialer Netzwerke“ zu geben: „Posten, Liken, Teilen – aber sicher“.

    Posten, Liken, Teilen 2015-03-16 15-09-22

    Thorsten und Henning halten traditionell auf unserer re:publica-Konferenz eine Session über „Rechtsfragen bei der Nutzung sozialer Medien“. Thorsten Feldmann und seine Kanzlei JBB unterstützen uns bei unserer Arbeit in rechtlichen Fragen, wenn wir z.B. Abmahnungen bekommen oder unsere Informationsfreiheitsrechte durchsetzen wollen.

    16. März 2015 1
  • : Über die ethische Dimension von Algorithmen – Zeynep Tufekci und die Konferenz #EOA2015
    Über die ethische Dimension von Algorithmen – Zeynep Tufekci und die Konferenz #EOA2015

    Zeynep TufekciAlgorithmen, die autonom Entscheidungen treffen, verbreiten sich immer mehr und sind mittlerweile in fast allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens anzutreffen. Sie entscheiden oftmals darüber, wer einen Job bekommt, wer vermutlich terroristische Taten plant oder welche Nachrichtenbeiträge uns erreichen. Grundlage ihrer Schlussfolgerungen sind Daten, die wir (oder Firmen die wir dazu autorisiert haben) tagtäglich über uns im Netz preisgeben.

    Unternehmen und Institutionen, die Algorithmen einsetzen, um gigantische Datenmengen zu analysieren und deren Weiterentwicklung vorantreiben, kontrollieren bereits jetzt große Teile unseres Lebens. Sie entscheiden, welche Werbung wir angezeigt bekommen, was die optimale Krankenversicherung für uns ist und ob wir kreditwürdig sind.

    Bei Unternehmen oder Geheimdiensten ist die ethische Dimension dieser automatischen Entscheidungsprozesse oftmals kein Thema. Die Debatte über die Gefahren und Möglichkeiten dieser Formeln steht noch ganz am Anfang. Ein starker Impuls hierzu wurde in dieser Woche auf der Konferenz The Ethics of Algorithms gegeben. Geladen waren renommierte Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft und Bürgerrechten.

    Besonders anschaulich wurde die Vielfalt an Möglichkeiten von anwesenden VertreterInnen großer sozialer Netzwerke dargestellt: Videoportale sind beispielsweise in der Lage, durch eine Analyse des Bild- und Tonmaterials das hochgeladenene Material in extrem detaillierte Kategorien zu unterteilen. So könne man sich ganz einfach alle Videos anzeigen lassen, in denen etwa ein Mensch mit einem roten Pullover und einer Basecap vorkommt.

    Auch der staatliche Druck auf große Internetkonzerne wurde mehrfach angesprochen. Nach amerikanischem Recht ist es illegal, terroristische Vereinigungen durch materielle Güter oder das Bereitstellen von Infrastruktur zu unterstützen. Dieses Gesetz kann auch auf Inhalte in sozialen Netzwerken angewendet werden: Dem Serveranbieter kann also eine wissentliche Unterstützung von Terroristen unterstellt werden. Um einen solchen Vorwurf im Vorfeld zu vermeiden, filtern die Anbieter Inhalte automatisch.

    Enormes Gefahrenpotenzial birgt auch die stille Zensur von Inhalten sozialer Netzwerke und der Ausbau der sogenannten Filter-Bubble. Während den Ferguson-Protesten wurden etwa diesbezügliche Inhalte auf den Startseiten der Nutzer ausgeblendet, was auch weniger Diskussion und Interaktion der Nutzer über die dortigen Unruhen zu Folge hatte. Websiteanbieter haben damals auf Anweisung der Regierung hin bewusst die Debatte in ihren Netzwerken gesteuert um eine Ausweitung der Unruhen zu vermeiden, so die amerikanische Techniksoziologin Zeynep Tufekci, die ebenfalls an der Konferenz teilnahm.

    Wir sprachen mit ihr im Anschluss der Veranstaltung über den Disneyland-artigen Zustand ihrer Timeline, die Gefahren automatisierter Algorithmen und die erschreckenden Entwicklungen der letzten Jahre.

