Wir hatten am Dienstag kurz über den Hype berichtet, der um eine Facebook-Abmahnung gemacht wurde: „Abmahnung für Facebook-Share-Button ist Anwalt-Bullshit-PR“. Es ging um eine Abmahnung für ein Foto, das auf einer Facebook-Seite geteilt wurde, ohne den Namen des Fotographen bei diesem Post zu nennen. Allgemein gesprochen ist eine Abmahnung eine Aufforderung, eine bestimmte Handlung zu unterlassen, die meistens seitens einer Anwaltskanzlei verfasst wird. So auch in diesem Fall.
Der Hype kam deswegen auf, weil angesichts der Abmahnindustrie bei Urheberrechtsverletzungen über die Gefahr einer drohenden Massenabmahnungswelle spekuliert wurde und von Facebook-Buttons abhängige Privatpersonen in Panik gerieten, das Teilen von Bildern nun unterlassen zu müssen. Es wurde sogar vorgeschlagen, besser ganz auf die Share-Funktion zu verzichten. Dass es durchaus schon seit Jahren Fälle von Abmahnungen wegen nicht erlaubter Fotonutzung auf allen möglichen Werbeplattformen gab, scheint sich noch nicht rumgesprochen zu haben, allenfalls bei gewerblichen Facebook-Nutzern ist das ab und an ein Thema.
Der BILD-Fotograph hat unterdessen laut einer Meldung von golem die Abmahnung zurückgezogen. Eine Sprecherin des Springer-Konzerns gab gegenüber golem zu Protokoll:
In den aktuellen Regelungen mit unseren Fotografen ist die Social-Media-Nutzung explizit geklärt, hier wird die Erlaubnis für die Sharing-Funktion abgedeckt. Bild stellt die Inhalte in den sozialen Netzwerken damit so zur Verfügung, dass sie geteilt werden dürfen.
