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Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien

Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Absatz 66A des Information Technology Act für ungültig erklärt, durch den ein Urheber beleidigender und falscher Nachrichten, die über Computer und Kommunikationsgeräte versendet wurden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden konnte. Dass vor allem der Term „beleidigend“ stark von subjektiven und willkürlichen Entscheidungen abhängig…

  • Anna Biselli
CC BY 2.0 via flickr/newtown_grafitti

Der Oberste Gerichtshof in Indien hat heute Absatz 66A des Information Technology Act für ungültig erklärt, durch den ein Urheber beleidigender und falscher Nachrichten, die über Computer und Kommunikationsgeräte versendet wurden, mit einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren belegt werden konnte. Dass vor allem der Term „beleidigend“ stark von subjektiven und willkürlichen Entscheidungen abhängig ist, schränkte die Meinungsfreiheit maßgeblich ein, daher hatte eine Jura-Studentin sich für die Abschaffung des Paragraphen eingesetzt und 2012 geklagt.

It is being misused by BJP governments, Congress governments… all over the country. Even when the Congress was in power, it was being misused. Governments have their own political agenda; a law has to be for the people.

Das Gericht hatte seine Entscheidung damit begründet, dass ein Missbrauch der Formulierung nicht ausgeschlossen werden kann. Und kann sich dabei auf viele Beispiele stützen. Wie die Inhaftierung eines Jugendlichen, der einen Facebook-Post gegen einen indischen Politiker verfasst hatte. Noch absurder war die Verhafung einer jungen Frau, die ein „Like“ für einen Facebook-Post ausgesprochen hatte, der eine politische Entscheidung in Mumbai kritisierte.

Indische Bürgerrechtler freuen sich über das Urteil, unter dem Hashtag #66A lässt sich das nachvollziehen.

Doch das Urteil lässt andere Paragraphen bestehen, die ebenso fragwürdig sind. =„https://en.wikipedia.org/wiki/Information_Technology_Act_2000“>Beispielsweise 69A, der es ermöglicht, Inhalte und Websites zu blockieren. Zuletzt wurde im Januar die Zensur von 32 Seiten bekannt. Doch bis das über 200-seitige Urteil komplett analysiert ist, wird es wohl noch einige Tage dauern.

Über die Autor:innen

  • Anna Biselli
    Darja Preuss

    Anna ist Co-Chefredakteurin bei netzpolitik.org. Sie interessiert sich vor allem für staatliche Überwachung und Dinge rund um digitalisierte Migrationskontrolle.

    Kontakt: E-Mail (OpenPGP), Mastodon, Telefon: +49-30-5771482-42 (Montag bis Freitag jeweils 8 bis 18 Uhr).


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Ein Kommentar zu „Nicht mehr für Kommentare ins Gefängnis: Mehr Meinungsfreiheit für Indien“


  1. Nutzt VPN und scheißt auf alle Gesetze dieser Welt

    ,

    Ähm weiß der Typ nix von VPN oder wat ? Ich meine notfalls überm Nachbar oder Cafe oder Hotel oder Bar ins WLAN gehen aber doch nicht von seiner eigenen IP Adresse sowas machen. Ich staune immer wieder über die Ignoranz Inkompetenz und Naivität der Leute

    Hier nochmal zur Erinnerung paar kompetente VPN Dienste auf die ihr euch verlassen könnt

    https://torrentfreak.com/anonymous-vpn-service-provider-review-2015–150228/

    Gesetze ey … LOL. Mann – Gesetze sind nix weiter als … naja Vorschläge – oder Bitten anzusehen. Notfalls als Richtlinie – aber doch nicht etwas woran man sich FREIWILLIG halten MUSS.

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