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    Darüber hinaus haben wir ihre Keynote auf der Konferenz aufgenommen und veröffentlichen sie an dieser Stelle.

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    12. März 2015 6
  • : Gleich 6x Netzpolitik in den Top 10 der Vernachlässigten Nachrichten 2015
    Gleich 6x Netzpolitik in den Top 10 der Vernachlässigten Nachrichten 2015

    Die Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. hat die Top Ten der Vernachlässigten Nachrichten 2015 vorgestellt. Dabei sind gleich sechs netzpolitische Themen.

    Die Jury der Initiative Nachrichtenaufklärung e. V. präsentiert jährlich zehn Nachrichten oder Themen, die in der medialen Berichterstattung zu kurz gekommen sind. Es handelt sich um Themen, die für die deutsche Öffentlichkeit relevant sind, über die aber bislang in Presse, Funk, Fernsehen und Internet kaum Debatten geführt werden. Die Top 10 des Jahres 2015 wurden am 26. Februar im Deutschlandfunk in Köln vorgestellt.

    Interessant finde ich vor allem den Aspekt der verkauften Links zu SEO-Zwecken, das hatte ich noch nicht als versteckte Werbung gesehen, aber ist eigentlich logisch.

    Das sind die netzpolitisch-relevanten Themen:

    Top 1: Verkaufte Links: Wie Medien ihre Glaubwürdigkeit untergraben
    Top 4: Fragwürdiger Umgang mit Patientendaten
    Top 6: Überwachung in Skigebieten
    Top 8: Facebook erforscht Künstliche Intelligenz
    Top 9: Millionen-Grab Polizei-Software
    Top 10: Moderne Rasterfahndung per Handy

    Mehr Beschreibung dazu und die anderen vier Themen finden sich bei der Initiative Nachrichtenaufklärung.

    26. Februar 2015 2
  • : Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wieder Facebook u.a. wegen AGB abgemahnt
    Sehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat wieder Facebook u.a. wegen AGB abgemahnt

    infografik-facebook-daten-vzbv-2015-02-25_753x401pxSehr schön: Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat gegen Facebook erneut ein Unterlassungsverfahren wegen zahlreicher Rechtsverstöße eingeleitet und das Unternehmen abgemahnt. Nach Auffassung des vzbv verstoßen insgesamt 19 Klauseln aus den Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie gegen geltendes Recht.

    Aus der Pressemitteilung:

    Kostenlos ist nicht kostenlos

    In diesem Kontext ist die Aussage auf der Startseite „Facebook ist und bleibt kostenlos“ aus Sicht des vzbv irreführend. Es ist bekannt, dass Facebook sein Geld mit und durch Werbung verdient. Aber dem einzelnen Verbraucher sollte vor Augen geführt werden, dass es sich bei seinen Daten um ein kostbares und eigentlich unbezahlbares Gut handelt.
    19 unzulässige Klauseln

    Facebook hatte zum 30. Januar 2015 seine Datenrichtlinie und Nutzungsbedingungen geändert. 19 Klauseln sind aus Sicht der vzbv rechtswidrig – etwa die Klarnamenpflicht oder fehlende Einwilligungen in die Datenverwendung personenbezogener Daten in Verbindung mit Werbung. Vor allem die Bestimmungen in der Datenrichtlinie sind aus Sicht des vzbv intransparent. Für den Verbraucher erschließt sich nicht auf den ersten Blick, wann welche Daten für welche Zwecke verwendet werden.

    26. Februar 2015 6
  • : Studie: Ist Facebook das Internet?
    Facebook- und Internet-Nutzung in Indonesien und Nigeria
    Studie: Ist Facebook das Internet?

    Welche Auswirkungen die Beeinträchtigung der Netzneutralität hat, legen die Ergebnisse einer GeoPoll-Studie über die Nutzung des Internets und Facebook in Indonesien und Nigeria nahe. Die Studie wurde von dem US-Nachrichtenportal Quartz in Auftrag gegeben und hier ausgewertet. Die jeweils 500 Teilnehmer pro Land wurden unter anderem gefragt, ob sie Facebook und das Internet nutzen würden. Die Ergebnisse:

    So weit, so gut. Schaut man sich jedoch die Daten genauer an, so stellt man fest das einige Studienteilnehmer angaben Facebook zu nutzen, nicht aber das Internet. Diese scheinbare Anomalie wurde bereits in früheren Studien festgestellt und trifft auf circa 10% der Facebook-Nutzer in den beiden Untersuchungsländern zu.
    02-in-the-past-month-respondents-who-used-indonesia-nigeria_chartbuilder1Zudem stimmen in beiden Ländern mehr als 60% der Studienteilnehmer der Aussage „Facebook ist das Internet“ zu. Das Personen überwiegend aus Entwicklungsländern Facebook mit dem Internet verwechseln, liege vor allem daran, dass Mobilfunkbetreiber ihren Nutzern günstige Flat-Tarife für die Facebook-Nutzung offerieren, die es vielen überhaupt erst ermöglicht, über das ‚Internet’ zu kommunizieren. Sobald man jedoch auf verlinkte Inhalte klickt und das Facebook-Universum verlässt, fallen weitere Datenkosten an. Das ist nicht nur für einige eine schwer überwindbare Hürde, sondern auch eine bedenkliche Entwicklung, die aus der Missachtung der Netzneutralität resultiert.

    Den gesamten Artikel gibt es hier bei QUARTZ.

    11. Februar 2015 2
  • : Wer Pegida mag, der mag auch…
    Wer Pegida mag, der mag auch…

    Zeit-Online hat mal die Fans der Pegida-Facebookgruppe genauer analysiert und festgestellt, dass diese große Gruppe sehr homogen ist und die Fans allen Klischees entsprechen: Dürfen wir vorstellen: Die Freunde von Pegida.

    Die Pegida-Anhänger bilden demnach eine recht homogene Gruppe: Pegida-Fans sind männlich, zwischen 25 und 49 Jahre alt, sie leben in Sachsen, waren bei der Bundeswehr, sind selbstständig, lesen die Bild-Zeitung oder die Junge Freiheit und sind Anhänger der AfD oder von politischen Gruppen, die noch weiter rechts stehen. Sie machen gerne Party, interessieren sich für Fußball, Autos, Sex, Actionfilme und Mario Barth.

    Seiten, auf die Pegida-Fans viele Likes (mehr als 1.000) verteilen, sind beispielsweise: NPD; German Defense League (eine islamfeindliche Organisation); KenFM (Seite des Verschwörungstheoretikers Ken Jebsen); Germanische Götterwelt; Aufwachen Deutschland; Thor Steinar (von Rechtsradikalen gern genutztes Mode-Label); Geil, geiler, tätowiert; Midgard Nachrichten die unsere Regierung verschweigt; Identitäre Bewegung Deutschland (eine lose Sammlung neuer rechter Gruppen); Ich bin stolz Deutsch zu sein. Die Liste ist nicht vollständig, aber sie zeigt das Spektrum. Einziger Ausreißer in dieser Sammlung ist die Fanpage des Komikers Bülent Ceylan.

    6. Februar 2015 65
  • : 3sat-Kulturzeit: Interview zu den neuen Facebook-AGB
    3sat-Kulturzeit: Interview zu den neuen Facebook-AGB

    Ich wurde gestern von 3sat-Kulturzeit zu den neuen Facebook-AGB interviewt. Das findet sich in der Mediathek und bei Youtube:

    In diesem Fenster soll ein YouTube-Video wiedergegeben werden. Hierbei fließen personenbezogene Daten von Dir an YouTube. Wir verhindern mit dem WordPress-Plugin „Embed Privacy“ einen Datenabfluss an YouTube solange, bis ein aktiver Klick auf diesen Hinweis erfolgt. Technisch gesehen wird das Video von YouTube erst nach dem Klick eingebunden. YouTube betrachtet Deinen Klick als Einwilligung, dass das Unternehmen auf dem von Dir verwendeten Endgerät Cookies setzt und andere Tracking-Technologien anwendet, die auch einer Analyse des Nutzungsverhaltens zu Marktforschungs- und Marketing-Zwecken dienen.

    Zur Datenschutzerklärung von YouTube/Google

    Zur Datenschutzerklärung von netzpolitik.org

    Ab dem 30. Januar 2015 will Facebook mit neuen Nutzungsbedingungen (AGBs) noch besser persönliche Daten der User auswerten – um damit noch gezielter Werbung platzieren zu können. Vor allem Datenschützern stoßen die neuen AGBs übel auf. Wir sprechen mit Markus Beckedahl, dem Gründer von netzpolitik.org.

    30. Januar 2015 3
  • : Passend zum europäischen Datenschutztag führt Facebook eine neue ‚Datenschutzrichtlinie’ ein
    Passend zum europäischen Datenschutztag führt Facebook eine neue ‚Datenschutzrichtlinie’ ein

    Anlässlich des 9. Datenschutztages findet heute eine gemeinsame Pressekonferenz von Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) in Berlin statt. Themen sind unter anderem der unterschiedlichen Umgang mit personenbezogenen Daten in den USA und der EU. Erst vor wenigen Tagen hat die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) in einer Pressemitteilung die Bundesregierung dazu aufgefordert, sich in Brüssel für eine verbraucherfreundliche Datenschutzverordnung einzusetzen. Im Kerne gehe es darum, dass die Profilbildung des Einzelnen z.B. durch soziale Netzwerke ‚zweckgebunden’ und klaren Grenzen unterlegen sein soll. Strenge Regeln zur Weitergabe und ‑verarbeitung von personenbezogenen Daten werden derzeit im Rahmen der EU-Datenschutzreform von der Bundesregierung in Frage gestellt.

    Dass eine neue europäische Datenschutzverordnung nötig ist, zeigen die Änderung der AGB’s von Facebook, die ab Freitag in Kraft treten. Gleichzeitig werden die Cookie-Richtlinien und die Datenschutzbestimmungen aktualisiert. Facebook erklärt hier die Neuerungen in seinen Bestimmungen und bietet eine interaktive Anleitung an, um seine Privatsphäre-Einstellungen zu konfigurieren.

    Zu den wesentlichen Änderungen, die personenbezogene Daten betreffen, gehören:

    • Personalisierte Werbung soll genauer auf den Nutzer zugeschnitten werden, indem noch mehr personenbezogenen Daten ausgewertet werden. Dazu werden in Zukunft nicht mehr nur Daten von Facebook selbst in die Analyse mit einbezogen, sonder auch das Verhalten von Nutzern auf anderen Internetseiten analysiert.
    • Zugleich gewährt Facebook seinen Nutzern mehr Kontrolle über die angezeigte Werbung. Über eine neue Funktion kann man unliebsame Werbeangebote ausblenden. So hilft man Facebook dabei ein noch personalisiertes Werbeangebot für einen zu erstellen.

    Neu ist auch, dass die Datenschutzbestimmung ab Freitag Datenschutzrichtlinie heißt. „Der Text als solcher klingt etwas verharmlosend, weil das Wort Daten dort in der Regel gar nicht vorkommt“, so Carola Elbrecht vom VZBV in einem  Deutschlandfunk-Interview. Zudem kritisiere Sie, dass aus der Datenschutzrichtlinie nicht hervor gehe, welche Daten oder Informationen tatsächlich genutzt und getrackt werden.

    Welche Möglichkeiten haben Facebook-Nutzer, um den neuen Nutzungsbedingungen zu widersprechen und ihre Daten bei Facebook zu schützen?

    Prinzipiell gar keine, denn auf eine explizite Zustimmung der Nutzer bei den AGB’s wird verzichtet. Wer sich nach dem 30.01 einloggt akzeptiert diese automatisch. Die einzige Lösung des Problems wäre eine konsequente Abmeldung. Da dies für viele Nutzer nicht in Frage kommt, sollte man seine Privatsphäre-Einstellungen möglichst restriktiv einstellen. Die Konfigurationen sollten ab dem 31.01 noch einmal überprüft werden. Zudem kann man sich beispielsweise mit Ghostery sämtliche Tracker auf einer Webseiten anzeigen lassen und diese anschließend blockieren, sodass Facebook auf diesem Weg nicht mehr an werberelevanten Daten gelangen kann.

    Update (02.02): Die Digitale Gesellschaft hat heute in ihrem Blogpost verschiedene Tipps und Tools vorgestellt, mit denen man sich vor dem Datenhunger von Facebook schützen kann.

    28. Januar 2015 12
  • : Junge StudentInnen werden stärker von Facebook beeinflusst als ältere. [Studie]
    Junge StudentInnen werden stärker von Facebook beeinflusst als ältere. [Studie]

    In einer neuen Studie – erschienen im „Journal of Applied Developmental Psychology“ – erforschte Reynol Junco den Zusammenhang zwischen Studienleistungen am College und der Aktivität auf Facebook. In früheren Studien bestätigte sich für Junco bereits, dass die Nutzung von Social Media einen Einfluss auf die Psyche und damit auch auf akademische Ergebnisse hat.

    Most notably, there is a relationship between Facebook use and academic performance and Facebook use and student engagement. When looking at time spent on the site, there is a negative relationship between Facebook use and outcome variables; however, when we parse out different ways of using Facebook, then the relationships become more complex.

     […]

    Here are a few highlights of my findings:

    • Seniors spent less time on Facebook than students at other class ranks
    • Seniors also spent less time multitasking with Facebook than students at other class ranks
    • Regular time spent on Facebook (not multitasking) was negatively related to actual GPA for freshmen but not for students at other class ranks
    • Time spent on Facebook multitasking was negatively related to actual GPA for students at all class ranks except for seniors

    Dass StudentInnen im ersten Studienjahr mehr Zeit mit Facebook verbringen, begründet Junco damit, dass sie über dieses Medium nicht nur Kontakt zu alten FreundInnen halten, sondern es auch für die Knüpfung neuer Bekanntschaften wichtig ist. Bei ihnen wirkt sich dies auf die Studienleistungen aus, während es bei ältere StudendInnen keine direkte Verbindung zwischen der Aktivität und den Leistungen gab. Junco betont jedoch die Notwendigkeit weiterer Forschungen auf diesem Gebiet. Denn generell gilt Multitasking – in diesem Fall das kurzzeitige Abrufen von Facebook während des Lernens oder Arbeitens für die Uni – als negativ für die Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit.

    Die vollständige Studie kann hier eingesehen werden.

    27. Januar 2015 1
  • : Facebook kann uns besser einschätzen als Freunde
    Korrelation zwischen Genauigkeit der Prognose und Angaben der Facebook-Likes
    Facebook kann uns besser einschätzen als Freunde

    Youyou Wu von der Universität Cambridge und Michal Kosinski von der Stanford Universität haben eine Studie veröffentlicht, in der sie der Frage nachgingen, ob Algorithmen in der Lage sind unserer Persönlichkeit besser zu beurteilen, als unsere Arbeitskollegen, Freunde, Familie und Ehepartner.
    Dabei wurden zunächst den Versuchsteilnehmer ein Fragebogen vorgelegt, in dem sie 100 Fragen beantworten mussten, der geeignet war, die Persönlichkeit der Probanden anhand des Fünf-Faktoren-Modell (FFM) zu ermitteln. Dimensionen des Modells sind Neurotizismus, Extraversion, Offenheit für Erfahrungen, Gewissenhaftigkeit und Verträglichkeit. Als Datenbasis für den entwickelten Algorithmus, der die Persönlichkeitsdimensionen der Teilnehmer prognostizieren sollte, dienten deren „Gefällt mir“ Angaben auf Facebook. Zusätzlich wurden in einer verkürzten Version des Fragebogens Angehörige der Probanden, die ebenfalls auf Facebook vertreten waren, über dessen Persönlichkeitsmerkmale befragt. Anschließend wurden die drei Werte korreliert.

    Die Ergebnisse fassen die Forscher wie folgt zusammen: Der Algorithmus prognostizierte die fünf Persönlichkeits-Merkmal durchschnittliche besser als ihre Arbeitskollegen, Freunde, Mitbewohner und sogar einiger Familienmitglieder. Nur engste Vertraute wie Ehegatten übertrafen die Genauigkeit der Berechnungen des Computers. Allerdings könnten diese auch noch übertroffen werden, denn mit zunehmender Anzahl von Daten, steigt die Prognosefähigkeit des Algorithmus. Zumindest hinsichtlich der durchgeführten Persönlichkeitstest legen die Ergebnisse der Studie nahe, dass Facebook uns besser kennt als gute Freunde.

    13. Januar 2015 5
  • : Überraschung: Facebook ist kein Marktplatz, sondern ein privatisierter öffentlicher Raum
    Überraschung: Facebook ist kein Marktplatz, sondern ein privatisierter öffentlicher Raum

    Die New York Times enthüllt nochmal die schockierende Erkenntnis, dass sich Facebook im Zweifelsfall für mehr Profit und gegen Meinungsfreiheit entscheiden wird: Facebook Is Not the Public Square.

    Because social media businesses have become such a fixture in modern life, many people might think of them as the digital equivalent of the public square where opinions can be freely shared. But these companies are more like privately operated malls — the management always reserves the right to throw you out if you don’t abide by its rules.

    Hintergrund ist die Sperrung einer Event-Seite in Russland, wo zu einer Regime-kritischen Demonstration eingeladen wurde. In einem demokratischen Staat wäre sowas von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit gedeckt, in Russland leider nicht.

    Kommerzielle soziale Netzwerke sind eben kein Marktplatz, sondern privatisierte öffentliche Räume. Aber alles schön bunt hier/dort!11

    26. Dezember 2014 6
  • : Facebook sperrt in Russland eine Event-Seite, die zu einer Demonstration einlädt
    Facebook sperrt in Russland eine Event-Seite, die zu einer Demonstration einlädt

    Facebook sperrt in Russland eine Event-Seite, die zu einer Demonstration einlädt: Russland zwingt Facebook zu Sperrung von Protestseite.

    Russland hat Facebook zur Sperrung einer Seite gezwungen, auf der zu einer Protestversammlung am Tag der Urteilsverkündung gegen den Kremlkritiker Alexej Nawalny aufgerufen wurde. Die russische Internetaufsicht Roskomnadsor teilte mit, die Seite sei auf Anordnung der Generalstaatsanwalts blockiert worden, weil sie eine „ungenehmigte Massenkundgebung“ beworben habe.

    Die Seite soll noch aus anderen Staaten erreichbar sein. 12.000 Nutzer hatten sich bereits angemeldet.

    22. Dezember 2014 5
  • : Facebook ändert seine AGB. Hier ist etwas Hintergrund.
    Facebook ändert seine AGB. Hier ist etwas Hintergrund.

    Facebook ändert mal wieder zum 1.1.2015 seine AGB. Facebook-Nutzer finden seit Tagen skurrile Bilder in der eigenen Timeline, wo vermeintlich die Änderungen erklärt werden. Mit anderen häufig geteilten Bildertexten kann man seinem Freundes- und Bekanntenkreis die eigene Jurakompetenz zeigen.

    Der Digitale Gesellschaft e.V. hat sich die AGB-Änderungen genauer angeschaut und beschreibt, wa sich dahinter verbirgt: Facebooks neuer Datenschutz – Ein wenig Zucker und viel bittere Medizin.

    Seit einigen Tagen informiert Facebook seine Nutzerinnen und Nutzer über bevorstehende Veränderungen bei den den Datenschutzbestimmungen, den Nutzungsbedingungen und der Cookies-Richtlinie. Die veränderten Regeln sollen künftig nicht nur für Facebook selbst, sondern auch für andere Dienste und Anwendungen des Unternehmens wie zum Beispiel WhatsApp und Instagram gelten. Während Facebook versucht, die Neuerungen als Fortschritt in Sachen Datenschutz und Privatsphäre zu vermarkten, geht es dem sozialen Netzwerk tatsächlich aber darum, Zielgenauigkeit und Preise seiner Werbung zu erhöhen. Leitendes Interesse für die Neuerungen ist nicht das Wohl der Nutzerinnen und Nutzer, sondern die ökonomischen Interessen Facebooks.

    Wie immer gilt: Natürlich kann man dagegen sein. Die einzige Alternative ist dann aber das konsequente Abmelden.

    Auch ehemalige Minister und ehemalige politische Geschäftsführer einer ehemaligen Regierungspartei zeigen gerne beim Thema ihre Jurakenntnisse:

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    28. November 2014 11